Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Versicherungsberater vernachlässigen Bedarfsanalyse
In einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, die im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv durchgeführt wurde, wurde die Beratungsqualität von Versicherungsberatern untersucht. Getestet wurden 15 regionale und überregionale Versicherer in 15 deutschen Städten. Dazu wurden vor Ort 150 verdeckte Testberatungen zu den Themen Altersvorsorge, Risikovorsorge und Sachversicherungen durchgeführt.
Die gute Nachricht ist, dass die Beratungen vor Ort insgesamt gut waren, insbesondere das ansprechende Umfeld, die zuverlässige Termineinhaltung und die freundlichen und motivierten Berater fielen positiv auf.
Aber bei der Bedarfsanalyse, die nur als ausreichend bewertet werden konnte, zeigte sich großer Nachholbedarf. Die Versicherungsberater versäumten oft, die Bedürfnisse der Kunden umfassend und gezielt zu ermitteln, so dass die vorgeschlagenen Angebote nicht immer dem individuellen Bedarf entsprachen. Zwar wurde die Lebenssituation der Kunden detailliert erfasst, ihre finanzielle Situation jedoch nicht ausreichend analysiert. Beispielsweise wurde in jedem fünften Gespräch zum Thema Berufsunfähigkeit gar nicht nach der Höhe des Erwerbseinkommens gefragt und beim Thema Altersvorsorge wurde nur in jedem sechsten Gespräch nach vorhandenen laufenden Krediten und nur in jedem dritten Gespräch nach bestehenden Geldanlagen gefragt.
Überzeugen konnte die Versicherungskammer Bayern, deren Mitarbeiter kompetent und sehr verständlich berieten und die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden eingingen, und so zum “Testsieger Beratung von Versicherern 2011″ wurde. Auf Platz 2 landete die Allianz als bester überregionaler Versicherer, der mit vorbildlicher Bedarfsanalyse und demzufolge passgenauen Lösungskonzepte punktete. Platz 3 erzielte die Nürnberger, deren Stärken im ansprechenden Umfeld und der besonders guten Darstellung der Produktnutzen in den Beratungsgesprächen lagen.
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Neu: Versicherung gegen Mietausfall
Das Dienstleistungsunternehmen kautionsfrei.de und das Wiesbadener Versicherungsunternehmen R+V bieten gemeinsam eine neue Versicherung gegen Mietausfall an. Mit einer solchen Police sollen Vermieter vor finanziellen Problemen durch Mietausfälle abgesichert werden. Auch andere unerwünschte finanzielle Belastungen wie unbezahlte Nebenkosten, Renovierungen, Reinigungen und Reparaturen sind von der Police abgedeckt.
Der Vermieter kann selbst entscheiden, ob die Versicherungshöhe bei 5000, 10.000 oder 15.000 Euro liegen soll. Auf diesen Betrag hat er im Schadensfall Anspruch, wenn der verursachte Schaden die Mietkaution übersteigt. Dem Anbieter zufolge kostet die Mietausfallversicherung zwischen 54,90 Euro und 99,90 Euro.
Das Unternehmen kautionsfrei.de wurde 2008 von der SchneiderGolling & Cie Assekuranzmakler AG und der Capitol Immobilien GmbH und hat seinen Sitz in Berlin, Düsseldorf und Köln. Es kooperiert mit mehreren namhaften Unternehmen wie der Deutschen Post oder Immowelt.
Keine KommentareSchlaglochschäden – wer haftet?
Wenn der Schnee weggetaut ist, treten die Winterschäden auf Deutschlands Straßen zutage. Auch in diesen Tagen sind sie überall zu sehen und/oder zu spüren: Schlaglöcher. Sie können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen, deshalb rät der Automobilclub von Deutschland (AvD) dringend zum vorausschauenden und aufmerksamen Fahren. Doch wer haftet eigentlich für Schäden, die durch Schlaglöcher entstanden sind? Eine pauschale Antwort hierauf gibt es nicht, oft wird über die Haftung von Schlaglochschäden gestritten, die nicht selten auch vor Gericht landen.
