Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Versicherungsombudsmann auch für Vermittlungsprobleme zuständig
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Versicherungsombudsmann Prof. Günter Hirsch schon seit 2001 auch bei Problemen mit Versicherungsmaklern und Vertretern zuständig ist. In einem Interview mit der Stiftung Warentest erklärt Günter Hirsch, dass er nicht nur bei beschwerden tätig wird, die das Verhalten der Vermittler betrifft, sondern auch bei Fehlern, die bei der Vermittlung selbst entstehen. Für alle Sachverhalte, die sich nach dem 22. Mai 2007 zugetragen haben, kann er hier aktiv werden.
An den Ombudsmann können sich alle potenzielle Kunden und bereits Versicherte wenden, die mit ihrem Versicherungsvertreter, Makler oder Berater Ärger haben. Hirsch berichtet, dass es im Jahr 2009 viele Beschwerden über Falschberatungen gegeben habe, aber auch die Kündigung bestehender oder der Abschluss neuer Verträge oder die Vermittlung unpassender Verträge war häufig Thema von Beschwerden.
Bei Fehlververhalten des Vermittlers kann der Ombudsmann vermittelnd eingreifen und z.B. eine Entschuldigung des Vermittlers erreichen oder dazu beitragen, dass dieser eine Unterlassungserklärung abgibt. In manchen Fällen hilft der Ombudsmann bei der Rückabwicklung des Vertrages oder sorgt dafür, dass der Vermittler an den finanziellen Mehrkosten des Versicherten beteiligt wird.
Hirsch weist jedoch darauf hin, dass eine Vermittlerbeschwerde für alle Fragen und Probleme rund um die Schadensregulierung keine Wirkung hat. Grundsätzlich ist der Schlichterspruch des Ombudsmanns bei Vermittlerbeschwerden auch nicht verbindlich, allerdings zeigt die Praxis, dass seine Empfehlungen in der Regel angenommen werden.
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Gebäudeversicherung Test & Vergleich
Für immer mehr Menschen ist das Eigenheim eine Absicherung für das Alter. Doch Naturgefahren oder die Risiken des Alltages können die geliebten vier Wände binnen weniger Minuten stark beschädigen oder gänzlich zerstören.
Um sich vor diesen Risiken langfristig schützen zu können, ist der Anschluss einer Gebäudeversicherung für Hausbesitzer empfehlenswert. Schnell können Naturgewalten oder Brände Schäden an einem Haus entstehen lassen, deren Beseitigung mit mehreren Tausend Euro einhergeht. Besteht eine Gebäudeversicherung, werden diese Kosten durch den Versicherer übernommen.
Durch den Abschluss einer solchen Versicherung können die Hausbesitzer nicht nur das Eigenheim, sondern auch die eigene Existenz absichern. Welche Leistungen durch die Gebäudeversicherung im Schadensfall übernommen werden, hängt von dem Versicherungsvertrag ab.
Bevor eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird, sollten mehrere Angebote verglichen werden. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften, die eine solche Absicherung anbieten. Unterschiede zwischen den Angeboten zeigen sich nicht nur bei den Beiträgen, sondern auch bei den Leistungen. Für die Suche nach einer geeigneten Gebäudeversicherung bietet das Internet eine Vielzahl an Möglichkeiten. Als Orientierung können Testberichte zur Hand genommen werden.
So stellt zum Beispiel die Stiftung Warentest die Gebäudeversicherung regelmäßig auf den Prüfstand. Aber auch allgemeine Versicherungsvergleiche sind für die Auswahl des richtigen Angebotes empfehlenswert.
Zum kostenlosen Gebäudeversicherung Vergleich
1 KommentarBdV: Noch immer keine Wohngebäudeversicherung für gefährdete Häuser
Viele Versicherungsunternehmen übernehmen für ihre Verträge die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelten Musterbedingungen. Die neuste Version zur Wohngebäudeversicherung berücksichtigt auch die Absicherung von Naturgefahren, welche vorher über einen separaten Vertrag ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten wurde. Zur Absicherung von Naturgefahren zählt der Schutz vor Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung und Vulkanausbruch.
