Beiträge in der Kategorie 'Steuern'
SPD fordert Spitzensteuersatz von 49%
Der Vorstand der SPD billigte Anfang der Woche einen Leitantrag für den Parteitag am 26. September in Berlin, nachdem der Spitzensteuersatz von derzeit 42% auf 49% angehoben werden soll. Dies würde jährlich rund 5 Milliarden Euro mehr für die Staatskasse bedeuten. Außerdem wollen die Sozialdemokraten eine Vermögensteuer einführen, die jedes Jahr Mehreinnahmen von 10 Milliarden Euro bringen soll. Diese sollen insbesondere für Bildungsinvestitionen eingesetzt werden.
Aktuell müssen Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen ab rund 53.000 Euro den Spitzensteuersatz von 42% zahlen. Die SPD will jedoch diese Einkommensgrenze für den neuen, höheren Spitzensteuersatz auf 100.000 Euro anheben. Für Verheiratete soll die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro festgelegt werden.
Experten gehen davon aus, dass der Bundesvorstand dem Antrag zustimmen wird, einige Partiemitglieder fordern sogar noch schärfere Regelungen. Schleswig-Holsteins SPD-Vorsitzender Ralf Stegner forderte z.B. dass “absolute Top-Verdiener – also etwa Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro – mit einem Reichen-Zuschlag von vier Prozentpunkten zu belegen”, berichtet das “Hamburger Abendblatt”.
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Kosten für behindertengerechten Umbau steuerlich absetzen
Die Kosten, die bei einem behindertengerechten Hausumbau entstehen, können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhof (Az.: V/R 7/09) weist die “Berliner Morgenpost” hin. Dies gilt auch dann, wenn durch den Umbau ein eigentlich nicht gestatteter Gegenwert entsteht.
Im konkreten Fall ging hatte ein Mann geklagt, der durch einen schweren Schlaganfall zu 100% behindert wurde. Damit er weiterhin in seinem Haus leben konnte und nicht in ein Pflegeheim kommen musste, wurden in seinem Haus behinderten gerechte Umbaumanahmen vorgenommen. Unter anderem wurde eine Rollstuhlrampe und ein behindertengerechtes Badezimmer gebaut und das Arbeitszimmer in ein Schlafzimmer in derselben Etage umgewandelt. Die Kosten für diese Umbaußmaßnahmen beliefen sich auf 70.000 Euro.
Der Mann wollte diese Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen, doch das zuständige Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab, dass nicht-behinderte Angehörige die Umbauten mitbenutzen, die somit einen Gegenwert darstellen und deshalb nicht berücksichtigt werden könnten. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sondern urteilte, dass der entstandene Gegenwert in diesem konkreten Fall in den Hintergrund trete.
Keine KommentareLeiharbeit: Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München können Leiharbeitnehmer bei ihrer Steuererklärung in der Regel einen Mehraufwand für die Verpflegung geltend machen (Az.: VI R 35/08).
Die Richter erklärten, dass der Verpflegungs-Mehraufwand in diesen Fällen als Werbungskosten abgezogen werden können. Sie begründeten die Entscheidung damit, dass Leiharbeiter “typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte” verfügen. Das ist dann der Fall “wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt entfernt beruflich tätig ist”. Dies gilt jedoch nicht für Leiharbeiter, die “dauerhaft der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers” zugeordnet sind und diese auch immer wieder aufsuchen.
Im konkreten Fall hatte ein Hafenarbeiter geklagt, den sein Arbeitgeber kurzfristig an unterschiedliche Unternehmen ausgeliehen hatte. Als er den Mehraufwand für die Verpflegung während dieser Zeit bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen wollte, lehnte das zuständige Finanzamt und auch das Finanzgericht dies ab. Mit der Revision beim BFH hoben die Richter das ursprüngliche Urteil des Finanzgerichts nun auf.
Keine KommentareMit Reisekosten und doppeltem Haushalt Steuern sparen
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Berufstätige mit ihren Reisekosten und einem doppelten Haushalt nun mehr Steuern sparen können. So können sie höhere Werbungskosten geltend machen, denn die Geschäfsreise mit Privatvergnügen verbunden ist oder es aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung gibt. Das geht aus Urteilen des Bundesfinanzhofes hervor.
