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Beiträge in der Kategorie 'Unfallversicherung'

BdV empfiehlt private Unfallversicherung für Schulkinder

Für viele Kinder beginnt in diesen Tagen und Wochen der Ernst des Lebens, sie gehen nun in die Schule. Und für viele Eltern ist dieser neue Lebensabschnitt ihrer Sprösslinge auch mit Sorgen verbunden, denn sie müssen sich nun sicher im Straßenverkehr bewegen, um in und von der Schule zurückzukommen.

Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, erklärt, dass Schulkinder grundsätzlich über die gesetzliche Unfallevrsicherung abgesichert sind, aber dass dieser Schutz möglicherweise nicht ausreicht. Deshalb sollten Eltern ihre schulpflichtigen Kinder mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich absichern, rät der BdV. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet die private den Kindern rund um die Uhr Schutz und nicht nur auf dem Schulweg und in der Schule.

Blunck weist darauf hin, dass eine Unfallversicherung für Kinder schon ab 90 Euro Jahresbeitrag zu haben ist. Diese sollte dann eine Grundversicherungssumme von 200.000 Euro oder mehr bei Invalidität beinhalten, außerdem sollte eine Progression von 225-300% vereinbart werden, damit die Versicherungsleistung mit zunehmender Invalidität ansteigt. Der BdV empfiehlt außerdem die Berücksichtigung einer kleinen Todesfallsumme (10.000 bis 15.000 Euro).


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DGUV: Spätere Rente erfordert mehr Prävention

Angesichts der derzeitigen Diskussion um ein höheres Renteneintrittsalter weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen darauf hin, dass eine längere Lebensarbeitszeit nur dann realisiert werden kann, wenn erhebliche Investitionen in die Prävention und Gesundheitsförderung erfolgen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Walter Eichendorf, erklärt, dass Menschen nur dann möglichst lange arbeiten können, wenn auch die Arbeitsbedingungen so gestaltet sind, dass sie der Gesundheit nicht schaden, sondern sie fördern.

Mehrere Studien zeigen jedoch, dass dies nicht überall der Fall ist. So berichtet die DGUV von den Ergebnissen einer Umfrage der Initiative Gesundheit und Alter (iga), nach der sich die Hälfte der Erwerbstätigen nicht oder nur eingeschränkt vorstellen kann, dass sie ihre derzeitige Tätigkeit tatsächlich bis zum 65. Lebensjahr ausüben. Dies trifft besonders auf Beschäftigte in Fertigungsberufen und bei Frauen in den Bereichen Sozialarbeit und Lehrberufen zu, bei denen sich noch nicht einmal 40% der Befragten uneingeschränkt vorstellen können, ihre Arbeit bis zum 65. Lebensjahr auszuüben.

Eichendorf mahnt an, dass man angesichts des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels auf die Fähigkeiten und Talente älterer Arbeitsnehmer angewiesen sei. Doch dieses Potenzial können nur dann genutzt werden, wenn man jetzt in die Gesunderhaltung der Betroffenen investiere.

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2009 deutlich weniger Arbeits- und Schulunfälle

Wie aus den aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervorgeht, die heute von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht wurden, ist die Zahl der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle und Schulunfälle im letzten Jahr deutlich gesunken.

Insgesamt wurden im letzten Jahr 886.112 Arbeitsunfälle registriert, das sind 8,8% weniger als im Jahr zuvor. 2009 endeten auch deutlich weniger Arbeitsunfälle tödlich, in Folge eines Arbeitsunfalls starben im letzten Jahr 456 Menschen (2008: 572). DGUV-Geschäftsführer Joachim Breuer erklärt, dass das Unfallrisiko am Arbeitsplatz damit auf dem niedrigsten Stand seit dem 125-jährigen Bestehen der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Im Vergleich zu den 1960er Jahren ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle inzwischen um fast 80% gesunken. Meldepflichtig sind alle Arbeits- und Wegeunfälle, die zum Tod oder einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen.

Allerdings stieg die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle, also Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Arbeit geschehen, um 1,1%. 2009 wurden insgesamt 178.590 Wegeunfälle registriert, 2008 waren es 176.608. Positiv anzumerken ist jedoch, dass weniger Wegeunfälle tödlich endeten. So starben im letzten Jahr 362 Menschen bei Wegeunfällen, das sind 96 weniger als im Jahr zuvor.

