Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'
Badelatschen hinterm Steuer
Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne scheint, wechselt man gerne aus dem festen Schuhwerk in bequeme Badelatschen, doch was passiert, wenn man mit solchen Schuhen hinter dem Steuer oder barfuß einen Unfall verursacht? Policenexpertin Lilo Blunck beim Bund der Versicherten erklärt, dass man trotzdem einen Anspruch auf die Unfallversicherung hat, denn anders als bei Berufskraftfahrern sind Privatfahrer nicht dazu verpflichtet, beim Führen des Fahrzeugs feste Schuhe zu tragen. Somit ist auch die Leistung der Kfz-Versicherung unabhängig davon, welche Fußbekleidung der private Unfallverursacher beim Unfall getragen hat - abgesehen davon, dass die Versicherung sowieso nur selten erfährt, was der Fahrer an den Füßen trägt. Blunck weiß von keinem Fall, bei dem die Versicherung wegen falschen Schuhwerks Leistungen verweigert hätte.
Bei Dienstfahrten sieht es allerdings anders aus, denn bei vielen Firmen riskiert der Fahrer mit falschem Schuhwerk eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungs- und Dienstvorschriften. Die Versicherung betrifft das jedoch kaum, denn da das Tragen von Badelatschen oder Flip-Flops keine grobe Fahrlässigkeit darstellt, muss sie für den Unfallschaden aufkommen. Stephan Schweda, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, erklärt, es gebe keine eindeutige Gesetzeslage für diesen Fall. Wäre das Tragen von Flip-Flops grob fahrlässig, dürften auch Gummistiefel und High-Heels nicht ohne weiteres beim Autofahren getragen werden und das sei wohl eindeutig zu viel Regulierung.
Auch die Gerichte sehen das Tragen von Flip-Flops nicht als grob fahrlässig an. Im vergangenen Jahr gab es sogar einen Freispruch für einen LKW-Fahrer, der hinten offene Schuhe trug. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass Flip-Flops und Badelatschen hinterm Steuer wirklich nicht ungefährlich sind, denn mit diesen Schuhen rutscht der Fuß schneller vom Pedal und die dünnen Riemchen können sich auch leichter in den Pedalen verfangen.
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Riester Rente für die Hausfrau
Als Hausfrau verringert sich die gesetzliche Rente, da während dieser Zeit keine Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Um trotzdem für das Alter vorzusorgen, gibt es die Möglichkeit, auch als Hausfrau das Modell der Riester-Rente zu nutzen. Hierbei ist kein eigener Beitrag erforderlich. Voraussetzung: Der Ehepartner hat eine eigene Riester-Rente abgeschlossen.
In einem dann möglichen, so genannten Zulagenvertrag fließt die jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und zusätzlich die Zulagen für die Kinder in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage in Höhe von 300 Euro. Grundsätzlich ist der Zulagenvertrag beitragsfrei, mit einer Ausnahme: Während der gesetzlichen Elternzeit muss der Betrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.
Beispiel: Eine Hausfrau mit 2 Kindern, die vor 2008 geboren wurden, kann über den Zulagenverrag jährlich 524 Euro ansparen, ohne dass die Zahlung eines eigenen Beitrags fällig wird. Bei der Entscheidung für die Riester-Rente besteht die Wahl zwischen einem Banksparplan, einem Fondssparplan und einer Riester Rentenversicherung.
Keine KommentareGesundheitsausgaben machen über 10% aus
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland kontinuierlich steigen und gemessen am Bruttoinlandsprodukt bereits über 10% ausmachen. Im Jahr 2006 beliefen sie sich insgesamt auf 245 Milliarden Euro, das sind 2,4% oder 5,7 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Für den einzelnen bedeutete dies im Durchschnitt 2970 Euro an Gesundheitsausgaben, im Vorjahr waren es 2900 Euro.
Der größte Anteil der Gesundheitsausgaben ging an die gesetzliche Krankenversicherung: Insgesamt 57%, also 139,8 Milliarden Euro wurde an sie gezahlt, das entspricht 2,9% oder 3,9 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor, so das Statistische Bundesamt. Die private Krankenversicherung kam auf einen Ausgabenanteil von 9,2%, was über 22,5 Milliarden Euro entspricht. Hier ist eine deutlicht Steigerung zu beobachten: Noch im Jahr 1992 betrug der Anteil der auf die PKV anfallenden Ausgaben nur 7,4%.
