Beiträge in der Kategorie 'Unfallversicherung'
Urteil: Mord ist kein Arbeitsunfall
Es war ein kurioser Prozess, der vor dem Landessozialgericht in Baden-Württemberg gehalten wurde. Er endete mit dem Urteil, dass Mord nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann (Az.: L 2 U 5633/10).
Im konkreten Fall ging es um eine Wirtin, deren 59-jähriger Mann von ihrem gemeinsamen Sohn (38) ermordet wurde. Zum Zeitpunkt der Tat befand sich der Mann auf der Rückfahrt vom Steuerberater, als er von seinem arbeitslosen Sohn aus dem Auto gelockt wurde, indem dieser eine Panne vortäuschte. Der Sohn schlug seinem Vater mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf, übergoss ihn mit Benzin und zündete ihn an. Die Wirtin verlangte von der Unfallversicherung ihres ermordeten Mannes eine Witwenrente, die ihr jedoch verweigert wurde. Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Mord aus privaten Gründen begangen wurde und deshalb keinen Arbeitsunfall darstellt.
Die Stuttgarter Richter folgten dieser Argumentation und verweigerten der Witwe die Hinterbliebenenrente. Die Tat habe in keinem “betrieblichen Zusammenhang” gestanden und dass sie während einer betriebsbedingten Autofahrt begangen wurde, sei reiner Zufall gewesen. Der Sohn habe den Mord lange vorher geplant und aus Hass gegen seinen Vater begangen, weil dieser seine Frau sexuell belästigt habe, so die Begründung des Gerichts. Der Täter wurde inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Ohne Job in Deutschland keine Unfallversicherung für Auslandstätigkeiten
Wer im Ausland einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und hier in Deutschland nicht angestellt ist, der steht während seines Auslandseinsatzes nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 3 U 170/07).
Im konkreten Fall ging es um einen Dolmetscher aus dem Landkreis Kassel, der für einen Verein unentgeltlich einen Hilfstransport nach Russland begleitete, der zusammen mit dem Roten Kreuz organisiert worden war. Während seines Einsatzes in Russland verletzte sich der Mann. Die Berusgenossenschaft wertete den Unfall jedoch nicht als Arbeitsunfall mit der Begründung, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls über kein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland verfügte. Der Betroffene argumentierte jedoch, dass er bei dem Verein beschäftigt gewesen sei und klagte.
Dies sagen das Sozialgericht und das Landessozialgericht in Hessen anders und gaben der Berufsgenossenschaft recht. Die Gerichte erklärten, dass die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nur für Unfälle in Deutschland zuständig sei. Ausnahme: Wenn der Verunglückte aus einem inländischen Beschäftigungsverhältnis heraus ins Ausland entsendet wird, dann besteht der gesetzliche Unfallschutz auch im Ausland. Da der Dolmetscher jedoch nur für diesen einen Hilfstransport um Mithilfe gebeten worden sei, fällt er nicht unter diese Ausnahmeregelung. Das Gericht ließ im verhandelten Fall keine Revision zu.
Keine KommentareUnfall in der Arbeitspause ist nicht automatisch versichert
Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht zwangsläufig für alle Unfälle, die während einer Arbeitspause geschehen (Az.: L 3 U 52/11). Zwar gilt der gesetzliche Unfallschutz grundsätzlich auch für die Arbeitspausen, allerdings nur dann, wenn sich der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum auch an einem Ort befindet, der mit der versicherten Tätigkeit, also dem Arbeitsplatz, zusammenhängt.
Im konkreten Fall ging es um einen angestellten Busfahrer, der während seiner Pause ein Fußballspiel besuchte. Beim Verlassen des Stadions erlitt der Mann einen Unfall. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte jedoch die Übernahme der Folgekosten mit der Begründung, dass es sich hier um keinen Arbeitsunfall oder Unfall am Arbeitsplatz handele.
