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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Rentenexperte fordert mehr Ehrlichkeit

Die Prognosen des Rentenexperte Meinhard Miegel zur Zukunft des staatlichen Rentensystems klingen wenig optimistisch. Die sinkenden Beitragseinnahmen würden auf lange Sicht Einschnitte bei den Altersbezügen unumgänglich machen. Das bedeute für heutige Arbeitnehmer, dass sie am Ende deutlich mehr in die Rentenversicherung einzahlen als sie später wieder herausbekommen. Miegel spricht deshalb von einer ‚"faktischen Enteignung" der heute 30- bis 40jährigen.

In spätestens 25 Jahren, so sagt der Wissenschaftler voraus, werde sich die Rente bezüglich ihres Niveaus kaum noch von der Grundsicherung (Sozialhilfe) unterscheiden. Dadurch würden langjährige Beitragszahler benachteiligt – schließlich bekämen sie nicht mehr Geld als jemand, der nie gearbeitet und immer nur von staatlicher Unterstützung gelebt hat.

Ändern könne die Politik daran wenig, meint Meinhard Miegel. Zumindest mehr Ehrlichkeit fordert er aber von den Parteien. Man solle den Menschen endlich offen sagen, dass die staatliche Rente nicht mehr sein werde als eine Grundsicherung. Alles, was darüber hinaus gehe, müsse über private Vorsorge geregelt werden.


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Pflicht zur privaten Altersvorsorge?

Weil das staatliche Rentensystem in der Krise ist, ermuntern Politiker aller Parteien die Deutschen zu mehr privater Vorsorge. Staatliche Zulagen bzw. steuerliche Vergünstigungen wie bei der Riester- und der Rürup-Rente sollen als Anreize dienen. Und tatsächlich haben bereits Millionen Menschen entsprechende private Rentenversicherungen abgeschlossen.

Die große Mehrheit jedoch hat, allen Anreizen zum Trotz, noch keinen Gebrauch von den neuen Altersvorsorge-Instrumenten gemacht. In jüngster Zeit wird deshalb wieder verstärkt der Ruf nach einer Verpflichtung der Deutschen zum privaten Sparen laut. Man müsse, so meinen die Befürworter, die Menschen eben zu ihrem Glück zwingen.

Gegner einer Zwangsabgabe verweisen hingegen darauf, dass man sich die große Gruppe der ‚"Verweigerer" genauer ansehen müsse. Dann werde man schnell feststellen, dass auch viele dieser Menschen gerne fürs Alter sparen würden. Weil jedoch dazu ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht oder sie gar keines beziehen, sondern von staatlicher Unterstützung leben, können sie die Beiträge für eine private Rentenversicherung nicht aufbringen. Und wo kein Geld vorhanden sei, bringe auch ein ‚"Sparzwang" nichts. Wer über ein höheres Einkommen verfügt, auch das zeigen die Statistiken, sorgt ohnehin zumeist schon privat vor – ohne dass ihn der Staat dazu zwingen müsste.

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‚"Schwankungsreserve" der Rentenversicherung gesunken

Wenn in einem Monat viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wegfallen, macht sich das in der Rentenkasse mit einem Minus bei den Beitragseingängen bemerkbar. Damit in einem solchen Fall die Liquidität der Sozialkasse nicht gefährdet ist, wurde gesetzlich eine so genannte Schwankungsreserve festgeschrieben. Diese darf 20 Prozent der durchschnittlichen Monatsausgaben nicht unterschreiten.

In der Praxis scheint sich allerdings kaum ein Verantwortlicher an den Gesetzestext zu halten. Nach internen Berechnungen lag die Schwankungsreserve Ende 2005 bei gerade noch 7 Prozent der monatlichen Ausgaben. Der öffentliche Aufschrei blieb allerdings bislang aus.

