Versicherungen News



Achtung: Sichern sie sich die staatliche Zulage zur Riester Rente - Hier kostenlos ihre Riester-Rente berechnen!

Beiträge in der Kategorie 'Steuern'

Körperschaftssteueraufkommen sinkt um Milliarden

In den kommenden Jahren zahlen deutsche Unternehmen deutlich weniger Steuern - das geht aus der Einzelsteuerschätzung hervor, nach der das Körperschaftssteueraufkommen in diesem Jahr um Milliarden sinkt.

Der Rückgang beläuft sich auf 17,8% gegenüber dem Vorjahr, was einer Gesamtsumme von 4,1 Milliarden Euro entspricht. Der Rückgang des Gewerbesteueraufkommens beträgt 9,8% weniger als im letzten Jahr, also knapp 4 Milliarden Euro weniger als im Rekordjahr 2007. Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Unternehmenssteuerreform, mit der die Wirtschaft in diesem Jahr um 4,8 Milliarden Euro Körperschaftssteuer und 2,1 Milliarden Euro Gewerbesteuer entlastet wird.

Der Steuerschätzung zufolge werden die Steuereinnahmen aus der Wirtschaft jedoch trotz Unternehmenssteuerreform mittelfristig wieder steigen - so erwarten Experten schon ab dem Jahr 2010 aufgrund der guten Konjunktur einen Anstieg, der sich bis 2012 auf 35,6 Milliarden Euro beläuft. Ein Anstieg der Gewerbesteuer wird dagegen erst ab 2011 erwartet.


Keine Kommentare

Flug nicht angetreten - Steuern und Gebühren zurückfordern

Wer seinen gebuchten Flug verfallen lässt, bekommt in der Regel bei keiner Fluglinie kein Geld zurückerstattet. Doch mit dieser gängigen Praxis müssen sich Passagiere nicht länger abfinden, denn in dem Gesamtflugpreis sind einige Gebühren und auch Steuern enthalten, die bis zu drei Jahre nach dem gebuchten Flugtag zurückgefordert werden können.

Gerade bei günstigen Flugpreisen machen die zahlreichen erhobenen Gebühren wie die Luftsicherheitsgebühr, der Treibstoffzuschlag, Reservierungsgebühren und das Passagierentgelt zusammen mit der Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen sogar einen Großteil des Gesamtpreises aus. Bei einem Lufthansa-Flug von München nach Hamburg für 99 Euro beträgt dieser Anteil z.B. 75 Euro, der von dem Kunden, der diesen Flug nicht antritt, zurückgefordert werden darf. Grund: Diese Steuern und Gebühren muss die Fluggesellschaft nur bei einem tatsächlich erfolgten Flug an Finanzamt und Flughafen zahllen, nicht aber, wenn dieser seinen gebuchten Flug gar nicht erst antritt. Einzige Ausnahme: Die Reservierungsgebühr deckt die Kosten der Buchung und wird daher in jedem Fall fällig.

Um die Gebühren und Steuern eines nicht-angetretenen Fluges zurück zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der Fluggesellschaft gestellt werden. Neben den Daten des betroffenen Fluges müssen hier auch Name des Passagiers, Flugnummer, Buchungsnummer und die Summe aufgelistet sein, die zurückgefordert wird. Darüber hinaus sollte der Antrag auch die Bankverbindung enthalten, auf die das Geld überwiesen werden soll. Da die Fluggesellschaften die eingezogenen Gebühren und Steuern nur ungern zurückerstatten, empfehlen Experten, den Antrag auf verschiedenen Wegen (Post, Fax, E-Mail) einzuschicken, in einigen Fällen sogar mehrfach.

Einige Fluggesellschaften lassen sich die Rückerstattung nochmal etwas kosten, bis zu 35 Euro Bearbeitungsgebühr werden teilweise hierfür erhoben. Verbraucherverbände und Kunden kritisieren die Höhe dieser Gebühren scharf, doch noch gibt es kein Gerichtsurteil, dass diese Bearbeitungsgebühren unter einem bestimmten Maximalwert bleiben müssen.

