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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Voraussetzung für Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr

Aktuell ist die Schulzeit für viele junge Menschen zu Ende und ein neuer Lebensabschnitt beginnt: die Berufsausbildung oder das Studium. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist deshalb aus aktuellem Anlass darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt Waisenrenten enden können. Damit die Waisenrente auch nach dem 18. Lebensjahr (bis maximal zum 27. Lebensjahr) gezahlt wird, muss sich der Waise in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Wer Wehr- oder Zivildienst ableistet, kann für die entsprechend verlängerte Ausbildungszeit den Bezug der Waisenrente auch über das 27. Lebensjahr hinaus verlängern lassen. In dieser Zeit besteht nämlich ebenso wie während einer Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr.

Laut der Deutschen Rentenversicherung melden sich viele volljährige Waisen nach Beendigung oder Abbruch ihrer Lehre, des Studiums, einer anderen schulischen Ausbildung oder des freiwlligen sozialen oder ökologischen Jahres nicht ab und beziehen so ungerechtfertigt ihre Waisenrente weiter. In diesem Fall muss sie jedoch zurückgezahlt werden. Damit es dazu gar nicht erst kommt und der damit verbundene Ärger vermieden wird, sollte Abbruch oder Ende jeder Form von Ausbildung umgehend mitgeteilt werden, so die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.


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Rüttgers will Pflichtversicherung für Selbständige

In dem mehr als 60 Seiten starken Rentenbericht, de im Auftrag von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) vorbereitet wurde, wird vorgeschlagen, dass sich zukünftig grundsätzlich alle Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen müssen - es sei denn, sie verfügen über eine “gleichwertige anderweitig organisierte Absicherung”.

Hierunter fallen z.B. einkommensbezogene Vorsorgen für eine verminderte Erwerbsfähigkeit, für das Alter und für Hinterbliebene. Diese müssen jedoch “hinsichtlich der Höhe und der Anpassung” mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sein. Um sich von der geforderten Versicherungspflicht befreien zu lassen, müssten die Selbständigen dem Bericht zufolge eine “Bescheinigung über den Abschluss eines zertifizierten Vorsorgevertrages” vorlegen.

In dem Bericht wird zwar darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung “zumindest bei einem Teil der Selbständigen zu höheren Ausgaben führen” würde, allerdings seien diese höheren Ausgaben angesichts der sonst drohenden unzureichenden Altersabsicherung, die von der Gesellschaft aufgefangen werden müsste, gerechtfertigt, heißt es weiter. Wofür die Mehreinnahmen aus der Versicherungspflicht für Selbständige genutzt werden sollen, wird nicht konkret beschrieben, nur kurz wird erwähnt, dass diese auch zur Bildung eines Kapitalstocks für schlechte Zeiten eingesetzt werden könnten.

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Betrüger: Vermeintliche Anrufe von der Rentenversicherung

In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche Rentner und Versicherte Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung, in denen sie zu ihren Versicherungsnummern, Bankverbindungen und ihrem Krankenversicherungsverhältnis befragt wurden. Angeblich sollte damit der Versicherungsschutz der Angerufenen überprüft werden, doch wie die Träger der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich betonten, handelte es sich hierbei keineswegs um ihre Mitarbeiter, sondern um Betrüger. Betroffene Personen sollten deshalb auf keinen Fall persönliche Angaben am Telefon machen und ihre Daten nicht weitergeben.

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Rentenerhöhung 2008/2009 “abgenickt”

Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine außerplanmäßige Rentenerhöhung beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Ruhestandsbezüge für 20 Millionen Rentner ab dem 1. Juli um 1,1 Prozent steigen. Um dies zu ermöglichen, wurde der 2001 eingeführte sogenannte Riester-Faktor bei der Bemessung von Rentenerhöhungen für zwei Jahre außer Kraft gesetzt.

Nach aktueller Rechtslage hätten die Renten nur um rund 0,5 Prozent steigen dürfen. Um die außerplanmäßige Rentenerhöhung dennoch zu ermöglichen soll der Riester-Faktor, der die Rentenerhöhung unter die jährliche Lohnsteigerungsrate drückt, für zwei Jahre ausgesetzt werden. Ursprünglich war eine Steigerung von 0,46 Prozent vorgesehen. Die ausgesetzten Stufen der sollen 2012 und 2013 nachgeholt werden. Die geplante Erhöhung war vor allem wegen der befürchteten Belastung des Bundeshaushaltes auf breite Kritik gestoßen.

