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Unfallversicherung (UV)

Eine Unfallversicherung ist eine Absicherung die nach einem Unfall unter ganz bestimmten Vorraussetzungen unterschiedliche Leistungen erbringt. Diese Leistungen können je nach Versicherungsvertrag vereinbart werden. Folgende Leistungen sind denkbar:

  • vorbeugende Maßnahmen und Präventionen
  • Kosten für die Heilbehandlung
  • Reha-Kosten und Kosten zur Minderung oder Beseitigung von unfallbedingten physischen oder psychischen Schäden
  • Ausgleich von Gehaltsausfall, Zahlung von Renten

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Unfallversicherung zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Personen versichert, die pflichtversichert sind. Dazu gehören u. a, Kinder im Kindergarten, Schüler, Studenten, Auszubildende usw. Auch freiwillig Versicherte wie z. B. Selbstständige und Unternehmer sind gesetzlich unfallversichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Arbeitsunfälle inkl. Wegeunfall (u. a. auch der Unfall auf dem unmittelbaren Schulweg) und Berufskrankheiten. Die Leistungen der Versicherung liegen dann im Wesentlichen in medizinischen und berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation sowie im Lohnersatz- bzw. in Entschädigungsleistungen in Geld. Wichtig ist zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur sehr eingeschränkt haftet. So ist bereits eine kleine Abweichung vom Schul- oder vom Arbeitsweg nicht mehr versichert. Um das Risiko von Unfällen im privaten Bereich abzusichern empfiehlt es sich daher auf jeden Fall, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung dient zur Absicherung gegen wirtschaftliche Folgen von Unfällen. Versichert sind Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

Die private Unfallversicherung tritt ein, wenn der Versicherte durch einen Unfall zu Schaden kommt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist dies nicht eingeschränkt auf Arbeitsunfälle. Auch der Sportunfall oder der Unfall bei einer privaten Veranstaltung ist mitversichert.

Hauptsächlich dient die Unfallversicherung zur Absicherung des finanziellen Schadens im Falle einer Invalidität. Zusätzlich kann man noch z. B. einen festen Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbaren. Fällig wird dieser Betrag dann, wenn das Unfallopfer binnen eines Jahres als Folge des Unfalles stirbt. Viele weitere Leistungen wie z. B. das Krankenhaustagegeld, Unfall-Tagegeld oder ein Genesungsgeld lassen sich gegen eine zusätzliche Prämienzahlung ebenfalls abschließen.

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