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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Rauchmelder-Rabatt bei Versicherungen

Rauchmelder können Leben retten – nach Einschätzung der Experten sogar 50% der Feueropfer, wenn Rauchmelder flächendeckend eingeführt werden würden. Bei den rund 200.000 Bränden, die jedes Jahr in Deutschland, auftreten, sterben rund 600 Menschen. Dabei ist das Feuer selbst gar nicht die größte Gefahr, sondern der Rauch, der schon nach wenigen Atemzügen zur tödlichen Rauchvergiftung führen kann.

Versicherungsexperte René Conrad von der AXA Versicherung rät deshalb, in jedem Haushalt einen Rauchmelder anzuschaffen, da sie bei der gefährlichen Rauchentwicklung sofort Alarm schlagen und so den Bewohnern genügend Zeit geben, das Haus zu verlassen. Die Anschaffung eines Rauchmelders ist nicht teuer, qualitätsgeprüfte Modelle gibt es schon ab 5 Euro. Manche Versicherungen wie die AXA gewähren bei installiertem Rauchmelder bis zu 7% Rabatt auf die Feuerversicherung.

In sieben Bundesländern (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thrüringen) sind Rauchmelder für Neubauten Pflicht. Einige dieser Bundesländer haben auch Fristen für bestehende Wohnungen und Häuser angesetzt, bis zu denen diese mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen.


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Private Krankenversicherung: Studie zum Basistarif

Seit Anfang des Jahres ist der neue Basistarif der privaten Krankenversicherung in aller Munde. Der Basistarif wurde auch vor kurzem in Zeitschrift „Finanztest“ getestet. Gesetzlich Versicherte sollten nicht in den Basistarif wechseln, befanden die Tester.

Die privaten Krankenkassen sind im Zuge der neuen Gesundheitsreform verpflichtet, ihren Versicherten einen Basistarif anzubieten. Die bisherige Gesundheitsprüfung vor einer Aufnahme in die PKV entfällt, für eine Aufnahme wird nur noch Alter und Geschlecht des Versicherten berücksichtigt.

Nu gab es eine erste Studie zum neuen Basistarif vom Kölner Beratungsinstituts You Gov Psychonomics, demnach ist die im ersten Halbjahr 2009 befürchtete Wechselwelle von Kunden der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgeblieben.

Im Juli 2008 zeigten noch 14 Prozent die Bereitschaft, ihren bisherigen Anbieter zu verlassen und dabei einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitzunehmen. Als die Mindestverweildauer von 18 Monaten im Basistarif bekanntgegeben wurde ist die Zahl der Wechselwilligen der Studie zufolge auf nur noch 8 Prozent gesunken.

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Versicherung von Ferienhäusern

Besitzer von Ferienhäusern und -wohnungen machen immer wieder die Erfahrung, dass es schwer ist, ihre Urlaubsdomizile zu versichern. Oft werden nur dann Versicherungen für Ferienhäuser abgeschlossen, wenn der Kunde bereits Versicherungskunde bei der Gesellschaft ist. Gegenüber vdi-nachrichten.vom erklärt Michael Kuhn von der SV SparkassenVersicherung, warum das so ist: Aus Sicht der Versicherungsunternehmen bergen Wochenend- und Ferienhäuser ein deutlich höheres Risiko, weil Schäden hier möglicherweise erst nach Tagen oder Wochen entdeckt werden. In der Zwischenzeit können hohe Folgeschäden eingetreten sein, die dann je nach Fall auch von der Versicherung zu tragen wären. Der Kunde muss dieses höhere Risiko dann mit entsprechenden Zuschlägen oder Einschränkungen im Versicherungsschutz bezahlen.

Besitzer von Häusern in einem Bungalow-Park oder einer Art Ferienanlage, kommen meistens günstiger davon, denn in der Regel gibt es für solche Parks bereits einen Rahmenvertrag zwischen dem Betreiber und der Versicherung. Hausbesitzer, die sich über diesen Vertrag mitversichern wollen, zahlen weniger Kosten für die Wohngebäudeversicherung als wenn sie sich einzeln versichern lassen würden, so die Empfehlung von dem Leiter Produktmanagement Sach bei der Gothaer, Stefan Hilgers.

