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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Gebäudeversicherung muss auch bei Vorschäden zahlen

Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz muss eine Gebäudeversicherung auch dann für die durch einen Sturm entstandenen Schäden aufkommen, wenn das betroffene Gebäude teilweise sanierungsbedürftig war (Az.: 10 U 1018/08). Darauf weist die Bausparkasse Schwäbisch Hall hin.

Im konkreten Fall hatte ein Sturm mit Windstärke 8 Dachschindeln vom Dach eines Einfamilienhauses abgetragen. Die Hausbesitzerin wollte von ihrer Gebäudeversicherung den Schaden erstattet bekommen, doch diese weigerte sich zur Zahlung. Begründung: Ein Sachverständiger hatte bei der Begutachtung des Hauses festgestellt, dass einige Schindeln auf der Wetterseite bereits ausgehärtet und verformt waren.

Dieser Argumentation folgten die Koblenzer Richter jedoch nicht. Sie erklärten, dass die genannten Vorschäden für die Besitzerin nicht erkennbar gewesen seien und deshalb habe es auch keinen Anlass dazu gegeben, eine fachmännische Überprüfung des Daches zu veranlassen. Der Eigentümerin sei deshalb kein vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, die Versicherung muss für den Schaden aufkommen.


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Verdeckte Aktienrisiken bei Versicherungen weiterhin erlaubt

Obwohl im Zuge der Finanzkrise immer wieder Forderungen laut geworden sind, dass der Finanzmarkt strenger reguliert werden solle, sollen Versicherungen auch weiterhin die Risiken aus Aktiengeschäften, die sie betreiben, teilweise verschleiern dürfen. Medienberichten zufolge will das internationale Bilanzgremium IASB die Erlaubnis zur teilweisen Auslagerung der Aktiengeschäfte aus der Ergebnisrechnung der Versicherer geben.

Das bedeutet, dass die Versicherer auch bei ihrer aktuell relativ niedrigen Aktienquote (< 10%) hieraus resultierende Verluste nicht komplett in den Quartalsbilanzen ausweisen müssen. Auf der anderen Seite dürfen sie die entstandenen Gewinne aber auch als solche verbuchen. Für die Kunden von Lebensversicherungen bedeutet dies, dass sie eine höhere Rendite erzielen können, allerdings ist dies auch mit einem höheren Risiko verbunden.

Ursprünglich war vorgesehen, dass das IASB festlegt, dass Versicherungen Wertschwankungen bei Aktien umgehend anzeigen müssen bzw. dass Dividenden aus entsprechenden Geschäften nicht als Gewinne verbucht werden dürfen.

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KQV von der Insolvenz nicht betroffen

Aufgrund zahlreicher Anrufe besorgter Kunden weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darauf hin, dass Kunden der KarstadtQuelle Versicherungen (KQV) von der Insolvenz des Versandhändlers Quelle nicht betroffen sind. Bestehende Versicherungsverträge sind nach wie vor und ohne Änderungen gültig und wirksam und müssen weiterhin von beiden Vertragspartnern erfüllt werden.

Die KQV gehört schon seit längerem zu der ERGO Versicherungsgruppe AG, welche ihrerseits bei der Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG versichert ist. Weder die ERGO noch die Münchener Rück haben derzeit sichtbare finanzielle Probleme, so dass hier keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.

Medienberichten zufolge erwägt das Unternehmen allerdings einen Namenswechsel, ob und wenn ja wann sich der Name ändern wird, ist allerdings noch nicht klar. Der Sprecher der Nürnberger KarstadtQuelle Versicherungen erklärte, dass der Namen durch die Arcandor-Pleite nicht nur negativ ist, sondern auch immer noch eine positive Tradition und einen Marktwert darstellt. Deshalb müssen man nun “abwarten, ob der Schaden oder Nutzen überwiegt”, heißt es den Nürnberger Nachrichten.

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Aufwertung der BahnCard in Kreditkarte

Wer eine BahnCard besitzt, kann diese zu einer MasterCard-Kreditkarte aufwerten lassen. Hier gibt es zwei Varianten, die Basisvariante für 19 Euro pro Jahr und die Premium-Variante (inkl. Versicherungsleistungen) für 49 Euro pro Jahr. Inhaber der BahnCard 100 müssen für die Kreditkartenfunktion nichts zusätzlich bezahlen. Umsätze, die mit der Kreditkarte getätigt werden, werden mit Punkten für das Bonusprogramm der Bahn belohnt, das Kreditkartenguthaben mit 0,75% verzinst.

