Versicherungen News



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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Beliebtester Versicherer 2011: Barmenia

Vom 19. Februar bis 27. März führte das Deutsche Institut für Service-Qualität zusammen mit dem Nachrichtensender n-tv eine Online-Befragung zum Thema “Beliebtester Versicherer 2011″ durch. Die Teilnehmer der Befragung sollten die Leistungen und Produkte der Versicherer beurteilen und Serviceaspekte bewerten sowie von Erfahrungen mit der Schadensregulierung berichten. Insgesamt bewerteten 2178 Kunden mehr als 50 Anbieter.

Insgesamt sind die Kunden mit ihren Versicherungen zufrieden, vor allem hinsichtlich der Qualität der Produkte und der Freundlichkeit der Versicherungsvermittler gab es wenig auszusetzen. Am zufriedensten zeigten sich die Kunden der Barmenia, sie waren nicht nur mit den Produkten zufrieden sondern bewerteten auch die Beratungsqualität vor Ort und am Telefon hoch. Auf Platz 2 landete vor allem aufgrund seiner guten Erreichbarkeit und freundlichen Vermittlern der Münchener Verein. Die Debeka, die vor allem mit der Qualität der angebotenen Produkte punktete, erzielte Rang 3.

Auch die Bearbeitung von Schadensfällen wurde weitgehend gut beurteilt, allerdings waren 10% der Befragten mit der Schadensregulierung ihrer Versicherung nicht zufrieden. Bei der Kundenzufriedenheit im Schadensfall landete die Ergo Direkt ganz weit vorne, die ihre Versicherten mit Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität überzeugte. Auf Platz 2 und 3 landeten die Barmenia und der Münchener Verein.

Verbesserungspotenzial sehen die Kunden dennoch: bei der telefonischen Erreichbarkeit, der Beratungsqualität, der Höhe der Versicherungsprämien, der Höhe der Zusatzkosten (z.B. Abschlussgebühren, Provisionen) sowie bei der Transparenz der Prämien- und Kostenberechnung.


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City BKK kurz vor der Insolvenz?

Einem Zeitungsbericht zufolge steht die City BKK kurz vor der Insolvenz. Nach Berichten der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ könnte die in Stuttgart niedergelassene Betriebskrankenkasse bereits Ende Juni aufgrund von Zahlungsunfähigkeit geschlossen werden.

Damit wäre die City BKK die erste Krankenkasse, die seit der Einführung des Gesundheitsfonds den Weg in die Insolvenz suchen muss. Am vergangenen Mittwoch erklärte ein Kassensprecher, dass derzeit kein Beschluss zur Schließung der City BKK durch die Aufsichtsbehörde vorliegt. Der für die Krankenkasse notwendige Sanierungsprozess wurde nach Angaben des Sprechers eingeleitet.

Berichten zufolge wurden Kassenvertreter zu Wochenbeginn in Berlin durch das Bundesversicherungsamt über die Schieflage der City BKK informiert. Bereits im vergangenen Jahr soll die Krankenkasse bei der Aufsichtsbehörde die drohende Insolvenz angezeigt haben. Für die finanzielle Schieflage der Kasse sorgen unter anderem der hohe Krankenstand und die zunehmende Gebrechlichkeit der Versicherten.

Zudem sorgen die vergleichsweise hohen Versorgungskosten an den Standorten Berlin und Hamburg für zunehmende finanzielle Schwierigkeiten. Laut Medienberichten gilt die City BKK als chronisch unterfinanziert. Aus dem Bundesgesundheitsministerium wurde unterdessen bekannt, dass mit Blick auf den Versicherungsschutz keine Gefahr für die Mitglieder der Kasse besteht. So soll der Schutz für laufende medizinische Behandlungen unangetastet bestehen bleiben.

