Versicherungen News



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Beiträge in der Kategorie 'Versicherungen'

Sturmschäden schnell melden

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Sturmschäden umgehend bei den jeweils zuständigen Versicherungen gemeldet werden müssen, damit Komplikationen bei der Regulierung vermieden werden können. Die meist gefragten Versicherungen bei Sturmschäden sind die Gebäude- und Hausratversicherung sowie die Kaskoversicherung für das Auto. Die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn das Eigentum Dritter durch vom Sturm gelockerte Gegenstände (z.B. morsche Bäume oder Dachziegel) beschädigt wurde.

Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer immer die Pflicht zur Schadensbegrenzung, d.h. die müssen z.B. undichte Dachfenster abdecken. Wer diese Pflicht vernachlässigt, muss damit rechnen, dass entstandene Schäden durch die Versicherung nicht übernommen werden. Ist die Schadensbegrenzung erfolgt, sollte die Schadenstelle ansonsten unverändert bleiben, ist dies nicht möglich, sollte der Schaden durch Fotos dokumentiert werden.

Ob die Versicherung überhaupt zahlt, hängt von der Stärke des Sturms ab (mindestens Stärke 8), korrekte Informationen hierüber bietet die Hotline des Deutschen Wetterdienstes. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherung, die Auskunft über das weitere Vorgehen gibt. Beim ersten Anruf sind noch keine genauen Schadensangaben erforderlich, diese können später nachgereicht werden.


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Geld zurück bei Teilzahlungszuschlag

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Verbraucher bei monatlicher oder quartalsweiser Zahlung ihrer Versicherungsbeiträge in den allermeisten Fällen Geld von ihrer Versicherung zurückverlangen können. Wie aus einem Urteil des Landgerichts Bamberg (Az.: 2 O 764/04) von 2006 hervorgeht, müssen Versicherungen den “echten” Preis der Teilzahlungszuschläge als effektiven Jahreszins angeben. Das ist tatsächlich jedoch so gut wie nie der Fall. Das Bamberger Urteil wurde im Juli 2009 durch den Bundesgerichtshof bestätigt (Az.: I ZR 22/07).

Das Urteil gilt grundsätzlich für alle Versicherungen, deren Prämien in monatlichen oder quartalsweisen Raten gezahlt werden und für die Teilzahlungszuschläge erhoben werden. Einzige Ausnahme sind die Krankenversicherungen.

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sind die konkreten Folgen der Urteile nicht eindeutig, da die Versicherungen etwaige Ansprüche bestreiten. Die Verbraucherschützer verweisen jedoch auf vier rechtswissenschaftliche Gutachten, die ihnen vorliegen und nach denen eine felhende Effektivzinsangabe ebenso wie eine fehlende Widerrufsbelehrung zu einem Widerrufsrecht des Kunden führt. Einen solchen Widerruf könnten Versicherungskunden auch noch Jahre später rückwirkend durchführen. Aber: Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge, die nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt trat die Schuldenrechtsreform in Kraft.

Unabhängig davon können Verbraucher – über Jahre rückwirkend – eine Zinsanpassung auf den gesetzlichen Zinssatz (4% p.a.) verlangen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen betroffenen Versicherungskunden ihre Ansprüche geltend zu machen und bietet auf ihrer Website einen entsprechenden Musterbrief an.

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HDI: Zweirad-Tarife werden günstiger

Pünktlich zum Saisonbeginn senkt die HDI Direkt Versicherung AG ihre Zweirad-Tarife, insbesondere die Tarife für junge Fahrer unter 29 Jahren wurden gezielt nach unten angepasst. Peter Wilsch, Leiter Kraftfahrt bei HDI, zeigt sich angesichts der neuen Tarife hoch erfreut und sieht darin eine Bestätigung des Anspruchs für eine “echte Generationenversicherung für die ganze Familie”.

In den Stärkeklassen von 37 bis 72 KW ist die HDI dann mit ihrer Motorrad-Haftpflichtversicherung mit Teilkasko der günstigste Anbieter auf dem Markt. Wer die Versicherung in Kombination mit der HDI-Autoversicherung abschließt, kann noch einmal 20% sparen. Dies gilt auch, wenn der Erstwagen auf den Ehepartner zugelassen ist.

