Versicherungen News



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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Zufriedenheit von Preis und Service abhängig

Einer Studie von MSR Consulting zufolge bestimmt der Preis einen Großteil (58%) der Zufriedenheit eines Versicherungskunden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis von Versicherungen. Aber auch Erfahrungen mit Serviceleistungen und Kontakte mit dem Service haben einen großen Einfluss (42%) auf die Kundenzufriedenheit.

MSR-Senior Consultant Sabrina Simchen-Schubert erklärt, dass erlebte Servicekontakte oder auch ein gut abgewickelter Schadenfall fast die gleiche Bedeutung für die Zufriedenheit der Kunden haben wie ein günstiger Preis. Die maximale Zufriedenheit durch Servicekontakte wird der Studie zufolge erreicht, wenn ein Kunde innerhalb von zwei Jahren vier Mal von der Versicherung kontaktiert wird.

Für Versicherungen bedeuten diese Ergebnisse, dass sie durch gute Serviceleistungen ihre Kundenbindung stärken können, ohne ihre Preise senken zu müssen. Dies gilt zumindest für Bestandskunden. Um Neukunden zu akquirieren ist jedoch ein günstiger Preis als wichtiges Vergleichskriterium unerlässlich.

Für die Studie wurden über 100.000 Interviews aus der MSR-KUBUS-Datenbank ausgewertet.


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Studie: Marktanteile der Versicherer im Vertriebskanal Makler

Die Studie “Marktanteile der Versicherer im Vertriebskanal Makler”, die im Auftrag des Maklerverbunds Charta Börse für Versicherungen AG von der YouGovPsychonomics AG durchgeführt wurde, ergab unter anderem, dass sich Versicherungsmakler ihre Vermittlungspartner aktiv aussuchen. Das berichtet das VersicherungsJournal Deutschland.

Bei der Studie wurden etwa 400 kleine und mittelständische Versicherungsmakler (bis 50 Mitarbeiter) nach den Neugeschäftsanteilen in den verschiedenen Sparten und der erwarteten Entwicklung für das laufende Jahr befragt.

Im Bereich der gewerblichen Sach- und Kfz-Versicherung konnte sich die R+V bei den Maklern als Marktführer durchsetzen und löst damit die AXA (Studie 2007) ab. Bei den Kranken-Zusatzversicherungen ist nicht mehr die Signal Iduna, sondern die Barmenia Spitzenreiter und bei der Kranken-Vollversicherung musste die DKV ihre Spitzenposition an die Continentale abgeben. 2007 wurde die Berunfsunfähigkeitsversicherung noch zusammen mit der Risikolebensversicherung abgefragt, in diesem Jahr – separat befragt – konnte sich hier die Nürnberger durchsetzen. Im Bereich der privaten Altersvorsorge hat der Volkswohl Bund die Allianz abgelöst. Keine Veränderungen seit 2007 gibt es dagegen in den Produktbereichen der privaten Kfz-Versicherung (VHV), Unfallversicherung (Baden-Badener), Rechtsschutz (KS Auxilia) und der Risikolebensversicherung (Dialog).

Auffällig ist, dass inzwischen ein Viertel des Neugeschäfts im Bereich der Risikolebensversicherung an verschiedene Direktversicherer geht – deutlich mehr als noch 2007. Außerdem ergab die Studie, dass 58% der Makler mit der Vermittlung von Versicherungen bis zu 100.000 Euro Umsatz im Jahr machen und weitere 21% einen Umsatz von bis zu 200.000 Euro.

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Azubis und Studenten mitversichert bei den Eltern

Die HUK-Coburg weist darauf hin, dass volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung und auch während des Wehr- oder Ersatzdienstes in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichert sind. Voraussetzung ist, dass sie in dieser Zeit außer ihrem Lehrlingsgehalt oder Bafög kein eigenes Einkommen haben.