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Studie: Vor- und Nachteile von Online-Vergleichsportalen

In der Studie “Vergleichsportale für Versicherungen – Kundenerwartungen, Erfolgsfaktoren und Status Quo” hat sich Ibi Research von der Universität Regenburg mit der Frage beschäftigt, welche Bedeutung das Internet beim Erwerb von Versicherungsprodukten hat und wie die Kunden mit Vergleichsportalen umgehen. Dazu wurden 386 Internetnutzer befragt.

Die Umfrage ergab, dass 66% der Verbraucher grundsätzlich eine Versicherung im Internet abschließen würden, vor allem eher einfache Produkte wie Kfz-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung. 36% der Befragten haben schon einmal online eine Versicherung abgeschlossen, dabei handelte es sich hauptsächlich um Kfz-Versicherungen (18%).

Für 40% der Internetnutzer ist der günstige Preis, für 42% die Transparenz ein großer Vorteil von Online-Vergleichsportalen für Versicherungen. Noch wichtiger ist ihnen jedoch die Möglichkeit, sich hier selbst informieren zu können und das zeit- und ortsunabhängig. Knapp zwei Drittel schätzen zudem die Transparenz der Preise und die Möglichkeit zum sofortigen Vertragsabschluss.

Als nachteilig empfinden drei Viertel der Befragten die unzureichende Beratung und das Fehlen eines direkten Ansprechpartners vor Ort. Mehr als jeder Zweite ist sich nicht sicher, ob die Vergleichsportale tatsächlich vertrauenswürdig sind und sind unsicher bei der Rechtslage im Schadensfall, bei dem sie sich lieber fachliche Unterstützung wünschen.

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GDV übergibt Verwaltung der “Schwarzen Liste” an Auskunftei

Wie die Stiftung Warentest berichtet, wurde die “Schwarze Liste” der Versicherungsgesellschaften überarbeitet und soll am 1. April an die Auskunftei Arvarto übergeben werden. Arvarto gehört zu dem Bertelsmann-Konzern und hat für das Betreiben des Hinweis- und Informationssystems (HIS) ein eigenes Tochternehmen gegründet. Dieses Unternehmen namens informa Insurance Risk and Frau Prevention soll zukünftig die Datei verwalten, die aktuell 9 Millionen Datensätze (darunter 5 Millionen Fahrzeugdaten) enthält.

Das HIS gibt es seit 1993 und soll die Versicherungen vor Betrugsfällen bei Vertragsabschluss und im Schadensfall schützen. Hier werden z.B. Versicherte mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko im Sinne der Lebens-, Renten, Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung eingetragen. Auch Versicherte die auffällig häufig einen Schaden melden, werden in die Datenbank eingetragen. Nach jedem Eintrag wird man darüber von den Versicherungen in Kenntnis gesetzt. Ob man selbst in der Datenbank eingetragen ist, kann man auch durch eine Selbstauskunft in Erfahrung bringen. Hierzu muss eine schriftliche Anfrage mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Voranschriften der letzten 5 Jahre an die Auskunftei gestellt werden. Diese Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Versicherte gegen lückenhafte oder falsche Einträge oder bei Änderungen seines Gesundheitszustandes Einspruch einlegen kann. Das geschieht bei der Auskunftei direkt, die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch auch den Versicherer zu informieren, der den Eintrag veranlasst hat. Laut Datenschutzrecht kann ein Eintrag vier Kalenderjahre lang gespeichert werden. Kommt innerhalt dieser Speicherfrist ein neuer Eintrag hinzu, bleibt auch der alte Eintrag bestehen. Die maximale Speicherdauer beträgt 10 Jahre.

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Restschuldversicherung sorgfältig prüfen!

Bei der Beantragung eines Ratenkredits wird den Kreditnehmern häufig der Abschluss einer Restschuldversicherung angeboten. Diese springt ein, falls der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird, seine Arbeitsstelle verliert oder stirbt. Experten weisen jedoch darauf hin, dass es bei Restschuldversicherungen einige Klauseln gibt, auf die man vor dem Abschluss unbedingt achten sollte, berichtet die WAZ Mediengruppe (DerWesten).

