Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Rückversicherer Munich Re: Naturkatastrophen schmälern Gewinn 2011
Der weltweit größte Rückversicherer Munich Re hat kein leichtes Jahr hinter sich. Für meisten Branchen war 2011 ein katastrophales Jahr. Auch Munich Re musste Abstriche machen, sieht aber jetzt positiv in das Jahr 2012. Der Vorstand will 2012 wieder einen Gewinn in Milliarden-Höhe einfahren.
Auch wenn das Jahr 2011 wegen diverser Naturkatastrophen und der Euro-Krise nicht im Zeichen der Munich Re stand, soll der Gewinn nach bisherigen Berechnungen immerhin knapp 710 Millionen Euro betragen. Wie das Unternehmen mitteilte, war das Jahr 20112 das teuerste Jahr in der Geschichte der Versicherung, rund 4,5 Milliarden Euro hat es die Munich Re gekostet.
Niemals zuvor hatten Naturkatastrophen die Rückversicherer so viel Geld gekostet wie in 2011. Gerade das verheerende Seebeben in Japan zu Beginn des Jahres und das später folgende Erdbeben in Neuseeland waren hierfür ausschlaggeben. Selbst im Jahr 2005, als der Hurricane “Katrina” den Süden der Vereinigten Staaten verwüstet hatte, war es wohl billiger für die Rückversicherer gewesen.
Trotzdem sehen die Manager der Munich Re hoffnungsvoll in die Zukunft. Gerne wolle man den Gewinn aus dem Jahr 2010 anpeilen, so der Finanzchef Jörg Schneider am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Damals waren 2,4 Milliarden Euro in die Kasse gespült worden. Die Aktionäre spüren jedoch nichts von der Flaute, für die Ausschüttung der Dividende wurde Reserven der Munich Re angezapft und so 6,25 Euro pro Aktie ausgezahlt werden.
Keine Kommentare
Ergo Direkt Gegenstands-Schutz im Schnelltest
Ergo und Ergo Direkt bieten seit kurzem den sogenannten Gegenstands-Schutz an, eine Versicherung, mit der die Kunden wertvolle Einzelstücke wie z.B. Mobiltelefone, Schmuck oder Musikinstrumente gegen Einbruch, Diebstahl und Unfall versichern lassen können. Die Stiftung Warentest hat den neuen Tarif einem Schnelltest unterzogen.
Sowohl gebrauchte als auch neue Gegenstände aus dem privaten Eigentum können versichert werden. Liegt für den zu versichernden Schmuck, Antiquitäten oder Kunstgegenständen kein Kaufbeleg vor, muss der Wert durch ein Gutachten belegt werden. Es gibt Beschränkungen hinsichtlich der Dauer des Besitzes (so darf z.B. eine Geige höchstens seit einem Jahr im Besitz des Kunden sein) und hinsichtlich der Versicherungssumme (die Geige kann höchstens bis 5.000 Euro versichert werden).
Der Gegenstands-Schutz zahlt bei Diebstahl, Einbruch oder Schäden durch Sturm oder Hagel sowie versehentliche Schäden durch den Versicherten selbst. Während die Hausratversicherung nur dann zahlt, wenn sich der Schaden in der Wohnung ergeben hat, gilt der Gegenstands-Schutz auch unterwegs. Wenn der versicherte Gegenstand beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Kann der Gegenstand nicht mehr repariert werden, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme, von der allerdings ein eventuell noch vorhandener Restwert abgezogen wird, erklärt die Stiftung Warentest. Für Gegenstände mit bleibendem Wert (z.B. Schmuck, Musikinstrumente) bleiben Beiträge und Versicherungssumme konstant, letztere beträgt in der Regel 90% des Kaufpreises. Für manche Gegenstände sinkt die Versicherungssumme (aber auch der Beitrag) jedoch von Jahr zu Jahr. Das gilt u.a. für Fernseher, Mobiltelefone oder Möbel.
