Versicherungen News



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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Versicherungen widerrufen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Versicherungen zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden können, bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Bei einem Widerruf sind grundsätzlich mehrere Dinge zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte ein Widerruf einer Versicherung immer per Einschreiben oder Fax erfolgen, nur so kann der Absender sicher sein, dass das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich erreicht hat.

Die oben genannte Widerrufsfrist beginnt mit dem vollständigen Erhalt aller Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, Produktinformationsblatt, Widerrufsbelehrung). Der Tag des Erhalts wird nicht mitgezählt, sondern die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Folgetag und läuft dann 14 bzw. 30 Tage. Wenn der 14. bzw. 30. Tag der Widerrufsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag verlängert. Bei Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit (weniger als einem Monat) besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn die Unterlagen unvollstänsig sind, weil z.B. die Widerrufsbelehrung fehlt oder unvollständig ist, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht und der Vertrag kann jederzeit widerrufen werden.

Um einen Versicherungsvertrag zu widerrufen, ist keine Angabe von Gründen notwendig, einzige Voraussetzung ist, den Widerruf innerhalb der genannten Frist abzuschicken. Wann der Empfänger den Widerruf erhält, ist unerheblich. Wurden bereits Beiträge gezahlt, muss der Versicherer diese innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Er ist jedoch berechtigt, einen Anteil für die Zeit bis zum Widerruf zu behalten.


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Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet

Am heutigen Freitag verabschiedete der Bundestag das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, nach dem Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung am dem nächsten Jahr in größerem Umfang steuerlich absetzen können als bislang. Dadurch sollen die Arbeitnehmer järhlich um fast 10 Milliarden Euro entlastet werden.

Auch befristete Steuererleichterungen für Unternehmen (Umfang: 3 Milliarden Euro) sind Teil des Gesetzes. Mit dieser Änderung will die Bundesregierung auf die Wirtschafts- und Finanzkrise reagieren. Insgesamt gilt das Gesetz als größte Steuersenkung seit dem Start der großen Koalition im Jahre 2005. Finanzminister Peer Steinbrück bezeichnete es als eine der größten Steuerentlastungen der bundesdeutschen Geschichte. Gleichzeitig wies jedoch die Forderungen der FDP zurück, die dauerhafte Entlastungen der Unternehmen und weitergehende Korrekturen der Reform beinhalten. Steinbrück argumentierte, dass dies sachlich nicht notwendig sei und zudem auch von den Haushalten des Bundes und der Länder nicht mehr getragen werden könne.

Geringverdiener profitieren von der Steuersenkung stärker als ursprünglich geplant. Weiterhin sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absetzbar – vorausgesetzt, die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge sind noch nicht ausgeschöpft. Nicht berücksichtigt werden Beiträge an die privaten Krankenversicherungen für Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer. Mindestens können die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, maximal 1900 Euro bzw. 2500 Euro abgesetzt werden. Auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner werden bei der Steuerbefreiung berücksichtigt.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat den Gesetzesplänen ebenfalls zustimmen wird.

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Schweiz: Versicherungen dürfen Simulanten überwachen

Dem Schweizer Bundesgericht zufolge ist es zulässig, dass mögliche Simulanten von Privatdetektiven im Auftrag von Versicherungen überwacht werden. Das berichten mehrere Schweizer Medien.

Im konkreten Fall ging es um einen Ladeninhaber, der 2003 fast sechs Meter von einer Hebebühne in die Tiefe stürzte. Der Mann gab nach einem Krankenhausaufenthalt an, dass seine Erwerbstätigkeit aufgrund des Unfalls eingeschränkt sei, woraufhin seine Unfallversicherung die Behandlungskosten und Krankengeld zahlte. Ein im Auftrag der Unfallversicherung engagierter Privatdetektiv beobachtete jedoch, dass der Mann täglich bis zu 12 Stunden in seinem Geschäft tätig war. Daraus schloss die Versicherung, dass die angeblichen Beschwerden nur simuliert waren und stellte die Zahlungen im September 2004 ein.

