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Beiträge in der Kategorie 'Unfallversicherung'

Unfallversicherung bei Ferienjobs

Nach Angaben des Bundesverbandes der Unfallkassen München, sind Schüler und Studenten bei der Ausübung eines Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Die Versicherung umfasst sowohl Behandlungskosten für Arbeits- und Wegeunfälle als auch die Kosten ür Rehabilitationsmaßnahmen und Lohnersatzleistungen. Die Kosten der Versicherung trägt ausschließlich der Arbeitgeber, der Versicherte muss im Falle eines Unfalls weder die Praxisgebühr zahlen, noch seine Versicherungskarte vorlegen.

Dabei ist es unerheblich, wie lange dieses Beschäftigungsverhältnis andauert oder wie hoch die Bezahlung ist. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für unbezahlte Praktika wie für Mini-Jobs und zwar ab dem ersten Arbeitstag. Wer wissen möchte, welcher Unfallversicherungsträger für ihn im Falle eines Unfalls zuständig ist, kann dies bei der Personalabteilung des Unternehmens erfragen.

Diese Versicherung gilt jedoch nicht für Schüler und Studenten, die im Rahmen eines Ferienjobs oder Praktikum im Ausland arbeiten, selbst wenn ihr Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist. Der Bundesverband der Unfallkassen empfiehlt daher allen Betroffenen und Interessierten, sich schon vor Antritt des Ferienjobs im Ausland über die Versicherung bei Arbeitsunfällen im Ausland genau zu informieren.


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Unfallversicherung: Achtung bei Kinderbetreuung

Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, aufpassen muss man allerdings wenn es sich um nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege handelt. Hier besteht dann nämlich kein gesetzlicher Versicherungsschutz und Eltern sollten in diesem Fall eine private Unfallversicherung abschließen.

Also Eltern sollten sich in allen Fällen immer vorher genaustens Informieren, bevor es ein böses Erwachen gibt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu eine neue Infoseite ins Netz gestellt auf der es umfassende und wichtige Informationen zu diesem Thema gibt.

http://www.handbuch-kindertagespflege.de/

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Unfallversicherung speziell für Senioren

Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin geschehen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Ein Blick in die Statistik zeigt jedoch, dass sich die überwiegende Zahl der Unfälle im Haushalt ereignet.

Deshalb kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, die Unfälle im häuslichen Bereich ebenso abdeckt wie Unglücke in der Freizeit außerhalb der eigenen vier Wände. Gerade für ältere Menschen, die häufiger zum Beispiel Stürze erleiden, wird dieser Versicherungsschutz von den Gesellschaften aber mitunter eingeschränkt. Bei manchen Versicherern enden Unfallversicherungen automatisch ab einem bestimmten Lebensalter des Kunden, bei anderen Gesellschaften wiederum werden die Beiträge drastisch angehoben.

Als Ausweg bleibt in solchen Fällen oft nur eine Senioren-Unfallversicherung. Die ist zwar nicht zum Spartarif zu haben, hat dafür aber ein breites Leistungsspektrum zu bieten. Neben Geldleistungen bei einem Unfall sind vor allem praktische Alltagshilfen von Bedeutung. Wer nach einem Sturz seine Wohnung nicht mehr sauberhalten oder nicht mehr selbst kochen kann, dem bezahlt die Senioren-Unfallversicherung professionelle Unterstützung. Eine derartige Police kann also helfen, möglichst lange mit ruhigem Gewissen in der eigenen Wohnung zu bleiben und nicht in ein Altenheim zu ziehen.

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Deutschland als Vorbild für China

Das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland genießt weltweit hohes Ansehen. Nach dem Vergleich verschiedener Modelle will sich nun auch China Deutschland zum Vorbild nehmen.

Das zuständige chinesische Arbeits- und Sozialministerium hat dazu ein Abkommen mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) geschlossen. Ziel der Kooperation ist es, im ‚"Reich der Mitte" ein gesetzliches Unfallversicherungs-System einzuführen, das unter anderem den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer sowie die Freistellung des Arbeitgebers von Haftungsansprüchen regelt.

Wie in Deutschland sollen auch Menschen in ‚"risikoreichen" Berufen Versicherungsschutz genießen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen anderen Ländern, in denen allein privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen Unfallschutz-Policen anbieten. Die Assekuranzen weigern sich oft, Mitarbeiter aus ‚"riskanten" Branchen zu versichern.

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Unfallversicherungen schalten Detektive ein

Eine private Unfallversicherung kann im Unglücksfall die finanziellen Folgen einer Verletzung abmildern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor Einbußen, wenn man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Immer mehr Versicherte allerdings fügen sich selbst absichtlich Verletzungen zu, um die Versicherungssumme oder eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente zu kassieren.