Der Beitragssatz soll bis zum Jahr 2011 bei 19,9 Prozent bleiben. Erst 2012 ist demnach eine Senkung auf 19,5 und 2013 auf 19,1 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung sieht sich nach drei Nullrunden für die Rentner von 2004 bis 2006 sowie einer nur geringfügigen Erhöhung der Rente im vergangenen Jahr im Zugzwang.

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Rentenversicherung muss unvermeidbare Zwischenzeiten anerkennen

Häufig gibt es zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa dem Ende der Schule und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums so genannte „unvermeidbare Zwischenzeiten”, die von der Rentenversicherung als Anrechnungs-Ausbildungszeiten angerechnet werden. Sie betragen maximal vier Monate, können aber auch im Einzelfall eine längere Zeit angerechnet werden.

Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Abiturientin, die ein Praktikum absolvieren musste, um überhaupt die von ihr gewünschte Ausbildung als Krankengymnastin antreten zu können (AZ: L 6 R 454/06). Rentenversicherungsträger und Sozialgericht hatten die Anerkennung des betroffenen Zeitraums abgelehnt. Das Gericht räumte zwar ein, dass ein Praktikum, das Voraussetzung, aber kein Bestandteil der Ausbildung ist, keine Ausbildungszeit im engeren Sinn darstellt, aber wenn die Zwischenzeit nicht vermeidbar ist, weil der Versicherte seine Ausbildung nicht früher aufnehmen kann, dann muss auch diese Zeit angerechnet werden. In diesen Fällen darf die Dauer der Zwischenzeit auch vier Monate überschreiten.

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Private Rentenversicherung kann Sozialleistungen kosten

Wie aus einem Urteil des Sozialgerichts Mainz hervorgeht, kann der Anspruch auf staatliche Sozialleistungen durch eine private Rentenversicherung grundsätzlich verloren gehen (Az.: S 7 AS 249/06).

Im konkreten Fall hatte eine Frau nach ihrer Scheidung rund 66.000 Euro in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Ihr Antrag auf staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde mit dem Verweis auf diese Rentenversicherung abgelehnt. Die Frau müsse die Versicherung zurückkaufen. Die Frau argumentierte, dass der vorzeitige Rückkauf der Versicherung wirtschaftlich nicht zumutbar sei und mit dieser Forderung auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde, da auch staatlich geförderte private Rentenversicherungen wie die Riester- oder Rürup-Versicherungen nicht verwertet werden müssen.

Dieser Argumentation schlossen sich die Richter nicht an, denn anders als bei den staatlich geförderten Formen der Altersvorsorge sei bei einer privaten Rentenversicherung nicht gewährleistet, dass diese tatsächlich für die Altersvorsorge verwendet wird. Sie könnte auch z.B. zur Anschaffung von Luxusgegenständen eingesetzt werden, was bei den staatlich geförderten Versicherungen nicht der Fall ist. Wegen dieses Unterschieds sei auch eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt, so die Richter. Das Argument der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit sah das Sozialgericht Mainz ebenfalls nicht als gegeben an, da der Verlust der Klägerin bei einem Rückkauf bei maximal 12% liegen würde. Deshalb muss die private Rentenversicherung eingesetzt werden, bevor überhaupt ein Anspruch auf staatliche Sozialleistungen besteht.

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4 Millionen Mehrfachrentner in Deutschland

In Deutschland gibt es etwa 20 Millionen Menschen, die von einer der 16 Rentenversicherungen eine monatliche Rente erhalten. Wie aus statistischen Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, stehen ihnen jedoch 24,6 Millionen Renten zu, was an den doppelten Bezügen liegt, die fast 4 Millionen Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche bekommen. Diese doppelten Bezüge stammen zum einen aus einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente und zum anderen aus einer Hinterbliebenenrente von einem verstorbenen Elternteil, Ehe- oder Lebenspartner. Größter Anteil sind die Witwenrenten, die an fast 3,6 Millionen Frauen ausgezahlt werden.

Nach Angaben der Rentenversicherungen erhalten Mehrfachrentner Ende 2006 durchschnittlich 1061 Euro pro Monat, was einer Rente eines Durchschnittsverdieners entspricht, der in Westdeutschland etwa 40 oder in Ostdeutschland etwa 46 Arbeitsjahre abgeleistet hat.

