Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'
Falsche Rentenberechnungen
Wie die “Frankfurter Rundschau” berichtet, geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor, dass offenbar viele Rentner in den letzten Jahren aufgrund falscher Berechnungen zu wenig Renten bekommen haben. Das BVA hatte bei Stichproben festgestellt, dass massive Fehler bei der Anrechnung Ausbildungszeiten gemacht wurden.
Es gab Fälle, bei denen die Berufsausbildung mit einer zu kurzen Dauer oder sogar gar nicht angerechnet wurde, was auf die Rentenbescheide teilweise erhebliche Auswirkungen gehabt habe. In dem Bericht des BVA heißt es, dass die Rentenzahlung in solchen Fällen um mehr als 40 Euro monatlich zu niedrig ausgefallen war.
Aus dem Bericht geht nicht hevor, wie viele Rentner von den Berechnungsfehlern betroffen sind, auch die Deutsche Rentenversicherung konnte laut “Frankfurter Rundschau” hierzu keine konkreten Angaben machen. Es wird deshalb allen Rentnern dazu geraten, die im Rentenbescheid aufgeführten Ausbildungszeiten sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Betroffene können auf entsprechende Nachzahlungen hoffen.
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Rente mit 70 ist medizinisch unbedenklich
Die Diskussion um das Renteneintrittsalter ebbt nicht ab. Inzwischen hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gefordert, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre zu erhöhen, damit die Effekte des demografischen Wandels ausgeglichen werden können.
Rein medizinisch ist die Rente mit 70 laut der Gesetzlichen Unfallversicherung wohl unbedenklich. So erklärt Arbeitsmedizinerin Hanna Zieschang vom der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zugehörigen Institut Arbeit und Gesundheit in Dresden, dass Betriebe und Arbeitnehmer von der Arbeit im Alter profitieren können. Sowohl die Erfahrung älterer Arbeitnehmer als auch deren Motivation sprechen für ein höheren Renteneintrittsalter.
Zieschang zufolge lassen im Alter zwar bestimmte Sinnesleistungen nach, doch daneben gebe es “auch Eigenschaften, die im Alter besser werden” wie z.B. Erfahrung, Kommunikationsfähigkeiten und Flexibilität. Wichtig sei, dass der ältere Arbeitnehmer richtig und gesund eingesetzt werde und die Arbeitplatzgestaltung gut sei. In Berufen, die eine hohe körperliche Belastung und Verschleißerscheinungen mit sich bringen, könnten die Betroffenen durch lebenslanges Lernen und Berufswechsel ebenfalls ein Arbeiten bis an die Altersgrenze erreichen, so Zieschang.
Keine KommentareSozialversicherungsausweise werden verschickt
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover weist darauf hin, dass alle Jugendlichen, die in diesen Tagen ins Berufsleben starten, ihren Sozialversicherungsausweis zugesendet bekommen. Jeder Arbeitnehmer besitzt einen solchen Ausweis, ganz egal, ob er einen Minijob ausführt, in der Ausbildung ist oder aber einen Managerposten innehat.
In dem Sozialversicherungsausweis stehen Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum) und die Sozialversicherungsnummer. Diese begleitet den Arbeitnehmer ein Leben lang, auch wenn er die Arbeitsstelle wechselt. Der Sozialversicherungsausweis dient auch als Nachweis für die legale Beschäftigung des Arbeitnehmers.
Der Ausweis sollte immer sorgfältig aufbewahrt werden und beim ersten Erhalt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben überprüft werden, rät die Deutsche Rentenversicherung. Nur dann ist gewährleistet, dass die Beiträge für die spätere Rente auch von Beginn an richtig verbucht werden. Wer Fragen zum Sozialversicherungsausweis hat, kann sich über die kostenlose Service-Hotline an die Experten der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Keine KommentareStreit um Rentengarantie
In der Union verstärkt sich der Streit um die Rentengarantie, nachdem Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) sich für eine Abschaffung der Rentengarantie ausgesprochen hat. Brüderle plädierte dafür, die erst 2009 beschlossene Rentengarantie nach dem Abflauen der Wirtschaftskrise wieder abzuschaffen. Grund: Bei sinkenden Löhnen verhindere sie einen Rückgang der Renten.
