Versicherungen News



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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Immer mehr Beschwerden über Versicherungen

Günter Hirsch, früher Präsident des Bundesgerichtshof und heute Ombudsmann der deutschen Versicherungen, meldet für das letzte Jahr mehr unzufriedene Kunden als jemals zuvor. Die Zahl der Beschwerden erreichte einen Rekordstand von 18.837, das ist eine Zunahme um 7,1% gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Beschwerden stammen aus dem Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen (40,7% über die Unternehmen und 32,1% über die Vermittler). Viele der Beschwerden haben Rückkaufwerte oder Beteiligungen an Überschüssen aoder schwer verständliche Informationen zum Thema.

Dass die Zahl der Beschwerden über Versicherungen so deutlich zunimmt, erklärt sich Hirsch mit mehreren Gründen. Nicht nur, dass immer mehr Leute von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Ombudsmanns Kenntnis erlangen, auch die gesetzlichen Neuregelungen, die durch das neue Vermittlergesetz und das Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten sind, bieten Raum für Unstimmigkeiten. Die neue Dokumentationspflicht bei Versicherungsberatungen bezeichnete Hirsch als “ausgesprochenen Schwachpunkt”, da sich die Umsetzung oft als schwierig gestalte, berichtet n-tv. Viel zu oft würde als “Kundenwunsch” in dem entsprechenden Formular “optimale Absicherung” und als “Abschluss” der Kommentar “wie gewünscht” eingetragen werden, was dem Ombudsmann zufolge völlig inhaltlos und damit überflüssig sei.

2001 wurde der Ombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche eingesetzt. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für die Unternehmen verbindlich, erklärt n-tv. Dem Träger-Verein gehören die meisten deutschen Versicherungen an, allerdings haben die privaten Krankenversicherungen einen eigenen Ombudsmann.


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Lange Bearbeitungszeit bei Beschwerden

Wie der Wettbewerb “Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2009″ ergab, lassen sich Versicherungen zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden viel Zeit. So benötigen zwei Drittel der getesteten Versicherung mehr als drei Tage um eine Beschwerde zu bearbeiten und bei zwei von zehn Versicherungen beträgt die Bearbeitungszeit sogar mehr als zwei Wochen.

An der von der Universität St. Gallen, der Steria Mummert Comsulting, dem Handelsblatt und Service Rating durchgeführten Untersuchung nahmen 94 Unternehmen teil. Unter den ersten Zehn konnte sich nur eine Privatversicherung, die Cosmos Direkt, aber drei gesetzliche Kassen (Gmünder Ersatzkasse, AOK Schleswig-Holstein und Siemens Betriebskrankenkasse) platzieren. Die Unternehmen auf den ersten 10 Plätzen benötigten Medienberichten zufolge maximal drei Tage, bis eine Reklamation erfolgreich abgewickelt ist. Dieses Engagement lohnt sich, denn ein gutes Beschwerdemanagement zahlt sich in Form von Kundenbindung wieder aus.

Kritikwürdig ist auch die Erreichbarkeit der Unternehmen, die sich in vielen Fällen als mangelhaft darstellte. So müssen Kunden häufig fünf Telefonversuche starten, bis sie tatsächlich eine Antwort auf ihre Frage erhalten, zeigte die Studie. Diese Erfahrungen tragen nicht gerade zur Kundenzufriedenheit bei und erhöhen die Wechselbereitschaft der Versicherten. Um dem entgegenzuwirken, investieren immer mehr Versicherungen (7 von 10) in Kundenrückgewinnungsprogramme, allerdings sind die Kosten für die Akquise eines Neukunden etwa fünfmal so hoch wie die für den Erhalt eines bestehenden Kunden, heißt es bei Steria.

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Österreich: SMS-Warnung von Versicherungen

In Österreich warnen Versicherungen ihre Kunden vor drohendem Unwetter per SMS und geben gleichzeitig noch Empfehlungen für entsprechende Schutzmaßnahmen, berichtet die Ansahl Consulting GmbH.

Die Versicherungen, vor allem jene, die Wohngebäudeversicherungen anbieten, wollen mit dem Service der frühzeitigen Unwetterwarnung die Anzahl der durch das Unwetter hervorgerufenen Schäden reduzieren. Alleine am Montag wurden laut Ansahl mehr als 120.000 österreichische Kunden der Raiffeisen Versicherung und der UNIQA Sachversicherung AG per SMS oder E-Mail gewarnt, nachdem in den Tagen zuvor sintflutartige Regenfälle mit teilweise über 200 Liter Wasser pro m² heruntergekommen sind.