Keine Kommentare

Höhere Steuern für ältere Autos ab 2009?

Laut einem Bericht der “Bild”-Zeitung sollen ältere PKWs mit hohem Kohlendioxid- (CO2-) Ausstoß ab dem 1. Januar 2009 höher besteuert werden. Dies betreffe vor allem Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 2 oder 3 und damit rund 16 Millionen Autos. Die Informationen stammen nach eigenen Angaben aus einem vertraulichen Papier aus dem Bundesfinanzministerium. Für den ADAC sind diese Zahlen realistisch, doch das Bundesfinanzministerium nennt sie veraltet.

So würde ein Ford C-Max als Benziner nicht mehr 71 Euro, sondern 192 Euro Steuern kosten, für einen VW Passat müsste der Halter 395 Euro statt wie bisher 308 Euro zahlen. “Bild” zufolge ist die Neuregelung geplant, um die Halter schadstoffarmer Fahrzeuge mehr zu entlasten.

Wie diese Entlastung umgesetzt werden soll, ist noch nicht geklärt. Auf einen Eckpunkteplan haben sich die  Minister im Dezember bereits geeinigt. Dieser sieht vor, dass bei einer Erstzulassung von Fahrzeugen der Schadstoffklassen 2 und 3 bis Ende 2008 die Besteuerung weiterhin nach dem Hubraum erfolgt. Spätere Neuzulassungen ab 2009 sollten dann nach dem CO2-Ausstoß besteuert werden. Wie der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte, sind diese Pläne inzwischen fallen gelassen worden. Aktuell würden drei Modelle aus dem Wirtschafts-, Umwelt- und Finanzministerium diskutiert werden.

Keine Kommentare

Zukünftig Krankenversicherung steuerlich absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass nicht nur Privat Krankenversicherte, sondern auch Gestetzlich Krankenversicherte die Beiträge steuerlich geltend machen können. Um dies umzusetzen, wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 1.10.2010 eingräumt.

Hintergrund für diese Entscheidung ist die Klage eines freiberuflichen Rechtsanwaltes, der im Jahr 1997 über 36.000 DM für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung für sich, seine Frau und seine 6 Kinder zahlen musste. Diese Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 66.000 DM wollte der Anwalt in seiner Steuererklärung geltend machen, doch das Finanzamt gestattete nur die Absetzbarkeit von Aufwendungen in Höhe von 19.830 DM und verwies in seiner Begründung auf § 10 Absatz 3 des EStG.

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte diese Entscheidung des Finanzamts als Verstoß gegen das Grundgesetz, denn neben Wohnung, Kleidung und Nahrungsmittel gehört nach Ansicht des Gerichts auch eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung zum notwendigen Existenzminium, welches steuerfrei ist.

Dieses Urteil gilt jedoch nicht rückwirkend und hat auf aktuelle Fälle keine Auswirkungen. Medienberichten zufolge will die Regierung die Belastungen gering halten, um hohe Steuerrückzahlungen zu vermeiden.

Keine Kommentare

Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie, die vermietet werden soll, kann sich steuerlich lohnen, denn sowohl die Kosten für den Kauf als auch für die eventuell anstehenden Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Bei Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden, betrifft dies 2,5% der Anschaffungskosten über eine Dauer von 40 Jahren hinweg, bei jüngeren Immobilien können über eine Dauer von 50 Jahren 2% von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus dürfen acht Jahre lang von den Modernisierungskosten 9% steuerlich geltend gemacht werden und danach für vier Jahre noch 7%. 