Die Studentenbude ist über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, aber hier ist die Entschädigung im Schadenfall in der Regel auf 20% der Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro, beschränkt. Üblicherweise bieten Hausrat- und Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz, so dass der Versicherungsschutz auf bei einem Auslandsaufenthalt, z.B. im Rahmen eines Auslandssemesters gilt. Allerdings sollte man mit der Haftpflichtversicherung Rücksprache halten, wenn der AUslandsaufenthalt länger als 1 Jahr dauert, rät die HUK-Coburg,

Wer ein Semester im europäischen Ausland oder den Mittelmeer-Anrainerstaaten studiert steht auch unter dem Schutz der Rechtsschutzversicherung. Für weltweiten Schutz empfiehlt sich aber die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer. In diesem Bereich ist der Verkehrsrechtsschutz besonders wichtig, der jedoch im Rahmen einer Privat-, Berufs- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung bestehen muss.

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Reeder hofft auf Lösegeld-Erstattung von Versicherung

Der von somalischen Piraten gekaperte deutsche Frachter “Hansa Stavanger” ist nach der Zahlung eines Lösegelds freigelassen worden. Nun hofft die Hamburger Reederei Leonhardt und Blumberg, dass die Versicherung einen Teil der Lösegeldzahlung erstattet. Gegenüber der “Bild am Sonntag” erklärte Reederei-Geschäftsführer Frank Leonhardt, dass er davon ausgehe, dass die Versicherung dies tun werde. Leonhardt will sich nach der Rückkehr der Seeleute vor allem um seine Crew kümmern, man habe für die Besatzung “spezielle Sozialleistungen” vorgesehen, hieß es in der “Bild am Sonntag”.

Die “Hansa Stavanger” mit 24 Mann Besatzung wurde am 4. April gekidnappt. Seitdem liefen Verhandlungen mit den Entführern, die schließlich mit einer Lösegeld-Zahlung von fast 2 Millionen Euro (2,7 Millionen Dollar beim aktuellen Dollarkurs) endeten. Am Freitagabend war das Schiff schließlich im Hafen von Mombasa eingetroffen, am Samstagnachmittag erhielt es die Anlegeerlaubnis. Das Schiff soll nun von einer anderen Besatzung nach Hamburg zurück gebracht werden.

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Lufthansa Sunshine Insurance: Schönwetter-Versicherung

Lufthansa versüßt seinen Kunden mit der Sunshine Insurance selbst einen verregneten Urlaub, denn hierbei handelt es sich um eine Versicherung gegen Regenwetter. Vom 5. – 18. August bietet Lufthansa den Sunshine-Tarif auf Flügen ab Deutschland zu ausgewählten Zielen an. Sollte es auf der Reise regnen, erstattet Lufthanse pro Regentag 20 Euro (insgesamt maximal 200 Euro pro Person).

Der Start der Reise mit Sunshine-Tarif muss zwischen dem 1. September und 31. Oktober 2009 liegen. Die Sunshine Insurance gilt für insgesamt 36 Ziele weltweit: Abu Dhabi, Bahrain, Barcelona, Bastia, Bilbao, Bologna, Boston, Casablanca, Chicago, Dubai, Faro, Florenz, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Lissabon, Los Angeles, Malta, Madrid, Malaga, Marseille, New York, Nizza, Palma, Philadelphia, Porto, Rom, San Francisco, Split, Tel Aviv, Tunis, Valencia, Venedig, Verona, Washington und Zagreb. Bei der Buchung des Sunshine-Tickets wird die Sunshine Insurance automatisch und ohne Aufpreis bei dem Kooperationspartner der Lufthansa, der WÜBA Versicherungs-AG abgeschlossen.

Der Versicherungsschutz tritt bei Ankunft am Zielort vor 16:00 Uhr bereits am Ankunftstag, bei einer späteren Ankunft um 00:00 Uhr am Folgetag in Kraft. Er endet am Abreisetag (bei Abflugzeit nach 14:00 Uhr) oder um 00:00 Uhr des Abreisetages (bei früherem Abflug). Um die Regentage erstattet zu bekommen, muss man einfach bis spätestens vier Wochen nach dem Rückflug die erforderlichen Belege (Reisebeleg, Bordkarten des Hin- und Rückflugs, Auflistung der Regentage) an den Versicherer schicken. Als Regentage werden die Tage anerkannt, für die am Zielort auf wetteronline.de ein Niederschlag von mehr als 5mm/qm dokumentiert wird.