Einen neuen Höchststand verzeichnete die DGUV jedoch mit den 2767 Todesfällen infolge einer Berufskrankheit, im Jahr zuvor waren es 379 Menschen weniger. Die Hauptursache für diese Todesfälle waren anorganische Stoffe (vor allem Asbeststaub).

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Keine Unfallversicherung bei allgemein zugänglichem Betriebssport

Die gesetzliche Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn sich Arbeitnehmer beim Betriebssport verletzen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Sportverein eines Betriebes allgemein zugänglich ist und nicht nur die Beschäftigten des Betriebes durch spielen. Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.

Sie verweist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle aufkommen muss, die in einem Betriebssportverein passieren, der “wie ein allgemeiner Sportverein für jeden zugänglich ist” (Az.: L 15 U 297/07).

Im konkreten Fall ging es um einen Straßenbahnfahrer, der sich beim Fußballtraining seines Betriebssportvereins am Knie verletzt und mehrere Bänderrisse erlitten hatte. Dem Landessozialgericht zufolge handelte es sich bei diesem Unfall nicht um einen Arbeitsunfall, weil mehr als die Hälfte der am Training teilnehmenden Spieler nicht zum Betrieb gehörten. Da deswegen kein “innerer Zusammenhang zwischen der sportlichen Betätigung und der betrieblichen Tätigkeit” gegeben sei, ist das Fußballtraining nach Ansicht der Richter als privaten Sport zu werten. Und hierbei muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht für eventuelle Unfälle aufkommen.

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Private Unfallversicherung für Heimwerker

Wie die “Berliner Morgenpost” berichtet, verunglücken jedes Jahr rund 300.000 Heimwerker in Deutschland, das entpricht rund 830 Unfällen pro Tag. 80% der Heimwerker-Unfallopfer sind Männer, teilt die Aktion “Das sichere Haus” in Hamburg mit, die meisten von ihnen sind im Alter von 35-44 Jahren. Die Mehrheit der Heimwerkerunfälle passieren bei Arbeiten mit Kreissägen und Bohrmaschinen, gefolgt von Stürzen von Treppen, Dächern oder Leitern.

Heimwerker-Unfälle gelten als Freizeit-Unfälle, deshalb sind die Geschädigten hier auch nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Deshalb rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin allen Heimwerkern zu einer privaten Unfallversicherung. Diese kommt für die Leistungen auf, die nach einem Unfall bei dauerhaften Beeinträchtigungen anfallen. Dazu gehört z.B. eine entsprechende Kapitalleistung, eine Unfallrente und Krankentagegeld in der Genesungszeit.

Neben einer guten Unfallversicherung sollten Heimwerker aber auch immer über eine gute Schutzausrüstung verfügung, um Unfällen so gut wie möglich vorzubeugen. Als Grundausstattung wird eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe empfohlen sowie ein Gehörschutz, der vor allem bei Arbeiten an der Kreissäge und dem Winkelschleifer eingesetzt werden sollte, und ein Atemschutz für Arbeiten mit Chemikalien, Farben, Lacken und beim Schleifen.

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Teure Zusatzleistungen bei Unfallversicherungen

Um neue Kunden zu gewinnen, erweitern immer mehr Versicherungen ihr Leistungspaket mit Zusatzleistungen, die sich allerdings auch teuer bezahlen lassen. Wie die Ad-Hoc-News berichten, sind diese Aufschläge, die teilweise bis zu 40% betragen, nicht immer gerechtfertigt.

Grund: Viele der angepriesenen Zusatzleistungen sind schlicht überflüssig wie z.B. Unfall-Krankenhaustagegeld, Unfall-Tagegeld, Unfall-Genesungsgeld oder Übergangsentscheidungen. Für die Absicherung des Einkommens nach einem Unfall ist eine Krankentagegeldversicherung absolut ausreichend.