Das Warnsystem per SMS ist nicht neu. Die UNIQA nutzt dieses System schon seit 2004 und hat seitdem den Angaben zufolge bereits über 14 Millionen SMS verschickt. Auch bei den Versicherten scheint der Service gut anzukommen, immerhin nutzen ihn bei Raiffeisen, UNIQA und der Salzburger Landesversicherung schon 270.000 Kunden. In diesem Monat startet auch die Wiener Städtische Versicherung mit einem Unwetterwarndienst per SMS. Basierend auf den Daten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) sollen die Kunden die Warnung zwischen sechs Stunden und 30 Minuten vor dem Unwetter per SMS erhalten, so Ansahl.

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Geschlechterunterschiede bei Versicherungen

Wie die Analyse von Interviews von rund 8600 Männern und 9000 Frauen ergab, fühlen sich Frauen schlechter über Versicherungen informiert als Männer, sind in ihren Entscheidungen aber spontaner als ihre männlichen Gegenparte. Die Daten, die aus dem Kundenmonitor Assekuranz 2007 und 2008 stammen und von dem Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics AG ausgewertet wurden, zeigten außerdem, dass Frauen tatsächlich schlechter abgesichert sind als Männer, was sich besonders in der Kfz-Versicherung (12% Differenz), dem Autoschutzbrief (9%) und der Rechtsschutz-Versicherung (8%) widerspiegelt.

Wie das Versicherungsjournal berichtet liegen Frauen auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit 9% hinter den Männern, wobei auch die Männer nur wenig gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Frauen liegen zudem auch in der Unfallversicherung und der Kapitallebensversicherung um 3% hinter den Männern und haben auch seltener eine Rentenversicherung. Anders sieht es bei der Hausratversicherung aus, hier sind die Frauen um 3% besser abgesichert als Männer. Keinen Geschlechterunterschied konnten die Marktforscher dem Versicherungsjournal zufolge bei der Pflegeversicherung, der Risikolebensversicherung und der Riester-Rente feststellen.

Beide Geschlechter haben der Studie zufolge etwa die gleichen Erwartungen an Versicherungen, auch wenn sich Frauen lieber auf die Empfehlungen von Freunden oder Verwandten verlassen als Männer. Während von den befragten Frauen zwei Drittel durchschnittlich nur 1-2 Angebote eingeholt haben, gilt dies nur für gut die Hälfte der befragten Männer.

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Welche Versicherungensleistungen versteuert werden müssen

Die wichtigsten Versicherungen für Verbraucher sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung, um die Hinterbliebenen finanziell zu versorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Prämien steuerlich geltend gemacht werden. Wenn es zum Leistungsfall kommt, sind jedoch auch die Finanzbehörden an den Versicherungsverträgen interessiert. Darauf weisen die “Ad Hoc News” hin.

Wenn eine Haftpflichtversicherung unter anderem oder aber ausschließlich berufliche Risiken abdeckt, können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, der Arbeitnehmerfreibetrag für Werbungskosten wurde bereits ausgeschöpft, kann der Teil der Haftpflichtprämie, der auf berufliche Risiken entfällt, steuerentlastend wirken. Dies gilt nicht für die private Haftpflichtversicherung und auch nicht für den privaten Anteil einer kombinierten Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind den “Ad Hoc News” zufolge steuerlich absetzbar, doch in der Regel wirken sie sich kaum steuerlich aus, da der Rahmen für die Höchstgrenzen (1500 Euro für Angestellte und 2400 Euro für Selbstständige) auch die Beiträge zur Krankenversicherung einschließt und somit sehr eng gefasst ist. Die ausbezahlte Versicherungssumme im Todesfall an die Angehörigen gilt als Kapitalzahlung und ist somit steuerfrei. Wenn die Versicherungssumme jedoch als Rente ausbezahlt, müssen die Begünstigten einen Teil dieser Rente versteuern und zwar in Abhängigkeit von Alter, Laufzeit und Vertragsgestaltung.

