Versicherungen News



Achtung: Sichern sie sich die staatliche Zulage zur Riester Rente - Hier kostenlos ihre Riester-Rente berechnen!

Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Rente mit 67 eine verkappte Rentenkürzung

Die Rente mit 67 ist umstritten und führt immer mehr zu hitzigen Diskussionen. Seitens der FDP wird die Rente mit 67 als ‚"verkappte Rentenkürzung" bezeichnet. Da bereits heute drei Viertel der Menschen zwischen 60 und 65 Jahren schon nicht mehr arbeiten, so könne man dies nicht andere bezeichnen.

Von der FDP wird eine flexible Rente ab 60 Jahren gefordert, die zwar Rentenabschläge berücksichtigt aber andererseits Hinzuverdienstmöglichkeiten zulässt. Zwischen Regierung und Opposition gehen die Meinungen über das richtige Rentenalter und das damit verbundene Modell extrem auseinander.

Unabhängig davon, mit welchem Alter der Anspruch auf Rente zukünftig beginnen wird, ist eine private Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung unumgänglich. Denn sicher ist schon heute, nur die gesetzliche Rente wird im Alter nicht reichen, um den Lebensstandard halten zu können. Für viele wird es sogar um existenzielle Sicherung gehen.


1 Kommentar

1,5 Milliarden EURO Mehreinnahmen

Die ansteigende Konjunktur macht es möglich. Für das Jahr 2007 erwarten Experten einem Pressebericht zur Folge mehrere Milliarden Mehreinnahmen. Auf die Rentenversicherung sollen davon ca. 1,5 Milliarden EURO entfallen. Zudem sollen bei der Arbeitslosenversicherung 1,5 Milliarden EURO weniger Aufwand entstehen, was auf die sich ständig verbessernde Lage am Arbeitsmarkt zurückzuführen sein dürfte.

Diese Daten sollen das Ergebnis des Jahreswirtschaftsberichtes sein, der Mitte der kommenden Woche von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) vorgelegt wird. Gemäß diesem Bericht erwartet die Bundesregierung eine deutlich verbesserte Wirtschaftsentwicklung als im Herbst des vergangenen Jahres.

Der Chef des Sachverständigenrates Bert Rürup bezeichnete diese Entwicklung als sehr erfreulich. Die Rentenversicherung schaffe sich damit endlich wieder ein kleines finanzielles Polster. Die Erhöhung der Beiträge auf 19,9 % wurde in diesem Zusammenhang von Rürup als unnötig kritisiert.

Keine Kommentare

Neuer Beitragssatz ab 01.01.2007

Ab dem 01.01.07 ändern sich die Bemessungsgrenzen und der Beitragssatz für die Rentenversicherung. Der Beitragssatz steigt von derzeit 19,5 % auf 19,9 % und ist wie bisher je zu 50 % vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.

Zudem wurde die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgelegt. Mit dieser Bemessungsgrenze wird geregelt, bis zu welchem Einkommen Beiträge abgeführt werden müssen. Die Grenze in den alten Bundesländern bleibt unverändert bei EURO 5.250 in den neuen Bundesländern steigt sie auf EURO 4.550.

Mit der Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung soll die hoch belastet Rentenkasse ein wenig entlastet werden. Zu einer Entlastung dürfte zudem die sich entspannende Lage am Arbeitsmarkt führen. Die Zahl der in sozialversicherungspflichtiger Anstellung befindlichem Arbeitnehmer führt ebenfalls zu Mehreinnahmen in der Rentenkasse

Keine Kommentare

Mit Altersteilzeit gegen Rente mit 67

Durch Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung sind Zehntausende Beschäftigte in den letzten Wochen des vergangenen Jahres noch der Rente mit 67 entgangen.

Gewerkschaftsvertreter sprachen im “Handelsblatt” von einem regelrechten Run der 52- bis 54-Jährigen auf die im Reformgesetz vorgesehene Vertrauensschutzregelung. Bei einzelnen Firmen wie der BASF und Degussa würden 80 Prozent der betroffenen Jahrgänge vorzeitig aus dem Job ausscheiden, berichtete die Zeitung am Dienstag vorab. Genaue Zahlen, wie viele Beschäftigte das Schlupfloch nutzten, gibt es allerdings nicht, da die Altersteilzeitvereinbarungen nicht zentral erfasst werden. Im Unternehmerlager wird aber von mehreren zehntausend Fällen gesprochen.