Versicherungsexperte Hajo Köster vom Bund der Versicherten weist darauf hin, dass bei manchen Angeboten die Versicherung erst nach einer bestimmten Wartezeit einspringt, die bis zu einem Jahr betragen kann. Kommt es in dieser Zeit zur Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder dem Todesfall, müssen die Kreditkosten bis zum Ende der Wartezeit vom Kreditnehmer selbst bzw. seinen Angehörigen übernommen werden. Außerdem ist auch die Dauer der Zahlung häufig begrenzt z.B. auf 12 oder 24 Monate. Die Versicherung zahlt auch nicht in jedem Fall einer Arbeitsunfähigkeit, oft sind psychische Erkrankungen als Grund für die Arbeitsunfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Auch Bankexpertin Christina Buchmüller empfiehlt Verbrauchern, genau zu überlegen, ob tatsächlich ein Bedarf für eine Restschuldversicherung gegeben ist oder ob das Risiko nicht anderweitig gedeckt wird. Dies könnte z.B. durch eine Unfallversicherung, eine Risiko-Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Fall sein.

Eine Restschuldversicherung kann den Kredit deutlich verteuern, insbesondere dann, wenn die Beiträge zur Kreditsumme hinzugerechnet werden und so auch den effektiven Jahreszins beeinflusst. Viele Banken suggerieren den Kreditnehmern, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung Bedingung für die Kreditvergabe ist, was aber nicht stimmt, betonen die Experten. Grundsätzlich sollte man auch hier verschiedene Angebote vergleichen und sich nie zu einem Abschluss drängen lassen, raten sie.

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Columbus Direct Reiseversicherung für über 50 Länder

Mit Columbus Direct präsentiert sich auf internationaler Ebene einer der größten Anbieter von Reiseversicherungen. Heute bietet die Versicherungsgesellschaft in 50 Ländern Reiseversicherungen mit umfangreichen Leistungen. Mittlerweile vertrauen weltweit mehr als 10 Millionen Kunden auf die Angebote von Columbus Direct und den damit verbundenen Schutz.

Im Jahr 1988 wurde Columbus Direct als ein Tochterunternehmen der britischen Collinson Group ins Leben gerufen. Ziel des Versicherers ist es seit jeher den Kunden den Weg zu einer guten Reiseversicherung so einfach wie möglich zu machen. Aus diesem Grund stellt Columbus Direct alle Informationen zu den Leistungen und den Kosten der Versicherungen offen vor. Die übersichtliche Darstellung ermöglicht Verbrauchern den einfachen Vergleich verschiedener Tarifvarianten.

Weltweit arbeitet Columbus Direct mit zahlreichen Partnern zusammen. Gemeinsam mit ihnen realisiert der Versicherer die angepriesenen Versicherungsleistungen. Durch die Kooperationen kann die Gesellschaft ihren Kunden einen erstklassigen Schutz zu besonders günstigen Preisen anbieten.

In Deutschland tritt die Union Reiseversicherung AG als Partner von Columbus Direct auf. Mit Blick auf die internationalen Reiseversicherungen und die Expat Policen setzt der Versicherer hingegen auf eine enge Zusammenarbeit mit Lloyd’s.

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Europa Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde und Pferde

Haustierbesitzer tragen eine hohe Verantwortung. Sie sind nicht nur für das Wohlbefinden des Tieres und dessen Gesundheit verantwortlich, sondern auch für die Schäden, die durch den tierischen Begleiter verursacht werden. Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass ein Tierhalter für alle Schäden haften muss, die durch das Tier entstehen.

