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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Ehemalige DDR-Bürger sollen Rentenkonto überprüfen lassen

Arbeitnehmer, die in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt waren, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der Stiftung Warentest dringend überprüfen, ob ihre Rentenunterlagen aus dieser Zeit vollständig vorliegen.

Ehemalige DDR-Betriebe, deren Nachfolgeunternehmen oder Archiv- und Dokumentationszentren müssen ihre Personal- und Lohnunterlagen nur bis zum 31. Dezember 2006 aufbewahren, danach dürfen sie vernichtet werden. Stellt sich nach diesem Datum heraus, dass es Lücken im Versicherungsverlauf gibt, können die in der ehemaligen DDR dokumentierten Versicherungszeiten wenn überhaupt nur mit größtem Aufwand rekonstruiert werden.

Da nicht alle diese Zeiten automatisch vom Rentenversicherungsträger gespeichert werden, rät die Deutsche Rentenversicherung allen betroffenen Versicherten, die sich nicht sicher sind, einen lückenlosen Versicherungslauf vorweisen zu können, eine Kontenklärung durchführen zu lassen, um später keine böse Überraschung bei Anfragen, individuellen Renteninformationen und der Berechnung der späteren Rente zu erleben. Dies betrifft vor allem Versicherte der Jahrgänge 1943 bis 1974.

Betroffene können bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz oder anderen Bundesländern, Rentenauskunfts- und Beratungsstellen oder den kostenlosen Service-Rufnummern der Deutschen Rentenversicherung weitere Informationen und individuelle Beratungen erfragen.


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Geänderte Rentenmitteilungen

Ab dem heutigen Tag werden 42 Millionen Versicherte geänderte Rentenmitteilungen erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung folgt damit der Korrektur der Rentenprognose durch die Bundesregierung.

Die seit 2002 verschickten Renteninformationen basieren auf den Rentenprognosen der Bundesregierung, die wiederum hauptsächlich auf den Löhnen und Gehältern der aktiven Bevölkerung beruhen. Der Bundesregierung wurde jetzt eine unrealistische und geschönte Hochrechnung vorgeworfen, die bei den Versicherten unrealistische Vorstellungen über ihre eigene Rente wecke und daher nicht verantwortlich sei. Nach langem Zögern hat die Regierung nun ihre Prognose tatsächlich nach unten korrigiert, der bislang angenommene Anpassungssatz von 1,5 – 2,5% wurde auf 1 – 2% pro Jahr gesenkt.

Für die Versicherten bedeutet dies deutlich weniger Rente. Nach der Deutschen Rentenversicherung können jüngere Versicherte zwar mit einem durchschnittlichen Plus von 2% rechnen, doch die Jahrgänge 1947-1954 müssen von einer maximalen Rentensteigerung von 1%, die heute 60-jährigen von einer Stagnation ihrer Renten ausgehen. Nicht berücksichtigt sind hier der sogenannte Nachholfaktor und die Rente mit 67.

Die Deutsche Rentenversicherung betont deshalb erneut die Bedeutung von ergänzenden Maßnahmen zur Altervorsorge, bei denen die Inflation ebenfalls zu berücksichtigen ist.

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Gesetz gegen Rentenkürzungen: Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das Rentenkürzungen verhindern soll. Den Bundestag hatte der Entwurf schon vor einigen Wochen passiert. Kern des Gesetzes ist eine Regelung, die eine negative Entwicklung bei der Rentenhöhe ausschließt.

Da die Bezüge der Rentner an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sind, müssten bei rückläufigen Realeinkommen der Arbeitnehmer eigentlich auch die Renten sinken. Genau das jedoch wird mit dem Rentensicherungs-Gesetz verhindert. Im Gegenzug wird allerdings ein ‚"Nachholfaktor" eingeführt. Er sorgt dafür, dass die eigentlich fälligen, jedoch nicht realisierten Kürzungen mit künftigen Erhöhungen verrechnet werden.

Im Klartext: Wenn in einigen Jahren wieder stärkere Lohnzuwächse zu verzeichnen sind und deshalb auch die Renten steigen könnten, werden erst einmal die ‚"ausgefallenen" Kürzungen berücksichtigt. Die Folge werden weitere Nullrunden für die Rentner sein. Erst danach wären wieder Rentenanhebungen möglich.

