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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

1470 EURO durchschnittlich für Versicherungen

Mann kann sich heute so ziemlich gegen alles versichern. Sei es die Waschmaschine, der Fernseher oder gar der verlorene Schlüssel, keine Versicherung ist undenkbar. Im abgelaufenen Jahr hat jeder Bundesbürger im Durchschnitt 1470 EURO für Versicherungen ausgegeben.

Leider ist ein Großteil der Versicherungen nicht zwingend notwendig oder gar überflüssig. Wichtige und unumgängliche Versicherungen sind z. B. private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. Umso überraschender ist es, dass ein Großteil der Bundesbürger zwar eine Hausratversicherung haben jedoch keine Haftpflichtversicherung.

Wichtig ist es daher, sich bei der Wahl des richtigen Versicherungspaketes von einem Fachmann¬† beraten zu lassen. Ein Versicherungsfachmann kann eine große Hilfe sein und dabei helfen, viel Geld zu sparen, da er sich in der Branche sehr gut auskennt und das Versicherungspaket speziell auf die persönliche Situation abgestellt zusammenstellen kann.


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Winterreifen: Winterreifenpflicht im Urlaub

Eine immer wieder neu gestellte Frage ist die Frage, ob in Deutschland eine Winterreifenpflicht besteht oder nicht und wie es mit dem Versicherungsschutz beim fahren ohne Winterreifen im Winter aussieht, die Antwort finden Sie in diesem gutem Artikel zur Winterreifenpflicht gut beschrieben. Wie verhält sich das nun aber mit der Pflicht von Winterreifen wenn man mit dem Auto im Winter in Urlaub in andere Länder fährt?

Auch hier gibt es leider keine klare Regelung, auf bestimmten Strecken sind Winterreifen aber zwingend einzusetzen. So sind z.B. in Ästerreich und der Schweiz Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, können aber per Verkehrsschild auf bestimmten Strecken angeordnet werden. Auch Italien und Frankreich schreiben Winterreifen nicht generell vor, aber auf einigen Strecken und Gebirgsstraßen sind die so genannten M+S-Reifen aber Pflicht.

Eine Winterreifenpflicht gibt es z.B. in Finnland und Slowenien und auch auf den Straßen in den drei baltischen Staaten müssen Autofahrer zwingend Winterreifen aufziehen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte sein Fahrzeug im Winter generell mit Winterreifen ausstatten, auch zu seiner eigenen Sicherheit. Winterreifen lassen sich mittlerweile auch schon sehr gut online kaufen, meist bekommt man die Winterreifen billiger als beim normalen Reifenhändler. Eine gute Adresse um Reifen online zu kaufen ist z.B.: Reifen.com, reifen-direkt oder winterreifen.net

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Müntefering verteidigt Rente mit 67

Die meisten Menschen in Deutschland werden laut Aussage oder Meinung von Sozialminister Franz Müntefering zufolge auch künftig nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Das sagte der SPD-Politiker bei der ersten Lesung der Gesetze zur Heraufsetzung des Rentenalters. “Die Frage ist halt, wie viel Geld sie dann haben.” Die Opposition warf der Regierung deshalb erneut vor, die Rente mit 67 laufe auf ein Kürzungsprogramm hinaus.

Die schrittweise Heraufsetzung des Rentenalters von heute 65 auf 67 Jahre soll im Jahr 2012 losgehen und 2029 abgeschlossen sein. Das heißt, die neue Altersgrenze gilt für alle ab dem Geburtsjahrgang 1964. Auch künftig soll es möglich sein, nach 35 Beitragsjahren schon mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln – allerdings mit knapp 15 Prozent Rente weniger als mit 67.

Müntefering verteidigte das Paket als alternativlos. “Wir haben ein Konzept entwickelt, von dem ich sage, es ist plausibel, es ist anstrengend, aber es hat viele gute Argumente für sich”, sagte er. Die demografische Entwicklung und längere Lebenserwartung bei gleichzeitig geringeren Geburtenraten lasse der Bundesregierung keine andere Wahl.

