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Beiträge in der Kategorie 'Rechtsschutz'

Vorsicht bei Rechtsschutz aus Discountern

In den Lebensmitteldiscountern gibt es heutzutage neben Lebensmitteln und Artikeln für den täglichen Bedarf auch jede Menge anderer Angebote. So aktuell auch bei Penny. Dort wird eine ARAG-Rechtsschutzversicherung für 99 Euro als Schnäppchen angeboten. Verbraucherschützer raten den Interessenten, vor Abschluss gut zu überlegen. Der Bund der Versicherten mit Sitz in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg führt aus, dass der Versicherungsschutz ausschließlich im Verkehrs-, Berufs- und Grundstücksbereich bestehe. Private Streitigkeiten können nur über eine telefonische Erstberatung abgeklärt werden. Zusätzlich behält sich die ARAG ein Sonderkündigungsrecht nach zwei telefonischen Erstberatungen und jeder weiteren Erstberatung vor. So riskiert jeder Kunde schon eine Kündigung seitens der ARAG, nur weil er die im Vertrag vereinbarten Leistungen in Anspruch nimmt. Hier sollte also im Vorfeld schon genau geprüft werden, ob sich eine solche Versicherung lohnt.


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Rechtsschutzversicherung für Studenten

Wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist, merkt man wie bei einigen anderen Versicherungen oft erst, wenn es zu spät ist und die Streitigkeit droht, sehr teuer zu werden. Rechtsschutzversicherungen decken jedoch immer nur bestimmte Lebensbereiche ab, daher ist eine genaue Prüfung der Konditionen vor Vertragsabschluss für jeden potentiellen Versicherungsnehmer sehr wichtig. Der Bereich Verwaltungsrecht ist in kaum einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt, doch gerade in diesem Bereich liegen die meisten Streitigkeiten, die während des Studiums auftreten können.¬† Ab einem Preis für 5,98 Euro bieten die Versicherer D.A.S. und allmax.de jetzt ein spezielles Rechtsschutz-Paket für Studierende an, welches das Verwaltungsrecht einbezieht. Typischerweise geht es hierbei um BaföG, Prüfungsangelegenheiten, etc. Außerdem abgedeckt ist Verkehrs-, Reise- und Mietrecht, bei Bedarf und einem etwas höheren Beitrag kann auch noch Immobilienrechtsschutz mit einbezogen werden.

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Ärztliche Kunstfehler

Ärztliche Kunstfehler können massive Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit des Patienten bedeuten. Im Gegensatz zu den USA, wo Betroffene vor den jeweiligen Gerichten nicht selten Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zugesprochen bekommen, scheuen sich in Deutschland immer noch viele Betroffene, gegen einen ärztlichen Kunstfehler rechtlich vorzugehen. Die Rechtsexpertin der D.A.S., Europas führender Rechtsschutzversicherung, Regina Spieler, fordert jedoch dringend alle Betroffenen auf, sich mit falscher oder unzureichender Behandlung nicht abzufinden, sondern sich schnell um eine Erstattung des entstandenen Schadens zu kümmern, denn nach drei Jahren verfällt der Anspruch.

Hierbei sind unbedingt verschiedene Dinge zu beachten, damit die Forderung des Patienten überhaupt eine Chance hat. Zunächst liegt die Beweislast für einen ärztlichen Kunstfehler immer beim Patienten, nur in Ausnahmefällen wie dem massiven Verstoß gegen ärztliche Pflichten muss der Arzt seine Unschuld beweisen. Deshalb ist eine exakte Dokumentation der Behandlung unerlässlich, von formalen Daten bis zu der eigenen Krankenakte, die jeder Patient anfordern darf und einem neutralen Gutachten, jede noch so kleine Information ist von Bedeutung.

Bei der Erstellung eines Gutachtens ist jedoch unbedingt die Krankenversicherung einzuschalten, die kostenlose Gutachter zur Verfügung stellt. Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kann für den Betroffenen teuer werden, denn diese Kosten müssen nicht erstattet werden. Wird in diesem Gutachten tatsächlich ein Kunstfehler festgestellt, sollte unbedingt ein Fachanwalt eingesetzt werden, der den Umgang mit der Berufshaftpflicht des Arztes beherrscht. Für die Übernahme der Kosten ist eine Rechtsschutzversicherung hier unerlässlich.

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Für wen ist welcher Rechtsschutz sinnvoll?

Im Zuge immer teurer werdender Rechtsschutz-Policen stellt sich vielen Versicherten und Interessierten die Frage, wann für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Dabei gibt es gar nicht DIE Rechtsschutzversicherung, sondern unterschiedliche Lebensbereiche, die mit einer solchen Versicherung abgedeckt werden können.
Viele Versicherungen bieten dem Verbraucher ein Rundum-Sorglos-Paket an, das den Rechtsschutz in allen Lebensbereichen abdecken soll.