Der Bund der Versicherten (BdV) beurteilt die Integration dieses Versicherungsschutzes in die Wohngebäudeversicherung kritisch. Grund: Nach wie vor erhalten Häuser in gefährdeten Gebieten keinen Versicherungsschutz. BdV-Vorstandsvorsitzender Hartmuth Wrocklage beanstandet, dass die Absicherung von Naturgefahren jetzt jedem Hauseigentümer pauschal mit verkauft wird, selbst wenn er diesen überhaupt nicht braucht.
Andersherum sieht es für Verbraucher, die genau diesen Schutz dringend benötigen, ihn überhaupt nicht bekommen, weil die Versicherer aufgrund der Lage der Häuser einen Vertrag ablehnen. Der BdV fordert schon seit langem eine Versicherungspflicht, d.h. jeder Hauseigentümer muss eien angemessenen Versicherungsschutz gegen Naturgefahren erhalten und zwar zu bezahlbaren Preisen. Den Hauseigentümern in gefährdeten Gebieten helfen die neuen Musterbedingungen des GDV jedoch nicht weiter, kritisiert Wrocklage.
Keine KommentarePrivatinsolvenz im Versicherungsfall nicht verschweigen
Ein Versicherter darf nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt eine Privatinsolvenz bei einem Schadensfall der Hausratversicherung nicht verschweigen. Die Richter des OLG Frankfurt erklärten, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn der Versicherte die eigene Pleite verschweigt.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache haben die OLG-Richter die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen. Der Versicherte meldete ihrer Versicherung im vorliegenden Fall einen Brandschaden. Seiner Versicherung verschwieg er jedoch, dass ein Verbrauchsinsolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde.
Auf die Schadenssumme zahlte die Versicherung zunächst einen Vorschuss in Höhe von 25.000 Euro. Nachdem die Gesellschaft von der Insolvenz erfuhr, weigerte sie sich die Schadensregulierung zu übernehmen. Zudem forderte sie von dem Versicherten die Rückzahlung des bereits ausgehändigten Vorschusses.
Das Oberlandesgericht gab der Versicherung in beiden Punkten recht. Die Richter erklärten, dass es durch den Versicherten zu einer bewussten Täuschung der Hausratversicherung kam. Die Richter werteten es als unerheblich, dass im Formular zur Schadensregulierung keine Rubrik zu finden war, die für die Angaben der Vermögensverhältnisse vorgesehen war.
Keine KommentareR+V Versicherung warnt vor Betrug bei Kfz-Versicherung
Die R+V Versicherung warnt derzeit vor einer weiteren Internet-Betrugsmasche. Kriminelle suchen auf Online-Fahrzeugbörsen derzeit gezielt nach Inseraten, bei denen das Nummernschild des jeweiligen Fahrzeuges erkannt werden kann.
Im Anschluss bekommen die Betrüger durch einen Anruf bei dem Verkäufer die Adresse, den Namen und das Versicherungsunternehmen heraus. Zudem erkundigen sie sich nach der Art der Versicherung. Die R+V Versicherung erklärt in einer Mitteilung, dass diese Informationen ausreichen, um den Versicherungen gefälschte Rechnungen zukommen zu lassen.
Den Versicherungen wird der angebliche Austausch einer Frontscheibe in Rechnung gestellt. Nach Aussagen der R+V Versicherung liegt dem Schreiben eine gefälschte Rechnung des Versicherten bei. In dieser Erklärung bittet der echte Versicherte darum, dass die Rechnung direkt an den Autoglaser beglichen wird. Auf diesem Weg landet das Geld schließlich auf dem Konto der Betrüger.
