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Beiträge in der Kategorie 'Unfallversicherung'

Neue Unfallversicherung der IDEAL Versicherung AG

Zukünftig gibt es bei der IDEAL Versicherung AG eine spezielle Unfallversicherung für Senioren. Es gibt dabei zwei Angebote, eine sehr Leistungsstarke Variante und eine preisgünstige. Beide Angebote beinhalten eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Es besteht dabei die Wahlmöglichkeit, bei Festlegung der Invalidität zu wählen, on der Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente beziehen möchte oder ob er eine einmalige Kapitalauszahlung bevorzugt. Die IDEAL UnfallRente ist speziell für Menschen ab 50 Jahren konzipiert. Das Eintrittsalter ist unbegrenzt.

Der Tarif Klassik der IDEAL UnfallRente ist die Version mit einem hohen Leistungspaket und sehr gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei der Exklusiv-Version kommen noch viele unterschiedliche Zusatzleistungen hinzu.

Besonders interessant ist diese neue Unfallversicherung aber auf jeden Fall aufgrund der Tatsache, dass sie speziell auf Senioren ausgerichtet ist, es lohnt sich also auf jeden Fall, sich detaillierter mit dieser Versicherung zu beschäftigen, um die Vorteile im Einzelnen für sich zu erkennen.


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Bundesmittel für landwirtschaftliche Unfallversicherung

Der landwirtschaftliche Sozialverband hat die Vorschläge von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer begrüßt, auch in den Jahren 2008 und 2009 die landwirtschaftliche Unfallversicherung mit jährlich 200 Millionen Euro zu entlasten. Die Zuschüsse sollen aus Bundesmitteln finanziert werden. Nur so können die Beiträge stabil gehalten werden.

Neben der Unterstützung für die landwirtschaftliche Unfallversicherung plant Seehofer zudem für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 200 Millionen Euro zur Kapitalisierung von Kleinrenten in der Unfallversicherung zur Verfügung zu stellen. Dieser Vorschlag wird ebenfalls von Sozialverband begrüßt. Es sei wichtig, den immer stärker werdenden haushaltspolitischen Druck auf die Bundesmittel zur Unfallversicherung zu senken. Minister Seehofer werde alle denkbare Unterstützung seitens des landwirtschaftlichen Sozialverbandes erhalten, teilte der Verband mit.

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Kürzere Leistungen geplant

In der Unfallversicherung sollen ab 2009 einige Leistungen gekürzt werden. Die Erwerbsminderungsrente soll z. B. nicht mehr ein Leben lang sondern nur noch bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt werden.

Dies soll aus einem Arbeitsentwurf des Bundesministeriums hervorgehen, eine Bestätigung dieser Vermutung gab es allerdings seitens der Regierung gab es allerdings bisher nicht. Ein Sprecher sagte lediglich, dass das Konzept wohl erst im August im Kabinett beraten werde.

Der Entwurf sehe vor, dass die bisherigen Leistungen komplett neue berechnet würden. Weniger wird vermutlich der bekommen, der nach einem Unfall noch arbeiten kann, mehr im Gegenzug der, der so schwer verletzt ist, das ein Arbeiten unmöglich ist. Das Ziel von Einsparungen werde mit diesem Papier nicht verfolgt.

Die Begründung für die neuen Pläne liegen in der demographischen Entwicklung und in der Zielsetzung, Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten. Dies mache eine gute Rehabilitation notwendig. Zudem sollten ‚"Ungerechtigkeiten" beseitigt werden.

Einzelheiten der Reform müssen zwischen Bund und Ländern noch weiter verhandelt werden, so dass mit einer Vorstellung des Konzeptes in Kürze noch nicht zu rechnen ist.

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Allianz will Kosten senken

Die Schaden- und die Unfallversicherung gehören für den Allianz Versicherungskonzern zu den gewinnträchtigsten Segmenten. Trotzdem sieht die Allianz in diesem Bereich Handlungsbedarf und will hier die Kosten senken. Der Controllingvorstand Helmut Perlet sagte hierzu: ‚"Wir können mit der Kostenquote nicht zufrieden sein. Hier ist ganz klar Handlungsbedarf". Dies gehe aus den endgültigen Zahlen für das erste Quartal 2007 hervor.

