Versicherungen News



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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Versicherungsvertragsgesetz für alle ab 1. Januar 2009

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt schon jetzt für alle Verträge, die 2008 abgeschlossen wurden. Kunden, die vor diesem Jahr Verträge abgeschlossen hatten, werden derzeit angeschrieben, um sie über die Neuerungen, die für sie zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, zu informieren. Die Versicherungen sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über die Änderungen, die sich durch das VVG ergeben, zu informieren, deshalb sollten alle Kunden, die noch keine Post bekommen haben, die neuen Bedingungen bei ihren Versicherungsunternehmen anfordern. Die Verträge werden nämlich alle umgestellt.

Das VVG besagt unter anderem, dass Versicherungen vor einem Vertragsabschluss eine ausführliche Beratung vornehmen müssen, ansonsten kann der Kunde Schadensersatzansprüche stellen. Sämtliche Vertragsbedingungen müssen dem Versicherten vorab zur Verfügung gestellt werden und die Vertragslaufzeit wurde von fünf Jahre auf drei Jahre gekürzt. Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, darf diese in den folgenden 14 Tagen widerrufen, Lebensversicherungen haben eine Widerrufsfrist von 30 Tagen. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig. Handeln Versicherte “grob fahrlässig” dürfen ihnen die Leistungen nicht völlig verweigert werden, sie erhalten eine anteilige Leistung. Verweigert ein Versicherer Leistungen müssen die Kunden nicht mehr innerhalb von sechs Monaten klagen.

Diese Änderungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz selbst, dieser bleibt in vollem Umfang bestehen. Die Bundes-Verbraucherzentrale und der Bund der Versicherten begrüßen das VVG. Auch wenn sie sich darüber hinaus weitere Verbesserungen im Verbraucherschutz gewünscht hätten, sorgt das VVG in seiner jetzigen Form auch schon für mehr Verbrauchergerechtigkeit, so der Tenor. Einige Verbraucherschützer befürchten jedoch, dass manche Versicherungen zusammen mit den Informationen über das VVG weitere Vertragsänderungen (z.B. Einführung einer Selbstbeteiligung) vornehmen. Das ist prinzipiell mögllich, muss aber deutlich gekennzeichnet werden.


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Gesundheitsfonds 2009: Kassen erheben vorerst keine Zusatzbeiträge

Zusammen mit dem neuen Gesundheitsfonds ab Januar 2009 wird es auch einige Änderungen bei den privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben. Die Frage die viele Versicherte derzeit mit am stärksten verunsichert und beschäftigt ist ob die Kassen ab 2009 einen Zusatzbeitrag erheben werden.

Ab Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Somit muss einen Großteil der Versicherten ab 2009 zum Teil deutlich tiefer in die Tasche greifen. Kommen die Krankenkassen mit den Beiträgen nicht aus, haben diese die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser darf allerdings 1 Prozent des Einkommens nicht überschreiten.

Die Kassen kündigten nun an, vorerst keine Zusatzbeiträge zu erheben, zumindest vorerst nicht. Ob sich das gegen Ende 2009 oder im Laufe des Jahres noch ändern wird, bleibt abzuwarten. Derzeit errechnen die rund 200 Kassen fleißig ihren Haushalt für das kommende Jahr.

Eine weitere Änderung mit dem Gesundheitsfonds 2009 ist der neue PKV Basistarif mit dem die privaten Krankenversicherungen verpflichtet sind nahezu jeden aufzunehmen. Hier können beispielsweise Mitglieder eintreten, die von ihrer PKV gekündigt wurden, oder die aus finanziellen Gründen selbst kündigen mussten.

In der Branche stößt der Basistarif allgemein auf Ablehnung, da nach Ansicht der PKV Unternehmen mit diesem die üblichen Regeln zur Antragsannahme außer Kraft gesetzt werden. Eine Vielzahl der PKV-Unternehmen haben deshalb eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Mit einer kurzfristigen Entscheidung aus Karlsruhe ist allerdings wohl nicht zu rechnen.

