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Beiträge in der Kategorie 'Riester-Rente'

BAFin-Zertifizierung von Rürup-Renten

Wie die Ansahl Consulting GmbH berichtet, sollen die verschiedenen Tarife für Rürup-Renten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifziert werden. Hintergrund für diese Zertifizierung ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen mit den zuständigen Finanzbehörden gab, wenn die Beiträge für Rürup-Renten steuerlich geltend gemacht wurden.

Die Anbieter der Rürup-Rente haben eine solche Zertifizierung vorgeschlagen. Der zuständige Leiter Altersvorsorge der Fondsgesellschaft DWS, Frank Breiting, erklärte, dass es so nicht weitergehen könne und forderte eine Lösung ähnlich wie bei der Riester-Rente. Mit der BaFin-Zertifizierung ist Breiting zufrieden, sie gebe “Kunden und Vermittler die nötige Sicherheit, dass ihre Altersvorsorge wie gewünscht steuerlich anerkannt wird”. Sowohl die DWS und die Moneymaxx Lebensversicherung haben laut Ansahl bereits eine Zertifizierung erhalten, alle anderen Anbieter haben hierfür noch bis Ende des Jahres Zeit.

Damit die BaFin eine Zertifizierung erteilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass die Beiträge zu 50% der Finanzierung der Leibrente zugute kommen und dass diese frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Außerdem muss der Steuerpflichtige Leistungsempfänger, Beitragszahler und versicherte Person sein.


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Große Unterschiede bei Riester-Banksparplänen

Laut der Stiftung Warentest gibt es zwischen verschiedenen Angeboten von Riester-Banksparplänen große Unterschiede. Diese können sich am Ende auf über 10.000 Euro aufsummieren. Riester-Banksparpläne sind vor allem für Sparer geeignet, die großen Wert auf eine sichere Verzinsung liegen. Dennoch kommt es aber auf den Vertrag an, wie viel am Ende tatsächlich herauskommt.

Die Stiftung Warentest hatte 60 Angebote von Riester-Banksparplänen miteinander verglichen. Den Spitzenplatz vergaben die Finanztester schon zum dritten Mal in Folge an die Sparkasse Günzburg-Krumbach. Sämtliche vorderen Plätze zeichnen sich dadurch aus, dass sie “vor allem bei langen Laufzeiten einen sehr geringen Renditeabstand zum Mustervertrag” haben.

Walter Pache, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Günzburg-Krumbach freut sich über den erneuten Testsieg und sieht die Geschäftspolitik der Bank darin bestätigt. Man biete mit dem Riester-Banksparplan eine Geldanlage mit 100%iger Sicherheit und fairer Verzinsung – genau das, was die Kunden wünschen. Bislang haben über 17.700 Kunden einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse abgeschlossen.

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Riester-Rente weiterhin beliebt

Auch im dritten Quartal 2009 erfreut sich die Riester-Rente steigender Beliebtheit. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte, haben im Zeitraum zwischen Juli und September rund 250.000 Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen, insgesamt erhöht sich damit die Zahl der Neuverträge in diesem Jahr auf 750.000.

Unter den fast 250.000 Neuverträgen aus dem dritten Quartal waren 123.000 Rentenversicherungen. Dazu kamen 59.000 Riester-Fondssparpläne und 53.000 Wohn-Riester-Verträge, die übrigen Neuabschlüsse entfielen auf Banksparpläne.

Das BMAS, das besonders auf den Zuwachs der erst im letzten Jahr eingeführten Wohn-Riester-Rente hinweist, betont, dass die Bereitschaft der Verbraucher zum Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente weiter steigt, trotz verschiedener gegenteiliger Meldungen. Insgesamt besitzen damit bis 30. September 12,891 Millionen Menschen einen Riester-Vertrag.