Während bei Kleintieren die private Haftpflichtversicherung Schäden übernimmt, müssen sich Halter von Hunden und Pferden separat absichern. Hierfür bietet EUROPA eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die speziell für Halter von Hunden und Pferden konzipiert wurde. Bereits ab 4,47 Euro pro Monat können Tierhalter dieses Versicherungsangebot in Anspruch nehmen.

EUROPA bietet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung in zwei Tarifvarianten an. So können sich Kunden des Versicherers für den BASIS-Schutz oder den KOMFORT-Schutz entscheiden. Letztere bietet  dem Versicherungsnehmer erweiterte Leistungen. Neben umfangreichen Leistungen bietet EUROPA ihren Kunden umfangreiche Sparmöglichkeiten. So können sich Versicherungsnehmer durch einen Bündelnachlass, sowie durch einen Laufzeit- oder Online-Rabatt Einsparungen von bis zu 15 Prozent sichern.

Zudem erhalten Versicherte für den zweiten und jeden weiteren Hund einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent auf den Beitrag des ersten Hundes. Hundehalter können sich weltweit auf den Versicherungsschutz der EUROPA verlassen und sind damit auch auf Reisen bestens abgesichert.

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Ergo bietet Zahnersatz-Sofort-Versicherung

Normalerweise schließt man Versicherungen ab, bevor ein Schadensfall eintritt, das gilt auch für Zahnzusatzversicherungen, die Kosten für Zahnersatz erstatten. Da die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz nur anteilig und nur die Standard-Behandlung bzw. Materialien bezahlt, kann es für den Versicherten teuer werden, wenn er Hochwertiges möchte. Deshalb schließen viele Menschen eine Zahnzusatzversicherung ab. Damit ein solcher Abschluss nicht gerade dann getätigt wird, wenn eine größere Behandlung ansteht, verlangen viele Versicherungen eine Wartezeit von mindestens einem halben Jahr, bevor der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann.

Die Ergo Direkt hat nun einen neuen Tarif vorgestellt, der die übliche Vorgehensweise auf den Kopf stellt. Ab April können die Kunden einen Zahnzusatz-Tarif abschließen, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Mit anderen Worten: Bei dem Tarif “Zahn-Ersatz-Sofort” übernimmt die Versicherung zuerst die Kosten für den Zahnersatz und erst danach muss der Kunde die Beiträge bezahlen. Laut Ergo Direkt sind damit nicht nur bereits empfohlene oder schon begonnene Behandlungen versichert, sondern auch zukünftige Schadensfälle abgedeckt, ohne dass dies Einfluss auf die Beitragshöhe hat.

Bei diesem Tarif wird der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt, d.h. bei einer Rechnung über 4000 Euro, von denen die gesetzliche Krankenkasse 1800 Euro übernimmt, trägt die Ergo weitere 1800 Euro. So muss der Versicherte nur noch 400 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Die Kostenübernahme ist auf maximal 100% der Gesamtkosten begrenzt. Allerdings: Bei Behandlungen oder teuren Implantaten, bei denen die Krankenkassen nur einen Bruchteil übernehmen, ist – anders als bei herkömmlichen Zahnzusatzversicherungen – auch der Anteil der Ergo gering. Deshalb scheint der Tarif vor allem für die Patienten interessant zu sein, die sich auf die Grundversorgung beim Zahnersatz beschränken.

Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor, es gibt auch keine Altersbeschränkungen oder Gesundheitsfragen, die beantwortet werden müssen. Frauen und Männer zahlen ab dem 21. Lebensjahr pro Monat 29,90 Euro, für Kinder und Jugendliche kostet der Tarif monatlich 19,90 Euro. Nach einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren kann der Tarif monatlich gekündigt werden.

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Stonebridge Versicherung: Breites Angebot bei der Stonebridge International Insurance Ltd.