Auch die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen, sofern sie für eine begrenzte Dauer gezahlt werden, versteuert werden. Anders ist es bei Leistungen aus einer privaten Krankenversicherung oder einer entsprechenden Zusatzversicherung, Ausnahme: Wenn die Krankheitskosten im Sinne außergewöhnlicher Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, müssen auch die aus solchen Policen erhaltenen Zuschüsse angegeben werden.

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Versicherungen widerrufen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Versicherungen zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden können, bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Bei einem Widerruf sind grundsätzlich mehrere Dinge zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte ein Widerruf einer Versicherung immer per Einschreiben oder Fax erfolgen, nur so kann der Absender sicher sein, dass das Schreiben den Empfänger auch tatsächlich erreicht hat.

Die oben genannte Widerrufsfrist beginnt mit dem vollständigen Erhalt aller Versicherungsunterlagen (Versicherungsschein, Vertragsbedingungen, Produktinformationsblatt, Widerrufsbelehrung). Der Tag des Erhalts wird nicht mitgezählt, sondern die Widerrufsfrist beginnt erst ab dem Folgetag und läuft dann 14 bzw. 30 Tage. Wenn der 14. bzw. 30. Tag der Widerrufsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag verlängert. Bei Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit (weniger als einem Monat) besteht kein Widerrufsrecht.

Wenn die Unterlagen unvollstänsig sind, weil z.B. die Widerrufsbelehrung fehlt oder unvollständig ist, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht und der Vertrag kann jederzeit widerrufen werden.

Um einen Versicherungsvertrag zu widerrufen, ist keine Angabe von Gründen notwendig, einzige Voraussetzung ist, den Widerruf innerhalb der genannten Frist abzuschicken. Wann der Empfänger den Widerruf erhält, ist unerheblich. Wurden bereits Beiträge gezahlt, muss der Versicherer diese innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Er ist jedoch berechtigt, einen Anteil für die Zeit bis zum Widerruf zu behalten.

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Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet

Am heutigen Freitag verabschiedete der Bundestag das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, nach dem Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung am dem nächsten Jahr in größerem Umfang steuerlich absetzen können als bislang. Dadurch sollen die Arbeitnehmer järhlich um fast 10 Milliarden Euro entlastet werden.

Auch befristete Steuererleichterungen für Unternehmen (Umfang: 3 Milliarden Euro) sind Teil des Gesetzes. Mit dieser Änderung will die Bundesregierung auf die Wirtschafts- und Finanzkrise reagieren. Insgesamt gilt das Gesetz als größte Steuersenkung seit dem Start der großen Koalition im Jahre 2005. Finanzminister Peer Steinbrück bezeichnete es als eine der größten Steuerentlastungen der bundesdeutschen Geschichte. Gleichzeitig wies jedoch die Forderungen der FDP zurück, die dauerhafte Entlastungen der Unternehmen und weitergehende Korrekturen der Reform beinhalten. Steinbrück argumentierte, dass dies sachlich nicht notwendig sei und zudem auch von den Haushalten des Bundes und der Länder nicht mehr getragen werden könne.

Geringverdiener profitieren von der Steuersenkung stärker als ursprünglich geplant. Weiterhin sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung absetzbar - vorausgesetzt, die zukünftigen Höchstbeträge für Pflege- und Krankenkassenbeiträge sind noch nicht ausgeschöpft. Nicht berücksichtigt werden Beiträge an die privaten Krankenversicherungen für Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer. Mindestens können die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, maximal 1900 Euro bzw. 2500 Euro abgesetzt werden. Auch die Versicherungsbeiträge für Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner werden bei der Steuerbefreiung berücksichtigt.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat den Gesetzesplänen ebenfalls zustimmen wird.

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Schweiz: Versicherungen dürfen Simulanten überwachen

Dem Schweizer Bundesgericht zufolge ist es zulässig, dass mögliche Simulanten von Privatdetektiven im Auftrag von Versicherungen überwacht werden. Das berichten mehrere Schweizer Medien.

Im konkreten Fall ging es um einen Ladeninhaber, der 2003 fast sechs Meter von einer Hebebühne in die Tiefe stürzte. Der Mann gab nach einem Krankenhausaufenthalt an, dass seine Erwerbstätigkeit aufgrund des Unfalls eingeschränkt sei, woraufhin seine Unfallversicherung die Behandlungskosten und Krankengeld zahlte. Ein im Auftrag der Unfallversicherung engagierter Privatdetektiv beobachtete jedoch, dass der Mann täglich bis zu 12 Stunden in seinem Geschäft tätig war. Daraus schloss die Versicherung, dass die angeblichen Beschwerden nur simuliert waren und stellte die Zahlungen im September 2004 ein.

