Bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt ein Versicherer das Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Die Rechtsschutzversicherung kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden. Es handelt sich um eine Individualversicherung. Eine Individualversicherung ist ein Versicherung die vom Versicherer freiwillig abgeschlossen wird, im Gegensatz z. B. zur Sozialversicherung. Bei der Individualversicherung werden individuell bestimmte Leistungen vereinbart. Bei der Rechtsschutzversicherung ist es daher möglich, sich nur für bestimmte Themen zu versichern. Die bekanntesten Bereiche für eine Rechtsschutzversicherung sind der Verkehrsrechtsschutz und der Arbeitsrechtsschutz.
Eine Rechtsschutzversicherung kann ohne Deckungsbegrenzung abgeschlossen werden oder mit. Wird eine Deckungssumme vereinbart, so liegt diese in der Regel bei EURO 250.000 je Streitfall, da diese Summe ausreichend zum Durchlaufen von zwei Instanzen sein dürfte. Wenn die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung den anliegenden Streitfall beinhaltet, so werden folgende Kosten übernommen:
Zudem werden auch Strafkautionen übernommen, womit der Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug geschützt werden kann. Geldstrafen und Bußgelder werden nicht übernommen.
Typisch für eine Rechtsschutzversicherung ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die in den meisten Fällen EURO 150,00 oder EURO 250,00 beträgt.
Um zu verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, mit dem Wissen das in kürze ein Rechtsstreit ansteht, gilt in der Regel eine ‚"Wartezeit" von drei Monaten ab Vertragsabschluss, bis der erste Streitfall von der Versicherung übernommen werden muss.
Hier einige Rechtschutzversicherungsarten:
Welche Leistungen eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet, kann man in der Regel mit dem Versicherer individuell vereinbaren. Man sollte sich daher vor Abschluss der Versicherung gut überlegen, gegen welches Risiko man sich alles versichern will. Das versicherte Risiko geht aus der Versicherungspolice hervor.
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