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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Neuer Service der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: Gebärdensprachfilme

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hat ihr Internetangebot um einen neuen Service erweitert. Unter www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de können Gebärdensprachfilme abgerufen werden, die die wichtigsten Fakten aus dem Rentenrecht erklären. Damit vereinfacht die Deutsche Rentenversicherung die Zugänglichkeit ihrer Seite für Menchen mit Behinderung. Ein gutes Beispiel für die konsequente und serviceorientierte Umsetzung des Themas Barrierefreiheit für gehörlose Internetnutzer!

Die Zusammenstellung der Themen für die Videos erfolgte durch die Deutsche Rentenversicherung zusammen mit dem Gebärdenwerk Hamburg. Eine Übersicht findet der Besucher mit einem Klick auf das Symbol für “Deutsche Gebärdensprache” (DGS) auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ein Moderator informiert hier in Gebärdensprache über die Inhalte der einzelnen Filme. Voraussetzung für deren Darstellung ist der Adobe Flash Player, der kostenlos beim Hersteller heruntergeladen werden kann.

Gehörlose können Sprechen und Lesen nur schwer erlernen, da ihnen die grundlegende Voraussetzung hierfür, das Hören, fehlt. Für sie ist die Gebärdensprache mit unserer Muttersprache vergleichbar. Viele Gehörlose sind deshalb darauf angewiesen, dass Informationen auch in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden, gerade wenn es um komplexe Sachverhalte in schwierigen Texten geht.


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Versicherungsschutz auch bei Kollision mit totem Wild

Wie aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervorgeht, besteht der Versicherungsschutz eines Autofahrers auch, wenn er aufgrund des Überfahrens von bereits totem Wild einen Unfall verursacht (Az.: 5 S 244/06. Das Gericht war der Meinung, dass es versicherungsrechtlich keinen Unterschied macht, ob es zur Kollision mit einem lebenden, bewegten oder mit einem toten Tier kam. Deshalb sei die Versicherung auch in diesem Fall zu den entsprechenden Zahlungen verpflichtet.

Im konkreten Fall hatte ein Mann ein auf der Fahrbahn liegendes totes Wildschwein überfahren, wodurch es zu einem Unfall kam. Der Mann wollte seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, was die Versicherung aber ablehnte. Begründung: Der Versicherungsschutz gelte nur für eine Kollision mit sich bewegendem Haarwild.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Für die Weigerung der Versicherung gebe es keine rechtliche Grundlage, denn die hier beanspruchte so genannte Tiergefahr sei auch bei einem tot auf Fahrbahn liegenden Wild gegeben, füe die der Versicherungsschutz ja gerade gedacht sei.

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Wenn die Grillparty zum Versicherungsfall wird

Der Sommer ist die Zeit der Grillpartys und der guten Laune. Doch nicht immer endet ein Grillen mit Freunden auch so fröhlich, wie es begonnen hat. Jedes Jahr kommt es beim Hantieren mit offenem Feuer zu rund 4000 Unfällen.

Hauptursache hierbei ist das Anzünden der Kohle, für das Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus verwendet werden. Doch mit diesen Brandbeschleunigern können schnell Stichflammen entstehen, die lebensgefährliche Folgen haben können. Außerdem kann durch die Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche eine Rückzündung entstehen, aus dem sich ein Flammenstrahl bilden kann, der durchaus bis zu zehn Meter lang sein kann. Insbesondere Kinder oder andere Personen, die sich in der Nähe des Grills aufhalten, sind hier besonders gefährdet. Es ist daher dringend zu empfehlen, nur spezielle, sichere Grillanzünder aus Holzwachs oder Paraffin zu verwenden. Beim Kauf sollte man deshalb schon auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und die DIN Nummer 66358 auf der Verpackung achten, die anzeigen, dass dieses Produkt zugelassen ist.

Wenn das Grillfeuer auf die Gartenmöbel übergreift, so haftet die Hausratversicherung. Dies gilt auch dann, wenn das Grillen außerhalb des eigenen Grundstücks, also z.B. auf einem Campingplatz stattgefunden hat. Das wäre dann ein Fall für die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Betrifft der Schaden nicht nur die eigenen Möbel, sondern das Eigentum Dritter oder sogar Personen, dann ist die private Haftpflichtversicherung hierfür zuständig. Sie haftet für berechtigte Forderungen nach Schadenersatz. Sollten diese Forderungen nicht berechtigt sein, wehrt die Haftpflichtversicherung diese - notfalls auch vor Gericht - ab.

