Die Kapitalbildende Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) ist unter den Lebensversicherungen die klassische Form. Bei dieser Form der Lebensversicherung gibt es eine Absicherung für den Todes- und den Erlebensfall.
Die Kombination aus Sparvertrag und Absicherung im Todesfall bei der gemischten Lebensversicherung stellte über Jahre eine beliebte Altersvorsorge mit Risikoabsicherung da. Im Todesfall wird die Versicherungssumme als Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Erlebensfall gibt es einen garantierten Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit und einen prognostizierten Betrag. Das Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer getrennt nach Erlebens- oder Todesfall aufgeteilt werden.
Seit dem die Beträge, die im Erlebensfall aus der Lebensversicherung ausgezahlt werden nicht mehr steuerbefreit sondern zur noch steuerbegünstigt sind, hat diese Form der Altersabsicherung an Lukrativität und damit an Interesse bei den Bundesbürgern verloren.
Typischerweise wird die Kapitalbildende Lebensversicherung in folgenden Situationen angewandt:
Ein großer Kritikpunkt, der im Zusammenhang mit der Kapitalbildenden Lebensversicherung immer wieder angebraucht wird ist, dass eine vorzeitige Kündigung der Versicherung zu einem erheblichen Verlust führt. Eine Kündigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss kann sogar dazu führen, dass der Versicherte nicht einmal seine eingezahlten Prämien zurückerhält.
Es ist allerdings durchaus Möglich, eine Lebensversicherung zu verkaufen, anstatt sie zu Kündigen, was zu einem höheren Erlös führt. Ob man sich von einer Lebensversicherung trennt, sollte man sich im Einzelfall gut überlegen, da die Form der Kapitalbildenden Lebensversicherung ja neben Ihrer Funktion als Risikoabdeckung auch einen Beitrag zur Altersvorsorge darstellt. Mit dem Auszahlungsbetrag nach Ablauf kann z. B. die Restrate für die Eigentumswohnung oder das eigene Haus abgezahlt werden oder sie stellt einen Zuschuss zur Rente da. Dies kann durchaus ein wichtiger Baustein sein, da die gesetzliche Rente für den Lebensunterhalt in vielen Fällen nicht ausreichend sein wird.