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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Unfallversicherung muss auch bei Fahrfehlern zahlen

Das Sozialgericht Karlsruhe entschied Anfang Mai diesen Jahres in einem Urteil, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Unfällen haftet, die einem Arbeitnehmer wegen eines Fahrfehlers zustoßen. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der Versicherte bei dem Unfall besonders schwere Verletzungen davongetragen hat, weil er nicht angeschnallt war (AZ: S 4 U 354/07).

Im verhandelten Fall ging es um einen ausgebildeten Kfz-Mechaniker und Busfahrer, der frontal mit einem anderen Pkw zusammenstieß, nachdem sein Auto auf die Gegenfahrbahn geraten war. Der Mann war nicht angeschnallt und wurde aus dem Auto geschleudert. Dabei erlitt er lebensgefährliche Verletzungen. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der Mann das Fahrzeug, mit der er mit rund 100 km/h unterwegs war, vorher auch mit der Handbremse gebremst.

Die Unfallversicherung verweigerte die Haftung mit der Begründung, dass der Mann als Kfz-Mechaniker hätte wissen müssen, dass eine Bremsung mit der Handbremse bei dieser Geschwindigkeit, das Fahrzeug aus der Spur bringen würde. Deshalb gehe man von einem Unfall nach “selbst geschaffener Gefahr”, also von einer selbst herbeigeführten Kollision aus. Der Kläger sagte dagegen aus, dass die Bremsanlage des Autos defekt gewesen sei und er nur deswegen mit der Handbremse versucht habe zu bremsen. Das technische Gutachten, das den Vorgang untersuchen sollte, konnte diese Aussage des Mannes nicht widerlegen.

Die Richter schlossen sich der Argumentation der Versicherung nicht an, sondern entschieden auf Haftungspflicht der Unfallversicherung. Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Unfall nicht angeschnallt war, sei zwar ein verbotswidriges Verhalten, doch das schließe einen Versicherungsfall nicht automatisch aus, erklärten die Richter.


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Ferienjobs ohne Sozialabgaben

Die Sommerferien nahen und in dieser Zeit werden wieder viele Schüler und Studierende jobben. Grundsätzlich ist das Geld, was man in einem Ferienjob verdient, von der Sozialabgabenpflicht befreit, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die Voraussetzungen für sozialabgabenfreie Ferienjobs wie folgt:

Sowohl die in den Ferien jobbenden Schüler und Studenten als auch ihr Arbeitgeber während dieser Zeit sind in der Regel von den Abzügen, die normalerweise mit Kranken- Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen über 20% ausmachen, von der Abgabenpflicht befreit. Das ist auch dann der Fall, wenn der Schüler oder Student neben dem Ferienjob noch einen längerfristigen Nebenjob ausübt. In dem darf er aber monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen. Bei Ferienjobs ist die Höhe des Verdienstes unerheblich.

Während es bei der Verdiensthöhe eines Ferienjobs also keine Grenzen nach oben gibt, ist der Job allerdings zeitlich befristet: Maximal zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr darf er dauern. Bei einer längeren Dauer darf der Verdienst nicht über 400 Euro pro Monat betragen - nur dann bleiben die Einkünfte sozialversicherungsfrei. In dem Fall handelt es sich eigentlich um einen Minijob, so dass hier auch vom Arbeitgebern eine Pauschale für Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden muss.

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Direktversicherung muss nur Arbeitgeber beraten

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss eine Versicherung, die über einen Arbeitgeber eine Direktversicherung abschließt, nicht auch noch die Mitarbeiter beraten, für die der Abschluss getätigt wird. Es reicht aus, den Arbeitgeber umfassend zu beraten (AZ: 7 U 137/07).

Nach Ansicht der Richter ergibt sich aus dem Vertrag keine Beratungspflicht der Versicherung gegenüber den versicherten Arbeitnehmern. Nur in Ausnahmefällen kann angenommen werden, dass der Arbeitnehmer über Voraussetzungen und Umfang der Versicherung beraten werden sollte. Diese Ausnahmefälle sind jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft.

Direktlebensversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebensversicherung abschließt, die dann ab einem bestimmten, vorher festgelegten Alter ausgezahlt wird.

