Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Hagelversicherung schützt nicht vor Temperatursturz
Nach einem Urteil des Landgerichts Schwerin, über das die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” berichtet, sind Dachschäden, die durch einen Temperatursturz verursacht werden, nicht von der Hagelversicherung abgedeckt (Az.: 6 S 32/09).
Im konkreten Fall weigerte sich eine Hagelversicherung, die Kosten für die Reparatur von Spannrissen in den Dachschindeln eines Wohnhauses zu übernehmen. Die Risse sind bei einem Hagelsturm entstanden, allerdings in Folge eines Temperatursturzes und nicht durch die Hagelkörner selbst.
Die Schweriner Richter erklärten die Leistungsverweigerung der Versicherung für rechtmäßig und begründeten ihr Urteil damit, dass die Versicherung nur für solche Schäden aufkommen muss, die unmittelbar durch herabfallende Hagelkörner verursacht worden sind. In dem vorliegenden Fall habe der Schaden jedoch andere Ursachen gehabt, auch wenn diese mit dem Hagelsturz zusammenhingen.
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Welche Versicherung zahlt bei Vuvuzela-Hörschäden?
Einer Studie des Hörgeräteherstellers Phonak aus Fellbach-Oeffingen zufolge kann die südafrikanische WM-Trompete Vuvuzela mit ihrem Schallpegel von bis zu 138 dB (A) bleibende Hörschäden verursachen. Dazu gehören akutes Hörversagen aber auch irreparable Schäden wie Tinnitus.
Wer durch den Lärm einer Vuvuzela Hörschäden erleidet, ist durch die private Unfallversicherung abgesichert. Versicherungsberater Rüdiger Falken aus Hamburg bestätigt, dass ein Hörschaden durch Schallwellen “in vollem Umfang unter den Unfallbegriff” fällt und die Versicherungsbedingungen hierfür in der Regel keinen Ausschluss vorsehen.
Ist der Hörschaden auf das absichtliche Tröten direkt ins Ohr entstanden, kann von dem Schuldigen Schadenersatz verlangen, die dessen private Haftpflichtversicherung übernehmen muss. Das ist auch dann der Fall, wenn an dem Unfallort die Benutzung der Vuvuzela nicht ausdrücklich verboten ist. Allerdings zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht bei Vorsatz.
Keine KommentareVerbot der Versicherungsvermittlung: Tchibo legt Berufung ein
Ende April hatte das Landgericht Hamburg der Kaffee- und Einzelhandelskette Tchibo die Vermittlung von Versicherungen untersagt. Gegen diese Entscheidung hat Tchibo Medienberichten zufolge nun Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt (Az.: 5 U 79/10). Für die Begründung der Berufung hat Tchibo nun vier Wochen Zeit.
Derzeit hatte der Düsseldorfer Verein “Wirtschaft im Wettbewerb e.V.” (WiW) auf Initiative einiger Mitglieder von “versicherungstip” und dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung geklagt. Es ging darum, dass Tchibo auf seiner Homepage sowohl klassische Versicherungen als auch Finanzprodukte angeboten hatte und das obwohl Tchibo nicht im Versicherungsvermittlerregister eingetragen ist und auch keine entsprechende Gewerbeerlaubnis besitzt. Das Landgericht Hamburg folgte dieser Argumentation, gab der Klage statt und beurteilte das Versicherungsangebot von Tchibo als “illegale Versicherungsvermittlung”.
Tchibo sieht sich selbst bei dieser Sache jedoch nur als Tippgeber und seine Homepage nur als Werbeplattform, nicht aber als eigener Versicherungsvermittler. Tchibo argumentiert, dass es anders als bei Versicherungsvermittlern keine gesetzliche Regelung für den Status eines Tippgebers gebe.
Keine KommentareMittelstand weiß wenig über eigene Versicherungen
Nach einer aktuellen Studie, die im Auftrag der Gothaer Versicherung durchgeführt wurde, ist die Unwissenheit in kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland über die eigenen Versicherungen groß. Fast ein Drittel der Mitarbeiter, die im Unternehmen für die Versicherungen zuständig sind, können nicht sagen, wie viele und welche Versicherungen ihre Firma überhaupt hat und fast ein Fünftel wusste nicht, wie viel Geld ihr Unternehmen monatlich für Versicherungen ausgibt.
