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Beiträge in der Kategorie 'Rentenversicherung'

Reserve der Rentenversicherung höher als erwartet

Die Rücklagen der Rentenversicherung sind im letzten Jahr stärker gewachsen als bis dahin angenommen, was auf die gute wirtschaftliche Entwicklung und die daraus resultierenden hohen Beitragseinnahmen zurückzuführen ist. Wie die “Stuttgarter Zeitung” berichtet, ist die “eiserne Reserve” der Rentenkasse auf 24,1 Milliarden Euro gestiegen. Das ist der höchste Wert seit den 1970er Jahren( nur im Jahr 1992 waren die Rücklagen noch höher) und 500 Millionen Euro mehr als von der Rentenversicherung prognostiziert.

Der Anstieg ist besonders beachtlich, wenn man die Zahlen des Vorjahres zum Vergleich heranzieht: Ende 2010 beliefen sich die Reserven der Rentenkasse auf 18,6 Milliarden Euro, d.h. innerhalb nur eines Jahres stiegen sie um über 5 Milliarden Euro an.

Die sprudelnden Beitragseinnahmen hatten noch eine andere Folge: Zu Jahresbeginn sank der Beitragssatz von 19,9% auf 19,6%. Der Gesetzgeber sieht vor, dass, sobald die Reserve 1,5 Monatsausgaben übersteigt, eine Beitragssenkung vorgenommen werden muss.

Die positive Entwicklung in der Rentenkasse gibt Anlass zu Optimismus. Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion geht davon aus, dass die Entwicklung auch in diesem Jahr noch anhält. Gegenüber der “Stuttgarter Zeitung” bestätigte er, dass alles auf eine weitere Verbesserung der Einnahmesituation in allen Sozialkasse hindeute.


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Änderungen in der Rürup Rente 2012

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Alternative zur staatlich geförderten Riester-Rente. Sie ist in Deutschland auch als Basis-Rente bekannt und wird von einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften angeboten.

Rürup-Sparer werden nicht durch Zulagen vom Staat gefördert, haben allerdings erhebliche steuerliche Vorteile. Dadurch bietet sich die Rürup Rente vor allem für Selbständige und Freiberufler an. Wie andere Altersvorsorgeprodukte ist auch die Rürup Rente in diesem Jahr von Änderungen bei dem Garantiezins betroffen. So sinkt der Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent.

2012 können Rürup-Sparer einen Großteil der Beiträge steuerlich geltend machen. Bei Alleinstehenden liegt die Maximalsumme, die steuerlich geltend gemacht werden kann, bei 20.000 Euro. Ehepaare können insgesamt bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen. Ein bestimmter Anteil der Rürup-Beiträge wird vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.

Im Jahr 2012 liegt dieser Anteil bei 74 Prozent und steigt damit im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent. Singles können demnach bis zu 14.800 Euro von der Steuer absetzen. Die steuerlichen Vorteile werden sich in den kommenden Jahren bei der Rürup-Rente um jeweils zwei Prozent erhöhen. Anschließend sollen die Sparbeiträge vollständig beim Finanzamt in Gestalt von Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

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Rendite von Lebensversicherungen auf Rekordtief

Wie die Rating-Agentur Assekurata mitteilte, sinkt die laufende Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen in diesem Jahr auf ein Rekordtief. Die Agentur befragte 67 Lebensversicherer und erhielt von 50 Versicherern die Bestätigung, dass diese ihre Überschussbeteiligung im aktuellen Jahr senken werden. Noch liegt die Gesamtverzinsung für Kapitallebensversicherungen bei durchschnittlich 4,93%, nach der Anpassung bei nur noch 4,73%. Bei der privaten Rentenversicherung sinkt sie von 4,78% auf 4,66% und bei der Riester-Rente von 4,56% auf 4,49%. Im Durchschnitt sinkt die Überschussbeteiligung von 4,09% auf 3,94%. Die Versicherer begründen die Senkung mit der immer geringeren Auswahl an sicheren Staatsanleihen und niedrigeren Zinsen.

