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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Wichtige Versicherungen für Familien

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Familien mit der Wahl der richtigen Versicherungsverträge pro Jahr mehrere hundert Euro einsparen können. Es wird daher empfohlen, den Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, aktuelle Angebote zu vergleichen und unnötige oder zu teure Verträge zu kündigen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Krankenversicherung, die ab einem bestimmten Einkommen privat oder gesetzlich abgeschlossen werden kann. Auf keinen Fall verzichtet werden darf jedoch laut Stiftung Warentest auf die private Haftpflichtversicherung. Für Eltern ist außerdem eine Risikolebensversicherung sehr empfehlenswert, weil sie der günstigste Hinterbliebenenschutz für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ist. Für Auslandsurlauber ist die Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig. Für jedes Auto in der Familie muss per Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, eine zusätzliche Teilkaskoversicherung ist sehr zu empfehlen.

Darüber hinaus sollte für die Eltern eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Wenn ein Kunde diese nicht bekommt, sollte man auf eine private Unfallversicherung ausweichen. Die Kinder-Invaliditätsversicherung bietet umfassenden Schutz für Kinder.


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Versicherungsschutz für Studierende

Im Oktober beginnen rund 400.000 junge Leute ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass für sie eine Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich ist und dass es je nach persönlicher Situation noch weitere sinnvolle Policen für Studenten gibt. Dazu gehören z.B. die Auslandsreise-Krankenversicherung, die Kfz-Versicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jeder Studierende muss eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben und dies bei der Einschreibung auch nachweisen. Studierende, die bislang beitragsfrei bei ihren Eltern gesetzlich versichert waren, können dies bis zu ihrem 25. Geburtstag auch nach ihrem Umzug in eine Wohnung bleiben, informiert die Stiftung Warentest. Voraussetzung hierfür ist, dass seine monatlichen Einkünfte den Betrag von 365 Euro nicht überschreiten. Wer vor seinem Studium privat versichert war, kann dies auch bleiben, allerdings besteht die Pflicht zur privaten Versicherung dann die gesamte Studiumslaufzeit hindurch.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Familienschutz nicht bei allen Versicherungen mit dem 25. Lebensjahr endet, sondern bei manchen Versicherungen schon früher. Das ist z.B. bei der Auslandsreise-Krankenversicherung der Fall, bei der ein Familienschutz nur bis zum 20. Lebensjahr, bei manchen Anbietern auch nur bis zum 17. Lebensjahr gilt. In diesem Fall ist eine eigene, gute Police jedoch schon für rund 10 Euro zu bekommen. Besitzen die Eltern eine Haftpflichtversicherung, ist eine eigene Police für Studierende nicht nötig, denn der Versicherungsschutz der Eltern schließt sie in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung ein.

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Wer zahlt für Hochwasserschäden?

Die Menschen im Osten Deutschland sind wieder von einem Hochwasser heimgesucht worden, viele musste zeitweise ihre Häuser oder Wohnungen verlassen und wenn sie wieder zurückkehren bietet sich ihnen ein Bild des Grauens. Nicht nur, dass der Sachschaden gewaltig ist, Hochwasser ist kaum versicherbar und in der Regel bleiben die Geschädigten auf den Kosten für die Renovierung und Säuberung sitzen.

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die durch Blitzschlag, Brand, Explosion, Hagel und Sturm enstanden sind. Nur bei der ausdrücklichen (und separat zu zahlenden) Mitversicherung von Elementarschäden, kommt sie auch für Hochwasserschäden und darüber hinaus auch für Erdbeben, -rutsch, Schneedruck und Lawinen auf. Je nach Region kostet eine solche Versicherung 50-250 Euro jährlich. Wer noch eine alte DDR-Police besitzt, die von der Allianz übernommen und weitergeführt wurden, hat Glück, berichtet RTL. Denn bei diesen policen war der Hochwasserschutz grundsätzlich enthalten. Die Elementarschadenversicherung kommt – ist sie denn abgeschlossen bzw. im Vertrag enthalten – sowohl für die Wohnung selbst als auch für den durch Hochwasser beschädigten Hausrat auf.