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung besitzt, darf seine Fahrt- und Mietkosten steuerlich geltend machen, vorausgesetzt der zweite Haushalt wird wirklich aus beruflichen Gründen geführt. Das bedeutet, dass von der Zweitwohnung aus der Arbeitsplatz schneller erreicht werden kann und die Erstwohnung aber weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt. An diesem müssen die Pendler einen eigenen Haushalt führen und die hierfür entstandenen Kosten selbst oder zumindest gleichberechtigt tragen. Dies muss auch belegt werden (können).
Dem Bundesifnanzhof zufolge ist das bisherige Aufteilungs- und Abzugsverbot bei Dienstreisen nicht zulässig. Ab sofort können Berufstätige, die eine Geschäftsreise mit einem privaten Aufenthalt verknüpfen, den beruflichen Anteil aus den Gesamtkosten herausrechnen und diesen steuerlich geltend machen.
Keine KommentareBundesregierung lehnt EU-Steuer ab
Die Diskussion über eine EU-weite Steuer ist wieder in vollem Gange, nachdem Janusz Lewandowski, der Haushaltskommissar der EU, angekündigt hat, den Mitgliedsländern frühestens im Herbst einige Vorschläge für eine EU-Steuer unterbreiten möchte. Diese Steuer soll direkt in den EU-Haushalt einfließen.
Schon seit Jahren entflammt die Debatte über eine solche EU-Steuer immer wieder auf. Dabei werden immer wieder drei Bereiche genannt, die für eine derartige Steuer infrage kommen würden: Finanztransaktionen, Treibstoffe (wie Kerosin) oder eine EU-eigene Mehrwertsteuer. Lewandwoski erklärte, dass sich die bislang in vielen EU-Staaten bestehende ablehnende Haltung gegen eine EU-Steuer durch die Sparzwänge in den nationalen Haushalten vielleicht geändert habe, da viele Länder entlastet werden wollen.
Die Bundesregierung hat sich bereits und zum wiederholten Mal strikt gegen eine EU-Steuer ausgesprochen. Wie ein Sprecher der Bundesregierung mitteilte, richten sich die Bedenken nicht gegen einzelne Steuerarten, sondern gegen die EU-Steuer im Allgemeinen. Die Ablehnung einer EU-Steuer zieht sich quer durch die Fraktionen, von CDU über FDP bis zu SPD und Linke sehen die deutschen politiker keinen Bedarf für die Einführung einer solchen Steuer.
Keine KommentareArbeitszimmer wieder von der Steuer absetzbar
Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt. Demnach kann das heimische Arbeitszimmer von Lehrern und anderen Arbeitnehmer, die einen Teil ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen, wieder steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt immer dann, wenn von dem Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Stellt der Arbeitgeber allerdings einen Arbeitsplatz zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer auch weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Bei der Steuerreform 2007 konnte das Arbeitszimmer nur noch unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung war, dass das heimische Arbeitszimmer der Mittelpunkt der kompletten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ausmacht.
Der Gesetzgeber ist nun dazu aufgefordert, eine Neuregelung in dieser Frage zu treffen, die dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie Steuerrückzahlungen erhalten. Da die entsprechenden Bescheide schon 2008 nur als vorläufig erachtet wurden, müssen Betroffene keinen Widerspruch einlegen, sondern erhalten die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.
Keine KommentareAu-Pair-Lohn in der Steuererklärung
Das Magazin “Focus Money” weist darauf hin, dass der Lohn für ein Au-Pair bei der Steuererklärung besonders berücksichtigt werden muss. So kann die Hälfte des Geldes als Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die andere Hälfte kann als Kinderbetreuungskosten aufgeführt werden.
Dem Bund der Steuerzahler in Berlin zufolge ist dies zumindest dann möglich, wenn die Arbeitszeit des Au-Pair nicht im Arbeitsvertrag anders aufgeteilt wurde (siehe Schreiben des Bundesfinanzministeriums, 15. Februar 2010, Az.: IV C 4 – S 2296 – b/07/0003).
