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Rürup Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt, was Beides umgangssprachliche Bezeichnungen sind, ist eine seit 2005 aktive subventionierte Altersvorsorge. Ihren Namen trägt die Rente in Anlehnung an den Ökonomen Bert Rürup. Die Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag und entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente. Die Rürup-Rente ist im Gegensatz zur gesetzlichen Rente allerdings nicht umlagenfinanziert sondern kapitalgedeckt. Ähnlich wie bei der Riester-Rente gibt es bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht, d. h. das die angesparten Beträge nicht in einer Summe ausgezahlt werden dürfen sondern lediglich als lebenslange monatliche Rente.

Die wesentlichen Vorteile der Rürup-Rente sind:

  • das der Sparer mit Unterstützung einer staatlichen Förderung (Steuervorteile über Vorsorgeaufwendungen) eine Altersversorgung aufbauen kann.
  • das das Kapital, welches sich mit der Rürup-Rente angespart hat, im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (bis hin zu Hartz IV) nicht bei der Vermögensanrechnung berücksichtigt werden darf.
  • das ein Schutz vor Pfändung in der Ansparphase besteht. In der Rentenphase ist eine Pfändung des Teils der über der Pfändungsgrenze liegt jedoch möglich.

Neben den genanten Vorteilen hat die Rürup-Rente allerdings auch einige Nachteile:

  • Eine steuerliche Geltendmachung der Beiträge ist zur Zeit nur gestaffelt möglich.
  • Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass die Auszahlung später nur als Leibrente möglich ist.
  • Die spätere Rente muss, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
  • Eine Beleihung, Übertragung oder Schenkung eines Rürup-Rentenvertrages ist nicht möglich.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer vor oder nach Renteneintritt, so verfällt das gesamte eingezahlte Kapital.

Die aus einem Rürup-Rentenvertrag bezogenen Rentenbezüge sind bis zum Jahre 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Wie hoch der steuerliche Anteil ist, wird zu Beginn der Rentenbezüge festgelegt und der Anteil ist dann ein Leben lang festgeschrieben.

Besonders interessant ist die Rürup-Rente für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung. Für sie besteht bei einem Neuabschluss keine Möglichkeit, steuerbegünstigt eine Altersvorsorge abzuschließen. Eine Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge fallen für diese Selbstständigen weg.

Um das Risiko des kompletten Wegfalls des Kapitals im Todesfall für die Hinterbliebenen auszuschließen, besteht die Möglichkeit zur Rürup-Rente eine Hinterbliebenenrente abzuschließen. Außerdem kann zusätzliche eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinbart werden.