Autos, die dem Hochwasser zum Opfer gefallen sind, sind von der Teilkaskoversicherung geschützt, vorausgesetzt, dass die Überschwemmung selbst den Schaden am Auto verursacht hat. In der Regel werden die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt, ebenso werden Schäden an den Innenausstattungen übernommen.

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Fahrradversicherung von ERV im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat sich die neue Fahrradversicherung der ERV in einem Schnelltest genauer angesehen. Die Police sichert Fahrräder gegen Diebstahl, Beschädigungen und Totalschaden zuhause und auf Reisen (In- und Ausland). Die Beitragshöhe hängt von dem Wert des Fahrrades ab: Für ein 500 Euro teures Fahrrad werden im Tarif L der ERV 49 Euro Jahresbeitrag fällig, für ein 1000 Euro teures Fahrrad 89 Euro und für ein 1500 Euro teures Fahrrad 119 Euro. Vor allem für die beiden teureren Fahrräder ist dieser Preis der günstigste im aktuellen Test der Stiftung Warentest.

Allerdings zahlt die Versicherung bei Diebstahl oder Beschädigung nur für Fahrräder, die nicht älter sind als 3 Jahre, den Neuwert. Je älter ein Fahrrad ist, um so niedriger auch die Erstattung. Bei Fahrrädern, die älter sind als 6 Jahre wird nur noch der Zeitwert des Fahrrads ersetzt.

Es bestehen genaue Bedingungen für den Versicherungsschutz. So muss das versicherte Rad zwischen 22 und 6 Uhr vom Dachgepäckträger eines Autos entfernt werden, zuhause muss das Fahrrad in dieser Zeit in einem Keller oder in der Wohnung eingeschlossen werden. Der Versicherte muss bei jedem Schadensfall 10% Selbstbeteiligung (mindestens 50 Euro) leisten. Im Vergleich zu anderen Fahrradversicherungen ist das viel.

Versicherte können mit dem XL-Tarif die Leistungen aufstocken. In diesem Tarif sind auch Reparaturen (bis 150 Euro), Fahrtkosten zur Werkstatt (bis 50 Euro), Fahrrad-Notfall-Hilfe, Reisegepäckversicherung, Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung für das Fahrrad enthalten. Er kostet jeweils 20 Euro mehr als der Tarif L.

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Sozialversicherungsbeiträge für Schüler

Viele Schüler jobben in den Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern, doch mit welchen Abzügen ist hierbei zu rechnen? Müssen Schüler für ihren Ferienjob Sozialabgaben zahlen? Der Pinneberger AOK-Geschäftsstellenleiter Jürgen Schröder erklärt im “Hamburger Abendblatt”, dass grundsätzlich gilt, dass Schüler bis zu 2 Monaten (oder 50 Arbeitstagen) sozialabgabenfrei arbeiten dürfen und zwar unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden und ihrem Verdienst. Wer also schon in den Osterferien arbeitet, hat in den Sommerferien weniger Tage zur sozialabgabenfreien Arbeit zur VErfügung.

Bei Schulabgängern gilt diese Regelung nicht, denn sobald sie ihr Abschlusszeugnis erhalten, ist ihre Schulzeit offiziell beendet und sie fallen nicht mehr unter die Vorschriften für Schüler. Wenn sie eine Beschäftigung annehmen, ist diese immer sozialversicherungspflichtig, es sei denn es handelt sich um Minijobs, bei denen sie nicht mehr als 400 Euro monatlich verdienen. Wer nach Abschluss der Schule ein Studium aufnimmt, der darf 50 Arbeitstage alls Vollzeitkraft sozialabgabenfrei arbeiten.

Alle Schüler und Studenten sind bei Ferienjobs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie kommt nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, sondern auch bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle auf.

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Versicherungskunden stellen höhere Qualitätsansprüche

Der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt wird sich weiter verschärfen, denn die Versicherungskunden werden ihre Qualitätsansprüche zukünftig weiter erhöhen – das ergab der vom Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen und vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. erstellte “Vertriebsmonitor für die Assekuranz 2010″.

