Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Allianz Leben: Scharfe Kritik an der Koalition
Der größte Lebensversicherer Deutschlands, die Allianz Versicherung, hat die große Koalition scharf kritisiert. Nicht nur scharfe Kritik gab es am geplanten Versicherungsvertragsgesetz sondern auch am Gleichbehandlungsgesetz, beide müssten vor ihrer Verabschiedung korrigiert werden. Vorstandschef Zimmerer kritisiert besonders die geplante Ausschüttung von Reserven an Kunden.
Nach dem geplanten Versicherungsvertragsgesetz sollen die Versicherer nämlich künftig einen Teil der stillen Reserven ihren Kunden bereits während der Vertragslaufzeit verbindlich gutschreiben. Laut Zimmerer wird das wird nicht funktionieren. Seiner Meinung nach benötigen die Versicherer einen “Puffer” gegen die auftretungen Schwankungen am Kapitalmarkt. Ansonsten könnten wir die Garantien, die ein wesentlicher Bestandteil von Lebensversicherungen sind, nicht mehr darstellt werden. Die Allianz Leben hat derzeit stille Reserven von rund zehn Milliarden Euro. Versicherer sind der Meinung das die geplanten Gesetzesänderungen die Lebensversicherung uninteressant machen könnten.
Keine Kommentare
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Laut SGB III war zwar bereits eine Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorgesehen, allerdings war diese nur auf einen bestimmten Personenkreis abgestimmt.
Nun können aber auch Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen, Voraussetzung: Sie müssen mehr als 15 Stunden wöchentlich berufstätig sein und in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens ein Jahr in der Arbeitslosenversicherung pflichtig versichert gewesen sein oder aber Arbeitslosengeld bezogen haben.
Wichtig für Existenzgründer ist, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird. Bis Ende 2006 können auch Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabhängig davor wie lange sie schon selbstständig sind. Vor allem gilt es zu beachten, dass dieser Antrag zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung führt.
Existenzgründer sollten aber unbedingt darauf achten, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird. Bis zum Ende 2006, gibt es eine Aussnahme, in 2006 können Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabhängig davor wie lange sie schon selbstständig sind. Aber Achtung: Dieser Antrag führt zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung!
Krankenkasse muss Kosten für Viagra tragen?
Laut einem Urteil des AG Frankfurt am Main mit dem Urteil vom 26.05.2006, Az. 32 C 3312/03-48 müssen Krankenkassen unter gewissen Umständen auch die Kosten für das Potenzmittel Viagra übernehmen.
Das Amtsgericht Frankfurt sprach im speziellen Fall einem Versicherten 320 Euro für ein Viagra-Rezept zu. Der Mann hatte das Medikament verlangt, weil er laut eigener Aussage an einer krankhaften Erektionsstörung leidet und deshalb auf Viagra angewiesen sei. Die Gutachten zweier Sachverständiger belegteb die Erektionsstörung des Mannes, stuften diese als Krankheit ein und sahen somit die Einnahme von Viagra als geeignetes Gegenmittel an.
Keine KommentareVersicherungsschutz bei der Fussball WM
Jeder Veranstalter ist bei der Fußball-Weltmeisterschaft für das Wohl und die Sicherheit der Zuschauer verantwortlich solange sich der Besucher im Stadion befindet. Die Fifa hat nun zusammen mit dem Organisations-Kommitee ein umfangreiches Versicherungspaket abgeschlossen. Die Hamburg-Mannheimer bietet für fast alle Eventualitäten einen Versicherungsschutz, selbst gegen die Gefahren, die von terroristischen Anschlägen ausgehen.
Die Fifa und das Organisations-Kommitee haben bei der Hamburg Mannheimer eine Versicherung die rund 158 Millionen Euro abdeckt abgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung alleine deckt eine Schadenssumme von 140 Millionen Euro ab. Bezahlt wurden für den “Fußball WM 2006 Versicherungsschutz” in etwa 10 Millionen. Alleine mit dem Kauf eines Fussball WM Ticket ist jeder Zuschauer bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechtsschutzversichert. Selbst der WM Pokal ist in Höhe von 350.000 Euro versichert.
1 KommentarSchaden durch Braunbär - Gothaer Versicherung hilft
Tierhalter, deren Schafe und Hühner von dem zum Abschuss freigegeben Braunbären bei seinem Streifzug durch Bayern gerissen wurden, erhalten nun eine Entschädigung. Die Gothaer Versicherung will für die durch den Braunbären entstandenen Schäden bei Wild - und Nutztieren aufkommen. Voraussetzung ist es allerdings den Nachweis zu erbringen, dass die Schäden tatsächlich durch den Bären und nicht durch ein anderes Raubtier entstanden sind, teilte ein Sprecher der Gothaer Versicherung am Mittwoch mit. Der Versicherungs-Konzern hat sich als Partner des Landesjagdverbands Bayern und Versicherer von über 5.000 bayerischen Jägern zu diesem Schritt entschlossen.