Bereits im August letzten Jahres beurteilte das Berner Verwaltungsgericht die Vorgehensweise der Versicherung als zulässig, dies bestätigte nun auch das Bundesgericht in Luzern. Die Mehrheit der Richter war der Ansicht, dass die Berichte des Privatermittlers als Beweismittel zugelassen werden dürfen und dass Versicherungen mögliche Simulanten durch Privatdetektive observieren lassen dürfen. Wie die “Basler Zeitung” berichtet, handelt es sich bei einer im öffentlichen Raum durchgeführten Observation nach Einschätzung der Richter um einen leichten Eingriff in die Privatsphäre. Dieser sei jedoch angesichts des öffentliches Interesses an dem missbräuchlichen Umgang mit Versicherungsleistungen zu rechtfertigen.

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Versicherungsleistungen auch bei Mitschuld des Kunden

Laut dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungen nun auch einen Teil der Kosten übernehmen, wenn der Versicherte eine Mitschuld an dem Schaden trägt. Wie hoch dieser Teil ist bestimmt der Grad der Fahrlässigkeit.

In der Vergangenheit funktionierte die Kostenübernahme bei Versicherungen nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, d.h. sobald dem Versicherten nachgewiesen wurde, dass der Schaden durch eine schwere Verletzung seiner Sorgfaltspflicht entstanden war, musste die Versicherung nicht zahlen. Zahlreiche Streitfälle landeten vor Gericht. Um dies zu verhindern und um für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, sieht das VVG eine Quotenregelung für die Kostenübernahme im Schadensfall vor. Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält diese Regelung für eine für den Versicherungsnehmer “bessere, da flexiblere Lösung”, heißt es in der “Welt”.

Allerdings gibt es keine verbindlichen Vorschriften für die Quotenregelung, das Versicherungsunternehmen kann nahezu frei entscheiden, ob es die Kosten zu 20%, 30% oder 70% übernimmt. Experten befürchten wieder zahlreiche Rechtsfälle, in denen sich Gerichte mit den Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem auseinandersetzen müssen, in diesem Fall über die Auslegung der Quotenhöhe. Bianca Boss vom BDV rechnet damit, dass viele Versicherungen die neue Regelung nutzen um pauschal 50% Schadenregulierung anzubieten, doch dies müssen Versicherte nicht ungeprüft akzeptieren, betont sie in der “Welt”. Anstatt sofort das erste Angebot der Versicherung anzunehmen, empfiehlt es sich, den Sachverhalt zunächst von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

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Gute Noten für Kundenorientierung von KarstadtQuelle Versicherungen

Die Universität St. Gallen sucht in einem jährlichen Wettbewerb “Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister” und hat hierfür in diesem Jahr 94 Unternehmen getestet. In der Kategorie “Konfiguration” konnten sich die KarstadtQuelle Versicherungen gegen die Konkurrenz durchsetzen und belegte den 1. Platz. In dieser Kategorie ging es um die Frage, ob die Produkte des Unternehmens den Kundenerwartungen entsprechen, was 80% der insgesamt 8317 Befragten für KarstadtQuelle Versicherungen bejahten.

Neben der Kategorie “Konfiguration” wurden noch sechs andere Kategorien untersucht, unter anderem auch “Kooperation” und “Kontrolle”. Alle Kategorien zusammen bilden das von den Wissenschaftlern der Universität St. Gallen entwickelte 7-K-Modell, das die Kundenorientierung umfassend abbilden soll. In der Gesamtbewertung landeten KarstadtQuelle Versicherungen unter den Top 15.

In diesem Jahr wurde die Kundenzufriedenheitsstudie bereits im vierten Jahr durchgeführt. Außer den Wirtschaftswissenschaftlern der Universität St. Gallen sind auch Marktforscher von Service-Rating, die Unternehmensberatung Steria Mummert, die PR-Agentur Faktenkontor und das Handelsblatt für die Studie verantwortlich.

