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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

31.3. endet Frist für freiwillige RV-Beiträge

Die Frist zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2009 endet am 31. März. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg hin.

Mit freiwilligen Rentenbeiträgen können Versicherte ihre spätere Rente erhöhen, Wartezeiten erfüllen und Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten.Vor allem für Versicherte, die momentan keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wie z.B. Hausfrauen oder auch manche Selbstständige, ist die Aufrechterhaltung der Anwartschaften wichtig. Vorausgesetzt sie wollen sich den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Der Anspruch kann aufrecht erhalten werden, wenn die Betroffenen vor dem Jahr 1984 die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) erfüllt haben und seitdem ein lückenloses Versicherungskonto nachweisen können.

Wie hoch der freiwillige Beitrag ist, kann der Versicherte selbst entscheiden, er muss aber mindestens 79,60 Euro und darf höchstens 1074,60 Euro monatlich betragen. Bei weiteren Fragen rund um die freiwilligen Beiträge gibt jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft.


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DRVB: Gefälschte Schreiben unterwegs!

Aus aktuellem Anlass warnt die Deutsche Rentenversicherung Bund erneut vor einfallsreichen Trickbetrügern. Derzeit erhalten Versicherte und Rentner gefälschte Schreiben mit dem Absender “DRVB, Ruhrstraße 12, 10709 Berlin, Ansprechpartner: Fr. Mey”. Als Betreff wird die “Überprüfung Versicherungskonto” angegeben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund betont, dass diese Schreiben nicht von ihr stammen.

In dem Schreiben, dem ein Übersichtsblatt beiliegt, werden die Empfänger zur Aktualisierung ihrer persönlichen Daten auf dem genannten Blatt aufgefordert. Dieses sollen sie dann entweder per Fax oder per Post an eine Adresse in Stuttgart senden. Die Adresse lautet “RV-Datencenter, Libanonstraße 84, 70186 Stuttgart”. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es unter der angegeben Adresse keine Einrichtung oder Außenstelle von ihr gibt.

Mit dieser Masche eines vermeintlich offiziellen Behördenschreibens versuchen die Trickbetrüger wieder einmal, die persönlichen Daten der Empfänger zu erhalten. Es wird ausdrücklich vor einer Beantwortung des oben genannten Schreibens gewarnt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät allen Versicherten und Rentnern dringend dazu, grundsätzlich vorsichtig mit der Weitergabe persönlicher Daten wie Adresse oder Bankdaten zu sein. Wer unsicher ist, ob ein bestimmtes Schreiben oder ein Anruf von der Deutschen Rentenversicherung Bund stammt, sollte lieber bei dem kostenlosen Servicetelefon nachfragen.

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Rentenversicherung warnt: Trickbetrüger unterwegs!

Die Deutsche Rentenversicherung warnt aus aktuellem Anlass wieder erneut vor Trickbetrügern. Die Betrüger versuchen mit Rentnern am Telefon einen Termin für einen persönlichen Besuch in deren Wohnung zu vereinbaren. Grund für die Kontaktaufnahme ist eine angebliche Rentennachprüfung, die vorgenommen werden müsse.

Eine solche Aktion wird definitiv nicht von der echten Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Die Rentenversicherung betont ausdrücklich, dass es sich bei den Anrufern keinesfalls um Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Auch seien die fragwürdigen Anrufer keinesfalls von der Rentenversicherung beauftragt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass selbst in Fällen, in denen eine Nachprüfung der Rente erforderlich wird, niemals aus diesem Grund ein persönlicher Besuch vonnöten ist. Deshalb sollten betroffene Rentner den Besuchern auf keinen Fall Zutritt zu ihrer Wohnung oder ihrem Haus gestatten. Es ist zu vermuten, dass diese Personen unlautere Absichten verfolgen.