Grundsätzlich haben die Kommunen und die Länder eine “Verkehrssicherungspflicht”, gleichzeitig ist aber auch jeder einzelne Fahrer laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, seine Geschwindigkeit an die bestehenden Straßenverhältnisse anzupassen. Wenn ein Fahrzeug dennoch durch Schlaglöcher beschädigt wird, sollte der Fahrer sowohl den Fahrzeugschaden als auch den Straßenzustand mit Fotos dokumentieren, rät AvR-Rechtsexpertin Petra Schmucker. Außerdem empfiehlt sie, die Polizei zu informieren und falls vorhanden die Kontaktdaten von Zeugen zu notieren.
Anschließend sollte der geschädigte Autofahrer das Polizeiprotokoll, die Schadensmeldung und den Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der Kommune oder dem Landkreis eingereicht werden – je nachdem, wer der zuständige Verkehrssicherungspflichtige ist. Ein Anrecht auf Entschädigung gibt es allerdings nicht, die Urteile in solchen Fällen fallen sehr unterschiedlich aus. Übrigens: Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schlaglochschäden, aber erhöht ggf. die Prämie. Hier muss jeder Autofahrer in Abhängigkeit von der Schadenssumme abwägen, ob sich eine Schadenregulierung durch die Versicherung überhaupt lohnt.
Keine KommentareWelche Versicherungen für Silvester wichtig sind
Raketen, Böller, Feuerwerk – an Silvester gibt es viele Gefahren, die Schäden verursachen können. Seit 2009 müssen die Versicherungen selbst bei “grober Fahrlässigkeit” einen Teil des Schadens übernehmen, doch je nach Art des Schadens sind unterschiedliche Versicherungen zuständig.
Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die z.B. durch ein Tischfeuerwerk in der Wohnung entstehen oder die durch eine Rakete hervorgerufen werden, die in die Wohnung geflogen ist.
Steckt ein Feuerwerkskörper ein Haus oder Dach in Brand, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, welche die Verantwortlichen ggf. in Regress nimmt, sofern sie ermittelt werden können. Auch Briefkästen, die durch Knallfrösche beschädigt wurden, können von der Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.
Wenn eine Silvester-Rakete ein Auto beschädigt, so muss die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen den Schaden bezahlen. Da dieser aber in der Regel kaum zu ermitteln ist, übernimmt die Teilkasko-Versicherung des Autobesitzers den Schaden in solchen Fällen.
Wer durch Raketen oder Böller Brandverletzungen erleidet und medizinisch behandelt werden muss, muss für die Behandlungskosten natürlich nicht selbst aufkommen, diese werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen – es sei denn, es liegt eine “Bewusstseinsstörung” vor wie im Falle von einem sehr hohen Promillegehalt im Blut des Verletzten. Dann kann die Kostenübernahme verweigert werden.
Keine KommentareDie meisten Kunden sind mit ihrer Versicherung zufrieden
Wie eine aktuelle Studie des Institutes für Management und Wirtschaftsforschung (IMWF) zeigt, sind die meisten Kunden mit ihren Versicherungen zufrieden. Die Bewertungen für die einzelnen Anbieter unterscheiden sich sowohl im Preis-/Leistungsverhältnis als auch in der Beratungsqualität kaum. Die meisten werden auf einer Skala, die von +5 (sehr gut) bis -5 (sehr schlecht) reicht, zwischen +1 und knapp unter 0 bewertet.
Die besten Bewertungen im Preis-/Leistungsverhältnis und bei der Beratung erhielt die HUK-Coburg. In Sachen Preis/Leistung folgten Cosmos, VHV, Debeka und HDI, bei der Beratungsqualität lagen Allianz, Debeka, DEVK und AXA hinter der HUK-Coburg.