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Nachfrageschub bei privater Altersvorsorge erwartet

Millionen Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung werden in den kommenden Wochen Post bekommen. Der Inhalt der Briefe ist wenig erfreulich: Schwarz auf Weiß wird darin nachzulesen sein, dass die Rente im Alter geringer ausfällt als bislang gedacht.

Die Höhe der Renten orientiert sich an der Lohnentwicklung, und hier war in der Vergangenheit stets ein jährlicher Zuwachs um 1,5 bis 2 Prozent unterstellt worden. Tatsächlich steigen die Löhne der Arbeitnehmer aber viel langsamer, in manchen Branchen gibt es gar keine Zuwächse mehr oder sogar rückläufige Entwicklungen. Deshalb sind die optimistischen Annahmen zur Höhe der künftigen Renten nicht mehr zu halten, die Rentenversicherer korrigieren ihre Prognosen nach unten.

So mancher Empfänger des ‚"Rentenbriefes" dürfte angesichts der neuen Zahlen geschockt sein. Experten rechnen deshalb mit einem neuen Nachfrageschub nach Produkten für die private Altersvorsorge wie Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen – schließlich wird immer deutlicher, dass sich niemand mehr allein auf die staatliche Absicherung im Alter verlassen sollte.

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Milliardenloch bei der Rentenversicherung

Schlechte Nachrichten kommen einmal mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung: Bereits für das Jahr 2008 wird ein bislang nicht geplanter Fehlbetrag von rund 2,5 Milliarden Euro erwartet. Das würde einen Anstieg der Beiträge zur Rentenversicherung auf über 20 Prozent zur Folge haben – trotz der Versprechen der Regierung, den Satz unter dieser psychologisch wichtigen Marke zu halten.

Einzige Alternative zu höheren Abgaben, die sich negativ auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze auswirken würden, wäre eine Anhebung des Bundeszuschusses. Den aktuellen Schätzungen zufolge müsste der Finanzminister mindestens eine halbe Milliarde Euro zusätzlich an die Rentenkasse überweisen, um den Beitragssatz unter 20 Prozent zu halten.

Hauptgrund für die neue Finanzmisere ist die für 2007 erwartete Abschwächung des Wirtschaftswachstums mit nur geringen Lohnerhöhungen und entsprechend niedrigen Zahlungen an die Rentenversicherung.

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Rentner bei Zuverdienst aufgepasst

Da die gesetzliche oder betriebliche Rente alles andere als rosig aussieht, möchten viele Rentner durch Nebenverdienste ihre Haushaltskasse aufbessern. Dies kann jedoch zu empfindlichen Kürzungen oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung der gesetzlichen Rente führen, wenn der Zuverdienst zu hoch ist.

Rentner über 65 Jahre sind hiervon nicht betroffen, sie können soviel dazuverdienen wie sie möchten, ohne Einfluss auf die Höhe ihrer gesetzlichen Rente. Ihre Nebentätigkeit ist noch nicht einmal meldepflichtig.

Anders sieht es dagegen bei Rentnern unter 65 Jahren aus. Hier gilt eine Zusatzverdienstgrenze von derzeit 350 Euro pro Monat. In zwei Monaten im Jahr ist diese doppelt so hoch (z.B. für Urlaubs- oder Weihnachtgeld). Diese Grenze hat nichts mit dem 400-Euro-Job oder Mini-Job zu tun. Hält sich der Rentenempfänger nicht an dieses Limit, muss er mit Kürzungen seiner gesetzlichen Rente rechnen, die schnell zwei Drittel oder noch mehr des Rentenbetrages ausmachen können. Daneben besteht bei einem Zuverdienst von über 350 Euro auch zusätzliche Versicherungspflicht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung).

Renter mit Erwerbsminderungsgrenze sollten sich ebenfalls genau informieren, denn hier muss neben dem Verdienst auch auf die maximale tägliche Arbeitszeit geachtet werden.

Auf ihrer Internetseite gibt die Deutsche Rentenversicherung Antwort auf häufige Fragen und bietet unter einer kostenlosen Hotline telefonisch Antwort auf individuelle Fragen.

