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Rente in Großbritannien geringer als in Deutschland
Das Thema Rente ist nicht nur in Deutschland aktueller denn je. Auch in Großbritannien steht die Altersvorsorge auf dem Prüfstand. Eine im Februar 2007 durchgeführte Studie von Fidelity hat ergeben, dass das Einkommen aus der Rentenabsicherung der Briten nur etwa 50 % ihres letzten Brutto-Haushaltseinkommens betragen wird. Berücksichtigt wurde dabei die Summe aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.
Mit dieser Zahl liegt das zu erwartende Einkommen der zukünftigen Rentner in Großbritannien sogar noch unter dem der Deutschen. In Deutschland ergab eine ähnliche Studie, dass das zu erwartende Einkommen der Deutschen Senioren bei etwa 56 % liegen wird. Für die Menschen in beiden Ländern bedeutet dies aber auf jeden Fall, dass die Aussichten auf eine ausreichende Altersabsicherung unter den momentanen Bedingungen alles andere als rosig sind.
Die Politiker beider Länder ebenso wie Fidelity betonen daher ausdrücklich, das jeder Bürger seine persönliche Situation aktuell überprüfen sollte und zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. In Deutschland wird das Thema Altersvorsorge und Rente in den letzen Jahren bewusster wahrgenommen und diskutiert. Die Folge ist unter anderem, dass die staatliche geförderte Riester Rente in den letzten Monaten einen hohen Zuspruch erfährt und damit deutlich wird, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland mit dem Thema Absicherung im Alter befassen.
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Erfolgsgarant Altersvorsorge
Die deutsche Rentenversicherung ist nicht mehr ausreichend, um sich für das Alter abzusichern. Dies ist mittlerweile so gut wie jedem bekannt und ein Großteil der Deutschen Beschäftigen sich daher bereits mit einer zusätzlichen Altersvorsorge. Von dieser Tatsache profitieren die deutschen Versicherungsunternehmen in einem nicht unwesentlichen Maße.
Noch extremer gesagt ist es so, dass die Bilanzen der deutschen Versicherungsanbieter ohne Altersvorsorge-Produkte deutlich schlechter aussehen würden. Das Erfolgsprodukt dabei stellt die Riester-Rente da. Nur im abgelaufenen Jahr wurden insgesamt 2,4 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Der Namensgeber für diese Form der Altersvorsorge Walter Riester hält mittlerweile sogar für ein Versicherungsunternehmen Vorträge, die sehr gut besucht sein sollen.
Neben der Riester-Rente sind aber auch alle weiteren Formen der Altersvorsorge ein wesentlicher Baustein in den Produkten der Versicherungen und die Assekuranzen investieren viel Geld in Werbung, um auf sich aufmerksam zu machen.
Keine KommentareHohe Auszahlungen an Riester-Verträge
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hat mitgeteilt, dass am nächsten Zahltermin am 15.05.2007 rund 740 Millionen Euro an Zulagen na Riestersparer ausgezahlt wurden. Der Deutsche Rentenversicherungsbund teilte mit, dass dies die höchste Summe sei, die bisher ausgezahlt wurde.
Verantwortlich für die Entwicklung ist die Tatsache, dass die Zahl der Vertragsabschlüsse zur Riester-Rente in den letzten Monaten stark zugenommen hat. Zudem sind die Zulagebeträge seit 2006 gestiegen, was auch zum Anstieg der Auszahlungen beführt hat.
Insgesamt hat die ZfA seit 2003 über 1,9 Milliarden Euro an Zulagen zur Riesterrente an die Versicherten ausgezahlt. Diese Summe verteilt sich auf ca. 5,6 Millionen zulagenberechtigte Verträge.
Diese Zahlen belegen, dass sich die Riester-Rente nach Startschwierigkeiten zu einem echten Erfolgsprodukt entwickelt hat.
Keine KommentareHeidelberger Leben verbucht Zuwachs im Neugeschäft
Im Geschäftsjahr 2006 konnte die Heidelberger Lebensversicherung AG Beitragseinnahmen in Höhe von EURO 88,31 Millionen Euro erzielen und das bei Abschluss von 28.587 Verträgen. Das Neugeschäft nahm damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu und zwar um 23,2%. Die Bruttobeiträge, die im Neu- und Bestandsgeschäft 2006 verbucht werden konnten, beliefen sich auf insgesamt 628,57 Millionen Euro (+6,4%).