1 Kommentar

Müntefering verteidigt Rente mit 67

Die meisten Menschen in Deutschland werden laut Aussage oder Meinung von Sozialminister Franz Müntefering zufolge auch künftig nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Das sagte der SPD-Politiker bei der ersten Lesung der Gesetze zur Heraufsetzung des Rentenalters. “Die Frage ist halt, wie viel Geld sie dann haben.” Die Opposition warf der Regierung deshalb erneut vor, die Rente mit 67 laufe auf ein Kürzungsprogramm hinaus.

Die schrittweise Heraufsetzung des Rentenalters von heute 65 auf 67 Jahre soll im Jahr 2012 losgehen und 2029 abgeschlossen sein. Das heißt, die neue Altersgrenze gilt für alle ab dem Geburtsjahrgang 1964. Auch künftig soll es möglich sein, nach 35 Beitragsjahren schon mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln - allerdings mit knapp 15 Prozent Rente weniger als mit 67.

Müntefering verteidigte das Paket als alternativlos. “Wir haben ein Konzept entwickelt, von dem ich sage, es ist plausibel, es ist anstrengend, aber es hat viele gute Argumente für sich”, sagte er. Die demografische Entwicklung und längere Lebenserwartung bei gleichzeitig geringeren Geburtenraten lasse der Bundesregierung keine andere Wahl.

Keine Kommentare

Frauen, Kranke und Arbeitslose durch Rente mit 67 benachteiligt

Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung hat sich deutlich gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Rente mit 67 ausgesprochen. Vor allem die Ausnahmeregelung für langjährig Versicherte sei ungerecht, da sie bestimmte Personengruppen von vorneherein benachteilige. Arbeitslose und Versicherte, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen die 45 Pflichtbeitragsjahre nicht erfüllen können, profitieren kaum von der Ausnahmeregelung, ebenso wie viel weniger Frauen die kompletten Pflichtbeitragsjahre vorweisen können als Männer, wie Zahlen aus dem Jahr 2004 belegen. Letztendlich könnte die Ausnahmereglung in ihrer jetzigen Form dem Gleichbehandlungsgebot widersprechen, die Gesetzgebung muss sich dem Entwurf annehmen. Die erste Lesung im Bundestag ist für nächste Woche geplant.

Keine Kommentare

Neue Regelungen für Rürup-Rente

Seit dem Aufschwung der Riester-Rente ist die Rürup-Rente, die vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant sein sollte, fast in Vergessenheit geraten. Durch neue Regelungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2006 wirksam werden sollen, soll die Rürup-Rente wieder attraktiver werden. So sollen die eingezahlten Beiträge auch für Freiberufler und Selbständige ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar sein und nicht wie bisher im Einzelfall bis 4300 Euro steuerlich wirkungslos sein. Der Vorteil der Rürup-Rente besteht in den flexiblen Einzahlungsmöglichkeiten: Einmalzahlungen sind jederzeit und in unterschiedlicher Höhe möglich. Experten empfehlen den Vertragsabschluss noch in diesem Jahr durchzuführen, dann profitiert man noch von dem Basiszins von 2,75%, der ab 1. Januar 2007 auf 2,25% verringert wird.