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Handwerker leben gefährlich, Akademiker sicher

Nach Angaben des “Versicherungsjournals” stehen Handwerker auf der Liste der gefährlichsten Berufe Deutschlands ganz weit oben. Die Bilanz der durchgeführten Untersuchung, in der ausschließlich Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung erfasst wurden, ist erschreckend: 2006 wurde gut jede zweite Rente eines Dachdeckers wegen Berufsunfähigkeit gewährt und knapp 30% der Dachdeckerrenten gehen wegen eines Todesfalls als Rente an die Hinterbliebenen. Hinter den Dachdeckern stehen Krankenpfleger, Schlachter, Tiefbauer und Maurer ebenfalls weit oben auf der Liste. Auch Sozialarbeiter, Bauhilfsarbeiter, Hilfsarbeiter und Betonbauer üben nach dem Kriterium der gezahlten Berufsunfähigkeitsrenten und dem hierbei enthaltenen Anteil der Renten wegen Tod einen gefährlichen Beruf aus.

Besonders sicher und ungefährlich sind dagegen akademische Berufe. Am seltensten sind Mediziner von Berufsunfähigkeit betroffen, nur 4% sind im Jahr 2006 krankheitsbedingt aus ihrem Beruf ausgeschieden. Ebenfalls wenig riskant sind die Berufe Maschinenbauingenieur, Elektroingenieur, Unternehmer/Geschäftsführer, Küster, Architekt und Bauingenieur. Auch Leitende Verwaltungsfachleute, Machinenbautechniker, Ingenieure und Real-, Volks- oder Sonderschullehrer gehen vergleichsweise selten krankheitsbedingt früher in Rente.

Insgesamt ist eine positive Entwicklung zu beobachten. Während zwischen 1993 und 1995 noch 24,2% der beantragten Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gewährt wurden, lag der Anteil zwischen 2000 und 2003 bei rund 19% und 2006 bei nur noch 17,4%. Dem Map-Report zufolge ist diese Entwicklung allerdings nicht so sehr auf ein höheres Gesundheitsbewusstsein zurückzuführen, als vielmehr Veränderungen am Arbeitsplatz, die diese Zahlen begünstigen. So sei gerade in den Berufen mit hohem Risiko für eine Erwerbsunfähigkeit (z.B. Dachdecker) die Zahhl der Beschäftigten insgesamt zurückgegangen. Dies wirkt sich auch auf die Zahl der Renten aus.

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Neue Unfallversicherung für Berufssportler

bei den mehreren tausend in Deutschland angebotenen Tarifen von Unfallversicherungen wird eine Gruppe potentieller Versicherungsnehmer vernachlässigt: die Berufssportler. Obwohl die Unfallstatistiken der Versicherungsunternehmen zeigen, dass Berufssport die größten Risiken birgt, werden professionelle Sportrisiken von den meisten Versicherungen ausgeschlossen. Jetzt bietet Unfallmaxx Berufssportlern aus Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball, Basketball, Eishockey, Volleyball etc. mit einem neuen Versicherungsangebot einen umfangreichen und preisgünstigen Versicherungsschutz. Prokuristin Heike Orthy erklärt, dass auch Individualsportarten wie Tennis, Golf, Rudern, Judo oder Ringen einfach versichert werden können, Voraussetzung ist nur, dass es sich bei den Versicherten um Berufssportler handelt und das sind nach Definition des Unternehmens all die Personen, die mit ihrem Sport Geld verdienen. Dabei ist es unerheblich, ob neben dem Sport noch ein anderer Beruf ausgeübt wird.

Der hierin enthaltene Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt und rund um die Uhr, so dass auch Trainingslager, nationale und internationale Wettkämpfe und trainingsfreie Zeiten abgedeckt sind. Ebenfalls versichert sind selbstverschuldete Unfälle und Unfallverletzungen durch Fremdverschulden eines Mit- oder Gegenspielers z.B. durch ein Foul.

Die Versicherungssummen betragen bis zu 300.000 Euro bei Vollinvalidität und werden ab einem Invaliditätsgrad von 20% gezahlt. Übersteigt der Invaliditätsgrad diesen Schwellenwert, werden auch Leistungen für die ersten 19% erbracht.