Edgar Kruse von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärte, dass die über 19 Millionen Rentner, die bei den Regionalträgern und beim Bundträger der Deutschen Rentenversicherung gelistet sind, im Dezember letzten Jahres ca. 23,5 Millionen Renten im Gesamtwert von fast 17 Milliarden Euro ausgezahlt bekommen haben. Mit 16,6 Millionen entfällt davon der größte Teil auf die klassischen Altersrenten. Eine Erwerbsminderungsrente erhielten knapp 1,6 Millionen Berechtigte, während über 5,3 Millionen Witwen und Waisen eine Hinterbliebenenrente erhielten. Außerdem gibt es noch Renten, die von der der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ausgezahlt werden und das an 1 Million Menschen, vor allem Beschäftigte aus dem Bergbau.

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Pfändung von Lebens- und Rentenversicherungen

Lebensversicherungen sind nicht automatisch pfändungssicher, sondern müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um im Falle einer drohenden Pfändung von dieser unberührt zu bleiben. Grundsätzlich nicht vor Pfändung geschützt ist eine Lebensversicherung, die eine Kapitalzahlung vorsieht und auch eine Rentenversicherung, bei derm man zwischen Kapital- und Rentenzahlung wählen kann.

Wenn eine private Lebens- oder Rentenversicherung jedoch vorsieht, dass die Versicherungsleistung frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres (oder bei eintretender Berufsunfähigkeit) und dann lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen erbracht wird, dann dürfen diese nicht gepfändet werden. Versicherungen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können allerdings nachträglich so abgeändert werden, dass sie doch noch unter diese Regelung fallen. Dazu müssen die entsprechenden Änderungen wie die Umstellung von einer Kapitalzahlung auf lebenslange Rentenzahlungen und die früheste Inanspruchnahme der Leistung nach dem 60. Lebensjahr bzw. dem Eintritt einer eventuellen Berufsunfähigkeit mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Sobald dies erfolgt ist, ist diese Versicherung auch pfändungssicher.

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Freiwillige Rentenbeiträge für 2007 nur noch bis 31.3.

Wie die Deutsche Rentenversicherung Hessen erinnerte, können freiwillige Rentenbeiträge für das vergangene Jahr nur noch bis zum 31.3. eingezahlt werden. Für wen dies infrage kommt, sollte sich deshalb umgehend um eine Zahlung bemühen, da es keine Fristverlängerung gibt.
Frewillige Rentenbeiträge sind vor allem für Personen wichtig, die seit dem Jahr 1984 keine Pflichtbeiträge mehr zahlen aber davor mindestens 5 Beitragsjahre nachweisen können - z.B. nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Da die Anwartschaft z.B. auf eine Erwerbsminderungsrente nur gesichert ist, wenn die Beiträge lückenlos monatlich bezahlt wurden, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen die einzige Möglichkeit - neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - diesen Anspruch zu behalten. Auch diese Zahlung muss lückenlos und fristgerecht erfolgen, sonst droht der Verlust der Anwartschaft.

Die Zahlung dient darüber hinaus natürlich der Erhöhung der späteren Rente oder kann Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung überbrücken. Der Betrag kann von den Versicherten selbst gewählt werden und muss zwischen mindestens 79,60 Euro und maximal 1044,75 Euro pro Monat liegen.

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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 400 Euro angehoben

Unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen haben in der Vergangenheit oft zu Verwirrung geführt, deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner unter 65 Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 auf 400 Euro monatlich angehoben. Somit wurde die Grenze an die des Minijobs angeglichen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit. 

Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Altersrenten und Renten, die wegen voller Erwerbsminderung vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden. Unter die Hinzuverdienstgrenze fallen alle Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung. Zweimal jährlich darf diese Grenze bis zur doppelten Summe überschritten werden, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Auch Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder gekürzt gezahlte Altersrenten haben ab 2008 eine höhere Hinzuverdienstgrenze, wo die im Einzelnen liegt, kann bei der Rentenversicherung erfragt werden.

Sobald das 65. Lebensjahr erreicht ist, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, d.h. das erzielte Einkommen beeinflusst die Höhe der Rente nicht.