Einen großen Teil der Gesundheitsausgaben bezahlen die Bürger mittlerweile selbst: Im Jahr 2006 mussten die Bürger für 13,6% der Gesundheitsausgaben selbst in die Tasche greifen, das sind 3,4% oder 1,1 Milliarden Euro mehr und entspricht einer Gesamtsumme von 33,3 Milliarden Euro.
Mit 48,4% und einer Summe von 118,6 Milliarden Euro entfiel fast die Hälfte der Gesamtausgaben auf die Inanspruchnahme der ambulanten Gesundheitsvorsorge. Hierunter fallen Arztpraxen (36,4 Milliarden Euro), Apotheken (34,7 Milliarden Euro) und Zahnarztpraxen (15,8 Milliarden Euro). Insgesamt wurde hier ein Ausgabenzuwachs von 2,8% beobachtet. Ebenfalls angestiegen sind die Ausgaben im (teil-)stationären Bereich: Mit 2,9% mehr belaufen sich die Ausgaben hier auf 90,1 Milliarden Euro. Darunter sind 63,9 Miliarden Euro dem Krankenhausbereich zuzuordnen.
Keine KommentareVoraussetzung für Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr
Aktuell ist die Schulzeit für viele junge Menschen zu Ende und ein neuer Lebensabschnitt beginnt: die Berufsausbildung oder das Studium. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist deshalb aus aktuellem Anlass darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt Waisenrenten enden können. Damit die Waisenrente auch nach dem 18. Lebensjahr (bis maximal zum 27. Lebensjahr) gezahlt wird, muss sich der Waise in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.
Wer Wehr- oder Zivildienst ableistet, kann für die entsprechend verlängerte Ausbildungszeit den Bezug der Waisenrente auch über das 27. Lebensjahr hinaus verlängern lassen. In dieser Zeit besteht nämlich ebenso wie während einer Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr.
Laut der Deutschen Rentenversicherung melden sich viele volljährige Waisen nach Beendigung oder Abbruch ihrer Lehre, des Studiums, einer anderen schulischen Ausbildung oder des freiwlligen sozialen oder ökologischen Jahres nicht ab und beziehen so ungerechtfertigt ihre Waisenrente weiter. In diesem Fall muss sie jedoch zurückgezahlt werden. Damit es dazu gar nicht erst kommt und der damit verbundene Ärger vermieden wird, sollte Abbruch oder Ende jeder Form von Ausbildung umgehend mitgeteilt werden, so die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.
Keine KommentareÄrztliche Medikamente von Hausratversicherung geschützt
Nach eine Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz fallen Medikamente, die ein Arzt für seine Patienten aufbewahrt, unter den Schutz der Hausratversicherung (Az.: 10 U 270/06).
Im konkreten Fall wurde in die Wohnung einer Augenärztin eingebrochen und unter anderem Medikamente im Wert von rund 6800 Euro gestohlen. Die Medikamente befanden sich in der Wohnung der Ärztin, weil sie Patienten verabreicht werden sollten. Die Hausratversicherung, der der Schaden gemeldet wurde, verweigerte jedoch den Ersatz der gestohlenen Medikamente, woraufhin die Ärztin gegen die Versicherung klagte.
Das Landgericht gab der Versicherung Recht, doch das Oberlandesgericht sprach der Klägerin Recht zu und begründete seine Entscheidung damit, dass Medikamente wie ärztliches Arbeitsgerät, also wie z.B. Spritzen oder Kanülen zu behandeln sind und deshalb genau wie diese unter den Schutz der Hausratversicherung fallen.
Keine KommentareNach Umzug Kfz-Kennzeichen behalten
Bislang musste man nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Kreisstadt auch sein Fahrzeug in diesem neu anmelden. Ab September 2008 tritt eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, nach der es den Landesbehörden freigestellt ist, ob sie auf eine Neuzuteilung des KFZ-Kennzeichens beharren oder auf diese verzichten möchten. Mit anderen Worten, wer ab September von München nach Frankfurt zieh, kann sein Münchner Kennzeichnen behalten - vorausgesetzt die Landesbehörden stimmen dem zu.