Wer den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie erwägt, sollte sich jedoch nicht nur von den steuerlichen Vorteilen leiten lassen, sondern die vielen anderen Aspekte, die diese besonderen Immobilien mit sich bringen, berücksichtigen. So ist vor dem Beginn der Bau- und Modernisierungsmaßnahmen immer eine schriftliche Zusage der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen, in der eindeutige Richtlinien festgelegt sind, nach denen sich der Eigentümer bei den Veränderungen an der Immobilie zwingend zu halten hat. Diese betreffen z.B. das zu verwendende Material oder die vorgeschriebene Beschaffenheit der Fenster und Dächer.

In manchen Fällen steht nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, sondern nur einzelne Bestandteile wie z.B. die Fassade. Dann kann auch nur die Sanierung dieser Bestandteile steuerlich geltend gemacht werden, für den Rest der Modernisierungsmaßnahmen muss der Eigentümer alleine aufkommen. Allerdings besteht die Möglichkeit, von der Stadt oder Gemeinde Zuschüsse zu erhalten, das ist vor Ort und bei den zuständigen Stellen vorab zu erfragen.

All dies muss vor dem Beginn der Sanierung im Detail berücksichtigt und am besten schon vor dem Erwerb einer historisch bedeutsamen Immobilie bedacht werden.

Keine Kommentare

NRW rückt Steuersündern mit Parkkralle zuleibe

Ab diesem Monat müssen Steuersünder damit rechnen, ihr Auto von einer Parkkralle festgehalten zu sehen, denn eine solche setzt das Finanzministerium in NRW jetzt erstmals ein. Die Methode sei bereits in einzelnen Finanzämtern getestet worden und wird jetzt nach den erfolgreichen Tests auf das ganze Gebiet NRW ausgedehnt werden.

Eine Parkkralle, deren offizielle Bezeichnung Radblockierschloss ist, wird an einem Rad des Fahrzeugs befestigt und blockiert dieses so, dass ein Wegfahren nicht mehr möglich ist. Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, wird jedes Fahrzeug, das mit einer Parkkralle blockiert wurde, mit einer gut sichtbar angebrachten Warnplakette versehen. Hier finden die Autofahrer auch die Telefonnummer für den entsprechenden Ansprechpartner im zuständigen Finanzamt.

Sobald die Rückstände an das Finanzamt beglichen worden sind, erfolgt die Freigabe des Fahrzeugs. Gezahlt werden muss innerhalb von drei Tagen nach dem Anlegen der Kralle, ansonsten kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Nach eigenen Angaben nutzen auch die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland sowie einige Kommunen schon länger die Parkkralle.

Keine Kommentare

Nachträgliche Eigenheimzulage für Eigenheim in EU-Ausland

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Immobilienbesitzer, die in einem Eigenheim im EU-Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen, nachträglich die Eigenheimzulage beantragen (Az.: C-152/05). Dies gilt für alle Eigentümer, die ihre selbstgenutzte Immobilie bis Ende 2005 erworben haben, obwohl die Eigenheimzulage inzwischen abgeschafft wurde.

Nach Ansicht der Richter ist das Eigenheimzulagegesetz, nachdem diese Personengruppe von der Eigenheimzulage ausgeschlossen war, nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da hierdurch die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit der EU eingeschränkt sei.

Das Urteil hat insbesondere für Berufspendler aus grenznahen Regionen eine große Bedeutung. Immobilienexperten schätzen, dass z.B. eine Familie mit zwei Kindern so nachträglich fast 23.000 Euro Fördergelder vom Staat erhalten kann.

Keine Kommentare

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Nach Paragraf 371 der Abgabenordnung können Steuersünder durch eine Selbstanzeige einer Strafe entgehen, doch dabei sind einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich kann jeder diese Möglichkeit nutzen, der absichtlich oder unabsichtlich falsche Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat. Allerdings kann eine Selbstanzeige nur für sich selbst und nur dann gemacht werden, solange die eigene Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde bzw. deren Entdeckung unmittelbar bevorsteht. Letzteres wäre z.B. bei einer beginnenden Betriebsprüfung der Fall.