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Allianz plant Lösegeld-Versicherung

Medienberichten zufolge will die Allianz nach der Sommerpause im September Lösegeld-Versicherungen anbieten. Das erklärte der Chef der Abteilung Financial Lines beim Spezialversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), Hartmut Mai, gegenüber der “Financial Times Deutschland” (FTD).

Kidnapping- & Ransom-Policen schützen Firmen vor dem Risiko, dass Mitarbeiter auf Auslands-Dienstreisen entführt werden. Zu den Leistungen dieser Versicherungen gehört die Zahlung von Lösegeld und die Kostenübernahme für einen Krisenmanager. Dieser berät die Firmen im Sinne der Prävention und hilft im Ernstfall bei den Verhandlungen rund um das Lösegeld, erklärt “Focus”. Das Geschäft mit Lösegeld-Versicherungen gilt als profitabel, da die Schäden in der Regel gering sind.

Dem Bericht zufolge ist der Marktführer in diesem Segment der auf Bermuda beheimatete Versicherer Hiscox, der über 50% des Marktes dominiert. Daneben bieten auch die amerikanischen Versicherer Chubb und AIG sowie die niederländischen Nassau-Versicherungen und HDI-Gerling Lösegeld-Versicherungen an.

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Sterbegeldversicherungen oft zu teuer

Sterbegeldversicherungen sollen die Bestattungskosten für den verstorbenen Versicherten decken, so dass sich die Angehörigen nicht um diese finanziellen Belastungen kümmern müssen. Ein Test der Stiftung Warentest zeigte jedoch, dass sich diese Art der Vorsorge nur selten lohnt: Demnach haben nur drei Anbieter günstige und kundenfreundliche Verträge, allerdings auch nur für jüngere Kunden. Hierbei handelt es sich laut B.Z. um die Angebote der Debeka Lebensversicherungsverein aG, der HDH Hinterbliebenenversicherung der Heilberufe und der SDK Süddeutsche Lebensversicherung.

Den Warentestern zufolge sind die Tarife für Menschen ab 65 Jahren jedoch durch die Bank weg zu teuer. Wie die B.Z. berichtet, ist der Anteil der Risikoabsicherung in diesen Beiträgen zu hoch. Ein Beispiel: Ein 65-jähriger Mann zahlt für eine garantierte Summe von 5000 Euro bei KarstadtQuelle 20 Jahre lang 39,03 Euro, also insgesamt 9357 Euro ein. Außerdem behalten sich die Versicherer das Recht vor, auf der Basis von Gesundheitsfragen Interessenten abzulehnen, so die B.Z. Ohne Gesundheitsfrage kann es sein, dass eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten einzuhalten ist, bevor die Versicheurngssumme im Todesfall auch vollständig ausbezahlt wird.

Insgesamt wurden Sterbegeldversicherungen von 30 Lebensversicherern und 14 Sterbekassen für 45- und 65-jährige Modellkunden auf das Verhältnis Kosten-Betrag und Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen getestet.

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Unnötige Versicherungen

Nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) besitzen viele Deutsche zahlreiche unnötige Versicherungspolicen. Als Beispiele für überflüssige Versicherungen nannte der BdV z.B. die Glasbruchversicherung, Versicherungen für Elektrogeräte und Handys, die Insassenunfallversicherung für das Auto, die Reisegepäck- und die Sterbegeldversicherung.

Eine Auswertung von Daten des Informationsdienstleisters Acxiom durch dpa-RegioData hat jeder Deutsche im letzten Jahr ca. 10% seines Einkommens für Versicherungen ausgegeben, berichtet n-tv. Das entspricht einer durchschnittlichen Summe von 1905 Euro für Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen (inkl. Zusatzversicherungen), Schadens- und Unfallversicherungen. Dem BdV zufolge könnten jedoch rund 400 Euro pro Jahr für Policen eingespart werden, ohne dass der Versicherungsschutz leidet.