Mit der Stonebridge International Insurance Ltd. zeigt sich auf dem Versicherungsmarkt ein Versicherer, der bislang nur wenig bekannt ist. Dabei ist der geringe Bekanntheitsgrad der Stonebridge Versicherung in weiten Teilen ungerechtfertigt. Die Versicherungsgesellschaft überzeugt bei Vergleichen und Tests immer wieder mit guten Angeboten, die durch starke Leistungen charakterisiert werden.

National und international hat sich Stonebridge als Spezialist für Krankenzusatz- und Unfallversicherungen etablieren können. Alle Versicherungsangebote der Gesellschaft zeichnen sich sowohl durch günstige Preise als auch durch sehr gute Leistungen aus. Mit den eigenen Versicherungen ermöglicht es Stonebridge seinen Kunden, den bereits bestehenden Versicherungsschutz optimal zu ergänzen.

Neben dem Familienschutz bietet Stonebridge seinen Kunden einen umfangreichen Straßenverkehrsschutz. Die Absicherung der unfallbedingten Invalidität ist durch das Unfall Folgegeld möglich, das ein weiteres Versicherungsmodell von Stonebridge ist.

Durch das Krankheits-Folgegeld können sich Verbraucher für einen zusätzlichen Schutz bei schweren Krankheiten oder erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entscheiden. Auch das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung können durch die Angebote von Stonebridge International abgesichert werden. Daneben bietet die Gesellschaft ihren Kunden einen umfangreichen Seniorenschutz, der ab einem Alter von 55 Jahren in Anspruch genommen werden kann.

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EuGH fordert Unisex-Tarife

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das die Versicherungsbranche wohl revolutionieren wird: Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen seien unzulässig, da die Bewertung des Geschlechts als Risikofaktor eine Diskriminierung darstelle, so die Richter in Luxemburg. Die Versicherungsunternehmen sind nun dazu angehalten, spätestens ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife anzubieten.

Während Verbraucherschützer das Urteil begrüßten, kündigten Versicherungsunternehmen bereits an, dass die Umsetzung dieses Urteils höhere Tarife für alle Versicherten zur Folge haben wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte das Urteil scharf, nun müssten die Beiträge neu kalkuliert werden und das wird zuungunsten der Verbraucher geschehen. Weniger pessimistisch sieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Urteil. Durch die Gleichbehandlung der Geschlechter würden andere Faktoren wie Einkommen, Beruf oder Verhalten der Versicherer stärker gewichtet werden und schließlich sei die Umstellung auf einheitliche Tarife bei der Riester-Rente ebenfalls problemlos verlaufen, erklärte Versicherungsexperte Lars Gatschke.

Bislang gab es in vielen Versicherungsbereichen Beitragsunterschiede zwischen den Geschlechtern. So zahlen Männer in der Regel höhere Beiträge bei Kfz-Versicherungen und Risikolebensversicherungen, während Frauen in Rentenversicherungen und privaten Krankenversicherungen deutlich mehr zahlen als Männer. Diese Praxis sei mit dem Gleichheitsgrundsatz jedoch unvereinbar, urteilte das EuGH.

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Jeder zweite verzichtet auf Beratung

Einer aktuellen Umfrage unter 1000 Teilnehmern zufolge wurde im letzten Jahr fast jede zweite Versicherung ohne vorherige Beratung abgeschlossen. Die Umfrage von Infratest Dimap, die im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen durchgeführt wurde, ergab, dass nur 52% derjenigen, die im letzten Jahr eine Versicherung abgeschlossen haben, vorher eine Beratung in Anspruch genommen haben.

Von den 1000 Befragten haben 18% eine Versicherung für sich oder Familienmitglieder abgeschlossen. 64% der Versicherungsverträge wurden bei Versicherungsvertretern abgeschlossen, 14% bei Banken und Sparkassen, 13% bei Direktversicherungen und 8% bei anderen Anbietern wie z.B. dem ADAC.

