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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Rente mit 67: Bessere Jobchancen für Ältere

Kritiker der Rente mit 67 haben in den letzten Wochen insbesondere bemängelt, dass es für ältere Arbeitnehmer gar keine ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten gebe. Schon heute, so zeigt ein Blick in die Statistik, beschäftigt die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland keine Mitarbeiter über 50 Jahre.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering will nach dem Kabinettsbeschluss zur schnelleren Einführung der Rente mit 67 nun auf dem Arbeitsmarkt gegensteuern. Er kündigte eine ‚"Initiative 50plus" an, die für bessere Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer sorgen soll. Mit der Anhebung des Renteneintrittsalters sei man “auf dem richtigen Weg”.


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Wären Beitragsentlastungen für Geringverdiener gerecht?

In die Rentenversicherung zahlt jeder Arbeitnehmer bis zur Einkommensbemessungsgrenze einen bestimmten Prozentsatz seines Gehaltes ein und erhält dafür später eine lebenslange Rente.

Der Sozialexperte Karl Lauterbach, seit der Wahl für sie SPD im Bundestag, stellte kürzlich eine Studie vor, derzufolge Bezieher von niedrigen Einkommen statistisch eine deutlich geringere Lebenserwartung haben und deshalb über einen kürzeren Zeitraum hinweg Rentenzahlungen erhalten. Das sei ungerecht, weil auf diese Weise von den Geringverdienern die längere Rentenbezugsdauer von Besserverdienen finanziert werde. Lauterbach wollte deshalb Beitragssenkungen für Menschen mit geringerem Einkommen erreichen.

Der ‚"Wirtschaftsweise" Bert Rürup hält nun dagegen. Er verweist darauf, dass es sich beim Rentensystem um eine Sozialversicherung handele. Deren Prinzip jedoch würde eine Berücksichtigung der ‚"schichtspezifischen Lebenserwartung" nicht zulassen. Schließlich bemesse sich die Höhe des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auch nicht nach der ‚"Wahrscheinlichkeit der Entlassung".

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Viele dürfen gar nicht bis 67 arbeiten

Noch muss der Beschluss der Regierung, das Renteneintrittsalter schneller als bislang geplant auf 67 Jahre anzuheben, vom Parlament abgesegnet werden. Doch schon jetzt ist klar: Wenn die Pläne Gesetz werden, tauchen neue Probleme auf: Viele Arbeitnehmer dürfen nach geltendem Recht nämlich gar nicht bis zur Altersgrenze von 67 Jahren arbeiten – selbst, wenn sie es wollen.

Grund sind die Manteltarifverträge in fast allen wichtigen Branchen. Die Arbeitsverträge der Beschäftigten beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, bei den Banken, aber auch im Äffentlichen Dienst sehen ein Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des 65. Lebensjahres vor. Demnach müssten die Arbeitnehmer mit 65 in Rente gehen und entsprechende Abschläge bei ihren Altersbezügen hinnehmen.

Peter Weiß, bei der CDU-Fraktion im Bundestag zuständig für Rentenfragen, hat die Tarifparteien nun aufgefordert, die Manteltarifverträge rechtzeitig anzupassen, um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden. Ein Beispiel für die Neuregelung könnte der Tarifvertrag sein, der in der Chemieindustrie gilt. Dort wird kein bestimmtes Lebensalter für den Wechsel in den Ruhestand festgeschrieben, vielmehr wird auf die ‚"gesetzlichen Bestimmungen" verwiesen.

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Wird Berufsunfähigkeitsrente wieder eingeführt?

2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Wer nach 1961 geboren ist, hat seither keinerlei Anspruch mehr auf eine staatliche Rente im Falle der Erwerbsunfähigkeit.

Im Zuge der Pläne für eine generelle Rente mit 67 kommen nun aus der SPD Forderungen, die Berufsunfähigkeitsrente wieder einzuführen. Profitieren sollen von ihren Leistungen vor allem solche Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen ihrem Beruf nicht bis zum Alter von 67 Jahren nachgehen können. Gedacht ist dabei etwa an Dachdecker oder Bauarbeiter.

Generelle Sonderregelungen, mit denen bestimmte Berufsgruppen von der Rente mit 67 ausgenommen werden könnten (so dass sie früher ohne Abschlag in den Ruhestand gehen könnten), lehnt Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) ab.

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CDU gegen Ausnahmen bei Rente mit 67

Die CDU hat die SPD aufgefordert, den Kabinettsbeschluß zum Renteneintrittsalter 67 geschlossen mitzutragen. Forderungen führender Sozialdemokraten nach berufsspezifischen Ausnahmeregelungen wies CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla zurück. Bundessozialminister Franz Müntefering zeigte sich hingegen offen, Vorschläge für ein nach Berufsgruppen differenziertes Rentenalter zu prüfen.

