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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Kreditkarte von Germanwings im Schnelltest

Die Fluggesellschaft Germanwings bietet ein Kreditkarten-Paket an, das im ersten Jahr kostenlos ist, aber in der Folge 49,99 Euro an Jahresgebühren kostet. Die Stiftung Warentest hat dieses Angebot einem Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Leistungen den hohen Preis ab dem zweiten Jahr nicht rechtfertigen.

Das Kreditkarten-Doppelpaket Gold besteht aus einer Visa Business Karte und einer Mastercard, einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Wer einen Flug bei Germanwings bucht, erhält 250 Gratismeilen und wer mit der Visa-Karte bucht, erhält pro Euro Umsatz jeweils 3 Meilen gutgeschrieben. Karteninhaber und ihre Begleitung dürfen Sportgepäck kostenlos transportieren.

Die Vorteile des Angebots bestehen darin, dass die durch den Karteneinsatz erworbenen Gratismeilen nicht verfallen und dass keine Gebühr für den Karteneinsatz im Ausland erhoben wird, was sonst durchaus üblich ist. Missbraucht ein Betrüger die Karten, müssen die Kunden den sonst fälligen Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro nicht bezahlen.

Allerdings gibt es auch Nachteile: Der Kunde muss seine Umsätze laut Antragsformular nämlich in Raten ausgleichen und hierfür hohe Zinsen zahlen. Das kann er nur verhindern, indem er nach Vertragsabschluss selbst aktiv wird und die teure Vorgehensweise unterbindet. Nachteilig ist auch, dass der Gratistransport von Sportgepäck an den Einsatz der Karte gebunden ist. Die angebotenen Versicherungsleistungen sind zudem lückenhaft, betont die Stiftung Warentest. Insgesamt lohnt sich die Karte – wenn überhaupt – nur für Sporttouristen, die viel reisen und ihr Gepäck über den Einsatz der Karte günstig transportieren möchten, und für Geschäftsreisende, die viele Gratismeilen sammeln möchten.


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Handyversicherung Vergleich im Internet

Bezugnehmend auf aktuelle Berichte steht der iPhone 5 Release in Deutschland kurz bevor. Ab dem 14. Oktober soll die neue Smartphone-Generation von Apple neben der Bundesrepublik in vier weiteren Ländern angeboten werden. Gemeinsam mit der Markteinführung des iPhone 5 werden auch die ersten Handyversicherungen für das neue Apple-Gerät auf dem Markt Einzug halten.

Gerade bei kostenintensiven Geräten macht es Sinn eine Handyversicherung abzuschließen. Smartphones wie das iPhone werden zu hohen Preisen angeboten und sind demnach mit einem enormen Wert verbunden. Eine Handyversicherung ist meist lediglich für die ersten Monate sinnvoll. Bei teuren Smartphones kann sich ein solcher Versicherungsvertrag für ein Zeitfenster von maximal eineinhalb Jahren lohnen.

Im Anschluss verlieren die Smartphone stark an Wert, sodass sich die Absicherung mit einer entsprechenden Versicherung für den Besitzer oft nicht mehr lohnt. Beim Abschluss einer Handyversicherung sollten Verbraucher nicht auf einen Vergleich der Tarife und der zu versichernden Risiken verzichten.

Ein solcher Vergleich ist problemlos über entsprechende Portale im Internet möglich. Die Handyversicherung bietet nur dann einen optimalen Schutz, wenn die richtigen Risiken in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurden. Bei einem Vergleich sollten demnach sowohl die Beiträge als auch die Leistungen berücksichtigt werden.

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Körperschutzpolice der Allianz im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat die sogenannte “Körperschutzpolice” der Allianz Lebensversicherung einem Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass sich diese Versicherung für Menschen lohnen kann, die aus welchen Gründen auch immer keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können.

Im Vergleich zu einer BU kommt dem Beruf des Versicherten bei dieser neuen Police eine geringere Bedeutung zu, hier gibt es statt der 4-5 Berufsgruppen nämlich nur 2. Versicherte, die eine Körperschutzpolice abgeschlossen haben, erhalten eine Rente, wenn sie zeitweise oder dauerhaft eine oder mehrere körperliche oder geistige Fähigkeiten verlieren oder an einer schweren Krankheit erkranken. Dazu zählen u.a. Krebs, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Herzinfarkt. In diesen Fällen wird zu der vereinbarten Rente ein Einmalbetrag in gleicher Höhe wie die jährliche Rente ausgezahlt.