Wie die Stiftung Warentest berichtet, hat dieses Angebot Vor- und Nachteile. Der Vorteil besteht darin, dass die Kreditkartenfunktion unabhängig von der BahnCard genutzt und gekündigt werden kann. Die Basisvariante kostet 19 Euro pro Jahr – laut Stiftung Warentest ein akzeptabler Preis. Die weltweit kostenlos möglichen Bargeldabhebungen aus Guthaben sowie die Kosten für den Auslandseinsatz (1,5%) sind positiv anzumerken.

Negativ ist den Warentestern zufolge, dass die PIN noch einmal 2 Euro zusätzlich kostet und dass bei einer Kündigung der BahnCard automatisch auch die Kreditkarte wefällt, Außerdem setzen Versicherungsleistungen, die in der Premium-Variante angeboten werden voraus, dass die Bezahlung per Kreditkarte erfolgt.

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Versicherungen verschärfen Aktionen gegen Betrüger

Versicherungsbetrug ist in den letzten Jahren schon fast zum Volkssport geworden. Um die Schäden durch die unzähligen kleinen bis großen Betrügereien aufzufangen haben die Versicherungen bislang immer die Prämien erhöht, doch damit soll jetzt Schluss sein. Durch die Wirtschaftskrise müssen die Versicherungen sich jedoch nun etwas anderes überlegen, denn immer weniger Versicherte sind bereit, immer höhere Prämien hinzunehmen.

Um Kosten zu sparen überprüfen die Gesellschaften nun besonders genau ihre Ausgaben und setzen bei den Betrugsfällen an. Allerdings ist es nicht ganz einfach, jeden Betrugsfall auch als solchen zu entlarven. Die Versicherung muss jedoch zuerst nachweisen, dass die geforderte Versicherungsleistung nicht gerechtfertigt ist, erst dann darf sie die Zahlung verweigern. Ermittlungen sind jedoch ebenfalls ein nicht unbedeutender Kostenfaktor, den es zu berücksichtigen gilt. Viele Versicherungen setzen deshalb selbstständige Gutachter ein, die mit Hilfe ausgefeilter Ermittlungsmethoden den Verdachtsfällen auf den Grund gehen. Viele Versicherungsbetrüger sind sich nicht bewusst darüber, dass sie mit ihren falschen Angaben eine Straftat begehen, jetzt müssen sie aufgrund der präziseren und aufwändigeren Ermittlungen auch mit einer größeren Beweislast und höheren Strafen rechnen.

R+V-Manager und Betrugsexperte Hans-Jürgen Dannenberg erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, dass nur Versicherungen dem Wettbewerbsdruck standhalten, die verstärkt Betrugsabwehr betreiben. Im letzten Jahr konnte die R+V durch systematische Verfolgen von Betrugsfällen 18 Millionen Euro einsparen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegt der durch Versicherungsbetrug entstandene Schaden pro Jahr bei etwa 4 Milliarden Euro. Eine Faustformel der Branche lautet, dass jeder 10. Versicherungsfall vorgetäuscht oder mit einem zu hohen Schaden angesetzt wurde.

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Generali: Auszeichnung für Kunden-Service-Center

Der TÜV Nord hat die Generali Versicherungen (Sitz in München, Standorte in Hamburg und Frankfurt) für ihr Kunden-Service-Center ausgezeichnet. Für diese Zertifizierung, mit der die erste Betriebsstätte der Generali bewertet wurde, wurden verschiedene Merkmale des Service-Centers bewertet. Dazu gehören verschiedene Prozesse, die Servicekultur und Qualität sowie die wirtschaftlichen Fakten. Der TÜV nahm dazu unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Betriebsstätte, die Bearbeitung und Weiterleitung von Kundenanfragen, die Unterstützung des Vertriebes und auch die externe Kundenzufriedenheit genauer unter die Lupe.

Generali will auch für seine übrigen Betriebsstätten ähnliche Bewertungen vornehmen lassen. Vorstandmitglied Frank Karsten, verantwortlich für den Bereich Kundenservice, sieht in der positiven Bewertung durch den TÜV eine Bestätigung für die hohe Qualität der Mitarbeiter, der Servicekultur und des Qualitätsmanagements der Versicherung. Daneben würde eine solche Auszeichnung auch direkt den Kunden zugute kommen, so Karsten.

Laut Generali ist das positive Ergebnis besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund der Erweiterung der internationalen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008, auf deren Grundlage das Audit durchgeführt wurde.