Es gibt jedoch auch Beschwerden z.B. hinsichtlich der Erwartungen an die Versicherer und ob diese erfüllt werden. So gaben nur knapp 60% der Befragten an, dass sie von ihrer Versicherung das beste verfügbare Produkt angeboten bekommen haben. Verbesserungen gibt es laut den Kunden auch im Bereich Beratung, die ihrer Meinung nach ausführlicher sein könnte. Vor allem bei der Berufsunfähigkeits-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Rentenversicherung besteht großer Beratungsbedarf. Bemerkenswert ist auch, dass viele der Befragten angaben, dass sie an bestimmten Versicherungen keinen Bedarf haben, weil sie es sich finanziell nicht leisten können.
An der im August durchgeführten Umfrage nahmen 2050 Bundesbürger über 18 Jahren teil. Sie wurden danach gefragt, welche Versicherungen sie haben, welche Erwartungen sie an die Versicherer und ihre Vermittler haben und wie sie deren Leistung beurteilen.
1 KommentarZahnzusatzversicherung Test: Central.prodent von Finanztest mit sehr gut ausgezeichnet
Die Stiftung Warentest hat in diesem Jahr auch Zahnzusatzversicherungen für Versicherte aller gesetzlichen Kassen unter die Lupe genommen und stellte dabei deutliche Unterschiede in der Beitragshöhe fest. Wer Wert auf teure Zahnersatzversorgung und Materialien legt, für den lohnt sich laut Finanztest eine Zahnzusatzversicherung, wobei man sich hier für einen möglichst leistungsstarken Tarif entscheiden sollte.
Die Zahnzusatzversicherung central.prodent der Central Krankenversicherung wurde von den Warentestern mit der Note “sehr gut” (1,2) ausgezeichnet. Der Tarif konnte durch sehr gute Leistungen bei einem besonders günstigen Preis punkten. 43-jährige Modellkunden zahlen hier 21 Euro (Männer) bzw. 24 Euro (Frauen).
Zu den Leistungen von central.prodent gehört, dass bei Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen oder Inlays die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 90% des Rechnungsbetrages aufgestockt wird. Für Versicherte, die von der GKV keine Leistungen erhalten, zahlt die Central 50% des Rechnungsbetrages. Auch der Rechnungsbetrag für plastische Zahnfüllungen wird unter Anrechnung der GKV-Vorleistung zu 90% übernommen (begrenzt auf Erstattungsbetrag von 75 Euro je Zahnfüllung).
Keine KommentareTest zeigt deutliche Unterschiede bei Rürup-Rente
Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, die im Auftrag des Nachrichtensender n-tv durchgeführt wurde, zeigt, gibt es bei der Rürup-Rente deutliche Unterschiede von bis zu 20%. Außerdem ist die Beratung nicht bei allen Rürup-Renten gut.
Analysiert wurden 75 Testberatungen in 15 Filialen von Versicherungen und 150 telefonische Beratungsgespräche, außerdem 150 E-Mail-Anfragen und die Webseiten der Anbieter. Das Ergebnis: 30% der klassischen Rürup-Renten und die Hälfte der fondgebundenen Rürup-Renten erhielten das bestmögliche Rating. Allerdings sind die Leistungsunterschiede groß: Beim besten Produkt gibt es eine prognostizierte Rente (inkl. Überschüsse) von rund 450 Euro, beim schlechtesten knapp 380 Euro.
Auch beim Service gibt es große Unterschiede und noch viel Nachbesserungsbedarf: Nur 2 Versicherer konnten mit einem guten Service punkten. Während es in der persönlichen Beratung vor allem an einer umfassenden Analyse des Kundenbedarfs haperte, wurden telefonische Anfragen nur selten vollständig beantwortet und auf E-Mails wurde entweder überhaupt nicht oder viel zu spät reagiert.
Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität, sieht durch diese Ergebnisse die Notwendigkeit bestätigt, vor dem Abschluss eines Altersvorsorgevertrages die einzelnen Produkte und Anbieter genau zu vergleichen.