Die Heidelberger Leben gehört in Deutschland zu den ersten fünf fondsgebundenen Lebensversicherungen und hat im März zwei weitere Tarife eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung und um ein Produkt zur Riester-Rente. Bei dem Riester-Renten Produkt wird die Riester-Rente mit einem gemanagtem Garantiefonds kombiniert. Eine solche Kombination bieten in Deutschland nur sehr weinige Anbieter.
Keine KommentareViele Versicherte verschenken Geld von Staat
Die Riester-Rente als Altesvorsorge erfreut sich einer steigenden Beliebtheit, was nicht zuletzt an den stattlichen Zuschüssen liegen dürfte. Viele Versicherer wissen allerdings nicht, dass nur die volle Zulagenhöhe erreicht wird, wenn 3% des Brutto-Jahreseinkommens angespart werden und zudem der so genannte Dauerzulagenantrag vorliegt.
Gerade bei schwankenden Einkommen ist dies wichtig zu beachten. Einzahlungen sind nur innerhalb Jahresfrist möglich. Viele Versicherte erreichen aufgrund dieser Tatsache nur eine anteilige Förderung, da ihnen dieser Sachverhalt nicht bewusst ist.
Da der Stichtag für die Einzahlung der 31. Dezember des laufenden Jahres ist, sind solche Versäumnisse im Nachwege auch nicht mehr heilbar.
Die mögliche Förderung liegt momentan in folgender Höhe:
- Grundzulage 114,00 Euro (ab 2008: 154,00 Euro)
- Kinderzulage 138,00 Euro je Kindergeld (ab 2008: 185,00 Euro)
Es ist allerdings notwendig, um bei der Riester-Rente die vollen Zuschüsse zu erhalten, den Versicherungsvertrag regelmäßig im Auge zu behalten und ggf. zusätzliche Einzahlungen zu tätigen.
Keine KommentareDeutsche verschenken Geld bei Riester-Rente
Auch wenn viele Bundesbürger bereits gebrauch von der Riester-Rente machen, so verschenken ca. 68 % der Deutschen staatliche Zulagen, Förderungen und Steuerersparnisse. Insbesondere Familien mit Kindern und Singles sowie Hausfrauen und Hausmänner sind davon betroffen.
Seit der Überarbeitung der Riester-Rente zum 01.01.2005 haben sich viele Punkte, die bis dato abschreckend gewirkt haben, geändert. Jeder Einzahler in die gesetzliche Rente hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Riester-Rente. Dies lohnt sich besonders für Singles, Hausfrauen und Hausmänner sowie Familien mit Kindern.
Die Art der Förderung kann durch eine Zulage oder durch Steuerersparnis genutzt werden. Jeder der also bisher keine Rister-Rente abgeschlossen hat, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen, um die Mögliche Förderung für die persönliche Situation zu prüfen.
Keine KommentareLeistungsunterschiede bei Riester Rente
Die Riester Rente boomt. Im abgelaufenen Jahr wurden ca. 2,5 Millionen Verträge zur Altersvorsorge abgeschlossen. Vor Abschluss eines Vertrages sollte man jedoch gut vergleichen, da die Leistungsunterschiede nicht unerheblich sind.
Ein grundsätzliches Problem für den Verbraucher ist, dass die Anbieter von Riester-Rentenverträgen nicht verpflichtet sind, die Gesamtkosten eines Vertrages anzugeben. Vergleichen ist daher für den Kunden extrem schwierig. Es gibt einige Punkte, die man vor Abschluss eines Vertrages beachten sollte:
- Abschlusskosten sollten über die Laufzeit verteilt sein. Die Kosten sind dann anteilig über die Laufzeit aufgeteilt und fallen nicht auf einmal an.
- Eine Gebühr für Wechselkosten sollte nicht über EURO 100,00 betragen. Auf gar keinen Fall sollten diese Kosten prozentual an das angesparte Kapital gekoppelt sein, da dabei extrem hohe Kosten entstehen können.
- Will ein Versicherter seinen Vertrag eine gewisse Zeit beitragsfrei setzen, so sollte dies Kostenfrei möglich sein.
- Wird die Rente im Ruhestand ausgezahlt, sollten die Kosten für die Auszahlung nicht über ein bis zwei Prozent der Jahresrente betragen.
1 KommentarRiester-Rente im Scheidungsfall
Was passiert mit der Riester- Rente, wenn es zu einer Scheidung kommt. Die Riester-Rentenversicherung fällt unter den Versorgungsausgleich und muss zum Teil an den Ehegatten abgetreten werden. Das gleiche gilt für alle übrigen Riester-Vorsorgeformen.