Bei Ferienwohnungen gestaltet sich dies etwas anders, da Gebäudeversicherungen nicht für einzelne Wohnungen abgeschlossen werden können. Hier sollte sich die Eigentümergemeinschaft zusammenschließen.

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Kündigungsfristen bei Versicherungen

Wie bei anderen Verträgen sind auch bei Versicherungsverträgen Kündigungsfristen einzuhalten, wenn man die Verträge vorzeitig kündigen möchte. Seit diesem Jahr ist es jedoch nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz möglich, Policen, die einmal für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen wurden, schon nach drei Jahren zu kündigen, denn drei Jahre sind laut dem neuen Gesetz die gesetzliche Höchstlaufzeit für Versicherungen, erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg im “Hamburger Abendblatt”.

Bei Versicherungen, die sich von Jahr zu Jahr verlängern, ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vor dem Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Eine außerordentliche Kündigung ist ebenfalls möglich: Verbraucher können im Schadenfall und bei Prämiensteigerungen ohne Leistungsverbesserungen das so genannte Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

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Haftpflichtversicherung für Tiere zahlt keine Langwierigkeitsschäden

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die meisten Schäden, die von Haustieren verursacht werden, Haftpflichtschäden, d.h. sie werden von einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgedeckt. Tierhalter sollten jedoch wissen, dass im Versicherungsschutz nur Schäden enthalten sind, die durch plötzliche Ereignisse entstehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn ein Hund beim Gassigehen einen anderen Hund oder einen Menschen anfällt oder wenn eine Katze bei den Nachbarn auf den Tisch springt und eine Vase umwirft, die zerbricht.

Gegen so genannte Langwierigkeitsschäden, zu denen z.B. Kratzspuren durch wiederholtes Kratzen an Mobiliar oder Türen oder andere Abnutzungserscheinungen in der Wohnung gehören, können sich Tierhalter allerdings nicht versichern. Der Definition zufolge entsteht ein Haftpflichtschaden plötzlich, unvermittelt und spontan. Schäden, die durch wiederholte und langwierige Einwirkungen durch das Tier entstehen, sind deshalb nicht im Leistungskatalog der Haftpflichtversicherung enthalten. Allerdings muss der Tierhalter auch im unvermittelten Fall die Gefahr verhindern, wenn es denn möglich ist. Das Amtsgericht Köln bestätigte, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung keine Schäden übernehmen muss, die auf “Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung” zurückzuführen sind (Az.: 139 C 580/07). Im konkreten Fall forderte eine Hundehalterin von ihrer Versicherung rund 600 Euro für Schäden, die ihr Hund an den Tapeten und Türzargen in ihrer Mietwohnung verursacht hat. Nach Ansicht der Richter handelte es sich bei diesem Fall um ein wiederholtes Schadensverhaltens des Hundes und nicht um einen “einzelnen Unglücksfall”.

Wenn ein Tier einen Schaden am eigenen Hausrat anrichtet, zahlt ebenfalls keine Versicherung, da das eigene Tier den Schaden verursacht hat. Hier muss der Tierhalter selbst für die Kosten aufkommen.

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Mensch statt Technik beim Betrugsmanagement

Die meisten Versicherungsunternehmen verlassen sich darauf, dass ihre Mitarbeiter Fälle von Versicherungsbetrug erkennen, dabei könnte durch den Einsatz spezieller IT nicht nur Kosten eingespart werden, sondern sogar mehr betrügerische Schadensfälle aufgedeckt werden. Das ergab eine internationale Studie der Management- und Technologieberatungsfirma BearingPoint und des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen. Befragt wurden 45 Versicherungsunternehmen in Europa, Australien und den USA.