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Versicherungsschutz in der Mittagspause

Die Mittagspause gehört zum Arbeitsalltag, aber nicht bei allen Unfällen, die während dieser Zeit passieren, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Während z.B. der Weg in die Kantine oder in einen Imbiss, ein Restaurant oder in einen Supermarkt, in dem Nahrungsmittel für den Verzehr in der Mittagspause gekauft werden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, ist der Aufenthalt in der Kantine o.ä. selbst jedoch nicht versichert.

Da die Einnahme der Mahlzeiten zu den privaten, so genannten “eigenwirtschaftlichen” Tätigkeiten gehört, endet der Versicherungsschutz sozusagen an der Eingangstür zur Kantine. Wer sich dann während des Essens z.B. verbrennt oder eine Vergiftung durch verdorbene Lebensmittel zuzieht, ist in der Regel nicht versichert.

Das gleiche gilt für die so genannten “Nebenverrichtungen”, also Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zubereitung oder dem Konsum von Lebensmitteln stehen. Hierzu gehören beispielsweise das Schneiden von Obst, das Kaffeekochen oder das Äffnen einer Flasche.

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Unfallversicherung muss bei Fußball-Unfall auf Bolzplatz haften

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nach eigenen Angaben in einem aktuelle Urteil entschied, muss die Unfallversicherung auch bei Unfällen, die beim Fußballspielen auf dem Bolzplatz passieren, zahlen.

Im konkreten Fall war ein Mann im Juni 2002 beim Fußballspielen mit seinem Sohn und anderen Vätern mit ihren Kindern auf dem Bolzplatz umgeknickt. Als Folge der Bodenunebenheit, über die der Mann gestolpert war, zog er sich einen Fußwurzelausriss am Knochen unter dem linken Fuß zu, dem eine Thrombose folgte. Als sich die Unfallversicherung des Mannes weigerte, für die Kosten der Behandlung aufzukommen, ging der Versicherte vor Gericht, um die Zahlung einzuklagen. Die erste Instanz, das Landgericht Essen, wies seine Klage ab.

Im Gegensatz dazu sprach das OLG dem Versicherten Recht zu und begründete seine Entscheidung damit, dass in diesem Fall ein Unfall im Sinne der Versicherung vorliege, da sich der Kläger “durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis” unfreiwillig verletzt” habe. Die Angaben des Mannes zum Unfallhergang seien plausibel, da Bolzplätze häufig Unebenheiten aufwiesen, so die Richter. Deshalb muss die private Unfallversicherung nun 8500 Euro an den Mann zahlen.

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Pflegepersonen sind untereinander nicht zum Ersatz von Personenschäden verpflichtet

Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) in Saarbrücken haften Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, nur eingeschränkt bei einem Unfall, bei dem der Pflegebedürftige oder eine weitere Betreuungsperson zu Schaden kommt (Az.: 4 U 110/07- 38).

Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Schwiegertochter und deren Sohn zur Therapie in eine Kinderklinik begleitet. Unterwegs kam es zu einem durch den Mann verursachten Unfall, bei dem die Schwiegertochter erhebliche Verletzungen erlitt. Der Sozialversicherungsträger erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an, doch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mannes weigerte sich, für die darüber hinausgehenden Schäden zu haften, wie die Frau forderte. Die Frau klagte daraufhin vor dem Gericht auf Zahlung.

Das OLG Saarbrücken wies diese Zahlungsforderung jedoch zurück und begründete seine Entscheidung damit, dass Pflegepersonen desselben Pflegebedürftigen untereinander nicht zum Ersatz von Personenschäden verpflichtet sind. Dies gilt dann, wenn der Versicherungsfall während der Pflegezeit eingetreten ist. Diese Voraussetzung war nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall gegeben, da nicht nur häusliche Pflegeleistungen, sondern auch ein notwendiger Transport zu einem Krankenhaus zur Pflege zählt.