Die Richter folgten dieser Argumentation und bewerteten den Besuch eines Fußballspiels während der Arbeitspause als eine Tätigkeit, die der Privatsphäre des Mannes zuzuordnen sei. Die Pause zwischen zwei Fahrten eines Busfahrers steht demnach nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Busfahrer in dem versicherten Umkreis um seinen Bus herum bleibt und die Pause nicht als Freizeit privat gestaltet. Nur dann handele es sich um einen Arbeitsunfall, so das Gericht.
Keine KommentareUnfallversicherung muss Selbstverstümmelung beweisen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein ist eine Unfallversicherung, die wegen des Verdachts auf Selbstverstümmelung die Leistung verweigert, dazu verpflichtet, dieses Verdacht durch Beweise zu erhärten (Az.: 16 U 134/10).
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die für sich, ihren Lebensgefährten und ihren Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte. Der Lebensgefährte schnitt sich nur wenige Tage nach Abschluss des Vertrages beim Brennholz-Schneiden mit einer Kreissäge den Daumen ab. Die Versicherung verweigerte die Zahlung der vertraglich vereinbarten Invaliditätssumme in Höhe von 100.000 Euro, weil sie davon ausging, dass sich der Mann absichtlich den Finger abgeschnitten hat.
Das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung jedoch zur Zahlung der Versicherungssumme. Grund: Auch wenn einige Indizien in dem Fall für eine absichtliche Selbstverstümmelung sprachen, konnte die Versicherung nicht beweisen, dass sich der Mann absichtlich verletzt hat. Nach Ansicht der Richter besteht durchaus die Möglichkeit, dass es sich hierbei um einen Unfall handelte. Die Annahme, dass sich der Mann die Verletzung unfreiwillig zugezogen hat, sei solange aufrechtzuhalten, bis das Gegenteil bewiesen wird. Da die Versicherung diese Beweise jedoch nicht erbringen konnte, muss sie zahlen.
Keine KommentareStiftung Warentest: Nur wenige sehr gute Unfallversicherungen
Die Stiftung Warentest hat mehrere hundert Tarife für private Unfallversicherungen unter die Lupe genommen, die unter anderem mindestens 500.000 Euro bei Vollinvalidität leisten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Angebote nur lückenhaften Schutz bieten. Nur drei Tarife konnten sowohl mit der Qualität ihrer Bedingungen als auch mit ihrer Kapitalzahlung überzeugen und erhielten die Note “sehr gut”. Testsieger wurden die Angebote “P 350 Primus Plus Premium” und “P 500 Primus Plus Premium” der Swiss Life und der Tarif “P-Plus 500 XXL (B18) Maxi-Taxe” von Interrisk.
Die Beiträge für prvate Unfallversicherungen hängen von mehreren Faktoren ab. Aktuell gibt es noch Preisunterschiede für Frauen und Männer, doch ab Ende 2012 müssen die Versicherer auch Unisextarife anbieten. Bei dem jüngsten Test ergab sich allerdings noch, dass Männer für sehr gute Angebote in der privaten Unfallversicherung in ungefährlichen Berufen 236-333 Euro pro Jahr zahlen und Frauen zwischen 221 und 306 Euro. Bei Berufen mit höherem Unfallrisiko liegen die Preise für sehr gute Tarife für Männer bei 363-515 Euro im Jahr.
Wer eine private Unfallversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei 100% Invalidität zahlt, sondern auch schon bei niedrigen Invaliditätsgraden gute Leistungen erbringt. Im Test gab es z.B. einige Angebote, die mindestens 100.000 Euro auszahlen, wenn der Versicherte eine 50%-ige Invalidität erleidet. Empfehlenswert sind auch Tarife mit “Progression”, also Tarife, bei denen die vereinbarte Versicherungsgrundsumme bei 100%-iger Invalidität um ein Vielfaches steigt.
Darüber hinaus ist die Verbraucherfreundlichkeit der Vertragsbedingungen ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt. Vor allem die sogenannte Gliedertaxe sollte bei den Tarifen berücksichtigt werden. Unter Gliedertaxe versteht man den Grad der Invalidität, den ein Versicherer z.B. nach dem Verlust einer Hand anerkennt. In dem genannten Fall gibt es hier Schwankungen von 55% bis 100%.
