Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Versicherung gegen Wasserschäden durch Frost
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Hausbesitzer unbedingt prüfen sollten, ob in ihrer Wohngebäudeversicherung auch Wasserschäden durch Frost eingeschlossen sind. Manche Wohngebäudeversicherungen decken nur Schäden durch Feuer ab. In diesem Fall müssen die Eigentümer sämtliche Frostschäden an den Rohrleitungen und/oder Heizungsanlagen selbst bezahlen.
Bei den aktuellen Temperaturen steigt die Gefahr von Frostschäden automatisch, so die Verbraucherzentrale. Alternativ übernimmt eine Hausratversicherung Wasserschäden durch Frost, in ihr sind Frostschäden automatisch eingeschlossen.
Die Verbraucherschützer empfehlen, die Heizung bei einer längeren Urlaubsfahrt in diesen Tagen nicht zu weit herunterzudrehen. Mieter bzw. Versicherte haben die Pflicht, ihre Wohnräume ausreichend zu beheizen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Kontrolle über die korrekte Funktionsweise der Heizung wichtig. Versäumt der Versicherte dies, kann die Versicherung die Leistung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.
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Kommt die Dürre-Versicherung für Bauern?
Wegen des Klimawandels könnten die Bauern in den nächsten Jahren durch vermehrte Dürre große Probleme bekommen. Das fürchtet der weltgrößte Rückversicherer Munich Re und erwägt deshalb eine Dürre-Versicherung für Bauern. Peter Höppe, Leiter der Georisikoforschung bei Munich Re, erklärte gegenüber der “Berliner Zeitung”, dass in den Sommermonaten weniger Niederschläge erwartet werden. Das erhöhe die Gefahr für Dürre und Waldbrände. Deutsche Landwirte können sich bislang dagegen nicht versichern, was zu einer großen Belastung führe.
Höppe zufolge will die Munich Re deshalb eine spezielle Versicherung für Landwirte anbieten, wie sie z.B. in Frankreich schon gebe. Dies müsse aber – wie z.B. in den USA – in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand erfolgen. Er wies darauf hin, dass bei großen Ernteausfällen der Staat sowieso einspringen müsse und die Belastungen für die Bauern mit einer entsprechenden Versicherung berechenbarer seien.
Je höher die Schadenwahrscheinlichkeit wird, desto höher werden jedoch auch die Preise bei den Versicherungen werden, prognostizierte Höppe. Er rechne in den nächsten Jahrzehnten nicht mit einer plötzlichen Klimaänderung, aber mit einem allmählichen Klimawandel. Dies werde sich in einem moderaten Anstieg der Preise widerspiegeln, so Höppe.
Keine KommentareStudie: Versicherungen online abschließen
Laut einer repräsentativen Studie, die von der Scout24-Gruppe und dem Marktforschungsinstitut Innofact durchgeführt wurde, haben in den letzten 12 Monaten 40% der deutschen Internetnutzer nach einer neuen Versicherung gesucht und 64% haben auch eine neue gefunden.
Von den Internetnutzern, die nach einer neuen Versicherung gesucht haben, informieren sich 57% online und vergleichen die Vertragsbedingungen auf verschiedenen Internetportalen. 76% sind der Meinung, dass Onlineportale einen besonders guten Überblick hierüber bieten. Dr. Errit Schlossberger, CEO des Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24, erklärt, dass die Verbraucher im Internet flexibler sind und mehr Zeit bei der Suche sparen. Schon nach wenigen Minuten stehen dem Nutzer hier direkte Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung, die eine hohe Transparenz und Entscheidungssicherheit ermöglichen. Von den Nutzern, die online eine neue Versicherung gefunden haben, sind 90% mit dieser nach Vertragsabschluss zufrieden.
Laut Schlossberger bieten sich insbesondere Kfz-, Sach-, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherungen für den Online-Vergleich an. Aktuell seien vor allem Vergleiche von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sehr gefragt.
1 KommentarImagekampagne der Deutschen Versicherer
Am heutigen 1. Weihnachtstag um 20:14 Uhr startet die Imagekampagne der Deutschen Versicherer, mit der die Diskrepanz zwischen dem generellen Image der Branche und der Zufriedenheit der Kunden mit ihrem eigenen Versicherungsunternehmen verringert werden soll. Laut den Deutschen Versicherern ist die überwiegende Mehrheit der Versicherten mit ihrer Versicherung entweder völlig oder weitgehend zufrieden. Diese positive Meinung wird aber nicht im gleichen Maße auf die gesamte Branche übertragen, heißt es.