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Tausende falsche Rentenbescheide in Sachsen

Laut den aktuellen Statistiken des Dresdner Sozialministeriums und der Mitteldeutschen Rentenversicherung ist ein Großteil der in Sachsen erteilten Rentenbescheide fehlerhaft oder unvollständig. Das berichtet die “Sächsische Zeitung” am heutigen Dienstag. Pro Jahr werden in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt rund 100.000 Rentenbescheide verschickt. In den letzten Jahren wurde gegen jeweils mehr als 15.000 Bescheide Widerspruch eingelegt. Der Zeitung zufolge ergaben entsprechende Überprüfungen, dass mehr als 20% aller Widersprüche berechtigt waren und stattgegeben wurden.

Nach den Schätzungen des Sozialverbands VdK Sachsen sind rund 80% der Rentenbescheide nicht korrekt. Die Gründe für die vielen Fehler liegen zum einen in Fehlern bei den Behörden, zum anderen aber auch in den nicht vollständig eingereichten Unterlagen, heißt es. Die Differenzbeträge belaufen sich laut VdK-Geschäftsführer Ralph Beckert in der Regel um wenige Euro pro Monat.

Beckert rät allen Verbrauchern, ihre Rentenbescheide gründlich zu kontrollieren und fehlerhafte Angaben unverzüglich korrigieren zu lassen. Wer zu lange wartet, dem kann es passieren, dass es schwierig wird, die notwendigen Papiere zu besorgen. Bei bereits erteilten Bescheiden verfallen allerdings Nachforderungen nach vier Jahren, deshalb sollte man sich hier nicht zu lange Zeit lassen.

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Rentenversicherung: Wieder Betrüger unterwegs!

Die Deutsche Rentenversicherung in Berlin warnt erneut vor Trickbetrügern, die sich vor allem Rentner als Opfer suchen. Den Angaben nach würden zur Zeit wieder viele Ruheständler von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Post angerufen werden.

Diese Personen erklären den Angerufenen, dass sie einen Rentenbescheid der BfA (die seit 2005 Deutsche Rentenversicherung Bund heißt) bei ihnen persönlich abgeben müssten. Hierzu müssten sie nun einen Termin vereinbaren, um das Schreiben zu übergeben.

Wahrscheinlich wollen sich die Betrüger auf diese Weise Zutritt zu der Wohnung ihrer Opfer verschaffen. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass es keinen Auftrag von ihr an die Deutsche Post gibt, Rentenbescheide nach Terminvereinbarung persönlich zu überreichen. Diese Bescheide werden immer mit der ganz normalen Briefpost zugestellt.

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Versicherungspflicht bei doppelter Beschäftigung

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss ein selbstständiger Handelsvertreter ohne weitere beitragspflichtige Angestellte, der nur für ein einziges Unternehmen tätig ist, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob er in einem zusätzlichen abhängigen Beschäftigungs-Verhältnis bereits Beiträge entrichtet (Az.: B 12 R 7/08 R). Darauf weist das VersicherungsJournal hin.

Im konkreten Fall ging es um einen rentenversicherungspflichtigen Angestellten, der bis Ende 2003 ein jährliches Bruttogehalt von rund 32.000 Euro erhielt. Seit August 2002 arbeitete der Mann zusätzlich als selbstständiger Handelsvertreter für ein anderes Unternehmen, von dem er 2002 und 2003 zwischen 18.000 und 19.000 Euro an Provisionen erhielt. Die Deutsche Rentenversicherung forderte von ihm aufgrund dieser Tätigkeit die Hälfte des Regelbeitrags für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung.

Dagegen klagte der Mann und bekam in zweiter Instanz, bei dem zuständigen Landessozialgericht Recht. Das Bundessozialgericht schloss sich diesem Urteil jedoch nicht an, sondern wies die Klage des Mannes als unbegründet zurück. Die Richter erklärten, dass grundsätzlich jeder Versicherungspflicht-Tatbestand separat zu beurteilen sei. Ausschlaggebend sei deshalb nur, dass der Kläger als selbstständiger Handelsvertreter tätig war und keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigte.

