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Lebensversicherung

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der das Todesfallrisiko versichert wird. Die Lebensversicherung gehört zu den Individualversicherungen. Innerhalb der Individualversicherungen ist sie eine Personenversicherung. Die Lebensversicherung hat in der Regel eine Versicherungssumme als Inhalt, die im z. B. Todesfall ausgezahlt wird.

Lebensversicherungen werden in unterschiedliche Formen eingeteilt:

Versicherungsfall:

  • Versicherung im Todesfall (Todesfallversicherung)
  • Erlebensfallversicherung (die Leistung wird nur gezahlt, wenn das Vertragsende erlebt wird, in der Regel ein Kombination mit der Todesfallversicherung)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Aussteuerversicherung

Kapitalbildung:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitalbildende Lebensversicherung

Nach der Art der Geldanlage:

  • Konventionelle Lebensversicherung
  • Indexgebundene Lebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung

Lebensversicherungen haben an Attraktivität in den letzen Jahren verloren. Früher konnten die Beiträge aus kapitalbildenden Lebensversicherungen steuerlich gelten gemacht werden. Dies ist heute nur noch im Rahmen von z. B. der Riester-Rente möglich.
Bis zum Jahre 2005 war die Auszahlung des Guthabens nach Vertragsablauf steuerfrei. Bedingungen waren, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und mindestens 5 Jahre Prämien eingezahlt wurden. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt dies auch heute noch.
Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen einer Versteuerung nach Auszahlung des Guthabens über den Ertragsteil. Angesetzt wird die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Wenn die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre betrug und der Versicherungsnehmer bei Ablauf des Vertrages mindestens 60 Jahre alt ist, kann die Versteuerung auf lediglich 50 % des Ertragsteils angesetzt werden.

Da die Lebensversicherung also heute aus steuerlichen Gründen als Altersvorsorge nicht mehr so Attraktiv ist, weichen viele Bundesbürger auf alternative Möglichkeiten zur Rentensicherung aus. Das Todesfallrisiko zum Beispiel bei einem Hauskauf wird allerdings nach wie vor fast immer durch eine Risiko-Lebensversicherung abgedeckt, damit im Todesfall die Angehörigen nicht auf den Schulden sitzen bleiben oder ohne Wohnung da stehen.