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Beiträge in der Kategorie 'Steuern'

Deutschland gegen EU-Steuer

Der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden schlug vor, über eine EU-Steuer nachzudenken, die bestimmte Dienstleistungen und Produkte finanzieren soll, die bislang vom EU-Haushalt getragen werden. Als hierfür besonders geeignet hält er wegen des grenzübergreifenden Charakters einer solchen Steuer beispielsweise bestimmte Finanztransaktionen oder eine Umweltsteuer (Co2-Steuer).

Die Bundesregierung hat sich klar gegen die Einführung einer solchen EU-Steuer ausgesprochen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte am Montag, dass man eine EU-Steuer oder eine Beteiligung der EU an nationalen Steuern definitiv ablehne und ein solcher Vorschlag auch nicht im Einklang mit der Haltung der Bundesregierung stehe, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Die Bedenken seien nicht wegen der angestrebten Ziele, sondern wegen des Instruments an sich, vorhanden.

Eine EU-Steuer ist unter den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten sehr umstritten. Sollte eine solche Steuer eingeführt werden, könnte dies nur mit Hilfe eines einstimmigen Beschlusses geschehen. Reuters zufolge wird der EU-Haushalt, der gut 120 Milliarden Euro pro Jahr beträgt, derzeit aus verschiedenen Quellen (Abgaben, Zölle, Zuweisungen der Mitgliedsstaaten) finanziert.


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Hunderttausende müssen 2010 höhere Steuern zahlen

Einem Bericht der “Bild”-Zeitung zufolge droht Hunderttausenden Bürgern im nächsten Jahr eine höhere Steuerbelastung, obwohl die neue Bundesregierung Steuerentlastungen versprochen hatte. Je nach Einkommenshöhe soll die Mehrbelastung laut der Zeitung bis zu 9,16 Euro monatlich betragen und beruft sich dabei auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt).

Von der höheren Steuer seien vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit Steuerklasse 3 und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1685-2700 Euro betroffen. Zwar in geringerer Höhe, aber dennoch mit Mehrbelastungen von bis zu 3,25 Euro pro Monat, müssten auch Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 1020-1200 Euro in Steuerklasse 2 rechnen. BdSt-Geschäftsführer Reiner Holznagel rechnet damit, dass “hunderttausende Arbeitnehmer” von der höheren Steuerbelastung betroffen sind.

Die höhere Steuerlast kommt laut BdSt durch den Wegfall der so genannten Günstigerprüfung zustande. Mit der Günstigerprüfung, die durch das Finanzamt vorgenommen wird, wird die für den Arbeitnehmer günstigste Steuerbelastung aller möglicher Steuerklassen ermittelt. Das soll ab dem nächsten Jahr nicht mehr der Fall sein. Betroffene können nur versuchen, die dann zusätzlich bezahlten Steuern im darauf folgenden Jahr per Steuererklärung zurückfordern. Wer die Rückforderung vergisst, hat Pech. Der BdSt spricht sich gegen diese Mehrbelastung aus und fordert von dem Finanzministerium eine umgehende Änderung bzw. Nachbesserung der Lohnsteuer-Berechnung.

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Steuerrückzahlung für viele Rentner

Medienberichten zufolge können sich knapp 1 Million Rentner im kommenden Jahr auf eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt freuen. Die Zeitungen der WAZ-Gruppe berichten, dass aus einem Arbeitspapier der Spitzenbeamten der Finanzbehörden der Länder hervorgehe, dass hunderttausende Rentner in den letzten Jahren zu viel Steuern bezahlt hätten. Alle gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen müssen seit Oktober die Daten der Rentner an die Finanzämter übermitteln, damit diese die Steuerschuld der Rentner erfassen kann.

Manfred Lehmann, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft NRW, erklärt, dass Stichproben gezeigt hätten, dass 22% der Rentner ihre Steuererklärung falsch ausgefüllt haben. Die Hälfte der Rentner (ca. 970.000) hat zu viel Steuern bezahlt, die andere zu wenig.