Die Gothaer Versicherung hat als Jagdversicherer bereits einige Erfahrung mit der Einwanderung anderer Wildtiere in Deutschland sammeln können, so kommt der Versicherer beispielsweise auch für Schäden auf die durch Luchse in den heimischen Wäldern angerichtet wurden.
Keine KommentareSchadensregulierung bei Sturmschäden
Aufgrund der heftigen Unwetter am vergangenen Wochenende gibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps für von Sturmschäden Betroffene. Damit die Versicherung schnell für die entstandenen Schäden aufkommt, gilt es, verschiedene Punkte zu beachten.
Welche Versicherung für die Schadensregulierung zuständig ist, hängt davon ab, welche Schäden wo entstanden sind. Alle Schäden am Gebäude selbst wie z.B. zerbrochene Fensterscheiben sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während beschädigte Wohngegenstände wie Möbel unter die Hausratversicherung fallen.
Betroffene sollen möglichst zeitnah alle Schäden detailliert dokumentieren, eine Zuhilfenahme von Foto- und Filmaufnahmen sowie Protokolle, in denen Nachbarn oder andere Personen als Zeugen benannt werden, werden dringend empfohlen. Dies gilt besonders für Notreparaturen, die dringend durchgeführt werden müssen und nicht auf die Schadensregulierung durch die Versicherung warten können.
Die Versicherung sollte unverzüglich und am besten schriftlich kontaktiert, die Dokumentation der Schäden schnell übermittelt werden. Kaufbelege oder andere Quittungen, die über Anschaffungsdatum und Neupreis der beschädigten Gegenstände Auskunft geben, sind unbedingt beizulegen. Liegen der Versicherung alle nötigen Unterlagen vor, kann der Versicherte spätestens nach einem Monat eine Abschlagszahlung zur Schadensregulierung verlangen.
Die Verbraucherzentrale betont jedoch, dass Versicherungsunternehmen erst ab Windstärke 8 für Sturmschäden aufkommen. Das zuständige Wetteramt gibt hier Auskunft und händigt Betroffenen ggf. den entsprechenden Nachweis aus.
1 KommentarLebensversicherung: Kunden profitieren von ‚"stiller Reserve"
Um das Auf und Ab an den Kapitalmärkten abzufedern, bilden die Lebensversicherer stille Reserven. Diese entstehen vor allem dann, wenn beispielsweise die Kurse von Aktien steigen, die Wertpapiere aber mit dem niedrigeren Kaufkurs in der Bilanz stehen bleiben. Die stillen Reserven kommen dem Kunden nicht zugute, steigern also seine Rendite nicht.
Die Bundesregierung will die Höhe der stillen Reserven jetzt vermindern und dafür sorgen, dass die Versicherten in stärkerem Maße profitieren. Dazu sieht das neue ‚"Vertragsgesetz für Lebensversicherungen" vor, dass die Kunden alle zwei Jahre eine Gutschrift über die Hälfte der stillen Reserven erhalten.
Die Versicherungsbranche hat zwar grundsätzlich Entgegenkommen signalisiert, übt aber Kritik im Detail. So sinke der ‚"Risikopuffer" zu deutlich, langfristige Anlagechancen könnten wegen der geplanten Zwei-Jahres-Frist nicht mehr genutzt werden – was unter Umständen zu Einbußen bei der Rendite führen würde.
Das Justizministerium hat eine Überprüfung der Bedenken zugesagt. Welchen Anteil an der stillen Reserven Lebensversicherungskunden also am Ende tatsächlich bekommen werden, steht derzeit noch in den Sternen. Doch eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis wird sich auf jeden Fall ergeben.
Keine KommentareReisekrankenversicherungen
Die Stiftung Warentest hat 43 Reisekrankenversicherungen genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem positiven Ergebnis: Die meisten Anbieter stellten die Tester zufrieden, vor allem die Kundenfreundlichkeit habe in den letzten Jahren deutlich zugenommen. So übernehmen viele Versicherungen im Notfall auch dann den Rücktransport vom Urlaubsort, wenn es aus ärztlicher Sicht nicht lebensnotwendig ist, z.B. bei einem gebrochenen Bein. Mehr als die Hälfte der getesteten Versicherungen erhielten deshalb die Gesamtnote ‚"Gut" oder ‚"Sehr gut".
