Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Neue Domain-Endung für Versicherungen
Zukünftig sollen die Websites der Versicherungsbranche mit einer entsprechenden Endung (.versicherung statt .de oder .com) als solche erkennbar sein. Die Initiative “.versicherung” will mit der neuen Top-Level-Domain alle Unternehmen der Branche, vo, Versicherungsvermittler bis zum Finanzkonzern ansprechen. Für die Verbraucher soll die neue Endung eine Vereinfachung der Suchprozesse im Internet und eine größere Transparenz bringen.
Verantwortlich für die Initiative ist das Unternehmen Dotversicherung aus Bendestorf bei Hamburg, die Schirmherrschaft hat Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski übernommen. Dotversicherung will im nächsten Jahr die Top-Level-Domain bei der hierfür zuständigen Internet-Verwaltungsorganisation ICANN (Kalifornien) beantragen.
Die Domainvergabe erfolgt schrittweise. Mitglieder der Versicherungsbranche, die als Sponsor bei Dotversicherung tätig werden (Sponsoringpakete gibt es ab 1500 Euro), können sich ab sofort ihr Wunschadresse bevorzugt sichern. Ab 2012 sollen dann Markeninhaber ihre Marke unter der neuen Domain sichern können und anschließend kann jedes Unternehmen der Branche eine neue Domain mit der Endung .versicherung registrieren. Die Domains kosten danach – in Abhängigkeit von dem zuständigen Internetprovider – voraussichtlich zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr.
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Wer haftet bei Gefälligkeiten?
Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht für einen Schaden aufkommen, der bei einer spontanen Gefälligkeitsleistung im Arbeitsleben entsteht (Az.: L 4 U 119/09).
Im konkreten Fall hatte ein Mann der Inhaberin eines Optikergeschäfts beim Öffnen des Rollgitters vor ihrem Geschäft geholfen und klemmte ihr beim Hochschieben des Gitters aus Versehen den Finger ein. Seine Haftpflichtversicherung verweigerte die Kostenübernahme mit der Begründung, bei der missglückten Hilfeleistung handele es sich um einen Arbeitsunfall, so dass die gesetzliche Unfallversicherung einspringen müsse.
Dieser Argumentation folgten die Richter des Landessozialgerichts jedoch nicht. Sie erklärten, dass jemand, der einer Ladeninhaberin spontan zu Hilfe eilt, nicht automatisch zum Mitarbeiter wird. Richtet er bei seiner Gefälligkeit einen Schaden an, darf dies also nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und somit ist auch nicht die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Kosten müssen also nun von der Haftpflichtversicherung übernommen werden – vorausgesetzt im Vertrag sind Schäden bei Gefälligkeitsleistungen mitversichert, was jedoch nicht bei allen Verträgen der Fall ist.
Keine KommentareAllianz Riester mit Berufsunfähigkeitsschutz im Schnelltest
Seit Juli bietet die Allianz Leben die Riester-Rente mit zusätzlicher “Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung” an. Die Stiftung Warentest hat dieses Produkt einem Schnelltest unterzogen und empfiehlt, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz lieber zu trennen.
Bei der Allianz Riester mit Berufsunfähigkeitsschutz gehen 3-15% des Eigenbeitrags in den Zusatzschutz ein. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, erhält der Sparer eine Rente in der Höhe des vorherigen Mindestbeitrags ohne Zulagen. Diese kann maximal 1946 Euro pro Jahr betragen.
Der Vorteil hierbei besteht darin, dass die Altersvorsorge durch eine Berufsunfähigkeit nicht gefährdet ist. Allerdings sind die Gesundheitsfragen, die für den Berufsunfähigkeitsschutz beantwortet werden müssen, laut Stiftung Warentest sehr weit gefasst. Wer eine private Berufsunfähigkeitsrente erhält, hat nur dann noch Anspruch auf die Riester-Zulage, wenn es sich um Arbeitslose, voll Erwerbsgeminderte oder Ehepartner von Riester-Sparern handelt.