Im Vergleich zur normalen Hausratversicherung ist der Gegenstands-Schutz der Ergo sehr teuer, so das Fazit der Stiftung Warentest. Wie sie an einem Beispiel demonstriert, können Kunden für den gleichen Preis eine sehr gute Hausratversicherung abschließen, die den gesamten Besitz des Versicherten einschließt. Außerdem erhält der Kunde von der Hausratversicherung immer den Wiederbeschaffungswert. Wer allerdings sehr wertvolle Schmuckstücke oder Musikinstrumente versichern lassen möchte, sollte sich weder auf die Hausratversicherung noch auf den Gegenstands-Schutz setzen, sondern lieber auf eine Spezialversicherung zurückgreifen, rät die Stiftung Warentest.
Keine KommentareVersicherung verweigert Kostenübernahme für minderwertige Brustimplantate
Der Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) weitet sich aus. Weltweit sollen bei bis zu 300.000 Frauen minderwertige Implantate eingesetzt worden sein. Besonders häufig wurden die Implantate in Südamerika und Frankreich verwendet, aber auch in Deutschland ist eine noch unbekannte Zahl von Frauen betroffen.
In den Implantaten wurde statt des hochwertigen Silikons, das für medizinische Zwecke hergestellt wird, minderwertiges Material benutzt. Dieses Material sei bereits in mehreren Fällen gerissen und habe schwere Entzündungen verursacht. Auch ein erhöhtes Krebsrisiko durch das minderwertige Silikon wird diskutiert.
Medienberichten zufolge hat sich die Allianz als Versicherer von PIP inzwischen zu Wort gemeldet und eine Kostenübernahme für die minderwertigen Brustimplantate abgelehnt. Die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtete unter Berufung auf die Aussage eines Allianz-Sprechers, dass die Versicherung davon ausgehe, dass der Versicherungsvertrag mit der PIP ungültig ist, da das Unternehmen falsche Angaben gemacht habe. Bereits im Juli 2010 hatte die Versicherung das Unternehmen deshalb verklagt, am 2. Februar soll es eine erste Anhörung in dem Verfahren geben.
Zwar habe von 2005 bis 2010 ein Vertrag mit dem mittlerweile insolventen Unternehmen bestanden, doch da die PIP beim Versicherungsabschluss wissentlich falsche Angaben gemacht und bewusst minderwertige Produkte eingesetzt habe, sei der Vertrag ungültig. Damit würde die Versicherung auch nicht für mögliche Schadenersatzforderungen der betroffenen Patientinnen aufkommen, heißt es.
Keine KommentareWer bezahlt Silvesterschäden?
Auch beim Jahreswechsel kann es durch Silvesterraketen oder Böllern zu Versicherungsfällen kommen – doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? Zwar stellt das alljährliche Feuerwerk bei korrekter Handhabung laut ADAC in der Regel keine Gefahr für draußen geparkte Autos dar, aber in Ausnahmefällen kann es dennoch zu Schäden kommen. Verursachen herabfallende Raketen auf dem Auto schwarze Flecken, können diese meistens einfach abgewischt werden. Schwieriger ist es dagegen, wenn durch einen Brand oder eine Explosion Scheiben beschädigt werden. Dann übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Liegt jedoch eine mutwillige Zerstörung vor oder das Auto wird durch herabfallende Raketen zerbeult, so ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung.
Beschädigt eine Silvesterrakete das Dach oder das Mauerwerk eines Hauses, so ist die Wohngebäudeversicherung für die Übernahme der Reparaturkosten zuständig. Werden dabei auch Möbel beschädigt, sind diese ein Fall für die Hausratversicherung. Kommt es in der Silvesternacht zu Verletzungen durch ein Feuerwerk, zahlt die Krankenversicherung die notwendigen medizinischen Behandlungen. Kommt eine andere Person durch die Leichtisnnigkeit im Umgang mit Feuerwerkskörpern zu schaden, kann es zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen kommen, die von der privaten Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen werden. Sollten die Verletzungen so schlimm sein, dass dauerhafte körperliche Schäden zurückbleiben und es sich um einen Unfall handeln, muss die private Unfallversicherung des Verletzen einspringen.
In der Regel passieren aber keine schweren Unfälle, sondern eher kleinere Missgeschicke, die aber ebenfalls Kosten verursachen können. Ruiniert ein Partygast z.B. den neuen Teppichboden durch Rotwein, so kann er den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung abwickeln.
