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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Gezahlte Rentenbeiträge werden nicht erstattet

Wer als Selbstständiger hofft, die in der Vergangenheit gezahlten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse erstattet zu bekommen, sollte sich nicht zu große Hoffnung machen.

Zunächst ist eine Rückerstattung nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Der Selbstständige darf nicht mehr versicherungspflichtig sein und dies seit mindestens zwei Jahren. Zudem darf er sich nicht freiwillig gesetzlich versichern können. In einer aktuellen Entscheidung wurde vom Hessischen Landessozialgericht auf diese Rechtslage hingewiesen.

In dem Verfahren verlangte ein 45 jähriger Selbstständigen die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge aus den vergangenen Jahren in Höhe von ca. 24.000 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Der Mann begründete diese Forderung mit der Tatsache, dass er seit über zwei Jahren nicht mehr pflichtversichert sei. Er wollte das Geld nehmen und in eine private Altersvorsorge investieren.

Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Es wurde zudem ausgeschlossen, dass der Mann sich auf sein Eigentumsrecht beziehen kann, da die Rentenversicherungsbeiträge nicht verloren gegangen sind sondern der erworbene Rentenanspruch bestehen bleibt.


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Rentenerhöhung

Bereits seit mehreren Monaten wird über eine Rentenerhöhung noch in diesem Jahr spekuliert und es stand zuletzt nur noch die Zustimmung des Bundesrates zum Vorschlag der Bundesregierung aus. Diese liegt jetzt vor.

Nachdem die Rentner in Deutschland seit 2003 auf eine Rentenerhöhung verzichten mussten und damit einige Nullrunden überstehen mussten, werden die Renten jetzt zum 01.07.07 um 0,54 % erhöht. Die Erhöhung ist in Westdeutschland und in Ostdeutschland gleich hoch. 2003 hatte es in Ostdeutschland eine Erhöhung um 1,19 % gegeben und in Westdeutschland um 1,04 %.

Aufgrund der guten Konjunkturellen Entwicklung können die Rentner auch im nächsten Jahr wieder mit einer Erhöhung rechnen. Wenn man die Preisentwicklung der letzten Jahre betrachtet, ist diese Erhöhung für viele Rentner auch notwenig. Für viele wird sie allerdings trotzdem nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein und viele Rentner werden weiterhin jeden Euro zweimal umdrehen müssen.

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Aushilfe oder Minijobber

Der Frühling und der Sommer sorgen nicht nur bei vielen Menschen zu einer Steigerung der Stimmung, in den unterschiedlichsten Branchen werden jetzt auch vorübergehend Mitarbeiter gesucht. Da sind z. B. die Besitzer von Beach-Clubs, Eisverkäufer oder Gartenarbeiter um nur einige zu nennen.

Die Arbeitgeber wollen die Mitarbeiter aber nicht fest einstellen, da in der Regel absehbar ist, dass sie nur für wenige Monate benötigt werden. Sie haben daher die Möglichkeit, das benötigte Personal aus Aushilfe einzustellen, um u. a. Sozialabgaben zu sparen. Aushilfen müssen aber von Gesetzeswegen unterschiedliche Bedingungen erfüllen. So muss das Arbeitsverhältnis im Vorwege auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr geschlossen wird und das Einkommen darf 400 Euro nicht überschreiten.

Besser geeignet sind da schon Minijobs. Der Arbeitnehmer kann hier bis zu 400 Euro im Monat verdienen und vom Arbeitgeber wird eine Pauschale von 15 % an Sozialabgaben gezahlt. Der Arbeitgeber sollte beachten, dass er seinen Mitarbeiter schriftlich darauf hinweist, dass dieser die Differenz zum üblichen Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen kann, damit er den Anspruch auf Rente aufrechterhält. Erfolgt dieser Hinweis nicht, so kann es sein, dass der Arbeitgeber sich Schadenersatzpflichtig macht.

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Rente sichern trotz Minijob

Wer in einem Minijob arbeitet zahlt selbst keinen Beitrag in die Rentenkasse ein. Der Arbeitgeber zahlt 15 % des Verdienstes an die Rentenkasse. Arbeitnehmer können allerdings freiwillig die Differenz in Höhe von 4,9 % in die Rentenkasse einzahlen und somit einen Rentenanspruch aufbauen. Die Umstände hierfür wurde jetzt von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig bekannt gegeben.

Im Alter kann sich das Zahlen der Differenz, die maximal Euro 19,60 pro Monat beträgt durch eine kleine Rente auszahlen. Zudem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und kann sogar eine Rehabilitation beantragen. Auch die Zuschüsse zur Riester Rente können vom Arbeitnehmer bei Zuzahlung des Differenzbetrages ausgenutzt werden.