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Müntefering: Gesetz gegen Rentenkürzungen

Sozialminister und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) will kurzfristig ein ‚"Gesetz zur Vermeidung einer Rentenkürzung" auf den Weg bringen. Damit soll ein verbindlicher Rahmen für die bereits gängige Praxis geschaffen werden, die Renten auch dann nicht abzusenken, wenn die Lohnentwicklung der Beschäftigten insgesamt negativ ist. Theoretisch wären dann sinkende Altersbezüge möglich, weil sich deren Höhe an der Einkommensentwicklung der Angestellten in Deutschland orientiert.

Müntefering verwies zur Begründung für seinen Vorstoß auf den Koalitionsvertrag. Darin hatten Union und SPD eindeutig festgelegt, dass es in der laufenden Legislaturperiode zu keinen Rentenkürzungen kommen soll. Das entsprechende Gesetz soll noch vor dem Sommer in Kraft treten.

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‚"Nachholfaktor" verhindert Rentensteigerungen

Die Höhe der Renten orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Da die Gehälter der deutschen Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren aber nur sehr leicht stiegen, vielfach stagnierten und durch den Wegfall freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers teilweise sogar sanken, steigen auch die Altersbezüge nicht.

Es ist bislang allerdings politischer Wille, die Renten auch dann nicht zu kürzen, wenn das wegen einer insgesamt rückläufigen Lohnentwicklung eigentlich geboten wäre. Statt dessen gab und gibt es für die Rentner ‚"Nullrunden".

Die ersten Signale für ein Anspringen der Konjunktur haben nun nicht nur bei Gewerkschaftern, sondern auch bei vielen Wirtschaftsexperten zu Forderungen nach höheren Löhnen im Jahr 2006 geführt. Einigen sich die Tarifparteien tatsächlich auf nennenswerte Steigerungen, so erhöht sich das Lohnniveau insgesamt. Davon müssten theoretisch auch die Rentner profitieren – sie tun es aber nicht. Denn die Regierung hat einen so genannten ‚"Nachholfaktor" beschlossen. Dieser besagt, dass eigentlich fällige, aber nicht vorgenommene Rentenkürzungen mit rechnerisch möglichen Erhöhungen in den Folgejahren verrechnet werden. Somit bleibt es trotz steigender Gehälter der Arbeitnehmer bei stagnierenden Altersbezügen.

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Löcher in den Sozialversicherungs-Kassen durch Minijobs

Mit den vor Jahren eingeführten Minijobs hat die Politik ein neues Problem geschaffen. Viele ehemalige Vollzeitstellen wurden in mehrere Minijobs ungewandelt. Diese sind jedoch für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt nur eine Pauschale. Die Folge: Die Einnahmen in der Renten- und Krankenversicherung sanken rapide.

Nun versucht die Große Koalition in Berlin gegenzusteuern und erwägt, die Sozialabgaben auf die Minijobs zu erhöhen. Auf diese Weise sollen die Mindereinnahmen in der Sozialversicherung zumindest teilweise ausgeglichen werden. So soll nach einem Beschluss des schwarz-roten Kabinetts die Abgabenpauschale für Steuern und Sozialbeiträge von bislang 25 Prozent auf dann 30 Prozent steigen. Ein Arbeitgeber müsste zusätzlich zu den 400 Euro Lohn fortan also nicht mehr 100 Euro für Sozialbeiträge aufbringen, sondern 120 Euro.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) rechnet durch diese Änderung mit jährlichen Mehreinnahmen von rund einer halben Milliarde Euro.

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‚"Kein Spielraum" für Rentenerhöhungen

Die Diskussion um die Zukunft des Rentenversicherungssystems und die Rentenhöhe für künftige Leistungsbezieher geht weiter. Nachdem Finanzexperten wie Bernd Raffelhüschen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte ‚"Nullrunden" vorhergesagt hatten, scheint die Politik sich ebenfalls vom Gedanken an jährlich steigende Altersbezüge zu verabschieden.