Eine Kündigung des Riester-Vertrages und damit eine Teilung des Guthabens ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Eine Kündigung würde zur Folge haben, dass eine schädliche Verwendung vorliegt und damit müssten alle Zulagen und eventuelle Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Im Fall einer Scheidung kann dies allerdings umgangen werden. Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann zum Beispiel geteilt werden und in eine vom Ehegatten neu anzuschließende Rentenversicherung eingebracht werden. Alternativ kann mit dem geteilten Vermögen auch eine Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Ehepartner aufgebaut werden. Um eine Antwort für den konkreten Einzelfall zu bekommen, sollte man sich Unterstützung bei einem Experten holen.
Keine KommentareRiester-Rente immer beliebter
Über die Riester-Rente wurde in den vergangen Jahren viel berichtet und spekuliert. Auch heute stehen der Riester-Rente noch viele Menschen skeptisch gegenüber.
Wenn man vielen großen deutschen Versicherungsunternehmen glauben schenken darf, hat die Beliebtheit der Riester-Rente im letzten Jahr erheblich zugenommen. Dies ist mit Sicherheit auch darauf zurückzuführen, dass sich die Deutschen seit kurzem erheblich mehr mit der Frage der Altersversorgung beschäftigen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ist zu recht gering und eine zusätzliche Absicherung auf jeden Fall notwenig. Wer also die Kriterien für die Bezuschussung der Riester-Rente erfüllt ist mit einem entsprechenden Vertrag auf jeden Fall gut bedient.
Neben der Riester-Rente ist die Anschaffung von Wohneigentum eine sinnvolle und gute Alternative. Auch eine separate Rentenversicherung oder Lebensversicherung kann, in jungen Jahren abgeschlossen, eine gute Absicherung sein. Lassen Sie sich am Besten von einem Fachmann beraten, der Ihre persönliche Situation professionell beurteilen kann. Die Vorsorge für das Alter wird immer wichtiger.
Keine KommentareRiester Rente für Selbstständige?
Lohnt sich die Riester Rente auch für Selbstständige und wenn ja wann? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer und Handwerker, die Selbstständig sind. Am meisten lohnt sich die Rister Rente, wenn der Selbstständige wenige Jahre vor dem Rentenalter steht, hohe Steuern zahlt und den Förderhöchstbetrag nicht überschreitet.
Diese Feststellung kann man der Stiftung Warentest in Ihrer Zeitschrift ‚"Finanztest" entnehmen. Abhängig vom Steuersatz kann demnach die Riester Rente eine Rendite von bis zu 9 % erbringen, wenn die Grundrendite mindestens 4 % beträgt.
Wichtig ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur die Selbstständigen einen Anspruch auf Rister Rente haben, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder deren Ehepartner bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Mit dieser Einschränkung ist die Riester Rente daher für viele Selbstständige schon wieder uninteressant.
Keine KommentareEx-Minister Riester fordert Nachbesserung der Riester-Rente
Ausgerechnet der Namensgeber der Riester-Rente, Ex-Bundessozialminister Walter Riester (SPD) hat sich erneut zu Wort gemeldet, um die nach ihm benannte Rente als ungerecht und unsozial zu kritisieren. Vor allem der Ausschluss von Selbständigen und Freiberuflern sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich, bei den Ausgeschlossenen handelt es sich ja genau um die Gruppen von Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und somit auch keinen Anspruch auf staatliche Rente haben. Eine solche Benachteiligung sei nicht im Sinne einer gerechten Ermöglichung und Förderung der privaten Altersvorsorge, erst recht nicht, wenn diese ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird. Eine solche Finanzierung dürfe nicht von vorneherein bestimmte Gruppen ausschließen. Sollte es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, sieht Riester die Chancen gut, mit ihr durchzukommen.
Keine KommentareUrteil: Riester-Rente Gebühr nicht rechtmäßig
Wie die berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) berichtet, darf ein früheres Tochterunternehmen des Heidelberger Finanzdienstleisters MLP nur ein Zehntel der ursprünglich geforderten Kosten als gebühr für die Riester Rente verlangen.So hat zumindest das Heidelberger Amtsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, wobei die die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers seien missverständlich gewesen und deswegen zu Gunsten des Kunden auszulegen (AZ: 30 C 122/06). Durch den Urteilsspruch spare der Kläger etwa 5.000 Euro an Abschluss- und Vertriebskosten, so die “SZ”, und zitiert dabei einen Heidelberger Anwalt.