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Versicherungen bei Kreditkarten oft unnötig

Wie das “Hamburger Abendblatt” berichtet, raten Experten immer häufiger von teuren Kreditkarten ab, die mit bestimmten Versicherungen verbunden sind. Der ING-DiBa zufolge leisten diese Versicherungen in den Fällen, in denen es nötig wäre, nicht, wie auch schon im Kleingedruckten nachzulesen ist.

Eine Versicherung, die häufig in Zusammenhang mit Kreditkarten angeboten wird, ist die Verkehrsmittel-Unfallversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen.Voraussetzung für die Leistung ist jedoch, dass die Fahrt auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde, was bei Busfahrten fast nie möglich ist. Auch die Leistungen der Reisegepäckversicherung sind an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Handys, Schmuck oder Kameras, oder der Diebstahl darf nicht aus einem Auto erfolgen, das länger als 2 Stunden an einer Stelle geparkt war). Auch bei Reisehaftpflichtversicherungen oder Geldautomaten-Raub-Versicherungen zahlen nur unter ganz bestimmten Bedingungen, die in der Realität so gut wie nie vorkommen.

Experten raten deshalb dazu, sich lieber für eine günstige Kreditkarte zu entscheiden und tatsächlich notwendige Versicherungen separat abzuschließen.

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Versicherungsschein legitimiert Leistungen

Der Inhaber eines Versicherungsscheins ist in den Augen der Versicherung legitimiert dazu, Entscheidungen zu treffen und Leistungen zu erhalten. Darauf weist das Portal Haufe hin. Der Versicherte und eigentlich Berechtigte hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücknahme der Leistungen, wenn er die Versicherungspolice aus den Händen gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: IV ZR 16/08).

Im konkreten Fall wollte ein Kunde auf Anraten eines Versicherungsmaklers zwei Lebensversicherungen beitragsfrei stellen lassen. Der Makler wollte sich um die Erledigung dieser Formalitäten kümmern und erhielt hierzu von dem Versicherten die notwendigen Policen. In ihnen steht (wie üblich), dass der Policeninhaber von der Versicherung als Berechtigter angesehen wird. Der Makler schickte die beiden Policen zusammen mit einem Kündigungsschreiben an die Versicherung und bat um Überweisung der Rückkaufwerte auf sein eigenes Konto. Nach mehreren Schreiben, in denen der Makler immer wieder neue Zahlstellen angegeben hatte, zahlte die Versicherung schließlich.

Als der Versicherungsnehmer dies Jahre später bemerkte, verklagte er die Versicherung und forderte die Leistungen an ihn zurück. Der Fall ging über mehrere Instanzen, die Klage immer wieder abgewiesen. Der BGH stimmte der Versicherung zu und bestätigte, dass diese darauf vertrauen kann, dass der Inhaber der Versicherungspolicen auch der tatsächlich Berechtigte ist. Nur wenn die Versicherung weiß, dass der Policeninhaber nicht berechtigt ist, ihre Unkenntnis über den wahren Sachverhalt auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, oder die Leistung entgegen Treu und Glauben erbracht wurde, ist die Legitimationswirkung der Police aufgehoben, so der BGH.

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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab 2010

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge festgelegt. Diese Rechengrößen bestimmen, bis zu welchem Einkommen, Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht gesondert mit Beiträgen belegt. Auf der Basis der durchschnittlichen Einkommensentwicklung im Jahr 2008 wurde ein Antieg um 2% für 2010 festgelegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung soll damit bundesweit um 75 Euro monatlich steigen. Dann liegt sie bei 3750 Euro monatlich bzw. 45.000 Euro jährlich. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze jeweils um 100 Euro angehoben und soll im Westen 5500 Euro und im Isten 4650 Euro monatlich betragen.

Auch die Versicheurngspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde neu festgelegt. Sie soll im kommenden Jahr von bisher 48.600 Euro auf 49.950 Euro jährlich steigen. Arbeitnehmer, deren Einkommen höher ist als dieser Betrag, können in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Verordnung muss noch den Bundesrat passieren, bevor sie tatsächlich in Kraft tritt.

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Boxplus von AXA im Produktcheck

Die AXA Versicherung bietet seit kurzem das Produkt Boxplus an, bei dem verschiedene Versicherungen beliebig miteinander kombiniert werden und so Mengenrabatte erzielt werden können. Die Rabatte sind umso größer, je mehr Policen im Paket enthalten sind: Bei zwei Policen wird ein Rabatt von jeweils 10%, bei drei Policen von 15% und bei vier Policen von 20% gewährt. Bei vier Policen plus Unfallversicherung garantiert AXA 40% Rabatt. Boxplus gibt es in drei Varianten, als Grundschutz mit dem Basis-Tarif, höherwertiger Schutz mit dem Standard-Tarif und umfassend als Extratarif.