Keine KommentareStiftung Warentest testet Reiserücktrittsversicherungen
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, heißt es. Doch wenn unvorhergesehene Ereignisse den Urlaubsantritt verhindern oder der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss, kann das nicht nur ärgerlich sein, sondern auch teuer. Wird eine Reise wenige Tage vor Beginn abgesagt, müssen Urlauber nicht selten bis zu 80% des Reisepreises als Stornokosten bezahlen. Um diese Kosten aufzufangen gibt es die Reiserücktrittsversicherung, die sich vor allem für Urlauber lohnt, die teure Reisen buchen oder mit Kindern verreisen.
Die Stiftung Warentest hat 90 Tarife von Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen und hat nur zwei Mal die Note “sehr gut” vergeben. Die überwiegende Mehrheit der getesteten Tarife erhielt die Note “gut” oder “befriedigend”, zwei Angebote kamen nicht über die Note “ausreichend” hinaus.
Für Einzelpersonen und Familien bietet die Würzburger und die Hanse Merkur “sehr guten” umfassenden Schutz und zwar nicht nur bei Reiserücktritt vor Reisebeginn, sondern auch bei einem Abbruch oder einer Umbuchung der Reise. Überhaupt sollten Reisende solche Vollschutztarife bevorzugen, denn sie sind meistens nur unwesentlich teurer als die Basisschutztarife, bei denen der Reiseabbruch nicht versichert ist.
Viele Billigfluggesellschaften bieten auf ihren Internetseiten ebenfalls Reiserücktrittsversicherungen an, doch diese schnitten in dem Test bestenfalls mit “befriedigend” ab. Ein Kritikpunkt bei vielen Billigflug-Angeboten ist die Selbstbeteiligung in Höhe von 20%. Bessere (und manchmal sogar günstigere) Tarife findet man oft direkt auf der Internetseite des Versicherers, lautet der Tipp der Stiftung Warentest. In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest können die detaillierten Testergebnisse nachgelesen werden.
Keine KommentareSterbegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die Direkte Leben bietet eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Das Vorsorgeangebot richtet sich an Männer und Frauen im Alter zwischen 47 und 73 Jahren. Mit der Sterbegeldversicherung 50 PLUS® können Versicherungsnehmer ihre Angehörigen finanziell entlasten.
Durch die fehlende Gesundheitsprüfung gewährt der Versicherer eine garantierte Aufnahme. Spätestens ab dem 81. Geburtstag ist die Vorsorge für den Versicherungsnehmer beitragsfrei. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen bereits nach drei Jahren die volle Versicherungssumme von dem Versicherer ausgezahlt. Bei einem Unfalltod garantiert die Direkte Leben einen sofortigen Schutz ab dem Versicherungsbeginn.
Die Beiträge der Sterbegeldversicherung bleiben für die gesamte Versicherungsdauer unverändert. Von Seiten des Versicherungsnehmers kann die Versicherungssumme individuell gewählt werden. Dabei liegt die maximale Versicherungssumme bei 30.000 Euro. Auf Wunsch übernimmt der Versicherer im Todesfall auch die Organisation der Bestattung, die durch die almeda GmbH bestritten wird.
Bei der Sterbegeldversicherung der Direkte Leben Versicherung AG profitieren die Versicherungsnehmer von günstigen Beiträgen. Diese werden von dem Direktversicherer durch eine äußerst schlanke Verwaltung mit effizienten Prozessen realisiert. Die Produktleistungen der Vorsorge wurden bereits mehrfach ausgezeichnet. Der Versicherer gewährt bei der Sterbegeldversicherung eine Zufriedenheitsgarantie. Durch die fehlende Gesundheitsprüfung kommt die Sterbegeldversicherung des Versicherers auch für Versicherungsnehmer im höheren Alter in Frage.
Keine KommentareStiftung Warentest rät von Handyversicherungen ab
Die Anbieter von Handyversicherungen werben vollmundig mit geringen Kosten für einen Rundum-Schutz für das Handy, doch bei näherem Hinsehen stellt sich nicht selten heraus, dass diese Policen angesichts ihres gar nicht so umfangreichen Leistungsumfangs sehr teuer sind. Das meldet die Stiftung Warentest in einer aktuellen Mitteilung.
