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Beiträge in der Kategorie 'Rechtsschutz'

Rechtsschutzversicherung Test 2011 von Stiftung Warentest

Aus Sicht der Stiftung Warentest werden Rechtsschutzversicherungen immer besser. Zu diesem Ergebnis kamen die Experten im Rahmen eines aktuellen Tests.

Der aktuelle Rechtsschutzversicherung Test von Finanztest konnte mit drei Spitzenreitern beendet werden, die mit einer Note von 1,8 bewertet wurde. Damit fiel das Ergebnis in dem aktuellen Vergleich deutlich besser aus als bei dem letzten Vergleich, der von der Stiftung Warentest durchgeführt wurde. Die Tester haben im aktuellen Vergleich insgesamt 54 Tarife auf den Prüfstand gestellt.

Insgesamt wurden 25 Rechtsschutzversicherungen von der Stiftung Warentest mit dem Gesamturteil „gut“ bewertet. Weitere 28 schnitten mit der Note „befriedigend“ ab. Lediglich ein Tarif wurde von den Testern nur mit „ausreichend“ bewertet. Die Top-Angebote gehen mit jährlichen Beiträgen zwischen 342 und 403 Euro einher.

Im Test mussten sich Komplettpakete mit Berufs-, Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz den prüfenden Blicken der Stiftung Warentest stellen. Nach Erklärungen der Tester dürfen Versicherungsnehmer auch weiterhin nicht erwarten, dass die einzelnen Policen in sämtlichen Fällen Hilfe bei einem Rechtsstreit ermöglichen. Vor allem beim Baurecht oder den Kosten einer Scheidung winken nahezu alle Rechtsschutzversicherungen ab. Allerdings bieten immer mehr Tarife eine Hilfe bei Geldanlagestreitigkeiten.

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DISQ: Rechtsschutzversicherungen im Test

Rechtsschutzversicherungen gehören nicht zu den wichtigsten Versicherungen, aber wer sich für eine solche Police entscheidet, muss sich zunächst einen Weg durch den Tarife-Dschungel bahnen. Der ist in diesem Fall besonders knifflig, weil viele verschiedene Pakete angeboten werden, die nicht so leicht zu vergleichen sind. Das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) hat sich dieser Aufgabe nun angenommen und die beste Rechtsschutzversicherung 2011 gesucht. Dazu wurden 23 Anbieter von Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz unter die Lupe genommen. Untersucht wurden sowohl Preis als auch Leistung der angebotenen Tarife.

Auf Platz 1 und damit Testsieger wurde der Tarif von Auxilia, der nicht nur die umfangreichsten Leistungen enthält, sondern diese auch zu einem unterdurchschnittlichen Preis anbietet. Platz 2 erzielte Anbieter Örag, der mit den günstigsten Tarifen und überdurchschnittlichen Leistungen punktete. Platz 3 sicherte sich die WGV, die vor allem mit ihren Versicherungsprämien überzeugte.

Den letzten Platz im Test belegte Advocard, weil hier durchweg die teuersten Tarife zu finden waren. Zwar hielt sich der Anbieter in Sachen Versicherungsumfang im Mittelfeld, doch einige Leistungen, die von anderen Unternehmen angeboten wurden, fehlten hier ganz. Dazu gehört z.B. der Verwaltungsrechtsschutz bei nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten oder der Versicherungsschutz bei außergerichtlichen Angelegenheiten im Steuer- und Sozialrecht.

Insgesamt zeigte sich, dass sich ein Vergleich der Tarife durchaus lohnt, denn bei Kombinations-Produkten für Privat-, Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz können Verbraucher mit dem richtigen Tarif über 100 Euro jährlich sparen. Vergleicht man die Tarife mit Selbstbehalt (150 Euro) sind hier Preisunterschiede von durchschnittlich 50% möglich. Allerdings kostet ein umfassender Schutz in der Regel auch mehr Geld, nur selten fanden sich im Test Top-Leistungen zu günstigen Preisen.

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Rechtsschutzversicherung muss häufiger für Geldanleger zahlen

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München können Anleger zukünftig die Kosten für eine Klage gegen Falschberatung und dadurch erlittener Verluste von ihrer Rechtsschutzversicherung einfordern (Az.: 29 U 589/11). Das OLG entschied, dass eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage nicht mit dem Verweis auf Ausschlussklauseln in den Geschäftsbedingungen ablehnen, die sehr allgemein gehalten sind.