Im Rahmen von Boxplus werden angeboten: private Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Hausrat-, Glas- und Wohngebäudeversicherung sowie eine Unfallversicherung. Diese Bausteine können monatlich gekündigt werden.

“Die Welt” hat Boxplus einem Produktcheck unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Kombi-Produkt im Vergleich zu anderen großen Versicherern durch die gewährten Rabatte deutlich günstiger ist. Anders sieht es im Vergleich mit Direktversicherern aus: Diese bieten deutlich preiswertere Tarife als Einzelpolicen als sie in Boxplus zu haben sind. Wer die bei Boxplus angebotenen Versicherungen einzeln bei Direktversicherern abschließt, spart gegenüber Boxplus teilweise erheblich.

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Öko-Test: Krankentagegeldversicherungen

Wer selbstständig tätig ist, muss sich für den Krankheitsfall so absichern, dass auch bei vorübergehender Arbeitseinschränkung oder -unfähigkeit Geld in die Kasse kommt. Dabei hat er die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankentagegeldversicherung. Wie die Zeitschrift Öko-Test in ihrem Jahrbuch Geld und Versicherungen für 2010 berichtet, lohnt sich bei der privaten Variante in jedem Fall ein Vergleich, da es hier sehr große Unterschiede gibt.

Insgesamt hat Öko-Test 103 Krankentagegeld-Tarife von 28 privaten Gesellschaften unter die Lupe genommen. Dabei zeigte sich, dass die Central-Versicherung den teuersten Schutz anbietet: Hier kostet ein Tagesgeld von 85 Euro ab dem 43. Tag für Männer 75 Euro und für Frauen 91 Euro monatlich. Den günstigsten Vertrag bietet dagegen die Hallesche mit ihrem Tarif KT43. Hier muss eine 45-jährige Frau monatlich nur rund 32 Euro zahlen, für Männer (gleichen Alters) ist der HUK-Coburg Tarif mit 27 Euro monatlich am günstigsten.

Wer eine Absicherung wünscht, die schon früher beginnt (22. Tag), findet als Mann das günstigste Angebot bei der Alten Oldenburger. Ihr Tarif KTS3 kostet pro Monat rund 63 Euro. Als Frau bietet sich hier der HUK-Coburg Tarif für rund 68 Euro monatlich an.

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Französische Versicherung für Bundeswehrsoldaten

Der französische Militärversicherer AGPM bietet ab dem 1. Oktober auch Versicherungen für deutsche Bundeswehrsoldaten an. Das Angebot kann von Soldaten, aber auch von Reservisten und anderen Bundeswehr-Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Das Besondere an dieser Versicherung ist, dass sie – gemeinsam mit der Fördergesellschaft des Deutschen Bundeswehr-Verbands entwickelt – genau auf die Bedürfnisse von Bundeswehrangehörigen abgestimmt ist.

Der Versicherungsschutz umfasst alle militärischen Tätigkeiten im Dienst und gilt auch außer Dienst und bei Auslandseinsätzen und das weltweit 24 Stunden am Tag. Die Soldaten können sich gegen Tod, Erwerbsunfähigkeit und körperliche Beeinträchtigungen nach Unfällen versichern. Bundeswehrsoldaten, die Mitglied des Deutschen Bundeswehr-Verbandes sind, bekommen einen 12,5%igen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag.

Anders als viele deutsche Versicherungen, gibt es bei AGPM keine aktiven und passiven Kriegsklauseln. Mit diesen Klauseln werden unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle ausgeschlossen.

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Mietnomadenversicherung

Wenn Mieter über Wochen oder Monate hinweg ihre Miete plötzlich nicht mehr zahlen, von einem auf den anderen Tag spurlos verschwinden und in der Wohnung Müll, Dreck und Verwüstung hinterlassen, kann das den Vermieter teuer zu stehen kommen Der Mietkautionsbund spricht von einer Summe von 15.000 Euro, die aus den Mietausfällen und für die Renovierung und Neueinrichtung schnell zusammenkommen können. Da nutzt auch eine eventuell gezahlte Kaution, die in der Regel höchstens 2-3 Monatsmieten beträgt, wenig.