Ein häufiger Fehler bei der Steuererklärung war z.B. dass die Rentner ihre Kranken- und Pflegekassenbeiträge in der Steuererklärung nicht abgezogen haben oder dass sie die verschiedenen Rentenarten (wie gesetzliche Rente mit Betriebsrente) verwechselt haben. Bei den Stichproben ergab sich hieraus eine durchschnittliche Rückerstattung von 250 Euro pro Jahr. Es können bis zu fünf Jahre zurückerstattet werden. Ein anderer Teil hat bestimmte Einkünfte in der Steuererklärung verschwiegen. Hier werden Nachzahlungen fällig, die sich im Durchschnitt auf 150 Euro belaufen.

Die Stichprobe zeigte auch, dass von den Rentnern, die bislang keine Steuern gezahlt haben, auch nur 2.5 Millionen Rentner, also deutlich weniger als 30%, dies hätten tun müssen. Mit diesen Fällen beschäftigen sich die Finanzämter allerdings erst im Sommer 2011.

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Kilometergebühr statt Kfz-Steuer?

In den Niederlanden zahlen die Autofahrer ab 2012 keine herkömmliche Kfz-Steuer mehr, sondern stattdessen eine Kilometergebühr. So soll der tatsächlichen Fahrleistung und damit auch dem real verursachten Schadstoffausstoß Rechnung getragen werden. Demnach sollen niederländische Autofahrer pro gefahrenen Kilometer 3 Cent bezahlen, bis 2018 soll der Kiloemterpreis auf 6,7 Cent angehoben werden. Größere Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß sollen höhere Gebühren zahlen. Einige Fahrzeuggruppen wie z.B. der öffentliche Personen-Nahverkehr, Oldtimer oder Taxis sollen dagegen von der Gebühr befreit werden.

Das neue niederländische System hat auch in Deutschland Diskussionen ausgelöst. Einige Politiker und Experten sind von der niederländischen Idee angetan und fordern ein solches oder ähnliches Modell auch für Deutschland. So fasst Autofachmann Ferdinand Dudenhöffer von der Uni Duisburg-Essen gegenüber der NRZ die derzeitige deutsche Kfz-Steuer als “sehr komplex, enorm aufwändig und nimmt keinerlei Rücksicht auf die tatsächliche Straßennutzung” zusammen. Seine Kritik: Jemand der hierzulande 100 Kilometer im Jahr fährt, zahlt genauso viel Kfz-Steuer wie jemand, der mit dem gleichen Auto pro Jahr 100.000 Kilometer fährt. Das Modell der Niederlande hält er für “eine gute Sache”.

Das Bundesverkehrsministerium hat der Einführung einer Kilometergebühr statt einer Kfz-Steuer jedoch eine klare Absage erteilt, da diese Gebühr eine versteckte Form der PKW-Maut darstelle. Und diese “steht politisch nicht auf der Tagesordnung”, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber der NRZ.

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Steuersenkungen durch Subventionskürzungen

Schon vor der Bundestagswahl hat die schwarz-gelbe Koalition Steuersenkungen versprochen. Diese sollen auch kommen, nur die Frage der Finanzierung ist in Zeiten leerer Kassen offen. Nun hat sich FDP-Haushaltsexperte und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Otto Fricke dafür ausgesprochen, die Steuerentlastungen auf Kosten von Subventionskürzungen durchzuführen. Seiner Ansicht nach sollten die Subventionen “schrittweise heruntergefahren werden”, fordert er in der “Thüringer Allgemeinen”.

Laut Jürgen Stehm vom Kieler Institut für Weltwirtschaft betragen die Subventionszahlungen des Bundes in diesem Jahr 54,4 Milliarden Euro, das sind einer aktuellen Studie zufolge 7 Milliarden Euro mehr als im letzten Jahr.