Eine Reisekrankenversicherung ist immer zu empfehlen, damit im Notfall im Urlaub Behandlungs- und evtl. Rücktransportkosten nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nämlich nur (und auch das nicht in jedem Fall in vollem Umfang) die Behandlungskosten in EU-Staaten oder in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies existiert aber z.B. nicht für die USA oder Thailand. Die Kosten für einen Rücktransport aus dem Urlaubsland werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Verbraucherschützer raten deshalb dringend jedem Reisenden, kein Risiko einzugehen, sondern vor der Reise in eine Reisekrankenversicherung zu investieren. Schon für 10 Euro pro Jahr gibt es Reisekrankenversicherungen mit ausreichendem Schutz.
Keine KommentareHundehaftpflicht Versicherung
Wenn ein Hund einen Schaden anrichtet, kann es schnell mal teuer werden, auch wenn der Hund sein Opfer gar nicht erst richtig zu fassen bekommt. Über 3.000 Euro Reparaturkosten musste das Frauchen zweier Dobermänner bezahlen, nachdem ein Passant sich nur durch den beherzten Sprung auf ein Autodach vor den beiden Hunden retten konnte.
Solche Kosten sind ¬≠ im Gegensatz zu Schäden die durch Kleintiere wie z.B. Meerschweinchen oder Katzen verursacht wurden, nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hundehalter sollten daher unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Achtung: Wer zwei oder mehrere Tiere versichert, erhält in der Regel einen Rabatt. Für Kampfhunde gelten allerding besondere Tarife.
Hochzeits-Rücktritts-Versicherung
Was sich zunächst anhört wie ein Scherz, hat eine Hamburger Versicherungsgruppe in ihr Programm aufgenommen: Eine Hochzeits-Rücktritt-Versicherung. Ob Trauungsfeier, Silberhochzeit oder eine andere Feier zur Verbindung eines Paares, der/die Versicherte(n) haben im Falle einer abgesagten Feierlichkeit Anspruch auf die Erstattung sämtlicher Kosten bis zu maximal 25.000 Euro.
Die Versicherung greift jedoch nur bei Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfall eines Partners oder engen Familienmitglieds, oder schwerem materiellen Schaden durch unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Einbruchdiebstahl durch Dritte. Bei Letzerem ist zu berücksichtigen, dass der Schaden im ‚"Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich" sein muss. Ausdrücklich ausgeschlossen und daher nicht erstattungsberechtigt sind Schäden, die durch Ereignisse wie Krieg, Streik, bekannte Erkrankungen oder aber finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind. In jedem Fall muss der/die Versicherte einen Selbstanteil in Höhe von 250 Euro leisten, unabhängig von Ursache und Höhe der Leistungspflicht der Versicherung.
Als mögliche zu versichernde Risikopersonen gelten die Eheleute – einzeln oder als Paar – sowie engste Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern).
Abzuschließen ist die Versicherung binnen einer Frist von maximal 21 Tagen nach Buchung der Feierlichkeiten, die zudem generell Grundbedingung eines Versicherungsabschlusses ist.
Keine KommentareBauleistungsversicherung
Zu den wichtigsten Versicherungen für Bauherren und Immobilienkäufer gehört laut Verband der Privaten Bauherren (VPB) auf jeden Fall die Bauleistungsversicherung, die während dem Bau bzw. Erwerb eines Gebäudes vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk schützt und mit einer ‚"Vollkaskoversicherung für den Bau" zu vergleichen ist. Früher unter dem Namen Bauwesenversicherung bekannt, tritt ihr Versicherungsschutz nicht nur bei Beschädigungen durch ungewöhnliche Witterungsverhältnisse oder Naturereignisse (z.B. Sturm, Überschwemmung), sondern auch bei durch Vandalismus hervorgerufene Sachschäden oder bei Diebstahl bereits installierter Gegenstände während der Bauzeit in Kraft.
Zu beachten ist, dass diese Schäden trotz ausreichender Sicherheitsmaßnahmen aufgetreten sein müssen und deshalb nicht vorhersehbar waren. Hierzu gehören außer den oben genannten auch Schäden durch außergewöhnliche Material- oder Konstruktionsfehler oder unbekannte Eigenschaften des Baugrunds. Reine Leistungs- oder Ausführungsmängel sowie Schäden durch orts- und saisonübliche Witterungseinflüsse sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Tritt der Versicherungsschutz in Kraft, so werden sämtliche Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, inklusive Erstellung eines Schadensgutachtens, Aufräumarbeiten und Eigenleistungen des Bauherren erstattet. Schäden an hierzu notwendigen Geräten wie z.B. Werkzeugen oder Gerüsten sind nicht Bestandteil der Erstattung.
Keine KommentareDiebstahl aus offenem Cabrio
Nach dem Bund der Versicherten (BdV) ist das längere Parken eines Cabrios mit offenem Verdeck für viele Gerichte grob fahrlässig und kann somit den Versicherungsschutz bei Diebstahl außer Kraft setzen oder zumindest erheblich einschränken. Dies gelte auf öffentlichen Parkplätzen schon für die Dauer von 1,5 Stunden und in Parkhäusern bei einer Parkdauer von acht Stunden.
Kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht erhoben bzw. entkräftet werden, gilt die Teilkasko-Versicherung in der Regel auch bei Diebstahl und Einbruch bei Parken mit offenem Verdeck, so der ADAC. Versichert sind vor allem Gegenstände, die direkt zum Auto gehören, wie Radio, Kindersitz, Warndreieck oder Verbandskasten. Ein Blick in die eigene Versicherungspolice lohnt sich, denn teure Zubehör- oder Einbauteile (z.B. Navigationssystem) sind manchmal nur bis zu einer bestimmten Summe automatisch mitversichert. Um böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden, sollte über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes gegen Mehrbetrag nachgedacht werden.
Ausdrücklich nicht versichert und gleichzeitig eine Herausforderung zum Diebstahl sind zurückgelassene, offen einzusehende Wertgegenstände wie Handtaschen, Kleidung oder Elektronikgeräte auf den Sitzen und daher unbedingt zu vermeiden.
Generell wird empfohlen, das Diebstahlrisiko bei offenen Cabrios durch bestimmte Maßnahmen selbst zu senken. Hierzu gehören hochgekurbelte Fenster, abgeschlossene Türen und Handschuhfach und die eingerastete Lenkradsperre.
Übrigens: Wer sein Cabrio mit Saisonkennzeichen fährt, muss sich auch in den Wintermonaten keine Sorgen um den Versicherungsschutz der Teilkasko machen, dieser gilt nämlich ganzjährig.
Keine Kommentare‚"TÜV für Versicherungen"
Das ‚"TÜV"-Siegel steht für geprüfte Qualität. Man findet es auf Spielwaren, Werkzeug und vielen anderen Gegenständen. Und jeder kennt die ‚"TÜV-Plakette", die die Verkehrssicherheit eines Autos bestätigt.
Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass der TÜV auch Versicherungen unter die Lupe nimmt. So hat beispielsweise der TÜV Saarland in einer umfangreichen Studie die Arbeit des Direktversicherers Karstadt-Quelle geprüft und dazu mehr als 13.000 Versicherungskunden schriftlich befragt. Die Ergebnisse waren überaus positiv, und so stand dem Zertifikat nichts im Wege.
Branchenkenner erwarten, dass bald weitere Assekuranzen dem Beispiel folgen und sich einer Prüfung unterziehen werden. So könnte das ‚"TÜV-Siegel" für Versicherungskunden zu einem wichtigen Wegweiser werden.
Keine KommentareArbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job verliert, bekommt er dank der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auch weiterhin Geld – wenn auch die Leistungen insbesondere für Langzeitarbeitslose im Rahmen der ‚"Hartz-Gesetze" beschnitten wurden. Selbstständige jedoch gehen in der Regel leer aus: Sie müssen privat vorsorgen. Tun sie das nicht, bleibt ihnen höchstens noch die Sozialhilfe.
Unter bestimmten Bedingungen haben seit Anfang 2006 auch Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Dazu müssen sie allerdings vor Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wer also beispielsweise arbeitslos wird und sich anschließend entscheidet, seine eigene Firma zu gründen, der kann weiter in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben. Der entsprechende Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden – und zwar spätestens einen Monat nach Beginn der Selbstständigkeit.
Wer diese Frist verpasst hat oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt, dem bleibt auch weiterhin nur der Weg über private Versicherungen. Zwar gibt es keine privat organisierte Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, doch kann man beispielsweise mit Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen Rücklagen ansparen, die dann für finanziell schwierigere Zeiten zur Verfügung stehen.
Keine KommentareAuto Vollkaskoversicherung mit günstigeren Tarifen
Die HUK-Coburg bietet nun einen neuen Kfz-Versicherungstarif, der verbesserte Konditionen für Pkw und Motorräder und vor allem neue Tarife in der Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung bietet. Mit dem sog. “Kasko SELECT” kommt eine neue Form der Teil- und Vollkaskoversicherung. Bei dem neuen Kasko Tarif soll der Kunde im Schadenfall das umfangreiche Werkstattnetz des Versicherers nutzen. Das Netz umfasst derzeit rund 1.200 Partnerunternehmen; zu denen sowohl herstellergebundene Werkstätten als auch freie Karrosseriebetriebe gehören.
Die HUK hat mit seinen Partnerbetrieben derzeit rund 300.000 Schadenfälle abgewickelt und dabei die Zusammenarbeit ständig verbessert und optimiert. Einsparungen, die die HUK-Coburg Gruppe durch schnelle Abläufe und spezielle Konditionen bei den Werkstätten erzielt, sollen direkt an die Kunden weitergegeben werden. Der Kunde spart dadurch bis zu 15 Prozent auf seinen Kasko-Beitrag.
Keine Kommentare