Bei der Umfrage gaben 80% der Unternehmen an, dass bei verdächtigen Schadensfällen interne Betrugsermittler eingesetzt werden. Obwohl mehr als die Hälfte aller Unternehmen glaubt, dass eine Betrugserkennungssoftware einen hohen Nutzen haben kann, wird diese nur von 30% der Versicherungen eingesetzt. Laut der Umfrage verfügen 69% über die technischen Voraussetzungen, die für die Implementierung einer Betrugserkennungssoftware nötig sind. Von diesen Unternehmen nutzt die Hälfte diese Möglichkeiten, dabei handelt es sich vor allem um die Bereiche der Haftpflicht-, Kfz- und Sachversicherung. Keine Standardsoftware wird bislang (Stand: November 2008) in den Sparten Kranken-, Lebens- und Transportversicherung eingesetzt.

Managing Director Patrick Maeder von der Management- und Technologieberatung BearingPoint erklärt, dass ein wesentliches Potenzial zur Kostenersparnis hierdurch nicht ausgeschöpft werde. Schließlich entlaste eine derartige Software die Mitarbeiter, identifizierte schneller betrugsverdächtige Fälle und leite somit auch die folgenden Ermittlungen schneller ein.

Das Betrugsmanagement der Versicherungsunternehmen basiert in den meisten Fällen auf betriebseigenen Betrugsermittlereinheiten, die bereits in den 60er Jahren gegründet wurden und in der überwiegenden Mehrheit (85%) auch heute noch zentral organisiert sind. Die Hälfte der in der Studie befragten Unternehmen beschäftigt 50-100 Betrugsermittler, die bei 80% der Versicherungen mit besonderen Checklisten ausgestattet sind.

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Garantieverlängerungen lohnen meistens nicht

Große Elektronik-Ketten locken Kunden mit Werbesprüchen wie “Die letzte Reparatur, die Sie zahlen müssen!” um sie zum Abschluss von so genannten Garantie-Verlängerungen zu überreden. Bei diesen Versicherungen zahlen die Händler auch die Reparaturen, die nach der üblichen Garantiedauer anfallen und ansonsten vom Käufer selbst bezahlt werden müssen. Die Zeitschrift “CHIP Test & Kauf” hat sich in ihrer neuen Ausgabe mit diesen Versicherungen beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Mehrkosten für eine Garantie-Verlängerung meistens nicht lohnen.

Untersucht wurden vier Angebote von Quelle, Saturn, Media-Markt und Euronics. Quelle bietet seinen Kunden eine reine Verlängerung der Garantiedauer bis zu vier Jahren an, bei Saturn und Media-Markt umfasst das Angebot noch eine Diebstahlversicherung und Schäden durch Unfälle oder Stöße und auch der Akku-Verschleiß ist abgesichert. Einen ähnlichen Leistungsumfang hat auch die Garantie-Verlängerung von Euronics, die auch für gebrauchte Geräte abgeschlossen werden kann.

Auch wenn die Angebote zunächst attraktiv erscheinen, doch Verbraucherschützer wie Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg steht diesen Versicherungen skeptisch gegenüber. Sie rät den Kunden, statt in eine solche Versicherung zu investieren, lieber selbst Rücklagen zu bilden, die dann für eine Reparatur oder aber einen Neukauf eingesetzt werden können. Angesichts des hohen Innovationsgrades in der Elektrobranche und den unzähligen Neuheiten, die jedes Jahr auf den Markt kommen, sei es fraglich, um der Kunde ein mehrere Jahre altes Gerät tatsächlich reparieren lassen möchte. Viele Kunden entscheiden sich eher für ein – in der Regel effizienteres – neues Gerät.

Dieser Einschätzung stimmt “CHIP Test & Kauf” zu, das anhand verschiedener Beispielfälle ausrechnete, wie lohnenswert eine Garantie-Verlängerung bei den konkreten Beispielen tatsächlich wäre. Dabei wurde der Kauf eines LCD-Fernsehers im Wert von 2000 Euro zugrundegelegt. In fast allen Fällen war die Bildung eigener Rücklagen günstiger als der Abschluss einer Reparatur-Versicherung, einzige Ausnahme war ein vergleichsweise früher Totaldefekt des Gerätes.