Eine Sprecherin der R+V Versicherung erklärte, dass die Rechnungen der Betrüger denen der Autoglas-Ketten täuschend nachempfunden sind. Die Sprecherin betonte, dass die Absender jedoch frei erfunden sind, sodass keine Namen und Anschriften von Werkstätten missbraucht werden, die real existieren. Die R+V Versicherung rät aus diesem Grund dazu, das Kennzeichen des Fahrzeuges bei GW-Anzeigen unkenntlich zu machen.
Keine KommentareReiserücktrittsversicherung: Aufs Kleingedruckte achten!
Bevor man eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte man die Versicherungsbedingungen und vor allem auch das Kleingedruckte sorgfältig lesen. Besonders für Menschen, die schon an einer Erkrankung leiden, ist dies wichtig, damit es im Versicherungsfall nicht zu einer bösen Überraschung kommt, wie es bei einem Versicherten der Fall war, mit dem sich das Amtsgericht München im letzten Jahr beschäftigte.
Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden weist in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell” auf dieses Urteil hin, bei dem die Klage eines betroffenen Touristen abgewiesen wurde (Az.: 163 C 2967/09). Der Versicherte hatte ein Ödem am Auge und wurde mit Spritzen behandelt, als er eine Reiserücktrittsversicherung abschloss. Später musste er sich einer Operation am Auge unterziehen und deswegen eine Reise absagen. Die Stornkosten für die Reise wollte er von der Versicherung zurückerstattet bekommen, was diese ablehnte.
Das Gericht bewertete die Ablehnung der Kostenübernahme als rechtens und verwies auf die Versicherungsbedingungen. Laut diesen galt der Versicherungsschutz nämlich nur für eine “unerwartete schwere Erkrankung” und nicht, wie bei anderen Versicherungen, auch für die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung.
Keine KommentareBdV: Zusatzversicherungen für Elektrogeräte unnötig
Sowohl Versicherungsunternehmen als auch Einzelhändler bieten ihren Kunden beim Kauf eines Elektrogeräts wie z.B. eines Notebooks besondere Versicherungen an, mit denen das Gerät gegen Diebstahl und Beschädigungen abgesichert werden soll.
Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt, dass es sich hierbei meist um sogenannte Zeitwertversicherungen handelt, d.h. mit der Zeit sinkt die im Schadensfall ausgezahlte Summe. Mit anderen Worten, der Neupreis eines Geräts wird nur am Anfang erstattet, nach drei Jahren nur noch ein bestimmter Anteil.
Bevor Verbraucher eine solche Zusatzversicherung abschließen, sollten sie deshalb unbedingt sorgfältig die Versicherungsbedingungen lesen, denn neben der Staffelung der Schadenssumme verlangen viele Anbieter auch noch eine Selbstbeteiligung. Abgesehen davon sind viele teure Elektrogeräte auch über die Hausratversicherung gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden geschützt.
Bianca Boss rät Verbrauchern deshalb, ihr Geld lieber in sinnvolle Versicherungen zu investieren, die im schlimmsten Fall vor finanziellem Ruin schützen wie z.B. eine private Haftpflichtversicherung.
Keine KommentareUnterschiede in der Beratungskompetenz
Laut einer Studie des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung wünschen sich 80% der deutschen Versicherungskunden von ihrem Berater, dass dieser ihnen stets das beste Produkt anbietet. Der Wunsch nach Fachkompetenz im Rahmen einer Beratung gehört immerhin zu den drei wichtigsten Anforderungen, die Kunden an die eigene Versicherung stellen.
Dass dies nicht immer der Fall ist, ist den meisten Kunden jedoch bewusst, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Versicherten unterschiedlicher Anbieter gibt. So ist nur jeder zweite Kunde der Ero Versicherung und der HDI ist davon überzeugt, dass man sich als Kunde darauf verlassen kann, dass der Versicherungsberater tatsächlich das für den Kunden beste Produkte auswählt. Dagegen sind zwei von drei Kunden der Versicherungen VHV, Generali, Gothaer, DEVK, AachenMünchner und R+V Versicherung mit der Fachkompetenz ihres Beraters weitgehend zufrieden.