Die Versicherungsunternehmen erwarten vor allem bei Lebensversicherungen gestiegene Ansprüche der Kunden. Ein Drittel der befragten Unternehmen geht davon aus, dass das Thema Qualität hier eine immer größere Rolle spielen wird und die Kunden vermehrt eine ausführliche Beratung und einen besseren Service wünschen. Allerdings glaubt die Branche nicht, dass die Kunden hierfür auch bereit sind, mehr zu zahlen.

Je nach Versicherung legen die Kunden nach Einschätzung der Versicherungen ihre Prioritäten unterschiedlich. So gehen die Unternehmen davon aus, dass die Kunden bei vielen Versicherungen vor allem eine schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung wünschen, bei der Lebensversicherung dagegen vor allem Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu ihrem Berater legen.

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Gute Versicherung nur nach guter Beratung

Aus einer repräsentativen Studie, die im Auftrag verschiedener Versicherungen (Canada Life, Standard Life, Stuttgarter Versicherung, Volkswohl Bund, Zurich Versicherung) durchgeführt wurde, geht hervor, dass Kunden, die keine Beratung beim Abschluss von Versicherungen in Anspruch nehmen, häufig auch nicht gut genug versichert sind.

Vor allem bei der Risiko- und Altersabsicherung haben Verbraucher, die sich nicht beraten lassen, ein Versicherungsdefizit: Während 70% der Kunden nach einer Beratung eine Haftpflicht-, Hausrat- oder Kfz-Kaskoversicherung abschließen, sind es bei denen ohne Beratung nur 40%.

Kaum jemand ist jedoch dazu bereit, für eine Beratung zu bezahlen: Rund 40% finden, dass das aktuell diskutierte Modell der Honorarberatung zu teuer ist und 85% würden überhaupt kein Geld für eine Beratung ausgeben. Übrigens scheint die Art der Bezahlung eines Beraters (ob Honorar oder Provision) keinen Einfluss auf die Zahl der Abschlüsse zu haben, die in beiden Fällen etwa gleich hoch liegt. Für die vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) durchgeführte Studie wurden insgesamt 2088 Deutsche befragt.

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Cigna Schutzbrief gegen Einkommensverlust im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat den Schutzbrief von Cigna gegen Einkommensverlust einem Schnelltest unterzogen. Diese Versicherung hilft bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit und soll die Lücke zwischen Kranken- bzw. Arbeitslosengeld und dem früheren Nettoeinkommen schließen.

Der Versicherte erhält im Leistungsfall bis zu 12 Monatsrenten und bis zu 24 Monaten während der Vertragslaufzeit. Die Höchstgrenze liegt bei 1500 Euro Rente im Monat. Um eine Rente in Höhe von 500 Euro zu erhalten, muss ein monatlicher Beitrag von 13,50 Euro eingezahlt werden.

Die Stiftung Warentest hält den Schutzbrief für ein durchaus interessantes Produkt für die vorübergehende Absicherung von finanziellen Notsituationen, das jedoch auch Nachteile hat: So zahlt die Versicherung bei Arbeitslosigkeit erst nach einem Monat und frühestens drei Monate nach Vertragsbeginn und bei Arbeitsunfähigkeit erst nach 42 Tagen. Außerdem muss der Versicherte umfassende Angaben zu seinem Gesundheitszustand und seiner Arbeitsplatzsituation machen, was im Leistungsfall zu Konflikten führen kann. Deshalb ist unklar, wie sich der Versicherer im Leistungsfall verhält.

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Deutsche wünschen sich Versicherung gegen Jobverlust

Nach einer aktuellen Forsa-Studie, die im Auftrag des Direktversicherers Asstel durchgeführt wurde, wünschen sich 54% der Deutschen am meisten eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Eine solche Police könnte die Versicherten unter anderem bei der Arbeitssuche unterstützen und z.b. professionelle Personalvermittler oder spezielle Qualifizierungsmaßnahmen übernehmen.

Außerdem ergab die Umfrage, dass sich 32% der Deutschen auch gerne gegen nicht selbst verschuldete finanzielle Probleme versichern lassen würden, so dass in diesem Fall ein Überbrückungsgeld gezahlt wird und ein Schuldnerberater in Anspruch genommen werden kann.