Bereits im August letzten Jahres beurteilte das Berner Verwaltungsgericht die Vorgehensweise der Versicherung als zulässig, dies bestätigte nun auch das Bundesgericht in Luzern. Die Mehrheit der Richter war der Ansicht, dass die Berichte des Privatermittlers als Beweismittel zugelassen werden dürfen und dass Versicherungen mögliche Simulanten durch Privatdetektive observieren lassen dürfen. Wie die “Basler Zeitung” berichtet, handelt es sich bei einer im öffentlichen Raum durchgeführten Observation nach Einschätzung der Richter um einen leichten Eingriff in die Privatsphäre. Dieser sei jedoch angesichts des öffentliches Interesses an dem missbräuchlichen Umgang mit Versicherungsleistungen zu rechtfertigen.

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Versicherungsleistungen auch bei Mitschuld des Kunden

Laut dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungen nun auch einen Teil der Kosten übernehmen, wenn der Versicherte eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Wie hoch dieser Teil ist bestimmt der Grad der Fahrlässigkeit.

In der Vergangenheit funktionierte die Kostenübernahme bei Versicherungen nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, d.h. sobald dem Versicherten nachgewiesen wurde, dass der Schaden durch eine schwere Verletzung seiner Sorgfaltspflicht entstanden war, musste die Versicherung nicht zahlen. Zahlreiche Streitfälle landeten vor Gericht. Um dies zu verhindern und um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, sieht das VVG eine Quotenregelung für die Kostenübernahme im Schadensfall vor. Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Regelung für eine für den Versicherungsnehmer “bessere, da flexiblere Lösung”, heißt es in der “Welt”.

Allerdings gibt es keine verbindlichen Vorschriften für die Quotenregelung, das Versicherungsunternehmen kann nahezu frei entscheiden, ob es die Kosten zu 20%, 30% oder 70% übernimmt. Experten befürchten wieder zahlreiche Rechtsfälle, in denen sich Gerichte mit den Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem auseinandersetzen müssen, in diesem Fall über die Auslegung der Quotenhöhe. Bianca Boss vom BDV rechnet damit, dass viele Versicherungen die neue Regelung nutzen um pauschal 50% Schadenregulierung anzubieten, doch dies müssen Versicherte nicht ungeprüft akzeptieren, betont sie in der “Welt”. Anstatt sofort das erste Angebot der Versicherung anzunehmen, empfiehlt es sich, den Sachverhalt zunächst von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

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Gute Noten für Kundenorientierung von KarstadtQuelle Versicherungen

Die Universität St. Gallen sucht in einem jährlichen Wettbewerb “Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister” und hat hierfür in diesem Jahr 94 Unternehmen getestet. In der Kategorie “Konfiguration” konnten sich die KarstadtQuelle Versicherungen gegen die Konkurrenz durchsetzen und belegte den 1. Platz. In dieser Kategorie ging es um die Frage, ob die Produkte des Unternehmens den Kundenerwartungen entsprechen, was 80% der insgesamt 8317 Befragten für KarstadtQuelle Versicherungen bejahten.

Neben der Kategorie “Konfiguration” wurden noch sechs andere Kategorien untersucht, unter anderem auch “Kooperation” und “Kontrolle”. Alle Kategorien zusammen bilden das von den Wissenschaftlern der Universität St. Gallen entwickelte 7-K-Modell, das die Kundenorientierung umfassend abbilden soll. In der Gesamtbewertung landeten KarstadtQuelle Versicherungen unter den Top 15.

In diesem Jahr wurde die Kundenzufriedenheitsstudie bereits im vierten Jahr durchgeführt. Außer den Wirtschaftswissenschaftlern der Universität St. Gallen sind auch Marktforscher von Service-Rating, die Unternehmensberatung Steria Mummert, die PR-Agentur Faktenkontor und das Handelsblatt für die Studie verantwortlich.