Im ersten Quartal sei demnach ein Anstieg der Kostenquote im Vergleich zum Vorjahr von 28,5% auf 28,6% zu verzeichnen gewesen. Die Gründe legen im Wesentlichen in den höheren Selbstbehalten des Versicherers sowie in der fast vollständigen Übernahme der russischen Versicherungstochter Rosno. Dies habe zu einem Anstieg der Kosten geführt.
Ziel der Allianz ist es, die Kostenquote mittelfristig auf ein Niveau von 24 % zu senken. Dies ist im Vergleich zum US-Wettbewerber eine realistische Zahl. Ziel der Allianz sein es, im internationalen Vergleich Kostenführer zu werden.

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Unfallschutz für Senioren

Von der DA Direktversicherung wird eine neue Versicherung speziell für Senioren angeboten. Die Unfallversicherung ist speziell für Menschen konzipiert, die das 55. Lebensjahr erreicht bzw. bereits überschritten haben.

Speziell abgesichert werden sollen dabei die Risiken bei Aktivitäten zu Hause, beim Sport oder in der Freizeit. Die Versicherung greift bei Unfällen im In- und im Ausland. Der besondere Clou bei der Versicherung liegt darin, dass eine enthaltene Unfallrente und ein Invaliditätsschutz auch im Falle eines schlimmen Unglücks die Kosten für den Umbau der eigenen Wohnung oder des eigenen Hause auf eine behindertengerechte Ausstattung enthält.

Alle modernen Standards, die eine Unfallversicherung im Versicherungsschutz enthalten muss, sind zudem Bestandteil. Für viel Reisende ist besonders interessant, dass auch die ärztliche Versorgung im Ausland sowie der Krankenrücktransport abgesichert sind.

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Zeckenbiss-Klausel in Unfallversicherung

Wer eine private Unfallversicherung besitzt sollte auf jeden Fall eine Zeckenbiss-Klause mit in die Police aufnehmen lassen. Ein Zeckenbiss wurde bisher von der Versicherung nämlich in der Regel nicht als Unfall eingestuft.

Wenn es dann zu einem Zeckenbiss gekommen ist, sind aus einer solchen Versicherung daher auch keine Leistungen zu erwarten. Viele Anbieter haben Ihre Regelungen im Bezug auf Zeckenbisse zwar geändert, die Verträge werden allerdings nicht automatisch umgestellt.

Wer also eine private Unfallversicherung besitzt sollte diese Klausel auf jeden Fall mit aufnehmen lassen, weil sonst nicht der ideale Versicherungsschutz aus der Versicherung besteht. Sollte ein Versicherer die Aufnahme einer solchen Klausel ablehnen, sollte dies für den Verbraucher ein Signal sein, die Versicherung zu wechseln.

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Unfallversicherung für Maler und Lackierer

Jeder Beruf birgt unterschiedliche Risiken im Bezug auf die Unfallgefahr. Dies ist natürlich auch den Unfallversicherern bekannt. Ein Unfallschutz für Menschen mit einer Tätigkeit mit erhöhtem Unfallrisiko ist daher in der Regel teurer. Der Beruf des Maler und Lackierers ist hierbei ein sehr gutes Beispiel.

Trotz größtmöglicher Schutzmaßnahmen ist das Unfallrisiko in diesem Berufsfeld besonders groß. Dies gilt insbesondere für Arbeiten an Fassaden und auf Gerüsten. Vielen Versicherten ist nicht bekannt, dass sie trotz des erhöhten Berufsrisikos keinen Risikozuschlag hinnehmen müssen. Bei Spezialanbieter werden der Malermeister und auch der Geselle in die preisgünstige Berufsgruppe A eingestuft. Der Versicherungsnehmer kann durch eine günstigere Einstufung einige Hundert Euro im Jahr sparen.

Es lohnt sich also, sich bezüglich einer Unfallversicherung für Maler und Lackierer vom Fachmann beraten zu lassen und nach der günstigsten Versicherung zu fragen.