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Versicherung gegen Hackerangriffe

Ein allgemeiner oder gezielter Hackerangriff kann den heimischen Computer mit all seinen Daten lahm legen, doch weitaus folgenschwerer ist ein gelungener Hackerangriff auf ein Firmennetzwerk. Im schlimmsten Fall werden hierbei firmeninterne Daten vernichtet oder gar verbreitet. Firmenkunden können sich nun bei der R+V Versicherung gegen solche Schäden versichern. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Schäden, die aufgrund eingeschleuster Viren, Datenspionage, Phishing, Sabotage, Unterschlagung, Veruntreuung oder Diebstahl entstanden sind und erstattet sämtliche Kosten (Ermittlung der Schadenshöhe, Datenrettung, Rechtsverfolgung), die hieraus entstehen.

Der Beitragssatz ist abhängig von dem Jahresumsatz des Unternehmens und so auch für kleine und mittelständische Betriebe interessant, mindestens 200 Euro sind hier einzuplanen. Bei einem oder mehreren Schadensfällen kann innerhalb eines Jahres maximal die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt werden, eine Begrenzung der Häufigkeit der Schadenfälle in einem bestimmten Zeitraum gibt es nicht.

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Außerordentliche Kündigungen nach Prämienerhöhungen

Heben Schadensversicherungen bei gleichbleibenden Leistungen die Prämien im laufenden Versicherungsjahr an, haben die Versicherten das Recht, innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Prämienerhöhung eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Diese muss dem Versicherungsunternehmen in dem genannten Zeitraum schriftlich zugehen. Die außerordentliche Kündigung ist bei Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Hausratversicherungen möglich, allerdings kann die Hausratversicherung die Prämien aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten anheben, in diesem Fall verfällt der Kündigungsanspruch. Wer sich weigert die Prämienerhöhung zu zahlen und weiterhin nur die früheren Beitragszahlungen leistet, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Schadensfall Einschränkungen bei der Kostenerstattung vornimmt.

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Versicherung bei Ersatzwagen

Ist das eigene Fahrzeug aufgrund einer Reparatur nach einem Unfall zeitweise nicht einsatzfähig, nehmen viele Autofahrer die Möglichkeit eines Ersatzwagens in Anspruch. Dieser muss jedoch nicht unbedingt immer mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der Entleiher dazu verpflichtet ist, sich über den Versicherungsschutz des Ersatzwagens selbständig zu informieren und sich nicht darauf zu verlassen, dass immer und für jedes Fahrzeug Vollkaskoschutz besteht. Im konkreten Fall bekam eine Frau für die Dauer der Reparatur ihres Firmenwagens einen teilkaskoversicherten Ersatzwagen zur Verfügung gestellt, mit dem sie einen Unfall hatte.

Sie weigerte sich, den von der Werkstatt angezeigten Schaden von 5000 Euro zu zahlen und begründete dies damit, dass sie über den fehlenden Vollkaskoschutz nicht aufgeklärt worden sei und diesen automatisch vorausgesetzt habe. Nach Ansicht des Gerichts kann dies jedoch nicht vorausgesetzt werden, es sei denn, das zur Reparatur gegebene Fahrzeug ist ebenfalls vollkaskoversichert und der Ersatzwagen sehr hochwertig.

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Vorsicht bei der Unfall-Schadensregulierung

Die Kfz-Innung der Oberpfalz warnt vor unseriösen Schadensregulierungen, die bei einigen schwarzen Schafen unter den Versicherungsunternehmen vorkommen können. Hierbei ist vor allem der Versicherte das Opfer, denn eine unzureichende Aufklärung über die Rechte des Versicherten und die Bevormundung aus eigennützigen Motiven heraus kann für diesen später teuer werden. Jeder Autobesitzer darf sowohl die Werkstatt als auch den Sachverständigen, der nach einem Unfall hinzugezogen werden sollte, frei wählen.

Diese Rechte sollte man nach Ansicht der Kfz-Innung Oberpfalz auch in Anspruch nehmen, denn so kann eher gewährleistet werden, dass es sich bei der Werkstatt nicht um eine Billig-Werkstatt handelt, die den Schaden nur grob oder rein optisch behebt, was nicht nur teuer, sondern auch für die Weiterfahrt im Straßenverkehr gefährlich werden kann.