Angesichts einer solchen Entwicklung überrascht es nicht, dass die Deutschen immer weniger dazu bereit sind, für ihren Ruhestand privat vorzusorgen. Wie aus einer aktuellen Allensbach-Untersuchung hervorgeht, die im Auftrag des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde, war 2011 nur jeder vierte Deutsche zu größeren Sparanstrengungen bereit. Allensbach-Chefin Renate Köcher glaubt zu wissen, woran das liegt. Ihrer Meinung nach sind die Deutschen in Sachen Altersvorsorge unsicher, halten sie für “unkalkulierbar” und würden deshalb das Geld lieber für Konsumgüter ausgeben anstatt für die private Altersvorsorge.

Die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge der Deutschen ist immer noch die Immobilie. Stark gelitten hat dagegen das Image der Riester-Rente: Waren 2008 noch 38% der Befragten davon überzeugt, dass die Riester-Rente eine lohnende Form der Altersvorsorge ist, waren es 2011 nur noch 22%. Experten sehen die Gründe hierfür in den niedrigen Renditen, hohen Provisionen und der Rückforderung staatlicher Zulagen.

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Berichte über Rentenkürzungen sind falsch

Mehrere Medien berichteten in den letzten Tagen über zukünftige Rentenkürzungen, doch die Deutsche Rentenversicherung Bund widerspricht diesen Meldungen. In einer Pressemitteilung erklärt sie, dass die Aussage, dass die Renten zukünftig gekürzt werden, falsch ist. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es eine gesetzliche Sicherungsklausel in der Rentenanpassungsformel gibt, die zukünftige Rentenkürzungen verhindert.

Auch in Zukunft werden die Rentner durch entsprechende Anpassungen der Renten an der Lohn- und Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmer beteiligt, heißt es. Aufgrund der sogenannten Sämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformal kann es allerdings dazu kommen, dass die Renten zukünftig weniger stark steigen als die Löhne und Gehälter. Fest steht jedoch, dass das Sicherungsniveau vor Steuern (diese Größe bezeichnet das Leistungsniveau der Rentenversicherung) bis 2020 nicht unter 46% und bis 2030 nicht unter 43% absinken darf. So will der Gesetzgeber verhindern, dass die jüngere Generation überfordert wird und die ältere Generation keine angemessene Absicherung hat.

In diesem Zusammenhang betont die Deutsche Rentenversicherung Bund, dass trotzdem eine ergänzende private Altersvorsorge unerlässlich ist, um auch zukünftig das heutige Rentenniveau im Alter sicherzustellen. Deshalb fördert der Staat auch private Altersvorsorgemaßnahmen in Form von Steuererleichterungen und Zulagen.

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Freiberufler gegen Versicherungspflicht für Selbstständige

Nach Ansicht der Grünen sollten auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um das Risiko der Altersarmut zu verringern. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Rentenexperte der Bundestagsfraktion der Grünen, sagte gegenüber dem Deutschlandradio Kultur, dass es längst überfällig sei, die Rente auf die Zukunft einzustellen.

Dass die Union erwägt, eine Grundabsicherung für Selbstständige einzuführen, begrüße er, doch geht dies den Grünen nicht weit genug. Strengmann-Kuhn plädiert für eine Altersvorsorge ähnlich der Bürgerversicherung, in die jeder Bürger einzahlt. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, habe das Risiko der Erwerbsminderung beispielsweise nicht abgesichert. Das kann dazu führen, dass Menschen, die privat vorsorgen trotzdem auf die Grundsicherung angewiesen sind. Peter Weiß (CDU), sozialpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion hatte vorgeschlagen, eine Grundabsicherung für Freiberufler einzuführen, lehnt eine Bürgerversicherung allerdings ab.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist von der Idee einer Vorsorgepflicht für Selbstständige allerdings nicht begeistert. Gegenüber dem “Handelsblatt” erklärte BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler, dass es den Selbstständigen offen bleiben solle, wie und in welchem Umfang sie für das Alter vorsorgen wollen. Zwar begrüßt er staatliche Anreize für die private Altersvorsorge, aber eine Vorsorgepflicht lehnt er ab. Grund: Durch eine Verpflichtung werde die Eigenverantwortlichkeit weiter eingeschränkt und die Menschen neigen dazu, Vorsorge nur noch in den gesetzlich geforderten Grenzen zu betreiben, so Metzler im “Handelsblatt”. Die Ursache für die fehlende Altersvorsorge bei Selbstständigen ist laut Metzler der mangelnde Ertrag.

