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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Ergo stellt Verhaltenskodex für Vertreter auf

Der Versicherungskonzern Ergo musste sich in den letzten Monaten gleich mit mehreren Skandalen der eigenen Mitarbeiter auseinandersetzen. Berichte über Sex-Partys und falsche Beratungen fanden sich immer wieder in den Medien. Als Konsequenzen aus diesen Affären hat die Versicherung nun unter anderem einen Verhaltenskodex aufgestellt, der für selbstständige Vertreter gelten soll. Dieser soll dann auch Bestandteil der Vermittlerverträge werden. Zu den neuen Regeln gehört Medienberichten zufolge unter anderem, dass die Vertreter in den Beratungsgesprächen auch auf mögliche Nachteile des Produktes hinweisen müssen. Außerdem soll das Rücktrittsrecht der Kunden statt zwei Wochen vier Wochen nach Vertragsabschluss gelten.

Wegen der Serie von unterschiedlichen Skandalen in den letzten Wochen haben mehrere hundert Ergo-Kunden ihre Verträge gekündigt. Oletzky erklärte, dass die “Fehler” das Vertrauen der Verbraucher erschüttert haben und dieses nur wiederhergestellt werden könne, wenn offen darüber gesprochen wird. Ergo-Chef Thorsten Oletzky sollen zukünftig weitere Maßnahmen ergriffen werden, die gewährleisten sollen, dass die Kunden eine bessere Beratung bekommen.

Ergo hatte sich in der Vergangenheit schon mehrfach öffentlich entschuldigt, dass z.B. 12.000 Kunden wegen schlechter Beratung einen falschen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Diese sollen entschädigt werden, was sich Schätzungen zufolge auf Kosten von rund 5 Millionen Euro belaufen kann.


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GDV: Jeder 10. gemeldete Schaden ein Betrug

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, ist Versicherungsbetrug mittlerweile in allen Gesellschaftsschichten weit verbreitet. Viele Deutsche unterschätzen die Folgen und Sanktionen des Versicherungsbetruges: Etwa jeder Fünfte hält den Versicherungsbetrug für ein Kavaliersdelikt und jeder sechste Versicherungsbetrüger holt sich hierfür sogar in Internetforen entsprechende Tipps. Das ergab eine aktuelle Studie der GFK Finanzmarktforschung, die im Auftrag des GDV durchgeführt wurde.

Am häufigsten ist die Haftpflicht- und die Hausratversicherung von Betrügereien betroffen. Die Versicherungsbranche geht davon aus, dass jede zehnte Schadensmeldung auf einem Betrug basiert. Das heißt, entweder ist der wahre Schadensverlauf anders als dargestellt oder der Schaden wurde frei erfunden oder zu hoch angesetzt.

12% der Befragten haben in der Studie angegeben, in den letzten 5 Jahren schon einmal von Verwandten oder Bekannten auf einen Versicherungsbetrug angesprochen worden zu sein. 4% haben offen zugegeben, in den letzten fünf Jahren einen Versicherungsbetrug begangen zu haben (11% wollten sich dazu nicht äußern) und 7% gaben an, dass sie in ihrem unmittelbaren Umfeld von einem Versicherungsbetrug erfahren haben. 78% haben angegeben, dass sie nichts mit Versicherungsbetrug zu tun haben.

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Nur 5% der Bundesbürger sind richtig versichert

Nach der Einschätzung der Versicherungsexpertin Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg sind nur 5% der Bundesbürger richtig versichert. Die übrigen haben Versicherungen abgeschlossen, die sie nicht wirklich brauchen oder sind gegen wirklich existenzielle Risiken überhaupt nicht oder nur unzureichend abgesichert. “Gut versichert” zu sein heißt nicht, gegen alle nur denkbaren Fälle versichert zu sein, sondern sich gegen die wirklichen Risiken abzusichern und für kleinere Schäden lieber das Risiko einzugehen, anstatt hunderte Euro für Versicherungen zu bezahlen, raten Verbraucherschützer.