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125 Jahre Gesetzliche Krankenversicherung

In diesem Jahr feiert die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihren 125. Geburtstag. Am 15. Juni 1883 verabschiedete der damalige Reichstag das “Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter”. Hintergrund: Kanzler Otto von Bismarck wollte den zunehmend stärker werdenden Sozialdemokraten zuvorkommen und ihnen damit den Wind aus den Segeln nehmen. Der wichtigste Aspekt der Reform bestand darin, dass alle Arbeiter dazu verpflichtet waren, sich zu versichern und sich an den Kosten daran zu beteiligen. Damals betrug ihr Kostenanteil ein Drittel. Laut dem Brockhaus aus dem Jahr 1898 wurde mit diesen Beiträgen die ‚"Gewährung freier ärztlicher Behandlung und Arznei und unter Umständen Verpflegung im Krankenhaus" sowie das Krankengeld sichergestellt. Auch schon damals gab es erbitterten Streit über die Umsetzung der Versicherung. So weigerten sich die Arbeitgeber aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Firmen, sich an den Versicherungskosten zu beteiligen.

Heute gehört die Krankenversicherung zu den Grundsäulen des Sozialstaates, allerdings sind die Ansprüche an sie mit der Zeit gewachsen. Ging es zu Bismarcks Zeiten nur um die Grundversorgung zum Erhalt der Arbeitskraft, wurde hieraus ein großer Wirtschaftszweig, in dem sich sowohl die Anzahl der Versicherten als auch die angebotenen Leistungen stetig vergrößert haben.

Der demographische Wandel spiegelt sich auch in der Entwicklung der Krankenversicherung wieder. Medizinischer Fortschritt und eine immer älter werdende Gesellschaft haben neue Fragen und Probleme in den Vordergrund gerückt, mit denen sich auch die Krankenversicherung beschäftigen muss. Diese betreffen z.B. das Ausmaß der medizinischen Grundversorgung oder der Kosten für die entsprechenden Leistungen. Eine der größten strukturellen Veränderungen in der Geschichte der Krankenversicherung ist die aktuelle Gesundheitsreform, in deren Zuge die finanzielle Selbstständigkeit der Krankenkassen auf ein Minimum reduziert wird. Ab dem 1. Januar 2009 sollen sie ihr Geld hauptsächlich vom Staat zugewiesen bekommen und den Wettbewerb über verschiedene Leistungsangebote fördern.

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Weniger Arbeitsunfälle - geringeres Unfallrisiko

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat heute in Berlin die Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vorgestellt, nach denen im vergangenen Jahr auf 1000 Vollarbeiter 26,8 Unfälle kamen, das sind 0,2 Unfälle weniger als im Jahr zuvor. Da die Beschäftigungszahlen dank der guten Konjunktur gestiegen sind, ist die absolute Zahl der Arbeitsunfälle trotz geringerem Unfallrisiko auf 959.714 gestiegen - also 1,2% mehr als im Jahr 2006. Die geleisteten Arbeitsstunden nahmen im letzten Jahr dadurch ebenfalls (um 2,5%) zu und betrugen insgesamt 57 Milliarden Arbeitsstunden. Wie DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer erklärte, dass es normal sei, dass bei mehr geleisteter Arbeit auch mehr Unfälle passieren. Dank des anhaltenden Engagements von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für mehr Arbeitssicherheit sei aber das Unfallrisiko insgesamt gesunken.

Breuer kritisiert deshalb die Gesetzesänderung zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), die momentan im Bundestag diskutiert wird. Es sei “alles andere als konjunkturfreundlich”, der Wirtschaft zusätzliche Kosten in dieser Höhe aufzubürden, die durch die neuen Meldepflichten, die den Arbeitgebern auferlegt werden sollen, entstehen würden. Er hoffe, dass die Politik von einer Fehlentscheidung absieht und stattdessen effizientere Alternativen, die derzeit entwickelt werden, abwartet.