Voraussetzung dafür, dass das Au-Pair-Gehalt steuerlich geltend gemacht werden kann, ist, dass es auf das Konto des Au-Pairs überwiesen wurde und die Zahlung somit schriftlich belegt ist. Wer sein Au-Pair bar bezahlt, kann diese Summe nicht von der Steuer absetzen. Dies gilt im übrigen generell für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Keine KommentareDeutschland gegen EU-Steuer
Der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden schlug vor, über eine EU-Steuer nachzudenken, die bestimmte Dienstleistungen und Produkte finanzieren soll, die bislang vom EU-Haushalt getragen werden. Als hierfür besonders geeignet hält er wegen des grenzübergreifenden Charakters einer solchen Steuer beispielsweise bestimmte Finanztransaktionen oder eine Umweltsteuer (Co2-Steuer).
Die Bundesregierung hat sich klar gegen die Einführung einer solchen EU-Steuer ausgesprochen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte am Montag, dass man eine EU-Steuer oder eine Beteiligung der EU an nationalen Steuern definitiv ablehne und ein solcher Vorschlag auch nicht im Einklang mit der Haltung der Bundesregierung stehe, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Die Bedenken seien nicht wegen der angestrebten Ziele, sondern wegen des Instruments an sich, vorhanden.
Eine EU-Steuer ist unter den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten sehr umstritten. Sollte eine solche Steuer eingeführt werden, könnte dies nur mit Hilfe eines einstimmigen Beschlusses geschehen. Reuters zufolge wird der EU-Haushalt, der gut 120 Milliarden Euro pro Jahr beträgt, derzeit aus verschiedenen Quellen (Abgaben, Zölle, Zuweisungen der Mitgliedsstaaten) finanziert.
Keine KommentareHunderttausende müssen 2010 höhere Steuern zahlen
Einem Bericht der “Bild”-Zeitung zufolge droht Hunderttausenden Bürgern im nächsten Jahr eine höhere Steuerbelastung, obwohl die neue Bundesregierung Steuerentlastungen versprochen hatte. Je nach Einkommenshöhe soll die Mehrbelastung laut der Zeitung bis zu 9,16 Euro monatlich betragen und beruft sich dabei auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt).
Von der höheren Steuer seien vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit Steuerklasse 3 und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1685-2700 Euro betroffen. Zwar in geringerer Höhe, aber dennoch mit Mehrbelastungen von bis zu 3,25 Euro pro Monat, müssten auch Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 1020-1200 Euro in Steuerklasse 2 rechnen. BdSt-Geschäftsführer Reiner Holznagel rechnet damit, dass “hunderttausende Arbeitnehmer” von der höheren Steuerbelastung betroffen sind.
Die höhere Steuerlast kommt laut BdSt durch den Wegfall der so genannten Günstigerprüfung zustande. Mit der Günstigerprüfung, die durch das Finanzamt vorgenommen wird, wird die für den Arbeitnehmer günstigste Steuerbelastung aller möglicher Steuerklassen ermittelt. Das soll ab dem nächsten Jahr nicht mehr der Fall sein. Betroffene können nur versuchen, die dann zusätzlich bezahlten Steuern im darauf folgenden Jahr per Steuererklärung zurückfordern. Wer die Rückforderung vergisst, hat Pech. Der BdSt spricht sich gegen diese Mehrbelastung aus und fordert von dem Finanzministerium eine umgehende Änderung bzw. Nachbesserung der Lohnsteuer-Berechnung.
Keine KommentareSteuerrückzahlung für viele Rentner
Medienberichten zufolge können sich knapp 1 Million Rentner im kommenden Jahr auf eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt freuen. Die Zeitungen der WAZ-Gruppe berichten, dass aus einem Arbeitspapier der Spitzenbeamten der Finanzbehörden der Länder hervorgehe, dass hunderttausende Rentner in den letzten Jahren zu viel Steuern bezahlt hätten. Alle gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen müssen seit Oktober die Daten der Rentner an die Finanzämter übermitteln, damit diese die Steuerschuld der Rentner erfassen kann.