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Verbraucherschützer raten von Sterbegeld-Versicherungen ab

Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten hält die Sterbegeld-Versicherung für eine der überflüssigsten Versicherungen überhaupt. In vielen Fällen sind die Beiträge höher als die letztendlich ausgeschüttete Summe, deshalb sollte der eingezahlte Betrag lieber auf einem Tagesgeldkonto oder in eine andere Versicherung gesteckt werden. In der August-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” zeigten die Tester, dass z.B. bei einem Anbieter ein 45-jähriger Kunde für eine Versicherungssumme von 4500 Euro monatlich 13,22 Euro zahlen muss. Legt man die durchschnittliche Lebenserwartung von 78 Jahren zugrunde, hätte der Mann bis zu seinem Tod 5235 Euro bezahlt, also mehr als die komplette Versicherungssumme beträgt.

Die Anbieter von Sterbegeld-Versicherungen locken ihre Kunden, indem sie ihnen vorrechnen, wie teuer eine durchschnittliche Beerdigung werden kann. Das früher von den Krankenkassen gezahlte Sterbegeld wurde bereits Anfang 2004 abgeschafft, so dass alleine die Angehörigen für die Kosten für die Beerdigung aufkommen müssen, heißt es da. Rudnik empfindet diese Art der Werbung als Spiel mit der Angst und weiß, dass vor allem Senioren und Menschen mit wenig Geld dafür empfänglich sind.

Trotzdem lohne sich eine Sterbegeld-Versicherung nicht, viel sinnvoller sei eine Risikolebensversicherung, betont Rudnik, der dies an einem einfachen Rechenbeispiel verdeutlicht: Bei einer Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 10.000 kommen auf einen 60-jährigen Kunden monatlich ca. 6 Euro an Beiträgen zu, eine Sterbegeld-Versicherung kostet dagegen etwa 50 Euro monatlich. Brigitte Niklas von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt ebenfalls das Geld für mehr Rendite auf dem Tagesgeldkonto oder als gut verzinstes Festgeld anzulegen.

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Konkrete Angabe der Widerrufskosten bei Versicherungen

Nach einem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Musterbelehrung über das Widerrufsrecht sollen Versicherungsunternehmen die Kosten, die bei einem Widerruf entstehen, konkret in Euro angeben. Nach Ansicht des Ministeriums genüge es nicht, die Kosten, die vom Abschluss eines Versicherungsvertrages bis zum Widerruf entstehen, abstrakt zu umschreiben, vielmehr sei ein konkreter Geldbetrag erforderlich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Forderung für “nicht geboten, technisch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und aus Verbraucherschutzgesichtspunkten nicht erforderlich”. Seiner Meinung nach ist die Information über die Kosten in abstrakter Weise durchaus ausreichend und zulässig. Da der Zeitpunkt eines Widerrufs in der Regel nicht bekannt sei, könne man die zu zahlende Prämie für den versicherten Zeitraum gar nicht konkret beziffern, heißt es in einer Stellungnahme des GDV.

Verbraucherschützern ist die abstrakte Formulierung dennoch nicht konkret genug, sie fordern eine verständliche Regulierung, die jeder durchschnittlich rechtskundige Verbraucher versteht. Darüber hinaus müsste klar geregelt und auch deutlich kommuniziert werden, wann der Versicherungsschutz überhaupt beginne: vor Ende der Widerspruchsfrist oder erst danach. Die Besonderheiten einer vorläufigen Deckung müssten in den Verträgen deutlicher herausgearbeitet werden.

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Stiftung Warentest: Zahnzusatzversicherung im Test

Stiftung Warentest hat in seiner aktuellen Ausgabe “Finanztest” Anbieter von Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe genommen. In dem Test erhielten nur drei von rund 140 getesteten Tarifen die Bestnote “sehr gut”. Ein Großteil der Zahnversicherungen, worunter sich auch viele Policen von gesetzlichen Krankenkassen befanden, konnten lediglich das Urteil “ausreichend” oder “befriedigend” erreichen. In vielen Fällen stellt der Patient erst im Ernstfall fest, dass die Zahnzusatzversicherung deutlich weniger zahlt als der Versicherte eigentlich erwartet hat. Viele der Verträge sind einfach zu kompliziert und undurchsichtig, so die Tester.