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Private Krankenversicherung: Wechsel soll erschwert werden

Die Bundesregierung will den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) deutlich zu erschweren. Personen die in den neuen Basistarif wechseln sollen ab 2009 für zwei Jahre an diesen gebunden bleiben. Darauf verständigten sich Experten von Finanz- und Gesundheitsministerium mit Vertretern der Finanzaufsicht BaFi, teilten Ressortsprecher heute mit. Das hat zur Folge, dass ein Wechsel für die Versicherten schwieriger wird.

Alle privaten Krankenversicherungen müssen einen Basistarif anbieten, das wurde mit der Gesundheitsreform 2007 festgelegt. Der Basistarif darf nicht mehr kosten als der Höchstpreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Enthalten ist im Basistarif ungefähr derselbe Umfang an Leistungen wie bei der gesetzlichen.

Neu ist, dass die PKV nun jeden nehmen muss, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, auch dann wenn der Interessent bereits krank ist. Die Privaten Krankenversicherer haben sich deshalb massiv gegen die Neuerung gewehrt.

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Gesetzliche Rente als Pflicht für Selbstständige?

Um die drohende Altersarmut zu bekämpfen fordert SPD-Vorstandsmitglied Björn Böhning eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Eine solche Altersvorsorge für Selbstständige sei vor allem für Jüngere eine wichtige Botschaft, so Böhning gegenüber der “Berliner Zeitung”.

Die Pflicht, in die Rentenkasse einzuzahlen und so die eigenen Ansprüche auf die Rente zu erwerben, solle sowohl für klassische Selbstständige als auch für die so genannten Einpersonenselbstständigen gelten. Böhning plädierte dafür, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln.

Seiner Meinung nach wird das Thema Altersarmut im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2009 eine große Rolle spielen, deshalb sollten sich auch die Sozialdemokraten intensiver mit dem Thema beschäftigen und dies auch mit einem hohen Stellenwert in ihrem Wahlprogramm festhalten. Ziel sei, zu zeigen, dass auch die SPD eine armutsfreie Rente anstrebe.

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Gerichtsurteil zur Haftpflichtversicherung für Hunde

Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg muss ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund plötzlich losreißt und auf die Straße läuft (Az. 22 O 283/07).

Im konkreten Fall hatte eine Frau gerade ein Fahrzeug überholt, als dessen Fahrer nach links ausscherte, um einem Hund auszuweichen. Dieser hatte sich losgerissen und war in Richtung Straße gelaufen. Die beiden Fahrzeuge prallten zusammen und es entstand ein Schaden in Höhe von 5000 Euro.
Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Autofahrerin angesichts des Hundes nicht hätte überholen dürfen, weil sie damit hätte rechnen müssen, dass sich der Hund losreißen könnte.

Dieser Argumentation folgten die Coburger Richter nicht. Beiden Autofahrern sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, da der Hund abseits der Fahrbahn geführt worden sei und zudem ordnungsgemäß angeleint war. Somit muss nun die Haftpflichtversicherung des Hundehalters und die des Mädchens, das den Hund ausgeführt hat, für den Schaden aufkommen.

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Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist

Personen, die nach 1960 geboren sind, und sich nicht mit einer entsprechenden Versicherung gegen Berufsunfähigkeit schützen, gehen ein großes Versorgungsrisiko ein. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, die im Jahr 2001 von der Bundesregierung sozusagen abgeschafft wurde, gibt es für sie nämlich nicht mehr. Stattdessen haben sie nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die strikten Beschränkungen unterliegt. Eine Auszahlung erfolgt nämlich nur dann, wenn sich die Berufsunfähigkeit auf alle Beruf bezieht und nicht nur auf den erlernten bzw. ausgeübten. Mit anderen Worten: Die Erwerbsminderungsrente erhält nur der, der auch nicht mehr als Pförtner oder in einem Call-Center arbeiten kann.

Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist daher zwingend erforderlich, um im Falle des Falles finanziell abgesichert zu sein. Wer über genügend Privatvermögen verfügt, um auch im Falle einer Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, für den mag diese Absicherung zweitrangig sein, jedoch alle anderen sollten das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit ohne Absicherung nicht unterschätzen.