Auch die Zahl der Schulunfälle ging im letzten Jahr zurück. Insgesamt kam es zu 1.265.368 meldepflichtigen Unfällen beim Besuch der Schule, Kindertagesstätte oder Universität. Das sind im Vergleich zum Vorjahr (1.279.771 Unfälle) 1,1% weniger. Alle Unfälle, die von einem Arzt behandelt werden müssen, sind meldepflichtig. Pro 1000 Schülern kam es damit zu 73,3 Unfällen. Allerdings geschahen die meisten (57) der 62 tödlichen Unfälle im Jahr 2007 auf dem Schulweg, beim Schulbesuch selbst kam es zu 5 tödlichen Unfällen.

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R+V Krankenversicherung auf Platz 1

Die Zeitschrift “Capital” vergab den 1. Platz in der Sparte Krankenversicherung an die R+V Versicherung. Mit einem aufwändigen Bewertungsverfahren beurteilte Capital zusammen mit einem renommierten Analysehaus verschiedene Versicherungsunternehmen. Mit die Wertung gingen auch die Beschwerde-Statistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein, die Auskunft über die faire Behandlung der Kunden bei der Schadenregulierung durch die Unternehmen geben.

Der Vorstandsvorsitzende der R+V Versicherung Dr. Friedrich Caspers freut sich über die Auszeichnung, gerade weil sich das Unternehmen als Dienstleister für seine Kunden verstehe und diese konsequente Kundenorientierung offensichtlich gut angekommen sei. Die vollversicherten Kunden der R+V Versicherung haben z.B. seit 2003 Anspruch auf ein speziell angebotenes Betreuungsprogramm für Diabetiker und seit 2004 bietet das Unternehmen ein Spezialprogramm für Asthamtiker an. Aktuell wird ein Managed-Care-Programm für Brustkrebspatienten entwickelt.

Für die Versicherung war es in diesem Jahr bereits die dritte Auszeichnung. Neben der besten Platzierung der Capital gab es auch m-rating des Branchendienstes map-report die Bestnote “hervorragend” - zum fünften Mal in Folge. In diese Bewertung gehen langfristig die Servicedaten, Bilanzdaten sowie der Bestandsbeitrag von Versicherungen ein. Bewertet werden Unternehmen, die mindestens seit 12 Jahren auf dem Markt sind. Eine weitere Auszeichnung bekam die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V Versicherung von der Zeitschrift Finanztest für ihren Spitzenservice. Als eine der wenigen Versicherungen gewährleistet sie einen optimalen Notrufservice.

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EM-Fähnchen am Auto gefährden Versicherungsschutz

Heute beginnt die Fußball-Europameisterschaft Euro 2008 und die Autos vieler Fußball-Fans sind bereits mit Deutschland-Fähnchen geschmückt. So schön sie auch aussehen mögen, der Bund der Versicherten warnt vor unliebsamen Folgen, denn für Schäden, die wegen dem oder durch das Fähnchen entstehen, muss der Autofahrer selbst haften.

Die oft billig produzierten Fähnchen werden in der Regel einfach nur in die Seitenscheibe eingeklemmt und können schon bei leicht erhöhten Geschwindigkeiten aus ihrer Halterung reißen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) appelliert wegen der hieraus entstehenden Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer an die fußballbegeisterten Autofahrer, die Fähnchen vor Fahrten auf der Autobahn oder der Landstraße abzunehmen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar bei kleinen Schäden, die eine solche Fahne verursacht, doch dem Versicherungsbund zufolge kann der Versicherungsschutz beim Einbruchdiebstahl ausgesetzt werden. Wenn also in ein geparktes Auto mit EM-Fähnchen eingebrochen wird, ist nach Ansicht der Kfz-Versicherung die Scheibe nicht mehr ordnungsgemäß geschlossen und damit das Einbruchsrisiko erhöht. Sicherer ist es deshalb, das Fähnchen während des Parkens abzunehmen.

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Blitzeinschlag und wann die Versicherung zahlt

Es ist Gewitter-Saison und um sich vor einem Blitzeinschlag zu schützen, muss man verschiedene Dinge beachten, denn ein Blitzableiter schützt nur äußerlich, nicht aber die Gegenstände wie Elektrogeräte im Haus. Elektrogeräte sind bei Gewitter besonders gefährdet, hier drohen Überspannungsschäden. Diese können durch einen Überspannungsschutz vermieden werden. Hierfür bieten sich z.B. Adapter (”Feinschutz”) an, die zwischen Stecker und Steckdose gesetzt werden und die im Baumarkt erhältlich sind.