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PKV Basistarif kommt gut an

Seit Anfang des Jahres gibt es nun im Zuge des neuen Gesundheitsfonds den sogenannten Basistarif in der privaten Krankenversicherung. In den Basistarif müssen die PKV Unternehmen jeden aufnehmen, hiermit soll verhindert werden das Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.

Ein Wechsel in den neuen Basistarif war bis Ende Januar noch ohne Aufschlag möglich, wer diese Frist versäumt hat muss ab jetzt einen Aufschlag zahlen. Hierbei gilt, je später man sich für einen Wechsel entscheidet je teurer wird es. Der Basistarif erfreut sich größter Beliebtheit und kommt wohl gerade auch deshalb so gut an, weil keine Gesundheitsprüfung notwendig ist um in den Tarif zu wechseln.

Seit Januar 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, sprich kein deutscher Bundesbürger darf ohne Krankenversicherung sein. Zwar wird dieses noch nicht überprüft, doch spätestens bei einem Arztbesuch wird dies auffallen und vom Arzt gemeldet.

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Vorzeitige Kündigungen von Versicherungen nehmen zu

Immer häufiger stornieren die Deutschen ihre Versicherungen vorzeitig. Eine Studie des Kölner Marktforschungsunternehmens Psychonomics ergab, dass in den letzten Jahren mehr Versicherungsnehmer ihre Versicherungen gekündigt haben wie nie zuvor: 16% kündigten eine oder gar mehrere Versicherungen vor Ende der Vertragslaufzeit. Insgesamt ist auch die Kündigungsneigung der Deutschen angestiegen: Sie wurde 1999 noch von 13% bestätigt, 2004 von 17% und im letzten Jahr (2008) trugen sich schon 21% mit dem Gedanken, eine bestehende Versicherung zu kündigen.

Von der steigenden Wechselbereitschaft sind vor allem die Kfz-Versicherung, die Risikolebensversicherung, private Krankenversicherung, private Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherungen und Rechtsschutzversicherungen betroffen. Kündigungsgründe sind den Angaben zufolge hauptsächlich finanzieller Natur, aber auch die mangelnde Bedarfsabdeckung und Unzufriedenheit der Versicherungsnehmer mit den Leistungen der Versicherungen im Service und Beratungsbereich wurden von den Befragten genannt. Etwa bei der Hälfte der gekündigten Versicherungen entschieden sich die Versicherungsnehmer für einen Wechsel des Anbieters, bei der anderen Hälfte folgte der Vertragskündigung keine Ersatzpolice bei einem anderen Unternehmen. Vor allem bei den Versicherungsnehmern mittleren Alters und höheren Einkommens sind viele Kündigungen und Wechsel zu finden.

In der repräsentativen Studie wurden über 3800 Bürger (Mindestalter 14 Jahre) zu ihren Kündigungsabsichten und ihrem tatsächlichen Kündigungs- und Wechselverhalten befragt. Außerdem beantworteten sie Fragen nach den Ursachen für ihre Kündigungen und nach Möglichkeiten, sie als Kunden zurückzugewinnen.

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Policenbörse für gebrauchte Lebensversicherungen

Seit September letzten Jahres bieten die Börsen AG Hamburg und Hannover eine neue Handelsplattform im Internet an, auf der gebrauchte Lebensversicherungen nach den Grundsätzen einer Börse gehandelt werden können. Vorstand Thomas Ledermann erklärte, dass sich die Handelsplattform als eine Art Marktplatz verstehe, wo Inhaber von Lebensversicherungspolicen diese vielen Käufern anbieten können. Dort wird die Police dann von dem Meistbietenden in einem Auktionsverfahren ersteigert, das Mindestgebot liegt in der Höhe des Rückkaufswerts. Auf der Plattform dürfen sowohl Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen (ab einem Rückkaufswert von 10.000 Euro) als auch Fondspolicen (ab einem Rückkaufswert von 25.000 Euro) angeboten werden. Wer seine Police verkaufen möchte, kann diese selbstständig einstellen, eine Überprüfung der angegebenen Daten erfolgt bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das Auktionsverfahren läuft über fünf Tage, in denen Verkäufer wie Bieter anonym bleiben. Entspricht das letzte Gebot nicht den Vorstellungen des Verkäufers, kommt der Handel nicht zustande. Bei einem erfolgreichen Verkauf trägt der Käufer die anfallenden Gebühren.