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Rentner müssen selbst für Pflegeversicherung aufkommen

Das zum 1. April 2004 geänderte Gesetz zur Pflegeversicherung sorgte dafür, dass die 50% des Rentenversicherungssatzes von 1,7%, der bislang von der Rentenversicherung an die Pflegeversicherung gezahlt wurde entfällt und die Rentner für diesen Beitrag selbst aufkommen müssen. Das Gesetz barg reichlich Diskussionsstoff, viele halten es für unsozial und ungerecht, weil es wieder die Rentner sind, die hier zusätzlich zahlen müssen.

Jetzt hat sich das Bundessozialgericht mit dem Gesetz beschäftigt und es für rechtsgültig und vor allem mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Als Reaktion auf die Klagen von vier Rentnern stellte das Gericht fest, dass durch diese Mehrbelastung zwar eine Rentenkürzung entstanden sei, jedoch sei diese an eine modifizierte und keineswegs beseitigte Versicherungsleistung gekoppelt. Die Gesetzesänderung sei notwendig und legitim gewesen um eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Vermeidung der Rentenversicherungserhöhung zu erreichen. Rentner mit sehr niedrigen Renten sind nach Ansicht des Gerichts nicht belastet, da in diesen Fällen die Beiträge von den Trägern der Grundsicherung übernommen werden.

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Kein Versicherungsschutz bei angeborenen Krankheiten

Das Kammergericht Berlin widersprach in einem aktuellen Urteil der Entscheidung des Landgerichts Berlin und gab damit einer Versicherung Recht, die sich weigerte, einem an der Bluterkrankheit erkrankten Jungen eine monatliche Rente auszuzahlen. Bei der Bluterkrankheit handelt es sich um eine erblich bedingte Erkrankung, die in der Police vom Versicherungsschutz ausgenommen sei. Die Unfall- und Invaliditätsversicherung zahle zwar ab einem Behinderungsgrad von 50%, der bei der Bluterkrankheit eindeutig gegeben sei, doch aufgrund der Tatsache, dass dieser auf eine angeborene Krankheit zurückzuführen ist, muss die Versicherung nicht zahlen.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausnahme solcher Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz gerechtfertigt, da die Risiken zu hoch sind und ohne Ausschluss solcher Risiken keine Prämienbegrenzung mehr möglich sei.

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Empfohlene Versicherungen für Skifahrer

Natürlich steht beim Skifahren Sport und Spaß im Vordergrund, doch damit der Skiurlaub im Schadensfall nicht zum Albtraum wird, sollte man vor Beginn der Skisaison überprüfen, ob alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen sind. Die wichtigste Versicherung überhaupt – unabhängig von der Saison und der betriebenen Hobbies – ist die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die unbeabsichtigt einem Dritten zugefügt wurden. Besucht man auch Skigebiete außerhalb Deutschlands sollte man eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen haben, die im Idealfall mit einer privaten Unfallversicherung inklusive Absicherung gegenüber Berufsunfähigkeit und Invalididät kombiniert ist, so sind auch eventuell anfallende Bergungskosten und andere weitreichende Folgen eines schweren Unfalls abgedeckt. Skifahrer, die regelmäßig den neusten Trends der Bretter folgen, können sich über eine Skiversicherung informieren, die den Schaden ersetzt, hier ist es aber wichtig, genau die Konditionen über die Erstattung und die Höhe der Kosten zu kennen, sonst kann man eine böse Überraschung erleben. Gerade vor der Skisaison werben einige Versicherungen mit Rundum-Sorglos-Paketen für Skifahrer, Experten empfehlen hier, diese nicht ungeprüft abzuschließen, sondern sich genau zu überlegen, welcher Versicherungsschutz für die eigene Person wirklich sinnvoll ist und welche Bedingungen im Schadensfall zu beachten sind.