Manfred Lehmann, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft NRW, erklärt, dass Stichproben gezeigt hätten, dass 22% der Rentner ihre Steuererklärung falsch ausgefüllt haben. Die Hälfte der Rentner (ca. 970.000) hat zu viel Steuern bezahlt, die andere zu wenig.
Ein häufiger Fehler bei der Steuererklärung war z.B. dass die Rentner ihre Kranken- und Pflegekassenbeiträge in der Steuererklärung nicht abgezogen haben oder dass sie die verschiedenen Rentenarten (wie gesetzliche Rente mit Betriebsrente) verwechselt haben. Bei den Stichproben ergab sich hieraus eine durchschnittliche Rückerstattung von 250 Euro pro Jahr. Es können bis zu fünf Jahre zurückerstattet werden. Ein anderer Teil hat bestimmte Einkünfte in der Steuererklärung verschwiegen. Hier werden Nachzahlungen fällig, die sich im Durchschnitt auf 150 Euro belaufen.
Die Stichprobe zeigte auch, dass von den Rentnern, die bislang keine Steuern gezahlt haben, auch nur 2.5 Millionen Rentner, also deutlich weniger als 30%, dies hätten tun müssen. Mit diesen Fällen beschäftigen sich die Finanzämter allerdings erst im Sommer 2011.
Keine KommentareKilometergebühr statt Kfz-Steuer?
In den Niederlanden zahlen die Autofahrer ab 2012 keine herkömmliche Kfz-Steuer mehr, sondern stattdessen eine Kilometergebühr. So soll der tatsächlichen Fahrleistung und damit auch dem real verursachten Schadstoffausstoß Rechnung getragen werden. Demnach sollen niederländische Autofahrer pro gefahrenen Kilometer 3 Cent bezahlen, bis 2018 soll der Kiloemterpreis auf 6,7 Cent angehoben werden. Größere Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß sollen höhere Gebühren zahlen. Einige Fahrzeuggruppen wie z.B. der öffentliche Personen-Nahverkehr, Oldtimer oder Taxis sollen dagegen von der Gebühr befreit werden.
Das neue niederländische System hat auch in Deutschland Diskussionen ausgelöst. Einige Politiker und Experten sind von der niederländischen Idee angetan und fordern ein solches oder ähnliches Modell auch für Deutschland. So fasst Autofachmann Ferdinand Dudenhöffer von der Uni Duisburg-Essen gegenüber der NRZ die derzeitige deutsche Kfz-Steuer als “sehr komplex, enorm aufwändig und nimmt keinerlei Rücksicht auf die tatsächliche Straßennutzung” zusammen. Seine Kritik: Jemand der hierzulande 100 Kilometer im Jahr fährt, zahlt genauso viel Kfz-Steuer wie jemand, der mit dem gleichen Auto pro Jahr 100.000 Kilometer fährt. Das Modell der Niederlande hält er für “eine gute Sache”.
Das Bundesverkehrsministerium hat der Einführung einer Kilometergebühr statt einer Kfz-Steuer jedoch eine klare Absage erteilt, da diese Gebühr eine versteckte Form der PKW-Maut darstelle. Und diese “steht politisch nicht auf der Tagesordnung”, so eine Ministeriumssprecherin gegenüber der NRZ.
Keine KommentareSteuersenkungen durch Subventionskürzungen
Schon vor der Bundestagswahl hat die schwarz-gelbe Koalition Steuersenkungen versprochen. Diese sollen auch kommen, nur die Frage der Finanzierung ist in Zeiten leerer Kassen offen. Nun hat sich FDP-Haushaltsexperte und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Otto Fricke dafür ausgesprochen, die Steuerentlastungen auf Kosten von Subventionskürzungen durchzuführen. Seiner Ansicht nach sollten die Subventionen “schrittweise heruntergefahren werden”, fordert er in der “Thüringer Allgemeinen”.