Ulrich Neumann von der Gothaer erklärt, dass das Thema Versicherungen vor allem in kleinen Firmen offenbar nur nebenbei mitbehandelt wird und viele schon beruhigt sind, weil sie wissen, dass Versicherungen existieren – egal welche dies sind oder ob diese ausreichen oder sinnvoll sind.
Die Studie hat gezeigt, dass die meisten Unternehmen gegen die wichtigsten Risiken abgesichert sind. Allerdings haben nur 53% der befragten Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung und nur 42% sind gegen die Arbeitsunfähigkeit ihres Personals abgesichert. Eine Versicherung gegen Ertragsausfälle besitzen nur 19%. Bei der Studie wurden rund 1000 Mitarbeiter aus Unternehmen mit bis zu 500 Angestellten befragt, die für Versicherungsfragen zuständig sind.
Keine KommentareReifenversicherungen für PKW
Das Autoportal Auto.de weist darauf hin, dass Autofahrer sich die Reifen ihres PKW separat versichern lassen können. Solche Reifenversicherungen werden demnach bei vielen Autohäusern, freien Werkstätten und fast allen Reifenfachbetrieben angeboten.
Reifenversicherungen übernehmen die Kosten, die bei Reifenschäden oder Verlust entstehen, z.B. wenn Nägel, Glas oder andere spitze Gegenstände eingefahren werden oder wenn man an der Bordsteinkante angefahren ist. Auch Reifenschäden, die durch Vandalismus oder Diebstahl entstehen, sind abgesichert.
Bei einer Laufzeit von 2 Jahren kostet eine solche Versicherung zwischen 10 und 30 Euro, allerdings unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen zwischen den einzelnen Anbietern deutlich. Manche Versicherungen übernehmen nämlich nur die Kosten für Schäden an den Gummis, aber nicht für solche an den Felgen. Bei der Erstattung der Kosten wird auch Alter und Profiltiefe der Reifen berücksichtigt, d.h. je nach Zustand der Reifen wird nicht der Neuwert, sondern der Zeitwert erstattet.
Keine KommentareWichtige Versicherungen für Häuslebauer
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein in Berlin weist darauf hin, dass Häuslebauer nicht vergessen dürfen, ihren Hausbau durch notwendige Versicherungen abzusichern.
Ein Muss für alle Bauherren sei die Bauherrenhaftpflichtversicherung, mit der man sich gegen Schäden versicherte, die andere Personen auf der Baustelle erleiden. Wer viele der Arbeiten in Eigenregie und mit der Hilfe von Freunden und Verwandten durchführt, schützt sich am besten zusätzlich mit einer Bauhelferversicherung.
Auch die Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung, die alle durch Unwetter, Einbruch und Vandalismus verursachten Schäden am Rohbau absichert, sei wichtig. Schäden durch Feuer am Rohbau werden durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Sie ist oft schon in der Wohngebäudeversicherung enthalten, wenn diese von Anfang an abgeschlossen wird. Nach der Bauphase wird die Rohbauversicherung automatisch zur Wohngebäudeversicherung. Diese schützt vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Optional kann sie um den Versicherungsschutz für Glasbruch, Überschwemmung, Lawinen oder Erdbeben erweitert werden. Diese Zusatzleistungen sollten in Abhängigkeit von dem jeweiligen Baugebiet abgeschlossen werden.
Keine KommentareOmbudsmann registriert weniger Beschwerden
Gestern wurde der Jahresbericht 2009 des Versicherungsombudsmanns Prof. Dr. Günter Hirsch vorgelegt. Demzufolge gab es im letzten Jahr insgesamt 18.145 Beschwerden, also 3,7% weniger als im Jahr zuvor, als mit 18.837 ein neuer Rekord an Beschwerdeanzahl erreicht wurde.
Vor allem die Beschwerden in der Lebens- und Rentenversicherung waren rückläufig, hier konnte eine Abnahme von 7% verzeichnet werden. Hirsch ist der Ansicht, dass dies auf die bessere Information der Kunden über die Überschussbeteiligung und die stillen Reserven zurückzuführen ist. Trotzdem betreffen immer noch 36,3% aller beim Ombudsmann eingegangenen Beschwerden diese beiden Versicherungen. Beschwerden über die Rechtsschutzversicherung machten 13,4% und über die Kfz-Versicherung 10,3% aller Beschwerden aus.