Besonders häufig kommen Verletzungen an den Händen vor – Sägen oder Holzhacken sind eben Tätigkeiten, die gewisse Gefahren bergen. Die Versicherungen verzeichnen jedoch in den letzten Jahren einen starken Anstieg solcher Unfälle. Und immer häufiger stellen sie Nachforschungen an, bei denen auch Detektive zum Einsatz kommen.

Stellt sich nämlich zum Beispiel heraus, dass der Versicherte hohe Schulden oder andere finanzielle Sorgen hat und womöglich noch kurz vor dem Unfall gleich mehrere Versicherungen abgeschlossen hat – dann sind das Anhaltspunkte für noch intensivere Überprüfungen. Und oftmals gelingt es den Versicherungen tatsächlich, ‚"Selbstverstümmelungen" nachzuweisen. Die vermeintlichen Unfallopfer haben dann fortan nicht nur unter den körperlichen Folgen des inszenierten Unglücks zu leiden, sondern werden wegen versuchten Versicherungsbetruges auch noch strafrechtlich belangt.

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Versicherungen für Wintersportler

Jedes Jahr verunglücken zwischen 58.000 und 60.000 Wintersportler. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann ein Unfall bem Wintersport schnell auch zum finanziellen Problem werden, z.B. wenn ein Rücktransport aus dem Winterurlaub notwendig wird.

Stiftung Warentest
nahm Versicherungen unter die Lupe und sagt welche Versicherung für den Wintersportler die richtige ist und welche Versicherungen im Wintersport notwendig sind.

Getestet wurde im Bezug auf Wintersportler speziell die Private Haftpflichtversicherung, Private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits-Versicherung und die Auslandreise-Krankenversicherung verschiedener Gesellschaften.

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Senioren Unfallversicherung

Stiftung Warentest, nahm Senioren Unfallversicherungen unter die Lupe und beschrieb genau worin sich Unfallversicherungen für Senioren zur “normalen” Unfallversicherung unterscheiden und worauf bei Unfallversicherungen ab 50 speziell zu achten ist. Ein, wie wir finden, durchaus lesenswerter Artikel.

Interessant sind z.B. die auf ältere Kunden zugeschnittenen Sonderkonditionen. Beispiel Oberschenkelhalsbruch: In der Regel gelten Verletzungen nur dann als Unfall, wenn sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer dauerhaften Gesundheits¬≠schädigung führen. Wer ohne äußere Ursache stürzt und sich den Ober¬≠schenkel¬≠hals bricht, erhält meist nichts. Anders bei besonders leistungs¬≠starken Seniorentarifen.

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Besteuerung von Versicherungen mit Neuregelung

Die Erträge aus nachstehenden Versicherungen unterliegen der Besteuerung nach ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG : Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, außerdem Kapitalversicherungen mit Sparanteil sowie Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung. Betroffen von der Neuregelung sind Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsschluss ausgezahlt, ist nach nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

Leistungen aus reinen Risikoversicherungen, also Versicherungen ohne Sparanteil (z.B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung u.a.) sind weder Einnahmen aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG noch aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sofern die Leistungen als Rente gezahlt werden, kann eine Besteuerung als sonstige Einkünfte (¬ß 22 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen.

Mehr dazu direkt beim Bundesfinanzministerium

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Ausländische Kinder erleiden mehr Unfälle als deutsche

Ausländische Kinder sind deutlich häufiger von Unfällen betroffen als ihre deutschen Altersgenossen. Vor allem Unfälle mit schweren und bleibenden körperlichen Schäden erleiden junge Ausländer überdurchschnittlich häufig, wie ein Blick in die Statistik der Unfallversicherungen zeigt.

Kinder von nicht-deutschen Eltern sind demnach bis zu vier Mal häufiger betroffen als deutsche Mädchen und Jungen. Insgesamt registrieren die Statistiker jährlich rund zwei Millionen Unfälle mit Kindern, mehr als zehn Prozent der Unfallopfer müssen im Krankenhaus behandelt werden.

Um vor allem ausländische Eltern, aber auch die Kinder selbst, für das Problem der Unfallhäufigkeit zu sensibilisieren, haben die deutschen Versicherer spezielle Broschüren entwickelt. Tipps zur Ersten Hilfe sind darin ebenso enthalten wie vielfältige Maßnahmen, die Unfällen verhindern helfen. Da Türken die weitaus größte ausländische Bevölkerungsgruppe in Deutschland stellen, haben die Versicherer ihre Broschüre auch ins Türkische übersetzen lassen.

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Betriebssport: Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Turnieren

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Unfälle, die während der Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause passieren. Nach geltender Rechtsprechung zählen auch betriebliche Feiern unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeitsbereich, der durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist.

Einen dienstlichen Bezug sahen deutsche Gerichte jahrelang auch bei Betriebssportgemeinschaften, in denen sich Angestellte von Firmen oder Verwaltungen nach Dienstende zum Sport treffen. Jetzt jedoch hat das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel ein Grundsatzurteil gefällt, das diese Praxis deutlich einschränkt.