Die vereinbarte Rentenhöhe kann in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss nachträglich erhöht werden, ohne dass hierfür Gründe angegeben werden müssen. Dies ist allerdings nur bis zum 40. Lebensjahr des Kunden möglich. Später kann die Rentenhöhe nur bei bestimmten Anlässen angepasst werden. Eine Änderung nach dem 45. Lebensjahr des Versicherten ist nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass die maximale Jahresrente bei 12.000 Euro liegt.

Vorteilhaft bei der Körperschutzpolice ist laut Stiftung Warentest, dass der Versicherungsschutz auch rückwirkend für bis zu 12 Monaten gilt und dass die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Versicherten und schwere Krankheiten für vergleichsweise geringe Beiträge abgesichert sind. Im Vergleich zur BU sind die Gesundheitsfragen bei dieser Police weniger umfassend, so dass auch Menschen mit Vorerkrankungen die Chance auf eine Versicherung haben.

Nachteilig ist allerdings, dass die Leistung erst dann eintritt, wenn sich der Ausfall der geistigen oder körperlichen Fähigkeiten über eine Dauer von mindestens 12 Monaten hinzieht. Erkrankt ein Versicherter allerdings erneut an einer schweren Krankheit, für die er schon einmal eine Kapitalzahlung in Anspruch genommen hat, gibt es keine zweite Leistungserbringung.

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Kostenlose Hotline zum Thema Sportunfall

Jedes Jahr werden von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 1,5 Millionen Sportunfälle gezählt. Den Betroffenen ist die Rechtslage nach einem Sportunfall oft unklar.

Nach einem Unfall behalten zahlreiche Sportler jedes Jahr schwere Schäden zurück und geraten infolge dessen in finanzielle Not. Am Donnerstag, den 15. September 2011, können sich Sportler unter einer kostenlosen Hotline zum Thema Sportunfall über die finanzielle Absicherung, die Rechtslage und die gezielte Vorbeugung von Sportunfällen informieren.

Die kostenlose Hotline 0800-000 77 32 ist von 10 bis 16 Uhr von Experten besetzt. Unter den Experten befindet sich auch Hans-Jürgen Holstiege von der ERGO Direkt Versicherung aus Düsseldorf. Er ist bei der Versicherungsgruppe als Experte für die Unfallversicherungen aktiv.

Auch die Rechts- und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Dr. Susanne Punsmann, wird den Anrufern mögliche Fragen beantworten. Das Team der Experten wird von Andreas Reitmeier und Dr. Matthias Brem abgerundet. Reitmeier ist als Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Ergo Direkt tätig. Mit Dr. Brem wird die Hotline von dem Leiter des Funktionsbereichs Orthopädische Sportmedizin am Klinikum Nürnberg begleitet.

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Fehlerhafte Abbuchungen der Künstlersozialkasse

In 75.480 Fällen hat die Künstlersozialkasse (KSK) ihre Beiträge für den Monat August 2011 versehentlich doppelt abgebucht. Die Abbuchung der Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung erfolgte am 5. September 2011. Wie die KSK auf ihrer Internetseite mitteilt, will man den zuviel abgebuchten Betrag so schnell wie möglich wieder zurückzahlen und entschuldigt sich für die Fehlbuchung. Die betroffenen Versicherten müssen sich hierfür nicht extra mit der KSK in Verbindung setzen, heißt es.

Die Betroffenen werden gebeten, die Lastschriften einzulösen und keinen Widerspruch einzulegen. Der doppelt abgebuchte Betrag wird unaufgefordert zurückgebucht. Sollten Betroffene bereits die Stornierung der versehentlichen Abbuchung in Auftrag gegeben werden, fallen hierfür keine Gebühren für die Versicherten an bzw. bekommt die Stornigebühren von der KSK ersetzt.

Wie hoch die Summe ist, die insgesamt zuviel abgebucht wurde, konnte eine Sprecherin der KSK gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” nicht sagen. In Abhängigkeit von dem Einkommen der Versicherten kostet der Sozialversicherungsschutz der Künstler zwischen 72 und 897 Euro monatlich. Im Durchschnitt zahlt jeder Versicherte rund 210 Euro pro Monat. Laut “Süddeutsche Zeitung” hat die KSK demnach wegen eines EDV-Fehlers mindestens rund 16 Millionen Euro zu viel abgebucht.

