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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Schadenskizze leicht gemacht - Mobiliar Versicherung

Wer eine Schadenskizze für die versicherung anfertigen muss und absolut keine Idee hat wie er das anstellen soll, der sollte mal bei der “Die Mobiliar Versicherung” vorbeischauen und sich vielleicht durch die “best of Schadenskizzen” inspirieren lassen. Sehr lustig Exemplare dabei, unbedingt sehenswert.

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Via: SEM Blog


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Doppelkarte bei der HUK Coburg

Hier mal ein beitrag der eigentlich in die Kategorie Humor passen würde, wenns nicht so traurig wäre. Ein Erfahrungsbericht eines Versicherungsnehmers der versucht bei der HUK Coburg eine Doppelkarte für sein Wohnmobil bekommen. Da kann man eigentlich nur zitieren.

Da fahre ich also am Nachmittag noch zur Versicherung, um mir die nötige Doppelkarte für mein neues Wohnmobil zu besorgen.

Ich betrete den angemieteten Raum und stehe in einer Art Wartebereich, zwischen 2 Schreibtischen, von denen derzeit offensichtlich nur einer besetzt ist, und einer spanischen Wand. An dieser Wand hängen zahlreiche, ausgeschnittene Artikel aus der B!ld-Zeitung (z.T. bereits gewaltig vergilbt)

Nach einer kurzen Zwischenfrage bei der Dame die gerade telefonierte: "Tschuldigung, ist da hinten noch wer, der mir helfen kann?!". folgende Antwort:

Sie sehen doch, dass ich telefoniere. Hier ist sonst keiner mehr. Setzen Sie sich!". "Das hätten Sie mir auch schon erzählen können, als Sie mich wahrgenommen haben!". "Während des Telefonierens? Keine Chance!", sagt Sie, wendet sich wieder Ihrem Gesprächspartner am Telefon zu und setzt das Telefonat fort.

Aber hier mal die ganze Story

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Gammelfleisch Skandal

Und schon wieder wurde Gammelfleisch gefunden. Bei dem beanstandeten Material handelt es sich um 23 Tonnen Schweinebacken aus Frankreich und 3,5 Tonnen Rindfleisch aus Litauen. Besitzer sind zwei verschiedene Firmen, die Lagerflächen in dem Kühlhaus sind angemietet. Das nicht tiefgefrorene Rindfleisch hatte zum Teil ein Haltbarkeitsdatum bis Juli 2005, bei einem anderen Teil waren die Etiketten bereits entfernt.

Nun stellt sich vielen betroffenden, ob Einzelhandel oder Endkunde die Frage, wer für den schaden aufkommt wenn man unwissentlich Gammelfleisch gekauft hat, wer für den Schaden aufkommt. Auf Nachfrage bei einigen Versicherern von uns gab es immer immer wieder die selbe Antwort. Eine Versicherung tritt in diesem Fall nicht ein.

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Winterthur-Versicherung streicht 250 Stellen

Nach dem großen Stellenabbau der Allianz Versicherung folgt nun auch die Winterthur Versicherung mit zwar nicht ganz so großen Schritten, aber auch keinen kleinen Schritten. Die Winterthur-Versicherung streicht 250 Stellen, wie die Experten es vorausgesagt haben.

Die Winterthurer Versicherung baut allein am Hauptsitz in Winterthur 250 Stellen ab. 100 weitere Stellen müssen vermutlich in der übrigen Schweiz gestrichen werden. Der Stellenabbau ist eine direkte Folge des Verkaufes der Winterthurer Versicherung an die französische Axa. Wieviele Arbeitnehmer entlassen werden, kann der Konzern zurzeit noch nicht sagen. Wieviele Stellen in Deutschland betroffen sein werden bleibt noch abzuwarten.