36% aller Abschlüsse wurden getätigt, nachdem die Versicherten von sich aus auf ein Beratungsgespräch verzichteten. Von den 52%, die sich vorher haben beraten lassen, erhielten nur 68% unmittelbar nach dem Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll ausgehändigt. Bei 17% der Ratsuchenden wurde das Protokoll erst zusammen mit den Versicherungsunterlagen ausgehändigt. 11% der Personen, die sich beraten ließen, erhielten überhaupt kein Protokoll und 1% von ihnen folgte dem Rat des Vermittlers, auf ein Protokoll zu verzichten.

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Sachgebundene Versicherungen enden nicht automatisch mit dem Tod

Das Onlineportal Check24 weist darauf hin, dass nicht alle Versicherungen automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden. So bleiben sogenannte sachgebundene Versicherungen, zu denen z.B. auch die Kfz-Versicherung gehört, auch nach dem Tod des Versicherten bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn Angehörige das Fahrzeug des Verstorbenen weiterbenutzen und bei dem gleichen Versicherungsunternehmen bleiben. Dann wird die Versicherungsprämie jedoch neu berechnet, denn im Fall der Kfz-Versicherung hängt die Beitragshöhe auch von individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers ab (z.B. Schadensfreiheitsklasse).

Experten empfehlen grundsätzlich nach dem Tod eines Angehörigen, alle dessen Versicherungen unverzüglich zu informieren. Das gilt für alle Versicherungen. Manche Versicherungen sehen sogar in ihren Verträgen die sofortige Meldung des Todes des Versicherten vor. Bei Unfall- oder Lebensversicherungen muss diese Meldung in der Regel innerhalb von wenigen Tagen erfolgen, daran sollten sich die Angehörigen auch halten, damit die Bezugsberechtigung aufrechterhalten wird. Laut Check24 ist eine unverzügliche Meldung besonders wichtig bei einer Sterbegeldversicherung, denn nur dann wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Manche Versicherungen wie z.B. eine private Krankenversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung enden dagegen automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Wird der Tod des Versicherten fristgerecht gemeldet, werden bereits bezahlte Jahresbeiträge anteilig zurückerstattet.

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LTA Reiseversicherungsschutz im Schnelltest

Die LTA Gmbh bietet in Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern einen Rundum-Versicherungsschutz auf Reisen an. Die Stiftung Warentest hat dieses All-in-One-Jahrespaket einem Schnelltest unterzogen und kann das Angebot nur bedingt empfehlen. Das Paket soll gegen verschiedene im Urlaub auftretende Probleme absichern wie Gepäckdiebstahl, Krankheit, Unfall, Rücktransport, Rücktritt, Umbuchung oder Notruf. Eine Einzelperson zahlt für den Komplettschutz 96 Euro pro Jahr und für Familien kostet das Paket 122 Euro jährlich.

Positiv bewertet die Stiftung Warentest, dass der weltweite Auslandsreisenkranken- und Reiserücktrittsschutz keine Altersbeschränkung hat und dass für die Auslandsreise-Unfallversicherung mit 75 Jahren eine recht hohe Altersgrenze besteht.

Es gibt jedoch auch einige Nachteile, denn beispielsweise wird der Krankenrücktransport nur bei medizinischer Notwendigkeit und nach ärztlicher Anordnung übernommen und der Versicherer zahlt höchstens 100.000 Euro. Nach Ablauf des Vertrages werden Krankheitskosten nur noch maximal drei Monate übernommen und bei Pandemien (z.B. Schweinegrippe) sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ebenfalls negativ ist, dass bei dem Reiserücktrittsschutz ein Selbstbehalt von 10% des Reisepreises und bei dem Gepäckschutz ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro verlangt wird.