Dass es trotzdem noch immer relativ viele Beschwerden gibt, liegt nach Einschätzung Hirschs daran, dass viele Produktauskünfte der Versicherungen noch immer unverständlich sind und es auch bei den Dokumentationspflichten immer wieder zu Schwierigkeiten kommt.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Versicherungskunden und Versicherungsunternehmen. Er ist seit 2001 tätig und trifft Entscheidungen, die bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für die Institute verbindlich sind.
Keine KommentareKundenzufriedenheit bei Debeka am höchsten
Die Studie “Wie Versicherungen in Vertrauensbildung investieren sollten” des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung hat ergeben, dass die Debeka-Gruppe den größten Anteil zufriedener Versicherungskunden hat. 45% der Befragten gaben an, dass sie mit den Leistungen der Versicherungsgruppe uneingeschränkt zufrieden sind, sie erhielt als Kundenbewertung die Bestnote von 1,8 (Schulnote). Nur 4% waren von den Leistungen der Debeka-Gruppe enttäuscht.
Die Plätze 2 und 3 belegten die Württembergische Versicherung mit der Schulnote 1,93 und einer Kundenzufriedenheit von 19% und die R+V-Versicherung mit der Schulnote 1,95 und der Kundenzufriedenheit von 38%. Die Allianz liegt mit 27% Kundenzufriedenheit (Schulnote 2,2) am unteren Ende, ein schlechteres Ergebnise erzielte nur die AXA (Kundenzufriedenheit 19%, Schulnote 2,24) und die Aachener & Münchner, bei der die Höchstzufriedenheit nur bei 14% lag und die eine Schulnote von 2,43 erhielt.
Im Rahmen der repräsentativen Studie wurden im Dezember 2009 insgesamt 1066 Bundesbürger befragt. Sie sollten Fragen zu ihrem Vertrauen in Versicherungen beantworten.
Keine KommentareERGO gibt Tipps für Versicherungen für Hauspersonal
Die ERGO Versicherungsgruppe informiert darüber, welche Versicherungen für Hauspersonal wichtig sind. Reinigungshilfen, die selbstständig und auf eigene Rechnung arbeiten, sind nämlich für den Schaden selbst verantwortlich, den sie bei ihrer Tätigkeit anrichten. Deshalb ist für sie eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ratsam. Arbeiten Reinigungshilfen im Rahmen eines Mini-Jobs, dann liegt das Schadensrisiko in der Regel beim Auftraggeber. Ist die Reinigungskraft bei einem Unternehmen angestellt, das von dem Hausherrn beauftragt wurde, muss das Unternehmen für den Schaden haften.
Auch bei dem Unfall eines Gärtners hängt die Übernahme der Folgekosten davon ab, ob der Gärtner als Mini-Jobber, selbstständig tätig oder fest angestellt ist. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt nämlich nur bei fest Angestellten oder Mini-Jobbern. Selbstständige Gärtner sollten sich deshalb privat oder freiwillig gesetzlich gegen Unfälle versichern, raten die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wenn ein verunglückter Gärtner an den Hausbesitzer Schadenersatzforderungen stellt, dann werden mögliche Ersatzzahlungen von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen.
Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch Babysitter müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden, damit diese im Schadensfall die nötigen Heilbehandlungskosten oder anhaltende Rentenzahlungen übernimmt. Dies gilt auch für Babysitter, die nur gelegentlich und gegen ein kleines Taschengeld die Kinder hüten.
Keine KommentareStiftung Warentest: Tipps zur Zahnzusatzversicherung
Die Stiftung Warentest gibt wertvolle Tipps zur Zahnzusatzversicherung, die sich vor allem dann lohnt, wenn Verbrauchern eine teure Zahnersatzversorgung und teure Materialien wichtig sind. Dann ist ein möglichst leistungsstarker Tarif auszuwählen, wie z.B. der mit “sehr gut” bewertete günstigste Tarif, der EZ+EZT von HanseMerkur oder der Tarif central.prodent der Central Krankenversicherung. Teurer, aber mit den umfangreichsten Zahnersatzleistungen sind die Tarife ZAB+ZAE+ZBB von den Direktversicherern Ergo Direkt und Neckermann.