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Versehentlicher Bescheid von Behörden ist gültig

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden sind Behörden auch an einen versehentlich verschickten Bescheid gebunden, wenn der Empfänger den Irrtum nicht erkennen konnte (Az.: S 9 R 163/09).

Im konkreten Fall hatte ein Mann die Kosten für eine Rehabilitation für Suchtkranke in Höhe von 13.000 Euro vorgestreckt. Als die Behandlung abgeschlossen war, wurde er von der Rentenversicherung darüber informiert, dass diese die Kosten zurückerstatten wird. Am Ende des Bescheides war der Zusatz “Duplikat für ALGR 5411″ vermerkt. Nach drei Monaten erhielt der Versicherte einen neuen Bescheid, in dem die Rentenversicherung angab, dass sie die Kosten nur anteilig und zwar in Höhe von 3.000 Euro erstattet, woraufhin der Mann klagte.

Die Richter gaben der Klage statt und verurteilten die Behörde zum vollen Kostenersatz, die argumentierte, dass der erste Bescheid versehentlich versendet worden sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es dem Kläger nicht ersichtlich sein konnte, dass der Bescheid fehlerhaft sei und dass die Rentenversicherung nicht habe erklären können, wie es zu einem versehentlichen Versand hätte kommen können. Ihrer Einschätzung nach handele es sich hierbei um einen “Scheinverwaltungsakt” und ein solcher sei nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit gültig.

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Große Reserven in der Rentenversicherung

Wie die “Stuttgarter Zeitung” berichtet, ist die eiserne Reserve der Rentenversicherung inzwischen auf einen der höchsten Werte in der Geschichte der Bundesrepublik gestiegen. Im November sind die Finanzpolster der Rentenkasse im Vergleich zum Vormonat noch einmal um 4 Milliarden Euro gestiegen und liegen jetzt bei 23,2 Milliarden Euro. Nur im Jahr 1992 war die eiserne Reserve der Rentenversicherung mit 25 Milliarden Euro noch höher als heute, was auf die Wiedervereinigung Deutschlands zurückzuführen war.

Aufgrund der guten Konjunktur und der Tatsache, dass viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern nach wie vor Weihnachtsgeld zahlen, hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund einen starken Anstieg der Reserve in diesem Jahr erwartet. Anfang Dezember rechnete die Rentenversicherung mit einer Nachhaltigkeitsrücklage von 23,5 Milliarden Euro zum Jahresende. Da die Reserven in den letzten Jahren im Dezember nochmals stark anstiegen, könnte die Prognose der Rentenversicherung sogar übertroffen werden.

Rein rechnerisch hat die Rentenversicherung damit eine Rücklage von dem 1,36fachen einer Monatsausgabe, schreibt die “Stuttgarter Zeitung”. Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, bezeichnete die gesetzliche Rentenversicherung als kerngesund und geht davon aus, dass die Höchstgrenze von 1,5 Monatsausgaben bereits im Frühjahr 2012 erreicht werden könnte. Deshalb will die Bundesregierung den Beitragssatz für die Rentenversicherung 2012 von derzeit 19,9% auf 19,6% senken. 2013 könnte eine weitere Beitragssenkung erfolgen.

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Keine Änderungen im Beitragseinzug für Sozialversicherung

In der “Süddeutschen Zeitung” wurde gestern gemeldet, dass die Deutsche Rentenversicherung sich anbietet, für die Sozialversicherung den Beitragseinzug zu übernehmen. Die Kassen ziehen schon seit 1942 alle Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese Meldung war offensichtlich falsch, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in einer dementierenden Stellungnahme mitteilt. Demnach setzt sich die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht dafür ein, dass der Beitragseinzug von den Krankenkassen auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen wird.