Wer sich für eine Handyversicherung interessiert, sollte sich die Konditionen der einzelnen Anbieter genau durchlesen. In einigen Tarifen wird der Verlust des Handys nämlich z.B. nicht durch Bargeld erstattet, sondern der Versicherte erhält ein Ersatzgerät, welches nicht nur ein anderes Modell, sondern sogar gebraucht sein kann. Das ist beispielsweise der Fall bei Handyschutz24. Aber auch wenn der Anbieter Bargeld verspricht, wird immer nur der Zeitwert des Handys ersetzt und das sind in der Regel im zweiten Jahr schon nur noch 80% des Kaufpreises und im dritten Jahr sogar nur 60%. In der Regel muss der Versicherte unabhängig davon noch eine Selbstbeteiligung bezahlen, die zwischen 15 und 35 Euro liegen, bei teureren Tarifen sogar bis auf 25% steigen kann. Außerdem beschränken alle Tarife die Deckungssumme auf maximal 900 Euro.
Hinzu kommen die zahlreichen Leistungsausschlüsse oder Konditionen, die einen erheblichen Interpretationsspielraum zulassen. Oftmals sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Witterungseinflüsse vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch bei defekten Verschleißteilen, kleineren Mängeln oder normaler Abnutzung gibt es keine Erstattung der Versicherung. Die Stiftung Warentest rät deshalb von Handyversicherungen insgesamt eher ab, da sie nur wenig Leistung zu einem vergleichsweise hohen Preis bieten. Sollte das Handy aus der Wohnung oder bei einem Straßenraub gestohlen werden, haftet übrigens auch die Hausratversicherung.
Keine KommentareWechselbereitschaft der Deutschen schwankt
Wie eine aktuelle repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna ergeben hat, ist die Wechselbereitschaft der meisten Deutschen bei Versicherungen eher gering. Von den 1000 befragten Bundesbürgern gaben 70% an, dass sie hinsichtlich eines möglichen Wechsels noch unentschlossen sind oder sich dazu entschieden haben, alles beim Alten zu lassen.
Die Umfrage zeigt jedoch, dass es hinsichtlich der Wechselbereitschaft große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungssparten gibt. Mit Abstand am größten ist die Wechselbereitschaft bei der Kfz-Versicherung. Hier planen immerhin 54,2% der Befragten, noch vor dem Jahresende einen Versicherungsvergleich durchzuführen und ggf. zu wechseln.
Deutlich geringer, aber immer noch vorhanden ist die Wechselbereitschaft bei der Privathaftpflichtversicherung und bei der Hausratversicherung, in der sich 28,6% bzw. 26,35% binnen Jahresfrist neu orientieren wollen. Nur 18% der Befragten wollen ihre private Renten- oder Lebensversicherung auf Optimierungsmöglichkeiten hin überprüfen und nur 17,57% planen das gleiche für ihre private Krankenversicherung. Am geringsten ist die Wechselbereitschaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung, hier haben nach eigenen Angaben nur 10,47% das Vorhaben, die vorhandene Police zu überprüfen.
Keine KommentareBrillenversicherung der AOK Rheinland/Hamburg im Schnelltest
Mitglieder der AOK Rheinland/Hamburg können seit Juli 2011 eine besondere Brillenversicherung abschließen. Der Wahltarif namens “vigo select Brille” kostet pro Monat 6,70 Euro. Versicherte, die sich für diesen Tarif entscheiden erhalten von der AOK einen Zuschuss von maximal 250 Euro, wenn sie eine neue Brille benötigen. Im ersten Jahr nach dem Abschluss zahlt die Versicherung maximal 125 Euro, im zweiten 175 Euro und erst ab dem dritten Jahr 250 Euro. Der Zuschuss kann höchstens alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf einer neuen Brille durch einen Augenarzt oder einen zugelassenen Optiker festgestellt wird.