Wer mit einer Zahnzusatzversicherung den Eigenanteil an der Regelversorgung der normalen Krankenversicherung schmälern will, für den lohnt sich laut Stiftung Warentest eine separate Zahnzusatzversicherung eigentlich nicht. In einigen Fällen kann sie aber dennoch nützlich sein, z.B. wenn innerhalb von kurzer Zeit mehrere Zähne saniert werden müssen und es hierbei ansonsten zu einem finanziellen Engpass kommen würde.
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Versicherte bei einer Beitragserhöhung in einen günstigeren Tarif wechseln können und dass sie hierbei darauf achten sollten, dass der neue Tarif keinen Risikozuschlag und keine Wartezeiten enthält, wenn er schon keine höheren Leistungen bietet. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Der Anbieter sollte aber nur dann gewechselt werden, wenn der neue Tarif deutlich mehr Leistungen zu einem ähnlichen Preis bietet, denn bei einem neuen Vertrag muss wieder eine Wartezeit von 8 Monaten eingehalten werden und in den ersten Versicherungsjahren werden nur eingeschränkte Leistungen gebilligt.
Keine KommentareVersicherungen zur Nennung des Effektivzinses verpflichtet
Die Ansahl Consulting GmbH weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin, nach dem auch Versicherungen dazu verpflichtet sind, den tatsächlichen Effektivzins bei Ratenzahlung der Versicherungsprämie klar und ersichtlich zu formulieren (Az.: I ZR 22/07). Außerdem darf der Effektivzins die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstgrenze nicht überschreiten.
Der Effektivzins bewegt sich laut Ansahl derzeit zwischen 8,27% und 11,35% für Kunden, die statt einer jährlichen eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung der Prämie bevorzugen. Das entspricht Mehrkosten in Höhe von bis zu 4%, wenn man dies auf die einzelnen Raten umrechnet. Die Richter des BGH halten dies für vergleichbar mit einem Verbraucherkredit, deshalb müssen hier die gleichen Bedingungen gelten. Dazu gehört die klar ersichtliche und transparente Nennung des Effektivzinses. Der maximal erlaubte Effektivzins bei diesen Verträgen beträgt 4% oder bei der Ratenzahlung entsprechend rund 1,8%.
Verbraucher, die ihre Versicherungsbeiträge in Raten bezahlen, können je nach Fall ihre zu viel gezahlten Zuschläge plus Steuern zurückfordern, vorausgesetzt der Beitrag überschreitet jedes Jahr 200 Euro.
1 KommentarHandy-Versicherung fordert persönlichen Gewahrsam
Verbraucher sollten bei dem Abschluss einer Handy-Versicherung unbedingt auf die Vertragsbedingungen achten, sonst kann im Schadensfall eine böse Überraschung drohen, wenn die Versicherung Leistungen verweigert. In vielen dieser Policen steht in den Versicherungsbedingungen, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn sich das Handy im sicheren persönlichen Gewahrsam befindet – eine verschlossene Handtasche erfüllt diese Voraussetzung aber offenbar nicht. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 147 C 16/09).
Im konkreten Fall wollte eine Versicherte Ersatz für ihr auf dem Hauptbahnhof Köln gestohlenes Handy. Die Versicherung weigerte sich jedoch, den Schaden zu übernehmen und verwies darauf, dass nur dann Anspruch auf Ersatz besteht, wenn das Handy von der Versicherten in persönlichem Gewahrsam sicher bei sich geführt werde. Die Aufbewahrung des Handys in einer mit Reißverschluss geschlossenen Handtasche sei kein sicherer persönlicher Gewahrsam. Die Kölner Richter schlossen sich dieser Einschätzung an und bestätigte, dass die Versicherung in diesem Fall nicht zahlen muss.
Begründung: Je höher die Diebstahlgefahr ist, desto besser muss der Versicherte auf das Gerät aufpassen und es näher bei sich tragen. Bei einem Aufenthalt auf dem gut besuchten Kölner Hauptbahnhof ist die Gefahr eines Diebstahls sehr hoch, deshalb sei die Versicherte verpflichtet gewesen, das Handy besser zu schützen. Es in einer – wenn auch verschlossenen – Handtasche aufzubewahren, war nach Einschätzung der Richter zu nachlässig.
Keine KommentareSpezielle Versicherungen für Singles
Laut dem Verbraucherportal Toptarif.de können Singles bei Versicherungen bares Geld sparen, wenn sie die speziell auf sie zugeschnittenen Pakete und Rabatte nutzen. Demnach können bis zu 30% günstigere Prämien erzielt werden, heißt es. Es lohnt sich auch, gezielt bei den einzelnen Anbietern nachzufragen.