Deshalb empfehlen die Warentester lieber eine Trennung von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit, insbesondere weil eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Ausgleich von Einkommensverlusten sowieso notwendig ist.
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Keine KommentareZahn-Zusatzversicherung von Tchibo im Schnelltest
Die Stiftung Warentest hat die derzeit von dem Kaffeeröster Tchibo unter dem Namen Asstel vermittelte Zahn-Zusatzversicherung der Gothaer Krankenversicherung einem Schnelltest unterzogen und wollte wissen, für wen sich eine solche Police lohnt.
Besonders auffällig an dem KEZ-Tarif der Gothaer ist laut Stiftung Warentest die Beitragsstruktur, denn sie sind altersabhängig und steigen nach dem Vertragsabschluss ab dem 21. Lebensjahr alle 10 Jahre. Während eine 21-jährige Frau für die Police 5,31 Euro monatlich zahlen muss, kostet sie für sie ab einem Alter von 31 Jahren 9,95 Euro pro Monat und eine Seniorin von 70 Jahren muss 19,93 Euro pro Monat bezahlen. Bis zum Alter von 61 Jahren sind die Beiträge für Männer geringer als wie für Frauen, danach übertreffen sie diese jedoch.
Der KEZ-Tarif der Gothaer wird von der Stiftung Warentest in die leistungsstärkere Gruppe der Zahn-Zusatzversicherungen eingeordnet und ist mit dem Tarif “Medident” der Gothaer vergleichbar, der beim letzten großen Test für Zahnzusatzversicherungen die Note “gut” erhalten hatte. Zusammen mit dem Kassenzuschuss übernimmt die Gothaer 70-80% der Kosten für Kronen, Brücken, Implantate und Inlays. Wie hoch die Kostenübernahme tatsächlich ist, hängt von der regelmäßigen Vorsorge des Patienten ab (abzulesen im Bonusheft). Die Kosten für einen Knochenaufbau, der bei Implantaten oft nötig ist, übernimmt die Gothaer allerdings nicht. Der größte Nachteil ist jedoch, dass nicht festgelegt, ist, ob der Versicherte auch nach vielen Vertragsjahren noch die heute versprochenen Leistungen bekommt. Die Gothaer behält sich nämlich das Recht vor, die Leistungen jährlich einschränken oder erhöhen zu dürfen.
Der Vorteil der Zahnzusatzversicherung hier liegt darin, dass die jährlichen Leistungen nicht wie bei vielen anderen Tarifen auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt sind. In den ersten beiden Jahren können bis zu 750 Euro, in den ersten drei zusammen bis zu 1500 Euro an Kosten erstattet werden, was im Vergleich zu anderen Policen durchaus kundenfreundlich ist. Allerdings gilt auch hier die übliche Wartezeit von 8 Monaten vom Vertragabschluss bis zur ersten möglichen Leistung.
Keine KommentareEuGH-Generalanwältin fordert Unisex-Tarife
Am Donnerstag hat die EU-Generalanwältin Juliana Kokott vor dem Europäischen Gerichtshof ein Verbot von geschlechtsspezifischen Versicherungsbedingungen gefordert. Sie forderte, eine Ausnahmeregelung in einer EU-Richtlinie für unwirksam zu erklären, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen geschlechtsspezifische Tarife zulässig sind. Nach Ansicht von Kokott verstößt diese Ausnahmeregelung gegen das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts. Das Urteil des EuGH wird für das nächste Jahr erwartet.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat sich allerdings deutlich gegen Unisex-Tarife ausgesprochen, denn diese würden letztlich zu einem Anstieg des durchschnittlichen Prämienniveaus führen. Hierzulande sei es weit verbreitet und und auch weitgehend akzeptiert, dass bei Versicherungstarifen nach Geschlecht unterschieden wird, heißt es. Allerdings gilt dies z.B. nicht bei der staatlich geförderten Riester-Rente, bei der geschlechtsneutrale Bedingungen seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben sind, worauf die “Financial Times Deutschland” (FTD) hinweist.