Einen formellen Vordruck für eine Selbstanzeige gibt es nicht, Experten empfehlen, das Schriftstück von einem Anwalt oder Steuerberater gegenlesen zu lassen, um unglückliche Formulierungen wie „Steuerhinterziehung“ zu vermeiden, die einen Vorsatz der betreffenden Person nahelegen und stattdessen z.B. von „Versäumnissen“ zu sprechen.

Wer eine Selbstanzeige abgibt, muss die versäumten Steuern plus Zinsen (0,5% pro Monat oder 6% pro Jahr) nachzahlen. Dies betrifft Zeiträume von bis zu 13 Jahren, ältere Ansprüche sind in der Regel verjährt. Eine strafrechtliche Verjährung tritt bei Steuerhinterziehung nach fünf Jahren ein, von selbst kann der Fiskus zehn Jahre lang Steuerzahlungen nachfordern. Nach Eingang der Anzeige wird ein neuer Steuerbescheid zugestellt, aus dem die zu zahlende Summe ersichtlich ist, die innerhalb von vier Wochen zu zahlen ist. Wird die Nachzahlung in diesem Zeitraum nicht geleistet, kann es zu einem Verfahren kommen.

Durch eine Selbstanzeige spart man somit keine Steuern, vermeidet aber alle negativen Auswirkungen wie Kosten und Unannehmlichkeiten, die ein Steuerstrafverfahren haben könnte. Nach einer Selbstanzeige darf keine Geldstrafe oder –auflage verhängt werden, die sonst unter Umständen noch größer ausfallen kann als die Steuerschuld selbst.

Keine Kommentare

80% Steuern auf Jahresgehälter über 2 Millionen Euro?

Angesichts des jüngsten Steuerhinterziehungsskandals bekommt die Debatte um die Höhe von Managergehältern eine neue Qualität und jetzt warnen Politiker deutlicher als bisher vor einem Schaden an der sozialen Marktwirtschaft und dem Unfrieden in der Gesellschaft. 

Auch wenn sich die Politiker einig darüber sind, dass es so nicht weitergehen kann, vertreten sie doch unterschiedliche Lösungsansätze um dem Problem Herr zu werden und Spitzenverdiener daran zu hindern, den Fiskus zu umgehen. So fordert CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla schärfere Strafen gegen Steuersünder, während SPD-Fraktionsvize Joachim Poß für bessere Kontrollen in Deutschland und Europa plädiert. Für Günther Oettinger (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ist es notwendig, dass die Veröffentlichungspflichten von Managergehältern deutlich ausgeweitet werden und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) mahnt die Vorbildfunktion von Managern an. Verdi-Chef Frank Bsirske geht noch einen Schritt weiter: Er bezeichnet die aktuelle Entwicklung als „Kultur der Maßlosigkeit“ und fordert eine Besteuerung von 80% auf Jahresgehälter, die über 2 Millionen Euro liegen.

Nach der Razzia beim inzwischen zurückgetretenen Post-Chef Klaus Zumwinkel am vergangenen Donnerstag nimmt der Steuerskandal immer größere Ausmaße an. Mittlerweile sind 900 Durchsuchungsbeschlüsse erlassen worden, mehr als 1000 Personen werden der Steuerhinterziehung verdächtigt und dabei geht es um geschätzte 300 Millionen bis 4 Milliarden Euro. Noch in dieser Woche sollen rund 125 Ermittlungsverfahren starten.

Keine Kommentare

Steuererklärung unter Vorbehalt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem aktuellen Urteil, dass Finanzämter Steuererklärungen unter Vorbehalt annehmen dürfen, aber nicht dazu verpflichtet sind, dies auf Kundenwunsch zu tun (Az.: 2 K 2211/06).