Ebenfalls kritisch werden Angebote beurteilt, die damit werben, dass bei dieser Unfallversicherung eine “garantierte Rückzahlung aller Beiträge” erfolgt. Bei diesen Angeboten schließen die Kunden nämlich tatsächlich einen Vertrag über eine herkömmliche Unfallversicherung und zusätzlich einen über eine Kapitallebensversicherung ab. Für die Versicherten ist es nicht ersichtlich, wie hoch die Prämie für die Unfallversicherung ist und wie viel ihrer Beiträge der Kapitallebensversicherung zugeordnet wird. Ein Vergleich mit anderen Anbietern wird so für beide Verträge unmöglich.

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Volkswohl Bund erweitert Leistungen in der Unfallversicherung

Der Versicherer Volkswohl Bund hat die Leistungen seiner Unfallversicherungen erweitert. In seinem Tarif Unfall Easy sind jetzt neuerdings auch zahlreiche Infektionskrankheiten mitversichert. Wenn eine der eingeschlossenen Infektionskrankheiten Invalidität zur Folge hat, dann erhalten Versicherte nun eine bestimmte Kapitalleistung. Auch Gesundheitsschäden, die aufgrund von Impfungen gegen diese Krankheiten auftreten können, sind ebenfalls versichert.

Neu ist auch der Versicherungsschutz für Infektionen durch Tierbisse. Hier hat Volkswohl Bund den Mitwirkungsanteil auf 50% angehoben, so dass Vorerkrankungen einen geringeren Einfluss auf die Leistungen haben als bislang.

Die Leistungserweiterungen gelten für die Produktvariante KomfortPlus. Sie betreffen auch Bestandsverträge und sind ab sofort gültig. Versicherte müssen nichts tun, um die Leistungserweiterung zu erhalten, denn diese tritt automatisch und ohne einen Aufpreis in Kraft.

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Unfallversicherung im Praktikum

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass Schüler und Studenten auch während eines Praktikums über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Das gilt sowohl für vorgeschriebene als auch für freiwillige Praktika und unabhängig davon ob das Praktikum bezahlt wird oder nicht und wie lange es dauert.

Ausnahme: Wer ein Praktikum im Ausland absolviert, ist im Falle eines Unfalls in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Es sei denn, es handelt sich um ein Praktikum, das “im organisatorischen Verantwortungsbereich” von einer Schule oder Hochschule durchgeführt wird. Ein normales Betriebspraktikum fällt aber nicht unter diese Definition.

Für Auslandspraktikanten gilt deshalb, dass sie sich zunächst über die landesspezifischen Regelungen informieren müssen. Sind sie hierüber nicht versichert, müssen sie eine private Unfallversicherung abschließen. Detailliertere Informationen über den Unfallversicherungsschutz bei einem Auslandspraktikum können auch online bei der DGUV abgerufen werden.

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Verbraucherzentrale Hamburg: Insassen-Unfallversicherung überflüssig

Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) besitzen 4,2 Millionen Deutsche eine Unfallversicherung für Insassen. Eine solche Versicherung ist nach Einschätzung von Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg jedoch unnötig, da sie fast nur Risiken abdecke, die auch schon mit anderen Versicherungen abgedeckt sind.

In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten, die entstehen, wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird. Seit 2002 gilt das in jedem Fall, auch wenn es bei einem Unfall keinen Schuldigen gibt. Das war vorher anders, da musste es einen Schuldigen geben, damit der Versicherungsschutz gilt. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetz 2002 zahlt die Versicherung nun immer, deshalb rät Castello, eine bestehende Insassen-Unfallversicherung so schnell wie möglich zu kündigen. Stattdessen empfiehlt sie eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rudolf Kayser, Bereichsleiter Unfall bei der Ergo-Versicherungsgruppe, argumentiert dagegen in der “Welt”, dass eine Insassen-Unfallversicherung nie unnnötig, sondern immer besser als gar keine Unfallversicherung sei. GdV-Sprecher Christian Lübke spricht sich ebenfalls für eine Unfallversicherung für Insassen aus, die besonders interessant für Vielfahrer sei.

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Unfallversicherung beim Betriebsausflug

Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die Zeit der Betriebsausflüge. Deshalb weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg darauf hin, dass Beschäftigte, die auf einem Betriebsausflug oder einem Firmenfest verunglücken, gesetzlich unfallversichert sind.