Geschlechtsspezifische Unterschiede gibt es sowohl in der Rentenversicherung und der Risikolebensversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung und der Kfz-Versicherung. Die Unterschiede beruhen laut der Versicherungswirtschaft auf unterschiedlichen Risiken bzw. unterschiedlichen Lebenserwartungen.
Keine KommentareÜberschwemmung & Hochwasser: Versicherung oftmals nicht ausreichend
Bei Schäden, die durch Überschwemmungen und Hochwasser entstehen, sind Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen in Deutschland oft nicht ausreichend. Überschwemmungen und Hochwasser treten vor allem in den Herbstmonaten auf, wenn plötzliche Wetterumschwünge mit schweren Unwettern verbunden sind.
Die Schäden, die durch Überschwemmungen entstehen, sind häufig verhältnismäßig hoch. Der Anteil der Wohngebäude- und Hausratversicherungen, die eine optimale Absicherung in diesen Fällen gewährleisten, ist jedoch gering. Betroffen davon sind insbesondere Verbraucher, die in Regionen wohnen, in denen die Überschwemmungswahrscheinlich hoch ist. Viele Versicherer räumen diesen Verbrauchern nicht die Möglichkeit ein, eine erforderliche Police, mit der sie sich vor den Kosten schützen können, abzuschließen.
Weniger problematisch ist die Lage in Ostdeutschland. Verbraucher, die Versicherungsverträge besitzen, deren Abschluss während der DDR-Zeiten erfolgte, verfügen meist über eine Elementarschaden-Versicherung. Diese Absicherung ist in der Regel bis heute gültig und gewährleistet eine optimale Absicherung für Überschwemmungen und Hochwasser.
Die Besitzer der bundesweit rund 25 Millionen Hausratversicherungen und 19 Millionen Wohngebäudeversicherungen haben jedoch weniger Glück. Damit sie optimal vor Überschwemmungen und Hochwasser geschützt sind, müssen sie separat eine Elementarschaden-Police abschließen.
Keine KommentareRatgeber Versicherungscheck für Rentner
Die Stiftung Warentest hat einen neuen Ratgeber mit dem Titel “Versicherungscheck für Rentner” veröffentlicht. In diesem Ratgeber wird erklärt, worauf Rentner bei der Wahl ihrer Versicherungen achten müssen, welcher Versicherungsschutz für sie überhaupt sinnvoll und welcher vielleicht überflüssig ist. Denn durch die Kündigung unnötiger Versicherungen kann viel Geld gespart werden.
Die Generation 60+ wird für die Versicherungsgesellschaften zunehmend interessanter als Zielgruppe, deshalb versuchen sie sie mit besonderen Angeboten an sich zu binden. Bei der Vielzahl der Angebote den Überblick zu behalten, ist fast unmöglich, hier soll der Ratgeber Abhilfe schaffen. Dabei werden sowohl Standardversicherungen (Haftpflicht-, Kfz- und Hausratversicherungen) als auch zusätzliche Versicherungen (z.B. private Renten- und Sterbegeldversicherungen) unter die Lupe genommen.
Der Ratgeber gibt eine gute Orientierung darüber, welche Verträge Rentner unbedingt benötigen, welche Angebote für sie sinnvoll sind und auf welche Klauseln sie in den Versicherungsbedingungen achten müssen. Der 192 Seiten starke Ratgeber ist ab dem 21. September erhältlich und kostet 14,90 Euro. Er kann sowohl im Handel erworben als auch online bestellt werden.
Keine KommentareErgo Versicherung: Neue Ergo Werbung im TV
Die Ergo Versicherungsgruppe ist die größte europäische Versicherungsgruppe und verzeichnet Beitragseinnahmen in Höhe von 19 Milliarden Euro. Weltweit ist der Versicherer in mehr als 30 Ländern vertreten, wobei die Kerngeschäfte in Europa und Asien angesiedelt sind.
Seit 6. September 2010 setzt der Versicherer auf eine neue Ergo TV Werbung, in der die Stärken der Gesellschaft in den Fokus gestellt werden. Eine große Aufmerksamkeit wird dem Kundenservice im Rahmen der TV Werbung zuteil.