Der Wirtschaftsflügel der CDU unterstützt Brüderles Vorschlag. So erklärte Unions-Vizefraktionschef Michael Fuchs (CDU) gegenüber der “Frankfurter Rundschau”, dass nicht nur Arbeitnehmer durch die Krise belastet werden dürfen, sondern dass auch Rentnern Rentenkürzungen zugemutet werden müssen, wenn Arbeitnehmer Lohnkürzungen hinnehmen müssten. Auch von den Arbeitgebern erhielt Brüderle Unterstützung.
Kategorisch abgelehnt wird der Vorschlag dagegen von der Opposition. Der Juso-Bundesvorsitzende Sascha Vogt warf der Koalition vor, eine Umverteilung von unten nach oben durchsetzen zu wollen und Linke-Parteichef Klaus Ernst wies darauf hin, dass die Rentengarantie gesetzlich verankert sei und es dabei auch bleiben müsse.
Keine KommentareRV zahlt keine privat genutzte Gleitsichtbrille
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund, muss die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Gleichtsichtbrille, die beruflich benötigt, aber auch privat genutzt wird, nicht übernehmen (Az.: S 26 R 309/09).
Im konkreten Fall klagte ein arbeitsloser Industriekaufmann aus Iserlohn auf Kostenerstattung seiner Gleichtsichtbrille. Ihm zufolge hindere ihn seine Sehbehinderung daran, einen Arbeitsplatz zu finden, so dass er die Gleitsichtbrille beruflich dringend benötige.
Das Dortmunder Gericht wies die Klage auf Kostenerstattung durch die Deutsche Rentenversicherung jedoch ab. Die Richter erklärten, dass eine Kostenerstattung nur dann infrage käme, wenn die Brille ausschließlich für eine bestimmte berufliche Tätigkeit genutzt werde. Im verhandelten Fall würde die Brille jedoch auch zum privaten Lesen genutzt werden. Allerdings hätte die Rentenversicherung eine etwaige Kostenübernahme durch die Krannkenkasse überprüfen müssen. Dazu hieß es, dass die Sehbeeinträchtigung des Klägers dazu jedoch in keinem hierfür ausreichenden Umfang vor liegt.
Keine KommentareZeiten der Kindererziehung auf Rente angerechnet
Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mitteilt, werden aktuell bei rund 9,4 Millionen Renten Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt. Dabei entfallen rund 97% der Anrechnung auf Frauen und nur 3% auf Männer.
Bei dem Elternteil, das die Erziehung des Kindes übernimmt, kann diese Zeit auf die Rente angerechnet werden. Wenn beide Elternteile ihr Kind gemeinsam erziehen, kann die Erziehungszeit dennoch nur einem Elternteil angerechnet werden. In diesen Fällen ist zu empfehlen, dass sich die Eltern vorab darüber einigen, wem die Erziehungszeit der Kinder zugeordnet werden soll.
Kindererziehungszeiten wirken rentensteigernd, je nach Geburtsjahrgang des Kindes werden das erste Erziehungsjahr (Geburten bis 1991) oder die ersten drei Jahre (Geburten ab 1992) auf die Rente angerechnet. Dabei werden die Berechtigten gleichgestellt mit Versicherten, die über das Durchschnittseinkommen von derzeit rund 32.000 Euro pro Jahr verfügen. Aktuell ergibt sich für ein Jahr Kindererziehung eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro in den alten Bundesländern und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern.
Keine KommentareImmer mehr Rentenzahlungen ins Ausland
Laut der Stiftung Warentest, die sich auf die Angaben der Deutschen Rentenversicherung beruft, leben derzeit etwa 1,6 Millionen Rentner, die eine gesetzliche Rente aus Deutschland bekommen, im Ausland. Damit hat sich die Zahl der im Ausland lebenden deutschen Rentner innerhalb der letzten 18 Jahre (seit 1992) verdoppelt. Die Angaben basieren auf den neusten statistischen Daten der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31. Dezember 2009.