Wer plant, seinen Rentenbeitrag zu erhöhen sollte sich allerdings im Vorwege auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen und die genauen Umstände erklären lassen. Termine zur Beratung kann man die der Deutschen Rentenversicherung in zahlreichen Deutschen Städten machen.

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Rentenversicherung muss an vermissten Zahlen

In einem Urteil hat das Sozialgericht Dortmund jetzt entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung einem verschollenen Bergwanderer weiterhin Rente zahlen muss, auch wenn dieser bereits seit 8 Jahren verschwunden ist. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Rentenversicherung den Tod eines Menschen nicht selbst festlegen dürfe.

Verhandelt wurde die Klage eines Abwesenheitspflegers, der gegen die Einstellung der Zahlungen von der Rentenversicherung im Januar 2006 geklagt hatte. Das Amtsgericht hatte den Pfleger 1999 bestellt, für einen 1923 geborenen Rentner, der zuletzt auf einer Bergwanderung im Jahre 1999 gesehen wurde, die Verwaltung zu übernehmen. Der Man meldete sich nach dieser Wanderung nirgends und es wurde auch keine Leiche gefunden. Vom Abwesenheitspfleger wurde die Altersrente aufbewahrt und laufende Verpflichtungen gezahlt.

Die Rentenversicherung stellte die Zahlungen ein mit der Begründung, dass die Gesamtumstände den Tod des Mannes wahrscheinlich machen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Rentenversicherung nicht den Tod eines Versicherten aus eigenem Recht feststellen dürfe.

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FDP fordert flexibles Renteneintrittsalter

Der Parteichef der FDP Guido Westerwelle hat in einem Interview mit der ‚"Financial Times Deutschland" erneut gefordert, dass Arbeitnehmer, die Gesund sind auch über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten können sollten und zwar so lange wie sie selbst dies möchten. Die FDP möchte ein flexibles Renteneintrittsalter mit der Möglichkeit, zusätzlich zu arbeiten ohne dass die Rente gekürzt wird.

Das Rentenreformmodell der FDP zieht als zentralen Punkt die Flexibilisierung der Altersgrenze vor. Der mögliche Rentenbeginn solle dabei bei 60. Jahren liegen und Rentner sollten dann die Möglichkeit haben, nebenbei so viel Geld zu verdienen wie sie wollen und können. Die momentan bestehende Grenze von maximal 350 Euro Nebenverdienst soll nach Meinung der Liberalen abgeschafft werden. Im Gegenzug dazu sollen die Einkünfte, die zukünftig von den Rentnern als Nebenverdienst erzielt werden Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungspflichtig werden.

Der frühere Renteneintritt sollte Arbeitnehmer dann möglich sein, wenn die bestehenden Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sowie private Absicherungen so hoch sind, dass er keine ergänzenden Sozialleistungen benötigt. Gies gelte bis zum 65. Lebensjahr, ab dann könne jeder in Rente gehen.

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Geringe Nutzung von Teilrenten

Wer schon vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen möchte, hat dazu durchaus die Möglichkeit. Dafür gibt es die so genannte Teilrente, bei der der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf einen Teil seiner eigentlichen Rente hat, dafür aber mehr als die sonst erlaubten 350 Euro dazuverdienen darf, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Die Teilrente wird momentan allerdings nur sehr selten in Anspruch genommen.

Wer sich für die Teilrente entscheiden möchte, hat dabei drei Möglichkeiten. Er kann eine 1/3, eine halbe oder eine 2/3 Rente beantragen. Die Höhe der zulässigen Nebenverdienste richtet sich eben nach dieser gewählten Form der Teilrente. Je geringer die Teilrente desto höher die Grenze für Nebenverdienste. Was man aber auf jeden Fall berücksichtigen sollte, wenn man sich für eine Teilrente entscheiden möchte ist, dass die Teilrente in der Regel nur dann Sinn macht, wenn man auch den höchstmöglichen Nebenverdienst erzielt. Die Grenze für den zulässigen Nebenverdienst bei der geplanten Teilrente kann man beim Rentenversicherungsträger erfragen.

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Rentenversicherungsgeschäft der Zurich teilweise verkauft

Berichten zu Folge verkauft die Zurich Financial Service Group einen Teil ihres Rentenversicherungsgeschäfts in Großbritannien an die Swiss Re. Der Verkauft soll durch die britische Tochter Zurich Assurance Ltd. erfolgen. Dies geht aus einer Nachricht des Unternehmens vom Montag hervor. Die Geschäfte sollen zukünftig von der Swiss Re Tochter Life Assurance Company Ltd. weitergeführt werden.