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Riester-Renten im Vergleich

Das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) hat im Auftrag von n-tv verschiedene Riester-Produkte unter die Lupe genommen. Dazu wurden sowohl die persönlichen Beratungen bei 19 Filialanbietern, die telefonische bzw. per E-Mail durchgeführte Beratung bei 11 Direktversicherern und die schließlich empfohlenen Produkte getestet.

Die Leistungsunterschiede bei der Beratung vor Ort sind erheblich: Als “sehr gut” wurde die Beratung der Berliner Sparkasse und der Commerzbank bewertet, aber mehr als die Hälfte der Filialanbieter erhielt nur ein “befriedigend” oder schlechter. Laut DISQ-Geschäftsführer Markus Hamer war das häufigste Problem, dass die Berater das Risikoprofil der Tester nicht ausreichend berücksichtigt hatten. Auch die Transparenz ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Nur die Hamburger Sparkasse und die R+V konnten hier überzeugen.

Insgesamt ist die Telefon- bzw. E-Mail-Auskunft bei den Direktversicherern nicht zu empfehlen, viel zu oft wurden falsche Aussagen gemacht. Nur bei der Union Investment und der Hannoverschen Leben waren die Tester mit den Antworten sehr zufrieden.

Bei den Produkten konnte sich die Hamburg Mannheimer durchsetzen und zwar sowohl bei der klassischen als auch bei der fondsgebundenen Riester-Rente. Dahinter folgte Asstel mit der “Riester Rente Classic” (klassische Riester-Rente) und die HypoVereinsbank mit der “Aktiv Riester Rente” (Fondspolice) auf Rang 2. Die Union Investment konnte sich zusammen mit der Berliner Volksbank, bei den Riester-Fondssparplänen durchsetzen.

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Riester-Rente muss nachgebessert werden

Die derzeit gültigen Regelungen zur Riester-Rente, die sich auf Sparer mit Auslandsbezug beziehen, verstoßen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Gestern entschieden die Brüsseler Richter, dass bestimmte Paragraphen (§79-99) der Vorgabe der Freizügigkeit nicht entsprechen und gegen die freie Wohnsitzwahl verstoßen. Außerdem stellen diese Passagen eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.

Dem Gesetz nach dürfen in der EU tätige Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat bei ihren Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen gegenüber inländischen Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden. Mit anderen Worten, ihm müssen die gleichen steuerlichen und sozialen Vergünstigungen zugestanden werden.

Nun muss die Riester-Rente so nachgebssert werden, dass diese Vorgaben für alle Sparer realisiert werden, d.h. der Personenkreis, der Anspruch auf Riester-Zulagen hat, muss erweitert werden. Künftig sollen auch diejenigen, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, ihre staatlichen Zuschüsse zu ihrem Riester-Vertrag behalten dürfen. Außerdem müssen nach Ansicht der Richter auch Wohnimmobilien im Ausland in den Genuss der Riester-Förderung kommen und nicht nur Wohnungen in Deutschland. Da die Riester-Zulage nicht an die Staatsangehörgkeit gebunden werden darf, da ansonsten eine Diskriminierung vorliegt, muss Deutschland auch denjenigen, die im Ausland arbeiten, aber in Deutschland wohnen, die Zulagen gewähren.

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Riester-Rente vor EuGH

Experten gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am morgigen Donnerstag der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattgeben. Diese hatte kritisiert, dass bei der Riester-Förderung bestimmte Personengruppen wie ausländische Mitbürger benachteiligt seien und die Freizügigkeit der Wohnsitzwahl in der EU eingeschränkt werde.

Konkret geht es um die Zahlung von Zulagen und Steuervorteilen bei Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sowie dem Kauf von Wohneigentum, die nur Arbeitnehmer erhalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig und verbringen ihren Lebensabend in Deutschland. Wer seinen Alterssitz ins benachbarte Ausland verlegt oder aber als ausländischer Mitbürger bei Beginn der Rente in sein Heimatland zurückkehrt, muss die erhaltenen Zulagen bislang zurückzahlen. Die Wohnförderung wird grundsätzlich nur für Immobilien in Deutschland gezahlt.