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Haftpflicht: Urlaubsschäden nicht immer inbegriffen

Wer in den Urlaub fährt und dort zum Beispiel ein Ferienhaus anmietet, der sollte sich vorher unbedingt über seinen Versicherungsschutz vor Ort informieren. Im Regelfall werden Schäden, die an dem Haus entstehen, auch von den Versicherungen übernommen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall ein Blick ins Kleingedruckte der Policen. In der Regel werden nämlich nur Schäden an der Immobilie übernommen und nicht Schäden, die zum Beispiel an den Einrichtungsgegenständen entstehen. Alle Dinge, die beweglich sind, fallen unter diese Regelung. Wer hier Ärger vermeiden möchte, der prüft seinen Vertrag vorher auf derartige Ausschlüsse. Gute Versicherungen umfassen auch die Absicherung von beweglichen Einrichtungsgegenständen.

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Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Arbeit

Wer ehrenamtlich für zum Beispiel einen Verein oder eine andere Organisation tätig ist, der sollte unbedingt seinen Versicherungsstatus prüfen. Das gilt insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten in verantwortlichen Positionen, zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, etc. Zwar haben die meisten Organisationen eine Haftpflichtversicherung für ihre Mitarbeiter, die für alle Schäden, die durch normale Fahrlässigkeit entstehen, aufkommt, aber dennoch ist es ratsam hier nachzufragen und sich über den Versicherungsstatus aufklären zu lassen. Auch ein Check der eigenen Haftpflicht ist ratsam. Manche enthalten bereits einen Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch die Unfallversicherung ist wichtig. Es sollte abgeklärt werden, ob die Organisation eine so genannte “Gruppenunfallversicherung” abgeschlossen hat. Wahlhelfer, Elternräte an Schulen oder Katastrophenschutzhelfer sind zum Beispiel innerhalb ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit über die Landesunfallkassen versichert.

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PKV-Beiträge sind bei Kindergeld abzuziehen

In einem Fall hatte die Familienkasse die Zahlung von Kindergeld für ein volljähriges Kind aufgrund von zu hohen Einkünften eingestellt. Das Kind befand sich in einer Berufsausbildung und ging nebenher einer Aushilfstätigkeit nach. Außerdem bestritt es seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung selbst, was seine Einkünfte und Bezüge deutlich mindert. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied nun für das Kind. Nach der Auffassung des Gerichts, waren die Einkünfte des Kindes nicht nur um die üblichen Beiträge zur Sozialversicherung, sondern auch um die Beiträge für die private Krankenversicherung zu kürzen. Damit befanden sich die Einkünfte und Bezüge des Kindes deutlich unter der gesetzlichen Grenze nach ¬ß 32 Abs. 4 EStG. Das Finanzgericht verwies auf die neuere Rechtsprechung des BVG, wonach die Beiträge für Sozial- und Krankenversicherung nicht zur Bestreitung des Unterhalts zur Verfügung stehen und deshalb auch nicht in die Bemessungsgröße für den Einkommensgrenzbetrag einbezogen werden dürfen. Außerdem dürfe bei einer geringfügigen Überschreitung der Einkommensgrenze keine komplette Streichung des Kindergelds erfolgen.

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Verbraucherzentrale testet Versicherungsvertreter

Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Stichprobe 25 Versicherungsvertreter getestet, die eine Beratung bei Studenten durchführten. Das Ergebnis war leider durchweg mangelhaft. Studenten gehören mit einem monatlichen Einkommen von maximal 1.000 Euro und vielleicht ein wenig Geld auf dem Sparbuch nicht zu den lukrativsten Kunden. Im Test ging es um Studenten, die sich im ersten Semester befinden und unter der Woche im Studentenheim wohnen. Die fragten nach, welchen Schutz sie benötigen. Zur Verfügung standen maximal 50 Euro pro Monat. Der Rest war für Miete, Lebensunterhalt, Studium und sonstige Ausgaben verplant. Einige Vertreter schlugen dabei weit über das gesetzte Maximum von 600 Euro pro Jahr hinaus. Einer wollte sogar ganze 1649 Euro pro Jahr für fünf Policen haben, was das gesetzte Maximum um über 1000 Euro übersteigt. Besonders dreist.