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Provinzial bietet Kombination aus Pflege- und Rentenversicherung

Ab sofort bietet die Provinzial NordWest Lebensversicherung ihren Kunden eine Kombination aus Pflege- und Rentenversicherung an, die laut Unternehmen automatisch mit den fondsgebundenen oder klassischen Rentenversicherungen verbunden werden kann. Frank Haeder, Altersvorsorgespezialist der Provinzial, erklärt, dass der Kunde hierbei vor Rentenbeginn die Pflegebedürftigkeit mitteilen muss, um zusätzlich zu seiner Rente eine Pflegerente zu erhalten. Für diese Mitteilung reiche eine Bestätigung der gesetzlichen Pflegeversicherung, darüber hinausgehende Nachweise oder Gesundheitszeugnisse würden nicht benötigt, so die Provinzial. Die Auszahlung der Pflegerente würde dann zeitgleich mit der privaten Rente beginnen. An das ausgezahlte Geld seien keine Bedingungen verknüpft.

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Vorsicht bei kreditfinanzierten Renten- und Lebensversicherungen

Vielversprechend und plausibel erscheinen die in der Vergangenheit massenhaft vertriebenen kreditfinanzierten Renten- und Lebensversicherungen, dennoch ist hier Vorsicht geboten, denn es handelt sich hierbei um ein hoch spekulatives Geschäft mit enormen Verlustrisiken.

Unter verschiedenen Bezeichnungen werden diese Modelle angepriesen, die auf folgendem Prinzip basieren: Der Anleger nimmt einen Kredit auf, der über eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren geht. Dieser Kredit wird in eine Lebens- oder Rentenversicherung investiert, deren Zahlungen sofort beginnen und mit denen die Zinsen des Kredits getilgt werden. Nach der Laufzeit des Darlehens tilgt der Anleger dann die Schuld mit einem Mal. Die fortlaufenden hohen Kreditzinsen kann der Versicherte als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Da nach Angaben der Anbieter die Rendite über den Zinsen liegt, kann der hieraus erzielte Überschuss zur Tilgung des Darlehens verwendet werden.

Die Anbieter werben mit hohen Renditen, die auch in schwierigen Jahren sehr gut seien. Doch keines der Modelle aus der Vergangenheit entwickelte sich tatsächlich so, wie die Anlageberater es vorausgesagt hatten. Der Heidelberger Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte Mathias Nittel kennt die Probleme, die sich hieraus für die Anleger ergeben. Aufgrund er ausbleibenden Ausschüttungen aus der Rentenversicherun können viele Anleger die fälligen Zinsen nur noch durch erhebliche Zuzahlungen aus der eigenen Tasche bezahlen - wenn ihre finanzielle Lage dies überhaupt erlaubt. Wenn die Kredite in die Rückzahlung gehen und die Mittel, die aus der Auflösung der Versicherungen oder Investmentfonds kommen, nicht ausreichen, müssen die Anleger wiederum selbst nachlegen. Dies kann soweit gehen, dass bereits vorab bestehende Altersvorsorgen aufgelöst werden müssen, damit das Darlehen getilgt werden kann, warnt Nittel.Click here to find out more!

Betroffene können in vielen Fällen den Vertragsabschluss widerrufen, wenn dieser in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers stattgefunden hat oder aber in der vorausgehenden Beratung die Risiken einer solchen Anlage unterschlagen wurden. Oft verstoßen diese Kreditverträge auch gegen die Vorschriften des Verbraucherkreditrechts. Um die komplexen Verträge und daraus resultieren Ansprüche zu verstehen, rät Nittel den Betroffenen, umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Rürup plädiert für staatliche Mindestrente

Bert Rürup, Vorsitzender des Sachverständigenrats der Bundesregierung, fordert die Einführung einer staatlichen, steuerfinanzierten Mindestrente, da jemand der 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben eine monatliche Rente erhalten soll, die über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Die Grundsicherung beläuft sich aktuell auf etwa 660 Euro im Monat. Bei niedrigeren Rentenansprüchen müsse mit Steuermitteln nachgeholfen werden, so Rürup. Auch sonstige Einkünfte, wie die Bezüge aus der privat abgeschlossenen Riester-Rente dürften seiner Meinung nach nicht verrechnet werden.
Rürup argumentiert, dass das momentan bestehende System der Grundsicherung im Alter für den Einzelnen nicht zwangsläufig genügend Anreize zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge böte, da die Leistung nicht höher als die Sozialhilfe sei und zudem mit anderen Einkünften verrechnet wird. Bei einer zusätzlichen Versorgung durch andere Formen der Altersvorsorge wie die Riester Rente würde es dagegen keine Bedürftigkeitsprüfung mehr geben.