Ein Abschluss eines solchen Paketes mag zunächst praktisch erscheinen, genaueres Hinsehen zeigt jedoch, dass es sich lohnt, die Versicherung auf den individuellen Bedarf abzustimmen. Für die meisten Verbraucher ist eine Verkehrspolice empfehlenswert, die bei Bußgeldstreitigkeiten und Verkehrsunfällen eintritt. Einen besonderen Arbeitsrechtsschutz sollten Arbeitnehmer aus Krisenbranchen abschließen, da unabhängig davon, wem später Recht zugesprochen wird, vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz alle Kosten selbst zu tragen sind. Auch für Alleinerziehende, Rentner, Wohneigentümer und Mieter gibt es spezielle Einzelpolicen, die allerdings sehr teuer sind. In diesen Fällen sollte stattdessen besser eine Absicherung über einen Zusatz zum Privatrechtsschutz erfolgen.

Die laut den Versicherungen durch höhere Anwaltskosten gestiegenen Preise können Verbraucher unter bestimmten Bedingungen mindern, z.B. durch eine höhere Selbstbeteiligung, Schadenfreiheitsrabatte oder eine jährliche statt quartalsweise Zahlung.

Ein Vergleich lohnt sich also auf jeden Fall, die günstigsten Anbieter für Rechtsschutzversicherungen sind nach Angaben der Stiftung Warentest WGV, Badische, Auxilia, Jurpartner, DMB Rechtsschutz und Concordia.

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Rechtschutzversicherung bekommt Geld zurück

Wenn ein Rechtsanwalt einen erkennbar aussichtslosen Prozess führt, bleibt er am Ende womöglich auf seinen Kosten sitzen – so geschehen in einem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz nun zu verhandeln hatte.

Hier fand sich der Anwalt als Beklagter wieder. Prozessgegner: die Rechtschutzversicherung seines Mandanten. Die Versicherung hatte ihrem Kunden zunächst die Kostenübernahme für ein Verfahren zugesagt. Es stellte sich später heraus, dass der Prozess mit Sicherheit verloren gehen würde. Der Anwalt jedoch agierte weiter – laut Gericht eine Verletzung des Anwaltsvertrages mit der Rechtschutzversicherung.

Die Assekuranz darf deshalb nun Schadenersatz von dem Anwalt verlangen.

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Rechtschutzversicherung: Nach dem Urlaub zum Anwalt

Der erste wichtige Termin nach der Rückkehr aus dem Urlaub ist immer häufiger nicht der Dia-Abend mit Freunden, sondern ein Besuch beim Anwalt. Denn die Deutschen lassen sich Pleiten, Pech und Pannen während der ‚"schönsten Wochen des Jahres" nicht mehr so einfach gefallen.

Und in vielen Fällen bekommen die Reisenden vor Gericht zumindest teilweise recht. Selbst wer gar nicht erst in den Flieger steigt, bekommt unter Umständen eine Entschädigung. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Reiseveranstalter kurz vor dem geplanten Termin mitteilt, dass das Hotel überbucht sei, und ein Ersatzangebot unterbreitet. Entspricht dieser Ersatz nicht in vollem Umfang der eigentlich gebuchten Reise, kann der Kunde ablehnen und zudem eine Entschädigung verlangen. 50 Prozent des Reisepreises hielt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil für angemessen.

Wer wegen seines Urlaubs rechtlichen Beistand braucht, kann dafür seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Allerdings gilt in diesem wie in allen anderen Fällen: Bevor man zum Anwalt geht, sollte man sein Anliegen erst einmal der Versicherung vortragen. Mit einer Zusage zur Kostenübernahme in der Tasche kann man dann einen Juristen aufsuchen.

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Extras bei der Rechtsschutzversicherung

Ob Beruf, Verkehr oder Nachbarschaftsstreit – die Gründe für den Gang zum Anwalt können vielfältig sein. Um in diesem Fall das finanzielle Risiko überschaubar zu halten, schließen viele Menschen eine Rechtsschutzversicherung ab.

Wann genau die Versicherung zahlt und wann nicht, das ist in den Vertragsbedingungen geregelt. In jedem Fall muss der Versicherte immer zunächst eine Zusage zur Kostenübernahme einholen, ehe er einen Anwalt beauftragt. Wenn ausreichende Erfolgschancen bestehen, wird die Rechtsschutzversicherung in der Regel ihr Einverständnis geben.

Sollte das einmal nicht der Fall sein, lassen viele Gesellschaften ihre Kunden jedoch ebenfalls nicht im Regen stehen. Je nach gewähltem Versicherungsschutz können die Versicherten ein oder mehrere Male im Jahr eine telefonische Anwaltsberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür sind mit den Beiträgen bereits abgegolten. Auf diesem Wege lässt sich vielleicht eine Lösung finden, die eine kostspielige Klärung vor Gericht überflüssig macht.

Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat und diesen Extra-Service vermisst, der sollte bei nächster Gelegenheit seinen Versicherungsberater darauf ansprechen. Da die Gesellschaften miteinander in einem zunehmend härter werdenden Wettstreit stehen, haben die Versicherten gute Karten.