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Schulbuch von der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt ein Schulbuch mit dem Titel “Unsere Sozialversicherung” heraus, das sie Schülern und Berufsanfängern als Unterrichtsmaterial kostenlos zur Verfügung stellt. In der aktuellen Auflage erfahren die Leser hier alle wichtigen Informationen über die Sozialversicherung in Deutschland, darunter auch Wissenswertes über die Rente mit 67, den Gesundheitsfonds oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Sowohl Einzelexemplare als auch ganze Klassensätze können direkt bei der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin angefordert werden. Die Bestellung kann wahlweise telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen.

Das Buch wurde im Rahmen der Jugendinitiative “Rentenblicker” der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht. Diese Initiative, in deren Mittelpunkt das gleichnamige Internetportal steht, bietet Jugendlichen umfassende Informationen rund um die Altersvorsorge und Rente.

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Rentenversicherung bietet Firmenservice für Arbeitgeber

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover bietet Arbeitgebern einen neuen Firmenservice. Hier könnten Unternehmensleiter erfahren, was sie für eine gesunde Belegschaft tun können. Bei einer gesunden Belegschaft reduzieren sich die Krankschreibungen und somit auch die krankheitsbedingten Personalausfälle, die je nach Krankheitshäufigkeit und -dauer hohe Kosten verursachen können.

Bei dem Beratungsservice für Firmen wird darauf geachtet, dass die Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt der Mitarbeitergesundheit und deren Fachwissen mit möglichst wenig Aufwand ein- und durchgeführt werden können. Wichtig ist, dass schon bei den ersten Anzeichen von gesundheitlichen Problemen Maßnahmen wie z.B. eine zielgerichtete Rehabilitation getroffen werden. Wenn akute oder chronische Erkrankungen rechtzeitig erkannt werden, kann sofort mit einer Therapie begonnen werden, die auf die Bedingungen am Arbeitsplatz abgestimmt ist und so eine optimale Behandlung gewährleistet.

Den Service können alle Arbeitgeber vom Kleinbetrieb bis zum Großkonzern in Anspruch nehmen.

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Rentenversicherung: Keine Beitragssenkung 2012

Die Stiftung Warentest weist auf die neusten Prognosen der Deutschen Rentenversicherungen hin, die eine Beitragssenkung im Jahr 2012 unwahrscheinlich machen. Laut den Prognosen steigt die Zahl der Arbeitslosen von aktuell 3,5 Millionen im nächsten Jahr auf 4,6 Millionen. Dadurch sinken die Beitragseinnahmen der Deutschen Rentenversicherung und es wird nicht mehr möglich sein, die Rücklagen bis Ende 2011 auf 1,5 Monatsausgaben aufzufüllen. Eine Senkung der Beiträge 2012 setzt aber eine gute Rücklage voraus.

Die Rücklage beträgt aktuell 16,2 Milliarden Euro und bleibt im laufenden Jahr den Schätzungen zufolge auch unverändert. Experten gehen aber davon aus, dass die Rücklage bis Ende 2011 auf 11,2 Milliarden Euro schrumpft, was 0,7 Monatsausgaben entspräche.

Ursprünglich wurde im Rentenbericht der Bundesregierung von 2008 erwartet, dass 2012 der Rentenbeitrag von derzeit 19,9% auf 19,2% gesenkt werden kann.

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Skandia: Neue fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbetrag

Die Skandia Lebensversicherung AG bringt eine neue fondsgebundene Rentenversicherung auf den Markt, bei der die Kunden und Vermittler aus über 200 Qualitätsinvestments wählen können, die vorab von den Skandia-Anlageexperten selektiert wurden. Ein Wechsel zwischen diesen Fonds ist beliebig oft und ohne zusätzliche Kosten möglich. Unter den insgesamt 212 angebotenen Investmentfonds befinden sich auch “grüne” Fonds, d.h. Fonds, die sich durch Nachhaltigkeit auszeichnen.