Stiftung Warentest nahm insgesamt 80 Tarife, die allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sind unter die Lupe, weiterhin wurden noch 60 weitere Angebote, welche nur Versicherten bestimmter Kassen vorbehalten sind getestet. Das Ergebnis daraus war, dass Kunden die bessere Leistungen in einem Zahntarif genießen wollen, zum Teil deutlich mehr Geld ausgeben müssen. Für bessere Tarife muss beispielsweise eine 43-jährige Frau 24 Euro bezahlen, ein gleichaltriger Mann muss mit circa 20 Euro im Monat rechnen.

Vom Grundsatz her sehen die Verbraucherexperten die private Zahnzusatzversicherung als sinnvoll an. Eien Zahnversicherung tritt im Kostenfall ein und trägt einen Teil der Kosten, welche die Kassen nicht übernehmen und somit der Patient zahlen müsste.

Hier finden Sie eine Übersicht von Anbietern zur Zahnzusatzversicherung

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Änderungen mit dem Gesundheitsfonds 2009

Nur noch wenige Wochen, dann ist es soweit und der neue Gesundheitsfonds 2009 wird im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt. Ab Januar 2009 wird es dann einige Änderungen insbesondere für Selbstständige geben. So wird zum Beispiel der neue Basistarif in der Privaten Krankenversicherung eingeführt.

Mit dem neuen Gesundheitsfonds gilt dann ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen von 15,5 Prozent. Kommt eine Kasse mit diesem Beitragssatz nicht aus, so hat diese die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag an ihre Mitglieder zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf allerdings 1 Prozent des Bruttogehalts nicht übersteigen. Kassen die gut wirtschaften, haben hingegen die Möglichkeit Überschüsse an ihre Mitglieder auszuschütten.

Mitglieder die bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können ab Januar in den neuen Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln, ebenso haben Versicherte die bisher in der PKV versichert waren diese Möglichkeit. Die Möglichkeit eines Wechsels ist bis zum 30.06.2009 befristet, nach diesem Termin kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewechselt werden.

Eine wichtige Änderung gibt es auch für Selbstständige, denn mit dem Gesundheitsfonds fällt das sogenannte Krankengeld weg, zahlen dafür allerdings den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Wer diesen Schutz weiterhin genießen will kann einen sogenannten Wahltarif der Krankenkasse wählen. Dieser muss aber bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden um lückenlos diesen Schutz zu haben.

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US-Versicherungen machen 120 Milliarden Dollar Verluste

Die Verluste der amerikanischen Versicherungen sind inzwischen dreimal höher als der Schaden, der durch Hurrikan “Katrina” entstanden ist. Mit dem Quartalsverlust der American International Group (AIG) belaufen sich die Verluste mit Schuldverschreibungen auf über 120 Milliarden Dollar (umgerechnet 94 Milliarden Euro). Weltweit nähern sich die Gesamtverluste der großen Finanzfirmen damit der Marke von 1 Billion Dollar.

Die am Montag gemeldeten roten Zahlen der AIG für das dritte Quartal machen rund die Hälfte der Verluste in der Versicherungsbranche aus. Dennoch sind die Einnahmen der AIGa durch Prämien in diesem Quartal um 6,8% gestiegen (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und belaufen sich auf 21,1 Milliarden Dollar. Laut KBW Insurance Index liefen in diesem Quartal bei insgesamt 15 ihrer 24 Versicherungsgesellschaften Nettoverluste durch den Wertverfall von Anlagepositionen auf. 80 Milliarden Dollar frisches Kapital soll den Kapitalschwund ausgleichen.

Edward Liddy, Vorstandschef der AIG, erklärte in einem Fernsehinterview, dass es noch keinen Grund für eine Entwarnung gäbe, auch wenn man bei seinen Investitionen breit ausgestellt sei. Zwar erwarte er nicht, dass das Vermögen noch weiter an Wert verliert, doch man könne keine sichere Prognose über die Entwicklung am Markt geben.