In der KSK sind selbstständige Künstler und Publizisten kranken-, renten- und pflegeversichert, wobei die Kasse selbst für die Durchführung der Versicherung nicht zuständig ist. Ihre Aufgabe ist es lediglich, die Anmeldung der Künstler bei den Kranken- und Rentenversicherungen vorzunehmen und die Beiträge an diese weiterzuleiten.

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Zu schnelle Beauftragung eines Anwalts kann teuer werden

Laut einem Anfang der Woche veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgerichts kann es teuer werden, wenn jemand zu schnell einen Anwalt einschaltet. Die Gegenseite muss nämlich nur dann für die Anwaltskosten aufkommen, wenn es überhaupt notwendig war, einen Anwalt einzuschalten (Az.: 133 C 7736/11).

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die bei einem Versicherungsunternehmen eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte und deren Versicherungssumme zum 1. März 2011 als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden sollte. Weil die vereinbarte Summe in Höhe von 23.815 Euro zu diesem Tag nicht auf ihrem Konto war, schaltete die Frau einen Anwalt ein, der die Versicherung anmahnte. Bis dahin hatte sie mit der Versicherung noch keinen Kontakt aufgenommen. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgte dann am 6. März 2011, doch die Frau wollte, dass die Versicherung nun auch die Anwaltskosten in Höhe von 294 Euro übernahm, was diese ablehnte, woraufhin die Frau klagte.

Das Gericht entschied jedoch, dass es überhaupt nicht nötig gewesen wäre, sofort einen Anwalt einzuschalten, weil überhaupt nicht sicher war, dass das zahlungspflichtige Unternehmen seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen wollte. Die Frau hätte sich zuerst bei der Versicherung informieren müssen, warum es zu der Verzögerung gekommen sei. Hier hätte ein einfacher Anruf genügt, bei dem sie auch darauf hätte hinweisen können, dass sie einen Anwalt einschalten will, wenn die Summe nicht ausgezahlt würde. Ihrem Anspruch auf Auszahlung der Summe durch ein anwaltliches Schreiben Nachdruck zu verleihen, war nach Ansicht des Gerichts nicht nötig. Deshalb muss die Versicherung für die verfrühte Einschaltung des Anwalts auch nicht zahlen, so das Gericht.

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Sparkassen-Kreditkarte Gold im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat im Juli Kreditkarten mit Reiseversicherungspaketen unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-Kreditkarte Gold, die von mehr als 400 Sparkassen angeboten wird, war nicht darunter. Deshalb hat die Stiftung Warentest diese Kreditkarte nun nachträglich einem Schnelltest unterzogen – mit dem Ergebnis, dass auch diese Gold-Kreditkarte keinen umfassenden Reiseschutz bietet.

Die Sparkassen-Kreditkarte Gold enthält einen Auslandskrankenschutz und eine Reiserücktrittsversicherung. Nach Ansicht der Experten ist der Auslandskrankenschutz “wenig geeignet”, da die Versicherung nur 90 Tage lang bezahlt – unabhängig davon, ob der Versicherte dann schon transportfähig ist oder nicht. Außerdem werden nur die Kosten für medizinisch notwendige, nicht aber für sinnvolle Rücktransporte übernommen und psychische Erkrankungen sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten.

Zumindest eingeschränkt geeignet ist die Reiserücktrittsversicherung. Allerdings ist der Arbeitsplatzverlust kein ausreichender Grund für die Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt. Muss der Versicherte die Reise wegen Krankheit absagen, muss er trotzdem noch 20% der anfallenden Kosten selbst tragen-

Mit guten Einzelverträgen über eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung sind die Kunden deshalb besser bedient, so das Fazit der Stiftung Warentest.

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Versicherungen für Pedelecs

Elektrische Fahrräder, die sogenannten Pedelecs, sind voll im Trend. Immer mehr Bürger sind mit diesem Fortbewegungsmittel unterwegs, das auch älteren oder kranken Menschen ermöglicht, gesund und umweltschonend unterwegs zu sein. Pedelecs sind jedoch nicht ganz billig, sie kosten in der Regel zwischen 1000 und 2000 Euro und sollten dementsprechend gut abgesichert sein.