Beim Abschluss einer Unfallversicherung müssen die Versicherungsnehmer auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten. Macht er falsche Angaben oder verschweigt etwas, kann der Versicherer im Leistungsfall aufgrund der Falschaussage die Leistung verweigern, dann erhält der Versicherte nicht nur keine Zahlung, sondern hat auch die bisherigen Beiträge umsonst bezahlt.
Keine KommentareUnfallversicherung gilt auch für Schwarzarbeiter
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts unterliegen auch Schwarzarbeiter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 9 U 46/10). Eine illegale Beschäftigung und der Unfallversicherungsschutz schließen sich demnach nicht aus.
Im konkreten Fall ging es um einen 20-jährigen Serben, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreiste, aber hier keine Arbeitserlaubnis hatte. Bei einer illegalen Beschäftigung auf einer Baustelle kam es zu einem Unfall durch einen Stromschlag, bei dem der junge Mann schwerste Verbrennungen erlitt, woraufhin ihm die Gliedmaßen amputiert werden mussten. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Leistungen mit der Begründung, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe.
Dieser Argumentation folgten die Frankfurter Richter nicht. Sie gaben stattdessen dem Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung des Arbeitsunfalls. Das Gericht erklärte, dass es zwar in diesem Fall keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gegeben habe, aber das sei unerheblich, weil der Mann als abhängig Beschäftigter gearbeitet habe. Ihm sei für seine Arbeit Werkzeug zur Verfügung gestellt und ein Stundenlohn versprochen worden. Ob der Kläger “schwarz” gearbeitet habe, sei versicherungsrechtlich ohne Bedeutung. Der gesetzliche Versicherungsschutz gelte auch für verbotenes Handeln, so das Gericht, das keine Revision zugelassen hat.
Keine KommentareVersicherungsschutz bei Organspenden eingeschränkt
Nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei einem besonderen Einsatz für das Interesse der Allgemeinheit gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören auch Blutspenden oder Organspenden. Allerdings ist der Versicherungsschutz hierbei sehr eingeschränkt, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. So hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil entschieden, dass es nicht mehr als “Arbeitsunfall” gilt, wenn nach einer Organspende Komplikationen eintreten (Az.: L 6 U 131/07).
Im konkreten Fall ging es um einen 54-jährigen Maler, der seinem schwer kranken Bruder die linke Niere gespendet hatte. Die Organentnahme selbst verlief ohne Komplikationen, doch später litt der Mann unter Nervosität, Schlafstörungen, Kraftlosigkeit, innerer Unruhe, allgemeinem Unwohlsein und Schmerzen im Bereich der Operationsnarbe. Ein sozialmedizinisches Gutachten stellte fest, dass die verbliebene Niere eine Funktionsstörung “mit beginnender Retention” aufwies, so dass der Mann auf Dauer nicht mehr als Maler arbeiten könne.
Die Versicherung weigerte sich, dem Mann eine Erwerbsminderungsrente oder andere Leistungen zu zahlen mit der Begründung, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Unfall handele. Dem stimmten die Richter am Landessozialgericht zu. Der körperliche Eingriff der Organentnahme sei kein Unfall, bei dem Betroffenen hätte sich nur ein allgemeines Krankheitsrisiko zur Krankheit entwickelt. Deshalb habe er keinen Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, der Mann kann noch Revision einlegen.