Im konkreten Fall ist genau dies geschehen: Ein Rechtsschutzversicherer (die Münchner D.A.S.) weigerte sich, die Kosten für ein Verfahren wegen Falschberatung zu tragen und begründete dies mit einer Vertragsklausel, die besagt, dass keine Kostenübernahme für Fälle stattfindet, die etwas mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten oder der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen zu tun haben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist diese Klausel unklar und missverständlich, deshalb legte sie Klage ein.

Das OLG gab der Klage statt und erklärte, dass die Kunden zwar verstehen könnten, dass sie keinen uneingeschränkten Versicherungsschutz besitzen, doch es sei unklar, wie weit die Beschränkungen gehen. Für den Verbraucher sei es nicht ersichtlich, welche Geldanlagen als Effektengeschäfte definiert werden und welche nicht, da es keine eindeutige Definition für “Effekte” gebe (auch in der Fachliteratur nicht). Deshalb sei es der Versicherung auch nicht gestattet, sich auf eine solche Klausel zu berufen, die in ihrer Gesamtheit unwirksam ist. Die Folge: Die Versicherung muss nun für alle einschlägigen Fälle ihrer Versicherten zahlen.

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Rechtsschutzversicherung muss auch für schlechten Anwalt zahlen

Die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” weist darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ihren Kunden auch dann übernehmen muss, wenn durch die schlampige Arbeit seines Anwalts der Prozess verloren geht. Allerdings ist die Versicherung in einem solchen Fall dazu berechtigt, den Anwalt wegen “Schlechterfüllung seines Anwaltvertrages” in Regress zu nehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 1 U 358/10).

Im konkrete Fall hatt ein Rechtsanwalt gegen den falschen Gegner prozessiert und deshalb den Prozess verloren. Die Rechtsschutzversicherung seiner Mandantin hatte vorher eine Deckungszusage für die Kosten abgegeben, weshalb die Mandantin nach dem Prozess die Übernahme der Kosten verlangte. Die Versicherung verklagte ihrerseits nun den Anwalt auf Schadensersatz.

Das OLG gab dieser Klage statt und erklärte, dass die Versicherung durchaus das Recht habe, von dem Anwalt einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Kosten zu verlangen. Durch seine schlampige Arbeit hätte der Anwalt nicht nur den Anspruch auf eigenes Honorar verloren, sondern müsse auch für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen, hieß es.

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Rechtsschutz für Autoreisen ins Ausland lohnt sich

Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass bei einem Autounfall im Ausland deutlich höhere Anwalts- und Gerichtskosten entstehen können als in Deutschland. Deshalb kann sich eine Rechtsschutzversicherung für Autoreisen ins Ausland lohnen.

Die Vorteile eines solchen Rechtsschutzversicherung: In manchen Urlaubsländern werden einige der anfallenden Kosten (z.B. für Sachverständige) auch dann nicht erstattet, wenn die Klage bzw. der Prozess erfolgreich war. Außerdem können die Versicherungen bei der Vermittlung von Kontakten zu deutschsprachigen Anwaltskanzleien im Ausland helfen. Diese kennen sich in der Regel besser mit den jeweiligen Rechtsbestimmungen aus und müssen sich nicht erst mit den Gesetzen vertraut machen. Letzteres ist jedoch dann der Fall, wenn die Klage vor einem deutschen Gericht erhoben wird.

Wer eine Autoreise ins Ausland plant und erwägt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollte sich vorher informieren, ob der gewünschte Versicherungsschutz nicht schon im Rahmen einer bereits vorhandenen Police gewährleistet ist.

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ADAC-Verkehrsrechtsschutz hat niedrigste Beschwerdequote

Wie aus der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervorgeht, ist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz 2010 die Rechtsschutzversicherung mit den wenigsten Beschwerden gewesen. Gerade einmal 6 Beschwerden gingen im gesamten Jahr 2010 über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ein, das entspricht bei über 2,6 Millionen Policen einer Beschwerdequote von 0,23 pro 100.000 Versicherungspolicen. Die direkte Konkurrenz des ADAC wies deutlich mehr Beschwerden auf und für Anbieter ähnlicher Größe mussten bis zu 12 Mal mehr Beschwerden registriert werden.