Rechtlich gesehen zählen Pedelecs zu den Fahrrädern, deshalb sollten Pedelecs-Besitzer zuerst ihre Hausratversicherung prüfen, ob diese eine Fahrradklausel enthält. Ist dies der Fall, so fallen alle Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h unter diese Klausel. Die Hausratversicherung sichert das Gefährt jedoch nur gegen Schäden ab, die im eigenen Haus oder in einem verschlossenen Keller entstehen, wie z.B. durch einen Wasserschaden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Einbruch.

Pedelecs, die regelmäßig woanders abgestellt werden, sind über die Hausratversicherung nicht versichert. Wer sein elektrisches Fahrrad auch außerhalb der eigenen vier Wände gegen Diebstahl absichern will, der sollte eine Fahrraddiebstahlversicherung abschließen, die von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten wird. In der Regel sichert eine solche Zusatzversicherung Pedelecs ab, die zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr draußen abgestellt werden, Fahrräder, die nach 22 Uhr noch draußen in Benutzung sind oder in Gemeinschaftskellern abgestellt werden. Norbert Wulff, Vorstand des Direktversicherers DA Direkt, appelliert an alle Pedelecs-Besitzer ihr Elektro-Fahrrad vor allem nachts niemals unbeaufsichtigt draußen stehen zu lassen, da die Gefährte bei Dieben sehr beliebt sind.

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BGH sieht Fettbrand nicht zwangsläufig als grobe Fahrlässigkeit

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ist es nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn ein Versicherter einen Top mit erhitztem Fett nicht ununterbrochen beaufsichtigt und dann nicht erkennt, wenn dieser einen Brand auslöst (Az.: VI ZR 196/10). In manchen Fällen kann es sich auch um ein sogenanntes Augenblicksversagen handeln. Dann hat die Versicherung keinerlei Regressansprüche.

Im konkreten Fall hatte eine Gebäudeversicherung gegen einen Mieter geklagt, der in einem Kochtopf Fett erhitzt hatte und dann das Zimmer verließ, um das Fernsehgerät einzuschalten. Weil der Mieter durch das Programm abgelenkt wurde, kehrte er nicht wie geplant sofort in die Küche zurück. So merkte er nicht, dass das überhitzte Fett Feuer fing. Das Feuer weitete sich zu einem Brand aus, der das gesamte Haus erfasste und einen Schaden von 150.000 Euro verursachte.

Der BGH sah in dem Verhalten des Mieters keine grobe Fahrlässigkeit, sondern bewertete es als Augenblicksversagen. Hätte der Mieter allerdings unter Alkoholeinfluss gestanden, wäre der Fall anders zu beurteilen gewesen, so die Karlsruher Richter. Die Versicherung konnte jedoch eine Alkoholisierung des Mieters nicht nachweisen.

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Finanzprodukte: Undurchsichtige Bewertungen durch Rankings und Siegel für die Kunden

Wer sich gegen finanzielle Schäden oder für das Alter absichern möchte, weiß: Auf dem Markt gibt es vielfältige Finanzprodukte. Doch worum es bei dem individuellen Angebot geht, verstehen oft die wenigsten. Wie aus einem Bericht von Welt Online hervorgeht, zeigen sich immer mehr Verbraucher angesichts Auszeichnungen wie “Ausgezeichneter Service”, “Beste Bank” oder “gut” verwirrt.

Wie Welt Online den Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Finanzleistungen (IFF) in Hamburg, Achim Tiffe, zitiert, müssen Kunden “mit einem Überangebot an Informationen kämpfen.” Angesichts der massigen Vielfalt an Finanzprodukten wie Riester-Rente, Risikolebensversicherung, Fondspolice oder Banksparplan, verstehe kaum einer wirklich, worum es bei den einzelnen Produkten eigentlich gehe, so Tiffe weiter.

Um bei ihren Finanzentscheidungen Anhaltspunkte zu erhalten, orientierten sich viele Verbraucher daher an Vergleichstests oder Ranglisten. “Diese Siegel und Ergebnisse transportieren schnell und verständlich eine Kernbotschaft. Nämlich, dass ein Produkt einen guten Platz belegt hat”, zitiert Welt Online Tiffe weiter. Da sich Banken und Versicherer dieses Verhaltens bewusst seien, nutzten viele unter ihnen derartige Testsiegel, um auf sich und ihre Angebote aufmerksam zu machen. Hintergrund sei, dass ein entsprechendes Siegel vertrauenerweckend wirke, sagte Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen dem Blatt.