Wer nach dem 1. März in die Saison starten will, kann dies natürlich tun, dann reduziert sich der Versicherungsbeitrag entsprechend der jeweiligen Laufzeit. Und wer über mehrere Jahre hinweg schadenfrei fährt, kann sich über eine Rabattstaffel bis Schadenfreiheitsklasse 10 freuen. Die Zeitschrift “Focus Money” zeichnete die HDI Direkt Versicherung AG im Dezember mit dem Titel “Bester Autoversicherer 2009″ aus.

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Wechselbereitschaft und Ansprüche steigen

Der aktuelle Kundenmonitor Assekuranz hat nach Angaben der “Welt” ergeben, dass die Wechselbereitschaft der Versicherungskunden weiter steigt. Inzwischen ziehen schon 48% der Versicherten einen Wechsel in Betracht, vor fünf Jahren waren es gerade einmal 30%. Dabei ist die Versicherungsprämie gar nicht mal das Hauptkriterium für einen Wechsel. Die meisten Versicherungskunden halten Leistungen und Service für wichtiger als den Preis. Studienleiter Christoph Müller, erklärte gegenüber der “Welt”, dass die Kunden nicht einfach nur einen billigen Tarif suchen, sondern hochwertige Versicherungsleistungen zum attraktiven Preis wünschen. Das zeigt sich auch darin, dass die Ansprüche der Versicherten immer weiter steigen.

Am häufigsten wird derzeit die Kfz-Versicherung gewechselt und das nicht ohne Grund: Zwischen den verschiedenen Angeboten liegen – bei gleichen Leistungen – teilweise mehrere Hundert Euro Preisunterschied. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Wechselbereitschaft der Kunden mit zunehmendem Einsparpotenzial steigt.

An der Umfrage, die von dem Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomics durchgeführt wurde, nahmen rund 2200 (Mit-)Entscheider in Versicherungsfragen ab 14 Jahren teil. Der Kundenmonitor rund um alle Arten von Versicherungen wird schon seit 1996 regelmäßig durchgeführt.

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BGH: Musterkaufverträge beim PKW-Kauf gültig

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Musterkaufverträge, die vom ADAC oder von Versicherungen veröffentlicht oder in Schreibwarenläden erhältlich sind, beim Autokauf unter Privatleuten grundsätzlich gültig (Az.: VIII ZR 67/09). Dies gilt auch dann, wenn in dem Formular juristisch nicht mehr korrekte Klauseln enthalten sind. Die Richter entschieden, dass nach einer Einigung zwischen Käufer und Verkäufer auf ein Vertragsmuster, nicht eine Partei im Nachhinein alleine das Risiko tragen könne.

Im konkreten Fall hatte ein Mann im Mai 2007 von einer Frau einen Gebrauchtwagen für 4600 Euro gekauft. Grundlage für das Geschäft war ein Vertragsformular, das die Verkäuferin besaß. In dem Formular stand unter anderem: “Der Käufer hat das Fahrzeug überprüft und Probe gefahren. Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind ausgeschlossen.” Als Ausnahme war nur eine arglistige Täuschung vorgesehen. Der Käufer verlangte von der Verkäuferin jedoch später 1000 Euro zurück, weil das Auto seiner Ansicht nach einen erheblichen Unfallschaden gehabt habe. Er argumentierte, dass die Frau die Haftung unrechtmäßig ausgeschlossen habe und zu einer Gewährleistung verpflichtet sei.

Der BGH folgte dieser Argumentation nicht, denn die Verkäuferin habe den Vertrag nicht aktiv gestaltet, sondern nur das Vertragsmuster mitgebracht. Das Geschäft sei zwischen juristischen Laien abgeschlossen worden und als solche müsse man davon ausgehen, dass das Vertragsmuster so formuliert ist, dass es weder Käufer noch Verkäufer benachteiligt.