Im konkreten Fall hatte eine Frau ihre Einkommensteuer-Erklärung abgegeben, in der jedoch noch nicht die Verluste aus Vermietungen berücksichtigt waren. Das zuständige Finanzamt setzte die Einkommensteuer gemäß den Angaben in der Erklärung fest. Gegen diesen Bescheid legte die Frau Einspruch ein und forderte, dass die erklärten Verluste berücksichtigt werden sollten und dass ihr Steuerbescheid nur unter Vorbehalt gültig sein sollte. Sie begründete ihre Forderung mit einer immer unübersichtlicheren Steuergesetzgebung, der es als Bürger nur noch schwer zu folge sei. Regelmäßige Gerichtsentscheidungen und Änderungen ließen ihrer Meinung nach keine Rechtssicherheit und gleichmäßige Besteuerung zu. Deshalb sollten Steuerbescheide - sofern es der Steuerpflichtige wünscht - unter dem Vorbehalt der beiderseitigen Nachprüfung ausstellen anstatt wie bisher nur dem Finanzamt diese Option zuzugestehen.

Zwar änderte das Finanzamt in der Folge den Bescheid, aber gab der Forderung nach Vorbehalt nicht nach. Diese Option stünde ausschließlich den Finanzbehörden zu und diene dazu, die Steuern zunächst festzusetzen und eine genaue Prüfung später nachzuholen. Dieser Ansicht war auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und wies die Klage der Frau als unbegründet zurück. Die Möglichkeit zur Revision gibt es nicht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein Bescheid unter Vorbehalt die erste Steuerfestsetzung beschleunige und somit die Arbeit der Steuerbehörde schneller und effektiver mache.

Keine Kommentare

Steuerpflicht für illegale Geschäfte besser durchsetzen

In einem Antrag, der in Kürze vor dem Innenausschuss beraten werden soll, fordert die Berliner CDU eine bessere Vernetzung der Polizei und Justiz, damit die Finanzbehörden in Zukunft schon während der Ermittlungen oder nach der Aufklärung der Tat die Steuern aus kriminellen Geschäften, die ebenfalls der Steuerpflicht unterliegen, tatsächlich einziehen können. Insbesondere mit Delikten wie Bestechung, Hehlerei, Waffen-, Drogen- oder Menschenhandel würden Straftäter hohe Gewinne erwirtschaften, die jedoch nicht versteuert werden, lautet die Antragsbegründung.

Tatsächlich sind die Finanzämter von Amtswegen dazu verpflichtet, die Steuer auch bei Einnahmen aus illegalen Geschäften zu kassieren, laut Landeskriminalamt wurde dies in Einzelfällen auch bereits erfolgreich durchgeführt. So musste ein Betrüger 373.000 Euro Steuern nachzahlen, und ein Imbissbesitzer, der in Geldwäschegeschäfte verwickelt war, 62.000 Euro an den Fiskus abtreten. Bei diesen und ähnlichen Fällen sind die Steuerfahnder jedoch auf Hinweise von den Behörden angewiesen, die nur selten erfolgen. Auch der Bundesrechnungshof beklagte bereits in seinem Bericht 2005 die mangelnde Weitergabe von Informationen.
Peter Trapp (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses, versteht es, dass der Bürger, der seine Steuererklärung so gut wie möglich ausfüllt und trotzdem damit rechnen muss, dass die Finanzämter akribisch nach Ungereimtheiten suchen, es nicht nachvollziehen kann, dass der Straftäter auch nach der Tataufklärung die durch die Tat erzielten illegalen Gewinne nicht versteuern muss. Aus diesem Grund fordere die CDU eine Konkretisierung der Mitteilungspflicht, der Gerichte und Behörden unterliegen. Die Beamten sollten entsprechend geschult werden und an einen bestimmten Mitarbeiter beim Finanzamt verwiesen werden, an den sie sich im konkreten Fall wenden können. Ein Online-Zugriff der Finanzbehörden auf die Daten der Polizei könne nach Ansicht der CDU ihre Arbeit deutlich erleichtern und ein rückgemeldeter Erfolg diene zugleich als Ermutigung für die Beamten, weitere Fälle zu melden. Darüber hinaus plädiert die CDU für eine Gesetzesänderung, durch die der Leiter des Finanzamts dazu berechtigt wird, bei Hausdurchsuchungen direkt Wertgegenstände zu beschlagnahmen. Dies würde verhindern, dass Kriminelle nach der Durchsuchung ihr Vermögen ins Ausland zu schaffen versuchen.
Keine Kommentare