Am zufriedensten mit der Produktauswahl ihres Beraters sind die Kunden der Zurich Versicherung, von ihnen vertrauen rund 72% darauf, dass ihnen das beste Produkt angeboten wird. Am wenigsten zufrieden sind dagegen die Kunden der Cosmos, von ihnen glauben dies nur 37%. Bei der HUK-Coburg wünschen sich 84% eine passgenaue Produktauswahl, doch nur 58% sind mit der Situation zufrieden.
Keine KommentareViele Streitfälle landen vor Gericht
Nicht selten landen Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und der Assekuranz vor Gericht. In den meisten Fällen geht es dabei um Leistungen, deren Übernahme die Versicherung verweigert. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestätigt im “Handelsblatt”, dass Kulanzentscheidungen heutzutage offenbar nicht mehr so leicht zu erreichen sind. Ein Grund hierfür könnte der höhere Kostendruck bei den Versicherern sein.
Dennoch kann sich jeder wehren, der glaubt, dass ihm seine Versicherung zu Unrecht Leistungen verweigert. Der erste Schritt sollte sein, sich nicht mit der Meinung des zunächst zuständigen Mitarbeiters zufrieden zu geben, sondern sich an den Abteilungsleiter oder den Vorstand zu wenden. Wenn dieser die Meinung des Mitarbeiters unterstützt, können unzufriedene Versicherte den Ombudsmann einschalten oder bei der Aufsichtsbehörde BaFin eine Beschwerde einreichen. Wenn dies auch nicht zum Erfolg führt, bleibt der Rechtsstreit als letzte Alternative.
Wie das “Handelsblatt” berichtet, nahmen im Jahr 2009 etwa 18.000 Personen das Angebot an, sich beim Ombudsmann zu beschweren und mehr als 14.000 Menschen wandten sich mit ihrer Beschwerde an die BaFin. Eine Klage hat durchaus auch Erfolg, in 2009 bekam jeder dritte Kläger von den Gerichten Recht zugesprochen.
Auffällig ist, dass es vor allem bei Lebens- und Rentenversicherungen viele Beschwerde gibt. Diese beziehen sich in erster Linie auf falsche Beratungen oder auf geringe Auszahlungen bei frühzeitiger Vertragskündigung. Bei letzterem sind die Aussichten der Kläger nicht so gut, denn die Berechnungen der Versicherungen sind hier oft rechtlich nicht angreifbar, wenn auch schwer verständlich für den Laien, weiß Ombudsmann Günter Hirsch. Ein besonders hoher Streitwert liegt bei Auseinandersetzungen zur Berufsunfähigkeit vor, denn hier versuchen die Versicherer die Zahlung einer lebenslangen Berufsunfähigkeitsrente so weit wie möglich zu verweigern. Um dies zu erreichen, wird der Versicherungsvertrag und die darin angegebenen (oder verschwiegenen) Vorerkrankungen genau analysiert.
Keine KommentareUrteil: Krankenhaustagegeld wird auf Hartz IV angerechnet
Aus einem aktuellen Beschluss des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 geht hervor, dass die Leistungen aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherungen auf die Grundsicherung von Hartz IV-Empfängern angerechnet werden dürfen (Az.: B 4 AS 90/10 R).
Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV-Empfänger geklagt, nachdem er aus einer solchen Versicherung Leistungen bezogen hatte, die ihm dann auf seine Bezüge angerechnet werden sollten. Sein Argument: Er habe die Beiträge für die Versicherung selbst bezahlt und würden die Leistungen nun auf seine Hartz IV-Bezüge angerechnet werden, müsste er quasi doppelt bezahlen. Deshalb legte er zunächst Widerspruch gegen den Bescheid ein und legte später Klage ein. Konkret ging es um jeweils rund 170 Euro, die er 2007 von der Versicherung für zwei Klinikaufenthalte erhalten hatte.