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Immer mehr Versicherungsabschlüsse per Internet

Einer Forsa-Umfrage zufolge nutzen Verbraucher das Internet intensiv zu Informationszwecken. Dabei stellte sich heraus, dass 40 Prozent aller Bundesbürger sich online auch über Versicherungen informieren. An erster Stelle standen bei den Deutschen Standardpolicen wie Autohaftpflicht oder Reiseschutz und bevorzugten dabei Direktversicherer.

Auf der Basis der repräsentativen Umfrage teilte der Branchenverband Bitkom mit, dass rund eine Million Bundesbürger schon einmal im Internet eine Versicherung abgeschlossen haben. Entgegen der üblichen E-Commerce-Verteilung handele es sich vor allem um ältere Menschen ab 50 Jahre, die sich online versichert haben. Besonders beliebt waren hier weitgehend standardisierte Leistungen wie Reise-, Auto- oder Rechtsschutzversicherungen. Insbesondere die reinen Direktversicherer nutzen den Online-Verkauf, da sie dank eines schlanken Vertriebs besonders günstige Tarife anbieten konnten. Allerdings bieten auch mittlerweile viele etablierte Versicherungskonzerne ihren Kunden beim Online-Abschluss vergünstigte Konditionen an.

„Bei vielen Versicherungsprodukten ist vor dem Abschluss eine persönliche Beratung sinnvoll und üblich“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Dies gelte vor allem für Policen rund um die private Altersvorsorge, Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit sowie beim Wechsel der Krankenversicherung. In der Regel wird hierbei von den Versicherern im Internet angeboten, ein Angebot zu erstellen oder mit einem Berater Kontakt aufzunehmen. Hingegen besteht bei einfacheren Produkten wie beispielsweise privaten Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, den Vertrag direkt online abzuschließen.

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Versicherung bei Unwetterschäden

In vielen Teilen Deutschlands tobte gestern ein heftiges Unwetter mit Hagelschlag und Orkanböen, das Schäden in Millionenhöhe verursachte. Doch wer kommt eigentlich für diese Schäden auf? Die meisten Unwetterschäden an Häusern, Gartenhäusern, Garagen und Zäunen, sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese zahlt jedoch bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 hatte – das muss der Versicherte nachweisen. Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Betroffenen hierzu, Zeitungsartikel über Schäden in der Region zu sammeln und auch die Schäden an benachbarten Häusern zu fotografieren. Tritt ein Sturmschaden in einer bestimmten Häufigkeit und Heftigkeit in einer Region auf, kann eine bestimmte Windstärke angenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gutachten beim Wetterdienst anzufordern. Hagelschäden dagegen werden grundsätzlich von der Versicherung übernommen.

Ausnahme: Für Photovoltaik-Anlagen muss eine besondere Versicherung abgeschlossen werden, obwohl sie fest an das Haus installiert sind. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten aber einen Schutz der Anlagen gegen ein Aufpreis an.

Bei Schäden an beweglichen Gegenständen haftet die Hausratversicherung, sofern sich die Gegenstände während des Unwetters im Haus befunden haben. Wurden Autos durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.

Auch die Haftpflichtversicherung kann bei Unwetterschäden von Bedeutung sein, z.B. wenn der Schaden durch eine Unachtsamkeit eines Dritten entsteht oder derjenige sein Haus nicht ordnungsgemäß instandgehalten hat.

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Überflüssige und unverzichtbare Versicherungen

Wer sich von unnötigen Versicherungen trennt, kann pro Jahr bis zu 400 Euro einsparen. Doch auf keinen Fall sollte am falschen Ende gespart werden. Die Zeitschrift “Finanztest” gibt deshalb Hilfestellung bei der Auswahl der wichtigen und überflüssigen Versicherungen. Grundsätzlich sollte sich demnach jeder – unabhängig von Alter, Familienstand und Lebenssituation – vor existentiellen Risiken schützen wie z.B. durch eine Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung (für alle, die für den Unterhalt anderer Personen aufkommen müssen).