CSU will 2009 Steuerlast für Familien senken

Noch vor der Bundestagswahl will die CSU 2009 die Steuerlast für Familien spürbar senken. CSU-Vorsitzender Erwin Huber sprach von einer überfälligen Entlastung, die so aussehen könnte, dass der bestehende steuerliche Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer angehoben wird. Alternativ könnte auch ein Grundfreibetrag für alle Familienangehörigen, einschließlich den Kindern, von 8000 Euro eingeführt werden. Er gibt diesen Alternativen auf jeden Fall den Vorzug vor anderen Vorschlägen wie der Absenkung des Solidaritätszuschlages, da hiermit vor allem die höheren Einkommen entlastet werden würden. Auch eine Reduzierung der erst vor einem Jahr erhöhten Mehrwertsteuer komme nicht in Frage, so der CSU-Politiker.
Sobald es im Bundeshaushalt Spielräume gäbe, seien die Einkommenssteuer-Änderungen umsetzbar.

Aktuell beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 5808 Euro. Würde der Vorschlag der CSU umgesetzt werden, und ein Grundfreibetrag von 8000 Euro eingeführt werden, müsste z.B. eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen unter 32.000 Euro keine Steuern zahlen.

Auch die FDP unterstützt den Vorschlag eines höheren Kinderfreibetrages.

Keine Kommentare

Mit der Abfindung Steuern sparen

Um von den Steuererleichterungen bei einer Abfindung zu profitieren, sollten bereits während der Abfindungsverhandlungen einige Dinge beachtet werden, damit nicht mehr Steuern auf die Abfindung gezahlt werden müssen als unbedingt nötig.
Aus dem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss klar hervorgehen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgeht, dies kann z.B. durch Rationalisierungsmaßnahmen der Fall sein. Nur wenn dies aus dem Vertrag ersichtlich ist, können steuerliche Vergünstigungen und Freibeträge für die Abfindung geltend gemacht werden. Alle Zahlungen, die zum Ausgleich des Arbeitsstellenverlustes dienen sollen, müssen im Vertrag explizit aufgeführt sein, denn nur diese sind für den Freibetrag relevant. Andere Zahlungen wie z.B. Provisionen, Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) oder ausstehende Gehälter unterliegen nicht den Vergünstigungen.

Wie hoch die steuerlichen Vergünstigungen sind, hängt vom Einzelfall ab, als Faustregel gilt jedoch, je größer das Verhältnis zwischen Abfindung und Jahresarbeitslohn ist, desto größer ist auch die Ermäßigung. Wie hoch Zusatzleistungen des Arbeitgebers wie Weiterbildungskosten oder die private Nutzung des Dienstwagens steuerlich begünstigt werden, ist unklar.

Experten empfehlen, dass Eheleute im Jahr der Abfindung jeweils getrennte Steuererklärungen abgeben sollten, vorausgesetzt das vorherige Gehalt des abgefundenen Partners ist niedriger als das Gehalt des Ehepartners.
Wenn die abgefundenen Arbeitnehmer einen Teil ihrer Abfindung direkt über den Arbeitgeber in eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung einzahlen, winken bis zu einer Beitragshöhe von 1752 Euro ebenfalls Steuervorteile.

Keine Kommentare

Steuern auf den Lotto-Jackpot?