Viele Versicherte kündigen ihre Lebensversicherung vor Ende der Laufzeit und nehmen dabei sogar hohe Verluste in Kauf. Oftmals sind die Kosten für Vermittler und Verwaltung in den ersten Jahren der Laufzeit so hoch, dass bei einem Verkauf nicht einmal der selbst eingezahlte Sparanteil wieder ausgezahlt wird. Verbraucherschützer kritisieren immer wieder, dass manche Rückkaufwerte erst nach der Hälfte der Laufzeit tatsächlich den eingezahlten Prämien entsprechen.

Bei einem privaten Verkauf einer Lebensversicherung fällt der Verlust für den Versicherten in der Regel deutlich geringer aus. Hierbei läuft die Police weiter und die Käufer profitieren nach der Laufzeit von den Schlussrenditen. Die Versicherten selbst behalten ihren Todesfallschutz.

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ADAC erhöht Leistungen der WassersportVersicherung

Zum 1. Januar 2009 hat der ADAC die Leistungen in seiner Wassersport-Haftpflichtversicherung erhöht: Bei Personen- und Sachschäden erhöht sich die Deckungssumme auf maximal 15 Millionen Euro, Vermögensschäden auf 250.000 Euro (vorher: 100.000 Euro) und Mietsachschäden auf 200.000 Euro (vorher: 20.000 Euro). Neu ist auch, dass Beiboote bis 50 PS (vorher: 25 PS) mitversichert sind.

Auch im Urlaub gecharterte Wassersportfahrzeuge sind von der Versicherung abgedeckt, allerdings dürfen diese maximal 500 PS bzw. 100 m² Segelfläche haben und müssen der Art des eigenen versicherten Bootes entsprechen. Das gemietete Boot darf sowohl von dem Versicherten selbst als auch von seinem Ehe- oder Lebenspartner bis zu 4 Wochen im Jahr gechartert werden. Mit der ADAC-Skipperhaftpflicht sind Skipper, Crew und Gäste eines gecharterten Bootes versichert. Die maximale Deckung für Ansprüche gegen den Skipper oder der Crewmitglieder untereinander beträgt hier 5 Millionen Euro. Schäden am Boot, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, sind bis zu 500.000 Euro pro Jahr und Schadensfall abgesichert, hier ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2500 Euro zu leisten. Sollten durch einen Unglücksfall Charterausfallkosten entstehen, übernimmt die Skipperhaftpflicht diese in Höhe von bis zu 20.000 Euro.

Inhaber einer ADAC-Wassersport-Kaskoversicherung erhalten bei einem neu gekauften Boot bei einem Totalschaden ab sofort fünf Jahre lang den Neuwert des Bootes ersetzt. Von den Kosten für die Wrackbeseitigung werden mindestens bis zu 500.000 Euro (vorher: 100.000 Euro) übernommen.

Wer sein Boot im ADAC-Bootsregister erfassen lässt, kann neben dem obligatorischen 10%-Treuerabatt weitere 10% Rabatt erhalten. Nach einem schadensfreien Versicherungsjahr beträgt der Rabatt ebenfalls 10%, nach zwei Jahren 20% und nach drei Jahren 30%.