Sollte sich der EuGH dieser Einschätzung anschließen, kann das laut “Handelsblatt” große Auswirkungen für Deutschland haben. Zum einen drohen dem Bund dann Steuerausfälle von mehreren hundert Millionen Euro, zum anderen würde die Riester-Förderung für den Verbraucher aber attraktiver werden.

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Riesterförderung für Auszubildende

Der Unternehmensverband Westfalen-Mitte hat die Aktion “Riesterförderung für Auszubildende” ins Leben gerufen, die jungen Menschen einen besonderen Anreiz zum Einstieg in die private Altersvorsorge bieten soll. Die Aktion hat mit dem neuen Lehrjahr zum 1. September begonnen und endet am 31. Dezember 2009. Sie richtet sich an alle Auszubildenden in (tarifgebundenen) Mitgliedsbetrieben. Im Rahmen der Aktion erhalten die Azubis auf einen neuen oder bereits abgeschlossenen privaten Riestervertrag eine einmalige Einzahlung in Höhe von 50 Euro in Form eines Gutscheinsystems.

Egbert Neuhaus, Vorsitzender des Unternehmensverbandes erklärt, dass man mit dieser Aktion “ein Zeichen für die Förderung von Eigenverantwortung und Eigenvorsorge junger Menschen” setzen wolle. Dabei gehe es auch um die ganz konkrete Förderung. Neuhaus zufolge will der Verband junge Menschen so früh wie möglich mit dem Thema Altersvorsorge konfrontieren, da die neue Azubi-Generation besonders stark von der aktuellen Entwicklung, privat vorsorgen zu müssen, betroffen sei.

Neben der Gutscheinaktion soll auch eine Studie in Zusammenarbeit mit dem Ruhrforschungszentrum in Düsseldorf durchgeführt werden. In dieser Studie soll untersucht werden, ob eine solche Zuschusszahlung tatsächlich eine Anreizwirkung für die private Altersvorsorge der Auszubildenden darstellt.

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Hartz IV und die Riester-Rente

Unter Umständen kann die Riester-Rente auch für Hartz-IV-Empfänger interessant sein, denn die Riester-Prämie darf von dem anrechnungspflichtigen Verdienst abgezogen werden. Damit wird der Eigenbetrag idealerweise durch ein höheres ALG II ausgeglichen.

Wer ALG II erhält, darf grundsätzlich nur den Mindesteigenbetrag vom Einkommen absetzen, das sind in diesem Jahr 4% des Bruttoeinkommens oder maximal 2100 Euro. Die Grundzulagen von 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kind werden von diesem Eigenanteil abgezogen. Es ist aber immer eine Einzahlung von 60 Euro pro Jahr fällig.

Als alleinstehender Arbeitnehmer, der ein Jahreseinkommen von 12.000 Euro (brutto) erhält, müsste den Mindestbetrag von 480 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen. Die Grundzulage von 154 Euro wird übernommen, d.h. der Mann müsste noch 326 Euro selbst beisteuern, das entspricht einem Monatsbeitrag von rund 27 Euro. Bei einem ALG-II-Empfänger rechnet es sich etwas anders: Auch hier werden 1000 Euro brutto zugrundegelegt, von denen nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben rund 790 Euro verbleiben. Nach den ALG-II-Regeln dürfen mindestens 260 Euro steuerlich geltend gemacht werden, damit verbleibt ein anrechenbares Einkommen von 530 Euro. Der Leistungsanspruch besteht aber in Höhe von 351 Euro, was dem ALG-II-Regelsatz entspricht plus der Unterkunftskosten. Wenn man letztere mit 300 Euro veranschlagt, bleibt ein Leistungsanspruch von 651 Euro, dem ein Einkommen von 530 Euro gegenübersteht. Wenn nun noch 27 Euro monatlich in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden, sinkt das Einkommen auf 503 Euro, während sich der Leistungsanspruch auf 148 Euro erhöht.