Vor nicht ganz zwei Wochen wurde ein Hilfspaket in Höhe von 85 Milliarden Dollar zugesagt, das inzwischen jedoch hinfällig wurde, weil AIG stattdessen ein Rettungspaket mit einem Volumen von 150 Milliarden Dollar erhalten hat. Damit sollen die Verluste aus Kreditausfall-Swaps und Hypothekenpapieren ausgeglichen werden.

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Kfz Versicherung wechseln und Geld sparen

Der Wechsel der Kfz Versicherung ist aktuell das Thema Nummer eins in Sachen Versicherung, im Normalfall haben Autofahrer nur noch bis zum 30. November Zeit ihre Kfz Versicherung zu wechseln, bzw. ihre alte Kfz Versicherung zu kündigen. Auch dieses Jahr lässt sich mit dem Wechsel der Versicherung wieder eine Menge Geld sparen.

Eine der wohl besten Möglichkeiten eine günstige Kfz Versicherung zu finden ist der Preisvergleich bzw. der Kfz Versicherungsvergleich im Internet. Hier liegen die Vorteile klar auf der Hand, nur wenige Minuten Zeit investiert und man hat den günstigsten und besten Tarif vorliegen. Allerdings sollet man hier genau abwägen was einem wichtig ist, der Preis der der Service.

Es gibt viele Möglichkeiten Geld bei der Kfz Versicherung zu sparen, wie zum Beispiel wenn man sein Auto in der Garage parkt, den Wagen nur selbst nutzt, oder nur wenig fährt und dann den Wenig-Fahrer Tarif wählt. Es gibt diverse Rabattmodelle in Sachen Kfz Versicherung, wichtig ist immer die persönlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

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Trotz Finanzkrise sind Versicherer optimistisch

Trotz der dramatischen Kursrückgänge an den Aktienmärkten im Zuge der Finanzkrise und der drohenden Gefahr einer Rezession blicken die deutschen Versicherer optimistisch in die Zukunft. Wie der Branchenverband GDV am Mittwoch erklärte, sei die Refinanzierung bei den Versicherungsunternehmen – anders als bei den Banken – durch die laufenden Prämieneinnahmen.

Dennoch erwartet der Verband nach einem Einnahmeplus von 1,5%, das vor allem von der Lebens- und Krankenversicherung stammt, in diesem Jahr für das nächste Jahr stagnierende Einnahmen. Darüber hinaus wird die Gesamtverzinsung von Lebensversicherung von derzeit durchschnittlich 5% im kommenden Jahr reduziert. Eine genaue Prognose über die Höhe der Gessamtverzinsung sei vor allem wegen der großen Zinsschwankungen jedoch schwierig, hieß es. Aktuell tragen Lebensversicherung und private Krankenversicherung mit einem Plus von 2,0% bzw. 2,9% zu dem Einnahmeplus bei.

GDV-Präsident Bernhard Schareck betonte mehrfach, dass die Finanzkrise keine Krise der Versicherungen sei. Das habe auch die Börsenaufsicht BaFin erst kürzlich bestätigt. Schareck bezeichnete die Versicherungen vielmehr als “stabilisierendes Element”, da sie kaum riskante Finanzprodukte anbieten. Insgesamt liegt die Aktienquote der Versicherer-Anlagen bei unter 8%, deshalb seien die Auswirkungen von Aktienrückgängen nicht groß.

Darüber hinaus profitiert die Branche von dem Ausbau der Riester-Rente und dem Ausbleiben von Extremereignissen wie dem Orkan “Kyrill”, der im Januar 2007 Schäden in Milliardenhöhe angerichtet hat.

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Kfz Versicherung wechseln – Autoversicherung kündigen

Nur noch wenige Tage haben Autofahrer Zeit ihre Kfz Versicherung zu wechseln. Als Stichtag gilt auch in 2008 wieder der 30. November, bis dahin können Autofahrer sich für eine neue Versicherung entscheiden und ab Januar in diese wechseln.

Die Hochsaison in Sachen Autoversicherung wechseln ist angebrochen und die Vergleichsrechner zur Kfz Versicherung laufen speziell im Internet aktuell auf Hochtouren. Schnäppchenjäger versuchen den für sich besten und günstigsten Tarif zu finden und das meist mit Erfolg.