Für die KFZ-Versicherung ergeben sich hieraus ebenfalls Änderungen, denn dann wird der Versicherungsbeitrag nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters (Angabe der Postleitzahl) berechnet. Diese veränderte Berechnungsgrundlage kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, wie ein Rechenbeispiel der AXA KFZ-Versicherung zeigt, das in einer Pressemeldung veröffentlicht wurde:
Mit Zustimmung der Landesbehörde NRW darf ein Fahrzeughalter, der von Köln nach Paderborn zieht, sein Kölner Kennzeichen behalten. Da Paderborn bei der Berechnung der KFZ-Prämie für den Versicherten weniger gut ausfällt, würde der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse Paderborn profitieren, auch wenn er das Kölner Kennzeichen behält. Fährt er z.B. einen VW Golf, würde dieser in Köln als in die Regionalklasse 8 eingestuft etwa 249 Euro im Jahr für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung kosten. Der gleiche Versicherungsschutz für das gleiche Fahrzeug kostet in Paderborn aufgrund der Einstufung in die Regionalklasse 2 dagegen nur noch 195 Euro pro Jahr.
Die AXA KFZ-Versicherung hat schon zum 1. Mai ihre Berechnungsgrundlagen dementsprechend abgeändert und an die Neuregelung angepasst.
Keine KommentareBislang nur wenig Vertragsumstellungen
Wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergab, haben bislang nur wenige Versicherungsunternehmen wie angekündigt die bestehenden Versicherungsverträge auf das neue und verbraucherfreundlichere Versicherungsvertragsrecht umgestellt. Von den 55 befragten Gesellschaften bestätigten nur die vier Versicherungen DeBeKa, GVV, HUK und Signal-Iduna eine bereits erfolgte Umstellung. Der Umfrage zufolge wollen einige Gesellschaften eine Anwendung des neues Rechts im Einzelfall prüfen.
Mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz, das im Januar in Kraft getreten ist, haben die Versicherungsnehmer mehr Rechte, z.B. den Anspruch auf Zuzahlungen aus den stillen Reserven ihrer Versicherung. Versicherte sollen, so der Rat der Verbraucherzentrale, auf jeden Fall fordern, dass die Altverträge nach dem neuen Vertragsgesetz geprüft werden, auch wenn noch kein Rechtsanspruch darauf besteht. Dieser wird erst ab Januar 2009 gültig.
Noch im letzten Dezember hatten in einer Ausgabe der Zeitschrift “Capital” über 40 Versicherungsgesellschaften eine vorzeitige Umstellung der Altverträge auf das neue Recht angekündigt. Das Ergebnis der aktuellen Umfrage interpretiert die Verbraucherzentrale so, dass die Mehrheit der Unternehmen offenbar kein Interesse an einer sofortigen Verbesserung der Kundenfreundlichkeit haben, auch wenn dies versprochen wurde. Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale, warf einigen Gesellschaften sogar vor, ihre Kunden “mit falschen Aussagen hinters Licht geführt” zu haben, indem sie Kunden, die eine diesbezügliche Anfrage stellten, antworteten, dass eine vorzeitige Umstellung der Verträge von dem neuen Recht nicht erlaubt werde.
Keine KommentareTrickdiebstahl: Versicherung zahlt nicht immer
Trickdiebe werden immer raffinierter. Wer ihnen zum Opfer fällt und sie dazu noch guten Glaubens in die eigene Wohnung gelassen hat, ist gleich doppelt vom Pech verfolgt. Wie das Infocenter der R+V Versicherung mitteilt, werden nämlich unter diesen Umständen Schäden meist nicht von der Versicherung ersetzt.
Beliebte Maschen der Gauner: Eine nette junge Frau bittet um ein Glas Wasser. Ein gepflegter Mann fragt nach Stift und Papier. Sie lenken die Bewohner ab, während ein Komplize unbemerkt die Wohnung durchsucht. Das Diebesgut ist nicht versichert, denn Trickdiebstahl gilt als einfacher Diebstahl, und der ist normalerweise nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Diese greift nur bei Raub oder gewaltsamem Einbruch, nicht aber, wenn das Opfer die Tür selbst geöffnet und keinen „erkennbaren Widerstand“ geleistet hat.
Vor allem allein lebende, ältere Menschen sind oft das Ziel von Trickbetrügern. Natürlich sollte man Menschen in einer Notsituation immer helfen, doch im Zweifelsfall ist es besser, Unbekannte erst einmal vor der geschlossenen Tür warten zu lassen oder einen Nachbarn zu Hilfe zu holen. Wertsachen sollten in einem Schließfach bei der Bank oder in einem versteckten Tresor deponiert und Schlüssel nicht direkt neben der Tür aufbewahrt werden. Diebe können diese leicht entwenden und sich damit später jederzeit ungehindert Zugang zur Wohnung oder zum Fahrzeug des Bestohlenen verschaffen. Auch in diesem Fall wäre der Versicherungsschutz in Gefahr.