Die wichtigste Versicherung, die jeder abschließen sollte, ist ihr zufolge die private Haftpflichtversicherung, denn im schlimmsten Fall kann ein fahrlässig verursachter Schaden zum finanziellen Ruin führen. Berufstätige sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da der staatliche Schutz für diese Fälle so gering sei, dass er getrost vernachlässigt werden kann. Wer eine Familie zu versorgen hat, dem empfiehlt die Expertin eine Risiko-Lebensversicherung und rät von Kapitallebens- und Rentenversicherung als Vorsorge für den Todesfall eher ab. Immobilienbesitzer sollten zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung besitzen und wer als gesetzlich Krankenversicherter in Länder verreist, in denen ihr Versicherungsschutz nicht gilt, dem wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.

Für überflüssig halten dagegen viele Experten wie Castello diverse Glasversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reparaturversicherungen für Elektrogeräte oder eine Insassen-Unfallversicherung. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Versicherung sollte sich der Verbraucher immer fragen, ob ein potenzieller Schaden so hoch sein kann, dass er finanziell nicht bewältigt werden kann. Bei diesen Überlegungen sollte man immer die eigene finanzielle Belastung zugrundelegen und so ergeben sich manche Notwendigkeiten oder eben überflüssige Versicherungen von selbst.

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Experten raten Bauherren zur Bürgschaft statt zur Versicherung

Oft sollen Bauherren der Bank, die ihren Immobilienbau finanziert, Sicherheiten vorlegen. Manche Baufirmen bieten ihren Kunden dazu Baufertigungs- und Baugewährleistungsversicherungen an. Von solchen Policen hält Baufachanwältin Sabina Böhme von der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein allerdings wenig und sie warnt auch Bauherren davor, sich von diesen Versicherungen zu viel zu versprechen. Die Versicherung greift nämlich nur im Falle einer Insolvenz des Unternehmens und erlauben es dem Bauherren dann, seine Ansprüche direkt gegen die Versicherung durchzusetzen.

Kommt es aber aus anderen Gründen zu Problemen, haftet die Versicherung nicht, im Gegenteil. Eine Baugewährleistungsversicherung schützt nämlich gleichzeitig den Bauunternehmer vor unberechtigten Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn.

Deshalb rät Sabine Böhme zu einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft, die der Bauunternehmer ausstellen soll. Der Bauherr hat zwar auf eine solche Bürgschaft keinen Rechtsanspruch, aber er sollte dennoch darauf bestehen, dass es eine schriftliche Vereinbarung dieser Art gibt. In dieser Vereinbarung sollte geregelt sein, wann ein Sicherheitsfall vorliegt, in welcher Höhe und zu welchem Zweck Sicherheit geleistet wird und unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herausgegeben werden muss. Außerdem sollte fixiert werden, dass die Kosten der Sicherheit von dem Bauunternehmer getragen wird.

Böhme betont, dass nur mit einer solchen Fertigstellungsbürgschaft “die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung abgesichert” ist. Außerdem sollte der Bauherr mit dem Bauunternehmer einen sogenannten Sicherheitseinbehalt vereinbaren, um die Gewährleistungsansprüche abzusichern.

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Ab Montag bundesweiter Streik bei Versicherungen

Mehrere Tausend Beschäftigte in Versicherungsunternehmen bundesweit sind von der Gewerkschaft ver.di zu Streikmaßnahmen aufgerufen. Am Montag, den 20. Juni soll es die ersten Streiks in Berlin, Hamburg, Leipzig und Nordrhein-Erstfalen geben und in weiteren Bundesländern in den nächsten Tagen fortgesetzt werden.

Grund für die Streiks sind die Tarifverhandlungen, bei denen die ersten drei Verhandlungsrunden am 31. Mai gescheitert waren. Die Verhandlungen betreffen rund 175.000 Beschäftigte der Versicherungen, die im Innendienst tätig sind.

Die Fronten zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft sind verhärtet. So wollen die Arbeitgeber nur dann einem Gehaltsabschluss zustimmen, wenn befristete Beschäftigungen ausgeweitet, die unteren Lohngruppen ausgedehnt und Sonderzahlungen variabler gestaltet werden. Im Gegensatz dazu fordert ver.di eine Gehaltserhöhung von 6% oder mindestens 150 Euro und begründet dies damit, dass die Beschäftigten an den gestiegenen Gewinnen der Unternehmen beteiligt werden müssten.