Je nach persönlicher Lebenssituation können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein, wie z.B. eine Seniorenunfallversicherung für allein lebende Senioren, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauherren, eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer, eine Hausratversicherung bei wertvollem Hausstand oder eine Verkehrsrechtschutzversicherung für Autofahrer. Hier empfiehlt sich jedoch immer eine sorgfältige Prüfung der Versicherungskonditionen bei den einzelnen Anbietern, um die Police auszuwählen, die am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Daneben gibt es laut “Finanztest” jedoch auch Versicherungen, die in der Regel überflüssig sind. Dazu gehört z.B. die Insassenunfallversicherung, da Mitfahrende über die Kfz-Haftfpflichtversicherung des Fahrers mitversichert sind. Auch die Leistungen eines Autoschutzbriefes sind häufig schon in der Autoversicherung enthalten. Um Leistungen von der Reisegepäckversicherung zu erhalten, müssen strengste Auflagen erfüllt werden, die einen Diebstahl des Gepäcks eigentlich von vorneherein verhindern und darüber hinaus deckt auch die Hausratversicherung einen großen Teil des Reisegepäcks ab. Ausbildungs- und Kapitallebensversicherungen sind laut “Finanztest” häufig unflexibel und teuer und bringen weniger Rendite als andere Sparformen.

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Kreditversicherungen werden deutlich teurer

Durch die erhöhten Forderungsausfälle als Folge der Wirtschaftskrise werden Kreditversicherungen in Deutschland Medienberichten zufolge um bis zu 30% teurer. Außerdem wurde die Höhe des Selbstbehalts deutlich angehoben. Übernahmen Kreditversicherer vor der Krise noch 85% des Risikos, sind es jetzt häufig nur noch 60% oder weniger. Laut dem Vorstandsvorsitzenden von Coface Deutschland, Benoit Claire, ist dies eine Anpassung der Verträge an eine veränderte Risikosituation. Demnach hat sich die Zahl der Ausfälle in Deutschland im Zeitraum von Oktober 2008 und März 2009 um 103% erhöht. Das Schadensvolumen von Coface habe sich im ersten Quartal im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2008 verdreifacht, Grund hierfür sei der massive Einbruch des Exportgeschäfts.

Mit diesem Ausfallrisiko liegt Deutschland nun zum ersten Mal über dem weltweiten Durchschnitt mit der Folge, dass es wie 32 andere Staaten im Länderranking des Unternehmens herabgestuft wurde. Deutschland, Frankreich, Japan und die USA werden nur noch mit A2 bewertet, berichtet “Die Welt”, während China, Großbritannien, Indien, Italien und Spanien sogar nur noch eine A3 erhalten.

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Versicherungen mit ihren Preiserhöhungen die Finanzkrise noch weiter verschärfen. Auch wenn die Versicherungen diese Vorwürfe zurückweisen, räumen sie ein, dass in manchen Branchen wie der Auto-, Stahl- und Chemieindustrie sowie der Speditionsbranche und dem Maschinen- und Anlagenbau besonders kritisch geprüft wird.

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Auch bei Bagatellschäden richtig handeln

Ob auf einem Parkplatz oder beim Wenden, schnell kann ein Autofahrer versehentlich ein anderes Fahrzeug leicht beschädigen. Doch auch bei solchen Bagatellschäden ist es für alle Beteiligten richtig zu handeln, darauf weist die “Aachener Zeitung” hin. Grundsätzlich muss das Geschehene festgehalten werden, im Idealfall in einem Unfallprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Selbstverständlich sind die persönlichen Daten wie Namen, Anschrift, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungsnummern auszutauschen.

Laut der Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Katrin Rüter de Escobar, muss bei Bagatellschäden in der Regel nicht die Polizei gerufen werden, es sei denn, die Beteiligten können sich über den Unfallhergang nicht einigen oder aber der Unfallverursacher angetrunken erscheint. Auch bei kleinen Schäden sollte der Geschädigte den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung suchen, die in der Regel einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und Fotos des Schadens verlangt. Mittlere und größere Versicherungen schicken oft selbst jemanden vorbei, der den Schaden begutachtet, allerdings darf hierbei nicht vergessen werden, dass der Versicherungsmitarbeiter im Sinne der Versicherung handelt und die Schadenshöhe eher an der unteren Grenze ansetzt, heißt es in der “Aachener Zeitung”.