So stellte beispielsweise der parlamentarische Staatssekretär Andreas Storm von der CDU nun fest, dass es ‚"keinen Spielraum" für Erhöhungen gebe. Zur Begründung verwies er auf stagnierende Löhne und die hohe Arbeitslosigkeit. Beides führe dazu, dass zu geringe Beitragszahlungen in die Sozialversicherungssysteme fließen würden.

In der Politik mehren sich zudem die Stimmen, die eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 oder sogar 69 Jahre fordern. Wer dennoch zum Beispiel bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, müsste dann hohe finanzielle Einbußen hinnehmen – zusätzlich zur faktischen Rentenkürzung durch den fehlenden Inflationsausgleich.

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Rürup: Kein Grund zur Sorge bei der Rente

Der Sozialexperte Bert Rürup hat vor Panikmache wegen mutmaßlicher andauernder Nullrunden in der Rentenversicherung gewarnt. (Wir berichteten) Voraussagen von Nullrunden bis zum Jahr 2035 oder gar bis zum St. Nimmerleinstag sind unangebracht”, sagte Rürup den Dortmunder “Ruhr Nachrichten”. Damit griff der Chef der Wirtschaftsweisen vor allem den Freiburger Äkonomen Bernd Raffelhüschen an, der am Wochenende “für lange, lange Zeit viele, viele Nullrunden” in Aussicht gestellt hatte.

Jetzt warnte die Bild am Dienstag auf ihrer Titelseite vor einer “Schrumpf-Rente” und errechnete für den Zeitraum 2010 bis 2035, wie viel heutige Rentenansprüche bei anhaltenden Nullrunden und einer Inflation von zwei Prozent dann noch wert sind. Die Berechnungen stammen vom Deutschen Institut für Altersvorsorge, das von der privaten Finanzwirtschaft , wie z.B. der Deutschen Bank getragen wird.

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Nullrunden bei der Rente noch bis 2035

Nach Ansicht von einigen Wirtschaftsexperten müssen sich Rentner nicht nur in den nächsten Jahren auf Nullrunden einstellen, sondern bis 2035 auf nennenswerte Erhöhungen ihrer Bezüge verzichten. Es wird für lange, lange Zeit viele, viele Nullrunden geben”, sagte der Finanzexperte Bernd Raffelhüschen der “Rheinischen Post”. “Und wenn es Erhöhungen gibt, dann steigt die Rente höchstens um ein Prozent.”

Die heutige Generation der 30- bis 50jährigen treffe das besonders - sie sei aber auch selbst schuld, da sie zu wenig Kinder in die welt gesetzt haben, so Bernd Raffelhüschen.

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Renteneintrittsalter steigt in Deutschland

Das Renteneintrittsalter in Deutschland ist erneut gestiegen, aktuell steigt das Eintrittsalter auf 63,1 Jahre.

Arbeitnehmer aus Deutschland gehen immer später in Rente, um Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand zu vermeiden. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter 2004 auf 63,1 Jahre. Im Jahr 2000 lag das Eintrittsalter noch 62,3 Jahren, das meldet die Deutsche Rentenversicherung.

Der Hintergrund ist klar, wer früher in Rente geht, muß inzwischen Abschläge von 0,3 Prozent je Monat auf die Rentenhöhe in Kauf nehmen und das können sich die wenigsten leisten. Von den knapp 980.000 Arbeitnehmer die 2004 in Rente gingen, waren 470.000 frühzeitige Rentner die also mit Abschlägen in Rente gingen.

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Besteuerung von Versicherungen mit Neuregelung

Die Erträge aus nachstehenden Versicherungen unterliegen der Besteuerung nach ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG : Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, außerdem Kapitalversicherungen mit Sparanteil sowie Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung. Betroffen von der Neuregelung sind Versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsschluss ausgezahlt, ist nach nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.

Leistungen aus reinen Risikoversicherungen, also Versicherungen ohne Sparanteil (z.B. Risikolebensversicherung, Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung u.a.) sind weder Einnahmen aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG noch aus ¬ß 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sofern die Leistungen als Rente gezahlt werden, kann eine Besteuerung als sonstige Einkünfte (¬ß 22 Nr. 1 EStG) in Betracht kommen.

