Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt, was Beides umgangssprachliche Bezeichnungen sind, ist eine seit 2005 aktive subventionierte Altersvorsorge. Ihren Namen trägt die Rente in Anlehnung an den Äkonomen Bert Rürup. Die Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag und entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente. Die Rürup-Rente ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rente allerdings nicht umlagenfinanziert sondern kapitalgedeckt. Ähnlich wie bei der Riester-Rente gibt es bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht, d. h. das die angesparten Beträge nicht in einer Summe ausgezahlt werden dürfen sondern lediglich als lebenslange monatliche Rente.
Die wesentlichen Vorteile der Rürup-Rente sind:
Neben den genanten Vorteilen hat die Rürup-Rente allerdings auch einige Nachteile:
Die aus einem Rürup-Rentenvertrag bezogenen Rentenbezüge sind bis zum Jahre 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Wie hoch der steuerliche Anteil ist, wird zu Beginn der Rentenbezüge festgelegt und der Anteil ist dann ein Leben lang festgeschrieben.
Besonders interessant ist die Rürup-Rente für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung. Für sie besteht bei einem Neuabschluss keine Möglichkeit, steuerbegünstigt eine Altersvorsorge abzuschließen. Eine Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge fallen für diese Selbstständigen weg.
Um das Risiko des kompletten Wegfalls des Kapitals im Todesfall für die Hinterbliebenen auszuschließen, besteht die Möglichkeit zur Rürup-Rente eine Hinterbliebenenrente abzuschließen. Außerdem kann zusätzliche eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinbart werden.