2009 wurden vor allem die gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen subventioniert und auch halbstaatliche Dienstleister im Kulturbereich (z.B. Museen, Thetaer), haben laut T-Online höhere Zahlungen erhalten. Einige Wirtschaftsexperten definieren auch die Abwarackprämie und andere Finanzhilfen im Verkehrsbereich oder an den Mittelstand als Subventionen.

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Geplante Maßnahmen zur Steuerentlastung

Die neue Bundesregierung will im kommenden Jahr Steuerentlastungen in Höhe von bis zu 8,4 Milliarden Euro ermöglichen. Die Maßnahmen, die im so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz zusammengefasst werden sollen, sollen zum 1. Januar in Kraft treten. Damit will die schwarz-gelbe Koalition laut “Bild”-Zeitung vor allem Eltern, Unternehmen, Erben und Hoteliers entlasten.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Kinderfreibetrag von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro anzuheben und das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind zu erhöhen. Für das dritte und vierte Kind sollen zukünftig 190 bzw. 215 Euro gezahlt werden. Um Unternehmen zu entlasten, soll die Unternehmenssteuerreform aus dem letzten Jahr abgeändert werden. Neben der Vereinfachung Verluste steuermindernd geltend machen zu können, sollen auch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen gelockert werden.

Die Regelungen zur Erbschaftssteuer sollen unternehmerfreundlicher gestaltet werden, indem z.B. auch weiter entferntere Verwandte als Kinder oder Ehepartner bei einer Betriebsübergabe eine verminderte Steuerlast zu tragen haben. Die damit zusammenhängenden Vorgaben, die bei der Übernahme von Familienbetrieben, erfüllt sein müssen, um von der Steuer befreit zu werden, sollen ebenfalls entschärft werden. Hoteliers können sich zukünftig über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% (bisher: 19%) für Beherbergungsleistungen freuen. Damit werden Übernachtungen in Hotels und Pensionen günstiger und die Tourismusbranche angekurbelt, so das Ziel dieser Maßnahme.

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Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen

Laut einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Steurgesetzes und können demnach auch nicht steuermindernd geltend gemacht werden (Az.: 3 K 1841/06). Das Gericht erklärte, dass außergewöhnliche Belastungen zwangsläufige Mehrausgaben sind. Da eine Adoption aber freiwillig sei, seien die Kosten hierfür eben nicht zwangsläufig, sondern würden freiwillig in Kauf genommen werden.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, dass in seiner Steuererklärung Adoptionskosten in Höhe von 18.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. Das Ehepaar erklärte, dass Kinderlosigkeit als gesellschaftlicher Makel angesehen werde und z.B. auch in der Pflegeversicherung von kinderlosen Ehepaaren ein Zuschlag verlangt wird.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und betonte, dass es keine Rechtspflicht gebe, Kinder zu bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

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Kosten fürs Studium als Werbungskosten

Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung die Kosten für ihr Erststudium in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen (Az.: VI R 14/07 und VI R 31/07). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Studium einen Zusammenhang zu der zukünftigen Arbeit aufweist.

Ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können Kosten für ein Master- oder Zusatzstudium, ein Pflichtpraktikum, eine Promotion, eine neue Berufsausbildung sowie für eine Umschulung oder berufliche Fortbildung. In diesem Fall muss das Finanzamt auch Zinsen und Gebühren für Studienkredite, Kosten für Arbeitsmittel oder eine doppelte Haushaltsführung anerkennen.

Damit können Betroffene nun mehr Studienkosten absetzen, denn bislang wurden diese Kosten als Sonderausgaben deklariert, von denen maximal 4000 Euro jährlich anerkannt werden. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass auch Kosten für Kurse zur Schulung der sozialen Kompetenz o.ä. als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn sie einen Bezug zur der Arbeit haben.

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Mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern sparen

Kosten, die im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, wirken sich grundsätzlich nicht steuerlich aus, es sei denn, es handelt sich hierbei um so genannte “außergewöhnliche Belastungen”. Diese dürfen – ebenso wie Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Leistungen – steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist das VNR-Portal hin.