In Deutschland vertrauen mehr als 20 Millionen Kunden auf die Angebote von Ergo. Die Versicherungsgruppe offeriert neben zahlreichen Personenversicherungen Sachversicherungen, durch die sich Verbraucher vor finanziellen Belastungen infolge von Schadensfällen schützen können. In den vergangenen Jahren hat die Ergo Versicherung sukzessive das Angebot erweitert, sodass heute neben verschiedenen Haftpflichtversicherungen private Krankenversicherungen zu den Offerten der Gesellschaft gehören.
Ergo schafft es bei den eigenen Produkten Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte zu kombinieren. Zu den Angeboten des Versicherers gehören zudem Finanzprodukte, die Verbrauchern auf dem Weg zum Eigenheim unter die Arme greifen.
Keine KommentareZahnzusatzversicherung Test & Vergleich von Stiftung Warentest
Erneut hat die Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherungen in Deutschland getestet. Im Vergleich zum Test vor eineinhalb Jahren erhöhte sich die Zahl der „sehr gut“ bewerteten Policen von 3 auf 16. Erneut stellte die Stiftung Warentest jedoch deutliche Beitragsunterschiede fest.
Während Frauen im Alter von 43 Jahren zwischen 19 und 49 Euro zahlen mussten, lagen die Beiträge bei Männern der Altersklasse zwischen 18 und 37 Euro. Insgesamt 110 Zahnzusatzversicherungen wurden von Finanztest unter die Lupe genommen. Seit dem letzten Test sind zahlreiche neue Tarife auf dem Markt etabliert wurden.
Da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen festen Zuschuss leisten und 35 bis 50 Prozent der Kosten selbst getragen werden müssen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Diese sollte jedoch abgeschlossen werden, bevor die ersten umfangreichen Behandlungen anfallen. Die Versicherung muss für keine Behandlungen zahlen, mit denen der Zahnarzt bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. Gleiches gilt für sämtliche Behandlungen, die zwar nicht begonnen, aber empfohlen wurden.
Zudem kommt der Versicherer der Zahnzusatzversicherung für keine Zahnersatzkosten auf, die in den ersten acht Monaten nach Vertragsabschluss erforderlich waren. Der Kunde hat erst dann Anspruch auf die Versicherungsleistungen, wenn die Wartezeit beendet wurde. Alles in allem ein interessanter Krankenkassen Test.
Keine KommentareMunich Re: Versicherung für Ölbohrungen im Meer
Vor fünf Monaten hat der Untergang der Ölplattform “Deepwater Horizon” die größte Ölkatastrophe der Geschichte der USA verursacht. Laut dem Betreiber der Plattform, BP, kostete die Bekämpfung der Ölpest und erste Schadenersatzzahlungen bislang rund 8 Milliarden US-Dollar. Hinzu kommen noch weitere 20 Milliarden US-Dollar, die in einen Schadenersatzfonds fließen sollen.
Wie die Munich Re am Sonntag auf dem Branchentreffen in Monte Carlo mitteilte, hätte diese Katastrophe gezeigt, dass man für solche Schäden besser vorsorgen müsse. Deshalb bietet das Unternehmen neuerdings an, zukünftig Havarien bei Ölbohrungen im Meer mit Schadensdeckungen von 10-20 Milliarden US-Dollar versichern. Bislang sind Ölbohrungen nur im Rahmen der jeweiligen Haftpflichtversicherungen der beteiligten Unternehmen versichert, diese Deckungen sind aber in der Regel auf maximal 1,5 Milliarden US-Dollar begrenzt. Bei dem neuen Konzept der Munich Re sollen aber einzelne Bohrungen separat versichert werden.
Munich Re-Vorstand Torsten Jeworrek ist überzeugt davon, dass die Ölkonzerne solche Versicherungen annehmen werden, da hohe Schadenzahlungen die Existenz der Unternehmen bedrohen können, schließlich reagieren die Aktienkurse schon alleine auf Spekulationen über große Schadenersatzsummen. Mit der besonderen Versicherung für Ölbohrungen wären die Kosten für die Aufräumarbeiten, entstandene Sach- und Umweltschäden und die daraus resultierenden Einkommensverluste Dritter versichert.