BdV-Referent Thorsten Rudnik erklärte gegenüber der Presseagentur dpa, dass viel in nebensächliche Spezialversicherungen investiert wird, gleichzeitig aber existenzielle Risiken (z.B. durch eine Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung) zu wenig abgesichert sind, so n-tv.

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Versicherungen verweigern Zahlung für tote Soldaten

Medienberichten zufolge musste der Bund schon in 21 Fällen getöteter deutschen Soldaten einspringen, weil sich die Versicherungen weigerten, zu zahlen. Sie berufen sich auf die so genannte Kriegsklausel. Diese Klausel schließt bei Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, Zahlungen aus. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte laut “Welt” einen Bericht der “Sächsischen Zeitung”, nach dem der Bund in diesen Fällen die Zahlungen übernommen hat.

Gegenüber der “Bild”-Zeitung erklärte der Wehrbeauftragte des Bundes, Reinhold Robbe, dass offenbar viele Versicherungen die so genannte Kriegsklausel als Vorwand nutzen, um “sich aus der Verantwortung zu stehlen”. Deshalb hat Robbe, unverzüglich eine umfassende Prüfung der Angelegenheit angeordnet.

Wilfried Stolze, Sprecher des Bundeswehrverbands, erklärte in der “Welt”, dass ihm kein Fall bekannt sei, in dem eine Familie eines getöteten Soldaten dauerhaft keine Versicherungsleistungen erhalten habe. Seiner Erfahrung nach haben viele Versicherungen im Sinne der Soldaten entschieden.

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Versicherungsmakler sind zu Schlichtungsverfahren verpflichtet

Wie der Onlinedienst LexisNexis berichtet, sind Versicherungsmakler zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet, wenn sie selbst von einer Beschwerde betroffen sind. Darauf wies der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, in seinem Zahlenbericht 2008 an. Dem Bericht zufolge hat die Zahl der Beschwerden, die sich mit Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler beschäftigen, deutlich zugenommen.

Probleme mit Versicherungsvertretern hätte vergleichsweise unproblematisch im Rahmen einer Schlichtung gelöst werden können. Anders sah es aber bei Problemen mit Versicherungsmaklern aus, da diese in vielen Fällen gar nicht an der Schlichtung teilgenommen hätten, obwohl sie dazu verpflichtet seien. Müller betont, dass zu den Standespflichten von Versicherungsmaklern auch die Teilnahme an Schlichtungsverfahren des PKV-Ombudsmannes gehöre. Wer seine Standespflichten schuldhaft verletzt, muss mit beruflichen Konsequenzen rechnen. Laut LexisNexis brachte Müller seine Hoffnung zum Ausdruck, das Schlichtungsverfahren in Maklerkreisen bekannter und akzeptierter zu machen. Maklerverbände könnten ihre Mitglieder in diesem Bereich stärker sensibilisieren.

Im vergangenen Jahr gingen bei dem PKV-Ombudsmann 4376 Beschwerden ein, im Vorjahr waren es 3793 Beschwerden. Dieser Anstieg entspricht einem Zuwachs von 10%. Der Großteil der Beschwerden (78%) hatte die Krankheitskostenvollversicherung zum Thema, mit Zusatz- und Krankenhaustagegeldversicherungen hatten 16% der Beschwerden zu tun, 4% betrafen Krankentagegeldversicherungen und bei jeweils 1% der Beschwerden ging es um Reisekranken- und Pflegepflichtversicherungen.

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Immer mehr Beschwerden über Versicherungen

Günter Hirsch, früher Präsident des Bundesgerichtshof und heute Ombudsmann der deutschen Versicherungen, meldet für das letzte Jahr mehr unzufriedene Kunden als jemals zuvor. Die Zahl der Beschwerden erreichte einen Rekordstand von 18.837, das ist eine Zunahme um 7,1% gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Beschwerden stammen aus dem Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen (40,7% über die Unternehmen und 32,1% über die Vermittler). Viele der Beschwerden haben Rückkaufwerte oder Beteiligungen an Überschüssen aoder schwer verständliche Informationen zum Thema.