Denn eigentlich reicht bereits eine Police aus: die private Haftpflichtversicherung. Nur jeder vierte Berater hatte die überhaupt im Angebot. Mit der privaten Haftpflicht sind die größten Risiken bereits abgedeckt. Die Berater hatten jedoch teilweise gesonderte Absicherungen gegen Brand oder Diebstahl angeboten, was völlig überflüssig wäre. Was aber sinnvoll wäre, ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und eine Unfallversicherung. Auf diese Lücke in der Absicherung kamen aber immerhin 22 der 25 Berater. Die Lösungen waren allerdings nicht immer optimal. Die Policen wurden nämlich mit Renten- und Kapitallebensversicherungen kombiniert, was laut Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale “allein dem Provisionsinteresse der Vertreter” hilft.

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Die AGG-Versicherungen kommen

In dieser Woche hat Bundespräsident Horst Köhler das in der Äffentlichkeit als Antidiskriminierungsgesetz bekannte AGG unterzeichnet. Darin wird zukünftig verboten, Menschen auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Weltanschauung oder sexueller Orientierung zu diskriminieren. Die Unternehmen fürchten bereits jetzt, dass Mitarbeiter oder Bewerber Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Diskriminierung einreichen könnten. In den USA gibt es bereits solche Versicherungen für Unternehmen. Dort sind sie unter dem Namen “Employment Practices Liability Insurance” oder EPLI bekannt. Bis Ende 2006 soll es solche Policen auch in Deutschland geben. Viele Versicherer erwarten bereits einen Run auf die Policen. “Wir erwarten eine spürbare Zunahme der Nachfrage”, sagte eine Sprecherin der Zürich-Versicherungsgruppe gegenüber der FTD.

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Rückenprobleme vorbeugen

Wer einmal Probleme mit diesem Körperteil hatte, der weiß, wie oft man ihn benutzt und bei wie vielen Bewegungen er angestrengt wird. Die Rede ist von unserem Rücken. Rückenprobleme werden immer mehr zu einer Volkskrankheit, nahezu jeder zweite Erwachsene beschwert sich über Leiden am Rücken beziehungsweise im Lendenbereich. Ein Hexenschuss beziehungsweise ein Bandscheibenvorfall sind hier oftmals nur die Krönung des Übels, viele Jahre zuvor wird nicht vernünftig mit dem Rücken umgegangen, so dass dieser einen Schaden erlangt.

Die SECURVITA- Versicherung bietet jetzt in die Kooperation mit dem Kieser- Trainingsprogramm eine Hilfe an. Die Versicherung übernimmt die Kosten für sechs Wochen Probetraining in diesem Fitnessstudio, bei dem das Motto “Ein starker Rücken kennt keine Schmerzen” gilt, und erhofft sich so, dass die Menschen die Vorteile des Trainingsprogramme so kennenlernen und diese auch in der Folge weiter nutzen wollen, eben um ihren eigenen Rücken zu schützen beziehungsweise einem bleibenden Schaden vorzubeugen. Das ganze Programm wird gesundheitsorientiertes Krafttraining genannt.Auch wer am Ball bleiben möchte, also weiterhin am Kieser- Training teilnehmen möchte, kann mit Zuschüssen rechnen und ist somit bei mehr Vorbeugung von Rückenleiden nicht auf sich alleine gestellt. Aus Sicht der Versicherung macht dieses Programm natürlich Sinn, weil man später eben viele Kosten spart, wenn die Leute nicht mehr so viele Rückenprobleme haben und hiermit behandelt werden müssen.