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Restschuldversicherungen unterscheiden sich erheblich

Die Stiftung Warentest hat 46 Tarife von Restschuldversicherungen für Bauherren von 17 Versicherern unter die Lupe genommen und kommt zu dem Ergebnis, dass es hier erhebliche Unterschiede gibt. Wie die Zeitschrift “Finanztest” berichtet, kostet das teuerste Angebot mit 2450 Euro mehr als dreimal so viel wie das günstigste Angebot, das für 772 Euro zu haben ist.

Angesichts dieser großen Preisunterschiede raten die Finanzexperten den Bauherren dazu, sich auf keinen Fall einfach mit der Restschuldversicherung zufrieden zu geben, die von ihrer eigenen Bank angeboten wird, sondern lieber zu vergleichen. Dabei darf nicht nur der Beitrag für das erste Jahr berücksichtigt werden. Entscheidend sei vielmehr der Barwert aller Beiträge, also der Wert, der angibt, wie hoch die einmalige Zahlung bei Vertragsabschluss sein müsste, wenn man alle künftigen Beiträge begleichen wollte.

Grundsätzlich sollte eine Restschuldversicherung schon Bestandteil einer soliden Baufinanzierung sein, meinen die Experten. Dies gilt insbesondere für Personen, die alleine für die Rückzahlung der Darlehen verantwortlich sind. Nur mit einer Restschuldversicherung können sie ihre Familien oder Partner für den Notfall absichern. Allerdings sollten Bauherren, die bereits eine Lebensversicherung haben, zunächst deren Schutz prüfen, vielleicht reicht dieser schon aus, um das Baudarlehen abzusichern. Ist dies nicht der Fall, sollte sie entweder selbst aufgestockt werden oder als Ergänzung eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden.

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PKV mit höheren Leistungsausgaben als GKV

In einer aktuellen Studie des Bundeswirtschaftsministeriums, die von dem Berliner Forschungsinstitut Iges und dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup durchgeführt wurde, wurde das System der privaten Krankenversicherung (PKV) unter die Lupe genommen. Es stellte sich heraus, dass der Schutz vor Beitragssteigerungen in der PKV nicht besser ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Demnach stiegen die Leistungsausgaben im Zeitraum von 1997 bis 2008 in der PKV um rund 50% stärker an als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Zum Vergleich: Der Anstieg der Leistungsausgaben bei den gesetzlichen Kassen betrug im gleichen Zeitraum nur 31%. Auffällig sei, dass insbesondere im Wettbewerb um Neukunden mit günstigen Prämien geworben wird. Die PKV will vor allem junge und gesunde Versicherte an sich binden und dann später die Beiträge erhöhen, heißt es.

Ein Wechsel in die PKV ist seit 2009 attraktiver geworden, denn nun können die Versicherten zumindest einen Teil ihrer angesammelten Rückstellungen mitnehmen. Ein Wettbewerb um ältere Versicherte gibt es in der PKV offenbar nicht, ein Grund hierfür sind wohl die fehlenden Anreize. Denn anders als bei den Neukunden macht ein Wechsel der PKV für Ältere durch den teilweisen Verlust der Altersrückstellungen weniger Sinn. Experten beurteilen den Wettbewerb zwischen den Versicherern deshalb insgesamt als eingeschränkt.

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Versicherung gegen Schneelast-Schäden

Die derzeitigen Witterungsverhältnisse sind nicht ungefährlich: Durch das wechselnde Tauwetter mit frostigen Nächten und Neuschnee sind viele Dächer voll Schnee und Eis. Feuerwehr dun Dachdecker sind im Dauereinsatz, die Dächer von den Schneemassen zu befreien, um einen Einsturz zu verhindern. Die “Berliner Morgenpost” weist darauf hin, dass wegen der Schneelast auf ihren Dächern besorgte Hausbesitzer auf jeden Fall Experten hinzuziehen und auf keinen Fall versuchen sollten, den Schnee selbst zu räumen. Die Absturzgefahr sei einfach zu groß.

Der Berliner Diplomingenieur Johann Schneider erklärt in der Zeitung, dass ein normales Dach 75 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter aushalten muss. Das schreibt die Bauordnung seit 2005 vor. Bezogen auf Neuschnee sind dies gute 20 Zentimeter, doch bezogen auf Eis ist das gerade einmal 1 guter Zentimeter. Die Feuerwehr rät dringend dazu, schadhafte Dächer zu räumen, vor allem, wenn bereits Geräusche zu hören sind oder sich die Balken durchbiegen.

Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass nur wenige Gebäude gegen Schneelast-Schäden versichert sind. Im gesamten Bundesgebiet sind ca. 20% aller Gebäude gegen Schneelast-Schäden versichert, in Baden-Württemberg und den ostdeutschen Bundesländern liegt die Quote höher. Hier gab es früher eine entsprechende Versicherungspflicht. In den meisten Fällen müssen die Hausbesitzer jedoch die Kosten für eine Schneeräumung auf Dächern selbst bezahlen. Ausnahme: Bei der Planung oder dem Bau eines Gebäudes wurden Fehler gemacht, dann entscheiden Gerichte über die Kostenübernahme.

Rüter warnt auch davor, als Privatmann selbst den Schnee von seinem Dach zu räumen, denn das sei versicherungstechnisch riskant. Wer bei dieser Tätigkeit abstürzt, muss eine private Unfallversicherung haben, ansonsten bleibt er auf den Kosten sitzen.

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Reiserücktritt auch bei chronischen Erkrankungen

Reiserücktrittskosten-Versicherungen springen ein, wenn eine unerwartete, schwere Krankheit den Versicherten am Antritt einer Reise hindert. Immer wieder kommt es jedoch zu Problemen, wenn chronisch kranke Versicherte die Leistung ihrer Reisekostenrücktritts-Versicherung in Anspruch nehmen möchten, z.B. weil der Reiseantritt durch einen akuten Krankheitsschub verhindert wird.

In der Regel verweigern die Versicherungsgesellschaften in diesen Fällen jedoch die Leistungsübernahme. Sie begründen dies damit, dass die Probleme, die mit einer chronischen Erkrankung einhergehen, dem Versicherten bekannt seien und deshalb nicht als “unerwartet” gelten können. Mit derartigen Komplikationen müsse bei einer chronischen Krankheit gerechnet werden, weil sie absehbar seien, heißt es oft. Wenn die chronische Erkankung aber durch den neuerlichen Schub eine völlig neue Dimension erreicht, kann diese Begründung nicht immer gelten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun in einem Fall, in dem ein Versicherter seit Jahren an Problemen mit der Lendenwirbelsäule litt. Er wurde operiert und dabei kam es zu schweren Komplikationen, wie die “Ad-Hoc-News” berichten. Der Mann bekam unter anderem eine Wundinfektion, eine Lungenentzündung und einen Herzinfarkt, trotzdem weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Das sei nicht rechtmäßig, so das Urteil der Karlsruher Richter. Zwar hingen die Komplikationen in gewisser Weise mit der Vorerkrankung des Mannes zusammen, aber sie seien unerwartet aufgetreten und deshalb müsse die Versicherung die Stornokosten für die Reise übernehmen (Az.: 12 U 155/09).

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Zahn-Zusatzversicherung von Tchibo im Schnelltest

Tchibo bietet unter dem Logo Asstel eine Zahnzusatzversicherung der Gothaer Krankenversicherung an, die sich die Stiftung Warentest mal genauer angesehen hat. Grundsätzlich sind Zahn-Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte interessant, die Zahnersatz (Brücken, Implantate, Inlays, Kronen) benötigen. Ungewöhnlich bei dem hier angebotenen Tarif ist den Warentestern zufolge, dass die Beiträge für Männer und Frauen altersabhängig sind und nach dem Vertragsabschluss ab dem 21. Lebensjahr alle 10 Jahre ansteigen. Ein Beispiel: Eine Frau im Alter von 21 Jahren zahlt zunächst einen Monatsbeitrag von 5,31 Euro, mit 31 Jahren dann 9,95 Euro monatlich und ab 41 Jahre 13,25 Euro.

Die Gothaer übernimmt hier zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse 70-80% der Gesamtkosten für Zahnersatz. Die vollen 80% gibt es nur, wenn im Bonusheft für die letzten 10 Jahre der Zahnvorsorge-Check nachgewiesen ist. Außerdem gibt es bis zum 15. Februar zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro für eine professionelle Zahnreinigung.