Unklar ist, wie hoch die Kosten einer solchen staatlichen Mindestrente ausfallen würden und wie sie konkret finanziert werden sollte.

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Versorgungslücke zwischen Krankentagegeld und Rente

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen nicht weiter zur Zahlung von Krankentagegeld verpflichtet ist, sobald der Versicherte einen Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit gestellt hat, wenn die Tarifbedingungen der Krankentagegeldversicherung keine Versicherungsfähigkeit bei einem Rentenbezug wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen (AZ: 8 U 127/07). Nach dem Urteil der Richter erlischt die Zahlungspflicht mit dem Monatsende des Monats, in dem der Rentenantrag gestellt wurde.

Hieraus ergibt sich eine unvermeidbare Versorgungslücke, da sich nach den Versicherungsbedingungen der Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit und der Erhalt von Krankentagegeld ausschließen. Während die Versicherung den Rentenantrag prüft und noch keine Rente ausbezahlt, erhalten die Betroffenen auch kein Krankentagegeld.

Die Versicherungen handhaben die Auszahlung von Krankentagegeld auf unterschiedliche Weise, einige zahlen bis zum Tage des Rentenbeginns, bei anderen endet die Zahlung mit dem Rentenantrag. Im konkreten Einzelfall geben die Tarifbedingungen im Versicherungsvertrag Aufschluss.

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Drohende Altersarmut trotz prall gefüllter Rentenkassen

Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Bundesarbeitsministerium “Altersvorsorge in Deutschland 2005″ werden künftige Generationen ohne zusätzliche konsequente betriebliche und private Altersvorsorge kaum noch den Lebensstandard der heutigen Rentner erreichen können. Schon die heute 46-50jährigen Arbeitnehmer erhalten bei Rentenantritt nur noch durchschnittlich 88% der heute ausgezahlten Netto-Rente, obwohl der soeben von dem Bundeskabinett verabschiedeten Rentenbericht 2007 die Rentenkassen gut gefüllt sind und eine Erhöhung der Renten in Aussicht gestellt wurde. Bei den Jahrgängen von 1957-1961 verlassen sich 16-25% immer noch ausschließlich auf die gesetzliche Rente, im Westen Deutschlands sind dies 15% der Männer und 24% der Frauen. Im Osten Deutschland haben 27% der Männer und 18% der Frauen keine Zusatzversorgung. Gerade für Frauen ist eine private oder betriebliche Zusatzversorgung jedoch unabdingbar, denn jetzt schon droht den Mittvierzigerinnen eine um 16% niedrigere Rente als den heute 65-Jährigen. Ungefähr 13% der Frauen werden ohne Zusatzversorgung mit einem Netto-Alterseinkommen von unter 300 Euro auskommen müssen. VdK-Vizepräsidentin Ulrike Mascher fordert angesichts dieser Ergebnisse eine spürbare Erhöhung der Anstrengungen, die von der Politik in diesem Thema geleistet werden. Mascher sieht eine Einführung einer Mindestrente als notwendig an, mit der auch für Geringverdiener eine Rente in Höhe von 75% eines Durchschnittverdieners ermöglicht wird.
Experten gehen davon aus, dass es in den nächsten 15 Jahren eine Anhebung der Renten um jährlich 1,7% im Durchschnitt geben wird, doch diese werden die Inflation nicht ausgleichen können, warnt der Sozialverband SoVD. Deshalb ist eine Zusatzversorgung unbedingt notwendig, insbesondere für Arbeitnehmer im Osten Deutschlands, da hier aktuell noch relativ wenig private und betriebliche Altersvorsorge betrieben wird, so Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische. Doch gerade hier muss mit sinkenden Renten gerechnet werden, die Folge der rückläufigen Beitrags- und Beschäftigungszeiten und damit sinkenden Anwartschaften sind. Ohne Zusatzversorgung droht Altersarmut, warnt Rische. Annelie Buntenbach, Ko-Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund, sieht ein hohes Risiko auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen sowie für Langzeitarbeitslose.

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