Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die den Tierhalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihn schützt, die durch die Tierhaltung entstehen können. Die Absicherung erfolgt in Höhe einer vertraglich festgelegten Deckungssumme.
Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter können auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches ¬ß833 erfolgen, in dem geregelt ist, das der Halter eines Tieres für Schäden aufkommen muss, die sein Tier anrichtet.
Jeder Tierbesitzer sollte sich darüber im Klaren sein, dass man auf sein Tier gar nicht so sehr aufpassen kann, dass nichts passieren kann. Auch die Schadenhöhe kann empfindlich werden. Wenn man sich z. B. vorstellt, dass ein Hund einen Menschen beißt und diesem dadurch Schmerzengeld zugesprochen wird, so kann dies schon erheblich ins Geld gehen.
Oder wenn das Tier auf die Straße läuft und dabei einen Verkehrunfall verursacht, kann die Schadenhöhe auch enorme Beträge erreichen. Wer also plant, sich ein Haustier zu zulegen, sollte neben Futter für das Tier und den Tierarzt auch Geld für eine entsprechende Versicherung mit einplanen.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist in der Regel davon abhängig, was für ein Tier versichert werden soll. Zu den gängigsten versicherten Tieren gehören sicherlich die Hunde. Aber auch bei Hunden sind die unterschiede in der Prämie nicht unwesentlich. So ist die Versicherung für einen Schäferhund sicherlich höher, als die für einen Dackel. Einige Versicherer nehmen z. B. Kampfhunde gar nicht in Ihre Versicherung auf oder verlangen dafür sehr hohe Prämien.
Losgelöst davon, ob das eigene Haustier versichert ist oder nicht, sollte jeder Tierbesitzer auf jeden Fall gut auf sein Tier aufpassen. Dazu gehört insbesondere bei Hunden, diese an der Leine zu führen und nur dort frei laufen zu lassen, wo keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere besteht. Wer dies beachtet hat gute Chancen, dass die Tierhaftpflichtversicherung gar nicht in Anspruch genommen werden muss, da kein Schadensfall aufgetreten ist.