Wer allein lebt, sollte seinen persönlichen Versicherungsschutz ermitteln und anhand diesem seine bestehenden oder benötigten Versicherungspolicen genau überprüfen. Nicht immer ist jeder Tarif auch für Singles sinnvoll. In der Regel ist in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch der Ehepartner mitversichert. Wer gezielt nach Single-Tarifen sucht, kann hier bis zu 33% gegenüber dem Basistarif sparen.
Ähnliches gilt für die Rechtsschutzversicherung, bei der üblicherweise die ganze Familie mitversichert ist. Auch hier können Alleinstehende mit dem entsprechenden Single-Tarif deutlich günstigere Prämien erhalten. Ein Beispiel von Toptarif: Während der Rechtsschutz (Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz inbegriffen) für einen Angestellten 268 Euro jährlich kostet, bietet der Anbieter die gleiche Leistung für Singles für 219 Euro an. Bei der Unfallversicherung fand das Portal Preise von 230 Euro für die ganze Familie und 89 Euro für Singles.
Keine KommentareNettotarife: Versicherungen ohne Provisionen
Wie das “Handelsblatt” berichtet, bieten nur 20-30 der insgesamt 600 Versicherungsunternehmen in Deutschland so genannte Nettotarife an, d.h. Kunden können Versicherungspolicen ohne Provision für den Vertreter abschließen. Schätzungen zufolge beläuft sich das Prämienaufkommen dieser Nettopolicen auf 800 Millionen Euro – das entspricht 5% des gesamten Marktes (170 Milliarden Euro). Von den in Deutschland registrierten 250.000 Versicherungsvermittlern verkaufen über 99% Policen nur gegen Provision.
Wegen zahlreicher Fehlberatungen und der Annahme, dass Provisionen falsche Verkaufsanreize darstellen, will die Bundesregierung nun die Honorarberatung stärker unterstützen. Während der Kunde bei einem herkömmlichen Versicherungsvermittler erst dann zahlt, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde (und zwar über seine Beiträge), bezahlt er einen Honorarberater nach dessen Zeitaufwand selbst.
Bislang bieten – wenn überhaupt – nur kleinere Versicherungen oder Tochterunternehmen die für den Versicherungskunden günstigeren Nettotarife an, so wie z.B. die Barmenia, Condor, Continentale, Fortis, Interrisk und andere. Der Branchenführer Allianz erklärte dagegen, dass man solche Tarife nicht anbiete und für die Zukunft auch nicht plane.
Keine KommentareKonto-Schutzbrief der CosmosDirekt nicht nötig
Die Stiftung Warentest hat den Konto-Schutzbrief von CosmosDirekt einem Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass man auf dieses Produkt getrost verzichten kann.
Der Konto-Schutzbrief sichert sämtliche Risiken ab, die beim bargeldlosen Zahlungsverkehr entstehen können. Dazu gehören alle Schäden, die entstehen können, wenn Bankkundenkarten, Kreditkarten oder Kontodaten einer Person missbraucht werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro pro Jahr. Der Schutzbrief kostet für Singles 24 Euro und für Familien 36 Euro jährlich. Der Versicherungsschutz besteht weltweit und auch bei grob fahrlässigen Verhalten des Versicherten.
Da bei den üblichen Kreditkarten die Verfügung in der Regel auf einen vierstelligen Betrag pro Monat begrenzt ist und die Grenze bei Bankkundenkarten der Höhe des eingeräumten Dispokredits ist, ist ein Versicherungsrahmen von 50.000 Euro sinnlos. Außerdem müssen Karteninhaber grundsätzlich nur bis zur Kartensperre haften. Auch wenn der Kunde selbst Schuld am entstandenen Schaden hat, ist es bei Sparkassen und Volksbanken bislang üblich gewesen, dass eine Selbstbeteiligung von 150 Euro nicht erhoben wird.
Die Stiftung Warentest sieht keine Notwendigkeit für den Konto-Schutzbrief und empfiehlt stattdessen den Verbrauchern, sorgsam mit den Bank-/Kreditkarten und den eigenen Kontodaten umzugehen, ihre Konten regelmäßig zu kontrollieren und Falschbuchungen schnell zu melden.
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