Die Kampagne zielt darauf ab, den Versicherungsschutz, der für viele Menschen nur ein abstrakter Begriff ist, greifbarer zu machen und bei ihnen das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Versicherungen zu schärfen. Im Mittelpunkt der Kampagne stehen deshalb die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen, die in verschiedenen TV-Spots dargestellt werden. Dabei werden spontane und ungefilterte Straßeninterviews gezeigt, die im Oktober diesen Jahres in Berlin, Köln, Hamburg und München durchgeführt wurden. Die Menschen erzählen hier von ihren Träumen und Wünschen und dem, was ihnen im Leben besonders wichtig ist.
Die TV-Spots und die begleitenden Print- und Online-Anzeigen zeigen, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in Deutschland vielfältig und verschieden sind und dass Versicherungen diese erfüllen bzw. das Wichtige im Leben der Menschen schützen können.
Keine KommentareKein Versicherungsschutz bei baulichen Mängeln
Eine Wohngebäudeversicherung kann die Leistungsübernahme verweigern, wenn die Schäden durch bauliche Mängel des Gebäudes verursacht wurden. Darauf weist das Versicherungsportal aspect-online hin. Normalerweise übernimmt eine Elementarschadenversicherung als Teil einer Gebäude- oder Hausratversicherung (Wasser-)Schäden, die durch starke Niederschläge am oder im Gebäude entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer zum Schutz etwaiger Schäden selbst ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen hatte.
Laut einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden entbindet der Abschluss einer Versicherung nicht von der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie. Im konkreten Fall hatte ein Hauseigentümer nach einem starken Niederschlag Wasserschäden festgestellt und seiner Wohngebäudeversicherung gemeldet. Diese weigerte sich, die Kosten für die Schäden zu übernehmen, weil sie im Rohrleitungssystem bauliche Mängel entdeckt hatte, die nachweislich daran schuld waren, dass Wasser in die Wohnung eindringen konnte. Die Wiesbadener Richter gaben der Versicherung recht, die den Schaden somit nicht zu zahlen brauchte (Az.: 1 O 305/07).
In einem anderen Fall fiel die die Entscheidung der Richter anders aus: Hier hatte sich während eines Sturms Putz von einem sanierungsbedürftigen Haus gelöst, der schon zuvor Risse aufgewiesen hatte. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah hierin einen Versicherungsschaden, weil der Sturm der Auslöser für den Schaden gewesen war (Az.: 5 U 496/05-53). Entscheidend für die Richter war der zeitliche Zusammenhang, der dazu führte, dass die Versicherung hier zahlen musste.
Keine KommentareStiftung Warentest: Reiserücktrittsversicherung sinnvoll
Die Stiftung Warentest hat insgesamt 59 Einzeltarife und Jahresverträge für Reiserücktrittsversicherungen getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Versicherung durchaus sinnvoll sein kann. Zwar konnte keiner der Tarife die Bestnote “sehr gut” erzielen, aber es fiel auch kein Angebot im Test durch. Testsieger war die Aachen-Münchener, der Tarif der Generali-Tochter Europ Assistance schnitt am schlechtesten ab.
Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für die Kosten auf, wenn der Versicherter oder ein Familienmitglied unerwartet krank wird oder einen Unfall hat und somit die Reise nicht oder erst später antreten kann. Ohne Reiserücktrittsversicherung muss der Urlauber bis zu 80% Stornogebühren zahlen, wenn er die gebuchte Reise wenige Tage vor Reisebeginn absagt.
Insgesamt lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Urlauber, die teure Reisen unternehmen und/oder mit Kindern unterwegs sind. Ein als “gut” bewerteter Tarif ohne Selbstbehalt ist für eine Reise (Wert: 1500 Euro) für 50-64 Euro zu haben.
Keine KommentareStiftung Warentest: Kinderinvaliditätsversicherung
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift Finanztest verschiedene Kinderinvaliditätsversicherungen getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gute Versicherung etwa 300-500 Euro jährlich kostet.