Die meisten Rentner, die hier Rente beziehen, aber außerhalb von Deutschland leben, sind ausländische Staatsangehörige, die früher hier gearbeitet und somit auch Rentenansprüche erworben haben. Daneben gibt es 200.000 Deutsche, die nach einem Arbeitsleben in Deutschland ihren Ruhestand und Lebensabend im Ausland verbringen wollen.
Mehr als die Hälfte (60%) der Renten, die ins Ausland gezahlt werden, gehen in EU-Länder, in andere europäische Länder werden fast 300.000 Renten überwiesen. Ebenso viele Rentenleistungen werden in Länder außerhalb Europas erbracht, darunter über 110.000 Renten in die USA.
Keine KommentareRentengarantie bei privater Rentenversicherung
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass private Rentenversicherungen zukünftig verpflichtet sind, ihren Kunden eine bestimmte Rente zu garantieren. Das kann entweder in Form eines Geldbetrages oder durch einen Rentenfaktor geschehen. Der Rentenfaktor ist wesentlicher Bestandteil bei der Berechnung der Rente, er gibt die monatliche Rente bei einem angesparten Kapital von 100.000 Euro an. Der Rentenfaktor darf bis zum Beginn der Rente noch geändert werden, aber er muss (auch bei Fondspolicen) mindestens den vorher garantierten Faktor betragen.
Für Verträge, die ab Juli 2010 geschlossen werden, gilt, dass die Versicherer diese Vorgaben schon bei Vertragsbeginn erfüllen. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, nun nachträglich einen garantierten Rentenfaktor (oder aber einen Geldbetrag) zu nennen. Ausnahme: Wenn die Berechnung des Rentenfaktors im Vertrag genau erklärt wird, ist eine explizite Nennung nicht erforderlich.
Wenn diese Angaben nicht im Vertrag enthalten sind oder nicht entsprechend nachgebessert werden, dass entfällt die Steuerbegünstigung der Rentenversicherung. Für alle Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, gilt die steuerliche Begünstigung weiterhin. Das ist auch dann der Fall, wenn hier kein Rentenfaktor garantiert wurde.
Keine KommentareRentenversicherungsanträge online stellen
Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen neuen Service an: Ab sofort können Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung auch online gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin bezeichnet dies Erweiterung der Dienstleistungen als modern, wirtschaftlich und bürgernah.
Über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de kann nun die Online-Antragstellung erfolgen. Der hier ausgefällte Antrag wird elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung geschickt, wo er bearbeitet wird. Zusätzlich muss ein unterschriebenes Formular per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt werden (ähnlich wie beim Elster-Verfahren bei den Finanzämtern). Dies ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller eine Signaturchipkarte mit elektronischer Unterschrift verwendet.
Versicherte, die sich bei dem Ausfüllen des Antrags unsicher sind, können sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger beraten und helfen lassen. Auch die Gemeindebehörden, Versicherungsämter oder -berater können hierbei behilflich sein. Außerdem stehen Mitarbeiter des kostenloses Servicetelefons der Deutschen Rentenversicherung auch zur Verfügung, wenn bei der Antragstellung Fragen auftreten sollten.
Keine KommentareRV: Geburtsdatum kann nicht nachträglich geändert werden
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt ist immer das Geburtsdatum für den Bezug für Leistungen aus der Rentenversicherung entscheidend, unabhängig davon, ob dieses stimmt oder nicht (Az.: L 2 R 362/09). Eine nachträgliche Änderung des Geburtsdatums ist nicht möglich, selbst wenn es sich hierbei um eine Korrektur handelt.