Insgesamt wünschen sich 54%, dass bei den Versicherungen individuelle Bedürfnisse und Lebensphasen stärker berücksichtigt werden und dass sie selbst mehr Einfluss auf die Leistungen und Vertragslaufzeiten ihrer Versicherung nehmen können. Deshalb plädieren auch 81% der Befragten für verständlichere Vertragstexte.

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Reiserücktrittversicherung nur bei Neuerkrankung

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn die Reise aufgrund einer Neuerkrankung nicht angetreten werden kann. In den meisten Vertragsbedingungen von Reiserücktrittsversicherungen wird die Leistung bei “vorhersehbaren Erkrankungen” ausgeschlossen. Die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit ist nach Ansicht der Versicherung üblicherweise “vorhersehbar”, deshalb wird in solchen Fällen meistens nicht gezahlt.

Laut der Verbraucherzentrale verlassen sich viele Kunden darauf, dass eine Reiserücktrittsversicherung bei jeder Krankheit bezahlt, doch hier empfiehlt sich ein Blick in die Versicherungen, ob dies auch für Verschlechterungen einer bestehenden Krankheit gilt.

In den meisten Verträgen werden nur bei einer “unvorhersehbaren schweren Erkrankung” Leistungen zugesagt. Ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz, was schon häufig dazu geführt hat, dass derartige Streitfälle schließlich vor Gericht verhandelt werden. Allerdings fielen diese in letzter Zeit häufig zugunsten der Verbraucher aus, so die Verbraucherzentrale.

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Versicherungsverlust bei Schutzgelderpressung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss ein Gastwirt seiner Versicherung erhaltene Schutzgelderpressungen melden, ansonsten kann die Versicherung wegen verschwiegener Gefahrenerhöhung die Leistungen verweigern (Az.: IV ZR 229/09).

Im konkreten Fall ging es um einen Gastwirt, der 2005 eine Gastronomie-Versicherung abschloss, in der auch Schäden durch Einbruch, Raub und Vandalismus abgesichert waren. Ab März 2007 erhielt der Mann die ersten Schutzgelderpressungen, die er jedoch ignorierte. Auch in den folgenden Monaten weigerte er sich, die verlangten 750 Euro monatlich zu zahlen, woraufhin sein Auto erheblich beschädigt, in sein Lokal eingebrochen und die Einrichtung seiner Gaststätte zerstört und eine Musikanlage und Bargeld gestohlen wurde. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von rund 150.000 Euro, den der Wirt seiner Versicherung erst nach dem letzten Vorfall meldete.

Den Schaden muss der Wirt nun selbst bezahlen, denn die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis darauf, dass der Wirt ihr die erhöhte Gefahr nicht gemeldet habe. Der Verlust des Versicherungsschutzes ist in diesem Fall nach Ansicht der Richter rechtmäßig. Der Gastwirt hätte – so die Richter – spätestens nach dem ersten Einbruch der Erpresser die Versicherung über die Gefahrenerhöhung informieren müssen. Und zwar unabhängig davon, ob ddie Versicherung daraufhin den Vertrag gekündigt oder die Prämien erheblich erhöht hätte.

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Versicherungen für Hobbytaucher

Experten vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg raten allen Hobbytauchern dringend zu mindestens einer Unfallversicherung. Bei der Auswahl der Unfallversicherung ist jedoch zu beachten, dass auch tauchtypische Gesundheitsschäden abgesichert sind. Dazu gehören z.B. Trommelfellverletzungen bis hin zum Ertrinkungs- oder Erstickungstod.

BdV-Chefin Lilo Blunck erklärt, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sogar noch ratsamer wäre. Sie weist jedoch darauf hin, dass im Antrag unter dem Punkt “Hobby” das Tauchen wahrheitsgemäß genannt und in durchgeführter Art und Umfang beschrieben werden muss. Die Versicherer schätzen dann den jeweiligen Risikograd ein und erstellen dem Interessenten auf dieser Basis ein individuelles Angebot.

Weitere wichtige Versicherungen für Hobbytaucher sind: eine Auslandsreise-Krankenversicherung für den Rücktransport in die Heimat bei Unfällen oder Krankheiten, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt ist, eine Hausratversicherung, mit der die Tauchausrüstung auch im Hotelzimmer bei Diebstahl absichert und eine Privathaftpflichtversicherung für den Fall, dass ein Taucher die Ausrüstung eines Kollegen beschädigt.