Die Stiftung Warentest hat diesen Zusatzschutz einen Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Fazit, dass der Brillenschutz die Versicherten unterm Strich teuer zu stehen kommt. Ein Rechenbeispiel zeigt, dass durch die eingezahlten Beiträge der Zuschuss von maximal 250 Euro nahezu aufgehoben wird. Hinzu kommt, dass die Monatsprämie von 6,70 Euro zukünftig erhöht werden darf und dass der Versicherte mindestens 1 Jahr lang an den Tarif gebunden ist. Gekündigt werden kann er nur zum Ende des Kalenderjahres (Kündigungsfrist: 1 Monat).
Insgesamt können solche Wahltarife wie der “vigo select Brille” der AOK höchstens einen Zuschuss bieten, wenn eine sehr teure Brille gewählt wird. Letztlich zahlt der Versicherte aber trotz Zusatzschutz den Großteil seiner neuen Brille selbst. Die Stiftung Warentest rät deshalb, lieber selbst für eine neue Brille zu sparen, dann ist eine Brillenversicherung unnötig.
Keine KommentareWichtige Pflichten eines Versicherungsnehmers
Ein Versicherungsvertrag enthält sowohl für die Versicherung als auch für den Versicherten Rechte und Pflichten, die beiderseitig zu beachten sind. Welche konkreten Pflichten (“Obliegenheiten”) der Versicherungsnehmer hat, sind immer den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sie regeln, was der Versicherte tun oder unterlassen muss, damit keine sogenannte Obliegenheitsverletzung auftritt. Wer sich einer solchen Verletzung schuldig macht, muss damit rechnen, dass er nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt oder im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz komplett verliert. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin.
Zu den vier wichtigsten Pflichten eines Versicherunsgnehmers gehört die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Anzeigepflicht in einem Schadensfall, die Schadenminderungspflicht und die Aufklärungspflicht. Mit der vorvertraglichen Aunzeigepflicht ist gemeint, dass der Kunde alle im Versicherungsvertrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten muss. Nur so kann der Versicherer die Risiken der Versicherung beurteilen und ggf. einen Antrag ablehnen oder mit Risikozuschlägen versehen. Unter der Anzeigepflicht im Schadensfall ist die unverzügliche Information des Versicherers über den Eintritt eines Schadens zu verstehen. In einigen Fällen muss zusätzlich auch die Polizei informiert werden (z.B. bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung) oder zum Ort des Geschehens gerufen werden (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung).
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer auch die Schadensminderungspflicht, d.h. er muss alles tun, um den Schaden zu mindern. Ist z.B. im Haus ein Fenster zerbrochen, muss der Versicherte dies sichern, um zu verhindern, dass ein Dieb einsteigen kann. Die Aufklärungspflicht des Versicherten besteht darin, dass er seiner Versicherung Auskunft über die Ursache und Höhe des Schadens geben muss und dass er die Assekuranz bei der Ermittlung und Regulierung des Schadens unterstützen muss. Dazu gehören z.B. schriftliche Belege, Fotos, Zeugenaussagen oder Wertnachweise von gestohlenen Gegenständen.
Keine KommentareRestschuldversicherung: Leistungspflicht auch bei BU
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf eine Restschuldversicherung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Leistung bei eintretender Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht verweigern. Eine solche Klausel verstößt nach Ansicht des Kölner Gerichts nämlich gegen das AGB-Recht.
Banken bieten ihren Kunden beim Abschluss von Kreditverträgen häufig sogenannte Restschuldversicherungen an. Diese springen dann im Leistungsfall ein und übernehmen die monatlichen Darlehensraten des Versicherten. Ein Leistungsfall liegt im Todesfall und auch bei der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten vor. In manchen Verträgen gibt es jedoch Klauseln, die letzteres einschränken. So ist in einigen Fällen zu lesen, dass die Leistungspflicht erlischt, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten nicht nur vorübergehend ist, sondern dauerhaft besteht.
Das Landgericht Köln bewertet eine solche Klausel als unwirksam, weil durch sie dauerhaft arbeitsunfähige Versicherte unangemessen benachteiligt werden. Eine Restschuldversicherung werde aus dem Grund abgeschlossen, um krankheitsbedingte Einkommensminderungen aufzufangen. Und gerade bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ergeben sich drastische Einkommensminderungen. Für den Versicherungsnehmer sei nicht ersichtlich, dass es in diesen Verträgen bei einer voraussichtlich anhaltenden Berufsunfähigkeit eine erhebliche Deckungslücke gibt.