Experten raten davon ab, bei jedem noch so kleinen Schaden einen unabhängigen Sachverständigen in Eigenregie anzufordern, da die Versicherung diese Kosten bei Kleinstschäden nicht übernimmt. Als Faustregel gilt eine Schadenshöhe von etwa 700 Euro.

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Wer haftet bei Randale und Ausschreitungen?

Bei Ausschreitungen und Randale, wie sie jährlich z.B. am 1. Mai in mehreren deutschen Großstädten stattfindet, kommt es immer wieder zu großen Schäden an Hausfassaden oder Fahrzeugen. Wer haftet für diese Schäden? Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte gegenüber dem “Tagesspiegel”, dass Geschäfte üblicherweise über eine Gebäudeversicherung verfügen, die in der Regel auch Glasschäden durch Vandalismus versichert. Rüter de Escobar weist jedoch darauf hin, dass dies bei Privathaushalten anders ist: Hier sind meist nur durch Sturmschäden oder ähnliche Ursachen entstandene Glasschäden versichert, nicht aber solche, die durch Vandalismus hervorgerufen worden sind.

Im privaten Bereich müsste in den Versicherungsbedingungen explizit Schäden durch Vandalismus im Leistungsumfang enthalten sein, zumindest wenn es um Gebäude geht. Wird dagegen ein Auto durch Vandalismus beschädigt, zahlt die Vollkaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung jedoch nicht. Allerdings unterscheiden sich die Konditionen der einzelnen Versicherungen hierbei, deshalb empfiehlt sie einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen.

Bei den 1. Mai-Ausschreitungen in Berlin hatte das Land in den letzten Jahren die Opfer der Randale teilweise entschädigt, es besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Land Berlin, sondern nur gegenüber den Tätern, so ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen im “Tagesspiegel”. Die Senatsverwaltung könne aber bei Sachschäden aus Kulanz eine so genannte Billigungsentschädigung bieten, wenn die Schäden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Demonstration stehen. Voraussetzung: Keine Versicherung kommt für den Schaden auf. Bei Billigkeitsentschädigungen wird stets im Einzelfall entschieden.

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Versicherungsverkauf in Supermärkten grundsätzlich zulässig

Nach einem Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Vertrieb von Versicherungen in Supermärkten nicht grundsätzlich untersagt, forderte aber die Versicherungsunternehmen zur Sicherhstellung der Qualität der Versicherungsvermittlung auf. Die Unternehmen seien dazu angehalten, hierfür “alles in ihrer Macht Stehende zu tun”, heißt es bei boerse-online.de.

Diese in Form eines Merkblattes herausgegebene Aussage der Bafin wurde von vielen Versicherungsunternehmen mit Spannung erwartet, weil sie befürchteten, dass die Aufsichtsbehörde den Vertriebsweg über Supermärkte grundsätzlich untersagen könnte. Aus dem vorliegenden Papier gehe hervor, dass Supermarktmitarbeiter die angebotenen Versicherungsprodukte auf keinen Fall aktiv bewerben dürfen und dass den Kunden durch die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit gegeben werde, sich über diese Produkte mindestens telefonisch informieren zu können.

Gegenüber boerse-online.de erklärte ein Sprecher der ARAG-Versicherung, dass die konventionellen Vertriebswege derzeit allerdings Priorität haben und man derzeit nicht plane, erneut Versicherungen über Supermärkte zu verkaufen.

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Versicherungen gegen Piratenübergriffe

Wie Dieter Berg, Leiter der Abteilung Transportgeschäfte des Rückversicherungskonzerns Münchener Rück, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte, haben sich aufgrund der steigenden Anzahl von Piratenübergriffen im letzten Jahr die Kosten für Lösegeld- und Kidnapping-Versicherungen um das Zehnfache erhöht.