Welcher Art der Betriebsausflug ist (Restaurantbesuch, Spiele, sportliche Aktivitäten), ist unerheblich. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist lediglich, dass der Betriebsausflug offiziell von dem Unternehmen geplant und begleitet wird. Außerdem muss gewährleistet sein, dass alle Mitarbeiter(innen) an dem Betriebsausflug teilnehmen können und der Zweck des Ausflugs muss in der Förderung der Verbundenheit mit dem Betrieb stehen. Dieser Zweck muss auch klar zu erkennen sein.

Sind diese Bedingungen erfüllt, besteht der Versicherungsschutz auf jedem Betriebsausflug. Oft sind auch ehemalige Mitarbeiter, Gäste oder Familienangehörige der Mitarbeiter eingeladen, an dem Betriebsausflug teilzunehmen. Sie sind jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, so der VBG.

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Urteil: Progressionsstaffel in Unfallversicherung zulässig

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken ist die Progressionsstaffel für die Zahlung der Unfallversicherung in Abhängigkeit von dem Invaliditätsgrad des Versicherten zulässig (Az.: 5 U 47/09-15).

Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, in dessen Vertrag eine höhere Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 25% vereinbart war. Der Mann war zu 50% invalide und verlangte dementsprechend eine höhere Leistung entsprechend seinem Invaliditätsgrad. Die Versicherung wollte diese höhere Leistung, die zwischen 25% und 50% lag, aber nur für einen Teil der Versicherungssumme zahlen.

Die Saarbrücker Richter bewerteten dies als zulässig und wiesen auf die Progressionsstaffel hin, die den Versicherungsbedingungen beilag. Demnach kann eine höhere Invaliditätssumme auch auf verschiedene Teile des Invaliditätsgrades erfolgen und muss nicht auf den gesamten Invalididätsgrad angewendet werden. Mit anderen Worten, die einfache Invalididätssumme ist bei einer Invalidität von bis zu 25% anzuwenden und nur für den Teil, der darüber hinausgeht, die mehrfache Invaliditätssumme.

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Aktuelle Urteile zur Unfallversicherung

Die Stiftung Warentest weist auf zwei aktuelle Gerichtsurteile hin, die sich mit Wegeunfällen und der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen. In beiden Fällen wurde der Unfall nicht als Wegeunfall anerkannt und die Versicherung musste demnach nicht zahlen.

In dem einen Fall ging es um eine Tänzerin der Deutschen Staatsoper Berlin. Sie war auf dem Weg zu einer Betriebsversammlung und befand sich etwa eine Stunde vorher vor der Oper. Dort sah sie sich zusammen mit Kollegen ein Feuerwerk an, das von der Oper veranstaltet wurde. Sie wurde dabei von einem Feuerwerkskörper getroffen und erlitt eine Schädelprellung, die langfristige Folgen nach sich zieht. Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die Kosten der Behandlung und Rehabilitation nicht aufkommen, so das Urteil das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 31 U 392/08). Begründung: Sie hätte den Weg zur Versammlung nicht unterbrechen dürfen. Das Gericht ließ keine Revision zu.

Das Sozialgericht Karlsruhe beschäftigte sich mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer in seiner Pause seine Arbeitsstelle verlassen hat. Er holte seine Ehefrau ab und brachte sie zu ihrem gemeinsamen Arbeitgeber. Dabei verunglückte der Mann schwer. Nach Ansicht der Richter handelte es sich hierbei nicht um einen Wegeunfall – unabhängig davon, ob der Mann vorher die Erlaubnis seines Arbeitgebers für das Entfernen vom Arbeitsplatz eingeholt hatte. In diesem Fall ist das Urteil (Az.: S 15 U 3408/08) allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Unfallversicherung hilft bei Zivilcourage

Menschen, die bei einer drohenden Gefahr für andere, Zivilcourage zeigen, und sich für die Opfer einsetzen, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder, der eine widerrechtlich angegriffene Person schützt, einen anderen aus einer erheblichen Gefahr rettet oder der bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person hilft, die eine Straftat begeht, gilt im Sozialgesetzbuch als Hilfeleistender.