Laut Jürgen Stehm vom Kieler Institut für Weltwirtschaft betragen die Subventionszahlungen des Bundes in diesem Jahr 54,4 Milliarden Euro, das sind einer aktuellen Studie zufolge 7 Milliarden Euro mehr als im letzten Jahr.
2009 wurden vor allem die gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen subventioniert und auch halbstaatliche Dienstleister im Kulturbereich (z.B. Museen, Thetaer), haben laut T-Online höhere Zahlungen erhalten. Einige Wirtschaftsexperten definieren auch die Abwarackprämie und andere Finanzhilfen im Verkehrsbereich oder an den Mittelstand als Subventionen.
Keine KommentareGeplante Maßnahmen zur Steuerentlastung
Die neue Bundesregierung will im kommenden Jahr Steuerentlastungen in Höhe von bis zu 8,4 Milliarden Euro ermöglichen. Die Maßnahmen, die im so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz zusammengefasst werden sollen, sollen zum 1. Januar in Kraft treten. Damit will die schwarz-gelbe Koalition laut “Bild”-Zeitung vor allem Eltern, Unternehmen, Erben und Hoteliers entlasten.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Kinderfreibetrag von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro anzuheben und das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind zu erhöhen. Für das dritte und vierte Kind sollen zukünftig 190 bzw. 215 Euro gezahlt werden. Um Unternehmen zu entlasten, soll die Unternehmenssteuerreform aus dem letzten Jahr abgeändert werden. Neben der Vereinfachung Verluste steuermindernd geltend machen zu können, sollen auch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen gelockert werden.
Die Regelungen zur Erbschaftssteuer sollen unternehmerfreundlicher gestaltet werden, indem z.B. auch weiter entferntere Verwandte als Kinder oder Ehepartner bei einer Betriebsübergabe eine verminderte Steuerlast zu tragen haben. Die damit zusammenhängenden Vorgaben, die bei der Übernahme von Familienbetrieben, erfüllt sein müssen, um von der Steuer befreit zu werden, sollen ebenfalls entschärft werden. Hoteliers können sich zukünftig über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% (bisher: 19%) für Beherbergungsleistungen freuen. Damit werden Übernachtungen in Hotels und Pensionen günstiger und die Tourismusbranche angekurbelt, so das Ziel dieser Maßnahme.
Keine KommentareAdoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
Laut einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Steurgesetzes und können demnach auch nicht steuermindernd geltend gemacht werden (Az.: 3 K 1841/06). Das Gericht erklärte, dass außergewöhnliche Belastungen zwangsläufige Mehrausgaben sind. Da eine Adoption aber freiwillig sei, seien die Kosten hierfür eben nicht zwangsläufig, sondern würden freiwillig in Kauf genommen werden.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, dass in seiner Steuererklärung Adoptionskosten in Höhe von 18.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. Das Ehepaar erklärte, dass Kinderlosigkeit als gesellschaftlicher Makel angesehen werde und z.B. auch in der Pflegeversicherung von kinderlosen Ehepaaren ein Zuschlag verlangt wird.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und betonte, dass es keine Rechtspflicht gebe, Kinder zu bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Keine KommentareKosten fürs Studium als Werbungskosten
Nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung die Kosten für ihr Erststudium in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen (Az.: VI R 14/07 und VI R 31/07). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Studium einen Zusammenhang zu der zukünftigen Arbeit aufweist.
Ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können Kosten für ein Master- oder Zusatzstudium, ein Pflichtpraktikum, eine Promotion, eine neue Berufsausbildung sowie für eine Umschulung oder berufliche Fortbildung. In diesem Fall muss das Finanzamt auch Zinsen und Gebühren für Studienkredite, Kosten für Arbeitsmittel oder eine doppelte Haushaltsführung anerkennen.
Damit können Betroffene nun mehr Studienkosten absetzen, denn bislang wurden diese Kosten als Sonderausgaben deklariert, von denen maximal 4000 Euro jährlich anerkannt werden. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass auch Kosten für Kurse zur Schulung der sozialen Kompetenz o.ä. als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn sie einen Bezug zur der Arbeit haben.
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