Keine KommentareGDV plant neues Ombudsverfahren
Wie die “Rheinische Post Online” berichtet, plant der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein neues Ombudsverfahren. Aus einem 10-Punkte-Plan, dessen Eckpunkte der AXA Konzern in Köln vorstellte, geht hervor, dass die Entscheidungsgrenze des Versicherungsombudsmannes zukünftig verdoppelt wird.
Der Versicherungsombudsmann ist Ansprechpartner bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und der Versicherung. Im letzten Jahr haben sich über 18.000 Kunden an den Ombudsmann gewendet. Bislang war es so, dass der Ombudsmann bis zu einem Streitwert von 5000 Euro verbindliche Entscheidungen treffen durfte. Diese Summe soll nun auf 10.000 Euro erhöht werden. Alle Versicherungsunternehmen, die Mitglied im Verein Ombudsmann sind (laut “Rheinische Post” trifft dies auf über 95% des Marktes im Privatkundengeschäft zu), müssen sich dann auf diese neue Streitgrenze einlassen.
Von dem derzeitigen Versicherungsombudsmann Günter Hirsch gibt es derzeit noch keine offizielle Stellungnahme zu der Erhöhung der Verbindlichkeitsgrenze. Horst Hiort, Geschäftsführer des Ombudsmannvereins, wies jedoch darauf hin, dass eine solche Änderung nur von den entsprechenden Gremien beschlossen werden könne, die aber erst im Herbst wieder tagen. Aktuell würde die derzeit gültige Entscheidungsgrenze jedoch für 85% aller Beschwerden ausreichen, berichtet die “Rheinische Post”.
Keine KommentareCosmos Direkt Versicherung Wechselwochen: Winterreifen zu gewinnen
Cosmos Direkt Versicherung belohnt im Rahmen der Wechselwochen alle Frühstarter mit der Teilnahme am Gewinnspiel. Alle Teilnehmer des Gewinnspiels haben die Chance auf neue Winterreifen im Wert von 500 Euro, die insgesamt zehn Mal verlost werden
Am Gewinnspiel nehmen alle Kunden teil, die bei Cosmos Direkt bis zum 30. September 2010 ein Angebot für die individuelle Autoversicherung anfordern oder einen Vertrag online abschließen. Dabei profitieren Verbraucher bei Cosmos Direkt von einem ausgezeichneten Schadenservice, der zum Top-Preis gewährt wird.
Mit dem Cosmos Rabatt-Schutz sind außerdem 3 Schäden im Versicherungsjahr frei. Der Wechsel zum Anbieter gestaltet sich sehr einfach. Autohalter können sich den Beitrag für die Autoversicherung individuell online berechnen lassen. Kann das Angebot überzeugen, kann der individuelle Antrag online gestellt werden. Im Anschluss müssen Verbraucher die Kündigung beim Vorversicherer einreichen. Damit dies nicht mit einem zu hohen Arbeitsaufwand verbunden ist, stellt Cosmos Direkt allen Kunden ein vorbereitetes Formular zur Verfügung.
Alles andere, was im Rahmen der Autoversicherung erforderlich ist, übernimmt Cosmos Direkt für die eigenen Kunden. So wird unter anderem die Zulassungsstelle über den Wechsel informiert.
Keine KommentareAOK Versicherung: Versicherte sollen Ärzte benoten
Versicherte aus dem Bundesland Sachsen sollen nach Plänen der AKO Haus- und Fachärzte im Rahmen einer Online-Umfrage bewerten. Dabei soll es sich nach Angaben der Krankenkasse nicht um einen Mediziner-TÜV handeln. Vor allem Experten stehen der Umfrage kritisch gegenüber.