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Rente mit 58 bei Volkswagen (VW)

In der Politik wird die Rente mit 67 gefordert, ganz andere wege geht da VW. Bei Volkswagen ist künftig Ausstieg aus dem Arbeitsleben bereits im Alter von 58 Jahren und sechs Monaten möglich. Laut der “Hannoversche Allgemeine Zeitung”, stimmte die VW-Tarifkommission der IG Metall einhellig einer entsprechenden Änderung des Tarifvertrages zu.

Volkswagen und die Arbeitsagentur sorgten dafür, dass die Betroffenen während der gesamten Altersteilzeitphase 85 Prozent ihres letzten Nettogehalts bekommen, berichtete die “HAZ” weiter. Da die staatliche Förderung auf sechs Jahre beschränkt ist, komme der Konzern für das letzte Jahr allein auf. (Spiegel)

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Auch Beamte sollen länger arbeiten

Die Altersvorsorge der Beamten wird von der Allgemeinheit finanziert, denn sie zahlen keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dennoch werden wohl auch die Staatsdiener von dem Beschluss betroffen sein, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anzuheben.

Das Sozialministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der BILD-Zeitung. Diese hatte aus dem Koalitionsvertrag zitiert, in dem es heißt, ‚"Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung" sollten ‚"wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen" werden.

Im Klartext bedeutet das: Auch Beamte werden fortan bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten müssen. Gehen sie früher in Pension, müssen sie – wie Angestellte auch – Kürzungen bei ihren Altersbezügen hinnehmen.

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Kritik und Zustimmung zur Rente mit 67

Nach dem überraschend schnellen Beschluss des Bundeskabinetts, die Rente mit 67 bereits bis zum Jahr 2029 und damit früher als bislang geplant einzuführen, hat es unterschiedliche Reaktionen gegeben. Während Gewerkschaften und Sozialverbände lautstark protestierten, gab es von Wissenschaftlern Beifall.

Gewerkschaftsvertreter wehrten sich gegen die ‚"faktische Rentenkürzung" und forderten, erst einmal müssten die Unternehmen in Deutschland eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen für ältere Menschen anbieten. Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Hirrlinger, bezeichnete die Entscheidung der Regierung als ‚"kleine Katastrophe". Er werde entschieden dafür kämpfen, dass diese Koalitionsvorlage niemals Gesetz werde.

Als ‚"unverzichtbar" hat hingegen der Finanzexperte Bert Raffelhüschen den Regierungsbeschluss bezeichnet. Die faktische Kürzung der Renten um etwa drei bis vier Prozent, die durch die Anhebung des Eintrittsalters erreicht werde, sei ‚"das letzte fehlende Glied in einer Kette von Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Rentenversicherung".

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Rente mit 67 bereits beschlossen

Manchmal geht in der Politik plötzlich alles ganz schnell. Erst am Wochenende hatte Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) mit seinem Vorstoß für die schnellere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre viel Wirbel verursacht – bereits am Mittwoch danach wurde das entsprechende Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet.

Was zunächst wie eine voreilige Interviewäußerung des Sozialministers aussah, erscheint im Nachhinein als Teil eines im Geheimen ausgeheckten Planes: Die Äffentlichkeit sollte schon einmal auf die Regierungspläne eingestimmt werden. Und nachdem der ganz große Aufschrei ausblieb, traute man sich dann, die Gesetzesvorlage schnell zu beschließen.

Nun müssen allerdings noch die Fraktionen der Regierungsparteien im Bundestag zustimmen. Während sich die Unionspolitiker mit dem Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 (und damit sechs Jahre früher als bislang geplant) offenbar anfreunden können, hat die SPD noch Probleme. Zahlreiche Sozialdemokraten hatten am Wochenende den Vorschlag ihres Parteifreundes Müntefering entschieden zurückgewiesen.

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Merkel gibt Müntefering Rückendeckung für Rente mit 67

Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt dem Sozialminister Müntefering Rückendeckung für seine Pläne, das Renteneintrittsalter schon bis zum Jahr 2029 auf 67 zu erhöhen. Kanzlerin Angela Merkel habe dem Vizekanzler “Rückendeckung gegeben”, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Aus Sicht der SPD wurde es dafür höchste Zeit. Die Ablehnung aus der Union hatte führende Sozialdemokraten verärgert - zumal vieles dafür spricht, dass Müntefering seine Pläne vorher mit Merkel abgestimmt hatte.

Die große Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn beide Partner auch gemeinsam schwierige Entscheidungen durchtragen, erklärte der SPD-Chef Matthias Platzeck. Deshalb begrüße er es, dass Angela Merkel “endlich klar Position bezogen hat”.

Nach den Plänen der Regierung soll das Renteneintrittsalter ab 2012 bis einschließlich 2023 um jeweils einen Monat pro Jahr erhöht werden. Ab 2024 sind es dann zwei Monate jährlich. 2029 wäre dann die Erhöhung des Rentenalters um zwei Jahre abgeschlossen. Wer 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat, soll aber auch weiterhin mit 65 in Rente gehen können. (TAZ)

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Kritik an Münteferings Rentenvorstoß

Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) stößt mit seinem Vorstoß für eine schnellere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vor allem in den eigenen Reihen auf scharfe Ablehnung.