Bei den Beratungsstellen der Polizei sowie über die Internetseite www.polizei-beratung.de können sich Bürger jederzeit über die neusten Tricks der Betrüger informieren. (NR.NET/as)
Keine KommentareExperten empfehlen Forderungsausfalldeckung
Experten zufolge ist eine so genannte Forderungsausfalldeckung eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung, da etwa ein Drittel aller deutschen Haushalte nicht haftpflichtversichert sind. Wird man von einer Person geschädigt, die keinen Haftpflichtschutz besitzt, kann seine Ansprüche dieser Person gegenüber nicht geltend machen, wenn diese mittellos ist.
Um zu vermeiden, in einem solchen Fall die Kosten für den fremdverschuldeten Schaden selbst tragen zu müssen, gibt es die Klausel zum Forderungsausfall. Wenn der Verursache des Schadens diesen nicht bezahlen kann, weil er über keinen Haftpflichtschutz verfügt und zahlungsunfähig ist, kommt diese Klausel zur Geltung, erklärt der Bund der Versicherten.
Oft ist der hier angebotene Schutz jedoch nur für Fälle gültig, in denen die Schadensersatzansprüche eine bestimmte Summe (z.B. 2500 Euro) übersteigen und die Zahlung erfolgt in der Regel auch erst dann, wenn schon alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Verursacher des Schadens zu der Zahlung der Entschädigung zu bewegen und diese erfolglos blieben.
Keine KommentareFlug nicht angetreten - Steuern und Gebühren zurückfordern
Wer seinen gebuchten Flug verfallen lässt, bekommt in der Regel bei keiner Fluglinie kein Geld zurückerstattet. Doch mit dieser gängigen Praxis müssen sich Passagiere nicht länger abfinden, denn in dem Gesamtflugpreis sind einige Gebühren und auch Steuern enthalten, die bis zu drei Jahre nach dem gebuchten Flugtag zurückgefordert werden können.
Gerade bei günstigen Flugpreisen machen die zahlreichen erhobenen Gebühren wie die Luftsicherheitsgebühr, der Treibstoffzuschlag, Reservierungsgebühren und das Passagierentgelt zusammen mit der Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen sogar einen Großteil des Gesamtpreises aus. Bei einem Lufthansa-Flug von München nach Hamburg für 99 Euro beträgt dieser Anteil z.B. 75 Euro, der von dem Kunden, der diesen Flug nicht antritt, zurückgefordert werden darf. Grund: Diese Steuern und Gebühren muss die Fluggesellschaft nur bei einem tatsächlich erfolgten Flug an Finanzamt und Flughafen zahllen, nicht aber, wenn dieser seinen gebuchten Flug gar nicht erst antritt. Einzige Ausnahme: Die Reservierungsgebühr deckt die Kosten der Buchung und wird daher in jedem Fall fällig.
Um die Gebühren und Steuern eines nicht-angetretenen Fluges zurück zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der Fluggesellschaft gestellt werden. Neben den Daten des betroffenen Fluges müssen hier auch Name des Passagiers, Flugnummer, Buchungsnummer und die Summe aufgelistet sein, die zurückgefordert wird. Darüber hinaus sollte der Antrag auch die Bankverbindung enthalten, auf die das Geld überwiesen werden soll. Da die Fluggesellschaften die eingezogenen Gebühren und Steuern nur ungern zurückerstatten, empfehlen Experten, den Antrag auf verschiedenen Wegen (Post, Fax, E-Mail) einzuschicken, in einigen Fällen sogar mehrfach.
Einige Fluggesellschaften lassen sich die Rückerstattung nochmal etwas kosten, bis zu 35 Euro Bearbeitungsgebühr werden teilweise hierfür erhoben. Verbraucherverbände und Kunden kritisieren die Höhe dieser Gebühren scharf, doch noch gibt es kein Gerichtsurteil, dass diese Bearbeitungsgebühren unter einem bestimmten Maximalwert bleiben müssen.