Mit einer Kinderinvaliditätsversicherung sind schwere Behinderungen von Kindern durch Unfälle oder Krankheiten finanziell abgedeckt. Die besten Versicherungen zahlen dann lebenslang eine monatliche Rente von 1000 Euro oder teilweise auch zusätzlich eine einmalige Geldsumme. Üblich ist die Zahlung bei einem bescheinigten Behinderungsgrad von mindestens 50%. Es gibt jedoch auch Kriterien, die eine Zahlung ausschließen, z.B. wenn psychische Erkrankungen zu der Schwerbehinderung geführt haben.
Da mehr Kinder durch eine Krankheit schwerbehindert werden als durch einen Unfall, ist eine Invaliditätsversicherung sinnvoller als eine reine Unfallversicherung. Die Warentester empfehlen deshalb Gutverdienern durchaus den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. Eltern, die sich die Versicherung nicht auf Anhieb leisten könnten, sollten das Geld allerdings lieber direkt dem Kind zugute kommen lassen, so die Stiftung Warentest.
Keine KommentareDrei Ergo-Versicherungen mit neuem Namen
Der Düsseldorfer Versicherungskonzern Ergo benennt drei seiner Versicherungsmarken neu. Aus den Karstadt-Quelle-Versicherungen (seit 2002 bei Ergo) sollen Anfang 2010 die Ergo Direkt Versicherungen werden. Daneben werden auch noch zwei weitere Traditionsmarken verschwinden: Victoria und Hamburg-Mannheimer.
Nach der Umstellung, die in der zweiten Jahreshälfte 2010 abgeschlossen sein soll, will der Versicherer unter seinem eigenen Namen Ergo neue Lebens- und Sachversicherungen verkaufen. Damit erhofft er sich ein weiteres Kundenwachstum und die Auflösung der bisherigen Überschneidungen zwischen den einzelnen Marken. Die bisherigen Marken DKV für Krankenversicherungen und D.A.S. für den Bereich Rechtsschutz sollen beibehalten werden.
Noch unklar ist, wie teuer die Markenumstellung werden wird, Ergo-Vorstandschef Torsten Oletzky rechnet mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Dies soll jedoch keine Auswirkungen auf Arbeitsplätze haben, laut Oletzky seien in den letzten Jahren schon diverse Umstellungen erfolgt, so dass zahlreiche Mitarbeiter schon heute für die unterschiedlichen Marken der Ergo-Gruppe tätig sind. Die internen Betriebsstrukturen können somit erhalten bleiben, schreibt die FAZ.
Keine KommentareMehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung unwirksam
Laut drei Urteilen des Oberlandgerichts Hamburg sind mehrere Vertragsklauseln in Versicherungspolicen zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen unwirksam (Az.: 1116/071, 1136/073, 1153/07).
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die drei Unternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (ehemals Volksfürsorge) geklagt. Die Hamburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die betroffenen Klauseln dem Verbraucher nicht deutlich machten, welche Ausmaße eine Kündigung oder Beitragsfreistellung der Versicherung hat. Außerdem sei hier keine Vergleichbarkeit zu anderen Kapitalanlageformen gegeben. Die Formulierungen in den betroffenen Klauseln seien zu intransparent und deshalb unwirksam, so die Entscheidung des OLG.
Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass nun 24 Millionen Verbraucher, die seit 2001 ihren Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt haben, Ansprüche anmelden könnten. Dies sollten sie sofort tun, raten die Verbraucherschützer. In einer Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es, dass sich die Summe, die die Versicherungen ihren ehemaligen Kunden nachzahlen müsse, auf schätzungsweise rund 12 Milliarden Euro beläuft.
Keine KommentareAkzeptanz von Assistance-Leistungen
Laut einer repräsentativen Umfrage von TNS Infratest hängt das Interesse der Verbraucher an so genannten Assistance-Leistungen bei Versicherungen stark von der Art dieser Zusatzleistungen ab. Für die Studie wurden insgesamt 2256 Personen ab 14 Jahren zu den Assistance-Leistungen in den Versicherungsbereichen Haus/Wohnung und Unfall befragt.
