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Riester Rente

Der Name Riester-Rente ist umgangssprachlich und stammt ab vom ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester, der die Rente als Altersvorsorgezulage vorschlug und damit ins Leben gerufen hat. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine privat finanzierte Rente, die vom Staat durch Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Geregelt sind dieser Förderungen durch das Altersvermögensgesetzt. Die Riester Rente wurde im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen in den Jahren 2000/2001 umgesetzt.

Die Riester-Rente berechtigt alle zulagenberechtigten Personen, bei einer privaten Altersvorsorge staatlichen Förderungen in Anspruch zu nehmen.

Besonders interessant ist diese Form der Altersvorsorge für:

  • Geringverdiener mit vielen Kindern, da diese die Grund- und Kinderzulage in Anspruch nehmen können.
  • Vielverdiener, die vom Sonderausgabenabzug gebrauch machen können.

Folgende wesentlichen Personenkreise haben Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wenn Sie unbeschränkt Steuerpflichtig sind:

  • Arbeitnehmer die rentenversicherungspflichtig sind.
  • Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind.
  • Kindererziehende (max. für die ersten 3 Lebensjahres des Kindes)
  • Arbeitslosengeldempfänger
  • Landwirte, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung pflichtversichert sind.
  • Bezieher von Krankengeld
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Hatz IV Empfänger
  • Amtsträger

Die Riester-Rente birgt allerdings auch einige Nachteile:

  • Die spätere Auszahlung ist nur als Leibrente möglich. Es kann allerdings eine 30%ige Teilauszahlung erfolgen, die dann zulagenunschädlich ist.
  • Alle Auszahlungen sind voll steuerpflichtig.
  • Alle Zulagen und Steuervergünstigungen müssen bei schädlicher Verwendung zurückgezahlt werden.
  • Eine Beleihung des eingezahlten Kapitals ist nicht bei jeder Gesellschaft möglich.
  • Ein Wechsel des Vertrags kann Kosten bis zu 125 €, im Extremfall sogar 100% des angesammelten Kapitals, mit sich bringen. In Extremfällen wird sogar das noch nicht angesammelte Kapital prozentual als Kosten veranschlagt.

Da die Berechnungen der Ansprüche aus der Riester-Rente sehr stark von der persönlichen Situation abhängig ist, sollte man sich bei Interessen an der Rente und der Möglichkeit der staatlichen Förderung speziell beraten lassen. Die Riester-Rente kann für den Versicherten eine sehr lukrative Altersabsicherung sein, es kann aber auch durchaus sein, dass eine andere Form der Altersvorsorge im Einzelfall interessanter und flexibler ist.

Hier können Sie sich bei uns kostenlos und unverbindlich die Riester Rente berechnen