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Kein Versicherungsschutz für betrunkene Fußgänger

Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit, dies gilt nicht nur für Autofahrer und andere fahrende Verkehrsteilnehmer, sondern ebenso für Fußgänger und Wanderer. Das Oberlandesgericht Köln gab in einem konkreten Streitfall zwischen einem Versicherten und seiner Unfallversicherung dem Versicherungsunternehmen Recht, das sich weigerte für die Behandlungskosten eines Wanderers aufzukommen. Dieser hatte sich bei einer Wanderung im Elbsandsteingebirge bei einem Sturz verletzt und wollte seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Versicherte jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille, die nach Ansicht der Versicherung und des Gerichts zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Eine Unfallversicherung ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn seitens des Versicherten der eindeutige Nachweis erbracht werden kann, dass der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der Blutalkoholkonzentration steht, was im vorliegenden Fall nicht möglich war.

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Vermehrte Zustimmung für längere Auszahlung von ALG I

Der Vorschlag von NRW-Ministerpräsident Rüttgers, die Auszahlungszeit des Arbeitslosengeld I an die Dauer der Einzahlung zu koppeln, findet immer mehr Zustimmung in den Reihen der Union. Gerade erst hat sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den Plänen geäußert und die Überlegungen als grundsätzlich richtig beurteilt. Bundespräsident Köhler hingegen verurteilt die Kopplung der Beitragszahlungen und der Bezugsdauer, da die Arbeitslosenversicherung eine Risikoversicherung sei, die nur im Notfall greife und nicht als individueller Sparplan oder als Lebensversicherung zu betrachten sei. Genau das würde aber geschehen, wenn sich jemand aufgrund jahrelanger Beitragszahlungen auf eine längere Bezugsdauer verlassen könne. Neben Angela Merkel unterstützen auch andere wie Karl-Josef Laumann (Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft) und Verdi-Chef Frank Bsirske Rüttgers Vorschläge. Der CDU-Parteitag in Dresden werden diese wohl heftig diskutiert werden.

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Kasse zahlt nicht bei Behandlung aus Freundschaft

Nimmt man die Behandlung eines befreundeten Arztes in Anspruch, der sich bereits im Ruhestand befindet, kann dies teuer werden. Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte, muss die Private Krankenversicherung für solche Behandlungskosten nämlich nicht aufkommen. Im aktuellen Fall ließ sich ein Privatpatient von einem Arzt in Ruhestand behandeln, der seit einiger Zeit weder über eine eigene Praxis noch über ein Praxisschild mehr verfügt. Dies kam bei einer Überprüfung der Krankenversicherung zutage, die sich daraufhin weigerte, die Behandlungskosten sowie das beantragte Krankentagegeld zu erstatten. Zudem forderte sie die bereits erstatteten Kosten von dem Patienten zurück, da die Bedingungen der Versicherung besagen, dass eine Behandlung von einem niedergelassenen Arzt vorgenommen werden muss, der nach Ansicht der Richter u.a. über voll ausgestattete Praxisräume und ein Praxisschild verfügen muss. Das Gericht stimmte dieser Argumentation somit zu. Experten warnen zudem vor den möglichen juristischen Folgen für den behandelnden Arzt, der auch im Ruhestand noch tätig ist. Im Schadensfall können Schadenersatzforderungen an ihn herangetragen werden, die nicht zwangsläufig durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

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Hartz-IV-Leistungen sind nicht verfassungswidrig

Die Hartz-IV-Regelleistungen verstoßen nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundessozialgericht lehnte somit die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg ab, die gegen die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro und die Anrechnung von Partnereinkommen geklagt hatte.

Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz mit dem materiellen und auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar und führe nicht zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV-Empfängern. Somit werden Hartz-IV-Empfänger vorerst auch weiter mit dem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen.

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Altersvorsorge mit Fonds

n-tv bingt gerade online ein Spezial zum Thema Altersvorsorge mit Fonds, in kurzen sowie ausführlichen Artikel wird hier beschrieben auf was bei der Altersvorsorge mit Fond zu achten ist. An dieser Stelle kurz die Überschriften:

Die Rentenlücke – Gesetzliche Rente schrumpft
Schleichende Gefahr – Die folgen der Inflation
Verbraucherberater im Interview – Altersvororge mit Fonds
Richtig sparen mit Fonds – Was ist zu beachten
Return Fonds – Fonds für schwächere Nerven

Also viele durchaus lesenswerte Artikel zum Thema Fonds und Rente, bzw. Altersvorsorge.

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