Unter außergewöhnlichen Belastungen werden Kosten verstanden, die zur Existenzsicherung nötig sind und eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Grenze ist einkommensabhängig und enthält einen Eigenanteil, der in jedem Fall selbst getragen werden muss. Mit anderen Worten: Nur Kosten, die über diesen Anteil hinaus gehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Laut VNR liegt der Eigenanteil für außergewöhnliche Belastungen bei Ledigen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 15.340 Euro bei 5%, bei Verheirateten bei 4%, bei Personen mit 1-2 Kindern bei 2% und bei mehr Kindern bei 1%. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Eigenanteil. Kosten, die bereits durch Versicherungen oder die Krankenkasse o.ä. erstattet wurden, dürfen grundsätzlich nicht eingesetzt werden.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen laut VNR unter anderem Arzneimittel und Arztkosten, Adoptionskosten, Beerdigung von Angehörogen, Brille und Kontaktlinsen, Diätkost, Behandlungskosten bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Hörgerät, Kuren, medizinische Fachliteratur und Hilfsmittel, Scheidung, Psychotherapie, künstliche Befruchtung, etc.

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EU plant Klimaschutz-Steuer

Die EU-Kommission erwägt die Einführung einer Klimaschutz-Steuer, mit der alle CO2-Emissionen entsprechend bezahlt werden müssen. Medienberichten zufolge wird ein entsprechender Gesetzesentwurf bereits vorbereitet. Dieser müsste jedoch, um wirksam zu werden, von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden.

Konkret will die Kommission die bestehende Steuer, die bereits für fossile Energieträger (Gas, Kohle, Treibstoffe) zu entrichten ist, umzugestalten, dass der CO2-Ausstoß dieser Brennstoffe bei der Kalkulation der Steuersätze berücksichtigt wird. Dabei soll zukünftig bei Benzin pro ausgestoßenem Kilo CO2 eine Steuer von 3 Cent und bei Heizöl, Gas und Kohle von 1 Cent fällig werden. Diese Angaben verstehen sich als Mindestsätze, den einzelnen EU-Staaten soll es selbst überlassen bleiben, ob sie diesen Steuersatz erhöhen möchten. Nach einem Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel schlug Steuerkommissar Laszlo Kovacs vor, dass ein Teil der Einnahmen dazu dienen könne, Haushalte mit geringem Einkommen auszugleichen.

Eine solche Klimaschutz-Steuer ist in Europa nicht neu. Wie die NZZ berichtet, gibt es bereits in mehreren skandinavischen Ländern eine solche CO2-Steuer. In Frankreich ist die Einführung dieser Steuer ebenfalls geplant. Die in Deutschland bestehende Ökosteuer ist zwar auch für fossile Brennstoffe zu entrichten, aber bemisst sich nicht so strikt an den CO2-Emissionen wie es die von der EU gepante CO2-Steuer tut.

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Steuer-Nachzahlung für Kurzarbeiter

Wegen der aktuellen Wirtschaftskrise gibt es in Deutschland derzeit rund 1,4 Millionen Kurzarbeiter. Viele von ihnen dürften einem Bericht der WirtschaftsWoche zufolge bei der nächsten Steuererklärung eine böse Überraschung erleben, weil ihr Finanzamt eine nicht unerhebliche Nachzahlung fordern wird. Das Bundesarbeitsministerium kennt die Problematik, auf die schon einige Betriebsräte hingewiesen haben, doch das Problem ist wegen des komplizierten Steuerrechts nicht so einfach zu lösen.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt jedem kinderlosen Kurzarbeiter 60% und jedem kurzarbeitenden Elternteil 67% seines eigentlichen Nettolohns. Dieses Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Der übrigen Anteil des Lohns zahlt weiterhin der Arbeitgeber, der auf diesen Anteil auch direkt Steuern an das Finanzamt abführt. Bei der Jahres-Steuererklärung prüft das Finanzamt jedoch, ob neben dem bereits versteuernden Einkommen noch andere Einkünfte erlangt wurden – das ist mit dem Kurzarbeitergeld der Fall. Die Gesamtsumme aller Einkünfte bestimmt jedoch den Steuersatz, der mit zunehmendem Einkommen steigt. Werden nun alle Einkünfte berücksichtigt, hat der Kurzarbeiter einen höheren Steuersatz als den, mit dem sein Arbeitgeber-Lohn versteuert wurde. Die Differenz zwischen gezahlter Steuer und berechneter Steuer muss der Kurzarbeiter nachzahlen.