Zwischen der Swiss Re und der Zurich Versicherung soll ein Rückversicherungsvertrag geschlossen worden sein. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Risiken und die Gewinne des Rentenversicherungsportfolios von der Zurich auf die Swiss Re zum Jahresbeginn 2007 übertragen werden sollen. Das Volumen des Übertrags von der Zurich an die Swiss Re soll bei 3,7 Milliarden GBP Aktiva und 3,9 Milliarden Passiva liegen. Den Übertrag des Portfolios will die Zurich zusammen mit der Swiss Re vornehmen, um die Swiss Re so zum Träger der Rentenversicherungen zu machen.

Der Übertrag kann erst abgewickelt werden, wenn die Zustimmung der einzelnen Gerichte und Aufsichtbehörden vorliegt. Die Zurich verfolgt mit dieser Maßnahme ihre Strategie, Finanzmittel frei zu machen um den Ausbau ihrer Angebote in bestimmten Märkten zu verstärken. Den Rentenversicherungskunden würden durch diese Maßnahmen keine Nachteile entstehen, machte das Unternehmen deutlich.

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Rente mit 67 Kauder warnt

Besonders in der SPD ist eine neue Diskussion über die Rente mit 67 aktuell erneut aufgekommen. Es gibt Zweifel, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters der richtige Weg ist, um die Rente sicherer zu machen.

Jetzt hat der Vorsitzende der Unions-Bundestagfraktion Volker Kauder die SPD davor gewarnt, die Entscheidung für eine Rente mit 67 in Frage zu stellen. Der CDU Politiker ist davon überzeugt, dass die schrittweise Anhebung des Rentenalters von jetzt 65 Jahren auf 67 Jahre der richtige Weg ist. Angesicht der demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik sei es notwendig, zukünftig länger zu arbeiten. Für Kauder ist eine neue Diskussion über die Rente mit 67 in dieser Legislaturperiode kein Thema. Prüfen müsste man in drei Jahren, ob eine Änderung der Lage eine Nachjustierung beim Renteneintrittsalter notwendig macht.

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Kontenklärung bei Rentenversicherung

Eine kleine Anfrage im Bundestag bzgl. der Kontenklärung bei der Rentenversicherung folgt die Erklärung der Bundesregierung, dass es ‚"vorrangig eine Obliegenheit der Betroffenen selbst" sei, die ordnungsgemäße Erfassung der Beschäftigungszeit sicherzustellen.

Bisher hätten viele Betroffene auf die Hinweise und auf die Aufforderungen seitens der Rentenversicherung zur Klärung des Rentenkontos nur sehr zögerlich reagiert, hieß es weiter in der Antwort. Zum jetzigen Zeitpunkt müsse man mit ca. 1,3 Millionen nicht geklärter Versicherungskonten von betroffenen Versicherungsnehmern in den neuen Bundesländern rechnen. Die Konten der Versicherten die mittlerweile in die neuen Bundesländer umgezogen sind, seien bei dieser Zahl noch unberücksichtigt.

Diese Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass jeder Bürger der einen Anspruch auf gesetzliche Rente hat, selbst auf die Dokumentation der lückenlosen Beschäftigung achten sollte, damit Ihm im Alter nicht ein Rentenanspruch entgeht, weil eventuell Nachweise nicht vorliegen.

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Rente mit 67 doch noch nicht durch?

Bei den beiden großen deutschen Parteien CDU und SPD scheinen die Zweifel an der Rente mit 67 immer größer zu werden. Einem Bericht des Spiegels kann man jetzt entnehmen, dass diese Zweifel sogar dazu führen könnten, dass die Rente mit 67 gar nicht eingeführt wird. Dies ist durchaus noch möglich, da es in dem vor kurzem verabschiedeten Gesetz eine Ausstiegsklause für das Jahr 2010 gibt. Die Klausel besagt, dass im Jahre 2010 seitens der Bundesregierung geprüft werden muss, ob die Entwicklung der Arbeitsmarklage und die soziale älterer Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Situation es zulassen, die Altersgrenzen anzuheben.

Horst Seehofer von der CSU soll für einen Ausstieg plädiert haben, da seiner Meinung nach der Anstieg des Rentenalter auf 67 Jahre nur zu einem geringen Absenken der Rentenbeiträge führen kann und nicht im Verhältnis zu den sozialen Verwerfungen stehe.

Da auch seitens der SPD ähnliche Stimmen laut wurden, bleibt die Entwicklung in dieser Angelegenheit abzuwarten und man darf gespannt sein, ob es bei einer so schwerwiegenden Entscheidung wie der Rente mit 67 tatsächlich noch zu einem Umdenken kommt.