1 Kommentar

Fondsgebundene Rentenversicherung auf dem Vormarsch

Immer mehr Deutsche denken über eine optimale Altersvorsorge nach. Fondsgebundene Rentenversicherungen erfreuen sich momentan immer größerer Beliebtheit. Oft klingen die Renditeaussichten der Versicherer mehr als verlockend. Man stelle sich vor, man zahlt 35 Jahre lang monatlich 200 Euro ein und erhält bei acht Prozent Rendite ganze 400.000 Euro vor Steuern. Eine realistische Wertentwicklung vorausgesetzt! Der größte Unterschied zur herkömmlichen Rentenversicherung ist der Umstand, dass das Geld nicht bei dem Versicherer landet, sondern fondsgebunden ist und somit ausschließlich in Fonds investiert wird, die der Sparer jedoch frei wählen kann. Die höchsten Renditen versprechen Aktienfonds, haben aber auch das größte Risiko bei schlechter Beratung und Auswahl. Bei guter Beratung können hohe Renditen erzielt werden. Als Faustformel kann man “100 minus Alter” nehmen und erhält so eine realistische Prognose, wie sich das Vermögen entwickelt. Ein Nachteil sind aber die doppelten Kosten diese Altersvorsorge. Man bezahlt hier nicht nur den Versicherer, sondern auch die Fondsgesellschaft. Der Unterschied kann bei ungeschickter Anbieterwahl mehrere zehntausend Euro betragen. Eine umfangreiche und ausführliche Beratung ist also unerlässlich, dann kann man durch diese Art der Altersvorsorge nur gewinnen.

Keine Kommentare

Kinder zählen mehrfach für Rente

Kinder zählen bei für die gezetzlichen Rentenanprüche gleich mehrfach. Für jedes Kind was nach 1991 geboren wurde wird von der Rentenversicherung eine Erziehungszeit von 3 Jahren gerechnet, für Kinder die vor dem 1.1. 1992 nur ein Jahr Erziehungszeit pro Kind. Ferner gibt es noch eine Berücksichtigung bis zum 10. Lebensjahr, diese gilt allerdings nur bei dem ältesten Kind.

Die Rentenversicherung schreibt dem Versicherten drei Pflichtbeitragsjahre gut, die Höhe berechnet sich nach dem Durchschnitteinkommen aller Versicherten, zur Zeit 78 Euro je Kind in Westdeutschland und 69 Euro in Ostdeutschland. Soll das ganze dem Vater gut gechrieben werden muss dieses beantragt werden und zählt dabei allerdings erst nach Antragsstellung, bzw. frühestens zwei Monate davor. Beantragt der Vater Erziehungsurlaub, ist also für die Erziehung der Kinder zuständig, braucht kein Antrag gestellt werden.

Für Eltern die während der ersten zehn Jahre nur eingeschränkt arbeiten und somit unter den unter den Durchsnitt der Normalverdiener fallen, gibt es einen weiteren Rentenausgleich. Es werden die Beiträge vom Einkommen um 50 % aufgestockt, allerdings höchstens bis zur durchschnittlichen Beitragshöhe aller Versicherten.

Keine Kommentare

Rente nur knapp über Sozialhilfe

Das meint zumindest Rentenexperte Bernd Raffelhüschen, ‚"Die durchschnittliche Rente wird etwas über Sozialhilfeniveau liegen". ‚"Viele Rentner werden zu unterstützen sein", sagt er voraus. Kiene guten Aussichten: die Rentenversicherung hat kein Finanzierungsproblem, aber die Bevölkerung dürfe nur noch eine Basisversicherung erwarten. In vielen Fällen dürfte die gesetzliche Renten sogar weniger als das Arbeitslosengeld II betragen, so Raffelhüschen weiter.

Der Kölner Statistiker Eckart Bomsdorf sieht das ganze aber etwas anders: Durch die Anhebung des Rentenalters verschiebe sich die zahlenmäßige Relation von Erwerbstätigen und Rentnern, wodurch die Bremswirkung des bereits bestehenden Nachhaltigkeitsfaktors bei künftigen Rentenanpassungen deutlich vermindert werde.

Raffelhüschen empfiehlt die betriebliche Altersvorsorge (BAV) stärker zu nutzen. Der Vorteil liegt hier klar auf der Hand, denn seit 2002, als das Altersvermögensgesetz im Bundestag abgesegnet wurde, ist der Betrag, der in einen BAV-Vertrag investiert wird, von Sozialversicherung und Lohnsteuer befreit.

Keine Kommentare

Mehr Rente für Schulabgänger

Damit Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sich Ausbildungssuchende, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, unbedingt bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.