Bei der “Skandia Investmentpolice” handelt es sich um eine Einmalbeitragspolice, die laut Experteneinschätzung besonders für Kunden interessant ist, die ihr Vermögen langfristig anlegen möchten. Unabhängig von der Anzahl der Fondswechsel bleiben sämtliche erzielten Erträge und Kursgewinne bis zum Auszahlungstermin abgeltungssteuerfrei. Der Kunde hat die Wahl zwischen der Auszahlung in Rentenform oder als Kapital. Skandia-Vertriebschef für Deutschland, Hermann Schrögenauer, sieht in dem Produkt viele Vorteile vereint: Investmentqualität, Flexibilität und Transparenz.

Gleichzeitig können bis zu 10 verschiedene Investmentfonds ausgewählt werden, die Mindestanlagesumme liegt bei 10.000 Euro. Während der Laufzeit können Zuzahlungen ab 2500 Euro und Teilauszahlungen ab 1000 Euro vorgenommen werden. Die Mindestlaufzeit der Skandia Investmentpolice beträgt 5 Jahre und Auszahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

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Deutsche Rentenversicherung fragt nach steuerlicher Identifikationsnummer

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit der Mitteilung über Rentenzahlungen den zuständigen Stellen in der Finanzverwaltung auch die so genannte steuerliche Identifikationsnummer der Bürger anzugeben. Diese Identifikationsnummer gibt es seit dem letzten Jahr und wurde vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben.

Medienberichten zufolge konnte diese Identifikationsnummer zwar für den Großteil der Rentner in Deutschland jedoch bei rund 430.000 Rentnern nicht ermittelt werden. Die Betroffenen werden deshalb nun von der Deutschen Rentenversicherung direkt angeschrieben und nach der Nummer befragt.

In dem beigefügten Anschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Identifikationsnummer nur der Übermittlungspflicht der Rentenversicherung an die Finanzverwaltung dient und unabhängig davon ist, ob für den einzelnen Rentner eine Steuerpflicht besteht oder nicht. Die schriftlichen Anfragen der Rentenversicherung wurden ab Mitte Juni verschickt und sollten die betroffenen Rentner in diesen Tagen erreichen.

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Austritt aus der Rentenversicherung

Die “Bild”-Zeitung weist darauf hin, dass ein Austritt aus der Rentenversicherung generell für Beschäftigte, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht möglich ist. Allerdings können sich bestimmte Personenkreise wie Lehrer und Erzieher, selbstständig tätige Handwerker, die nicht angestellt sind, von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung beschränkt sich dann allerdings nur auf die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit und erfolgt nur auf Antrag.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Austritt aus der privaten Rentenversicherung möglich. Viele, die vor Jahren eine solche Rentenversicherung zur Altersabsicherung abgeschlossen haben, denken über einen Austritt aus der Rentenversicherung nach, da sie in der heutigen Zeit die Prämien aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht mehr bezahlen können.

Der “Bild”-Zeitung zufolge macht der aus der privaten Rentenversicherung Austretende Verluste, da er nur den derzeitigen Rückkaufswert ausbezahlt bekommt. Je nach Gesellschaft kann es zwischen fünf und zwölf Jahren dauern, bis man überhaupt erst die eingezahlten Beiträge wieder zurückbekommt. Allerdings kann durch einen Verkauf der Versicherung mehr erzielt werden, da der Wert der Versicherung höher als der Rückkaufswert ist. Ein Käufer kann die Versicherung weiter nutzen und somit wird auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

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Rentenversicherung vergütet Nachbetreuung von Reha-Patienten

Die “Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherung der in der Rehabilitation erzielten Ergebnisse”, die zwischen dem badenwürttembergischen Landeshausärzteverband und der Deutschen Rentenversicherung getroffen wurde, sieht vor, dass Hausärzte, die Mitglied im Verband sind, die Nachbetreuung von Reha-Patienten vergütet bekommen.

Wie Verbandschef Dr. Berthold Dietsche beim Landeshausärztetag in Stuttgart mitteilte, sei diese Vereinbarung der erste Vertrag dieser Art. Verbandsvize Dr. Frank-Dieter Braun bestätigte, dass die Vereinbarung bereits seit Februar besteht und ab sofort gültig ist.