Hilfeleistende, die bei ihrer Hilfe einen Unfall erleiden, ist gesetzlich unfallversichert. Mit anderen Worten: Hilfeleistende erhalten von der gesetzlichen Unfallversicherung die gleichen Leistungen wie Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erleiden. Der Versicherungsschutz besteht automatisch, es ist keine Anmeldung beim Versicherungsträger und keine Beitragszahlung erforderlich. Verletzte Hilfeleistende haben Anspruch auf verschiedene Leistungen von der Unfallversicherung: Kostenübernahme für Heilbehandlungen, bei Bedarf Rentenzahlungen, Schadensersatz bei Sachschäden, Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben. Eine Schmerzensgeldzahlung für Hilfeleistende ist allerdings nicht vorgesehen.

Zuständig ist immer der jeweilige Unfallversicherungsträger des Bundeslandes, in dem der Unfall bei der Hilfeleistung passiert ist. Bei jedem Hilfeleistungsfall ermittelt der Unfallversicherungsträger automatisch, sobald er von dem Fall Kenntnis erhält. Dies kann durch einen Anruf des Verletzten, durch ein Polizeiprotokoll oder durch die Presse geschehen.

Die Unfallkasse Nord rät allen Betroffenen, den Unfall zunächst von der Polizei aufnehmen zu lassen. Es sollte ein Gedächtnisprotokoll angefertigt und möglichst viele Zeugen benannt werden. Der Unfallversicherungsträger sollte informiert werden. Es ist außerdem wichtig, dass der behandelnde Arzt darüber informiert wird, dass der Unfall bei einer Hilfeleistung geschehen ist.

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Unfallversicherung für bezahlte Gartenhelfer Pflicht

Der Frühling ist da und viele Menschen beginnen nun wieder mit der Gartenarbeit. Die Unfallversicherung Nord weist darauf hin, dass Gartenhelfer, die gegen ein Entgelt beschäftigt sind, bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden müssen. Grund: Alle Hobbygärtner, die ihre Helfer bezahlen, werden arbeitsrechtlich automatisch zu Arbeitgebern.

Die Pflicht zur Unfallversicherung hängt davon ob, ob der Helfer für seine Arbeit bezahlt wird. Es ist völlig egal, ob er nur für einen bestimmten Zeitraum, z.B. nur für eine Saison, oder aber das ganze Jahr über im Garten hilft. Mit der Unfallversicherung ist der Gartenhelfer dann bei allen Arbeiten im Garten versichert – und auch auf dem Weg zur Gartenarbeit und von ihr nach Hause.

Wenn der Gartenhelfer weniger als 400 Euro im Monat verdient, ist die Minijobzentrale für ihn zuständig, wo ihn sein Auftraggeber auch anmelden muss. Beträgt sein monatlicher Lohn mehr als 400 Euro, dann muss er bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden, die für ihn zuständig ist.

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Urteil: Unfallversicherung auch bei zu hohem Tempo

Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg rechtfertigt die überhöhte Geschwindigkeit eines Verkehrsteilnehmers alleine nicht den Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung (Az.: 331 O 228/07). Darauf weist das Internetportal motor-traffic.de hin.

Im konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer eine Kollision mit einem Fußgänger, bei der er schwer stürzte. Als Folge des Unfalls versteifte sich sein Arm auf Dauer. Die Unfallversicherung des Motorradfahrers sah für diesen Fall eine Versicherungsleistung in Höhe von rund 53.175 Euro vor. Allerdings weigerte sich die Versicherung zu zahlen und begründete dies mit der überhöhten Geschwindigkeit des Motorradfahrers, die dieser zum Zeitpunkt des Unfalls fuhr. Der Mann war 40-60 km/h schneller unterwegs als erlaubt. Die Versicherung verwies auf ihre Versicherungsbedingungen, in denen der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei vorsätzlichen oder versuchten Straftaten festgelegt war.

Die Richter folgten der Argumentation der Versicherung jedoch nicht. Tatsächlich war die Geschwindigkeit des Motorradfahrers zum Unfallzeitpunkt deutlich überhöht. Dies bestätigte auch ein vom Gericht hinzugerufener Sachverständiger. Aufgrund der Beschaffenheit der Straße (längere geradlinige Strecke) sei dies aber nicht als strafrechtlich relevant zu bewerten, so das Gericht. Außerdem wäre der Unfall nach Einschätzung des Sachverständigen auch bei einer deutlich geringeren Geschwindigkeit nicht zu vermeiden gewesen, begründeten die Richter ihr Urteil.

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