Weder die Richter in den Vorinstanzen noch das Bundessozialgericht schlossen sich dieser Argumentation an. Das Gericht erklärte, dass die Versicherungsleistungen zum zu berücksichtigenden Einkommen im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II gehörten und eine Anrechnung deshalb rechtens sei. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Leistungen einer Krankenhaustagegeldversicherung nicht zweckgebunden sind, so dass sie auch nicht unter 11 Absatz 3 SGB II fallen. Ob die Versicherungsbeiträge aus eigenen Mitteln bezahlt wurden oder von den Hartz IV-Bezügen stammten, sei dabei unerheblich, hieß es.
Keine KommentareKeine Versicherungen mehr bei Tchibo
Der Kaffeeröster Tchibo hat mit dem Jahreswechsel seine Kooperation mit dem Direktversicherer Asstel, Tochter-Unternehmen der Gothaer Versicherungen, beendet. Damit wird es bei Tchibo zukünftig keine Versicherungen mehr geben, stattdessen will sich das Unternehmen nach eigenen Angaben auf sein Kerngeschäft und wachstumsstarke Dienstleistungen (z.B. Mobilfunk, Reisen, Energie) konzentrieren.
Den Beteiligten zufolge soll die Entscheidung nicht mit dem Verfahren am Hamburger Oberlandesgericht zusammenhängen, das sich mit dem Verkauf von Versicherungen über die Internetseiten des Kaffeerösters beschäftigt. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hamburg geurteilt, dass Tchibo hierbei als Versicherungsvermittler auftritt und damit dem Verbraucher gegenüber sowohl Informationspflichten hat als auch Haftung übernehmen muss. Tchibo selbst sah sich dabei mehr als “Tippgeber”.
Verbraucherschützer sahen dies jedoch ganz anders und klagten gegen Tchibo. Das Verfahren soll auch nach dem Ausstieg des Unternehmens fortgesetzt werden, was auch Tchibo selbst bestätigte.
Keine KommentareTier-Krankenversicherung oft sehr teuer
Die Stiftung Warentest hat 12 Tarife für Krankenversicherungen für Tiere getestet und kommt zu dem Fazit, dass eine solche Versicherung richtig teuer werden kann. Je nach Anbieter kostet sie über 400 Euro jährlich, deshalb lohnt sich ein Vergleich.
Im Test waren sowohl Krankenvollversicherungen als auch reine OP-Kostenversicherungen. Laut Stiftung Warentest sind letztgenannte gleich aus mehreren Gründen meistens die bessere Wahl. Zum einen übernehmen Vollversicherungen – auch wenn der Name anderes vermuten lässt – eben nicht alles, sondern bei vielen Anbietern sind Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen grundsätzlich im Leistungsumfang nicht enthalten. Manche Vollversicherungen nehmen grundsätzlich keine Tiere auf, die älter als 7 Jahre sind und andere schließen die Versicherung von bestimmten Rassen von vorneherein aus.
Wie teuer eine Police ist, hängt – unabhängig vom Anbieter – immer vom Alter, der Rasse und der Art der Haltung des Tieres ab. Bei den Vollversicherungen war die AXA Assistance der günstigste Anbieter im Test. Sie kostet für junge Hunde ab 234 Euro jährlich und für Katzen ab 129 Euro. Zum Vergleich: Die teuerste Police (Helvetia) kostet dagegen 447 Euro järhlich. Bei den reinen OP-Versicherungen kostet die günstigste Police 131 Euro für Hunde und rund 100 Euro für Katzen. Günstiger werden die Beiträge, wenn die Tierhalter einen bestimmten Betrag als Selbstbehalt vereinbaren.
Auch wenn sich bei komplizierten Verletzungen die Kosten auf einen vierstelligen Betrag aufsummieren können, sollten Hunde- und Katzenhalter abwägen, ob es nicht trotzdem günstiger ist, statt die Versicherungsbeiträge zu zahlen, lieber selbst Geld für den etwaigen Notfall zu sparen.
Keine KommentareStiftung Warentest: Gute Pflegetagegeldversicherungen
Die Stiftung Warentest hat 30 Pflegetagegeldversicherungen von privaten Krankenversicherern unter die Lupe genommen. Die Tarife wurden anhand von vier Modellfällen bewertet und bei allen gibt es “gute” Angebote, die zwischen 40 und 70 Euro monatlich kosten.