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Unfallversicherung muss nicht auf Fristen hinweisen

Eine Unfallversicherung ist nicht verpflichtet ein Unfallopfer darauf hinzuweisen, dass es eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden muss. So entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem Urteil.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Unfallversicherung anhand der Unterlagen erkennen kann, dass dem Versicherungsnehmer eine Invalidität droht (Aktenzeichen: 5 U 222/06-37). Mit einem in der Zeitschrift OLG-Report veröffentlichten Urteil wies das Gericht die Klage einer Versicherten gegen ihre private Unfallversicherung ab. Die Frau wurde im Januar 2001 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Allerdings verlangte Sie von ihrer Versicherung erst im Frühjahr 2003, also 2 Jahre später, die Zahlung von Invaliditätsleistungen in Höhe von über 39.000 Euro. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, mit der Begründung das die Klägerin sich zu spät gemeldet hat. Die Frau verwies sich allerdings darauf,das der Versicherung der Unfall bekannt gewesen sei.

Doch auch dem OLG genügte diese Tatsache nicht. Nach Auffasung der Richter müsse bei Geltendmachung einer Invalidität ein gestuftes Verfahren beachtet werden. Grundsätzlich muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und spätestens vor Ablauf einer weiteren Frist von drei Monaten ärztlich festgestellt und dann der Versicherung mitgeteilt worden sein. Letzteres habe die Klägerin versäumt. Dabei betonten die Richter, eine einfache Unfallanzeige oder Unfallschilderung genüge nicht.

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Gruppen Unfallversicherung für Hinterbliebene

Im Todesfall zahlt eine Gruppen-Unfallversicherung die entsprechende Entschädigung auch an Hinterbliebene aus. Gruppen-Unfallversicherungen werden von Arbeitgebern für Ihre Mitarbeiter abgeschlossen, dabei gibt es keine Einzelpolicen. Das Finanzgericht in Sachsen hat jetzt entschieden, dass Beträge die im Todesfall ausgezahlt werden nicht steuerpflichtig sind. Solche Zahlungen sind nicht als Lohnersatz zu betrachten sondern dienen dazu, die Hinterbliebenen finanziell zu unterstützen.

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Kinder auf dem Schulweg

Grundsätzlich sind Kinder auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert. Dabei gilt jedoch, dass nur der direkte und regelmäßig genutzte Schulweg versichert ist. Schon kleine Umwege und Abstecher können bei einem Unfall zu Problemen mit der Versicherung führen.

Wenn sich ein Schulkind z. B. nach der Schule noch mit einem Freund zum Hausaufgaben machen trifft, ist der Schüler oder die Schülerin nicht gesetzlich unfallversichert. Um das bestehende Risiko für diesen Fall abzusichern wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Das Risiko eines Unfalls auf dem Schulweg sollte man nicht unterschätzen. Bereits ein Abstecher im Sommer ins Eiscafe oder im Winter auf dem Weihnachtsmarkt ist nicht mehr gesetzlich Versicherung. Dabei ist es egal, ob der Umweg klein oder groß ist. Also, die private Unfallversicherung ist für Kinder Pflicht, nicht nur wegen dem Abstecher auf dem Schulweg.

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Skier gestohlen

Bei vielen Wintersportbegeisterten steht der Skiurlaub kurz bevor. Vor Urlaubsantritt sollten jedoch einige Dinge geregelt werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob für den Fall der Fälle ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Die private Unfallversicherung ist bei den meisten Skifahrer zwischenzeitlich selbstverständlich. Wer aber zahlt, wenn im Urlaub die Skiausrüstung verloren geht oder gestohlen wird? In der Regel tritt in diesem Fällen die eigene Haftpflichtversicherung ein. Sinnvoll ist es allerdings, dies in den Versicherungsbedingungen vor Urlaubsantritt noch mal nachzulesen.

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Tod durch Ertrinken

Zahlt die Unfallversicherung eigentlich beim Tod durch Ertrinken? Diese Gefahr lauert z. B. beim Bade- oder Tauchurlaub, aber genauso im Winter auf dem Eis. Die Frage kann allerdings nicht pauschal beantwortet werden. Ein Blick in das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen gibt hier Aufklärung.