Keine einheitlichen Standards bei Testdurchführungen

In den vergangenen Jahren sei der Markt für entsprechende Siegel stark gewachsen, berichtet Welt Online weiter. Nach Stiftung Warentest und Ökotest eroberten immer mehr Anbieter den Markt, die eigene Tests durchführen und anschließend Siegel und Auszeichnungen vergeben. So nehme beispielsweise das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) in Hamburg vor allem die Finanzdienstleistungen von Banken und Versicherungen unter die Lupe. Tester untersuchten und bewerteten unter anderem die Freundlichkeit des Beraters, die Wartezeit des Kunden oder ob der Berater die Lebenssituation des Kunden richtig erfasst habe, heißt es in dem Artikel weiter. Laut DISQ-Geschäftsführer Markus Hamer würden die Unternehmen nach Testauswertung benotet und können anschließend das entsprechende Siegel verwenden.

Aber genau dies führe Verbraucher in die Irre, warnen Verbraucherschützer. Eckhard Benner von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg gibt in dem Bericht zu bedenken, dass nicht immer klar sei, “was eigentlich getestet wurde”. Sollte die Freundlichkeit des Beraters getestet worden sein, könne noch lang nicht eingeschätzt werden, welche Qualität die Beratung hatte, so Benner. Zu kritisieren sei ebenfalls, dass es keine gesetzlichen Regelungen bei den Tests gebe, so dass verschiedene Institute nicht nach gleichen Standards testen würden.

Persönliche Situation bei großen finanziellen Entscheidungen ausschlaggebend

DISQ-Geschäftsführer Hamer weist derartige Vorwürfe zurück. Auf den Siegeln seines Instituts werde klar erklärt, was getestet wurde. Auf der Homepage seines Unternehmens könnten sich Verbraucher zudem ausgiebig über die Tests informieren. “Verbrauchern, die einen hohen Stellenwert auf Service legen, kann das Testergebnis daher durchaus einen Anhaltspunkt liefern”, so Hamer gegenüber Welt Online weiter.

Als Tipps geben Verbraucherschützer dennoch, sich nicht blind auf Siegel und Auszeichnungen zu verlassen. Insbesondere wenn größere finanzielle Entscheidungen anstünden, komme es laut Verbraucherschützer Thomas Mai “sehr stark auf die persönliche Situation an.” Daher hätten allgemeine Testergebnisse in derartigen Fällen wenig Aussagekraft.

Gut recherchiert und meist leicht verständlich sind hingegen die Tests der Stiftung Warentest, diese nahm beispielsweise in 2010 Riskolebensversicherungen von 46 Anbietern unter die Lupe. Als Testsieger ging dabei die Ergo Direktversicherung mit ihrer Risikolebensversicherung hervor. Die Ergo Direktversicherung war im Test in drei von sechs Modellfällen mit ihrem Tarif M6 der günstigste Anbieter für Nichtraucher und konnte zudem mit seinem Sofort-Zusage-Check punkten.

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Urteil: AGB sind verbindlich, Werbesprüche nicht

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Verbraucher vor dem Abschluss eines Vertrages immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, denn nur die sind rechtlich bindend (Az.: 261 C 25225/10). Oft werden hier im Kleingedruckten Werbeangebote widerrufen oder eingeschränkt, doch diese sind nicht bindend, sondern werden von den AGB aufgehoben.

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die Anfang 2009 ihre Krankenkasse gewechselt hatte. Sie entschied sich für eine Kasse, die in ihrem Prospekt mit einer Beitragsrückerstattung geworben hatte. In der Broschüre stand wörtlich “Sie erhalten drei Monatsbeiträge bereits nach dem ersten leistungsfreien Jahr”. Nach einem Jahr wollte die Frau die Beitragsrückerstattung von der Kasse einfordern, da sie im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hatte. Als die Versicherung eine Rückzahlung verweigerte, reichte die Frau Klage ein.

Diese Klage wies das Gericht Anfang Februar ab. Begründung: Nur aus der Werbebroschüre ergebe sich noch kein Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung. In den AGB und in den Vertragsbedingungen stünde eindeutig, dass die Versicherung das Recht habe, jedes Jahr aufs Neue die Beitragsrückerstattung festzulegen. Dies sei aus den Unterlagen ersichtlich und die Lektüre der AGB sei für die Verbraucher durchaus “zumutbar”, so das Gericht. Da hier vorherige Werbeversprechen konkretisiert und damit auch eingeschränkt werden können, raten Experten dazu, vor jedem Vertragsabschluss sorgfältig die AGB durchzulesen.