In dem selben Urteil entschied das Gericht außerdem, dass der vereinbarte Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen unwirksam ist, wenn die Erkrankung einen organischen Ursprung hat oder aus einer unzureichenden Verarbeitung organischer Schäden resultiert. Im konkreten Fall ging es um eine Versicherte, die an einer psychischen Erkrankung litt, die auf der Behandlung einer Krebserkrankung beruhte. Die Restschuldversicherung musste aus den genannten Gründen zahlen.
Keine KommentareBrillenversicherung Test von Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat Brillenversicherungen auf den Prüfstand gestellt. Unter den getesteten Angeboten war auch die Brillenversicherung der AOK Rheinland/Hamburg.
Immer mehr Brillenträger entscheiden sich beim Kauf einer Brille für die Brillenversicherung. Die Stiftung Warentest hat entsprechende Angebote der Versicherer in Deutschland nun auf den Prüfstand gestellt. Die Testergebnisse zeigen, dass sich die Brillenversicherung für den Verbraucher schnell zum teuren Schutz entwickelt.
Unter den Angeboten befand sich auch die Brillenversicherung der AOK Rheinland/Hamburg. Sie bietet ihren Mitgliedern eine Brillenversicherung für 6,70 Euro im Monat. Was sich zu Beginn günstig anhört, entwickelt sich auf lange Sicht für die Versicherten zum teuren Spaß. Die AOK Rheinland/Hamburg bietet die Brillenversicherung seit Juli 2011 an.
Sie kann in Form des Wahltarifs „vigo select Brille“ in Anspruch genommen werden. Mitglieder, die bei der Krankenkasse die Brillenversicherung abschließen, erhalten beim Kauf einer neuen Brille von der AOK Rheinland/Hamburg einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Doch der Zuschuss ist in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung begrenzt. So erhalten die Versicherten im ersten Jahr lediglich 125 Euro. Im zweiten Jahr steigt der Zuschuss auf 175 Euro. Erst ab dem dritten Jahr nach Versicherungsabschluss wird der volle Zuschuss von 250 Euro gewährt.
Keine KommentareBGH: Unwirksame Klauseln in alten Versicherungsverträgen
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen sich Versicherungen nicht auf Klauseln in alten Versicherungsverträgen berufen, die nicht der neuen Rechtslage entsprechen und dieser sogar widersprechen (Az.: IV ZR 199/10).
Im konkreten Fall ging es um den Streit zwischen einem Immobilieneigentümer und seiner Gebäudeversicherung. Der Mann hatte – entgegen der alten vertraglichen Vereinbarung – die Wasserrohre einer leerstehenden Wohnung nicht entleeren lassen. Als es im Winter zu einem Wasserschaden kam, verweigerte die Versicherung die Übernahme des kompletten Schadens. Sie wollte nur die Hälfte des Schadens ersetzen, weil sich ihrer Meinung nach der Eigentümer einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habe. Der Hauseigentümer wollte jedoch den kompletten Schaden ersetzt bekommen, da die gesamte Klausel über eine mögliche Pflichtverletzung unwirksam sei, da sie nicht an das neue Recht angepasst worden sei. Laut diesem muss es eine abgestufte Regelung geben, nach der – in Abhängigkeit von dem Verschulden – der Schaden zwischen Versicherung und Kunde aufgeteilt werden muss. Die Richter stimmten dem Eigentümer zu und entschieden, dass die ganze Klausel unwirksam werde, wenn der Versicherer es trotz einer Übergangsfrist von einem Jahr versäumt hat, seine Verträge an das neue Recht anzupassen.