41% der Befragten kennen Versicherungsangebote mit Assistance-Leistungen, aber nur wenige besitzen eine solche Police. Bis zu einem Drittel der Befragten erkennt den positiven Nutzen dieser Zusatzangebote, aber – je nach Art der Leistung – sind nur bis zu 14% dazu bereit, für diese Angebote einen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen. Die Zahlungsbereitschaft für Assistance-Angebote ist im Unfallbereich grundsätzlich höher als bei Versicherungen aus dem Bereich Immobilie.
Bei den Immobilien-Versicherungen erfährt die Notfallreparatur die größte Akzeptanz (25%) unter den Assistance-Leistungen. 7% würden für diese Leistung auch mehr bezahlen. Weitere 12% beurteilen das Angebot zwar als nützlich, aber würden es selbst nicht abschließen. Im Unfallbereich ist das Interesse an Pflegedienstleistungen am größten, diese würden 34% der Befragten nutzen wollen, von ihnen würden 14% dafür auch mehr zahlen. 16% bewerten die Leistung als hilfreich, aber wollen das Angebot selbst nicht nutzen.
Grundsätzlich (und gerade im Unfallbereich) ist die Wertschätzung von Assistance-Leistungen bei Frauen höher als bei Männern und bei Personen, die in ihrem persönlichen Umfeld einen Pflegebedürftigen haben, ebenfalls höher.
Keine KommentareProvisionsabgabe für Versicherungen rechtswidrig?
Wie die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtet, will das Bundeskartellamt das geltende Verbot von Provisionsabgaben in der Versicherungsbranche stoppen. Laut einer Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die sich auf das Versicherungsaufsichtsgesetz beruft, dürfen Versicherungsvermittler ihren Kunden keine “Sondervergütungen” aus ihren Provisionen gewähren. Damit soll verhindert werden, dass die Vermittler sich damit überbieten, immer größere Teile ihrer Provision an die Kunden weiterzugeben, um sich so gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Wer gegen die Regelung verstößt, kann mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Nach Einschätzung des Bundeskartellamts verstößt das Verbot gegen Europarecht.
Schon seit Jahren plädieren Verbraucherschützer gegen diese Regelung, da sie Rabatte bei den Versicherungsprämien verhindert und somit kein freier Wettbewerb zwischen den Vermittlern möglich sei. Die EU-Kommission steht der Regelung ebenfalls skeptisch gegenüber und hat Bedenken, dass hier Einschränkungen des Wettbewerbs vorliegen, berichtet die FTD.
Die Versicherungsbranche selbst will jedoch das Verbot aufrechterhalten, sie befürchtet, dass bei einem Wegfall die Kunden um möglichst hohe Provisionsabgaben feilschen. Dabei kann es, insbesondere bei Policen mit langen Laufzeiten wie bei Kranken- oder Lebensversicherungen, schnell um vierstellige Summen gehen.
Keine KommentareFristlose Kündigung aller Policen bei Täuschung rechtmäßig
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist eine privaten Krankenversicherung dazu berechtigt, mehrere Policen eines Versicherten fristlos zu kündigen, wenn dieser sich Leistungen erschlichen hat (Az.: 10 U 213/08).
Wie der SWR berichtet, ging es im konkreten Fall um einen Versicherten, der bei seiner privaten Krankenversicherung falsche Angaben machte, auf deren Basis die Kosten für eine Brille übernommen wurde. Die Versicherung deckte die Täuschung auf und kündigte dem Mann nicht nur fristlos die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegeversicherung. Gegen diese Kündigung klagte der Mann.
Das Gericht beurteilt die Kündigung der beiden Versicherungen jedoch als rechmäßig, denn es sei der Versicherung nicht zuzumuten, nach einem solchen Vorfall und dem damit einhergehenden Vertrauensbruch die Versicherungsverträge fortzuführen. Deshalb darf die Versicherung auch weitere Versicherungen kündigen, auch wenn sich die Täuschung nur auf einen bestimmten Versicherungsschutz bezog. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt inzwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vor.
