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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie ist ein Bestandteil des Versicherungszweiges des gegliederten Sozialversicherungssystems und dient zur Altersicherung von abhängig Beschäftigten. Finanziert wird die GRV im Wesentlichen durch die Zwangsteilnahme der Versicherten im Umlageverfahren. Die aktiven Arbeitnehmer zahlen die Rente der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen. Der Arbeitnehmer erwirbt zudem einen Anspruch auf eine eigene Rente. Dies wird Generationenvertrag genannt.

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt die Erste der so genannten ‚"drei Säulen" des deutschen Alterssicherungssystems da. Bei den übrigen beiden Säulen handelt es sich um die betriebliche, überbetriebliche oder tarifliche Altersversorgung und die private Vorsorge (wie z. B. die Riester-Rente).

Das besondere Merkmal der gesetzlichen Rentenversicherung ist ihr Zwangscharakter und die nach derzeitigem Stand geringe bis gar nicht vorhanden Kapitalrendite. Zudem besteht für die Pflichtversicherten Arbeitnehmer keine Möglichkeit, die eingezahlten Beträge anderweitig anzulegen und dabei eine höhere Rendite zu erzielen. Andererseits sichert die GRV auch das Risiko einer Erwerbsminderung oder den Tod eines Angehörigen mit ab.

Die Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Träger die Deutsche Rentenversicherung ist, haben folgende Personenkreise:

  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • selbstständige Handwerker (wenn 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen, gibt es aber Befreiungsmöglichkeiten)
  • weitere selbstständig Tätige wie Hebammen, Seelotsen, Künstler, Publizisten, Küstenschiffer und Küstenfischer, Ich-AGs, freiberufliche Lehrer und Erzieher
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber (Scheinselbstständige)
  • Pflegepersonen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (in bestimmten Fällen)
  • Gewerbetreibende, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (mindestens Minijob) beschäftigen

Versicherte Risiken, die durch die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt werden sind, das Alter (also die Rente), die verminderte Erwerbsunfähigkeit und der Tod. Für die letzen beiden Punkte sind entsprechende Renten vorgesehen.
Die bekanntesten Renten, neben der Altersrente sind:

  • die Witwenrente
  • die Frührente
  • die Waisenrente

Die Berechnung der Beiträge zur GRV erfolgt prozentual vom Bruttolohn des Versicherungsnehmers und wird vom Arbeitgeber und von Arbeitnehmer jeweils zu 50 % getragen. Seit dem 01.01.07 beträgt der Beitragssatz 19,9 %.

Die Berechnung des Rentenanspruchs ist abhängig von den eingezahlten Jahren und von der Höhe der Beitragsprämien. Bereits heute sind sich alle Experten jedoch einig, dass bei der momentanen schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und der demographischen Entwicklung, die gesetzliche Rente später nicht für den Lebensunterhalt ausreichen wird. Eine zusätzliche Absicherung durch eine private Rentenversicherung wird daher angeraten.