Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem und ist damit Teil des Gesundheitssystems.
Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.
Der Leistungsanspruch ist bei allen Versicherten gleich, unabhängig von der Höhe des Versicherungsbeitrages. Der Umfang der Leistungen ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach dem Krankheitsrisiko.
Grundsätzlich wird zwischen primären Leistungsträgern und Ersatzkassen unterschieden.
Primäre Träger sind z. B. folgende Krankenkassen:
Zu den Ersatzkassen zählen z.B. folgende Krankenkassen:
Im Jahre 1991 gab es in Deutschland noch ca. 1.200 gesetzliche Krankenkassen. Die Zahl der Kassen hat sich jedoch im Laufe der Jahre immer weiter verringert, so dass es zum Ende des Jahre 2005 nur noch 254 gesetzliche Krankenkassen gab.
Ein entscheidender Punkt, der die gesetzliche Krankenversicherung u.a. von der privaten Krankenversicherung abgrenzt, ist das Solidaritätsprinzip. Die Versicherungsbeiträge werden nicht nach dem individuellen Risiko jedes einzelnen Versicherten festgelegt sondern sind abhängig vom Einkommen des Versicherten. Jeder Versicherte zahlt abhängig von seinem Bruttogehalt einen bestimmten Prozentsatz bis zu einer Beitragsobergrenze. Die Leistungen, die den Versicherten zustehen hingegen sind bei allen identisch und nicht abhängig von der Höhe des gezahlten Beitrages. Außerdem sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung Familienmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen sowie Kinder mitversichert.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen sich in folgende Kategorien aufteilen:
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