Positiv bewertet wird, dass die Leistungsbegrenzungen in den ersten drei Vertragsjahren mit 1500 Euro vergleichweise kundenfreundlich ist, und dass die jährliche Hochstgrenze – anders als bei vielen anderen Tarifen – danach aufgehoben ist. Wie aber bei allen Versicherungen üblich gilt auch hier, dass die erste Leistung frühestens acht Monate nach Vertragsschluss möglich ist.

Als bedauerlich bezeichnen die Tester, dass die Gothaer zwar die Kosten für Implantat und Zahnersatz übernimmt, aber nicht für den Knochenaufbau, der für den Einsatz von Implantaten aus medizinischen Gründen oft nötig ist. Besonders kritisch beurteilen die Tester die Tatsache, dass die Gothaer sich das Recht vorbehält, die Leistungen jährlich einschränken oder erhöhen zu können – und zwar ohne Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Auch eine Beitragsänderung ist möglich, der Versicherte hat allerdings nach jeder Änderung ein Kündigungsrecht.

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Leichter Rückgang bei Beschwerden

Nach Angaben des Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Günther Hirsch, ist die Zahl der Beschwerden im Versicherungsbereich 2009 um 3,7% zurückgegangen. Insgesamt registrierte Hirsch im letzten Jahr 18.145 Beschwerden. Grund für den Rückgang ist laut Hirsch vor allem auf der Rückgang im Bereich der Lebensversicherungen.

Die Finanzkrise hat sich laut Hirsch durchaus in den Beschwerden über die Lebens- und Rechtsschutzversicherung ausgewirkt, doch im gesamten Beschwerdeaufkommen sei dies zu vernachlässigen. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung nahmen die Beschwerden um über 10% zu, allerdings sind hier auch andere Aspekte (z.B. Einnmaleffekte) zu berücksichtigen. Über alle Versicherungssparten hinweg verzeichnete Hirsch jedoch eine Zunahme juristisch schwieriger und arbeitsaufwändiger Beschwerden.

Hirsch ist zuständig für alle Beschwerden über private Versicherungen außer der Krankenversicherung. Seit 2007 ist er auch für Beschwerden zuständig, die sich gegen Versicherungsvermittler richten. Diese nahmen im letzten Jahr von 461 (2008) auf 479 nur leicht zu.

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GDV lagert schwarze Liste aus

Wie die “Financial Times Deutschland” (FTD) berichtet, will der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine umstrittene interne “schwarze Liste” zukünftig auslagern. Ein externer Dienstleister soll die Liste mit den sensiblen Daten verwalten. Nach Informationen der FTD soll es sich bei dem Sienstleister um die Bertelsmann-Tochter Arvato Infoscore handeln.

Eine Sprecherin des GDV bestätigte, dass die Ausschreibung, die unter mehreren Auskunfteien durchgeführt wurde, nun abgeschlossen sei und der Sieger feststehe. Einen konkreten Namen nannte sie nicht, die Zusammenarbeit sei auch noch nicht vertraglich fixiert, hieß es. Arvato Infoscore gab bislang noch keine offizielle Stellungnahme ab.

Die Auslagerung der schwarzen Liste wurde immer wieder von Datenschützern gefordert, die das Ausmaß und die Art der Datenspeicherung in dieser Liste seit Jahren scharf kritisieren. Der GDV-Sprecherin zufolge will man ab dem nächsten Jahr auch die Risikoprüfung und Betrugsabwehr trennen. Die Antragsprüfung für eine Versicherung soll dann nicht mehr die Überprüfung enthalten, ob der Antragsteller in einer anderen Versicherungssparte schon mal einen Betrug begangen hat.

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Demenz-Geld der KQV im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat die neue Police namens “Demenz-Geld” der KarstadtQuelle-Versicherung einem Schnelltest unterzogen und kommt zu einem durchwachsenen Ergebnis. Das Demenz-Geld soll Personen, die an Alzheimer oder anderen Formen der Demenz erkrankt sind, die Bezahlung zusätzlicher Betreuung ermöglichen. Oft reichen hierfür die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, weil Demenzkranke nicht in eine Pflegestufe eingestuft werden. Hier soll das Demenz-Geld einspringen.