Kostenlose Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fast 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Kostenloses Servicetelefon gibt es unter 0800 1000 48070

Keine Kommentare

Kein Rabatt für Eltern bei Rentenbeiträgen

Das Bundessozialgericht wies die Klage von drei kinderreichen Vätern ab, die Väter hielten die volle Beitragspflicht von Eltern zur gesetzlichen Rentenversicherung für nicht verfassungsgemäß. (Aktenzeichen: B 12 KR 16/05 R, 19/04 R und 20/04 R).

Die drei Kläger beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2001, wonach Eltern bei der Pflegeversicherung bessergestellt werden müssen als Kinderlose. Allerdings waren Sie bereits im Jahre 2003 mit der gleichlautenden Klage aus formalen Gründen vor ein und demselben Gericht gescheitert. Die Väter geben nicht auf und wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Via: Finblog)

Keine Kommentare

Der Weg zur sicheren Rente

Wie zur sicheren Rente kommen, das erklärt der Stern in einem ganz interessanten Beitrag. Der Stern erklärt, was jeder tun kann, damit die Rente später einmal stimmt. Ein Vorsorgeplan in sechs Schritten - und eine Anleitung zum Selberrechnen.

1. Die gesetzliche Rente richtig einschätzen
2. Eine Betriebsrente sichern
3. Die RiesterRente abschließen
4. Über Wohneigentum nachdenken
5. Prüfen, ob eine Lebensversicherung sinnvoll ist
6. Noch Geld übrig? Dann an die Börse!

Ein sehr lesenswerter Artikel mit guten Anregungen und Tipps zur richtigen Altersvorsorge.

Keine Kommentare

Rente für Mütter und Hausfrauen

Das “Riester”-Sparen für den Ruhestand macht es möglich, nun können sich auch Hausfrauen und Mütter mit wenig bis gar kein Einkommen ein kleines, persönliches Polster fürs Alter aufbauen, unterstützt wird das ganze durch Fördermittel des Staats. Frauen müssen dafür derzeit von ganze fünf Euro im Monat bis keinen einzigen Cent einzahlen. “Die lukrativste Geldanlage überhaupt”, ist Ines Wilck von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überzeugt.

Die wenigsten Frauen wissen allerdings von dieser Möglichkeit. Und nur wer sie in jungen Jahren ergreift, hat Zeit genug, einen ansehnlichen Rentenanspruch ansammeln. Vom Staat ist zwingend vorgeschrieben: Entweder ein Ehemann, die dreijährige Kindererziehungszeit oder wenigstens ein Mini-Job unter bestimmten Vorzeichen muss vorhanden sein. Wenn der Ehemann ein pflichtversicherter Angestellter, Beamter, Landwirt oder Berufssoldat und damit selbst Riesterfähig ist, kann die Ehefrau selbst einen eigenständigen Vertrag abschließen, selbst ohne eigenen Job und Einkommen, die Frau muß dann für ihren Partnervertrag keinen Cent an Beiträgen einzahlen. Höchstens eine Gebühr an den Anbieter.

Am besten sollte man zur nächsten Verbraucherzentrale gehen und sich alles vorrechnen lassen.

Keine Kommentare

Staatliche Rente für SED-Opfer

Ehemalige Polithäftlinge der DDR und andere Opfer der SED-Diktatur sollen künftig weiter gehende Hilfeleistungen und eine staatliche Rente erhalten. Darauf hätten sich die beiden Koalitionsparteien CDU und SPD geeinigt, berichtet die Berliner Zeitung. “Die Opfer, die schwere seelische und physische Verletzungen in der DDR-Diktatur erlitten haben, sollen materiell und politisch stärker unterstützt werden”, zitiert das Blatt den für den Aufbau Ost zuständigen Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Die Initiative sei auch ein Beitrag gegen die derzeit versuchte Geschichtsklitterung der Stasi-Pensionäre. Dem für die DDR-Aufarbeitung zuständigen SPD-Abgeordneten Markus Meckel zufolge sei die Bundesregierung entschlossen, die Entschädigung für die SED-Opfer erheblich zu verbessern, und wolle “nicht nur kleine Schrauben nachstellen”. (TAZ)

1 Kommentar

Pages: Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Next