Versicherungen News



Achtung: Sichern sie sich die staatliche Zulage zur Riester Rente - Hier kostenlos ihre Riester-Rente berechnen!

Gesundheitsreform – Was sich für den Versicherten ändert

Nach monatelangem Streit hat der Bundestag am 02.02.2007 in Berlin das ‚"Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung", die so genannte Gesundheitsreform, verabschiedet. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16.02.07 ebenfalls zugestimmt und es kann daher zum 01.04.07 in Kraft treten. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen für Versicherte dar:

Nichtversicherte:

Geschätzte 200.000 bis 300.000 Menschen ohne Krankenversicherung können sich wieder versichern. Wer früher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war, kann vom 01.04.07 an in eine Kasse seiner Wahl zurückkehren. Wer privat versichert war, kann ab 01.07.2007 einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen. Für ihn gelten bereits die Regeln des künftigen Basistarifs.

Nichtzahler:

Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichert ist und seinen Beitrag nicht zahlt, kann zukünftig nicht mehr gekündigt werden. Er hat dann aber nur Anspruch auf eine Notversorgung.

Pflicht zur Versicherung:

Ab dem 01.01.09 muss jeder Bürger krankenversichert sein. Wer sich beispielsweise erst Mitte 2009 versichert, zahlt ein Strafe: den vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs versäumten Monate, danach bis zu fünf Jahre einen Bruchteil des monatlichen nicht entrichteten Beitrag sowie Gebühren.

Basistarif:

Der Basistarif wird zum 01.01.09 in die private Krankenversicherung eingeführt. Die Prämie richtet sich nach Alter und Geschlecht, aber nicht mehr nach dem persönlichen Krankheitsrisiko. Das unterscheidet den Tarif von üblichen PKV-Verträgen. Die Versicherungsunternehmen können keine Kunden ablehnen. Die Leistungen im Basistarif entsprechen denen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Prämie soll den GKV-Höchstbetrag von derzeit rund 500 EURO nicht überschreiten. Für finanzschwache Versicherte kann die Prämie um die Hälfte reduziert werden, falls sie ohne Hilfe abhängig würden von staatlichen Leistungen. Für Sozialhilfe- Und Arbeitslosengeld-II-Empfänger kann die Prämie noch weiter gemindert werden. Ehepaare im Basistarif zahlen jeweils die volle Prämie – anders als zunächst geplant. Wer sich ab 01.07.07 im PKV-Standardtarif versichert hat, wechselt zum 01.01.09 automatisch in den Basistarif. Wer schon vorher im Standardtarif war, kann wählen.

Versicherungswechsel:

Für gesetzlich Versicherte ändert sich nichts. Für privat Versicherte kommt es darauf an, ob sie Neukunden oder Altkunden sind. Neukunden (Verträge ab 01.01.09) können künftig wechseln, weil sie ihre Rücklagen für das Alter mitnehmen können und dadurch die Prämie beim neuen Unternehmen bezahlbar bleibt. Altkunden können ein halbes Jahr lang, vom 01.01.09 bis zum 30.06.09, in eine andere PKV wechseln. Danach können sie nur innerhalb des eigenen Unternehmens in den Basistarif wechseln, wenn sie über 55 Jahre alt, in Rente oder finanziell bedürftig sind.

Beiträge und Zusatzbeiträge:

Ab 2009 legt die Bundesregierung die Höhe der Beiträge für gesetzlich Versicherte fest. Krankenkassen, die mit dem Geld nicht auskommen, können Zusatzbeiträge erheben. Sie dürfen bis zu 10 % des Einkommens eines Versicherten oder pauschal bis zu 8 EURO im Monat getragen. Die Mindestbeiträge für kleine Selbstständige, die freiwillig in der GKV sind, werden nach dem Vorbild der früheren Regeln für Ich-AG¬¥s gesenkt, von etwa 250 EURO auf etwa 170 EURO im Monat.

Neue Leistungen:

Gesetzlich Versicherte können mit Erleichterungen rechnen, wenn sie eine Eltern-Kind- oder eine Reha-Kur beantragen. Die schmerzmedizinische Begleitung Sterbender kann bei allen Krankenkassen abgerechnet werden – bisher sind die Vereinbarungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Neu ist, das alte Menschen künftig auch dann einen Anspruch auf eine Reha-Behandlung haben, wenn sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Bisher wurden Reha-Maßnahmen in der Regel verweigert, selbst wenn sie zu einer geringeren Pflegebedürftigkeit geführt hätten.