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Zwang zur Rentenversicherung für GmbH-Geschäftsführer

Dass die gesetzliche Rente keineswegs so sicher ist, wie einst von Norbert Blüm versprochen, ist kein Geheimnis. Viele Selbstständige, die dazu die Möglichkeit haben, zahlen deshalb nicht in das gesetzliche System ein, sondern setzen auf private Altersvorsorge. Beliebte Instrumente sind Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder seit einiger Zeit die so genannte Rürup-Rente. Auf manche Unternehmer, die ihre eigene GmbH als Geschäftsführer leiten, könnten jedoch Schwierigkeiten zukommen.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts unterliegen nämlich selbstständige GmbH-Geschäftsführer in der
Regel der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Grundlage für diese Entscheidung dienen die Regelungen zur so genannten Scheinselbstständigkeit aus dem Jahr 1999. Danach kommt es bei der Einstufung unter anderem auf die Zahl der Auftraggeber an. Da der selbstständige GmbH-Geschäftsführer in der Regel nur für eine Firma – nämlich seine eigene – arbeitet, entsteht demnach automatisch die Versicherungspflicht.

Das Urteil könnte deshalb für viele Betroffene sehr teuer werden, weil die Rentenversicherung Beiträge für die Vergangenheit nachfordern können. Die Zahl der Betroffenen liegt nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler ‚"bundesweit im sechsstelligen Bereich".

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Rentenkürzung für Kinderlose?

‚"Kinder kriegen die Leute immer", meinte Bundeskanzler Konrad Adenauer in der Anfangszeit der Republik und wischte damit Zweifel an der Rentenversicherung beiseite. Heute weiß man: Viele Menschen entscheiden sich ganz bewußt gegen Nachwuchs, das staatliche Rentensystem gerät deshalb immer stärker in die Krise.

Vor diesem Hintergrund fordert nun Professor Johann Eekhoff, Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln, eine Kürzung der Renten für Kinderlose. Deren Altersbezüge müssten um bis zu 50 Prozent abgesenkt werden, um die gesetzliche Rentenversicherung auf Dauer zu erhalten. Diese Änderung müsse schrittweise erfolgen, damit die Betroffenen privat vorsorgen könnten.

Zustimmung kommt aus der CSU, während der zuständige Sozialminister Franz Müntefering (SPD) derartigen Überlegungen eine klare Absage erteilt. Auch die Grünen, die Linkspartei und die FDP lehnen Rentenkürzungen für Menschen ohne eigene Kinder ab. Denkbar, so heißt es aus der CDU, sei ein Nachlass für Eltern bei den Sozialversicherungsbeiträgen – je mehr Kinder, desto höher könnte der Rabatt ausfallen.

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Hartz IV: Beiträge zur Rentenversicherung sinken

Vor allem Menschen mit kleinen Einkommen müssten mehr für ihre private Altersvorsorge tun, fordert Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) - ansonsten drohe Altersarmut. Doch ausgerechnet bei den Beziehern des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) setzt der Vizekanzler nun den Rotstift an.

Statt 76 Euro im Monat werden für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II fortan nur noch 40 Euro monatlich in die Rentenkasse eingezahlt. Das führt zu niedrigeren Rentenansprüchen jedes einzelnen Betroffenen, zudem ergibt sich eine dramatische Mindereinnahme für die Rentenversicherung insgesamt. Experten beziffern das Minus auf 2,2 Milliarden Euro.

Dabei steht bereits fest, dass in zwei Jahren selbst ohne diese Kürzung 600 Millionen Euro in der Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung fehlen werden.

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Renten-Prognosen werden nach unten korrigiert

Einmal im Jahr bekommen mehr als 40 Millionen Versicherte Post von ihrem Rentenversicherungsträger. In dem Schreiben erhält jeder, der älter als 27 Jahre ist und seit mindestens fünf Jahren Beiträge in die Versicherung einzahlt, Informationen zu seinem Rentenkonto. Von besonderem Interesse ist dabei stets die Höhe der zu erwartenden Rente.

Es wird allerdings immer deutlicher, dass die bisherigen Berechnungen nicht mehr zu halten sind. Grundlage waren bislang stets jährliche Rentensteigerungen zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Auf absehbare Zeit stehen den Rentnern jedoch Nullrunden bevor – das ist spätestens seit dem Rentenversicherungsbericht der Regierung klar, der in dieser Woche vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. Die Berechnungen müssen deshalb ganz neu angestellt werden, und das Ergebnis steht bereits fest: Die erwartete Rentenhöhe wird in den nächsten Briefen deutlich abgesenkt. Für viele Versicherte wird die Summe, die sie zu lesen bekommen, ein Schock sein.