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Zusatzleistungen bei Rürup-Rente

Bevor Sparer einen Rürup – Rentenvertrag abschließen, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, in wie weit sich die Kombination mit Zusatzleistungen für sie lohnen kann.

Die Rürup – Rente dient insbesondere Freiberuflern, Selbstständigen und gut verdienenden Angestellten als Altersvorsorge. Eine Kombination mit einem Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz kann durchaus Sinn machen, mindert aber auf jeden Fall die angesparte Altersrente. Bei der Rürup – Rente können die gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können Alleinstehende bis zu 20.000 EURO pro Jahr absetzen, Verheiratet das Doppelte. Abzugsfähig sind davon bis zu 64 %. Die Rürup – Rente ist zudem sehr flexibel, da nicht zwingend feste Beträge eingezahlt werden müssen sondern auch Einmalzahlungen möglich sind.

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Erwerbslose müssen regelmäßig zur Arbeitsagentur

Wer erwerbslos ist und das 60. Lebensjahr erreicht hat, muss regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden. Wer dies nicht tut, riskiert seinen Anspruch auf Altersrente. Der Arbeitnehmer signalisiert damit seine Bereitschaft, eine Arbeit anzunehmen.

Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichtes in Darmstadt hervor. In dem verhandelten Fall hatte ein 62 jähriger Mann drei Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen und erhielt dann von seinem früheren Arbeitgeber Pensionszahlungen. Dies teilte der Mann der Arbeitsagentur mit und er verzichtete gleichzeitig darauf, Arbeitslosengeld zu beantragen. Da er der Meinung war, für eine Vermittlung zu alt zu sein, meldete er sich nicht mehr bei der Agentur. Er war aber der Meinung weiterhin als arbeitslos registriert zu sein. Als er das 60. Lebensjahr erreicht hatte, beantragte er Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Dieses wurde von der Rentenversicherung abgelehnt, mit dem Hinweis, dass er die letzten 12 Monate nicht arbeitslos gemeldet gewesen sei.

Der Mann klagte dagegen vor Gericht. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, der Mann hätte sich auch nach Ende der Leistungsbezüge regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden müssen bzw. einen überzeugenden Nachweis liefern müssen, dass er ernsthaft und ständig in der Bemühung ist, eine Stelle zu finden.

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Rentenpflichtige Nebenjobs für Beamte

Das Landessozialgericht in Darmstadt hat entschieden, dass Beamte, die mit einem Nebenjob über 400 Euro im Monat verdienen, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen.

Verhandelt wurde der Einspruch eines Richters, der nebenbei als selbstständiger Lehrbeauftragter tätig war. Der Richter hatte die Befreiung von der Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Die von ihm erzielten Honorare lagen zwar über der Geringfügigkeitsgrenze, der Richter bezog sich jedoch darauf, dass ihm die spätere Rente aus dieser Tätigkeit voll von der Pension abgezogen werde und somit keine Gegenleistung für seine Einzahlungen bestehen würde. Seitens der Rentenversicherung wurde dieser Antrag abgelehnt.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Rentenversicherungsanstalt. Der Kläger sei als selbstständiger Dozent eindeutig versicherungspflichtig. Auch der Bezug des Richters auf die Tatsache, dass er von der eingezahlten Rente später nicht profitieren würde, konnte das Gericht nicht anerkennen. Gerade das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherung macht die Versicherungspflicht nicht abhängig von dem individuellen Schutzbedürfnis des Einzelnen.

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Kein Geschenk für Kinder

Experten raten davon ab, dass Eltern ihren Kindern eine Rentenversicherung schenken. Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen sagte dazu: ‚"Dadurch binden Eltern ihren Kindern lediglich einen Klotz ans Bein".

Solche Rentenversicherungsverträge haben häufig eine Laufzeit von 50 oder mehr Jahren. Den Kindern wird damit schon sehr früh die Möglichkeit genommen, ihr Geld flexibel für die Altersvorsorge einzusetzen und sie sich Ihr Leben lang an diese eine Art der Altersvorsorge gebunden. Nicht jeder wird es sich später leisten können, noch eine zusätzliche Absicherung abzuschließen.
Die häufigste Altersvorsorge, die Eltern für Ihre Kinder abschließen ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 25 Euro. Dies soll dann später von den Kindern übernommen werden. Sollten sich die Kinder später dann aber für einen andere Form der Altersvorsorge entscheiden wollen, so kann dies zu Schwierigkeiten und finanziellen Einbußen führen.

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