Der Abschluss eines Riester-Vertrags lohnt sich dagegen nicht für ALG-II-Empfänger, die weniger als 400 Euro monatlich dazuverdienen, denn in dem Fall kann der Eigenbetrag nicht vom Einkommen abgesetzt werden und der Leistungsanspruch bleibt gleich.

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Große Mängel bei jährlichen Riester-Informationen

Die Stiftung Warentest übt scharfe Kritik an den jährlichen Kundeninformationen über die Riester-Rente, die Auskunft darüber geben sollen, welche eingezahlten Beiträge wie angelegt wurden und wie sich diese bislang entwickelt haben. Aber tatsächlich seien die Informationen verwirrend, unvollständig und zum Teil sogar fehlerhaft, kritisiert die Stiftung Warentest, die insgesamt 28 jährliche Mitteilungen zur Riester-Rente unter die Lupe genommen hat.

Keine der getesteten Mitteilungen erhielt das Urteil “gut”, stattdessen wurden über die Hälfte der Mitteilungen mit “ausreichend” oder “mangelhaft” (5 Gesellschaften) beurteilt. Wie in der Zeitschrift “Finanztest” zu lesen ist, sind mangelhafte Informationen über die Riester-Rente nicht nur ärgerlich, sondern können den Kunden auch bares Geld kosten, wenn sie dadurch nicht alle Förderbeträge erhalten.

Riester-Kunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Informationen über die eingezahlten Beiträge und über die verbuchten Zulagen. In der Praxis verstecken oder verschleiern die Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften jedoch die einbehaltenen Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung. Auch die hier verwendete Sprache sei umständlich und teilweise rätselhaft.

Am leichtesten nachvollziehbar seien die Abrechnungen zu Banksparplänen, da es hierbei nur einen festgelegten Zinssatz gibt. Daher sind die Verträge relativ einfach und bergen auch kaum versteckte Gebühren. Andererseits gibt es gerade für junge Sparer deutlich attraktivere Riester-Produkte als Banksparpläne.

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Bund der Steuerzahler: Wohn-Riester ist zu bürokratisch

Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien in die staatlich geförderte Riester-Rente zu bürokratisch sei. Einer Stellungnahme zufolge, in der die Aufnahme von selbst genutzten Immobilien in die Riester-Förderung als grundsätzlich richtig beurteilt wird, heißt es, dass diese Pläne dem Bürger aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands kaum zu vermitteln sei. Neben dem bürokratischen Aufwand sei auch die Ungewissheit der späteren Steuerbelastung der Sparer ein Problem, heißt es weiter. Die Stellungnahme soll am Mittwoch bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages vorgetragen werden.

Den Plänen der Bundesregierung zufolge sollen Hausbauer ihre Riester-Verträge komplett zum Kauf oder der Entschuldung einer von ihnen erworbenen Immobilie einsetzen dürfen. Auch bei dieser Riester-Variante sollen die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sein, während in der Auszahlungsphase dann das geförderte Kapital steuerpflichtig ist. Sollte das Gesetz wie geplant beschlossen werden, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Wenn das so geförderte Wohneigentum innerhalb einer zehnjährigen Frist in der Entsparphase verkauft wird und das hieraus resultierende Vermögen nicht wieder in eine Wohnimmobilie investiert wird, soll es eine “Strafbesteuerung” geben, die von den Spitzenverbänden von Industrie, Handel und Handwerk jedoch scharf kritisiert wird. Außerdem fordern die Verbände auch vermietete Immobilien in die Förderung einzubeziehen, da sie sich ebenso wie Kaufimmobilien als Form der Altersvorsorge eignen. Der Bundesverband Investment und Asset Management bezeichnete das geplante Gesetz als nicht praktikabel und warnte vor Wettbewerbsverzerrungen, die zulasten der herkömmlichen geförderten Altersvorsorgeverträge gehen würden.