“Bester Anbieter Rürup-Rente 2010″ ist der Studie zufolge die Aachen-Münchener, die sich durch den besten Service und freundliche und kompetente Mitarbeiter den Testsieg sichern konnte. Auf Rang 2 landete mit einem Top-Service die R+V Versicherung, gefolgt von AXA auf Platz 3.
Keine KommentareStiftung Warentest testet Haftpflichtversicherungen für Hundehalter
Jeder Hundebesitzer sollte für seinen vierbeinigen Freund eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen, denn er haftet sonst in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die sein Hund anrichtet, selbst. Eine normale Privathaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, sie übernimmt nur Schäden von Kleintieren wie Vögel oder Katzen. In manchen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung sogar Pflicht, in den anderen Bundesländern gilt sie nur für “gefährliche” Hunderassen.
Die Stiftung Warentest hat 56 Angebote dieser Versicherungen unter die Lupe genommen und festgestellt, dass sich die Prämien hier enorm unterscheiden. Die günstigsten Tarife kosten 58 Euro pro Jahr. Die detaillierten Testergebnisse sind in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest” nachzulesen.
Die Stiftung Warentest empfiehlt Hundebesitzern solche Policen zu bevorzugen, die auch Schutz vor Mietsachschäden einschließt (welcher auch in Ferienwohnungen und Hotelzimmern gilt) und auf eine Versicherungssumme von midnestens 3 Millionen Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden, zu achten.
Keine KommentareReiserücktrittsversicherung Test 2010 durch Stiftung Warentest
Wer wegen einer unerwarteten Erkrankung oder einem Unfall seine gebuchte Urlaubsreise nicht antreten kann, muss die Stornokosten selbst übernehmen. Es sei denn, er hat eine Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Stornokosten und wenn es sich um einen Tarif mit Vollschutz handelt, springt die Versicherung auch ein, wenn die Reise früher als geplant abgebrochen werden muss.
Die Stiftung Warentest hat verschiedene Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen und dabei sowohl Tarife von Versicherern als auch von Fluggesellschaften getestet. Die besten Vollschutz-Tarife mit der Gesamtnote 2,1 kommen von ERV und HanseMerkur. Während der RRV + Urlaubsgarantie-Tarif der HanseMerkur bei ambulant behandelten Erkrankungen einen Selbstbehalt fordert, der Beitrag aber ansonsten insgesamt günstiger ist, gibt es bei dem Tarif Topschutz der ERV keinen Selbstbehalt. Von den getesteten Reiserücktrittsversicherungen von Fluggesellschaften konnten nur die Tarife von Condor überzeugen, die als einzige nicht nur Tarife für Einzelpersonen, sondern auch für die gesamte Familie anbietet.
Die Stiftung Warentest rät dringend, sich sofort beim Versicherer zu melden und ein ärztliches Attest einzuholen, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung eine Reise nicht antreten kann. Je nach Anbieter sollten sich die Kunden jedoch darauf einstellen, dass es möglicherweise Streit darüber gibt, ob die Erkrankung vorhersehbar war oder nicht.
Keine KommentareStudie: Junge Versicherungskunden sind abschlussfreudiger
Wie die Studie “Junge Kunden als Zielgruppe in der Assekuranz” des Marktforschungsinstituts YouGov Psychonomics gezeigt hat, schließen 20- bis 30-Jährige heute mehr Versicherungen ab als noch vor 10 Jahren. Junge Kunden schließen vor allem Kfz-Versicherungen, Haftpflicht- und Hausratversicherungen sowie Bausparverträge und Riester-Renten ab. Über ein Drittel dieser Altersgruppe (38%) hat in den letzten beiden Jahren eine oder mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen, wobei dies auf 53% der unter 25-Jährigen zutrifft. Zum Vergleich: Bei den 36-65-Jährigen ist dies nur bei 17% der Fall.