Der Feinschutz kann die Elektrogeräte von weiter entfernten Blitzabschlägen gut abschirmen, aber bei näheren Einschlägen ist die Spannungsstärke so groß, dass der Feinschutz alleine nicht mehr ausreicht. Besonders bei teuren Geräten in der Wohnung empfiehlt sich deshalb ein zusätzlicher Mittelschutz, der von einem Fachmann angebracht werden muss. Die kleinen Ableiter werden im Sicherungskasten installiert und ähneln in ihrer Größe und Bauform einer normalen Sicherung, kosten aber etwa 500-600 Euro.

Wenn es trotzdem zu einem Überspannungsschaden kommt, zahlt die Hausratversicherung nicht immer automatisch. Verbraucherschützer empfehlen, vor Abschluss der Versicherung genau das Kleingedruckte zu lesen und auch genau die Preise zu vergleichen, da es hier große Unterschiede für die gleiche Leistung gibt.

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Neuer Service der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: Gebärdensprachfilme

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hat ihr Internetangebot um einen neuen Service erweitert. Unter www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de können Gebärdensprachfilme abgerufen werden, die die wichtigsten Fakten aus dem Rentenrecht erklären. Damit vereinfacht die Deutsche Rentenversicherung die Zugänglichkeit ihrer Seite für Menchen mit Behinderung. Ein gutes Beispiel für die konsequente und serviceorientierte Umsetzung des Themas Barrierefreiheit für gehörlose Internetnutzer!

Die Zusammenstellung der Themen für die Videos erfolgte durch die Deutsche Rentenversicherung zusammen mit dem Gebärdenwerk Hamburg. Eine Übersicht findet der Besucher mit einem Klick auf das Symbol für “Deutsche Gebärdensprache” (DGS) auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Ein Moderator informiert hier in Gebärdensprache über die Inhalte der einzelnen Filme. Voraussetzung für deren Darstellung ist der Adobe Flash Player, der kostenlos beim Hersteller heruntergeladen werden kann.

Gehörlose können Sprechen und Lesen nur schwer erlernen, da ihnen die grundlegende Voraussetzung hierfür, das Hören, fehlt. Für sie ist die Gebärdensprache mit unserer Muttersprache vergleichbar. Viele Gehörlose sind deshalb darauf angewiesen, dass Informationen auch in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden, gerade wenn es um komplexe Sachverhalte in schwierigen Texten geht.

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Versicherungsschutz auch bei Kollision mit totem Wild

Wie aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervorgeht, besteht der Versicherungsschutz eines Autofahrers auch, wenn er aufgrund des Überfahrens von bereits totem Wild einen Unfall verursacht (Az.: 5 S 244/06. Das Gericht war der Meinung, dass es versicherungsrechtlich keinen Unterschied macht, ob es zur Kollision mit einem lebenden, bewegten oder mit einem toten Tier kam. Deshalb sei die Versicherung auch in diesem Fall zu den entsprechenden Zahlungen verpflichtet.

Im konkreten Fall hatte ein Mann ein auf der Fahrbahn liegendes totes Wildschwein überfahren, wodurch es zu einem Unfall kam. Der Mann wollte seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, was die Versicherung aber ablehnte. Begründung: Der Versicherungsschutz gelte nur für eine Kollision mit sich bewegendem Haarwild.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Für die Weigerung der Versicherung gebe es keine rechtliche Grundlage, denn die hier beanspruchte so genannte Tiergefahr sei auch bei einem tot auf Fahrbahn liegenden Wild gegeben, füe die der Versicherungsschutz ja gerade gedacht sei.

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Wenn die Grillparty zum Versicherungsfall wird

Der Sommer ist die Zeit der Grillpartys und der guten Laune. Doch nicht immer endet ein Grillen mit Freunden auch so fröhlich, wie es begonnen hat. Jedes Jahr kommt es beim Hantieren mit offenem Feuer zu rund 4000 Unfällen.