Insbesondere aus den SPD-Landesverbänden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, wo in Kürze Landtagswahlen anstehen, hagelt es Kritik. Angesichts der desolaten Lage auf dem Arbeitsmarkt, so heißt es, seien Münteferings Forderungen wenig hilfreich. Der Vorsitzende der SPD-Nachwuchsorganisation Jusos, Björn Böhning, kritisierte die Idee seines ehemaligen Parteichefs als ‚"faktische Rentenkürzung".

Für Irritation sorgen Münteferings Interview-Äußerungen im ‚"Focus" auch beim Koalitionspartner. Erst vor wenigen Wochen hatten CDU und CSU mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das Renteneintrittsalter in kleinen Schritten bis 2035 auf 67 Jahre anzuheben. Nun scheint der Vizekanzler von dieser Linie bereits wieder abzurücken.

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Finanzwissenschaftler fordert Rentenkürzungen

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen hat mit einem Vorschlag für Aufsehen gesorgt, der bislang in Politikerkreisen als Tabu galt – zumindest in öffentlichen Äußerungen. Raffelhüschen plädiert für eine Senkung der Renten.

Vor dem Hintergrund der Einkommensentwicklung der Beschäftigten in Deutschland seien Einschnitte bei den Altersbezügen ‚"notwendig und sinnvoll". Das bisherige System, das Arbeitsminister Franz Müntefering durch ein neues Gesetz zementieren will, schließt Rentenkürzungen aus. Das jedoch, so kritisiert Raffelhüschen, sei ‚"ungerecht", weil die Erwerbstätigen mit immer weniger Geld auskommen müssten, während die Rentner verschont belieben.

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Weitere Nullrunde bei den Renten

Die Höhe der Altersbezüge für die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland orientiert sich an der Entwicklung der Löhne. Steigen die Gehälter der Beschäftigten kräftig, dürfen sich auch die Ruheständler über Erhöhungen ihrer Rentenzahlungen freuen.

Verläuft die Lohnentwicklung hingegen zurückhaltend, steigen die Bezüge der Arbeitnehmer also nur leicht, bekommen auch die Rentner nur minimale Erhöhungen. Im vergangenen Jahr gab es durch den Wegfall freiwilliger Leistungen und moderate Tarifabschlüsse je nach Branche entweder nur sehr geringe Zuwächse bei den Löhnen oder sogar reale Einkommenseinbußen.

Dementsprechend müssen die Rentner auch 2006 mit einer Nullrunde rechnen. Da sie aber wie alle anderen auch von der Preissteigerung betroffen sind, bedeutet das für die Ruheständler ebenfalls einen realen Kaufkraftverlust.

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Müntefering: Rente mit 67 soll schneller kommen

Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will das Renteneintrittsalter schneller als bislang geplant auf 67 Jahre anheben. In einem am Wochenende vorab veröffentlichten Interview mit dem Nachrichtenmagazin ‚"Focus" plädierte der Vizekanzler dafür, die Altersgrenze statt erst 2035 bereits 2023 nach oben zu verschieben. Der Weg dorthin solle schrittweise erfolgen.

Zwar würde auch nach der Anhebung der Altersgrenze niemand gezwungen, tatsächlich bis zum Alter von 67 Jahren erwerbstätig zu bleiben. Wer früher in den Ruhestand geht, müsste allerdings finanzielle Abstriche bei der Rente hinnehmen - ähnlich, wie es bereits heute bei Vorruhestandsregelungen der Fall ist.

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13. Beitragszahlung belastet die Arbeitgeber

Noch vor der letzten Bundestagswahl dachte sich Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Trick aus, mit dem sie einen Kollaps der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2006 verhindern wollte. Eine Änderung bei der Zahlungsfrist für die Arbeitgeberanteile sorgt nun dafür, dass die Rentenversicherung in diesem Jahr 13 Beitragszahlungen erhält.

Noch 2005 konnten die Sozialabgaben jeweils bis zum 15. des Folgemonats überwiesen werden. Die Neuregelung schreibt nun aber vor, dass die Zahlungen bereits zum Ende des laufenden Monats bei der Rentenkasse eingehen müssen. So wurde also Mitte Januar 2006 die Beitragszahlung für Dezember 2005 fällig, Ende Januar müssen die Arbeitgeber erneut eine Überweisung tätigen – diesmal für Januar 2006. Macht zwei Beiträge im Januar und 13 im Gesamtjahr 2006. Durch diesen Trick wird sich die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Jahr vergleichsweise entspannt darstellen. Ende 2005 war erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Kredit des Bundes an die Rentenkasse erforderlich geworden.

Durch den Buchungstrick werden nicht nur private, sondern auch öffentliche Arbeitgeber belastet. Vor allem in Städten und Gemeinden, die oftmals am Rande der Pleite wirtschaften, sorgt der spürbare Anstieg bei den Personalnebenkosten in 2006 für Kopfzerbrechen – und für gehörigen Ärger über die Ministerin.

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