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DocMorris darf weiter Medikamenten- Rabatte anbieten

Das Landgericht Saarbrücken hat heute in einem Eilverfahren bestätigt, dass der Internet- Arzneimittel- Händler DocMorris weiterhin seine erste deutsche Filiale in Saarbrücken betreiben darf. Der niederländische Billighändler vertreibt seit geraumer Zeit Medikamente mit Rabatten über das Internet und jetzt auch in Filialen vor Ort.

Ansässige Apotheker und Apothekerin sind durch dieses Vorgehen natürlich gestört und wollten gerichtlich erzwingen, dass DocMorris seine Filiale wieder schließen muss. Das Gericht musste diesem Antrag allerdings abweisen, da mit der in Kürze eintretenden Gesundheitsreform Apotheker, Apothekerinnen und sämtliche Versandhäuser, wie eben auch das des Niederländers, Rabatte auf Tabletten und andere Medikamente anbieten können. Der Apotheker-Verband fürchtet dadurch natürlich, dass die Menschen grundsätzlich nur noch über Versandhäuser ihre Arzneimittel bestellen könnten und somit Arbeitsplätze verloren gingen. Auch eine schlechtere Beratung, da man eben nicht persönlich mit Jemanden redet, steht zur Debatte.

Der erste Versuch vor dem Landgericht Saarbrücken ist wie gesagt fehlgeschlagen, es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesundheitsreform in Bezug auf die Arzneimittel und die damit verbundenen Kosten noch auswirken wird.

Eins steht zumindest fest: Bereits 750.000 Menschen vertrauen dem niederländischen Versandhaus von DocMorris, die Tendenz ist steigend. Sollten, wie Experten es abschätzen, wirklich die Festpreise bei Medikamenten fallen, ist der Siegeszug von dort muss wohl nicht mehr aufzuhalten.

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Internet Rechtsschutzversicherung von ARAG und AOL

Das Internet bietet durch seine Anonymität vielfache Möglichkeiten für Betrug. Der ARAG Rechtsschutz und der Provider AOL haben sich nun auf die Fahne geschrieben, mit dem AOL Internet Rechtsschutz für mehr Sicherheit bei den privaten Nutzern zu sorgen. “Die Sicherheit der Nutzer hat schon immer oberste Priorität bei AOL. So umfassend und ausgereift unsere technischen Schutzmechanismen mittlerweile auch sind, 100-prozentige technische Sicherheit kann es nicht geben. Aus diesem Grund investieren wir seit Jahren verstärkt in die Vermittlung von Medienkompetenz zur Steigerung der Sicherheit im Internet. Unsere neue, mit der ARAG realisierte Internet Rechtsschutz-Versicherung, bietet echte Sicherheit bei Online-Geschäften”, erläutert Charles Fränkl, Geschäftsführer von AOL Deutschland. Die Rechtsschutzversicherung sichert alle online abgeschlossenen Verträge ab. Kauft der Nutzer z.B. Waren online ein, bucht er eine Reise oder einen Flug oder schließt er online Verträge mit Providern oder Versicherungen ab, sind diese Fälle automatisch über den AOL Internet Rechtsschutz abgesichert. Im Rechtsschutzfall trägt die Versicherung bis zu 30.000 Euro bei 80 Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall. Die Versicherung für den privaten Internetnutzer gibt es für 3,99 Euro pro Monat.

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Krankenversicherung: Arm versus Reich?!

Mehr und mehr befinden wir uns auf dem Weg zu einer Art Zweiklassengesellschaft bezüglich des Gesundheitswesens. Die Sprache ist natürlich von der Krankenversicherung, die man entweder auf gesetzlicher Ebene oder auf privater Ebene besitzen kann. Früher war es ” normal”, dass man entweder als Einzelperson oder durch die ganze Familie in der jeweiligen Kasse, und somit gesetzlich, versichert war. Doch durch die neuesten Entwicklungen ändert sich nun Einiges.