Dass die Zahl der Beschwerden über Versicherungen so deutlich zunimmt, erklärt sich Hirsch mit mehreren Gründen. Nicht nur, dass immer mehr Leute von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Ombudsmanns Kenntnis erlangen, auch die gesetzlichen Neuregelungen, die durch das neue Vermittlergesetz und das Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten sind, bieten Raum für Unstimmigkeiten. Die neue Dokumentationspflicht bei Versicherungsberatungen bezeichnete Hirsch als “ausgesprochenen Schwachpunkt”, da sich die Umsetzung oft als schwierig gestalte, berichtet n-tv. Viel zu oft würde als “Kundenwunsch” in dem entsprechenden Formular “optimale Absicherung” und als “Abschluss” der Kommentar “wie gewünscht” eingetragen werden, was dem Ombudsmann zufolge völlig inhaltlos und damit überflüssig sei.

2001 wurde der Ombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche eingesetzt. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für die Unternehmen verbindlich, erklärt n-tv. Dem Träger-Verein gehören die meisten deutschen Versicherungen an, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen einen eigenen Ombudsmann.

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Lange Bearbeitungszeit bei Beschwerden

Wie der Wettbewerb “Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2009″ ergab, lassen sich Versicherungen zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden viel Zeit. So benötigen zwei Drittel der getesteten Versicherung mehr als drei Tage um eine Beschwerde zu bearbeiten und bei zwei von zehn Versicherungen beträgt die Bearbeitungszeit sogar mehr als zwei Wochen.

An der von der Universität St. Gallen, der Steria Mummert Comsulting, dem Handelsblatt und Service Rating durchgeführten Untersuchung nahmen 94 Unternehmen teil. Unter den ersten Zehn konnte sich nur eine Privatversicherung, die Cosmos Direkt, aber drei gesetzliche Kassen (Gmünder Ersatzkasse, AOK Schleswig-Holstein und Siemens Betriebskrankenkasse) platzieren. Die Unternehmen auf den ersten 10 Plätzen benötigten Medienberichten zufolge maximal drei Tage, bis eine Reklamation erfolgreich abgewickelt ist. Dieses Engagement lohnt sich, denn ein gutes Beschwerdemanagement zahlt sich in Form von Kundenbindung wieder aus.

Kritikwürdig ist auch die Erreichbarkeit der Unternehmen, die sich in vielen Fällen als mangelhaft darstellte. So müssen Kunden häufig fünf Telefonversuche starten, bis sie tatsächlich eine Antwort auf ihre Frage erhalten, zeigte die Studie. Diese Erfahrungen tragen nicht gerade zur Kundenzufriedenheit bei und erhöhen die Wechselbereitschaft der Versicherten. Um dem entgegenzuwirken, investieren immer mehr Versicherungen (7 von 10) in Kundenrückgewinnungsprogramme, allerdings sind die Kosten für die Akquise eines Neukunden etwa fünfmal so hoch wie die für den Erhalt eines bestehenden Kunden, heißt es bei Steria.

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Österreich: SMS-Warnung von Versicherungen

In Österreich warnen Versicherungen ihre Kunden vor drohendem Unwetter per SMS und geben gleichzeitig noch Empfehlungen für entsprechende Schutzmaßnahmen, berichtet die Ansahl Consulting GmbH.

Die Versicherungen, vor allem jene, die Wohngebäudeversicherungen anbieten, wollen mit dem Service der frühzeitigen Unwetterwarnung die Anzahl der durch das Unwetter hervorgerufenen Schäden reduzieren. Alleine am Montag wurden laut Ansahl mehr als 120.000 österreichische Kunden der Raiffeisen Versicherung und der UNIQA Sachversicherung AG per SMS oder E-Mail gewarnt, nachdem in den Tagen zuvor sintflutartige Regenfälle mit teilweise über 200 Liter Wasser pro m² heruntergekommen sind.