Die höchstmögliche monatliche Auszahlungssumme des Demenz-Geldes beträgt 600 Euro. Um dies zu erreichen, muss eine 55-jährige Frau jedoch einen monatlichen Beitrag von 51 Euro bezahlen. Wird die Versicherung erst später, z.B. mit 65 Jahren abgeschlossen, steigt der monatliche Beitrag (bei 65 Jahren auf 85,80 Euro). Die Prämien für Männer sind etwa um ein Viertel günstiger als für gleichaltrige Frauen. Der Stiftung Warentest zufolge kann die Leistung frühestens ab dem 6. Versicherungsjahr in voller Höhe ausbezahlt werden, vorher wird die Leistung gekürzt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass sich das Versicherungsunternehmen vorbehält, auch nach der Diagnose Demenz, immer wieder fachärztliche Nachweise über die Erkrankung anfordern zu dürfen.

Die Warentester kommen zu dem Fazit, dass sich das Demenz-Geld nur für Personen lohnt, die die monatlichen Beiträge ganz sicher über einen langen Zeitraum aufbringen können. Sie sollten außerdem Ansprechpartner haben, die für sie im Falle einer Demenz-Erkrankung die Korrespondenz mit der Versicherung (z.B. bzgl. der angeforderten ärztlichen Nachweise) führen können.

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Versicherung gegen Wasserschäden durch Frost

Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass Hausbesitzer unbedingt prüfen sollten, ob in ihrer Wohngebäudeversicherung auch Wasserschäden durch Frost eingeschlossen sind. Manche Wohngebäudeversicherungen decken nur Schäden durch Feuer ab. In diesem Fall müssen die Eigentümer sämtliche Frostschäden an den Rohrleitungen und/oder Heizungsanlagen selbst bezahlen.

Bei den aktuellen Temperaturen steigt die Gefahr von Frostschäden automatisch, so die Verbraucherzentrale. Alternativ übernimmt eine Hausratversicherung Wasserschäden durch Frost, in ihr sind Frostschäden automatisch eingeschlossen.

Die Verbraucherschützer empfehlen, die Heizung bei einer längeren Urlaubsfahrt in diesen Tagen nicht zu weit herunterzudrehen. Mieter bzw. Versicherte haben die Pflicht, ihre Wohnräume ausreichend zu beheizen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Kontrolle über die korrekte Funktionsweise der Heizung wichtig. Versäumt der Versicherte dies, kann die Versicherung die Leistung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern.

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Kommt die Dürre-Versicherung für Bauern?

Wegen des Klimawandels könnten die Bauern in den nächsten Jahren durch vermehrte Dürre große Probleme bekommen. Das fürchtet der weltgrößte Rückversicherer Munich Re und erwägt deshalb eine Dürre-Versicherung für Bauern. Peter Höppe, Leiter der Georisikoforschung bei Munich Re, erklärte gegenüber der “Berliner Zeitung”, dass in den Sommermonaten weniger Niederschläge erwartet werden. Das erhöhe die Gefahr für Dürre und Waldbrände. Deutsche Landwirte können sich bislang dagegen nicht versichern, was zu einer großen Belastung führe.

Höppe zufolge will die Munich Re deshalb eine spezielle Versicherung für Landwirte anbieten, wie sie z.B. in Frankreich schon gebe. Dies müsse aber – wie z.B. in den USA – in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand erfolgen. Er wies darauf hin, dass bei großen Ernteausfällen der Staat sowieso einspringen müsse und die Belastungen für die Bauern mit einer entsprechenden Versicherung berechenbarer seien.

Je höher die Schadenwahrscheinlichkeit wird, desto höher werden jedoch auch die Preise bei den Versicherungen werden, prognostizierte Höppe. Er rechne in den nächsten Jahrzehnten nicht mit einer plötzlichen Klimaänderung, aber mit einem allmählichen Klimawandel. Dies werde sich in einem moderaten Anstieg der Preise widerspiegeln, so Höppe.

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