Keine KommentareRechte der Rückkehrer in die GKV
Menschen in sozialer Notlage, die aus finanziellen Gründen nicht krankenversichert sind, sollen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden, dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung schon seit geraumer Zeit. Erst im Februar diesen Jahres forderte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Krankenkassen dazu auf, auf die bereits angefallenen Beiträge für diese Menschen zu verzichten, so dass ihnen der uneingeschränkte Zugang zum Versicherungssystem wieder ermöglicht werden kann.
Doch die Realität sieht offenbar anders aus, immer noch beharren viele Krankenkassen auf eine Nachzahlung der Beiträge, teilweise sogar rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2007. Versicherte, die aus finanziellen Gründen vorher nicht versichert waren, werden wohl kaum plötzlich über die Mittel verfügen, die Beiträge rückwirkend zu zahlen, beklagen Verbraucherverbände und Betroffene.
Darüber hinaus berichten immer wieder Betroffene, dass sie bei den gesetzlichen Krankenkassen oft auf wenig Verständnis stoßen und sich häufig wie Bittsteller vorkommen, wenn sie ihre Anliegen vorbringen. Eine willkürliche Behandlung oder gar ein rüder Ton müssen sich die Betroffenen jedoch nicht gefallen lassen. Experten raten dazu, sich an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu wenden, die den Betroffenen hier mit Rat und Tat zur Seite steht. Mit der Unterstützung profesioneller Hilfe kommen viele Betroffene einfacher und schneller an ihr Ziel. Im direkten Gespräch mit den gesetzlichen Krankenkassen sollen Betroffene auf eine Prüfung ihrer Härtefallregelung bestehen und sich nicht abwimmeln lassen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, sollte man sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Keine KommentareTipps zum Abschluss einer PKV für Kinder
Für viele Familien ist die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anreiz, hier versichert zu bleiben oder zu werden. Wenn die Eltern jedoch privat krankenversichert sind, ist eine kostenfreie Mitversicherung der Kinder nicht möglich. Eine beitragsfreie Familienversicherung scheidet auch dann aus, wenn nur ein Elternteil privat krankenversichert ist und dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Nur wenn das Einkommen des anderen, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Elternteils über der des privat versicherten Elternteils liegt, können die Kinder in der GKV beitragsfrei versichert werden. Je nach Beginn der privaten Krankenversicherung (PKV) liegt die erwähnte Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 48.150 Euro (Versicherung ab dem 1.1.2003) oder bei 43.200 Euro (Versicherung vor dem 1.1.2003).
Wenn eine beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich ist, können die Kinder - verbunden mit den entsprechenden Kosten - freiwillig in der GKV versichert werden oder für sie eine eigene PKV abgeschlossen werden. Der Vorteil der PKV für Kinder besteht in der Aufnahmepflicht der Versicherungsunternehmen. Diese sind dazu verpflichtet, den neugeborenen Nachwuchs eines in der PKV versicherten Elternteils ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Beantragung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt, der Versicherungsbeginn wird dann rückwirkend zum Tag der Geburt gewährleistet. Wählen die Eltern eine andere PKV für ihr Kind als die, bei der sie selbst oder einer von ihnen versichert ist, darf das Unternehmen Zuschläge erheben. Auch wenn der Antrag für die Versicherung des Kindes erst nach der verlangten Frist gestellt wird, darf der Versicherer Zuschläge erheben, darüber hinaus eine Gesundheitsprüfung verlangen oder aber den Versicherungsschutz völlig ablehnen.
Bei der Auswahl der Versicherung sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistungsumfang und Höhe des Eigenanteils geachtet werden. Die teilweise nicht unerheblichen Kosten, die eine PKV für Kinder verursacht, können in einigen Fällen durch Beihilfeansprüche oder einen entsprechenden Zuschuss des Arbeitgebers aufgefangen werden. Die Kinder von beihilfeberechtigten Eltern (oder eines Elternteils) unterliegen dem gleichen Status, so dass für sie nur ein anteiliger Versicherungsschutz über eine PKV abgeschlossen werden muss. Arbeitgeber, die zur PKV ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zahlen, können auch für das privat versicherte Kind einen Zuschuss zur PKV zahlen, der maximal so hoch ist wie der durchschnittliche Höchstsatz der GKV.