Die Falschmeldung der “Süddeutschen Zeitung” beruht wohl auf einem internen Papier, das von der Zeitung auch zitiert, aber offensichtlich falsch verstanden wurde. Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt, enthielt das Papier lediglich Überlegungen theoretischer Art, mit welche Konsequenzen eine neue Aufgabenverteilung beim Beitragseinzug für die Rentenversicherung hätte. Zu diesen Überlegungen hätte es aber weder Beratungen in den Entscheidungsgremien der Rentenversicherung noch entsprechende Beschlüsse gegeben, heißt es in der Stellungnahme.

Gegenüber der “Ärzte Zeitung” erklärte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass man der Meinung sei, dass die Kassen auch weiterhin für den Beitragseinzug zuständig sein sollen. Es sei allerdings richtig, dass in dem zitierten Strategiepapier die Rede davon ist, dass die Sozialversicherung durch einen Wechsel der Einzugsstelle bis zu 800 Millionen Euro jährlich einsparen könne. Auch eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes sieht den Beitragseinzug “bei den Kassen gut aufgehoben”, wie sie in der “Ärzte Zeitung” bestätigt.

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Versicherte müssen eigenmächtig gekaufte Hilfsmittel selbst bezahlen

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz müssen Versicherte, die sich eigenmächtig ein medizinisches Hilfsgerät kaufen, damit rechnen, dass er die Kosten hierfür nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung ersetzt bekommt (Az.: L 4 R 56/10).

In dem konkreten Fall hatte sich die Bürokraft einer Bäckerei aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Hörgerät gekauft, noch bevor sie die Zustimmung des zuständigen Sozialversicherungsträgers hatte. Die Frau begründete den schnellen Kauf damit, dass sie aufgrund ihres Kontakts zu Kollegen und Kunden bei ihrer Arbeit auf das Hörgerät angewiesen sei.

Dieser Argumentation folge zwar das Sozialgericht Mainz, nicht jedoch die höhere Instanz, das LSG Rheinland-Pfalz. Die Richter hier sind der Auffassung, dass der Sozialversicherungsträger von der Versicherten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt und so zu einer Zustimmung gezwungen werden dürfe. Die Frau hätte die zuständigen Stellen zumindest vorab auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit hinweisen und ankündigen müssen, dass sie sich das Hörgerät selbst kaufen werde, falls die Antragsprüfung noch länger dauern wird, so das LSG. Das Gesetz sehe keine von vornherein eigenmächtige Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln vor. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass nur dann Ausnahmen möglich seien, wenn der Betroffene dringend auf das Hilfsmittel angewiesen ist und sich die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers unangemessen verzögert.

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Vertrauen in Lebensversicherung sinkt

Wie die Stiftung Warentest berichtet, haben zwei Klassiker der Altersvorsorge in diesem Jahr stark an Vertrauen bei den Anlegern eingebüßt, nämlich die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes von der icon Wirtschafts- und Finanzmarktforschung durchgeführt wurde.

War die Kapitallebensversicherung im letzten Jahr noch für 46% der Deutschen die erste Wahl für die Altersvorsorge, sind es demnach in diesem Jahr nur noch 28%, die diese bevorzugen. 2010 lag die private Rentenversicherung bei 38% der Deutschen in Sachen Altersvorsorge weit vorne, aber inzwischen ist sie nur noch für 25% die erste Wahl beim Vermögensaufbau.

Der Spitzenplatz wird 2011 von der selbstgenutzten Immobilie eingenommen – ganze 44% der Deutschen sind der Meinung, dass die eigene Immobilie (Haus/Wohnung), in der man selbst wohnt, ein guter Bestandteil der Vermögensbildung ist. Deutlich zugenommen hat auch die Beliebtheit der betrieblichen Altersvorsorge, ihre Zustimmung ist von 12% im letzten Jahr auf aktuell 27% gestiegen.

