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Kfz Versicherung Vergleich – Autoversicherung

Die KFZ Versicherung bzw. Autoversicherung wird vom Grundsatz her in zwei Sparten aufgeteilt.

Zum einen in die Haftpflichtversicherung und zum anderen die Kaskoversicherung. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung. Die Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und muss somit für jedes Auto abgeschlossen werden. Die Kaskoversicherung kann optional gewählt werden und ist kein muss.

Die Unterschiede zwischen diesen einzelnen KFZ – Versicherungen werden weiter unten im folgenden beschrieben. Wir präsentieren ihnen an dieser Stelle einige Links zu den besten Vergleichen sowie Angeboten zur Kfz Versicherung. Die Angebote werden von uns regelmäßig überprüft.


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Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung oder auch KFZ – Haftpflichtversicherung ist der Teil der KFZ – Versicherung der ausschließlich den entstandenen Schaden des Unfallgegners trägt, nicht jedoch den eigenen Schaden. Die Haftpflichtversicherung in der Autoversicherung tritt also immer dann ein, wenn man einen Schaden verursacht hat, beim dem andere schuldlos zu Schaden gekommen sind. In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ohne die kein Fahrzeug zugelassen werden kann. Für die Haftpflichtversicherung kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Was unter einer Selbstbeteiligung zu verstehen ist, wird unten bei der Begrifflichkeit Kaskoversicherung näher erklärt.

Die Haftpflichtversicherung deckt folgende Schadenarten ab:

  • Vermögensschäden
  • Personenschäden (inkl. Heilungskosten und Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden (z. B. Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder beschädigten Gegenständen)

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung oder auch gerne Fahrzeugversicherung genannt, versichert den Schaden der am eigenen Fahrzeug entstanden ist. Die Kaskoversicherung zahlt also, wenn der entstandene Schaden am eigenen PKW selbstverschuldet ist. Man unterscheidet dabei zwei Arten von Kaskoversicherungen. Zum einen die Vollkaskoversicherung und zum anderen die Teilkaskoversicherung. Beide Versicherungsarten sind keine Pflicht und können wahlweise abgeschlossen werden. Die Vollkaskoversicherung wird üblicherweise bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen abgeschlossen, die Teilkaskoversicherung auch bei Gebrauchtwagen oder geringerwertigen Fahrzeugen. Bei beiden Versicherungen kann man eine Selbstbeteiligung abschließen. Die Selbstbeteiligung ist der Teil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall anteilig von der Schadenhöhe selbst zahlen muss. Die gängigsten Selbstbeteiligungen sind EURO 300, EURO 500 oder EURO 1.000 für die Vollkaskoversicherung und EURO 150 und EURO 300 für die Teilkaskoversicherung. Wenn für ein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, ist die Teilkaskoversicherung immer enthalten.

Folgende Schäden sind mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt:

  • Unfälle, die selbstverschuldet sind
  • Im Falle, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann (z. B. bei Fahrerflucht)
  • wenn der Unfallgegner nicht in der Lage ist, für den entstanden Schaden aufzukommen.
  • wenn der Verursacher des Schadens nicht haftbar gemacht werden kann (z. B. bei Kleinkinder)

Folgende Schäden sind mit der Teilkaskoversicherung abgedeckt:

  • Diebstahl des Fahrzeuges inkl. Einbruch
  • Explosions- oder Brandschäden
  • Sturm-, Blitz- oder Hagelschäden, die unmittelbar geschehen sind.
  • Glasbruchschäden
  • Schäden an der Verkabelung durch z. B. Kürzschlüsse
  • Marderbisse ohne evtl. Folgeschäden

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