Ab 2011 möchte die größte gesetzliche Krankenkasse Mitteldeutschland die Zensuren für Ärzte einführen. Hannelore Strobel, Sprecherin der AOK, erklärte, dass die Bewertung das Ziel verfolgt, Patienten bei der Arztsuche helfend zur Seite zu stehen. Ab Januar 2011 haben AOK-Versicherte die Möglichkeit für die Ärzte Noten von 1 bis 6 zu erteilen.
Neben der Praxiseinrichtung sollen Personal, Terminvergabe und Wartezeiten in die Bewertung einfließen. Gleiches gilt für Behandlungen aller Art. Im Frühjahr dieses Jahres liefen die ersten Tests zu den Bewertungen in Berlin, Hamburg und Thüringen an. Aus Thüringen wurde die Resonanz von Seiten der Versicherten jedoch als mittelmäßig bewertet. Vor allem die Unabhängige Patientenberatung in Leipzig äußerte erste Zweifel an dem Bewertungssystem, sprach sich jedoch für Qualitätsauskünfte über Ärzte aus.
Kritisiert wird vor allem der subjektive Charakter vieler Bewertungen. In Sachsen werden in den kommenden Monaten fast zwei Millionen Versicherte der AOK zu den Bewertungen der Ärzte aufgefordert.
1 KommentarNeue Kritik an Zusatzgeschäft mit Versicherungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) übt massive Kritik an der Vermittlung von Versicherungen durch nicht-qualifizierte Stellen. Konkret moniert er eine aktuelle Werbe-Aktion des Unternehmens Auto-Teile-Unger GmbH (A.T.U.), bei der Kunden, die einen Kindersitz kaufen, gleich eine Kinderunfallversicherung abschließen können.
Der BVK verweist auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2010, das dem Handelskonzern Tchibo den Verkauf von Versicherungen über seine Internetseiten untersagt hat. Derzeit ging es vor allem um die Frage, ob Tchibo hier nur als Tippgeber oder schon als Versicherungsvermittler in Erscheinung tritt. BVK-Präsident Michael H. Heinz findet es unverständlich, dass “jeder einzelne Versicherungsvermittler eine umfangreiche Prozedur der Registrierung, Sachkundeprüfung und Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durchlaufen muss, um überhaupt Versicherungen vermitteln zu dürfen, während dies für große Unternehmen mit Milliardenumsätzen wie Tchibo und A.T.U. nicht gelten soll”, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.
Wenn versicherungsfremde Unternehmen Versicherungen vertreiben und damit Geld verdienen dürfen, solange sie sich selbst nur als Tippgeber verstehen, die gesetzlichen Standards für Versicherungsvermittler aber nicht erfüllen, dann sei die Versicherungsvermittlungsverordnung ad absurdum geführt, so der BVK. Der Verband betont, dass ein optimaler Versicherungsschutz nur durch kompetente und qualifizierte Versicherungsvermittler erreicht werden kann.
Keine KommentareWichtige Versicherungen für die WG
Unzählige Studenten leben zusammen mit Kommilitonen in einer Wohngemeinschaft. Was viele WG-Bewohner nicht bedenken, ist, dass sie auch in einer WG für Schäden am Gebäude, Gebäudeteilen oder anderen festen, dem Vermieter gehörenden Einrichtungen haften. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung springt dann ein, wenn ein Mieter einen Schaden an der Wohnung oder dem Haus verursacht. Allerdings gilt der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung immer nur für den Versicherungsnehmer selbst, nicht für die Personen, die mit ihm im gleichen Haushalt leben.
Wenn Besitztümer der WG-Mitglieder durch Feuer oder Wasser beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, springt die Hausratversicherung ein. In der Regel sind in der Hausratversicherung alle in einem Haushalt lebenden Personen abgesichert. Wenn in einer WG allerdings Untermietverträge bestehen oder die Mitbewohner häufig wechseln, sollte jedes WG-Mitglied seine eigene Hausratversicherung abschließen. Viele Versicherer bieten Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung im Kombi-Paket an, hier empfiehlt sich vor dem Vertragsabschluss ein Versicherungsvergleich.
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