In den Genuss der gesetzlichen Rente kommen heute nur noch Personen, die in diesem Jahr älter sind als 47 Jahre - das ist die Minderheit unter den Erwerbstätigen.

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Neue Regelungen zur Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat neue Regelungen zur Überschussbeteiligung von Kunden bei Lebensversicherungen aufgestellt. Danach müssen die Versicherungen mindestens 50% von Kostenüberschüssen und mindestens 75% von Risikogewinnen an ihre Kunden abgeben. Bislang waren die Versicherungen lediglich dazu verpflichtet, eine ‚"angemessene" Beteiligung zu gewährleisten, wie hoch diese war und was als ‚"angemessen" zu verstehen ist, blieb den Versicherungen damit selbst überlassen.

Risikogewinne kommen dann zustande, wenn die tatsächliche Aufwendung für Risiken geringer ist als ursprünglich angenommen. Wenn das Versicherungsunternehmen selbst kostengünstiger arbeitet als einkalkuliert, dann entstehen Kostengewinne. In der Regen sind die Risikogewinne größer als die Kostengewinne, da im Risikogeschäft sehr vorsichtig kalkuliert wird.

Der größte Überschussanteil stammt jedoch aus den Kapitalerträgen, die mit dem angesparten Geld der Kunden erwirtschaftet werden. Von diesem Anteil müssen die Kunden auch jetzt schon mit 90% beteiligt werden.

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Gericht verbietet Versicherungsverkauf im Discounter

Dass Versicherungspolicen neuerdings auch in Supermärkten und Discountern angeboten werden, ist in der Versicherungsbranche stark umstritten, jetzt hat sich zum ersten Mal auch ein deutsches Gericht mit diesem Vertriebskanal für Versicherungen befasst. Geklagt hatte der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) gegen die Einzelhandelsgruppe Rewe. Rewe hatte über ihren Discounter Penny im letzten Jahr Kinderschutzpolicen der Düsseldorfer Arag verkauft.

Das Landgericht Wiesbaden kam zu der Entscheidung, dass es der Einzelhandelskette nicht gestattet ist, Versicherungsprodukte zu verkaufen, da sie nicht über die notwendige Erlaubnis verfüge, die laut der Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie vorgeschrieben ist (Az.: 11 O 8/08). Dieses, bereits am 14. Mai verkündete Urteil, könnte richtungsweisend für andere Vertriebskooperationen sein, die nun ebenfalls ins Wanken geraten können. Hierzu gehört z.B. das Angebot der Kölner Versicherungsgruppe Asstel, die noch bis Ende des Monats über das Hamburger Handelsunternehmen Tchibo Kinder-Unfallversicherungen anbietet.

Wie die vorsitzende Richterin Carola Dall erklärte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Rewe kann in Berufung gehen, wovon auch auszugehen sei.

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Terrasse versichern

Zum Versicherungsort im Sinne der Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB) gehören auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen. Allerdings besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, wenn darauf befindliche Gartenmöbel oder andere Gegenstände beispielsweise durch Hagel beschädigt werden, warnen Experten der Quelle Bausparkasse.

In einem vor dem Amtsgericht München zu klärenden Fall hatte eine Kunstliebhaberin auf ihrer teilweise überdachten, nicht eingefriedeten Terrasse eine wertvolle Stahlplastik stehen. Als ein Unwetter aufzog, versuchte sie, diese mit einer Decke zu schützen. Doch der stärker aufkommende Hagelsturm wehte die Decke weg und beschädigte die Plastik schwer. Ein Restaurator veranschlagte die Reparaturkosten auf rund 4.500 Euro. Diesen Betrag forderte die Eigentümerin von ihrer Hausratversicherung.