Speziell das Internet ist ein “Paradies” um den für sich besten und billigsten Tarif zu finden, kein anderes Medium bietet wohl auch nur annähernd diese Möglichkeiten. Auch wer aktuell mit seiner Kfz-Versicherung zufrieden ist sollte zumindest mal einen Vergleich wagen und sich über die aktuellen Tarife und Möglichkeiten informieren. Mit nur wenigen Minuten Zeitaufwand hat man den Check gemacht und ist ab sofort wieder up to date und kann dann entscheiden ob ein Wechsel der Versicherung sich lohnt oder nicht. Das ganze kostet nicht mehr als ein paar Minuten Zeit, denn die Anfragen und Vergleiche sind in den meisten Fällen kostenlos und unverbindlich.

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Abfindung ist nicht sozialversicherungspflichtig

In den meisten Fällen ende wegen einer Kündigung angestrebte Arbeitsgerichtsprozesse mit einem Vergleich zwischen den Parteien, bei dem der Arbeitgeber seinem ehemaligen Mitarbeiter eine Abfindung zahlt. Diese Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen hierfür Beiträge zur Krankenversicherung und anderen Sozialversicherungen wie Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung abführen.

Grundlage für eine derartige in einem Vergleich beschlossene Abfindung ist die Bestätigung des Arbeitsgerichts, dass sich die Parteien darauf geeinigt haben, das Arbeitsverhältnis mit XY aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen. Der Arbeitnehmer erhält als Ausgleich für den durch den Arbeitgeber veranlassten Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in der genannten Höhe.

Diese Abfindungen, die im Sinne der §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes, gezahlt werden, sind nämlich kein beitragspflichtiges Entgelt wie in § 14 Abs. 1 SGB IV definiert. Sie stellen keine einmalige oder laufende Zahlung aus einer Beschäftigung heraus dar, sondern im Gegenteil eine Entschädigung für das Ende der Beschäftigung.

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Die neue private Krankenversicherung 2009

Ab Januar 2009 gibt es im Zuge des neuen Gesundheitsfonds massive Änderungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die größte Änderung ist wohl der neue Basistarif den die PKV anbieten muss, welcher den Standardtarif ablösen wird.

Die privaten Krankenversicherungen sind ab 2009 dazu verpflichtet einen Basistarif einzuführen und anzubieten. In diesen Basistarif müssen die privaten Krankenversicherungen dann jeden aufnehmen, es sei denn der Versicherer hat einen bestehenden Vertrag im Vorwege schon mal wegen arglistiger Täuschung angefochten, oder von dem Vertrag zurückgetreten ist.

Eine weitere Neuerung ist, dass Versicherte bei einem Wechsel zu einem anderen PKV Anbieter Teile ihrer Altersrückstellung mitnehmen können, was zur Folge haben wird das die Beiträge zur PKV deutlich angehoben werden müssen. Experten rechnen mit Erhöhungen bis zu 15 Prozent.

Fachleute raten den Wechsel in die private Krankenversicherung genau zu überlegen und mehrere Angebote einzuholen und diese genau zu vergleichen. Hier können sie kostenlos die private Krankenversicherung vergleichen.

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Stiftung Warentest nimmt Reiserücktrittskosten-Versicherungen unter die Lupe

Die Stiftung Warentest hat 42 Einzel- und Jahresverträge von Reiserücktrittskosten-Versicherungen für Einzelpersonen und Familien getestet und konnte kein einziges Mal die Bestnote “sehr gut” vergeben. Drei Versicherer, die Elvia, HanseMerkur und Würzburger erzielten mit elf ihrer Tarife die Note “gut”. Mit “befriedigen” wurden 17 Angebote bewertet, 14 weitere beurteilten die Tester nur als “ausreichend”.