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Stiftung Warentest: Nur wenig gute private Pflegezusatzversicherungen

Die Stiftung Warentest hat 26 Pflegetagegeldtarife von privaten Pflegezusatzversicherungen getestet und kam zu dem Ergebnis, dass nur wenige von ihnen für alle Pflegestufen gute Leistungen bieten. Im Pflegefall zahlt die private Pflegetagegeldversicherung für jeden Tag einen bestimmten Betrag. Die Tester überprüften die verschiedenen Tarife mit einem Modellfall eines Kunden, der bei Pflegestufe III im Heim mindestens 60 Euro pro Tag (= 1800 Euro monatlich) erhält. Üblicherweise wird in den niedrigeren Pflegestufen ein prozentualer Anteil des vereinbarten Tagegelds bezahlt. Wenn die Versicherten zuhause statt in einem Pflegeheim gepflegt werden, erhalten sie in der Regel weniger Geld.

Der Test ergab, dass Frauen für die gleichen Leistungen deutlich mehr zahlen müssen als Männer. Die Beiträge steigen zudem mit zunehmendem Alter des Kunden zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Private Pflegetagegeldversicherungen sind für Personen interessant, die bei Vertragsabschluss vollständig gesund und nicht älter als 55 Jahre sein. Wer unter gesundheitlichen Problemen leidet muss mit hohen Risikozuschlägen oder einer Ablehnung rechnen. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag ist allerdings unbedingt einzuhalten, ansonsten könnte der Leistungsanspruch verloren gehen.

Das Hauptkriterium für die Bewertung der private Pflegetagegeldversicherungen war ihr Preis-Leistungs-Verhältnis. Am besten schnitten die Tarife PTG der VGH, PET der DKV und PTA der HanseMerkur für Frauen jeden Alters und Männer von maximal 45 Jahren ab. Letztere beiden Tarife zahlen im Vergleich zur VGH allerdings deutlich weniger für die Betreuung zuhause in Pflegestufe II. Männer ab 55 Jahre erhalten bei den Tarifen PET der DKV, PflegePremium der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der UKV sowie PTG der VGH das beste Preis-Leistungs-Vehältnis. Als die besten Tarife mit mindestens befriedigenden Bedingungen für die Pflege zuhause in Pflegestufe I und II haben die Tester die Tarife PT von KarstadtQuelle, PT1 der Barmenia, PT Premium der universa sowie PTG Dyn der Axa ermittelt.

Es wird empfohlen, im Vertrag einen so genannten Inflationsausgleich zu vereinbaren. Dieser besagt, dass die vereinbarten Leistungen in regelmäßigen Abständen (aber auch die Beiträge) um einen bestimmten Prozentsatz angehoben werden. Eine solche Vereinbarung ist bei der Hälfte der Versicherungen nicht an eine erneute Gesundheitsprüfung gekoppelt. Ebenfalls empfohlen wird die Vereinbarung von Sonderzahlungen bei dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit, diese Zahlungen können z.B. für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder den Umbau des Hauses in eine altersgerechte Umgebung genutzt werden.

In der Regel beginnt der Leistungsanspruch frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss, aber im Falle einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls verzichten viele Versicherungen auf diese Wartezeit. Kritik üben die Tester an der gängigen Praxis der Versicherungen, sich die Pflegebedürftigkeit des Versicherten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits festgestellt und in regelmäßigen Abständen überprüft wurde, durch einen eigenen Arzt bestätigen zu lassen.

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Wer haftet bei Schäden durch Dachlawinen?

Diese Frage zu beantworten, ist nicht ganz einfach, denn je nach Fall muss entweder der Hausbesitzer, von dessen Dach sich eine Lawine gelöst hat, oder der Betroffene die Kosten für die Schäden tragen.

Grundsätzlich hat der Hausbesitzer seine (regional unterschiedlichen!) Pflichten zu erfüllen, die von der Lage des Hauses, der Neigung des Daches und den jeweiligen Witterungsbedingungen abhängen. Versäumt er dies und bringt entgegen der Vorschriften z.B. kein Schneefanggitter an seinem Dach an, muss er im Schadensfall haften.