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Versicherungen in Kreditkarten bringen wenig

Bei der Nutzung vieler Kreditkarten in der Gold- oder Premiumversion sind Reiseversicherungen enthalten, die von der Stiftung Warentest in einer aktuellen Untersuchung unter die Lupe genommen wurden. Dabei zeigte sich, dass kaum eine dieser Versicherungen im Ernstfall ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

Die Stiftung Warentest wollte wissen, ob der Preis für Kredikarten mit integrierter Reiseversicherung gerechtfertigt ist, denn diese Kosten in der Regel 50-80 Euro im Jahr, bei manchen Anbietern (z.B. American Express Gold Card) sogar 140 Euro pro Jahr. Analysiert wurden die Angebote von 42 Kreditkarten – mit ernüchterndem Ergebnis: Kaum ein Angebot kann als vollwertiger Ersatz für eine gute einzelne Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung gelten.

Noch am besten fanden die Experten die Reisekrankenversicherung, die es zur VR-Goldcard der Berliner Volksbank gibt, die allerdings 70 Euro pro Jahr kostet. Zum Vergleich: Verzichtet man auf den Reiseschutz kostet die VR-Classic-Card gerade einmal 25 Euro und eine separate Auslandsreisekrankenversicherung ist für die ganze Familie schon für weniger als 20 Euro zu haben. Das Fazit der Stiftung Warentest lautet deshalb: Lieber günstigere Kreditkarten bevorzugen und die Reiseversicherungen getrennt davon abschließen!

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Rund 30% aller Hunde in Privatbesitz ohne Versicherung

Laut dem Industrieverband Heimtierbedarf werden in Deutschland rund 5,3 Millionen Hunde gehalten und immer wieder kann es vorkommen, dass des Menschen bester Freund einen Sach- oder sogar Personenschaden verursacht. In diesem Fall ist der Halter dazu verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten. Anders als bei Kleintieren, sind Schäden, die durch Hunde verursacht werden, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür muss eine separate Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Daniel Dodt vom Online-Vebraucherportal Toptarif weist darauf hin, dass Hunde ihre Halter finanziell ruinieren können, da sich die Folgekosten von Unfällen schnell auf fünf- oder sechsstellige Beträge belaufen können. Trotzdem sind nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Verwischerungswirtschaft rund 30% aller Hunde nicht versichert. Ein Grund hierfür ist, dass es keine bundesweit einheitlichen Regelungen für die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter gibt.

Aktuell gibt es nur in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Hunde, ab dem 1. Juli 2011 gilt diese auch in Niedersachsen. Thüringen plant eine entsprechende Gesetzesänderung, doch in den übrigen zehn Bundesländern gibt es nur für die Besitzer von Kampfhunden oder anderen gefährlichen Hunden eine beschränkte Versicherungspflicht.

Experten empfehlen dennoch jedem Hundehalter, eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. Dabei lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn es gibt erhebliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Grundsätzlich sinken die Beiträge, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

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Unwetter: Welche Versicherung zahlt?

Immer wieder sorgen Unwetter für große Schäden. Besonders ärgerlich sind Schäden, die durch Sturm, Regen oder auch Blitzeinschlag verursacht wurden, wenn sie durch die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung nicht übernommen werden.

Oft laufen durch heftigen Regen Keller in Deutschland mit Wasser voll. Das eindringende Wasser verursacht an den Gegenständen, die im Keller gelagert werden, erhebliche Schäden. Der Geschädigte benötigt, damit diese Schäden durch eine Versicherung abgedeckt werden, eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Dabei müssen Elementarschäden in beiden Versicherungen eingeschlossen sein. Der Elementarschaden Zusatz ist in der Hausratversicherung nicht allzu häufig zu finden. Auch in der Wohngebäudeversicherung kommt er nur in gewissen Tarifen vor.