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Jobs im Versicherungsbereich einfach im Internet finden

Die Versicherungsbranche ist groß und bietet vielfältige Jobmöglichkeiten. Der wohl bekannteste Beruf ist der des Versicherungskaufmanns bzw. Kaufmanns für Versicherungen und Finanzen (so lautet die korrekte Bezeichnung seit 2006). In Deutschland ist dieser Beruf durch eine dreijährige Ausbildung erlernbar, nach der man bei Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten oder anderen größeren Unternehmen tätig sein kann. Gegen Ende der Ausbildung muss man sich entscheiden, ob man die Fachrichtung Versicherungen oder Finanzberatung bevorzugt.

Ein Versicherungskaufmann kann sich auch selbstständig machen und eigenverantwortlich als Versicherungsmakler oder -berater tätig sein. Der Hauptbestandteil der Tätigkeit als Versicherungskaufmann ist die Beratung und Betreuung von Versicherungskunden sowie der Verkauf und die Verwaltung von Versicherungen.

Ebenfalls weit verbreitet ist der Beruf des Versicherungsvertreters und des Versicherungsmaklers. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass ein Versicherungsvertreter für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen arbeitet und ein Versicherungsmakler vom Kunden beauftragt wird und an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist. Beide haben ganz unterschiedliche Rechte und Pflichten. Um Versicherungsmakler zu werden, wird in der Regel eine Aus- und/oder Weiterbildung im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen oder ein betriebswirtschaftliches Hochschulstudium vorausgesetzt, in dem der zukünftige Makler bereits die entsprechenden thematischen Schwerpunkte gesetzt hat. Wer als Versicherungsmakler tätig sein will, muss die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) besitzen, sich registrieren lassen und einen Sachkundenachweis vorlegen.

Nicht zuletzt aus dem Fernsehen kennt man Versicherungsdetektive, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Fälle von Versicherungsbetrug aufdecken. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt Interessenten eine Ausbildung als Detektiv und sich anschließend in der Versicherungsbranche zu spezialisieren.

Wer einen Job in der Versicherungsbranche sucht, kann auf entsprechende Suchmaschinen im Internet zurückgreifen wie z.B. Experteer.de, mit der man gezielt nach Jobs in diesem Bereich suchen kann.

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Heilpraktikerversicherung: Test und Vergleich ist wichtig

Heilpraktikerversicherungen zählen heute zu den beliebtesten Krankenzusatzversicherungen in Deutschland. Vor dem Vertragsabschluss mit einem Anbieter sollte jedoch ein Vergleich durchgeführt werden.

Da die Heilpraktikerversicherung mittlerweile von einer Vielzahl von privatrechtlich-organisierten Versicherungsgesellschaften angeboten wird, sind die Leistungs- und Preisunterschiede der Tarife enorm. Unterschiede auf Leistungsebene fallen vielen Verbrauchern  oft erst im Versicherungsfall auf. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, sollte vor Vertragsabschluss ein Vergleich durchgeführt werden.

Der Vergleich der Heilpraktikerversicherungen zeigt die Unterschiede zwischen den Tarifangeboten der Versicherer und geht auf Differenzen auf Leistungs- und Beitragsebene ein. Die Auswahl eines geeigneten Versicherungsangebotes sollte nicht ausschließlich unter Berücksichtigung der Beitragshöhe erfolgen. Vor allem bei sehr günstigen Angeboten zeigen sich oft Defizite bei den Leistungen, die den Versicherten im Versicherungsfall teuer zu stehen kommen können.

Bei Vergleichen und Tests der Heilpraktikerversicherungen muss zwingend auf verschiedene Merkmale eingegangen werden. Neben den versicherten Abrechnungsverfahren sind für die individuelle Entscheidung die angebotenen Erstattungssätze und die im Tarif eingeschlossen Abrechnungsverfahren relevant.

Eine Heilpraktikerversicherung lohnt sich oft vor allem für Kassenpatienten. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, die im Zuge von Heilpraktikerbehandlungen entstehen, nicht mehr, sodass die Patienten diese selbst begleichen müssen. Durch eine Heilpraktikerversicherung kann dieser Kostenfalle vorgebeugt werden.

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