Demnach erhalten Hausärzte, die “zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Mitglieder des Landesverbandes sind” 25,20 Euro für die Dokumentation des Rückkehrgesprächs mit einem Patienten nach der Reha. Der Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung liegt den Hausärzten vor, so die aerztezeitung.de. Diese Dokumentation müssen die Ärzte an die Rentenversicherung in Baden-Württemberg schicken. Auch für eine Expertise über den aktuellen Gesundheitszustand 12 Monate nach der Reha-Maßnahme erhalten die Ärzte die gleiche Vergütung.

Laut Hausärzteverband soll der Vertrag zunächst zwei Jahre erprobt werden. Nach einer anschließenden Evaluation soll er auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werden.

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Rentenversicherung bei Kurzarbeit

Wenn ein Betrieb Kurzarbeit anmelden möchte, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten an einer Betriebsstätte des Unternehmens muss betroffen sein und es muss sich dort ein Arbeitsausfall von über 10% ergeben. Vor Inkrafttreten der Kurzarbeit wird von der Arbeitsagentur geprüft, ob alle betroffenen Beschäftigten des Resturlaub des vergangenen Jahres bereits komplett abgebaut haben, allerdings ist dies keine Verpflichtung der Arbeitnehmer.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bleibt der Rentenversicherungsschutz während der Kurzarbeit in vollem Umfang erhalten. Wie bei der normalen Arbeit übernehmen hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge. Diese werden auf Basis des tatsächlich erzielten Entgelts gezahlt. Der Rentenversicherung zufolge wird hierzu ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt, um zu verhindern, dass die Beschäftigten durch ihre geringere Vergütung noch weitere Nachteile haben. Dabei wird die Differenz zwischen dem ursprünglichen Gehalt und dem Kurzlohn berechnet, von der 80% als Arbeitslohn gelten. Für diesen müssen zusätzliche Rentenbeiträge gezahlt werden, allerdings werden diese Zusatzbeiträge allein vom Arbeitgeber getragen. Somit sind Betroffene auch bei Kurzarbeit im Fall einer Erwerbsminderung geschützt und haben auch bei der späteren Altersrente kaum Einbußen.

Kurzarbeit kann 18 Monate durchgeführt werden, der Lohn beträgt in dieser Zeit 60% des letzten Nettolohns. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67% des letzten Nettolohns.

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Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell

Mit Hilfe des “Hamburger Modells” sollen Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit nicht arbeiten konnten, sukzessive wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Je nach Fall dauert dies einige Wochen bis Monate. Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn betont Medienberichten zufolge, dass dem Arbeitgeber hierdurch keine Kosten entstehen, sondern die Maßnahme von der Kranken- und Rentenversicherung finanziert wird, vorausgesetzt es besteht Aussicht auf Erfolg. Er muss der Maßnahme dennoch nicht zustimmen, aber wenn er sich dafür entscheidet, muss er dies der zuständigen Krankenkasse auf einem entsprechendem Formblatt mitteilen.

Durch die schriftliche Zustimmung bleibt der Bezug von Lohnersatzleistungen gewahrt, das Übergangs- bzw. Krankengeld muss von dem Arbeitnehmer bei seiner Kranken- oder Rentenversicherung beantragt werden. Das Hamburger Modell ist als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt, für sie muss eine gesonderte vertragliche Vereinbarung erstellt werden, in der konkret die Art der Beschäftigung genannt wird. Rein rechtlich bleibt der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig, d.h. er muss seinem Arbeitgeber in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen.

Eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell können nur arbeitsunfähige Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Bedingung für eine Teilnahme ist das Vorliegen einer ärztlichen Prognose über Zeitpunkt und Art der voraussichtlich zu erwartenden Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters. Der behandelnde Arzt beteiligt sich auch an der Abstimmung des Wiedereingliederungsplans. Ein Abbruch der Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen ist möglich.

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