Im konkrete Fall ging es um einen Mann, der in Äthiopien oder Eritrea geboren wurde und 1984 nach Deutschland einreiste. Bei der Rentenversicherung gab er im Jahr 1992 das Geburtsjahr 1964 an. 2001 reichte der Mann dann eine Urkunde vom Außenministerium in Eritrea ein, auf der sein Geburtsjahr mit 1960 angegeben war. Die Rentenversicherung weigerte sich, seine Versicherungsdaten zu korrigieren und erklärte, dass nur das zuerst angegebene Geburtsdatum verbindlich sei. Damit wolle man einen Missbrauch von Sozialleistungen verhindern.
Die Richter stimmten dieser Entscheidung zu und erklärte, es solle ausgeschlossen werden, dass ausländische Bürger gegenüber den Deutschland geborenen Versicherten bessergestellt werden. Dies sei aber der Fall, wenn nachträglich ein Geburtsdatum geändert wird, was in manchen ausländischen Rechtsordnungen durchaus möglich ist. Es wurde keine Revision gegen das Urteil zugelassen.
Keine KommentareRV muss Hörgerät für lauten Arbeitsplatz bezahlen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts in Frankfurt/Main haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz dies erfordert, einen Anspruch auf ein Spezialhörgerät, das von der Rentenversicherung bezahlt wird (Az.: S 6 R 834/08). Die “Aachener Zeitung” weist darauf hin, dass die bisherige Rechtsprechung mit dem Urteil deutlich ausgeweitet wird, denn bislang musste die Rentenversicherung nur bei Arbeitnehmern zahlen, die ein hervorragendes Hörvermögen besitzen müssen, wie z.B. bei Orchestermusikern. Mit dem Frankfurter Urteil wird der Anspruch auf ein solches Spezialhörgerät von der Art der Tätigkeit entbunden. Er besteht nun sobald die Bedingungen am Arbeitsplatz ein Hörgerät erfordern.
Im konkreten Fall hatte ein 51-jähriger Industrieelektroniker geklagt, der in der Produktionskontrolle in einer Reifenfirma arbeitet. Weil er hochgradig schwerhörig ist und sich in der lauten Werkshalle nicht mehr per Telefon kommunizieren konnte, wollte er von der Rentenversicherung ein spezielles Hörgerät bezahlt bekommen. Dies lehnte die Rentenkasse jedoch mit Verweis auf seine Krankenkasse ab. Sie begründete dies damit, dass sein Beruf kein besonderes Hörvermögen voraussetze, sie aber nur dann für die Kostenübernahme zuständig sei.
Dieser Argumentation folgte das Frankfurter Gericht nicht. Es sei egal, ob der Beruf ein besonderes Hörvermögen erfordere, vielmehr sei die konkrete Tätigkeit am Arbeitsplatz entscheidend. Und um diese auszuführen, bräuchte der Kläger ein Hörgerät. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Keine KommentareTelefonbetrüger versprechen Rentennachzahlung
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Telefonbetrügern, die sich als Mitarbeiter der Rentenversicherung ausgeben. Sie versprechen den Angerufenen eine Rentennachzahlung und verlangen hierfür die Kontoverbindung der Betroffenen. Vor allem ältere Menschen haben sich mit entsprechenden Meldungen an die Behörde gewandt. Neben der Frage nach der Kontoverbindung fragen die Betrüger auch noch weitere persönliche Daten ab.
Ein Sprecher der Rentenversicherung in Münster erklärte, dass es sich hierbei offenbar um eine neue Masche von Betrügern handelt, die bundesweit im Einsatz sind. Teilweise kennen die Anrufer sogar schon die Kontoverbindung der angerufenen Personen und wollen dann mit ihrem Anruf angeblich nur die Daten abgleichen, berichtet der Sprecher, der dies als besonders verunsichernd für die Anrufer bezeichnet.
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass echte Mitarbeiter der Behörde niemals telefonisch Bankdaten von ihren Versicherten abfragt. Sollte es Nachzahlungen geben, so würden die betroffenen Versicherten im Vorfeld schon schriftlich darüber informiert werden, heißt es.
Keine KommentareRentenversicherungspflicht für selbstständigen Nebenjob
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom 2. März 2010 sind Selbstständige mit nur einem Auftraggeber auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie gleichzeitig eine Beschäftigung als Angestellter haben (Az.: B 12 R 10/09 R).