Mit der Beschwerdestatistik will die Bonner Aufsichtsbehörde die Qualität einer Versicherung beschreiben, da diese als Indiz für die Kundenzufriedenheit gilt. Jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kann sich bei der BaFin kostenlos beschweren. Geht eine Beschwerde ein, fordert die BaFin die Versicherungsgesellschaft zu einer Stellungnahme auf und bemüht sich um Klärung des strittigen Falls. Im Jahr 2008 wurden rund 15.000 eingegangene Beschwerden von der BaFin bearbeitet, von denen fast jede dritte zugunsten des Verbrauchers geklärt wurde. Sämtliche Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz in den letzten Jahren haben sich dagegen als unbegründet herausgestellt.

Im ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz sind auch Freizeitsport und Reisen abgesichert, d.h. auch Schmerzensgeld-Streitigkeiten nach einem Skiunfall oder der Streit mit einem Reiseveranstalter ist im Versicherungsumfang enthalten. Der Schutz der Police ist weltweit gültig, die Deckungssumme beträgt maximal 300.000 Euro und es gibt keine Selbstbeteiligung. Der Versicherungsbeitrag kostet für ein Fahrzeug 63,20 Euro pro Jahr und für mehrere Fahrzeuge 87,90 Euro pro Jahr. Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz kann ausschließlich von ADAC-Mitgliedern in Anspruch genommen werden.

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Rechtsschutzversicherung Test & Vergleich von Stiftung Warentest

Rechtsstreitigkeiten können für die Betroffenen mit hohen Kosten einhergehen, vor denen sie sich oft nur durch eine Rechtsschutzversicherung schützen können. Die Rechtsschutzversicherung wird heute von der Mehrzahl der Versicherer mit unterschiedlichen Konditionen angeboten.

Aufgrund der erheblichen Unterschiede hat die Stiftung Warentest die Rechtsschutzversicherungen genauer unter die Lupe genommen.

Im aktuellen Rechtsschutzversicherung Test prüfte die Stiftung Warentest insgesamt 45 Rechtsschutzpolicen auf Herz und Nieren. Nur acht Policen konnten sich die Gesamtnote „gut“ sichern. Nach Angaben der Experten ist eine Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht einbezieht, eine der wichtigsten Policen. Derzeit werden bundesweit vor den Arbeitsgerichten die meisten Streitigkeiten ausgetragen.

In Folge der Wirtschaftskrise ist die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen weiter gestiegen. Aber auch in den Bereichen Vertragsrecht, sowie Eigentums- und Wohnfragen kommt es häufig zu Streitigkeiten, die vor dem Kadi ausgetragen werden. Bislang lassen sich durch die Rechtsschutzversicherungen keine Familienstreitigkeiten austragen, die noch immer auf der Leistungsseite von den Versicherern ausgeschlossen werden.

Keine der 45 getesteten Rechtsschutzversicherungen hat ihren Kunden im Test der Stiftung Warentest einen Rundumschutz geboten. In Sachen Verbraucherfreundlichkeit setzen sich acht Policen mit der Note gut durch. Die wenigsten Lücken weist nach Angaben der Stiftung Warentest der Tarif „T07 erweiterte Leistungen“ der Rechtsschutz Union auf.

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Bei Bagatellbeträgen kein Rechtsschutz für Hartz IV-Empfänger

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen hat ein Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Rechtsschutz, wenn es um sogenannte Bagatellbeträge geht (Az.: L 2 AS 325/10 B ER).

Im konkreten Fall glaubte eine Frau, dass die ARGE die Leistungen, die ihr zustehen, um 6-7 Euro monatlich zu niedrig angesetzt hat. Durch diese Differenz würde ihr ein Defizit bei der Bezahlung der Unterkunftskosten entstehen, das sie selbst tragen müsse. Sie stellte einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, den das Gericht jedoch abwies.