Dass die Lebens- und Rentenversicherung an Zustimmung verliert, könnte auch an den immer niedrigeren Garantiezinsen liegen, die von den Anbietern gewährt werden. Ab dem 1. Januar sinkt der Garantiezins für die klassischen privaten Renten- und Lebensversicherungen nämlich von 2,25% auf 1,75%. Berechnen die Versicherungen höhere Kosten, dann kann – bezogen auf den vollen Beitrag – sogar nur noch ein Garantiezins von 1,5% übrigbleiben.

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Studie: Kündigung von Lebensversicherungen kostet Milliarden

Im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg hat die Universität Bamberg eine Studie durchgeführt, die untersuchen soll, wie hoch der Verlust durch vorzeitige Kündigungen von privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen ist. Auf der Basis von 1115 Personen, die sich wegen ihrer gekündigter Verträge an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt haben, wurden die Verluste berechnet. Dabei wurden auch die Zahlen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft berücksichtigt.

Es zeigte sich, dass der sogenannte Rückkaufswert oft deutlich niedriger war als die Einzahlungen. Die Hochrechnung ergab, dass in den Jahren 2001 bis 2010 eine Stornoquote von 6% vorlag und dass diese mit einem Verlust von 160 Milliarden Euro einherging. Das entspricht einem jährlichen Verlust von 16 Milliarden Euro.

Die Verbraucherzentrale hat die Erfahrung gemacht, dass eine vorzeitige Kündigung eines Anlagevertrags, der eigentlich auf Jahrzehnte ausgerichtet ist, keineswegs die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel ist. Die Gründe für die Kündigung sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Existenzgründung, falsche Beratung, Immobilienerwerb, Krankheit, Scheidung oder schlicht die Erkenntnis, dass der unterschriebene Vertrag nicht gut war.

Für Gerd Billen, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ist dieses Ergebnis ein Zeichen für “dramatische Missstände am Finanzmarkt und deren milliardenschwere Folgen”. Er fordert eine staatliche Finanzaufsicht mit dem Bestreben, den Verbraucher zu schützen sowie eine systematische Marktbeobachtung durch einen Finanzmarktwächter. So könnten “falsche Anreize, unfaire Vertriebsmethoden und schädliche Produkte unterbunden werden”, erklärt Billen.

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Rentenbeiträge sinken, Rentenbezüge steigen

Es gibt gute Nachrichten von der Rentenversicherung, die sowohl Arbeitnehmer als auch die Rentner freuen dürften: Im nächsten Jahr, zum 1. Juli, erhalten die Rentner voraussichtlich 2,3% höhere Renten in Westdeutschland und sogar 3,2% höhere Renten in Ostdeutschland. Im Durchschnitt erhält ein Rentner aktuell 1236 Euro pro Monat, dann sollen es 28,43 Euro monatlich mehr sein. Herbert Rische, Präsident der Rentenversicherung erklärte, dass die Rentner bei anhaltend guter Konjunktur mittelfristig weiter profitieren können und zukünftig auch Rentenerhöhungen denkbar wären, die deutlich über der Inflationsrate liegen. Die geplante Erhöhung 2012 liegt nur knapp über der Inflationsrate. Allerdings betonte Rische auch, dass die aktuellen Zahlen unter Vorbehalt genannt wurden. Über die genaue Rentenerhöhung wird erst im kommenden Frühjahr entschieden. Sollte sich die Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt auswirken und die Löhne nicht steigen, dann wird es auch keine derartige Rentenerhöhung geben, warnt Rische.

Auch die Beiträge zur Rentenversicherung sollen im kommenden Jahr gesenkt werden. Aktuell beträgt der Beitragssatz 19,9% des Bruttogehalts. Dieser soll zunächst auf 19,6% und im Jahr 2014 sogar auf 19,1% gesenkt werden. Ein Durchschnittsverdiener mit einem Gehalt von 32.000 Euro brutto im Jahr würde dann mittelfristig gut 10 Euro monatlich weniger zahlen müssen.