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Deutsche bei Versicherungen selbstbewusst

Beim Thema Versicherungen sind die Deutschen zunehmend selbstbewusst, wie eine Forsa-Umfrage zeigte, die im Auftrag der Asstel Versicherungsgruppe durchgeführt wurde. Sie wissen genau, welche Ansprüche sie in punkto Leistungen und Service an eine Versicherung haben und kennen auch ihren persönlichen Bedarf recht gut. Für 82% der Verbraucher sind kurze und für den Laien verständliche Versicherungsbedingungen wichtig. 51% wollen Vertragslaufzeit und Laufzeit individuell nach ihren Bedürfnissen anpassen können und mehr als ein Drittel der Verbraucher will die Möglichkeit haben, seine Versicherungen online abzuschließen und zu verwalten.

Der eigene Bedarf und dass die Versicherung diesen gut erfüllt, ist für mehr als die Hälfte der Verbraucher wichtig. Und der kann sich von Verbraucher zu Verbraucher erheblich unterscheiden. So können sich 24% der Verbraucher eine Versicherung gegen den Verlust von Computerdaten und 21% eine Babyversicherung mit Kostenübernahme für Erstausstattung, Krankenhaus und Hebamme vorstellen, während für 18% auch eine Versicherung gegen Scheidungsfolgen denkbar wäre.

Für Mathias Bühring-Uhle, Vorstand der Asstel Versicherungsgruppe, sind diese Ergebnisse eine Bestätigung dafür, dass das alte Prinzip “ein Prinzip für alle Kunden” endgültig ausgedient hat und die Verbraucher Wert auf individuelle Versicherungslösungen legen. Im Rahmen der Umfrage wurden 1005 Bundesbürger im Alter von 18-65 Jahren befragt.

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Hagelversicherung schützt nicht vor Temperatursturz

Nach einem Urteil des Landgerichts Schwerin, über das die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” berichtet, sind Dachschäden, die durch einen Temperatursturz verursacht werden, nicht von der Hagelversicherung abgedeckt (Az.: 6 S 32/09).

Im konkreten Fall weigerte sich eine Hagelversicherung, die Kosten für die Reparatur von Spannrissen in den Dachschindeln eines Wohnhauses zu übernehmen. Die Risse sind bei einem Hagelsturm entstanden, allerdings in Folge eines Temperatursturzes und nicht durch die Hagelkörner selbst.

Die Schweriner Richter erklärten die Leistungsverweigerung der Versicherung für rechtmäßig und begründeten ihr Urteil damit, dass die Versicherung nur für solche Schäden aufkommen muss, die unmittelbar durch herabfallende Hagelkörner verursacht worden sind. In dem vorliegenden Fall habe der Schaden jedoch andere Ursachen gehabt, auch wenn diese mit dem Hagelsturz zusammenhingen.

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Welche Versicherung zahlt bei Vuvuzela-Hörschäden?

Einer Studie des Hörgeräteherstellers Phonak aus Fellbach-Oeffingen zufolge kann die südafrikanische WM-Trompete Vuvuzela mit ihrem Schallpegel von bis zu 138 dB (A) bleibende Hörschäden verursachen. Dazu gehören akutes Hörversagen aber auch irreparable Schäden wie Tinnitus.

Wer durch den Lärm einer Vuvuzela Hörschäden erleidet, ist durch die private Unfallversicherung abgesichert. Versicherungsberater Rüdiger Falken aus Hamburg bestätigt, dass ein Hörschaden durch Schallwellen “in vollem Umfang unter den Unfallbegriff” fällt und die Versicherungsbedingungen hierfür in der Regel keinen Ausschluss vorsehen.

Ist der Hörschaden auf das absichtliche Tröten direkt ins Ohr entstanden, kann von dem Schuldigen Schadenersatz verlangen, die dessen private Haftpflichtversicherung übernehmen muss. Das ist auch dann der Fall, wenn an dem Unfallort die Benutzung der Vuvuzela nicht ausdrücklich verboten ist. Allerdings zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht bei Vorsatz.

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