Während die Kosten für beschädigte Waren oder Schäden an den Schiffen nur einen kleinen Anteil ausmachten, würde der größte Kostenanteil auf Erpressungen, Verhandlungen und Geldübergaben entfallen, berichtet das “Handelsblatt”. Deswegen sind auch immer mehr Sicherheitsfirmen, die Verhandlungen und Geldübergaben übernehmen, an entsprechenden Versicherungen interessiert. Daneben entstehen durch langwierige Verhandlungen Transportverzögerungen, die ebenfalls Kosten verursachen.

Experten schätzen, dass sich der volkswirtschaftliche Schaden von Piratenangriffen auf 3-16 Milliarden Dollar jährlich beläuft. Auch wenn sich nach Bergs Einschätzung die Kosten für Rückversicherer noch in Grenzen halten, ist kein Ende der Übergriffe abzusehen.

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Pflegeversicherung für Denkmäler gefordert

Angesichts der Zerstörung von 100.000 altehrwürdigen Gemäuern in Deutschland in den letzten Jahren fordert das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen eine Pflegeversicherung für die 1,4 Millionen Kulturdenkmäler in Deutschland.

Anfang April hatten sie Politiker aus allen Bundestagsfraktionen zu einem Parlamentarischen Abend in den Berliner Admiralspalast eingeladen. Eva-Maria Stange, Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees und sächsische Staatsministerin für Wissenschaft, erklärte, dass Denkmalschutz gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise wichtig sei, da durch die Erhöhung der Standortqualität Wirtschaft und Tourismus angekurbelt werde. Der Rückgang der Denkmalfördermittel sei spürbar, klagte Stange, die sich deshalb für eine “Pflegeversicherung für das baukulturelle Erbe” aussprach. Sie fordert den Schutz des kulturellen Erbes als Staatsziel im Grundgesetz. Nur mit guter Ausstattung von entsprechendem Personal und Sachmitteln könne eine erstklassige Erhaltung und Pflege der Denkmäler ermöglicht werden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Gottfried Kiesow, fordert von der Bundesregierung anhaltende Förderprogramme, mehr finanzielle Mittel von den Ländern und dass die Mittelverteilung nach Bedarf anstatt nach Länderquoten erfolgen soll.

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Versicherungen gegen Klimawandel?

Möglicherweise wird es im Rahmen des neuen globalen Klimaschutz-Abkommens eine Versicherung gegen Schäden aufgrund des Klimawandels geben. Dies soll dem vorläufigen Verhandlungstext zufolge zumindest diskutiert werden, berichtet Greenpeace aus den UN-Vorverhandlungen in Bonn.

Die Munich Climate Insurance Initiative (MCII) hat einen entsprechenden Vorschlag für Versicherungslösungen gemacht, die für Entwicklungsländer gelten sollen, die am stärksten von den immer häufiger zu beobachtenden extremen Wetterereignissen betroffen sind. Nach Angaben von MCII beliefen sich die daraus resultierenden Schäden in den letzten zehn Jahren auf durchschnittlich 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Versicherungen könnten ihren Teil zum Risikomanagement beitragen, indem sie verschiedene folgenreiche Wetterphänomene wie Dürren, tropische Wirbelstürme oder Überschwemmungen abdecken.

Christoph Bals, stellvertretender MCII-Vorsitzender erklärte jedoch, dass bei dem Klimaschutz-Abkommen auch die konkrete Finanzierung und organisatorische und institutionelle vereinbart werden müsse, denn ein solches Risikomanagement würde ihm zufolge pro Jahr ungefähr 10 Milliarden US-Dollar kosten.

Im Dezember soll das neue Klimaschutz-Abkommen in Kopenhagen beschlossen werden. Es soll 2013 das bis 2012 gültige Kyoto-Protokoll ablösen, das die Verringerung klimaschädlicher Treibhausgase zum Ziel hatte.

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