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Was von der Rente noch abgezogen wird

Die künftigen Rentner müssen mit hohen Abzügen für die Sozialversicherung rechnen, denn auch bei der Rente ist brutto nicht gleich netto. Christian Koopmann von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen weiß, dass zu den Abzügen für Pflege- und Krankenversicherung auch immer häufiger hohe Steuern kommen. Wie hoch die Abzüge im Einzelnen sind, hängt jedoch von der Art der Rente ab.

Bei der gesetzlichen Altersrente fallen immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während die Krankenversicherung jeweils zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger und zur Hälfte vom Rentner zu zahlen ist, muss der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent bei der Krankenversicherung und der ab Juli auf 1,95% steigende Beitrag zur Pflegeversicherung alleine vom Rentner gezahlt werden. Durchschnittlich kommt man so auf einen Abzug von rund 10% für die Sozialversicherungen. Bei einem Rentner, der außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte bezieht, verringert sich die Bruttorente von 1000 Euro so auf 900 Euro netto.

Wer noch zusätzliche Einkünfte bezieht, der muss diese schon heute versteuern. Die gesetzliche Altersrente ist auch steuerpflichtig, aber nur dann wenn sie über einem Grundfreibetrag, der aktuell 7664 Euro plus Sonderausgabenpauschale und Werbungskosten beträgt, liegt. Versteuert werden muss jedoch nur ein Teil der Rente, die Grenze für diejenigen, die im letzten Jahr in Rente gegangen sind, liegt bei 54%. Dies entspricht bei einer Rente von 12.000 Euro einem Steuerfreibetrag von 5520 Euro, der dann dauerhaft auf der Steuerkarte eingetragen wird. In den nächsten Jahren wird sich der steuerpflichtige Anteil stetig erhöhen, bis 2040 die volle Rente zu versteuern ist.

Wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich bestätigt hat, muss für Betriebsrenten der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Dies gilt nicht für Mini-Betriebsrenten unter einem Betrag von 124,25 Euro. Betriebsrenten sind anders als gesetzliche Altersrenten voll zu besteuern. Nur wenn die Beiträge aus einem bereits versteuerten (Netto-)Einkommen gezahlt wurden, bezieht sich die Besteuerung nur auf den so genannten Ertragsanteil, also die Zinsen. Für Rentenempfänger ab 65 bedeutet das eine Besteuerung auf 18% ihrer Betriebsrente.

Riester-Renten unterliegen immer der vollen Steuerpflicht, allerdings müssen hier keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ausnahme: Wer statt in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert ist, muss diese Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Höhe aller Einkünfte und richtet sich nach der “wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit".

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Riester Rente für die Hausfrau

Als Hausfrau verringert sich die gesetzliche Rente, da während dieser Zeit keine Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Um trotzdem für das Alter vorzusorgen, gibt es die Möglichkeit, auch als Hausfrau das Modell der Riester-Rente zu nutzen. Hierbei ist kein eigener Beitrag erforderlich. Voraussetzung: Der Ehepartner hat eine eigene Riester-Rente abgeschlossen.

In einem dann möglichen, so genannten Zulagenvertrag fließt die jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und zusätzlich die Zulagen für die Kinder in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage in Höhe von 300 Euro. Grundsätzlich ist der Zulagenvertrag beitragsfrei, mit einer Ausnahme: Während der gesetzlichen Elternzeit muss der Betrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

Beispiel: Eine Hausfrau mit 2 Kindern, die vor 2008 geboren wurden, kann über den Zulagenverrag jährlich 524 Euro ansparen, ohne dass die Zahlung eines eigenen Beitrags fällig wird. Bei der Entscheidung für die Riester-Rente besteht die Wahl zwischen einem Banksparplan, einem Fondssparplan und einer Riester Rentenversicherung.

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Pflicht zur Riester-Rente?