Es gibt noch weitere Altersunterschiede: Junge Versicherungskunden sind nicht nur abschlussfreudiger, sondern auch weniger vertreter-, sondern mehr preisorientiert, sie zeigen eine größere Wechselbereitschaft und sind weniger sicherheitsorientiert. Bei ihrer Entscheidung für einen bestimmten Anbieter verlassen sie sich häufiger auf Empfehlungen von Bekannten und Verwandten als ältere Kunden, vertrauen aber trotzdem auch Versicherungsvertretern. Außerdem informieren sie sich in Verbrauchermagazinen, Finanzzeitschriften und den Internetseiten von Finanzdienstleistern.
An der Studie nahmen 1850 Versicherungskunden im Alter von 20 und 35 Jahren teil, deren Daten mit denen des “Kundenmonitor Assekuranz” verglichen wurden, in denen 36-65-Jährige befragt wurden.
Keine KommentareBauherren-Haftpflichtversicherung auch im Winter!
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Bauherren auch im Winter, wenn der Bau wegen Schnee, Eis und Kälte ruht, an ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung denken sollen. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Jeder Bauherr trägt ab dem Grundstückskauf für die Sicherheit auf seiner Baustelle die Verantwortung, deshalb sollte schon vor Baubeginn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, die z.B. durch herumfliegende Teile von der Baustelle verletzt werden. Dann kommt die Haftpflichtversicherung unter anderem für die Arztrechnungen des Geschädigten auf. Wie hoch die Beiträge für die Versicherung sind, hängt von der Dauer des Bauvorhabens und der Höhe der Bausumme ab.
Vor unvorhersehbaren Schäden kann darüber hinaus auch die Bauleistungsversicherung schützen, die besonders dann zu empfehlen ist, wenn der Rohbau bereits fertiggestellt ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch höhere Gewalt wie z.B. einen Sturm, verursacht werden.
Keine KommentareVersicherungen verzeichnen kräftiges Wachstum
2010 haben die deutschen Versicherungsunternehmen ein kräftiges Wachstum verzeichnet. Wie der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, Rolf-Peter Hoenen, am Donnerstag in Berlin zum Auftakt der Jahrestagung der Branche mitteilte, steigen die Beitragseinnahmen in diesem Jahr um 4,7% auf 180 Milliarden Euro. Im Einzelnen konnten die Lebensversicherungen (inkl. Pensionskassen und -fonds) ihre Einnahmen um 6,8% auf 91 Milliarden Euro steigern. Die Krankenversicherungen erwarten einen Zuwachs von 6% auf 33,4 Milliarden Euro und auch bei der Schaden- und Unfallversicherung kann ein leichtes Beitragsplus von 0,7% auf 55,1 Milliarden Euro verzeichnet werden.
Gleichzeitig appellierte Hoenen daran, aus der Wirtschaftskrise nicht die falschen Schlüsse zu ziehen und alle Vorschriften pauschal zu verschärfen. Er forderte die europäische Versicherungsaufsicht auf, “überflüssige Regulierungen” und eine “Einschränkung der unternehmerischen Freiheit” zu vermeiden. Die deutsche Versicherungsaufsicht habe auch in der Finanzkrise funktioniert und man wolle nicht, dass die Regeln, die auf Banken zugeschnitten sind, einfach auf die Versicherungen übertragen werden. Eine Vielzahl von Berichtspflichten würde vor allem kleinere und mittlere Unternehmen überfordern, warnte Hoenen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bestätigte auf der Tagung, dass sich das Risikomanagement der deutschen Versicherungsunternehmen “als belastbar erwiesen” habe und erklärte, dass die Versicherungen sogar stabilisierend auf die Finanzmärkte eingewirkt hätten. Deshalb wolle sie sich in der EU dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Überregulierung der Versicherungen kommt.
