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Reiserücktrittsversicherung Angebote

Wer seine Reise kurzfristig absagen bzw. stornieren muss bekommt vom Reiseveranstalter meist eine Rechnung über Stornogebühren präsentiert. Die Stornogebühren können bei Rücktritt einer Reise bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Genau hier setzt die Reiserücktrittsversicherung ein.

Wichtig ist aber das Sie die Reise aus einem schwerwiegenden Grund absagen müssen, wie z.b. Krankheit oder ähnliches. Versichert bei Reiserücktritt sind hierbei alle Personen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind.

Welche Reiserücktrittsgründe werden anerkannt?

  • Schäden am Eigentum, wie z.B. Einbruch, Überschwemmung, Feuer …
  • Ein Todesfall
  • Krankheit, in diesem Fall schwere Erkrankungen
  • Unfälle
  • unerwartete Arbeitslosigkeit, z.B. betriebsbedingte Kündigungen
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit

Nicht versichert ist höhere Gewalt, wie z.B. Krieg oder Naturkatastrophen oder Streik von Fluggesellschaften.

Welche Leistungen werden von der Versicherung erbracht?

Hierbei muss man unterscheiden ob die Leistung vor oder nach Reiseantritt in Anspruch genommen werden muss. Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt. Wichtig ist hiebei das die Reiserücktrittversicherung möglichst früh abgeschlossen werden sollte. Nach Reiseantritt übernimmt die Versicherung die Kosten die durch die vorzeitige Beendigung der Reise entstehen, wie zum Beispiel Kosten für einen früheren Flug zurück.

Angebote zur Reiserücktrittsversicherung:

Ein Angebot zu Reiserücktrittsversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und zur Reisegepäckversicherung können Sie sich sofort kostenlos in unserem Vergleichsrechner online ausrechnen lassen. >> Zum Vergleichsrechner <<