Testsieger für Frauen wurde der Tarif PET der DKV, der vor allem mit seinem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis punkten konnte. Mit die besten Konditionen und das beste Angebot für Männer bietet der Tarif PZTBest der Allianz. Im gleichen Tarif müssen Frauen allerdings viel höhere Beiträge zahlen, was unter anderem an ihrer höheren Lebenserwartung liegt.
Wer eine solche Versicherung plant, sollte diese frühzeitig abschließen, denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge erheblich. Chronisch oder schwer Kranke müssen damit rechnen, dass ihr Versicherungsantrag abgelehnt wird. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung nur unter der Voraussetzung, dass die Bezahlung der Beiträge dauerhaft kein Problem darstellt. Da es sich hierbei um Risikoverträge handelt, erlischt der Versicherungsschutz, sobald die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können und alles, was bis dahin bezahlt wurde, verfällt.
Keine KommentareVersicherungsverlust bei falschen Angaben zur Schadenshöhe
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle können vorsätzlich falsche Angaben zur Schadenshöhe den Versicherungsschutz kosten (Az.: 8 U 86/09).
Im konkreten Fall ging es um einen Hauseigentümer, der nach einem Wasserschaden bei seiner Versicherung Rechnungen für Sanierungsmaßnahmen eingereicht hatte. Die Versicherung bemerkte, dass es sich hierbei auch um Sanierungen handelte, die gar nicht auf den Wasserschaden zurückzuführen waren und verweigerte die Zahlung der gesamten Schadenssumme, woraufhin der Hauseigentümer klagte. Die Schadenssumme belief sich auf knapp 12.000 Euro.
Die Klage wies das OLG mit der Begründung ab, dass die Zahlungsverweigerung der Versicherung rechtmäßig sei. Wenn ein Versicherter bewusst einen überhöhten Schadensbetrag nennt und damit eine arglistige Täuschung begeht, verliere er nicht nur den Anspruch auf die fälschlicherweise erhobenen Ansprüche, sondern auf sämtliche Ansprüche. Die Versicherung muss in einem solchen Fall überhaupt nichts zahlen, so das Gericht.
Keine KommentareAugenversicherung: Augen-Vorsorge mit der Ergo Direkt Versicherung
Die Ergo Direkt Versicherung bietet mit der eigenen Augen-Vorsorge eine günstige Augenversicherung mit umfangreichen Leistungen. Bereits nach einer Aufbauzeit von zwei Jahren profitieren die Versicherungsnehmer in vollem Umfang von allen Versicherungsleistungen.
Ergo Direkt setzt damit bei der Augenversicherung auf einfache Strukturen und übersichtliche Beiträge. Verbraucher, die die Augen-Vorsorge in Anspruch nehmen möchten, können bei dem Versicherer zwischen einem günstigen Basisschutz und einer umfangreichen Premium-Variante wählen.
Neben umfangreichen Leistungen bietet die Augen-Vorsorge den Kunden der Ergo Direkt Versicherung weitere Vorteile. Bereits im Basistarif gewährt die Versicherungsgesellschaft bis zu 100 Euro Zuschuss für Vorsorgeuntersuchungen. Sehhilfen werden im Basistarif mit einem Zuschuss von bis zu 150 Euro unterstützt.
Im Rahmen der Augen-Vorsorge Versicherung werden ebenso Laser-Operationen, die der Sehschärfenkorrektur dienen, finanziell abgesichert. So erhalten die Versicherungsnehmer bei diesen Eingriffen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1000 Euro als finanzielle Unterstützung. Der Basistarif der Ergo Direkt Augenversicherung kann flexibel mit zusätzlichen Premium Leistungen erweitert werden. Neben dem Basistarif Augen-Vorsorge bietet die Ergo Direkt Versicherung den Tarif Augen-Premium.
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