Hauptursache hierbei ist das Anzünden der Kohle, für das Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus verwendet werden. Doch mit diesen Brandbeschleunigern können schnell Stichflammen entstehen, die lebensgefährliche Folgen haben können. Außerdem kann durch die Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche eine Rückzündung entstehen, aus dem sich ein Flammenstrahl bilden kann, der durchaus bis zu zehn Meter lang sein kann. Insbesondere Kinder oder andere Personen, die sich in der Nähe des Grills aufhalten, sind hier besonders gefährdet. Es ist daher dringend zu empfehlen, nur spezielle, sichere Grillanzünder aus Holzwachs oder Paraffin zu verwenden. Beim Kauf sollte man deshalb schon auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und die DIN Nummer 66358 auf der Verpackung achten, die anzeigen, dass dieses Produkt zugelassen ist.

Wenn das Grillfeuer auf die Gartenmöbel übergreift, so haftet die Hausratversicherung. Dies gilt auch dann, wenn das Grillen außerhalb des eigenen Grundstücks, also z.B. auf einem Campingplatz stattgefunden hat. Das wäre dann ein Fall für die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Betrifft der Schaden nicht nur die eigenen Möbel, sondern das Eigentum Dritter oder sogar Personen, dann ist die private Haftpflichtversicherung hierfür zuständig. Sie haftet für berechtigte Forderungen nach Schadenersatz. Sollten diese Forderungen nicht berechtigt sein, wehrt die Haftpflichtversicherung diese - notfalls auch vor Gericht - ab.

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Versicherungsschutz in der Mittagspause

Die Mittagspause gehört zum Arbeitsalltag, aber nicht bei allen Unfällen, die während dieser Zeit passieren, haftet auch die gesetzliche Unfallversicherung. Während z.B. der Weg in die Kantine oder in einen Imbiss, ein Restaurant oder in einen Supermarkt, in dem Nahrungsmittel für den Verzehr in der Mittagspause gekauft werden, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, ist der Aufenthalt in der Kantine o.ä. selbst jedoch nicht versichert.

Da die Einnahme der Mahlzeiten zu den privaten, so genannten “eigenwirtschaftlichen” Tätigkeiten gehört, endet der Versicherungsschutz sozusagen an der Eingangstür zur Kantine. Wer sich dann während des Essens z.B. verbrennt oder eine Vergiftung durch verdorbene Lebensmittel zuzieht, ist in der Regel nicht versichert.

Das gleiche gilt für die so genannten “Nebenverrichtungen”, also Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zubereitung oder dem Konsum von Lebensmitteln stehen. Hierzu gehören beispielsweise das Schneiden von Obst, das Kaffeekochen oder das Äffnen einer Flasche.

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Unfallversicherung muss bei Fußball-Unfall auf Bolzplatz haften

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nach eigenen Angaben in einem aktuelle Urteil entschied, muss die Unfallversicherung auch bei Unfällen, die beim Fußballspielen auf dem Bolzplatz passieren, zahlen.

Im konkreten Fall war ein Mann im Juni 2002 beim Fußballspielen mit seinem Sohn und anderen Vätern mit ihren Kindern auf dem Bolzplatz umgeknickt. Als Folge der Bodenunebenheit, über die der Mann gestolpert war, zog er sich einen Fußwurzelausriss am Knochen unter dem linken Fuß zu, dem eine Thrombose folgte. Als sich die Unfallversicherung des Mannes weigerte, für die Kosten der Behandlung aufzukommen, ging der Versicherte vor Gericht, um die Zahlung einzuklagen. Die erste Instanz, das Landgericht Essen, wies seine Klage ab.

Im Gegensatz dazu sprach das OLG dem Versicherten Recht zu und begründete seine Entscheidung damit, dass in diesem Fall ein Unfall im Sinne der Versicherung vorliege, da sich der Kläger “durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis” unfreiwillig verletzt” habe. Die Angaben des Mannes zum Unfallhergang seien plausibel, da Bolzplätze häufig Unebenheiten aufwiesen, so die Richter. Deshalb muss die private Unfallversicherung nun 8500 Euro an den Mann zahlen.

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