Der Versicherer lehnte eine Schadenregulierung ab, denn die Terrasse sei im vorliegenden Fall kein Teil der Wohnung im Sinne von Paragraf 9 VHB. Versichert seien nur Gegenstände, die sich an dem im Vertrag vereinbarten Versicherungsort befänden. Ein im Freien stehendes Kunstwerk gehöre nicht dazu. Eine Ausnahme gelte ausschließlich für traditionell mit dem Haus ‚"verwachsene" Gegenstände wie Antennenanlagen und Markisen. Das Gericht gab dem Versicherer Recht und wies die Klage als unbegründet zurück (AG München, Az. 251 C 19971/06). Das Urteil ist rechtskräftig. (Nr.NET/as)

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Renault bietet Finanzierung inkl. Versicherung

Bis zum 31. August können Renault-Kunden von einem neuen Service-Paket profitieren, das Renault gemeinsam mit der Renault Bank entwickelt hat: Hierbei handelt es sich um ein “Rundum-Sicher-Paket”, das nicht nur eine Garantieverlängerung, sondern auch eine Kreditabsicherung, eine Kfz-Versicherung inklusive Vollkasko sowie eine GAP-Versicherung umfasst. Das Service-Paket ist zum Festpreis erhältlich, d.h. auch nach einem selbstverschuldeten Unfall steigen die Kosten nicht.

Zur Garantierverlängerung kann optional noch ein Wartungsservice abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung, die sowohl Haftpflicht- als auch Vollkaskoversicherung beinhaltet, ist auf einem kundenfreundlichen Niveau und beträgt 300 Euro bei Vollkaskoschäden und 150 Euro bei Teilkaskoschäden. Die GAP-Versicherung dient dem finanziellen Schutz bei einem Totalschaden. Ein Rechenbeispiel: Für einen Renault Sc√©nic Authentique 1.6 16V beträgt die Laufzeit der Leicht & Sicher-Finanzierung inklusive Rundum-Sicher-Paket 36 Monate bei einer Laufleistung von 36 Monaten. Mit einem effektiven Jahreszins von 4,99%, einer Anzahlung von 4802 Euro, kommt man auf eine Schlussrate von 10.780 Euro.

Agn√®s Ruch, Direktorin Marketing der Renault Bank, sieht die Vorteile des neuen Service-Pakets darin, dass es “sorgenfreie Mobilität zum günstigen Preis” bietet. Hier bekommt der Kunde das, was er wirklcih braucht und zwar “qualitativ hochwertige Produkte in einer zuverlässigen und preisgünstigen Paketlösung”. Man lege Wert darauf, dass der Paketpreis für alle Kunden in ganz Deutschland gleich ist und nicht von Kundenprofil oder Fahrzeugmodell abhängt. Das Paket kann für alle Renault Pkw-Modelle abgeschlossen werden und richtet sich an private Leasing- oder Finanzierungskunden.

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Immobilien als Altersvorsorge nur bedingt geeignet

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind die Preise von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland unter Berücksichtigung der jeweiligen Inflationsrate in den letzten 30 Jahren fast ununterbrochen gefallen. Auch in Japan, Kanada und der Schweiz lässt sich eine ähnliche Entwicklung beobachten. DIW-Konjunkturforscher Konstantin Kholodilin erklärt sich dies mit dem geringen Wachstum des Pro-Kopf-Einkommens in diesen Ländern. In Ländern, in denen in den letzten Jahren das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen deutlich gestiegen ist, wie z.B. in Großbritannien, Spanien und den USA, sind auch die Immobilienpreise immer weiter gestiegen.

Wenn die Immobilienpreise stagnieren oder fallen, profitieren die Mieter davon, da dann die Mieten ebenfalls sinken, so Kholodilin. Für die Vermieter und Immobilienbesitzer jedoch bedeutet dies nicht nur niedrigere Mieteinnahmen, sondern auch einen Verlust an Vermögenswerten.

Die aktuelle Situation mit der gegenwärtigen Krise am US-Eigenheimmarkt könnte auch den deutschen Immobilienbesitzern indirekt weitere Wertverluste bescheren. Auch wenn die Preise hierzulande nicht gestiegen sind, kann sich ein schwächeres Wachstum in den USA auf die deutsche Wirtschaft auswirken und sinkende Immobilienpreise in Deutschland zur Folge haben. Auch die anziehende Inflation kann sich negativ auswirken, erklärt Kholodilin, denn die Entwicklung der Immobilienpreise ist auch abhängig von der Höhe der Leitzinsen, die von der EZB festgelegt werden.

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