Das Warnsystem per SMS ist nicht neu. Die UNIQA nutzt dieses System schon seit 2004 und hat seitdem den Angaben zufolge bereits über 14 Millionen SMS verschickt. Auch bei den Versicherten scheint der Service gut anzukommen, immerhin nutzen ihn bei Raiffeisen, UNIQA und der Salzburger Landesversicherung schon 270.000 Kunden. In diesem Monat startet auch die Wiener Städtische Versicherung mit einem Unwetterwarndienst per SMS. Basierend auf den Daten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) sollen die Kunden die Warnung zwischen sechs Stunden und 30 Minuten vor dem Unwetter per SMS erhalten, so Ansahl.

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Geschlechterunterschiede bei Versicherungen

Wie die Analyse von Interviews von rund 8600 Männern und 9000 Frauen ergab, fühlen sich Frauen schlechter über Versicherungen informiert als Männer, sind in ihren Entscheidungen aber spontaner als ihre männlichen Gegenparte. Die Daten, die aus dem Kundenmonitor Assekuranz 2007 und 2008 stammen und von dem Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics AG ausgewertet wurden, zeigten außerdem, dass Frauen tatsächlich schlechter abgesichert sind als Männer, was sich besonders in der Kfz-Versicherung (12% Differenz), dem Autoschutzbrief (9%) und der Rechtsschutz-Versicherung (8%) widerspiegelt.

Wie das Versicherungsjournal berichtet liegen Frauen auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit 9% hinter den Männern, wobei auch die Männer nur wenig gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Frauen liegen zudem auch in der Unfallversicherung und der Kapitallebensversicherung um 3% hinter den Männern und haben auch seltener eine Rentenversicherung. Anders sieht es bei der Hausratversicherung aus, hier sind die Frauen um 3% besser abgesichert als Männer. Keinen Geschlechterunterschied konnten die Marktforscher dem Versicherungsjournal zufolge bei der Pflegeversicherung, der Risikolebensversicherung und der Riester-Rente feststellen.

Beide Geschlechter haben der Studie zufolge etwa die gleichen Erwartungen an Versicherungen, auch wenn sich Frauen lieber auf die Empfehlungen von Freunden oder Verwandten verlassen als Männer. Während von den befragten Frauen zwei Drittel durchschnittlich nur 1-2 Angebote eingeholt haben, gilt dies nur für gut die Hälfte der befragten Männer.

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Welche Versicherungensleistungen versteuert werden müssen

Die wichtigsten Versicherungen für Verbraucher sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung, um die Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Prämien steuerlich geltend gemacht werden. Wenn es zum Leistungsfall kommt, sind jedoch auch die Finanzbehörden an den Versicherungsverträgen interessiert. Darauf weisen die “Ad Hoc News” hin.

Wenn eine Haftpflichtversicherung unter anderem oder aber ausschließlich berufliche Risiken abdeckt, können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmerfreibetrag für Werbungskosten wurde bereits ausgeschöpft, kann der Teil der Haftpflichtprämie, der auf berufliche Risiken entfällt, steuerentlastend wirken. Dies gilt nicht für die private Haftpflichtversicherung und auch nicht für den privaten Anteil einer kombinierten Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind den “Ad Hoc News” zufolge steuerlich absetzbar, doch in der Regel wirken sie sich kaum steuerlich aus, da der Rahmen für die Höchstgrenzen (1500 Euro für Angestellte und 2400 Euro für Selbstständige) auch die Beiträge zur Krankenversicherung einschließt und somit sehr eng gefasst ist. Die ausbezahlte Versicherungssumme im Todesfall an die Angehörigen gilt als Kapitalzahlung und ist somit steuerfrei. Wenn die Versicherungssumme jedoch als Rente ausbezahlt, müssen die Begünstigten einen Teil dieser Rente versteuern und zwar in Abhängigkeit von Alter, Laufzeit und Vertragsgestaltung.

Auch die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen, sofern sie für eine begrenzte Dauer gezahlt werden, versteuert werden. Anders ist es bei Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung oder einer entsprechenden Zusatzversicherung, Ausnahme: Wenn die Krankheitskosten im Sinne außergewöhnlicher Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, müssen auch die aus solchen Policen erhaltenen Zuschüsse angegeben werden.

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