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Immer mehr Versicherungsabschlüsse per Internet

Einer Forsa-Umfrage zufolge nutzen Verbraucher das Internet intensiv zu Informationszwecken. Dabei stellte sich heraus, dass 40 Prozent aller Bundesbürger sich online auch über Versicherungen informieren. An erster Stelle standen bei den Deutschen Standardpolicen wie Autohaftpflicht oder Reiseschutz und bevorzugten dabei Direktversicherer.

Auf der Basis der repräsentativen Umfrage teilte der Branchenverband Bitkom mit, dass rund eine Million Bundesbürger schon einmal im Internet eine Versicherung abgeschlossen haben. Entgegen der üblichen E-Commerce-Verteilung handele es sich vor allem um ältere Menschen ab 50 Jahre, die sich online versichert haben. Besonders beliebt waren hier weitgehend standardisierte Leistungen wie Reise-, Auto- oder Rechtsschutzversicherungen. Insbesondere die reinen Direktversicherer nutzen den Online-Verkauf, da sie dank eines schlanken Vertriebs besonders günstige Tarife anbieten konnten. Allerdings bieten auch mittlerweile viele etablierte Versicherungskonzerne ihren Kunden beim Online-Abschluss vergünstigte Konditionen an.

„Bei vielen Versicherungsprodukten ist vor dem Abschluss eine persönliche Beratung sinnvoll und üblich“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Dies gelte vor allem für Policen rund um die private Altersvorsorge, Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit sowie beim Wechsel der Krankenversicherung. In der Regel wird hierbei von den Versicherern im Internet angeboten, ein Angebot zu erstellen oder mit einem Berater Kontakt aufzunehmen. Hingegen besteht bei einfacheren Produkten wie beispielsweise privaten Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Zusatzversicherungen für die gesetzliche Krankenversicherung die Möglichkeit, den Vertrag direkt online abzuschließen.

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Versicherung bei Unwetterschäden

In vielen Teilen Deutschlands tobte gestern ein heftiges Unwetter mit Hagelschlag und Orkanböen, das Schäden in Millionenhöhe verursachte. Doch wer kommt eigentlich für diese Schäden auf? Die meisten Unwetterschäden an Häusern, Gartenhäusern, Garagen und Zäunen, sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese zahlt jedoch bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 hatte - das muss der Versicherte nachweisen. Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät Betroffenen hierzu, Zeitungsartikel über Schäden in der Region zu sammeln und auch die Schäden an benachbarten Häusern zu fotografieren. Tritt ein Sturmschaden in einer bestimmten Häufigkeit und Heftigkeit in einer Region auf, kann eine bestimmte Windstärke angenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr ein entsprechendes Gutachten beim Wetterdienst anzufordern. Hagelschäden dagegen werden grundsätzlich von der Versicherung übernommen.

Ausnahme: Für Photovoltaik-Anlagen muss eine besondere Versicherung abgeschlossen werden, obwohl sie fest an das Haus installiert sind. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten aber einen Schutz der Anlagen gegen ein Aufpreis an.

Bei Schäden an beweglichen Gegenständen haftet die Hausratversicherung, sofern sich die Gegenstände während des Unwetters im Haus befunden haben. Wurden Autos durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf.

Auch die Haftpflichtversicherung kann bei Unwetterschäden von Bedeutung sein, z.B. wenn der Schaden durch eine Unachtsamkeit eines Dritten entsteht oder derjenige sein Haus nicht ordnungsgemäß instandgehalten hat.

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Überflüssige und unverzichtbare Versicherungen

Wer sich von unnötigen Versicherungen trennt, kann pro Jahr bis zu 400 Euro einsparen. Doch auf keinen Fall sollte am falschen Ende gespart werden. Die Zeitschrift “Finanztest” gibt deshalb Hilfestellung bei der Auswahl der wichtigen und überflüssigen Versicherungen. Grundsätzlich sollte sich demnach jeder - unabhängig von Alter, Familienstand und Lebenssituation - vor existentiellen Risiken schützen wie z.B. durch eine Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung (für alle, die für den Unterhalt anderer Personen aufkommen müssen).