Ein Kunde hat gegen einen zum 1. Januar 2002 bei der MLP Lebensversicherung abgeschlossenden Vertrag geklagt. Er hatte einen Vetrag über eine so genannte ‚"MLP Balance Invest Rentenversicherung" abgeschlossen, was einem staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag gleichzusetzen ist.
In den Vertragsbedingungen hieß es, dass in den ersten zehn Jahren 0,692 Prozent der Beitragssumme an Abschluss- und Vertriebskosten fällig werden. Das Problem dabei ist gewesen, dass MLP jährlich 0,692 Prozent, also insgesamt 6,92 Prozent verlangen wollte, während der Kunde davon ausging, der Betrag sei nur einmal zu erbringen.
Keine KommentareEU klagt gegen Riester Rente
Die Europäische Kommission hat soeben in einer Pressemittelung angekündigt, dass sie wegen der Altersvorsorgezulage im Rahmen der so genannten “Riester-Rente” beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland einreichen wird.
Voraussetzung der Zulageberechtigung im Rahmen der privaten Altersvorsorge bei der Risterrente ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland. Das verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im EG-Vertrag fesgehaltenen Garantien über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Unionsbürger, da Gebietsansässige und Gebietsfremde ungleich behandelt werden.
Betroffenen Grenzgängern ist anzuraten, zumindest fristwahrend Widerspruch gegen die Versagung der Zulagen einzulegen, auf das laufende Verfahren hinzuweisen und das Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung zu beantragen. Die Bundesregierung hält die vorgebrachten Bedenken für unbegründet, so dass sich aus ihrer Sicht kein Änderungs- und Handlungsbedarf ergibt.
Keine KommentareRente für Mütter und Hausfrauen
Das “Riester”-Sparen für den Ruhestand macht es möglich, nun können sich auch Hausfrauen und Mütter mit wenig bis gar kein Einkommen ein kleines, persönliches Polster fürs Alter aufbauen, unterstützt wird das ganze durch Fördermittel des Staats. Frauen müssen dafür derzeit von ganze fünf Euro im Monat bis keinen einzigen Cent einzahlen. “Die lukrativste Geldanlage überhaupt”, ist Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überzeugt.
Die wenigsten Frauen wissen allerdings von dieser Möglichkeit. Und nur wer sie in jungen Jahren ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch ansammeln. Vom Staat ist zwingend vorgeschrieben: Entweder ein Ehemann, die dreijährige Kindererziehungszeit oder wenigstens ein Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen muss vorhanden sein. Wenn der Ehemann ein pflichtversicherter Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst Riesterfähig ist, kann die Ehefrau selbst einen eigenständigen Vertrag abschließen, selbst ohne eigenen Job und Einkommen, die Frau muß dann für ihren Partnervertrag keinen Cent an Beiträgen einzahlen. Höchstens eine Gebühr an den Anbieter.
Am besten sollte man zur nächsten Verbraucherzentrale gehen und sich alles vorrechnen lassen.
Keine KommentareMit ‚"Wohn-Riester" zur eigenen Immobilie
‚"Wohn-Riester" - so nennt die SPD-Fraktion im Bundestag ihr neues Modell, das die bisherige Riester-Rente erweitern und fortan auch den geförderten Kauf einer Immobilie ermöglichen soll. Eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus solle fortan ‚"gleichberechtigt" neben anderen Altersvorsorgeformen wie Lebens- oder Rentenversicherungen, Banksparplänen usw. stehen. Für die Bürger würde sich so ‚"echte Wahlfreiheit" ergeben.
Kern des Konzeptes ist eine Änderung am Ende der Ansparphase: Statt 10 Prozent sollen fortan 50 Prozent der gesparten Summe auf einmal entnommen werden dürfen. Damit, so die Überlegung, könnten dann noch laufende Immobilienkredite zurückgezahlt werden. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen soll erlaubt sein, ohne dass die vom Staat gewährte Förderung wieder zurückgezahlt werden müsste.
Ähnliche Ideen wie nun die SPD mit ihrem ‚"Wohn-Riester" hatte zuvor auch bereits die Versicherungswirtschaft entwickelt. Der Branchenverband GDV unterstützt deshalb die Pläne der Sozialdemokraten, die nun noch mit dem Koalitionspartner abgestimmt werden müssen.
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