Ein möglicher positiver Nebeneffekt könnte allerdings darin bestehen, dass diejenigen ‚"wachgerüttelt" werden, die bislang noch gar kein Geld oder nur zu geringe Summen in ihre private Altersvorsorge investieren. Denn spätestens beim Blick auf die deutlich niedrigere Summe im ‚"Renten-Brief" wird jedem deutlich, dass man sich nicht mehr allein auf die staatliche Rente verlassen darf. Statt dessen sind private Vorsorgeprodukte wie private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen und die Riester-Rente gefragt.

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Beitrag zur Rentenversicherung steigt

Als ein besonders wichtiger Baustein im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit galt bislang die Reduzierung der Lohnnebenkosten, um auf diese Weise die Schaffung neuer Arbeitsplätze attraktiver zu machen.

Vor dem Hintergrund der Defizite in der Rentenkasse geht die Bundesregierung nun jedoch den umgekehrten Weg: Von Beitragssenkungen ist keine Rede mehr, vielmehr soll im Jahr 2007 der Beitragssatz zur Rentenversicherung von derzeit 19,5 auf dann 19,9 Prozent steigen. Frühestens ab 2013, so rechnet Sozialminister Franz Müntefering (SPD) vor, könnten die Beiträge dann wieder sinken.

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Riester-Rente soll freiwillig bleiben

Obwohl Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) bei der Vorlage des Rentenversicherungsberichtes nachdrücklich deutlich gemacht hat, dass sich in Zukunft niemand mehr allein auf die staatliche Rente verlassen dürfe, setzt er weiterhin auf die Bereitschaft der Bürger, freiwillig aktiv zu werden.

Der Vizekanzler verwies in Berlin vor allem auf die Riester-Rente als ein gutes Instrument für die private Altersvorsorge. Überlegungen, das Riester-Sparen zur Pflicht zu machen, erteilte der Minister allerdings eine Absage. Eine entsprechende Regelung sei “nicht geplant”.

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Rente reicht nicht mehr fürs Alter

Wie die FAZ berichtet kann laut dem kürzlich vorgelegten Rentenversicherungsbericht die Rente den Lebensstandard bald nicht mehr sichern.

Das Niveau der gesetzlichen Rente wird in den nächsten Jahrzehnten so stark absacken, daß sie für ein auskömmliches Leben im Alter nicht mehr reicht. Dies stellt der Rentenversicherungsbericht heraus, den Sozialminister Franz Müntefering an diesem Mittwoch in Berlin vorstellte. Nur wer zusätzlich kräftiger spart, als die meisten Menschen es heute tun, wird sich demnach so viel leisten können wie als Berufstätiger.

So fehlen im Jahr 2008 bereits 600 Millionen Euro und im 2019 soll Standardrente dem Bericht nach 1.414 Euro betragen, die private Altersvorsorge wird somit immer wichtiger und sogar die Politiker fordern die Menschen schon auf privat vorzusorgen.

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Keine Rentenerhöhungen bis 2016?

Am 8. März will Sozialminister Franz Müntefering (SPD) den aktuellen Rentenversicherungsbericht vorlegen. Schon jetzt sind allerdings Details in die Äffentlichkeit gedrungen – und die Meldungen können den rund 20 Millionen Rentnern in Deutschland nicht gefallen.

Medienberichten zufolge wird der Vizekanzler nämlich im Kabinett vortragen, dass Rentenerhöhungen bis zum Jahr 2016 wohl nicht möglich sein werden. Das gelte selbst für den Fall, dass in den nächsten Jahren die Konjunktur anziehe und sich mit ihr auch die allgemeine Lohnentwicklung positiv entwickle.

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Rentenkassen: Neue Löcher trotz steigender Zuschüsse

Entgegen den ursprünglichen Plänen des Finanzministers soll nun der Steuerzuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung doch nicht sinken, sondern sogar leicht steigen. Im Jahr 2007 soll es ein Plus von einem Prozent geben.

Doch dass diese Summe nicht ausreichen wird, um die neuen Finanzlöcher zu stopfen, steht bereits jetzt fest. Nach Expertenberechnungen müssen allein 2008 zusätzliche 600 Millionen Euro aus Steuermitteln an die Rentenkasse überwiesen werden. Ansonsten würde der Rentenversicherungsbeitrag über die psychologisch wichtige Marke von 20 Prozent steigen, was ein verheerendes Signal für den Arbeitsmarkt darstellen würde.

Schon heute machen die Kosten für die Rentenzahlungen den zweitgrößten Posten im Bundeshaushalt aus – gleich nach den Zinsen für die Kredite.

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