Je nach persönlicher Lebenssituation können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein, wie z.B. eine Seniorenunfallversicherung für allein lebende Senioren, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für Bauherren, eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer, eine Hausratversicherung bei wertvollem Hausstand oder eine Verkehrsrechtschutzversicherung für Autofahrer. Hier empfiehlt sich jedoch immer eine sorgfältige Prüfung der Versicherungskonditionen bei den einzelnen Anbietern, um die Police auszuwählen, die am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Daneben gibt es laut “Finanztest” jedoch auch Versicherungen, die in der Regel überflüssig sind. Dazu gehört z.B. die Insassenunfallversicherung, da Mitfahrende über die Kfz-Haftfpflichtversicherung des Fahrers mitversichert sind. Auch die Leistungen eines Autoschutzbriefes sind häufig schon in der Autoversicherung enthalten. Um Leistungen von der Reisegepäckversicherung zu erhalten, müssen strengste Auflagen erfüllt werden, die einen Diebstahl des Gepäcks eigentlich von vorneherein verhindern und darüber hinaus deckt auch die Hausratversicherung einen großen Teil des Reisegepäcks ab. Ausbildungs- und Kapitallebensversicherungen sind laut “Finanztest” häufig unflexibel und teuer und bringen weniger Rendite als andere Sparformen.

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Kreditversicherungen werden deutlich teurer

Durch die erhöhten Forderungsausfälle als Folge der Wirtschaftskrise werden Kreditversicherungen in Deutschland Medienberichten zufolge um bis zu 30% teurer. Außerdem wurde die Höhe des Selbstbehalts deutlich angehoben. Übernahmen Kreditversicherer vor der Krise noch 85% des Risikos, sind es jetzt häufig nur noch 60% oder weniger. Laut dem Vorstandsvorsitzenden von Coface Deutschland, Benoit Claire, ist dies eine Anpassung der Verträge an eine veränderte Risikosituation. Demnach hat sich die Zahl der Ausfälle in Deutschland im Zeitraum von Oktober 2008 und März 2009 um 103% erhöht. Das Schadensvolumen von Coface habe sich im ersten Quartal im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2008 verdreifacht, Grund hierfür sei der massive Einbruch des Exportgeschäfts.

Mit diesem Ausfallrisiko liegt Deutschland nun zum ersten Mal über dem weltweiten Durchschnitt mit der Folge, dass es wie 32 andere Staaten im Länderranking des Unternehmens herabgestuft wurde. Deutschland, Frankreich, Japan und die USA werden nur noch mit A2 bewertet, berichtet “Die Welt”, während China, Großbritannien, Indien, Italien und Spanien sogar nur noch eine A3 erhalten.

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Versicherungen mit ihren Preiserhöhungen die Finanzkrise noch weiter verschärfen. Auch wenn die Versicherungen diese Vorwürfe zurückweisen, räumen sie ein, dass in manchen Branchen wie der Auto-, Stahl- und Chemieindustrie sowie der Speditionsbranche und dem Maschinen- und Anlagenbau besonders kritisch geprüft wird.

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Auch bei Bagatellschäden richtig handeln

Ob auf einem Parkplatz oder beim Wenden, schnell kann ein Autofahrer versehentlich ein anderes Fahrzeug leicht beschädigen. Doch auch bei solchen Bagatellschäden ist es für alle Beteiligten richtig zu handeln, darauf weist die “Aachener Zeitung” hin. Grundsätzlich muss das Geschehene festgehalten werden, im Idealfall in einem Unfallprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Selbstverständlich sind die persönlichen Daten wie Namen, Anschrift, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungsnummern auszutauschen.

Laut der Sprecherin des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Katrin Rüter de Escobar, muss bei Bagatellschäden in der Regel nicht die Polizei gerufen werden, es sei denn, die Beteiligten können sich über den Unfallhergang nicht einigen oder aber der Unfallverursacher angetrunken erscheint. Auch bei kleinen Schäden sollte der Geschädigte den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung suchen, die in der Regel einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und Fotos des Schadens verlangt. Mittlere und größere Versicherungen schicken oft selbst jemanden vorbei, der den Schaden begutachtet, allerdings darf hierbei nicht vergessen werden, dass der Versicherungsmitarbeiter im Sinne der Versicherung handelt und die Schadenshöhe eher an der unteren Grenze ansetzt, heißt es in der “Aachener Zeitung”.

Experten raten davon ab, bei jedem noch so kleinen Schaden einen unabhängigen Sachverständigen in Eigenregie anzufordern, da die Versicherung diese Kosten bei Kleinstschäden nicht übernimmt. Als Faustregel gilt eine Schadenshöhe von etwa 700 Euro.

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