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Rechtsschutz bei Klagen gegen Aktienverluste

Ende der 90er Jahre erlebten die Börsen weltweit einen Höhenflug. Auch in Deutschland investierten Millionen Kleinaktionäre in Aktien von bis dahin völlig unbekannten Unternehmen. Aktienfonds verzeichneten ebenfalls Mittelzuflüsse im Milliardenbereich.

Zu Beginn des neuen Jahrtausends folgte dann der Absturz, unvorstellbar viel Geld wurde ‚"vernichtet". Viele Anleger versuchten anschließend, sich zumindest einen Teil ihrer Verluste vor Gericht zurückzuholen. Die Klagen richteten und richten sich gegen Banken, deren Berater falsche Versprechungen gemacht haben sollen, gegen die börsennotierten Unternehmen und auch gegen Fondsgesellschaften.

Da mitunter umfangreiche Gutachten eingeholt werden müssen, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären, sind Schadensersatzklagen von geschädigten Anlegern mit teilweise hohen finanziellen Risiken verbunden. Deshalb raten Verbraucherschützer und auch die Schutzgemeinschaften der Aktionäre nur solchen Anteilseignern zu rechtlichen Schritten, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

In den meisten Fällen muss die Versicherung nämlich für Anwalts- und Prozesskosten aufkommen. Versicherer, die die Kostenübernahme verweigert hatten und zur Begründung auf den ‚"Glücksspielcharakter" spekulativer Kapitalanlagen verwiesen hatten, wurden mehrfach gerichtlich in die Schranken verwiesen. Auch wenn der Versicherte extrem riskante Geschäfte tätigte, muss die Rechtsschutzversicherung ihm bei Klagen z.B. gegen einen Fondsanbieter beistehen, entschied das Landgericht Wiesbaden.

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Unfallgegner vor Gericht – am besten mit Verkehrsrechtsschutzversicherung

Nicht immer herrscht nach einem Unfall Einigkeit über die Schuldfrage. Mitunter wird eine Klärung erst vor Gericht herbeigeführt – und dabei fallen unter Umständen erhebliche Kosten an.

Auf der sicheren Seite ist, wer rechtzeitig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung hilft sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz) gegenüber dem Unfallgegner als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite.

Zudem trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für die Verteidigung vor Gericht in Strafverfahren. Auch wenn gegen ein unberechtigtes Bußgeld Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren vor dem Richter landet, hilft die Versicherung dem Autofahrer.

Es gilt jedoch wie bei jeder Rechtsschutzversicherung: Bevor Klage eingereicht wird, muss zunächst die Versicherung ihr Einverständnis zur Kostenübernahme erklären. Nach den Versicherungsbedingungen wird sie das regelmäßig dann tun, wenn ausreichende Aussichten auf Erfolg bestehen.

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Kündigungsschutzklage: Rechtsschutzversicherung mindert das Risiko

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bauen viele Unternehmen Arbeitsplätze ab. Häufig folgen auf eine Kündigung gerichtliche Auseinandersetzungen.

Während Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht früher zumeist versuchten, ihre Wiedereinstellung zu erreichen, geht es heute in der Regel ‚"nur" um die Höhe der Abfindung. Rund 80 Prozent der Fälle werden auf diese Weise gelöst.

Jede Kündungsschutzklage birgt für den entlassenen Mitarbeiter jedoch ein finanzielles Risiko, weil Anwalts- und Gerichtskosten anfallen können. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Belange des Arbeitsrechts einschließt.

Bei ausreichenden Erfolgsaussichten trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Gerichtsstreits. Wichtig ist jedoch, dass vor Klageerhebung die Zusage zur Kostenübernahme von der Versicherung eingeholt wird.

Wenn die Kündigung bereits angekündigt oder sogar ausgesprochen wurde, bringt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung übrigens nichts mehr. In den Versicherungsbedingungen ist zumeist eine Art ‚"Sperrfrist" vereinbart: Der Vertrag muss einige Monate bestehen, ehe mögliche Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung übernommen werden.

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Internet Rechtsschutzversicherung

Die Sparschwein AG (Versicherungspartner D.A.S.) bietet eine Rechtsschutz-Versicherung an, die alle privaten, über das Internet geschlossenen Verträge sowie Provider-Verträge umfasst. Der Online-Rechtsschutz gilt dabei sowohl für Kauf- als auch für Dienst,- Reparatur-, Darlehnens-, Werk- und Versicherungsverträge.

Die vereinbarte Versicherungssumme je Rechtsschutzfall beträgt 50.000,- Euro, wobei eine Selbstbeteiligung von 50,- Euro je Rechtsschutzfall vereinbart wird. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn der Wert des Streitgegenstandes 100,- Euro übersteigt. Die anfängliche Vertragsdauer beträgt sechs Monate und verlängert sich dann jeweils um einen Monat. (Golem)

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