Keine KommentareViele Reiserücktrittsversicherungen nur mittelmäßig
Die Stiftung Warentest hat 76 Tarifvarianten für Einzel- und Jahresverträge für Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherungen für Einzelpersonen und Familien mit und ohne Selbstbeteiligung getestet.
Die meisten Tarife konnten die Tester allerdings nicht überzeugen: Nur 27 Angebote erhielten die Note “gut”. Als positiv wurde z.B. gewertet, wenn auch der Unfall oder Tod einer nahestehenden, nicht nah verwandten, Person als Rücktrittsgrund akzeptiert wird. Bei den außerdem getesteten 7 Angeboten von Fluggesellschaften, die Kunden bei der Online-Buchung ihres Fluges gleich mit abschließen können, schnitt nur ein Tarif “gut”, zwei “befriedigend” und vier “ausreichend” ab.
Ein großer Kritikpunkt der Tester ist, dass nicht alle Paare den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können, wenn die Reise aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden kann. So gilt dieser nur für Ehepaare und Paare mit gemeinsamen Haushalt. Auf wen dies nicht zutrifft, der muss ebenso wie sein Partner einen Einzelvertrag abschließen.
Keine KommentareVerbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Sterbegeldversicherungen
Seit 2005 wird von den gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr gezahlt und seitdem boomen Sterbegeldversicherungen, mit denen die Angehörigen davor bewahrt werden sollen, die Kosten für die Bestattung des Versicherungsnehmers übernehmen zu müssen. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet, arbeiten bei der Vermittlung solcher Versicherungen oftmals auch Begräbnisvereine und Bestattungsunternehmen mit den Versicherungsunternehmen zusammen.
Allerdings rät die Verbraucherzentrale eindeutig von solchen Versicherungen ab, da sie oftmals ein Verlustgeschäft für den Versicherten darstellen. Vor allem bei Sterbegeldversicherungen, die von Vereinen und Verbänden angeboten werden, sollte man Vorsicht walten lassen, denn bei manchen Anbietern wird ein Teil der Überschüsse aus der Versicherung an den Verband bzw. Verein gespendet. Ein Begräbnis kann teuer sein, das ist richtig, aber dennoch empfiehlt sich als Vorsorge für die eigene Bestattung eher der Einsatz einfacher und sicherer Bankprodukte wie z.B. eines Banksparplans, so die Verbraucherschützer.
In den meisten Fällen haben die Menschen ein finanzielles Polster, mit dem die Kosten für die Beerdigung übernommen werden kann. Und wer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, dessen Angehörige erhalten im Todesfall sowieso eine größere Summe.
Keine KommentareKrankenkassenbeiträge auf Betriebsrente können verfassungswidrig sein
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Krankenkassenbeiträge auf eine Betriebsrente und Abfindungen aus betrieblicher Altersvorsorge im Einzelfall verfassungswidrig sein (Az.: 1 BvR 1660/08).
Grundsätzlich ist es so, dass bei pflichtversicherten Rentnern für Betriebsrenten dun Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Das ist auch dann der Fall, wenn die Beiträge früher aus dem Nettogehalt beglichen wurden und später, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen von dem Arbeitnehmer selbst bis zum Rentenbeginn weitergezahlt wurden.
Es gibt jedoch eine Konstellation, in der diese Beitragspflicht laut den Richtern in Karlsruhe verfassungswidrig ist: Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Beiträge selbst weitergezahlt haben und außerdem den kompletten Altersvorsorgevertrag übernommen haben, sind von den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit. Grund: Eine rein private Altersvorsorge unterliegt nicht der Krankenkassenbeitragspflicht und für eine Altersvorsorge die zuerst betrieblich gestartet ist und später privat fortgesetzt wurde, muss dies auch gelten.
Rentner, auf die das zutrifft, können nun auf die Erstattung eines Teils der bereits gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hoffen. Zurückerstattet werden können Beiträge ab dem Jahr 2006, vorausgesetzt, die Erstattung wird noch in diesem Jahr beantragt.
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