Keine KommentareDGUV: Zahl der Arbeitsunfälle leicht gestiegen
Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung meldet, ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2011 leicht gestiegen. Mit 460.773 Unfällen lag sie um 0,5% höher als zuvor. Positiv ist allerdings, dass die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 19 auf 201 zurückgegangen ist. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer betont bei der Veröffentlichung dieser vorläufigen Zahlen, dass Deutschland “nach wie vor im internationalen Vergleich zu den Ländern mit den sichersten Arbeitsbedingungen” zählt. Den leichten Anstieg der Arbeitsunfälle erklärt er mit der guten Konjunktur und den zahlreichen Neueinstellungen in Deutschland, denn gerade bei neuen Mitarbeitern liegt die Zahl der Arbeitsunfälle über dem Durchschnitt. Grund: Bis sich die neuen Mitarbeiter mit dem Betrieb und ihrer Tätigkeit vertraut gemacht haben, dauert es eine Weile, weswegen eine gründliche und verantwortungsvolle Einweisung der neuen Mitarbeiter von größter Bedeutung ist, so Breuer.
Die Zahl der Wegeunfälle ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15,9% gesunken und lag im ersten Halbjahr 2011 bei 101.147. Allerdings starben hierbei 167 Menschen, also 25 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Auch bei den meldepflichtigen Schulunfällen wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt. Den Unfallkassen wurden insgesamt 703.269 Schulunfälle gemeldet, das sind 12% mehr als im Vorjahreszeitraum. 6 dieser Unfälle verliefen tödlich. Nur einen minimalen Anstieg verzeichnete die DGUV bei den Schulweg-Unfällen (+0,9% auf 61.788), von denen 33 Unfälle – und damit 12 mehr als im Vorjahr – einen tödlichen Ausgang hatten. Angesichts dieser Zahlen betont Breuer erneut, “wie wichtig die Präventionsarbeit gerade im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten ist”.
Keine KommentareUnfall schnell der Unfallversicherung melden
Wie aus einer Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach hervorgeht, muss ein Unfall, der vermeintlich von der Unfallversicherung abgedeckt ist, unmittelbar nach dem Ereignis gemeldet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Betroffene keine Leistung von der Versicherung erhält (Az.: 3 O 130/10).
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine erheblich verspätete Unfallanzeige zur Folge hat, dass der Schadensvorgang selbst nicht mehr objektiv nachvollzogen werden kann. Besonders problematisch ist es, wenn mit der Meldung des Unfalls getrödelt wird, wenn unmittelbar nach dem Unfall durch einen Arzt nur geringe Beschwerden festgestellt wurden oder wenn eine aus dem Unfall resultierende Behandlung schon abgeschlossen ist. Der Versicherte ist dazu verpflichtet, fristgerecht eine ärztliche Invaliditätsfeststellung einzureichen. Diese muss sowohl die Ursache der Invalidität als auch die Art ihrer Auswirkung auf den Versicherungsnehmer beinhalten.
Im konkrete Fall ging der Betroffene erst 15 Monate nach dem Unfall zu einem Facharzt. Selbst ein Gutachten eines Sachverständigen konnte nach dieser langen Zeit nicht mehr aufklären, ob die geschilderten Beschwerden überhaupt auf den Unfall zurückzuführen sind. In einem solchen Fall handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um eine sogenannte grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung. Diese befreit die Versicherung von der Leistungspflicht, in diesem Fall also von der Zahlungspflicht der vereinbarten Versicherungssumme.
Keine KommentareFreiwilliger Uni-Besuch ist nicht versichert
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz stehen Gasthörer an Universitäten, die nicht offiziell eingeschrieben sind, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 5 U 240/10). Dem Gericht zufolge sind nur Personen versichert, die in einer formalen Beziehung zur Universität stehen, wofür eine Immatrikulation oder eine formale Registrierung als Gasthörer Voraussetzung ist.
Im konkreten Fall hatte eine Frau auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung geklagt, die in der Universität eine Vorlesung besucht hatte und auf dem Nachhauseweg tätlich angegriffen und vergewaltigt wurde. Die Frau, die seitdem an Angstzuständen und Schlafstörungen leidet, war weder immatrikuliert noch als Gasthörerin förmlich registriert, sondern hatte die Veranstaltung freiwillig besucht. Deshalb war ihr Weg von der Universität nach Hause nicht gesetzlich unfallversichert, entschied das Gericht.