Wer den aktuellen oder einen zukünftigen Lotto-Jackpot knackt, stellt sich früher oder später die Frage, welche Abgaben er für den Gewinn leisten muss. Da es sich bei einem Lottogewinn nicht um ein Einkommen handelt, fällt hierfür auch keine Einkommenssteuer an und auch eine Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben, da das Bundesverfassungsgericht die damalige Beurteilungsmethode als verfassungswidrig erklärt hat.

Werden mit dem Lottogewinn allerdings Investitionen getätigt, aus denen Gewinne erzielt werden, so sind die Gewinne einkommenssteuerpflichtig, also wenn z.B. das Geld in eine Mietimmobilie investiert wird, dann müssen die Mieten momentan noch als Einkommen versteuert werden, ab 2009 tritt dann die neue Abgeltungssteuer in Kraft.

Wer andere großzügig an seinem Lottogewinn teilhaben lassen möchte, sollte bedenken, dass bei großen Geldgeschenken Steuern (Schenkungssteuern) anfallen, die der Beschenkte abzuführen hat. Wie hoch diese Steuern sind, hängt sowohl von der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem als auch von der Höhe der Schenkung ab. Dabei gilt, je enger der Verwandtschaftsgrad zwischen den Beteiligten ist, umso niedriger ist die Schenkungssteuer und je höher der Freibetrag.

In einer Tippgemeinschaft darf der Gewinn selbstverständlich unter allen Beteiligten aufgeteilt werden, ohne dass eine Schenkungssteuer fällig wird – vorausgesetzt, die Existenz der Tippgemeinschaft kann, z.B. durch einen einfachen schriftlichen Vertrag nachgewiesen werden. Dieser Vertrag muss allerdings vor Abgabe des Scheins aufgesetzt und unterzeichnet worden sein.

Keine Kommentare

Tagesmütter müssen Einnahmen versteuern

Tagesmütter (und -väter), die auch Einkünfte vom Jugendamt beziehen, müssen ab dem nächsten Jahr ihre Einkünfte versteuern, teilt der Bundesverband für Kindertagespflege mit. Auch der Abschluss einer Kranken- oder Rentenversicherung muss dann selbständig vorgenommen werden. In den nächsten Tagen werden die Betroffenen per Post über die ab dem 1. Januar gültigen grundlegenden Änderungen informiert. Klaus-Dieter Zühlke, Geschäftsführer des Verbandes empfiehlt allen Betroffenen, ihre  Rentenversicherung und Krankenkasse zu informieren, auch wenn er seine  Hoffnung zum Ausdruck bringt, dass diese politisch umstrittene Besteuerung noch einmal geändert wird, da diese Neuregelung in den meisten Fällen mit großen Einkommensverlusten verbunden sei.

Bislang waren die Tagesmütter und -väter, die Beihilfen vom vermittelnden Jugendamt erhielten und die nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen, von der Steuer befreit. Privat bezahlte Tagesmütter mussten schon jetzt ihre Einnahmen versteuern. Diese Unterschiede will das Bundesfinanzministerium jetzt aufheben, um beide gleichzustellen. Im Gegenzug soll die Betriebskostenpauschale erhöht werden, d.h. pro ganztags betreutem Kind kann die Tagesmutter monatlich 300 Euro steuerlich absetzen. Für die maximal 5 zu betreuenden Kinder ergibt das eine Summe von 18.000 Euro im Jahr.
Zühlke kritisiert, dass die mit der Besteuerung verbundene Sozialversicherungspflicht zu massiven Einkommensverlusten führt und zeigt anhand von Berechnungen, dass eine Tagesmutter, die für die Betreuung von 5 Kindern über 20 Stunden in der Woche bisher 446 Euro verdient hat, jetzt nur noch 225 Euro im Monat verdient. Bei einer ganztägigen Betreuung würde der Nettoverdienst von 846 Euro auf 578 Euro sinken.

Keine Kommentare

1 2 3 ... 5 »

-->