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Kinderschutzpaket von AXA im Produktcheck

Um die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit eines Kindes abzusichern, bietet die AXA ein sogenanntes Kinderschutzpaket an. “Die Welt” hat das Kinderschutzpaket der AXA einem Produktcheck unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass diese Police keinen ausreichenden Schutz bietet.

Das Kinderschutzpaket umfasst vier Policen: eine Unfallversicherung, eine Grundfähigkeitenversicherung, eine Pflegeversicherung und eine Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung der Folgen schwerer Erkrankungen. Unabhängig von der Ursache der Invalidität zahlt die AXA im Schadensfall einmalig die Summe von 50.000 Euro und eine monatliche Rente das ganze Leben lang. Der Versicherungsbeitrag für das Kinderschutzpaket ist abhängig von der Höhe dieser monatlichen Rente und kostet pro Jahr 141,60 Euro für eine monatliche Rente von 500 Euro. Für eine monatliche Rente von 1000 Euro muss man 225,60 Euro jährlich bezahlen und bei einer Monatsrente von 1500 Euro kostet die Police 309,60 Euro pro Jahr.

Positiv beurteilt “Die Welt”, dass die Versicherung monatlich gekündigt werden kann und dass der Versicherungsschutz nicht auf einzelne Krankheiten beschränkt ist. Allerdings wird die Versicherungssumme nur in den schwerten Fällen, d.h. ab 50% Invalidität, bei Verlust einer Grundfähigkeit, bei einer schweren Organschädigung oder Krebserkrankung, gezahlt.

Insgesamt reicht die Risikoabsicherung den Experten zufolge vor allem im Unfall-Bereich nicht aus. Da man die übrigen Absicherungen wegen des geringen Risikos eigentlich nicht braucht, raten die Experten von dem Abschluss des Kinderschutzpakets eher ab. Stattdessen empfehlen sie den Abschluss einer guten Unfallversicherung.

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Kfz-Versicherung: Preise seit Jahresbeginn drastisch angestiegen

Ein Auto zu unterhalten wird immer mehr zum Luxus. Denn nicht nur die Spritpreise an den Tankstellen lassen manchen Autofahrer verzweifeln. Auch die Preise für die Kfz-Versicherung werden immer teurer. Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau Online sind die Preise seit Anfang des Jahres um bis zu 23 Prozent gestiegen – und ein Ende sei nicht in Sicht.

Wie FR Online unter Berufung auf die Unternehmensberatung Nafi aus Höxter berichtet, wurden seit Jahresbeginn 141 Autotarife teilweise stark angehoben. Lediglich 12 Tarife seien gesenkt worden. Hintergrund in diesen Fällen war jedoch, dass es sich um sehr teure Anbieter handelte, die ihre Preise senken mussten, um konkurrenzfähiger zu werden. Weiter hieß es, Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit einer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung schützen, müssen aktuell in der Spitze mehr als 23 Prozent mehr zahlen als es noch im Januar der Fall war.

Dass sich diese Tendenz bald ändert, ist dem Bericht zufolge unwahrscheinlich. So heißt es, dass der Rückversicherer Gen Re aus Köln trotz der Anhebungen davon ausgeht, dass die Autoversicherer erneut vor einem Verlust in Milliardenhöhe stehen. Dieser habe 2010 bereits 1,5 Milliarden Euro betragen.

Ein Tipp, um den hohen Kosten zu entkommen: Die Kfz Versicherung wechseln. Da Autokäufer dem Bericht zufolge nicht an die Versicherung gebunden sind, wenn sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, können sie einen Preisvergleich unter den Anbietern durchführen und mit ihrem Wagen den Versicherer wechseln. Häufig müssen sie dann weniger als vorher zahlen. Laut Schätzung von Nafi-Experte WolfgangHöltring würden “die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern weiterhin groß bleiben”, berichtet die Frankfurter Rundschau Online weiter.

Vorsicht sei allerdings bei besonders günstigen Versicherungen geboten, da sie sich als “gefährliche Magerangebote” herausstellen können. Dem Bericht zufolge hat Nafi bei einer marktweiten Untersuchung unter 300 Tarifen 42 solcher Magerangebote entdeckt. Begeht der Fahrer einen grob fahrlässigen Fehler, gilt ledilgich der gesetzliche Schutz, wodurch der Fahrer in der Kaskoversicherung eventuell völlig leer ausgehen kann.