Um sich gegen dieses finanzielle Desaster abzusichern, bietet der Mietkautionsbund Vermietern eine bislang einmalige Mietnomadenversicherung. Versichern können sich alle, deren Mieter Mitglied im Deutschen Mietkautionsbund e.V. sind und von ihrem Mieter auch eine entsprechende Mietkautionsbürgschaft des Vereins erhalten haben. Die Mietnomadenversicherung deckt alle Schäden ab, die durch nicht bezahlte Mieten oder von dem Mieter verursachte materielle Schäden in dem Mietobjekt ab.

Als Versicherungssumme kann ein Betrag von 5000 Euro (bei 54,90 Euro Jahresprämie), 10.000 Euro (bei 79,90 Euro Prämie) oder 15.000 Euro (bei 99,90 Euro Prämie) gewählt werden. Wenn der Schaden über die Mietkautionsbürgschaft hinausgeht, wird diese zusätzliche Leistung erbracht. Im Schadensfall muss der Vermieter den Deutschen Mietkautionsbund über den Schaden informieren und diesen in geeigneter Weise auch belegen. Eine Klage gegen den Mieter oder die Erwirkung eines juristischen Titels gegen ihn ist nich erforderlich.

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Trend zum Rundum-Schutz

Im Schnitt besitzt jeder Deutsche 6 verschiedene Versicherungspolicen, doch wenn der aktuelle Trend anhält, könnten diese Einzelpolicen in der Zukunft von einer einzigen Rundum-Versicherung abgelöst werden. So könnten die Kunden mit einem einzigen Produkt eine Komplettabsicherung erhalten. Einige Versicherer bieten bereits Bündelprodukte an, z.B. für die Absicherung älterer Menschen. Für sie gibt es z.B. Versicherungspakete, in denen eine zusätzliche Rentenversicherung, eine private Pflegeversicherung, eine Rechtsberatung und Sterbegeld enthalten ist.

Herbert Oberländer, Senior Executive Manager bei Steria Mummert Consulting, bezeichnete die Entwicklung von Komplettangeboten als Ziel, das gerade bei immer knapperen finanziellen Ressourcen den Kunden einen Rundum-Schutz bieten soll. Dabei könnten sie je nach Lebensabschnitt unterschiedliche Akzente setzen, so Oberländer. Für die Versicherungsunternehmen selbst würden Versicherungspakete auch lohnenswert sein, denn der Verwaltungsaufwand von aktuell 440 Millionen Einzelverträgen würde sich erheblich verringeren. Das Angebot einer einzigen Rundum-Versicherung bedeutet allerdings auch große Herausforderungen, denn die bisherige klare Trennung der einzelnen Sparten muss aufgehoben und der Fokus auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden gelegt werden.

In der Expertenrunde Future Talk von Steria Mummert Consulting gaben 8 von 10 Versicherungsentscheider an, dass solche Produktpakete bis 2011 deutlich zunehmen werden. Insbesondere für junge Menschen gibt es aktuell noch wenige Kombi-Angebote. Oberländer geht aber davon aus, dass – sollte sich der Trend fortsetzen – schon in den nächsten 5 Jahren die ersten echten One-Insurance-Produkte auf den Markt kommen werden.

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Deutsche Versicherungen ähneln sich stark

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens 67rockwell kommt zu dem Ergebnis, dass sich die deutschen Versicherungsmarken zu stark ähneln. Die Folge: Verbraucher kennen die Markennamen vieler Versicherungen nicht oder können die einzelnen Produkte nur schwer voneinander unterscheiden. Manche der in der Studie genannten Marken wurden von den Befragten sogar ganz anderen Branchen zugeordnet und gar nicht als Versicherungsprodukt erkannt.

Dr. Stephan Paprottka, Partner und Geschäftsführer von 67rockwell, erklärt, dass den Verbrauchern bei den Versicherungsmarken “der Wiedererkennungswert und eine eindeutige Positionierung im Versicherungsmarkt” fehle. Darunter leide die Attraktivität und das Profil der Versicherungen, was sich negativ auf die Kaufentscheidung auswirke, so Paprotta. Die Konsumenten würden die klassische Werbung der Versicherung “als zu wenig greifbar” empfinden, gefragt seien jedoch eindeutige und unterscheidbare Markenbilder. Positive Ausnahme ist der Direktversicherer Cosmos Direkt. Ihn nehmen die Befragten der Studie zufolge als differenzierte Marke wahr, mit der sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis verbinden.

Bei der Studie wurden 5000 Personen über 23 Versicherungsmarken befragt.

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