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die als angestellte Krankenschwester in einem Krankenhaus arbeitet. Von ihrem Gehalt werden ihr automatisch die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Nebenbei arbeitet die Frau im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Handelsvertreterin von einer einer einzelnen Firma. Die Rentenversicherung war der Ansicht, dass auch für diese Tätigkeit Rentenversicherungsbeiträge anfallen, wogegen die Krankenschwester jedoch klagte.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab der Frau zunächst Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass sie – unter Berücksichtigung ihrer Einnahmen aus der Krankenhaus-Arbeit, die mehr als die Hälfte ihres Gesamteinkommens ausmachen – “nicht im Wesentlichen” nur für einen Arbeitgeber (in diesem Fall die Firma) tätig gewesen sei.
Dem widersprach jedoch das Bundessozialgericht, nachdem die Deutsche Rentenversicherung gegen das Urteil des Landessozialgerichts Revision eingelegt hatte. Nach Ansicht der Kasseler Richter muss die selbstständige Tätigkeit für sich alleine, also unabhängig von der Beschäftigung als Angestellte betrachtet werden. Da die Klägerin hierbei jedoch tatsächlich nur einen Auftraggeber gehabt habe, seien ihre Einnahmen auch rentenversicherungspflichtig.
Keine Kommentare31.3. endet Frist für freiwillige RV-Beiträge
Die Frist zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2009 endet am 31. März. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg hin.
Mit freiwilligen Rentenbeiträgen können Versicherte ihre spätere Rente erhöhen, Wartezeiten erfüllen und Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten.Vor allem für Versicherte, die momentan keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wie z.B. Hausfrauen oder auch manche Selbstständige, ist die Aufrechterhaltung der Anwartschaften wichtig. Vorausgesetzt sie wollen sich den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Der Anspruch kann aufrecht erhalten werden, wenn die Betroffenen vor dem Jahr 1984 die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) erfüllt haben und seitdem ein lückenloses Versicherungskonto nachweisen können.
Wie hoch der freiwillige Beitrag ist, kann der Versicherte selbst entscheiden, er muss aber mindestens 79,60 Euro und darf höchstens 1074,60 Euro monatlich betragen. Bei weiteren Fragen rund um die freiwilligen Beiträge gibt jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft.
Keine KommentareDRVB: Gefälschte Schreiben unterwegs!
Aus aktuellem Anlass warnt die Deutsche Rentenversicherung Bund erneut vor einfallsreichen Trickbetrügern. Derzeit erhalten Versicherte und Rentner gefälschte Schreiben mit dem Absender “DRVB, Ruhrstraße 12, 10709 Berlin, Ansprechpartner: Fr. Mey”. Als Betreff wird die “Überprüfung Versicherungskonto” angegeben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund betont, dass diese Schreiben nicht von ihr stammen.
In dem Schreiben, dem ein Übersichtsblatt beiliegt, werden die Empfänger zur Aktualisierung ihrer persönlichen Daten auf dem genannten Blatt aufgefordert. Dieses sollen sie dann entweder per Fax oder per Post an eine Adresse in Stuttgart senden. Die Adresse lautet “RV-Datencenter, Libanonstraße 84, 70186 Stuttgart”. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es unter der angegeben Adresse keine Einrichtung oder Außenstelle von ihr gibt.
Mit dieser Masche eines vermeintlich offiziellen Behördenschreibens versuchen die Trickbetrüger wieder einmal, die persönlichen Daten der Empfänger zu erhalten. Es wird ausdrücklich vor einer Beantwortung des oben genannten Schreibens gewarnt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät allen Versicherten und Rentnern dringend dazu, grundsätzlich vorsichtig mit der Weitergabe persönlicher Daten wie Adresse oder Bankdaten zu sein. Wer unsicher ist, ob ein bestimmtes Schreiben oder ein Anruf von der Deutschen Rentenversicherung Bund stammt, sollte lieber bei dem kostenlosen Servicetelefon nachfragen.
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