Ausschlaggebend für die Versicherungsprämie sind den Angaben zufolge Wohnort, Fahrzeug-Modell, Anzahl und Alter der Fahrer sowie der Gebrauch des Wagens. Sparen lässt sich aktuell vor allem durch die Werkstattbindung. Verpflichtet sich der Kunde, nach einem Kasko-Schaden eine vom Versicherer ausgewählte Werkstatt zu nutzen, erhält er einen deutlichen Rabatt.

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Versicherungen für Schulanfänger?

Wenn die Sommerferien enden, beginnt für viele ABC-Schützen mit dem Schulanfang der “Ernst des Lebens”. Viele Versicherungen wollen die Sorge der Eltern dazu nutzen, ihnen verschiedene Produkte zu verkaufen, doch nicht alle Versicherungen sind nötig. Der Bund der Versicherten (BdV) rät Eltern jedoch, sich auf die wichtigen Versicherungen zu konzentrieren und keine unnötigen Versicherungen in die Schultüte zu packen.

Sinnvoll ist z.B. eine private Unfallversicherung für Kinder, mit der sie rund um die Uhr, also auch in ihrer Freizeit, abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert nämlich nur den Schulweg und die Zeit in der Schule ab. Allerdings warnt BdV-Vorstandsvorsitzender Hartmuth Wrocklage vor Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr. Bei diesen Policen erhalten die Eltern am Ende nämlich nur die – schlecht verzinsten – Sparanteile zurück, die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen eingezahlt wurden. Wer seine Kinder nicht nur gegen Unfälle, sondern auch gegen Invalidität durch Krankheit absichern möchte, kann dies mit einer Kinderinvaliditätsversicherung tun.

Was viele Eltern nicht wissen: Schulanfänger, die einen Verkehrsunfall verursachen, können für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden, weil sie bis zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr: bis zum 10. Lebensjahr) nicht deliktfähig sind. Sollte der Unfallgegner an die Eltern Forderungen stellen, empfiehlt Wrocklage den Eltern, ihre private Haftpflichtversicherung einzuschalten. Diese übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage und kümmert sich auch darum, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Eltern, die verhindern möchten, dass der Geschädigte in einem solchen Fall die Kosten des Schadens selbst tragen muss, können bei ihrer privaten Haftpflichtversicherung darauf achten, dass diese auch für Schäden aufkommt, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden. In der Regel können bestehende Policen – gegen Aufpreis – um diese Leistung erweitert werden. Allerdings ist dieser Schutz laut Wrocklage auch auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.

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2 Mio Deutsche schließen Versicherungen online ab

Aus einer repräsentativen Umfrage, die im Auftrag des Hightech-Branchenverbandes BITKOM durchgeführt wurde, geht hervor, dass schon 2 Millionen Deutsche eine Versicherung über das Internet abgeschlossen haben. Das sind doppelt so viele wie vor zwei Jahren. BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn bestätigt, dass sich das Internet immer mehr als “bedeutender Vertriebsweg für Versicherungen” etabliert. Insbesondere Senioren ab 65 Jahre scheinen sich immer häufiger online zu versichern. An der Umfrage nahmen 1003 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren teil.

Versicherungen mit weitgehend standardisierten Leistungen wie z.B. Rechtsschutz-, Reise- oder Kfz-Versicherungen sowie Hausrat-, Haftpflicht- oder Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung eignen sich besonders für den Vertrieb über das Internet. Neben den reinen Direktversicherungen, die ihre Policen fast ausschließlich über das Internet vertreiben, bieten auch viele etablierte Konzerne ihre Versicherungen online an. Über diesen Vertriebsweg sind besonders günstige Konditionen möglich.

Allerdings gibt es auch nach wie vor Versicherungen, für die eine persönliche Beratung üblich und auch sinnvoll ist, so Bonn. So sollten Policen zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, Krankenversicherungen oder Angebote zur privaten Altersvorsorge lieber erst nach einer individuellen Beratung abgeschlossen werden, raten die Experten. Im Gegensatz zu einfachen Policen, die direkt online abgeschlossen werden können, bieten die Versicherungskonzerne bei diesen komplexeren Produkten in der Regel ihren Kunden den Kontakt zu einem Berater oder die Erstellung eines persönlichen Angebots an.

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