Grund für die Erhöhung der Renten und Senkung der Rentenbeiträge ist die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Rentenreformen in der Vergangenheit sollen einen Teil zu der aktuell guten Situation beigetragen haben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete das Rentensystem als “kerngesund” und für den früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist die Rentenversicherung aktuell “die modernste Altersvorsorge”, so das “Hamburger Abendblatt”.

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Ansprüche auf Nachzahlung bei Allianz Lebensversicherung melden!

Erst im nächsten Jahr wird das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über die Klauseln in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung zum Rückkaufwert und einbehaltener Stornokosten entscheiden. Die betroffenen ehemaligen Kunden der Allianz, die sich eine Nachzahlung versprechen, müssen also noch warten. Allerdings sollten sie ihre Ansprüche schon jetzt melden. Darauf weist die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Hamburg, die bereits ein entsprechendes Urteil erstritten hat, hin. Laut Verbraucherzentrale Hamburg beträgt die Nachzahlung für die betroffenen Kunden durchschnittlich 500 Euro. Der Allianz zufolge liegen die durchschnittlichen Erstattungsbeträge allerdings deutlich niedriger.

Betroffen können alle Kunden sein, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 bei der Allianz eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt haben. Liegt die Kündigung länger als 2009 zurück, müssen sie ihre Ansprüche melden, damit diese nicht am 31. Dezember 2011 verjähren.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass die Allianz schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten muss. Ein einfacher Brief an die Versicherung ist nicht ausreichend. Verzichtet die Allianz nicht auf die Einrede der Verjährung, können die Kunden eine Klage oder einen Mahnbescheid einreichen oder sich an den zuständigen Ombudsmann wenden.

Kunden, die ihren Vertrag nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt haben, müssen nicht aktiv werden. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erhalten sie automatisch eine Erstattung.

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Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen endet bald!

Das Sozialministerium in Sachsen erinnert daran, dass die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR zum 31. Dezember 2011 endet. Deshalb empfiehlt das Ministerium allen, die noch Lücken in ihrem Versicherungsverlauf haben und ihren DDR-Sozialversicherungsausweis nicht mehr besitzen, sich möglichst schnell ihren Rentenversicherungsträger zu kontatkieren und zu beantragen, dass eine Kontenklärung durchgeführt wird.

Dies kann Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974 betreffen. Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund hatten bis zum Juli diesen Jahres noch rund 87.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Konten noch nicht geklärt. Insgesamt soll es zu diesem Zeitpunkt noch rund 286.000 nicht oder unvollständig geklärte Versichertenkonten in den neuen Bundesländern gegeben haben.

Sachsens Sozialministerin Christine Clauß weist darauf hin, dass bei nicht geklärten Konten Problem bei der Berechnung der Rente entstehen können, weil das Einkommen, das in der ehemaligen DDR erzielt wurde, nicht mehr so einfach nachgewiesen werden kann. Eine umgehende Kontenklärung sei also im Sinne der Versicherten von großer Bedeutung.

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Bemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungen für Arbeitnehmer beschlossen. Deshalb müssen Gutverdiener ab 2012 deutlich höhere Sozialbeiträge zahlen. So steigt die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 100 Euro auf 5600 Euro monatlich. Im Osten bleibt die Grenze stabil bei 4800 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 19,6% und für die Arbeitslosenversicherung bei 3%. Dadurch müssen Bürger mit einem Monatseinkommen von über 5500 Euro bis 22,60 Euro mehr an monatlichen Beiträgen zahlen. Dieses Beitragsplus wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen.

Keinen Unterschied zwischen Ost und West gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie steigt in ganz Deutschland um 112,50 Euro auf 3825 Euro pro Monat. Dies hat bei den aktuellen Beitragssätzen (15,5% Krankenversicherung und 1,95% Pflegeversicherung) Mehrbelastungen von durchschnittlich 20 Euro monatlich zur Folge. Auch diese zusätzliche Belastung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für 2012 wird ein Durchschnittsverdienst von 32.446 Euro erwartet. Diese Einschätzung basiert auf der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im letzten Jahr, die von dem Statistischen Bundesamt ermittelt wurden. Damit der Beschluss in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.

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