Etwa 30% der Berechtigten sparen derzeit für eine Riester-Rente, doch Hans-Werner Sinn, Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung fordert angesichts der zunehmenden Altersarmut die Riester-Rente für alle und zwar verpflichtend. Der Wirtschaftsexperte erklärte, dass in den nächsten 30 Jahren ein “sehr großer Teil der Renten” höchstens auf Sozialhilfeniveau liegen wird und forderte deshalb dafür zu sorgen, dass alle bei der Riester-Rente mitmachen. Sinn beklagt die vielen Trittbrettfahrer, die sich darauf verlassen, dass sie der Staat versorgen wird und sich deshalb nicht um eine zusätzliche Altersvorge kümmern. Ein solches Verhalten dürfe nicht toleriert werden, so Sinn, der es als Skandal bezeichnet, dass nur 30% der Berechtigten für eine Riester-Rente sparen.

Für die Reformen der Regierung Gerhard Schröders (SPD) findet Sinn nur lobende Worte und bezeichnete sie als “fulminanten Erfolg”. So seien alleine in Westdeutschland 1,1 Millionen Stellen geschaffen worden und die Menschen würden nun mehr fürs Mitmachen und nicht mehr fürs Wegblieben bezahlt werden.

Sinn hält eine Vollbeschäftigung in Deutschland für möglich, allerdings müssten Lohnzuschüsse – ähnlich dem Hartz IV-System – eingeführt werden, weil auch bei einer Vollbeschäftigung nicht gewährleistet sei, dass gering Qualifizierte einen Lohn erhalten, von dem sie leben könnten. Seiner Einschätzung nach dürfte von einem Eigenverdienst von bis zu 500 Euro nichts abgezogen werden und bei jedem weiteren dazuverdienten Euro müsste man mindestens ein Drittel bis die Hälfte behalten dürfen.

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Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Im Gegensatz zu einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung ist der Anbieterwechsel bei der Riester-Rente vergleichsweise leicht möglich. Voraussetzung für den schnellen Wechsel ist die Übertragung des angesparten Kapitals in den neuen Riester-Vertrag.

Der Vorteil bei einem Anbieterwechsel bei der Riester-Rente besteht darin, dass anders als bei anderen Altersvorsorgeverträgen hier nicht nur die oft geringen Rückkaufwerte übertragen werden, sondern das gesamte angesparte Kapital. Die einzigen Kosten, die entstehen können, sind die Umschreibungsgebühren. Erhoben werden dürfen sie allerdings nur, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Sie liegen bei etwa 100 Euro.

Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem bei noch langjähriger Restlaufzeit, denn die Leistungsunterschiede in der Rentenphase können sehr groß sein. Um die attraktivsten Angebote zur Riester-Rente zu finden, empfehlen Experten einen unabhängigen Makler oder Berater zu konsultieren.

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Rentenerhöhung 2008/2009 “abgenickt”

Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine außerplanmäßige Rentenerhöhung beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Ruhestandsbezüge für 20 Millionen Rentner ab dem 1. Juli um 1,1 Prozent steigen. Um dies zu ermöglichen, wurde der 2001 eingeführte sogenannte Riester-Faktor bei der Bemessung von Rentenerhöhungen für zwei Jahre außer Kraft gesetzt.

Nach aktueller Rechtslage hätten die Renten nur um rund 0,5 Prozent steigen dürfen. Um die außerplanmäßige Rentenerhöhung dennoch zu ermöglichen soll der Riester-Faktor, der die Rentenerhöhung unter die jährliche Lohnsteigerungsrate drückt, für zwei Jahre ausgesetzt werden. Ursprünglich war eine Steigerung von 0,46 Prozent vorgesehen. Die ausgesetzten Stufen der sollen 2012 und 2013 nachgeholt werden. Die geplante Erhöhung war vor allem wegen der befürchteten Belastung des Bundeshaushaltes auf breite Kritik gestoßen.

Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2011 bei 19,9 Prozent bleiben. Erst 2012 ist demnach eine Senkung auf 19,5 und 2013 auf 19,1 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung sieht sich nach drei Nullrunden für die Rentner von 2004 bis 2006 sowie einer nur geringfügigen Erhöhung der Rente im vergangenen Jahr im Zugzwang.

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