Laut WirtschaftsWoche würde diese Nachzahlung bei einem regulären Bruttolohn von 30.000 Euro ohne Kurzarbeit bei jetzt nur noch 50%iger Arbeitszeit rund 200 Euro betragen. Beträgt der eigentliche Bruttolohn 60.000 Euro liegt die Nachzahlung bei halber Arbeitszeit schohn bei rund 1300 Euro.

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Experten lehnen Erhöhung der MwSt ab

Eine Berechnung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), die im Auftrag der “Berliner Morgenpost” durchgeführt wurde, ergab, dass eine starke Erhöhung der Mehrwertsteuer die Erholung der Konjunktur in Deutschland massiv behindern könnte. Sogar ein moderater Anstieg der Steuer könnte sich negativ auf die Konjunktur auswirken, doch eine große Erhöhung von 6%, wie DIW-Präsident Klaus Zimmermann vorgeschlagen hatte, sei Gift für die Konnjunktur, schreibt die “Berliner Morgenpost”.

RWI-Forscher Roland Döhrn bestätigte gegenüber dem Blatt, dass er eine solch drastische Erhöhung für “wirtschaftlich sehr schädlich” halte. Würde die Mehrwertsteuer tatsächlich um 6% auf 25% angehoben werden, würde sich das im Jahr der Erhöhung mit einer Einbuße von 1,5% auf das Wirtschaftswachstum auswirken. In den darauffolgenden vier Jahren würde das Wirtschaftswachstum um 0,1% geringer sein als unter den aktuellen Bedingungen.

Zimmermann erwartet mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung zusätzliche Einnahmen von 50 Milliarden Euro. Den Berechnungen des RWI zufolge würde ein geringeres Wirtschaftswachstum allerdings mit höherer Arbeitlosigkeit und damit auch weniger Einnahmen hier einhergehen.

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Steuerliche Änderungen bei der Unfallversicherung

Das VersicherungsJournal Deutschland weist darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen Ende August die jüngsten Urteile des Bundesfinanzhofs zu der steuerlichen Behandlung von Leistungen aus Unfallversicherungen in einem neuen Rundschreiben zusammengefasst hat.

Neu ist unter anderem, dass die Steuerpflicht erst bei Bezug der Leistung beginnt und auf die Beitragszahlung des Arbeitgebers begrenzt ist (Az.: VI R 9/05). Zu berücksichtigen sind dabei alle bislang gezahlten Beiträge des aktuellen Arbeitgebers, auch wenn verschiedene Policen von unterschiedlichen Anbietern vorhanden sind. Wird der Arbeitsplatz gewechselt, dann werden nur die Beiträge einbezogen, die “seit Begründung des neuen Dienstverhältnisses” gezahlt wurden. Beiträge aus früheren Versicherungsleistungen dürfen nicht noch einmal als Arbeitslohn erfasst werden, wenn sie bereits als Arbeitslohn berücksichtigt wurden. Versicherungsleistungen können jedoch nicht nur einmalig, sondern auch in Raten oder als monatliche Rente ausgezahlt werden. In diesem Fall sind die Zahlungen so lange zu versteuern wie die Gesamtsumme den vom Arbeitgeber bezahlten Gesamtbeitrag noch nicht erreicht hat.

Wer infolge eines betrieblichen Unfalls Schadenersatzleistungen oder Unterhaltsrenten des Arbeitgebers erhält, muss diese nicht versteuern. Ausnahme: Zahlungen für entgangene Einkünfte sind lohnsteuerpflichtig (Az.: XR 31/07).