Keine KommentareKaufbelege für Hausratversicherung aufheben
Wenn die Hausratversicherung nach einem Brand oder Einbruch den Schaden ersetzen soll, muss der Geschädigte den Wert des beschädigten oder zerstörten Hausrats nachweisen. Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin empfiehlt deshalb, besonders bei teuren Gegenständen wie Designermöbelstücken, Elektrogeräten oder teuren Kleidungsstücken die Kaufbelege aufzubewahren.
Bei günstigen Gegenständen wie einfacher Kleidung oder aber auch CDs muss nicht jeder Beleg aufgehoben werden, da hier oftmals pauschal ein hochgerechneter Neuwert ersetzt wird oder die von dem Geschädigten aufgestellte Rechnung übernommen, vorausgesetzt, sie erscheint der Versicherung glaubhaft und nachvollziehbar.
Wer sorgfältig die Belege seines Hausrats sammelt, erleichtert im Schadenfall die Abwicklung des Schadenersatzes und verhindert Unstimmigkeiten zwischen Versichertem und Versicherungsunternehmen. Kommt die Hausratversicherung bei einem Einbruchdiebstahl oder einem Wohnungsbrand für den Schaden an dem Hausstand auf, ersetzt sie den Neuwert. Mit diesem Geld kann sich der Versicherte dann in gleicher Art und Güte neu ausstatten.
Keine KommentareWer zahlt beim Brand in der Mietwohnung?
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss die Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden aufkommen, der durch den Brand in seiner Mietwohnung entstanden ist - und zwar auch dann, wenn der Brand durch einfache Fahrlässigkeit entstanden ist (Az.: 12 U 126/07).
Im konkreten Fall hatte ein Mieter auf dem Herd in seiner Wohnung Fett in einem Fodnue-Topf erhitzt. Als er die Küche für ca. 2 Minuten verließ, um seiner Freundin ein eingegangenes Telefongespräch zu übergeben, fing das Fett im Topf Feuer. Dieses konnte zwar schnell gelöscht werden, aber der hierbei entstandene Schaden betrug 18.000 Euro.
Zunächst beglich die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden, forderte einen Teil der Summe (8000 Euro) jedoch von der privaten Haftpflichtversicherung des Mieter, die auch Mietschäden beinhaltete. Diese verweigerte die Zahlung, doch das OLG Karslruhe gab der Gebäudeversicherung Recht, so dass die private Haftpflichtversicherung die geforderte Zahlung leisten muss. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass ein Vermieter in einem solchen Fall nur dann von seinem Mieter Ersatz einfordern darf, wenn der Schaden vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit heraus entstanden ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt der stillschweigende Haftungsausschluss, der von einer Wiedergutmachung des Schadens durch den Mieter absieht. Besteht seitens des Mieters jedoch eine Haftpflichtversicherung, in der auch Mietschäden eingeschlossen ist, dann ist diese auch bei einfacher Fahrlässigkeit zur Zahlung verpflichtet. Nach Ansicht der Richter hatte der Mieter im konkreten Fall leicht fahrlässig gehandelt.
Keine KommentareRüttgers will Pflichtversicherung für Selbständige
In dem mehr als 60 Seiten starken Rentenbericht, de im Auftrag von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) vorbereitet wurde, wird vorgeschlagen, dass sich zukünftig grundsätzlich alle Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen müssen - es sei denn, sie verfügen über eine “gleichwertige anderweitig organisierte Absicherung”.
Hierunter fallen z.B. einkommensbezogene Vorsorgen für eine verminderte Erwerbsfähigkeit, für das Alter und für Hinterbliebene. Diese müssen jedoch “hinsichtlich der Höhe und der Anpassung” mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sein. Um sich von der geforderten Versicherungspflicht befreien zu lassen, müssten die Selbständigen dem Bericht zufolge eine “Bescheinigung über den Abschluss eines zertifizierten Vorsorgevertrages” vorlegen.
In dem Bericht wird zwar darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung “zumindest bei einem Teil der Selbständigen zu höheren Ausgaben führen” würde, allerdings seien diese höheren Ausgaben angesichts der sonst drohenden unzureichenden Altersabsicherung, die von der Gesellschaft aufgefangen werden müsste, gerechtfertigt, heißt es weiter. Wofür die Mehreinnahmen aus der Versicherungspflicht für Selbständige genutzt werden sollen, wird nicht konkret beschrieben, nur kurz wird erwähnt, dass diese auch zur Bildung eines Kapitalstocks für schlechte Zeiten eingesetzt werden könnten.
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