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehmen Sturmschäden ab der Windstärke 8. Alle Einrichtungsgegenstände, die sich in der Wohnung befinden, werden durch die Hausratversicherung übernommen. Bei Mietern kann dies auch für Gegenstände gelten, die im Außenbereich der Wohnung oder des Hauses angebracht wurden.

Schäden, die in der Wohnung durch eindringenden Regen verursacht wurden, werden nur dann von der Hausratversicherung übernommen, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Sturm ab Windstärke 8 herrschte. Eine Wohngebäudeversicherung kommt für die Schäden auf, die bei Sachen entstanden sind, die mit dem Haus verbunden sind. Ein direkter Blitzeinschlag wird sowohl durch die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

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Nur rund 19% der Frauen haben BU-Versicherung

Laut einer aktuellen Studie der Allianz, bei der 1122 berufstätige Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren befragt wurden, haben berufstätige Frauen deutlich weniger Versicherungen als ihre männlichen Altersgenossen. Nur in zwei Bereichen, nämlich der Krankenzusatzversicherung (19% vs. 16,2%) und der Riester-Rente (25% vs. 19,5%) haben Frauen die Nase vorn.

Auffällig war, dass nur 24% der Befragten eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für notwendig halten und nur 18,5% tatsächlich über eine BU-Versicherung verfügen. Auch die private Rentenversicherung (22%), Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen (jeweils 9%) scheinen für Frauen nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Andree Moschner, Vorstandsvorsitzender der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, sieht sich angesichts dieser Ergebnisse darin bestätigt, dass es offensichtlich noch nicht gelungen sei, “berufstätigen Frauen die Risiken im Hinblick auf die Ausübung Ihres Berufs, ihre Familie und auch den eigenen
Ruhestand zu verdeutlichen”.

Eine höhere Bedeutung messen berufstätige Frauen offenbar den Sachversicherungen zu. So halten 66% der Befragten die private Haftpflichtversicherung für die wichtigste Versicherung überhaupt, gefolgt von der Hausratversicherung (48%) und der Kfz-Haftpflichtversicherung (36%). Tatsächlich besitzen 44,3% der Frauen eine private Haftpflicht, 52,6% eine Hausratversicherung und 52,6% eine Kfz-Haftpflicht.

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Ombudsmann erreichen fast 18.400 Beschwerden

Insgesamt 18.357 Beschwerden erreichten im letzten Jahr den Ombudsmann für Versicherungen, Günter Hirsch. Das entspricht einem Anstieg von 1,2% gegenüber dem Vorjahr. Seinen Angaben zufolge ging es bei 38,4% der Beschwerden über Unternehmen um Lebens- und Rentenversicherungen. An zweiter Stelle standen Beschwerden über die Rechtsschutz- und die Kfz-Versicherung.

Bei den Beschwerden über Versicherungsvermittler entfielen auf den Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen sogar 46,5% der Beschwerden. Dies liege daran, dass es bei diesen Versicherungsarten die komplexesten Verträge und damit auch den größten Informationsbedarf gebe, erklärte Hirsch. Die Erfolgsquote der in diesem Bereich eingegangenen Beschwerden betrug im letzten Jahr 19,3%. Das ist nur die Hälfte von denen in den übrigen Sparten, in denen 38,2% der Beschwerden zum Erfolg führten.

Versicherte, die sich mit ihrem Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittler unzufrieden sind, können sich an den Ombudsmann wenden, der den Verbrauchern als kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung steht. Der Ombudsmann bemüht sich um eine gütliche Einigung zwischen Versicherung und Versicherten. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro darf er auch eine verbindliche Entscheidung treffen, nach der sich die Versicherung richten muss. Seit April 2008 hat der Jurist und ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs Günter Hirsch das Amt des Ombudsmanns inne.

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Zahnersatz-Sofort-Tarif der Ergo Direkt im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat den seit 30. März 2011 erhältlichen Zahnersatz-Soforttarif der Ergo Direkt einem Schnelltest unterzogen. Sie kommt zu dem Fazit, dass er durchaus nützlich für Menschen ist, die plötzlich einen teuren Zahnersatz bezahlen müssen. Allen anderen empfiehlt die Stiftung Warentest jedoch lieber den frühzeitigen Abschluss einer normalen Zahnzusatzversicherung, die deutlich günstiger ist.