Studierende werden vor dem Gesetz wie andere Personen (z.B. Schüler) behandelt, die eine berufliche Aus- oder Fortbildung leisten und unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Genau wie andere Schüler uns Auszubildende müssen auch sie in einer formalen Beziehung zu der jeweiligen Ausbildungsstätte stehen, so die Begründung des Gerichts.
Keine KommentareVerbraucherschützer raten von 48h-Unfallschutz ab
Die Ergo Direkt Versicherungen bieten seit kurzem einen Unfallschutz für Kurzenschlossene an. Der “Unfall-Schutz 48″ betet einen Unfallschutz für 48 Stunden für gerade einmal 99 Cent. Dieser Versicherungsbeitrag wird über die Mobilfunkrechnung bezahlt, so dass Kunden die Versicherung auch unterwegs abschließen können. Alles, was sie dafür brauchen, ist ein iPhone und die kostenlose App “Unfall-Schutz 48″. Nach Abschluss endet die Laufzeit automatisch 48 Stunden später. Der Unfallschutz kann rund um die Uhr und weltweit abgeschlossen werden.
Im Leistungsumfang enthalten ist ein Krankenhausgeld von 50 Euro pro Tag sowie die Übernahme von Rettungskosten in Höhe von 5000 Euro. Verunglückt der Versicherte tödlich, erhalten die Angehörigen 50.000 Euro.
Der Bund der Versicherten (BdV) rät Verbrauchern jedoch von der neuen Police ab. Grund: Für den Fall einer Invalidität ist kein Versicherungsschutz gegeben. Eine Unfallversicherung sollte jedoch immer auch dann – und vor allem – einspringen, wenn der Unfall zu bleibenden körperlichen Schäden geführt hat. Die Leistungssumme von 50.000 Euro im Todesfall sei ebenfalls zu niedrig angesetzt, so der BdV. Für die Absicherung der Angehörigen sei eine Risikolebensversicherung vorzuziehen.
Ergo selbst erwiderte auf die Kritik, dass es sich bei der iPhone-App keineswegs um eine Unfallversicherung handele, sondern vielmehr um einen kurzfristigen Unfallschutz.
Keine KommentareUnfallversicherung über OP informieren
Wer bei dem Abschluss einer Unfallversicherung verschweigt, dass er sich krankheitsbedingt einer Operation unterzogen hat, muss damit rechnen, dass sein Versicherungsschutz im Schadensfall verloren geht. Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin hervor, auf das die Fachzeitschrift “recht und schaden” hinweist (Az.: 6 U 207/09).
Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, ging es in dem konkreten Fall um eine Frau, bei der sich bei einem Sturz die Netzhaut des Auges abgelöst hatte. Als sie hierfür die Leistungen ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte, lehnte diese eine Kostenübernahme ab. Begründung: Die Frau hatte beim Abschluss des Versicherungsvertrages verschwiegen, dass sie wenige Monate vor dem Unfall wegen des Grauen Stars operiert wurde.
Das Berliner Kammergericht erklärte die Leistungsverweigerung der Versicherung für rechtens. Der Frau hätte bewusst sein müssen, dass der Graue Star eine ernsthafte Erkrankung sei, da er zur Erblindung führen kann. Eine Operation stehe meistens in Zusammenhang mit einer ernsthaften Erkrankung und diese müssen bei den Gesundheitsfragen im Versicheurngsantrag für die private Unfallversicherung angegeben werden, so das Gericht.
Keine KommentareDGUV meldet mehr Arbeitsunfälle 2010
Im letzten Jahr konnte in Deutschland nicht nur eine Erholung der Konjunktur verzeichnet werden, auch die Zahl der Arbeitsunfälle hat sich erhöht. Das meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Demnach stieg die Zahl der meldepflichtigen Unfälle 2010 auf 954.459, was einem Anstieg von 7,7% entspricht. Von diesen Arbeitsunfällen endeten 519 Unfälle tödlich, das sind fast 14% mehr als im vorjahr.