Bei guten Versicherungsanbietern findet man in den Versicherungsbedingungen eindeutige Regelungen. Unfälle durch Ertrinken oder Erfrieren gelten bei Ihnen als mitversichert. Versicherungsnehmer die sich unsicher sind, sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über den Versicherungsschutz informieren, bevor sie beispielsweise einen Tauchurlaub starten. Selbst wenn man noch so vorsichtig ist, kann man immer einen Unfall erleiden, den man selbst nicht verhindern konnte.

Deutlich, wie hoch das Risiko des Ertrinkens ist, zeigt die von der World Health Organisation (WHO) bekannt gegebene Zahl von weltweit jährlich 409.272 Menschen, die im Wasser ums Leben kommen. Damit ist der Tod durch Ertrinken nach Verkehrsunfällen die zweithäufigste Todesursache.

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Unfallversicherung für Kinder

Jährlich werden in Deutschland ca. 1,72 Millionen Kinder bei Unfällen verletzt. Dies ergab eine Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kindersicherheit in Bonn. Diese Zahl macht deutlich, dass Kinder einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind und es besonders wichtig ist, Kinder auf die bestehenden Gefahren hinzuweisen und vorzubereiten.

Trotz aller Vorbeugung kann man jedoch nicht jeden Unfall verhindern. Daher ist es auf jeden Fall wichtig, eine Unfallversicherung für Kinder abzuschließen. Vor Abschluss einer Unfallversicherung sollte man sich jedoch gut überlegen, welche Risiken man alle abdecken möchte. Die Unfallversicherung kann lediglich bei Invalidität des Kindes zahlen, es können aber auch Versicherungen abgeschlossen werden, die im Notfall die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming in) mit einschließt oder Zeckenbisse und Vergiftungen absichern.

Die gesetzlichen Unfallversicherungen greifen lediglich für Unfälle, die z. B. im Kindergarten oder auf dem Schulweg passieren. Alle Unfälle, die in der Freizeit geschehen, können nur durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.

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Unfall im Skiurlaub

Ski fahren ist gesund und macht auch noch Spaß. Den ganzen Tag an der frischen Luft und dabei noch Sport treiben, was kann es besseres geben. Doch was ist, wenn es im Skiurlaub zu einem Skiunfall kommt.

Folgen eines Unfalls sind häufig gebrochene Arme oder Beine. Für einen solchen Fall ist eine Unfallversicherung eine wichtige und hilfreiche Absicherung, damit neben dem körperlichen Schaden nicht auch noch ein finanzieller hinzukommt.

Besonders Selbstständige sollten beim Abschluss der Unfallversicherung darauf achten, dass eine Regelung enthalten ist, in der eine Entschädigung für Verdienstausfall enthalten ist. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass die Versicherung eine Regelung für Unfälle im Ausland enthält. Geregelt sein sollten darin die Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland sowie der Transport zurück nach Deutschland.

Wenn der richtige Versicherungsschutz für den Fall der Fälle gesichert ist, kann der Winterurlaub beginnen.

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Anzeigefrist nicht versäumen

Achtung im Schadensfall. Bei einer Invalidität muss der Betroffenen nach einschlägigen Versicherungsbedingungen beweisen, dass die Invalidität innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten ist. Die entsprechende ärztliche Feststellung muss zudem 15 Monate nach dem Unfall vorliegen. Dies geht aus einem Urteil des OLG Saarbrücken hervor.

Dabei hatte ein Versicherter gegen seine Unfallversicherung geklagt, da er sein Handgelenk aufgrund eines Unfalls nicht mehr voll belasten kann. Es lag jedoch ein ärztlicher Bericht vor, nachdem das Handgelenk voll belastbar sein (ca. 1 Jahr nach dem Unfall). Die Probleme mit dem Handgelenk bekam der Kläger erst nach dem Ablauf von einem Jahr.

Das OLG meldetet Zweifel an, ob die Invalidität überhaupt als Folge des Unfalls entstanden sei. Die Beweispflicht lege hierbei beim Kläger. Da die von ihm angegebenen Beschwerden erst nach mehr als einem Jahr aufgetreten seien und er die 15 monatige Frist zur entsprechenden ärztlichen Feststellung nicht eingehalten hat, wurde die Klage abgewiesen. Auch die Tatsache, dass die Unfallversicherung den Kläger auf diese Fristen nicht hingewiesen hatte, stufte das OLG als unerheblich ein.

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