Keine KommentareNettotarife bei Versicherungen
Einige Versicherer bieten besonders günstige Tarife an, weil diese ohne Vermittlungsgebühren kalkuliert werden. Man bezeichnet solche Tarife als Nettotarife oder Honorartarife, die zwar insgesamt noch sehr selten, aber immer häufiger angeboten werden.
börse-online weist darauf hin, dass auch hier ein Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten angeraten ist, denn jedes Versicherungsunternehmen definiert den Begriff “Nettotarif” anders. Beispiel: Nettotarife bei der “Hannoverschen Leben” bedeutet, dass die Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden und nicht, wie sonst üblich, komplett in den ersten Jahren aufgeschlagen werden. Im Gegensatz dazu meint Nettotarif bei der “Fortis Deutschland”, dass der Vermittler entscheiden kann, ob er Provision verlangt und wenn ja, wie viel innerhalb eines vorgegebenen Rahmens.
Dieter Rauch, Geschäftsführer des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH), hält diese unterschiedlichen Definitionen nicht für sinnvoll, ebenso wenig wie den unterschiedlichen Gebrauch des Begriffs “Provision”, der die Vermittlungsgebühr oder aber zusätzlich auch die zusätzlichen Verwaltungskosten bezeichnen kann. Um die Verbraucher vor solchen “Mogelpackungen” zu schützen, hat der VDH laut börse-online mit über 20 Versicherungsunternehmen spezielle Tarife vereinbart, die um 15-20% günstiger sind als konventionelle Angebote und bei denen sämtliche Extras ausgeschlossen sind.
Keine KommentareInternetauftritt von Versicherungen oft nicht optimal
Der Internetauftritt vieler Versicherungen birgt viele Mängel, das ergab die neueste Studie der Alternus Unternehmensberatung “Versicherungen Online 2009″. Für die Studie analysierten die Berater rund 75 Internetauftritte und bewerteten diese mittels 3000 Kriterien hinsichtlich Kundengewinnung und -bindung, Prozess-Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit und Personalrekrutierung. Dabei wurden die unterschiedlichen Ansprüche an verschiedene Versicherungen (z.B. Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz-, Lebens-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung) berücksichtigt.
Alternus-Chef Thomas Lipinski erklärt, dass kein Unternehmen ein so innovatives Vorgehen bei seinem Internet-Auftritt gewählt hat, dass es sich spürbar von der Konkurrenz absetzt. Den meisten Versicherungen gelingt es vielfach zudem nicht, die Nutzer alleine durch ihren Internetauftritt zu überzeugen. Oft sind die Gründe hierfür banal wie z.B. eine zu kleine Schriftgröße, zu viele Informationen auf einmal oder falsch platzierte Elemente.
Die meisten Interessenten, die auf der Homepage einer Versicherung surfen, wollen Produktinformationen finden und Beitragsrechner nutzen. Doch laut der Studie sind die Produkte häufig zu komplex und die verfügbaren Beitragsrechner zu aufwändig, um das Interesse des Kunden aufrecht zu erhalten. Als ebenfalls ungünstig hat sich der fehlende personalisierte Kundenbereich herausgestellt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die meisten Versicherungen durch eine ungünstige Gestaltung ihres Internetauftritts ein großes Potenzial verschenken.
Keine KommentareNicht jede Versicherung zahlt für defekte Waschmaschine
Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass Versicherungen nicht immer für einen Wasserschaden aufkommen, der durch eine defekte Waschmaschine verursacht wurde. In einigen Fällen lehnen die Versicherungen die Leistungen ab, wenn der Versicherte die Maschine und deren ordnungsgemäßes Funktionieren nicht im Auge behält. Laut Vereinsvorsitzender Lilo Blunck gibt es auch in der deutschen Rechtssprechung hier keine einheitlichen Urteile.
So kann die Wohngebäude-, Privathaftpflicht oder Hausratversicherung argumentieren, dass Versicherte grob fahrlässig handeln, wenn sie nicht regelmäßig überprüfen, dass die Maschine richtig arbeitet oder wenn sie während des Betriebs der Waschmaschine das Haus verlassen. Bei grober Fahrlässigkeit müssen die Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen.
Entscheidend ist die Frage, ob sich der Wohnungsbesitzer fahrlässig oder grob fahrlässig verhalten hat, denn im ersteren Fall zahlen manche Haftpflichtversicherungen noch. Die Richter, die sich mit solchen Fällen beschäftigt haben, kamen nicht immer zu dem gleichen Ergebnis bei ihrer Einschätzung nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt der Versichertenbund deshalb, Waschmaschinen nie unbeaufsichtigt laufen zu lassen und rät zu Geräten mit integriertem Aqua-Stopp in der Zuleitung.
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