Rechnet man die Zahl der Arbeitsunfälle auf die Anzahl der Vollbeschäftigten um, ergibt sich ein Anteil von 25,8 Unfällen pro 1000 Arbeitnehmern (2009: 24,3 Unfälle pro 1000 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern). DGUV-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer erklärt die höhere Zahl der Arbeitsunfälle mit der guten Wirtschaftslage, denn mit einem höheren Arbeitstempo geht automatisch auch ein höheres Unfallrisiko einher, so der Experte.
Darüber hinaus spielte 2010 auch das Wetter eine große Rolle. So waren vor allem Beschäftigte in der Logistik- und Verkehrsbranche sowie Zeitungsausträger und Postboten von der langen Schnee- und Eisglätte zu Beginn und Ende des Jahres 2010 betroffen. Hinzu kommt, dass auch die Zahl der Unfälle auf dem Arbeitsweg zugenommen hat, so die DGUV.
Keine KommentareDGUV: Nur 10% der Radfahrer tragen Helm
Laut einer aktuellen Umfrage der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fährt die Mehrheit der deutschen Fahrradfahrer noch immer ohne Helm. So gaben nur 10% der Befragten an, dass die beim Fahrradfahren immer einen Helm tragen. Bei den eigenen Kindern würde jedoch nach eigenen Angaben mit rund 90% eine deutliche Mehrheit der Befragten darauf achten, dass diese nicht ohne Helm fahrradfahren. Fast zwei Drittel der Befragten erklärten sich außerdem dazu bereit, dass sie einen Helm tragen würden, wenn sie Eltern wären/werden, um ein gutes Vorbild für ihre Kinder zu sein.
Die immer wieder diskutierte Helmpflicht spaltet auch die Befragten der DGUV-Umfrage. Zwar befürworten 59% der Befragten eine Helmpflicht, aber nur 25% sind für eine allgemeine Helmpflicht. 27% plädieren dagegen für eine Helmpflicht, die nur für Kinder und Jugendliche gilt und 5% sind für eine Helmpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften, während sich 2% für eine Helmpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften ausgesprochen haben. 41% der Befragten lehnen allerdings eine Helmpflicht generell ab.
Die Umfrage fand im Rahmen der Präventionskampagne der DGUV “Risiko raus!” statt. Durchgeführt wurde sie von TNS Emnid, die gut 1000 Personen zu ihren Einstellungen zum Thema Helmnutzung und Helmpflicht beim Fahrradfahren befragte.
Keine KommentareUnfallversicherung: Warum notwendig?
Die Unfallversicherung zählt bundesweit zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Der Grund dafür ist der geringe Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich einzelne Unfälle und finanzielle Aspekte abdeckt.
Jedes Jahr geschehen Millionen Unfälle. Nicht alle bleiben folgenlos. Viele Betroffene kämpfen langfristig mit bleibenden Schäden. Sie sind arbeitsunfähig oder auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Die Mehrzahl aller Unfälle geschieht in der Freizeit. Für diese Unfälle bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Ihr Leistungsumfang beschränkt sich auf Unfälle, die in Verbindung mit der Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers geschehen.
Ereignen sich Unfälle in der Freizeit, erhalten die Betroffenen keine Leistungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungen. Sie stehen mit den Unfallfolgen und den finanziellen Belastungen allein dar. Um diese Leistungslücke zu schließen, muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Durch sie werden sämtliche Unfälle unabhängig von ihrem Zeitpunkt oder dem Ort abgesichert.
Die private Unfallversicherung kann flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Durch eine individuell festgelegte Unfallrente lassen sich Existenzängste aufgrund finanzieller Belastungen nach einem Unfall vermeiden. Zudem geht die private Unfallversicherung meist mit einer Absicherung für die Hinterbliebenen einher. Kommt es zu einem Unfall mit Todesfolge, leistet die Unfallversicherung eine Einmalzahlung, mit der beispielsweise Bestattungskosten gedeckt werden können.
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