Im Jahr 2008 wurde das Recht der Verbraucher im Schadensfall gestärkt, doch nicht alle Versicherer haben ihre Verträge entsprechend angepasst. Dies hatte massive Kritik von Verbraucherschützern zur Folge. Laut dem BGH können sich diese Versicherer nun nicht mehr darauf berufen, dass ihre Kunden ihre Vertragspflichten – nach den alten und nicht mehr gültigen Regelungen – verletzt haben. Im Schadensfall müssen sie nun auch dann Zahlen, wenn der Kunde alle Pflichten nach den neuen Regelungen eingehalten hat. Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung. Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, betont, dass der Kunde über seine Rechte informiert werden muss, wenn er in seinen Vertrag sieht und das sei nur dann möglich, wenn dieser der aktuell gültigen Rechtslage entspreche.
Keine KommentareSparen mit dem Photovoltaik Versicherung Vergleich
In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung der erneuerbaren Energien anhaltend gestiegen. Unter Berücksichtigung der Pläne der Bundesregierung mit Blick auf die Energiewende und dem damit einhergehenden Ausstieg aus der Atomkraft wird sich diese Entwicklung kaum ändern.
Immer mehr Immobilienbesitzer in Deutschland entscheiden sich in diesen Tagen für die Installation einer eigenen Photovoltaikanlage. Die Installation dieser ist jedoch mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Damit sich eine solche Anlage langfristig rechnet, muss sie über mehrere Jahre hinweg funktionstüchtig sein. Um die Funktionstüchtigkeit und hohe Aufwendungen infolge von Schäden durch Witterungen zu vermeiden, sollten Anlagenbesitzer eine Photovoltaik Versicherung abschließen.
Die Photovoltaik Versicherung übernimmt die Regulierung von Schäden, die an der Anlage zum Beispiel infolge von Unwettern entstanden sind. Angeboten wird die Photovoltaik Versicherung heute von mehreren Versicherungsgesellschaften, sodass ein Vergleich in jedem Fall lohnenswert ist.
Der Photovoltaik Versicherungsvergleich kann nahezu problemlos über das Internet durchgeführt werden. Durch einen Online Rechner werden die verschiedenen Tarife einander gegenübergestellt. Auf diesem Weg werden die Unterschiede, die zwischen den Angeboten der Photovoltaik Versicherung bestehen, schneller deutlich. Gleichzeitig zeigt der Vergleich auch hohes Sparpotenzial auf.
Keine KommentareKreditkarte von Germanwings im Schnelltest
Die Fluggesellschaft Germanwings bietet ein Kreditkarten-Paket an, das im ersten Jahr kostenlos ist, aber in der Folge 49,99 Euro an Jahresgebühren kostet. Die Stiftung Warentest hat dieses Angebot einem Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Leistungen den hohen Preis ab dem zweiten Jahr nicht rechtfertigen.
Das Kreditkarten-Doppelpaket Gold besteht aus einer Visa Business Karte und einer Mastercard, einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Wer einen Flug bei Germanwings bucht, erhält 250 Gratismeilen und wer mit der Visa-Karte bucht, erhält pro Euro Umsatz jeweils 3 Meilen gutgeschrieben. Karteninhaber und ihre Begleitung dürfen Sportgepäck kostenlos transportieren.
Die Vorteile des Angebots bestehen darin, dass die durch den Karteneinsatz erworbenen Gratismeilen nicht verfallen und dass keine Gebühr für den Karteneinsatz im Ausland erhoben wird, was sonst durchaus üblich ist. Missbraucht ein Betrüger die Karten, müssen die Kunden den sonst fälligen Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro nicht bezahlen.
Allerdings gibt es auch Nachteile: Der Kunde muss seine Umsätze laut Antragsformular nämlich in Raten ausgleichen und hierfür hohe Zinsen zahlen. Das kann er nur verhindern, indem er nach Vertragsabschluss selbst aktiv wird und die teure Vorgehensweise unterbindet. Nachteilig ist auch, dass der Gratistransport von Sportgepäck an den Einsatz der Karte gebunden ist. Die angebotenen Versicherungsleistungen sind zudem lückenhaft, betont die Stiftung Warentest. Insgesamt lohnt sich die Karte – wenn überhaupt – nur für Sporttouristen, die viel reisen und ihr Gepäck über den Einsatz der Karte günstig transportieren möchten, und für Geschäftsreisende, die viele Gratismeilen sammeln möchten.
1 Kommentar