Sportveranstaltungen wie Fußballturniere zwischen verschiedenen Sportgemeinschaften hätten keinen ausreichenden ‚"zeitlichen und örtlichen Bezug" zur Arbeitsstelle, zumal solche Wettkämpfe häufig an Wochenende stattfinden würden. Die gesetzliche Unfallversicherung, so entschieden die Bundessozialrichter, müsse deshalb für Verletzungen nicht zahlen.

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Unfallversicherung für Kinder

Für die eigenen Kinder wünscht man sich optimalen Schutz. Eine Unfallversicherung für ihren Nachwuchs haben aber nur relativ wenige Elternpaare abgeschlossen. Keine Mutter und kein Vater denkt gerne daran, was der Tochter oder dem Sohn passieren könnte – vielleicht auch deshalb wird das Thema noch häufig verdrängt.

Viele Menschen verlassen sich zudem nach wie vor auf die gesetzliche Unfallversicherung. Diese zahlt jedoch in vielen Fällen nicht, für unter 40jährige besteht gar kein Anspruch. Erleidet das Kind also zum Beispiel beim Spielen einen Unfall ohne Fremdverschulden, steht es ohne Schutz da.

Hier kann man mit einer speziellen Unfallversicherung für Kinder vorsorgen. Mit niedrigen Beiträgen lassen sich Unfälle aller Art versichern, zusätzlich bieten viele Versicherungen eine integrierte Invaliditätsversicherung an.

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Millionendefizit bei Unfallversicherung für Landwirte

Dass sich die Sozialversicherungen in einer dramatischen Schieflage befinden, ist ebenso wenig ein Geheimnis wie die Tatsache, dass sich die Probleme in Zukunft eher noch verschärfen werden. Das Grundproblem: Die steigende Lebenserwartung führt in Verbindung mit der hohen Arbeitslosigkeit dazu, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen.

Welche Folgen das langfristig hat, kann man schon heute im Bereich der Landwirtschaft erkennen. Ein Blick auf diesen Teilbereich lohnt, weil die weitere Entwicklung im gesamten Sozialversicherungssystem hier quasi vorweg genommen wird. Derzeit sinkt nach Berechnungen des Bauernverbandes die Zahl der Landwirte um jährlich fünf Prozent. Es gebe kaum beruflichen Nachwuchs, deshalb sinke das Beitragsaufkommen etwa in der speziellen Unfallversicherung für Bauern dramatisch.

Die Zahlungsunfähigkeit der Sozialversicherung für Landwirte kann Jahr für Jahr nur durch hohe Bundeszuschüsse abgewendet werden. Aktuell liegt der Fehlbedarf, den die Landwirtschaft nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, bei deutlich mehr als 100 Millionen Euro.

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Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Betriebsfeiern

Wer zahlt, wenn bei einer Betriebsfeier ein Unfall geschieht? Antwort: die gesetzliche Unfallversicherung. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.

Zum einen muss es sich um eine ‚"echte" Betriebsfeier handeln, die tatsächlich vom Arbeitgeber oder wenigstens mit seiner ausdrücklichen Billigung ausgerichtet wird. Die Einladung muss zudem entweder für alle Beschäftigten des Unternehmens oder für alle Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung gelten. Darüber hinaus darf der Unfall nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum oder sonstige grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.

Werden diese Regeln eingehalten, können alle Mitarbeiter beruhigt feiern. Und auch auf dem Hin- und Rückfahrt stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Unfallversicherung muss bei Tinnitus zahlen

Psychische ‚"Verletzungen" nach einem Unfall begründen keinen Zahlungsanspruch gegenüber der privaten Unfallversicherung. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz gilt diese Regelung jedoch nicht für eine so genannte Tinnitus-Erkrankung. Patienten klagen dabei über ständige Geräusche im Ohr, die sich nicht objektiv messen lassen und für die psychische Faktoren als ausschlaggebend gelten.

Das Gericht stellte nun fest, es handele sich trotzdem um eine ‚"organische Veränderung". Deshalb sei die Unfallversicherung zur Zahlung an einenVersicherten verpflichtet, der seit einem Unfall unter Tinnitus leidet.

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Unfallversicherung: Gesetzlicher Schutz nur bei der Arbeit

Knapp sieben Millionen Unfallverletzte registrierten die Statistiker im vergangenen Jahr. Mehr als drei Mal so häufig wie am Arbeitsplatz geschahen Unfälle in der Freizeit.

Dieses Verhältnis unterstreicht die Bedeutung der privaten Unfallversicherung. Während nämlich für die Folgen einer Verletzung am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeitsstelle und nach Hause die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt, existiert kein genereller Schutz für Unfälle in der Freizeit.

Wer sich auch in diesem Bereich vor den finanziellen Folgen einer Verletzung schützen will, der muss deshalb eine private Unfallversicherung abschließen.

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