Bei dem Sofort-Tarif der Ergo Direkt greift der Versicherungsschutz schon dann, wenn die Zahnersatzbehandlungen bereits begonnen haben. Die Beiträge belaufen sich bis zum 20. Lebensjahr auf 19,90 Euro monatlich, ab dem 21. Lebensjahr kostet der Tarif 29,90 Euro pro Monat.

Der Vorteil des Tarifs besteht darin, dass die Versicherung auch Behandlungen bezahlt, die gerade durchgeführt werden und in den sechs Monaten vor Vertragsabschluss begonnen wurden. Normale Zahnzusatzversicherungen verlangen eine Wartezeit von 8 Monaten nach Vertragsabschluss und schränken die Leistungen in den ersten Vertragsjahren ein. Laufende Behandlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Nachteilig ist laut Stiftung Warentest dagegen, dass der Tarif nur den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt, sich also lediglich an den Kosten der Regelversorgung beteiligt. Wer einen teuren Zahnersatz wie z.B. Implantate benötigt, geht leer aus. Für diese “mageren Leistungen” ist der Preis sehr hoch.

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BdV rät von Kapitalversicherungen als Kommunions- oder Konfirmationsgeschenk ab

Wenn in diesen Tagen in Deutschland wieder unzählige Familien die Kommunion oder Konfirmation ihrer Kinder feiern, nutzen Versicherungsvertreter den Anlass, um Eltern oder Großeltern eine Kapitalversicherung für ihre Kinder und Enkelkinder als Geschenk anzubieten. Häufig handelt es sich hierbei um Ausbildungsversicherungen oder klassische Lebensversicherungen, bei denen die Eltern oder Großeltern als Versicherungsnehmer fungieren und für ihr Kind oder Enkelkind sparen. Zu einem bestimmten Termin, z.B. den 18. oder 25. Geburtstag bekommt dieses das angesparte Geld dann ausgezahlt oder kann den Vertrag übernehmen und weiter Beiträge einzahlen.

Der Bund der Versicherten (BdV) rät von solchen Geschenken jedoch dringend ab. BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik erklärt, dass bei diesen Policen, die angeblich die Ausbildung oder das Studium der Kinder finanzieren sollen, am Ende häufig nicht einmal die eingezahlten Beiträge wieder rauskommen. Vor allem wenn die Großeltern als Versicherungsnehmer fungieren, ist die Rendite einer Kapitalversicherung besonders niedrig, da sie einen teuren Todesfallschutz in Kauf nehmen müssen. Da von den Beiträgen immer zuerst Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und sonstige Kosten bezahlt werden und nur der restliche Sparanteil verzinst wird, ist dieser vergleichsweise niedrig.

Rudnik empfiehlt stattdessen eher eine Unfallversicherung oder ab dem 15. Lebensjahr eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vorteil hierbei ist, dass die Hinterbliebenen und die eigene Arbeitskraft abgesichert werden und so finanzielle Folgen und auch Sparbeiträge für die Ausbildung abgesichert sind.

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Stiftung Warentest gibt Tipps zu Bauversicherungen

Die Stiftung Warentest hat sich den Versicherungsschutz für Bauherren einmal genauer angesehen und dabei festgestellt, dass es enorme Preisunterschiede bei den Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherungen gibt. Erstere ist für Bauherren unverzichtbar, betont die Stiftung Warentest und die günstigste Versicherung im Test gibt es derzeit bei der HUK-Coburg, die für den Preis von 98 Euro umfassende Leistungen beim Bau eines Einfamilienhauses (Bausumme: 250.000 Euro) anbietet.

Darüber hinaus haben die Verbraucherschützer noch weitere Tipps rund um den Versicherungsschutz für Bauherren: Bei kleinen Bauvorhaben (z.B. Aus- oder Umbau) reicht manchmal auch die normale private Haftpflichtversicherung. Bis zu welcher Bausumme Versicherungsschutz geboten wird, ist bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich und dem Vertrag zu entnehmen.

