Beiträge in der Kategorie 'Unfallversicherung'
Besteuerung von Versicherungen mit Neuregelung
Die Erträge aus nachstehenden Versicherungen unterliegen der Besteuerung nach ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG : Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, außerdem Kapitalversicherungen mit Sparanteil sowie Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung. Betroffen von der Neuregelung sind Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsschluss ausgezahlt, ist nach nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.
Leistungen aus reinen Risikoversicherungen, also Versicherungen ohne Sparanteil (z.B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung u.a.) sind weder Einnahmen aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG noch aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sofern die Leistungen als Rente gezahlt werden, kann eine Besteuerung als sonstige Einkünfte (¬ß 22 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen.
Mehr dazu direkt beim Bundesfinanzministerium
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Ausländische Kinder erleiden mehr Unfälle als deutsche
Ausländische Kinder sind deutlich häufiger von Unfällen betroffen als ihre deutschen Altersgenossen. Vor allem Unfälle mit schweren und bleibenden körperlichen Schäden erleiden junge Ausländer überdurchschnittlich häufig, wie ein Blick in die Statistik der Unfallversicherungen zeigt.
Kinder von nicht-deutschen Eltern sind demnach bis zu vier Mal häufiger betroffen als deutsche Mädchen und Jungen. Insgesamt registrieren die Statistiker jährlich rund zwei Millionen Unfälle mit Kindern, mehr als zehn Prozent der Unfallopfer müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Um vor allem ausländische Eltern, aber auch die Kinder selbst, für das Problem der Unfallhäufigkeit zu sensibilisieren, haben die deutschen Versicherer spezielle Broschüren entwickelt. Tipps zur Ersten Hilfe sind darin ebenso enthalten wie vielfältige Maßnahmen, die Unfällen verhindern helfen. Da Türken die weitaus größte ausländische Bevölkerungsgruppe in Deutschland stellen, haben die Versicherer ihre Broschüre auch ins Türkische übersetzen lassen.
Keine KommentareBetriebssport: Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Turnieren
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Unfälle, die während der Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause passieren. Nach geltender Rechtsprechung zählen auch betriebliche Feiern unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeitsbereich, der durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.
Einen dienstlichen Bezug sahen deutsche Gerichte jahrelang auch bei Betriebssportgemeinschaften, in denen sich Angestellte von Firmen oder Verwaltungen nach Dienstende zum Sport treffen. Jetzt jedoch hat das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel ein Grundsatzurteil gefällt, das diese Praxis deutlich einschränkt.
Sportveranstaltungen wie Fußballturniere zwischen verschiedenen Sportgemeinschaften hätten keinen ausreichenden ‚"zeitlichen und örtlichen Bezug" zur Arbeitsstelle, zumal solche Wettkämpfe häufig an Wochenende stattfinden würden. Die gesetzliche Unfallversicherung, so entschieden die Bundessozialrichter, müsse deshalb für Verletzungen nicht zahlen.
Keine KommentareUnfallversicherung für Kinder
Für die eigenen Kinder wünscht man sich optimalen Schutz. Eine Unfallversicherung für ihren Nachwuchs haben aber nur relativ wenige Elternpaare abgeschlossen. Keine Mutter und kein Vater denkt gerne daran, was der Tochter oder dem Sohn passieren könnte – vielleicht auch deshalb wird das Thema noch häufig verdrängt.
Viele Menschen verlassen sich zudem nach wie vor auf die gesetzliche Unfallversicherung. Diese zahlt jedoch in vielen Fällen nicht, für unter 40jährige besteht gar kein Anspruch. Erleidet das Kind also zum Beispiel beim Spielen einen Unfall ohne Fremdverschulden, steht es ohne Schutz da.
Hier kann man mit einer speziellen Unfallversicherung für Kinder vorsorgen. Mit niedrigen Beiträgen lassen sich Unfälle aller Art versichern, zusätzlich bieten viele Versicherungen eine integrierte Invaliditätsversicherung an.
Keine KommentareMillionendefizit bei Unfallversicherung für Landwirte
Dass sich die Sozialversicherungen in einer dramatischen Schieflage befinden, ist ebenso wenig ein Geheimnis wie die Tatsache, dass sich die Probleme in Zukunft eher noch verschärfen werden. Das Grundproblem: Die steigende Lebenserwartung führt in Verbindung mit der hohen Arbeitslosigkeit dazu, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen.
Welche Folgen das langfristig hat, kann man schon heute im Bereich der Landwirtschaft erkennen. Ein Blick auf diesen Teilbereich lohnt, weil die weitere Entwicklung im gesamten Sozialversicherungssystem hier quasi vorweg genommen wird. Derzeit sinkt nach Berechnungen des Bauernverbandes die Zahl der Landwirte um jährlich fünf Prozent. Es gebe kaum beruflichen Nachwuchs, deshalb sinke das Beitragsaufkommen etwa in der speziellen Unfallversicherung für Bauern dramatisch.
Die Zahlungsunfähigkeit der Sozialversicherung für Landwirte kann Jahr für Jahr nur durch hohe Bundeszuschüsse abgewendet werden. Aktuell liegt der Fehlbedarf, den die Landwirtschaft nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, bei deutlich mehr als 100 Millionen Euro.
Keine KommentareGesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Betriebsfeiern
Wer zahlt, wenn bei einer Betriebsfeier ein Unfall geschieht? Antwort: die gesetzliche Unfallversicherung. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.
Zum einen muss es sich um eine ‚"echte" Betriebsfeier handeln, die tatsächlich vom Arbeitgeber oder wenigstens mit seiner ausdrücklichen Billigung ausgerichtet wird. Die Einladung muss zudem entweder für alle Beschäftigten des Unternehmens oder für alle Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung gelten. Darüber hinaus darf der Unfall nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum oder sonstige grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
Werden diese Regeln eingehalten, können alle Mitarbeiter beruhigt feiern. Und auch auf dem Hin- und Rückfahrt stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Keine KommentareUnfallversicherung muss bei Tinnitus zahlen
Psychische ‚"Verletzungen" nach einem Unfall begründen keinen Zahlungsanspruch gegenüber der privaten Unfallversicherung. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz gilt diese Regelung jedoch nicht für eine so genannte Tinnitus-Erkrankung. Patienten klagen dabei über ständige Geräusche im Ohr, die sich nicht objektiv messen lassen und für die psychische Faktoren als ausschlaggebend gelten.
Das Gericht stellte nun fest, es handele sich trotzdem um eine ‚"organische Veränderung". Deshalb sei die Unfallversicherung zur Zahlung an einenVersicherten verpflichtet, der seit einem Unfall unter Tinnitus leidet.
Keine KommentareUnfallversicherung: Gesetzlicher Schutz nur bei der Arbeit
Knapp sieben Millionen Unfallverletzte registrierten die Statistiker im vergangenen Jahr. Mehr als drei Mal so häufig wie am Arbeitsplatz geschahen Unfälle in der Freizeit.
Dieses Verhältnis unterstreicht die Bedeutung der privaten Unfallversicherung. Während nämlich für die Folgen einer Verletzung am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeitsstelle und nach Hause die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt, existiert kein genereller Schutz für Unfälle in der Freizeit.
Wer sich auch in diesem Bereich vor den finanziellen Folgen einer Verletzung schützen will, der muss deshalb eine private Unfallversicherung abschließen.
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