Als Arbeitslohn und damit steuerpflichtig sind Leistungen, die der Arbeitnehmer direkt bei der Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wurde, geltend macht. Die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers für eine Unfallversicherung können – vorausgesetzt sie sichern nur die Arbeit und den Weg zur Arbeit ab – steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten). Beiträge zu einer weiterführenden Unfallversicherungen müssen als Sonderausgaben deklariert werden, um sie steuerlich geltend zu machen.

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Weltweit sinkende Steuersätze für Top-Verdiener

Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft KPMG, in der die Steuersätze in 86 Ländern weltweit analysiert wurden, müssen Top-Verdiener auf der ganzen Welt immer weniger Steuern zahlen. Wie der “Tagesspiegel” berichtet, sank der weltweite Spitzensteuersatz von durchschnittlich 31,2% in den letzten sechs Jahren auf 28,9%. Von den 86 untersuchten Ländern haben 37 ihren Spitzensteuersatz gesenkt.

In Dänemark müssen Top-Verdiener 62,3% an Steuern abführen, in Schweden sind es 56,7% und in den Niederlanden immerhin noch 52%. Mit einem Spitzensteuersatz von 45% liegt Deutschland ebenfalls im oberen Bereich. Ab welchem Einkommen der jeweilige Spitzensteuersatz erhoben wird, ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich. Gleiches gilt für die verschiedenen Beitragsbemessungsgrenzen, nach denen die Abgabe von Sozialbeiträgen geregelt ist. Alle diese Faktoren zusammen ergeben für Deutschland den Platz 20, mit anderen Worten: Top-Verdiener müssen hier weniger Steuern und Abgaben zahlen als in anderen Ländern (z.B. Belgien, Frankreich, Niederlande, Skandinavien). Global betrachtet sind die Steuersätze in der Europäischen Union am höchsten, dahinter folgt der asiatisch-pazifische Raum.

KPMG-Experte Rosheen Garnon erwartet allerdings, dass die Spitzensteuersätze angesichts der zahlreichen Rettungspakete, die wegen der Wirtschaftskrise geschnürt wurden, nicht mehr lange gesenkt werden. In einigen Ländern wie Irland ist der Spitzensteuersatz schon erhöht worden, in anderen wie Großbritannien ist dies bereits geplant.

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Steuern auf Einkünfte von Studenten

Die meisten Studenten üben neben ihrem Studium einen Nebenjob aus, doch wer als Student zuviel verdient, dem drohen Steuerzahlungen und der Wegfall des Kindergeldes. Darauf weist die “Märkische Allgemeine” hin. Dort erklärt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin, dass Steuern dann fällig werden, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 7834 Euro, im nächsten Jahr wird er auf 8004 Euro angehoben. Studierende, die regelmäßig jobben und am Ende des Jahres nicht mehr als diesen Betrag verdient haben, müssen keine Steuern zahlen.

Es gibt jedoch Unterschiede je nach der Art der Einkünfte: Minijobber verdienen im Monat weniger als 400 Euro und müssen keine Steuern zahlen. Die pauschalen Steuern, die bei einem Minijob fällig werden, behält der Arbeitgeber gleich ein und führt diese an das Finanzamt ab. Studierende, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und einen monatlichen Verdienst von über 400 Euro haben, muss sich ebenfalls um nichts kümmern, denn der Arbeitgeber behält auch hier von vorneherein die Lohnsteuer ein. Diese Lohnsteuer richtet sich nach der jeweiligen Lohnklasse. Wer möchte, kann am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abgeben, dies ist aber nicht verpflichtend. Es sei denn, es werden außerdem noch andere Einkünfte erzielt, heißt es in der “Märkischen Allgemeinen”.

Wer als Student eine selbstständige Tätigkeit ausübt, muss eine Steuererklärung einreichen, dies kann in Papierform oder elektronisch bzw. online erfolgen.

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