Der Name Riester-Rente ist umgangssprachlich und stammt ab vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester, der die Rente als Altersvorsorgezulage vorschlug und damit ins Leben gerufen hat. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine privat finanzierte Rente, die vom Staat durch Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Geregelt sind dieser Förderungen durch das Altersvermögensgesetzt. Die Riester Rente wurde im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen in den Jahren 2000/2001 umgesetzt.
Die Riester-Rente berechtigt alle zulagenberechtigten Personen, bei einer privaten Altersvorsorge staatlichen Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Besonders interessant ist diese Form der Altersvorsorge für:
Folgende wesentlichen Personenkreise haben Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wenn Sie unbeschränkt Steuerpflichtig sind:
Die Riester-Rente birgt allerdings auch einige Nachteile:
Da die Berechnungen der Ansprüche aus der Riester-Rente sehr stark von der persönlichen Situation abhängig ist, sollte man sich bei Interessen an der Rente und der Möglichkeit der staatlichen Förderung speziell beraten lassen. Die Riester-Rente kann für den Versicherten eine sehr lukrative Altersabsicherung sein, es kann aber auch durchaus sein, dass eine andere Form der Altersvorsorge im Einzelfall interessanter und flexibler ist.
Hier können Sie sich bei uns kostenlos und unverbindlich die Riester Rente berechnen