Mehr dazu direkt beim Bundesfinanzministerium

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Maximale Sicherheit bei der privaten Altersvorsorge

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, frühzeitig für das Rentenalter vorzusorgen. Beliebte Altersvorsorge-Bausteine sind Kapitallabensversicherungen und Rentenversicherungen, oftmals kommt für maximalen Schutz der Familie noch eine Risikolebensversicherung hinzu.

Wer absolut ‚"auf Nummer Sicher" gehen will, der kann diesen Versicherungsschutz noch um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitern. Diese wird - wie der Name bereits sagt – als Zusatz zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vereinbart. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlungen für die ‚"Hauptversicherung". Ist der Versicherte nicht mehr erwerbsfähig, fließen also trotzdem die Zahlungen in Lebens- und / oder Rentenversicherung weiter. Die private Altersvorsorge gerät somit durch die Berufsunfähigkeit nicht in Gefahr.

Manche Versicherungen bieten zudem im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung neben der Fortführung der Beitragszahlung auch noch eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit an.

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Steuern sparen mit der Altersvorsorge

Die Politik setzt verstärkt auf private Altersvorsorge der Bürger, weil das staatliche Rentensystem allein die finanziellen Lasten in Zukunft nicht mehr tragen kann.

Um den Menschen das Sparen für den eigenen Lebensabend schmackhaft zu machen, bietet der Staat vielfältige Anreize – zum einen durch Zulagen wie etwa bei der Riester-Rente, zum anderen durch steuerliche Erleichterungen.

Wie bisher können Beiträge für die private Altersvorsorge auch 2006 im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Steuerlast sinkt dadurch. Von Januar an vergrößern sich aber die steuerlichen Spielräume noch einmal: Es gibt einen Sonderausgabenabzug von bis zu 1.575 Euro für alle ‚"Riester-Sparer". Zudem wird ein höherer Anteil der Beiträge zur Basis-Rente als ‚"Sonderausgabe" anerkannt. 62 statt bisher 60 Prozent der Zahlungen können dann von der Steuer abgesetzt werden.

Für später vorsorgen und schon heute von Steuererleichterungen profitieren - ab 2006 geht das noch besser als bisher.

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Auch eine Rentenversicherung kann Angehörige finanziell absichern

‚"Falls mir etwas zustößt, soll meine Familie abgesichert sein." Diesen Satz hören Versicherungsvertreter häufig. Klassische Instrumente, um diese Absicherung zu erreichen, sind Risiko-Lebensversicherungen und Kapital-Lebensversicherungen mit einer entsprechenden Begünstigten-Regelung.

Weniger bekannt: Auch eine private Rentenversicherung bietet einen gewissen finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen. Denn bei den meisten Rentenversicherungstarifen wird die Rentenzahlung für eine bestimmte Anzahl von Jahren garantiert. Das können fünf, aber auch zehn Jahre sein.

Stirbt der Versicherte vor Ablauf dieser so genannten Rentengarantiezeit, so leistet die Versicherung die Zahlungen an die Angehörigen weiter.

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Rürup-Rente ist vor Hartz IV geschützt

Die Rürup-Rente ist eines von mehreren Instrumenten, mit dem man während des Erwerbslebens für das Rentenalter vorsorgen kann. Beiträge, die eingezahlt werden, lassen sich als ‚"Vorsorgeaufwendung" beim Finanzamt geltend machen. Bis zur Höchstgrenze mindern die Investitionen in die Rürup-Rente also das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast.

Der Gesetzgeber hat zudem dafür gesorgt, dass im Falle von Arbeitslosigkeit nicht derjenige bestraft wird, der regelmäßig spart: Das in einem Rürup-Vertrag vorhandene Vermögen wird bei Langzeitarbeitslosen nicht angetastet. Diese Rücklage muss also nicht zunächst aufgelöst werden, ehe der Betroffene Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.

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