Besonders verbraucherfreundliche Konditionen gibt es demnach bei dem “Vollschutz ohne Selbstbeteiligung (SB)” der Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG und der “Urlaubsgarantie” der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Das gilt sowohl für Reise-Verträge für Einzelpersonen als auch für Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien. Fast ebenso gut bewertet wurde der “Vollschutz ohne SB” der Würzburger Versicherungs-AG und der “Vollschutz” der Elvia.

Bei diesen drei Versicherern können die Versicherten aus zahlreichen Gründen von einer gebuchten Reise zurücktreten, doch kein Tarif erfüllt alle zugrunde gelegten Kriterien, so die Tester. Einer der wichtigen Prüfpunkte ist der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, der auch bei Elvia nur im Tarif “Vollschutz ohne SB” gewährt wird.

Die Leistungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich erheblich, deshalb empfiehlt Finanztest eine sorgfältige Überprüfung der Vertragsbedingungen. Nicht bei allen Anbietern zählen Verwandte wie Schwager/Schwägerin oder die Stiefkinder oder -eltern zu den Risikopersonen, die im Kleingedruckten erwähnt sind. Die Zurich lehnt – anders als die anderen Testanbieter – die Leistung ab, wenn Arbeitsplatzverlust mit anschließender Arbeitslosigkeit oder eine Arbeitsplatzaufnahme nach Arbeitslosigkeit als Stornogrund angegeben wird. Alle Anbieter, bis auf die Signal Iduna, nennen eine Einreichungsfrist der entsprechenden Nachweise von über drei Monaten oder verzichten ganz auf eine Frist. Nur knapp die Hälfte der Anbieter leistet bei Einberufung oder Wiederholung einer Prüfung und nur bei wenigen Anbietern gilt der Bruch einer Prothese als versicherter Rücktrittsgrund.

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Diebstahlnachweis in Maßen

Wie aus einem in dieser Woche bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervorgeht, dürfen die Forderungen zum Diebstahlnachweis durch Versicherungen nicht überzogen sein (Az.: 10 U 515/07).

Im konkreten Fall zeigte eine Fahrzeughalterin nach einem Wohnungseinbruch den Diebstahl ihres Autos in Polen an. Die polnische Polizei verhaftete kurz darauf einen Verdächtigen, der ein Geständnis über den Autodiebstahl ablegte. Die Versicherung der Frau weigerte sich jedoch zu zahlen mit der Begründung, es sei nicht ausgeschlossen, dass der Mann von der Frau zu dem Diebstahl des Fahrzeugs beauftragt wurde.

Dieser Argumentation schlossen sich die Koblenzer Richter nicht an, sie erklärten vielmehr, der Fahrzeugeigentümer sei zu einer plausiblen Darstellung des “äußeren Bilds” des Diebstahls verpflichtet. Durch die Verhaftung eines Mannes, der ein Geständnis ablegt, sei dies der Fall. Natürlich habe die Versicherung dennoch die Möglichkeit auch nach der Verhaftung eines geständigen Täters einen Gegenbeweis zu führen. Alleine die Vermutung, bei diesem Fall könne es sich um einen fingierten bzw. Auftragsdiebstahl handeln, rechtfertige keine Leistungsverweigerung, so die Richter.

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Internetversicherungen müssen für Kunden auch telefonisch erreichbar sein

Nach einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshof müssen Internet-Versicherungen für potentielle Kunden ohne eigene E-Mail-Adresse einen Telefonkontakt ermöglichen (AZ: C 298/07). Interessierte Kunden, die über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen, können eine elektronische Anfragemaske nutzen, allerdings soll der Anbieter dann dafür sorgen, dass die Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30-60 Minuten beantwortet werden.

Anlass war die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Internetversicherung (DIV). Die DIV bietet Kfz-Versicherungen an, die ausschließlich über das Internet abgeschlossen werden können. Als Kontaktdaten wurden Postanschrift und E-Mail-Adresse, jedoch keine Telefonnummer des Anbieters angegeben. Eine Kommunikation mit Interessenten erfolgt ausschließlich über E-Mail oder das auf der Website eingebundene Kontaktformular. Erst wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, erhielten die Kunden auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit.

Mit diesem Urteil wurden die Verbraucherrechte von Personen ohne eigenen Internetanschluss gestärkt.

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