Für alle größeren Bauvorhaben empfiehlt sich jedoch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, die am besten schon beim Grundstückskauf abgeschlossen wird, so dass auch das noch unbebaute Grundstück schon bei Baubeginn mitversichert ist. Wenn die Bauherren oder andere private Helfer am Bau tätig sind, sollte man unbedingt darauf achten, dass in der Police auch Eigenleistungen eingeschlossen sind. Bei den meisten Anbietern wird hierfür ein Zuschlag fällig.

Im Test der Bauleistungsversicherungen zeigte sich, dass auch hier die Preise stark schwanken. Den günstigsten Versicherungsschutz unter den Tarifen im Test bot die Zurich für 214 Euro (für eine Bausumme von 250.000 Euro). Darüber hinaus ist eine Wohngebäudeversicherung zu empfehlen, in der automatisch eine Feuerrohbauversicherung enthalten ist. Diese sollte idealerweise ebenfalls zum Baubeginn abgeschlossen werden.

Nach der Bauzeit ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Auch eine Elementarschädenversicherung ist laut Stiftung Warentest sehr sinnvoll, Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten auch diese mit einer separaten Versicherung absichern.

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Kunden sind von Werbung für Finanzprodukte genervt

Laut einer aktuellen Umfrage haben 61% der Deutschen im letzten Jahr Werbung für Finanzprodukte erhalten, ohne dass die anbietenden Banken und Versicherungen vorab das Einverständnis eingeholt hatten. Und eine solche Informationspolitik der Anbieter kommt nicht gut an: Fast drei von vier Befragten sind über die unerwünschten Briefe, E-Mails und Anrufe verärgert.

35% der Befragten möchten grundsätzlich von überhaupt keinem Finazdienstleister Werbung in irgendeiner Form erhalten. Selbst wenn es sich bei der Werbung um Post von der eigenen Hausbank handelt: Nur 37% der Befragten würden ihrer Bank oder Versicherung die Erlaubnis erteilen, aus Werbegründen Kontakt aufzunehmen, nur weil sie bereits Kunde sind. Könnte man vorab den Kontaktkanal (E-Mail, Telefon, etc.) vorab selbst bestimmen oder bestimmte Kontaktgründe (z.B. Ablauf einer Kündigungsfrist) vorher auswählen, so wäre immerhin jeder fünfte bereit, Werbung anzunehmen.

An der repräsentativen Online-Umfrage, die am 2. und 3. März im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business Consultants durchgeführt wurde, nahmen 1000 Personen aus Deutschland teil.

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Studie: Grundabsicherung häufig lückenhaft

Die aktuelle Studie “Versicherungswesen in Deutschland” des Verbraucherportals 1blick hat ergeben, dass über die Hälfte der Deutschen eklatante Lücken in ihrer Grundabsicherung haben. Über 85% der Experten, die befragt wurden, ziehen das Fazit, dass bei mehr als jedem Zweiten eine Versicherungslücke besteht, die im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz des Versicherten bedrohen kann. Auffällig ist, dass viele Bürger oft überflüssige Luxusversicherungen haben, gleichzeitig aber ihre Grundsicherung eklatante Lücken hat. Für 1blick-Versicherungsexperte Dr. Jochen Weber, ist dies “definitiv ein Thema für den Verbraucherschutz”.

Die Hauptursache für den lückenhaften Versicherungsschutz ist nicht selten die Unwissenheit der Verbraucher, heißt es. Über 60% der Bürger wissen der Studie zufolge nicht, welche Versicherungen unverzichtbar und welche überflüssig sind. Fast jeder dritte befragte Experte glaubt, dass hierfür die schlechte Informationspolitik der Versicherungsunternehmen verantwortlich ist, nur jeder zehnte glaubt, dass die Bürger einfach desinteressiert sind.

Laut Weber sind rund 90% an einer umfassenden Absicherung aller möglichen Risiken interessiert, aber nach Einschätzung der Experten haben nur 70% tatsächlich die Kompetenz, den eigenen Versicherungsbedarf richtig einzuschätzen. Der Aufklärungs- und Informationsbedarf ist also groß und sollte – wenn möglich – von neutrale Stelle gedeckt werden, fordert Weber.

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