Der gängigen Rechtssprechung zufolge kann ein Hausbesitzer, der allen baulichen Vorschriften nachgekommen ist, nicht haftbar gemacht werden, selbst wenn es zu einem außergewöhnlich starken Schneefall und damit zu einem erhöhten Risiko kommen sollte. In diesem Fall ist es an den Verkehrsteilnehmern, sich auf die besondere Wetterlage einzurichten. Ausnahme: Bei z.B. einem Neigungswinkel des Daches von über 38 Grad an einer belebten Verkehrsstraße und besonders starkem Schneefall kann dem Hausbesitzer vorgeworfen werden, er hätte nicht ausreichend Maßnahmen getroffen, um das Risiko in diesem Fall zu minimieren.

Aber auch den Betroffenen kann eine Mitschuld unterstellt werden, die im Einzelfall soweit reichen kann, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Dabei muss die Gefahr von dem Betroffenen jedoch auch gut zu erkennen gewesen sein, was z.B. im Dunkeln oder bei einem nicht einsehbaren Dach nicht möglich ist.

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2008 war ein schwarzes Jahr für Versicherungen

Die Katastrophenbilanz von 2008 sieht nicht gut aus: Durch Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen starben im bald endenden Jahr 220.000 Menschen. China und Birma waren am stärksten von schweren Katastrophen betroffen. In der Bilanz der Münchener Rückversicherung wird ein Gesamtschaden von rund 200 Milliarden US-Dollar (umgerechnet 140 Milliarden Euro) angegeben, davon waren nur 31,5 Milliarden Euro versichert. Gemessen am finanziellen Schaden gehört 2008 deshalb zu den schlimmsten Katastrophenjahren in der Geschichte, so die Bilanz des Versicherungsunternehmens, das selbst Versicherungen absichert.

Aus der Bilanz, die am Montag in München vorgestellt wurde, geht hervor, dass das Erdbeben in der chinesischen Provinz Sichuan, bei dem 70.000 Menschen starben, mit umgerechnet 60 Milliarden Euro die teuerste Naturkatastrophe des vergangenen Jahres war. Das teuerste Einzelereignis war der Hurrikan Ike, der in der Karibik Schäden in Höhe von 15 Milliarden US-Dollar verursachte. Bei dem Tropensturm Nargis in Myanmar kamen mit 135.000 Toten die meisten Menschen ums Leben.

Aufgrund des Klimawandels geht Vorstand Torsten Jeworrek davon aus, dass es zukünftig immer mehr Wetterextreme und dadurch auch Naturkatastrophen geben wird, insbesondere Asien sei gefährdet. Hier gab es auch in diesem Jahr die meisten Katastrophen. Aber auch in den Küstenregionen der USA wurden mehr und stärkere Hurrikans registriert, in der Folge haben sich die Policen in den letzten Jahren verdoppelt. Europa hat es nicht so schwer getroffen, hier gab es allerdings auch Milliardenschäden durch Orkantief Emma und Unwettertief Hilal zu verbuchen.

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Gothaer: Versicherung gegen Graffitischäden

Laut einer Studie des Deutschen Städtetags verursachen illegale Graffitis an Hauswänden, Zugwaggons und Straßenschildern Jahr für Jahr in Deutschland einen Schaden von rund 200 Millionen Euro. Vor allem in Gebieten, in denen es häufiger zu diesen Beschädigungen kommt, sollten Hausbesitzer prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung auch Graffitischäden abdeckt.

Einige Versicherungen haben in umfangreichen Versicherungspaketen auch eine pauschale Deckungssumme für Graffitischäden enthalten. Bei der Gothaer Heim&Haus sind beispielsweise Graffitischäden mit pauschal 5000 Euro versichert. Dieses Versicherungspaket für Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern basiert auf einer Gebäude- und Hausratversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme. Wie üblich ist die Wohnfläche Berechnungsgrundlage für die Höhe des Versicherungsbeitrags. Wertsachen sind allerdings von der unbegrenzten Deckung ausgenommen, für sie müssen Sonderregelungen getroffen werden.

Außerdem im Paket enthalten sind Privat-Haftpflichtversicherung (Deckungssumme: 20 Millionen Euro), Grundstücks-Rechtsschutz, Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz (für Nicht-Selbstständige). Bei langer Schadensfreiheit sinkt die Prämie.

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