Um einige Beispiele zu nennen: Seit einiger Zeit müssen gesetzlich Versicherte, wenn sie den Arzt betreten wollen, Eintritt in Form der Praxisgebühr zahlen. Um die Praxis überhaupt betreten zu können, ist allerdings in den meisten Fällen ein Termin von Nöten. Während Privatversicherte meistens einen sofortigen Termin zugesagt bekommen, müssen gesetzlich Versicherte teils auch Wochen lang warten, bis sie den gewünschten Arzt aufsuchen können. Ähnlich prekär ist die Lage bei der Arzneimittelversorgung. Die Zuzahlungen für die gesetzlich Versicherten werden immer höher, während die Privatversicherten in der Regel das Meiste umsonst bekommen, da es vom Arzt verschrieben ist.

All diese Faktoren spielen zusammen und führen dazu, dass gesetzlich Versicherte in den letzten Wochen und Monaten die Arztbesuche deutlichen reduziert haben und somit ihre Gesundheit in gewisser Form riskieren. Einige Leute versuchen, die medizinische Versorgung so weit zu drosseln, dass sie zumindest von den Kosten her überschaubar bleibt. Experten, und das ist das Schlimme daran, rechnen damit, dass Privatversicherte eine deutlich höhere Lebenserwartung haben, einfach aus dem Grunde, dass sie während ihrer Lebenszeit eine dauerhaft bessere, schnellere und ausgefeiltere medizinische Behandlung genießen.

Doch wollen wir in einem Sozialstaat, wie es Deutschland nun mal ist, wirklich dahin kommen, dass nur noch reiche Menschen ausreichend versorgt werden? Diese Frage möchte ich einfach mal in den Raum stellen und zur Diskussion freigeben.

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Kinder auf dem Schulweg bald nicht mehr versichert?

Unfälle auf dem Weg zur Schule oder nach Hause kommen öfters vor als man denken mag. Täglich verunglücken mehr als 600 Kinder auf ihrem Weg in die Schule oder auf dem Weg nach Hause. Im Jahr ist das eine Zahl von rund 125.000 Schulwegunfällen. Aktuell sind die Schüler durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung für alle Fälle gut abgesichert. Diese tritt bei einem Unfall für die Kosten der Behandlung, Rehabilitation und Pflege ein und zahlt in ganz schweren Fällen auch eine entsprechende Rente. Doch der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) aus München warnt. Die Arbeitgeberverbände haben erst vor kurzem wieder gefordert, die so genannten “Wegeunfälle” aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu streichen. Das Resultat wäre, dass die Kinder nicht mehr auf ihren Wegen von und zur Schule versichert wären. “Gerade unsere Kinder brauchen aber besonderen Schutz”, mahnt Professor Hartmut Weber-Falkensammer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen. Da es in Deutschland die Schulpflicht gibt, hat der Staat hier eine ganz besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Schuldkindern.

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Leihwagen nach Unfall - Vermieter müssen informieren

Menschen, die aus beruflichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind, sind oftmals nach einem Unfall dazu gezwungen, sich einen Leihwagen zu mieten. War man nicht selbst an dem Unfall schuld, sollte man aufpassen in welcher Preisklasse sich der gemietete PKW befindet. Ist der Mietwagen zu teuer, kann es sein, dass er nicht als Kostenpunkt von den Gerichten und Versicherern akzeptiert wird. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun in einem Urteil entschied, liegt die Aufklärungspflicht hier bei den Autovermietern. So müssen die Autovermieter unmissverständlich auf mögliche Probleme mit der Versicherung hinweisen, da der Kunde oft nicht weiß, dass die Tarife für Ersatzwagen während der Reparatur erheblich höher seien als die Normaltarife. Weil diese teuren Tarife nicht mehr von allen Gerichten und somit auch nicht von den Versicherern anerkannt würden, müsse der Autovermieter seine Kunden aufklären.

2 Kommnentare

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