Das Gericht war der Ansicht, dass es der Frau durchaus zuzumuten sei, das entstandene Defizit durch Umschichtungen bei den Regelleistungen auszugleichen. Auch auf die Anteile des Regelsatzes bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens zu warten, sei zumutbar. Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz habe nur, wer sich in einer Notlage befindet und dies sei hier nicht der Fall, so die Richter. Bei Bagatellbeträgen wie im vorliegenden Fall liege kein Grund für einen einstweiligen Rechtsschutz vor, allerdings nannte das Gericht keinen konkreten Betrag, der noch als Bagatellbetrag gilt oder der schon darüber hinausgeht. Ein Betrag unter 10 Euro sei jedoch auf jeden Fall ein Bagatellbetrag.

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Kein Rechtsschutz bei Kreditverhandlungen

Nach einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts sind Kreditverhandlungen nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt – auch dann nicht, wenn ein Anwalt die Verhandlungen führt (Az.: 5 U 52/10-10).

Im konkreten Fall wurde einem Bankkunden nach Zahlungsverzug ein Kredit gekündigt, woraufhin dieser einen Rechtsanwalt beauftragte, für ihn mit der Bank Verhandlungen über den Kredit zu führen. Diese blieben jedoch erfolglos und die Rechtsschutzversicherung wollte die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen. Daraufhin klagte der Bankkunde gegen seine Rechtsschutzversicherung.

Die Richter wiesen die Klage jedoch ab, denn bei diesen Verhandlungen sei es nicht um den Austausch rechtlicher Argumente gegangen, sondern um Maßnahmen der Schuldenregulierung. Und hierfür sei eine Rechtsschutzversicherung nicht zur Kostenübernahme der Anwaltskosten verpflichtet, so die Begründung des Gerichts.

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Verbraucherzentrale klagt gegen Rechtsschutzversicherer

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Ende Oktober gegen mehrere Rechtsschutzversicherungen wegen intransparenter und benachteiligender Klauseln in Versicherungsverträgen Klage eingereicht.

Konkret geht es um die Vertragsklauseln, die besagen, dass der Versicherungsnehmer alles tun müsse, um eine überflüssige Erhöhung der Kosten oder eine Rückzahlung der Gegenseite zu vermeiden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Klausel, droht ihm – abhängig vom Grad der Verschuldung – der Verlust des Versicherungsschutzes. Laut der Verbraucherzentrale ist diese Klausel nicht eindeutig genug und der Versicherte kann hieraus nicht wirklich erkennen, worin seine Pflichten im Schadensfall bestehen.

2009 äußerte der Bundesgerichtshof, dass die betroffenen Klauseln tatsächlich die Verbraucher benachteiligen, doch noch bevor ein Urteil gefällt wurde, erkannten die damals beklagten Versicherungen den Anspruch der Kunden an, was ein Urteil verhinderte. Seitdem überarbeitete jedoch kein Versicherungsunternehmen die entsprechenden Passagen, so dass die Verbraucherzentrale Hamburg zunächst Abmahnungen verschickte und nun Klage eingereicht hat. Geklagt wurde gegen die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, Württembergische Gemeindeversicherung, Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG, DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deurag, Roland, Allrecht, Badische Rechtsschutzversicherung, Alte Leipziger, Itzehoer, Jurpartner, Mecklenburgische und Concordia.

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Rechtsschutzpolice teilweise steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer können die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung teilweise steuerlich geltend machen, denn der beruflich bedingte Teil der Prämie gilt als Werbungskosten. Alle, bei denen der Arbeitnehmerpauschbetrag der Werbungskosten in Höhe von 920 Euro überschritten ist, können die Kosten für die Rechtsschutzpolice absetzen.

In der Regel ist in Rechtsschutzversicherungen der Schutz in arbeitsrechtlichen, verkehrs- und familienrechtlichen Streitigkeiten enthalten. Das Finanzamt erkennt aber nur den arbeitsrechtlichen Teil der Kosten an. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass man bei Familien-Rechtsschutzverträgen üblicherweise 35% der Kosten als berufliche Ausgaben annimmt.

Allerdings ist es möglich, dass der jeweilige Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt nur einen kleineren Anteil anerkennt und eine Bescheinigung der Versicherung über den tatsächlichen arbeitsrechtlichen Anteil in der Prämie verlangt. Da der Anteil meistens zwischen 40% und 60% liegt, empfehlen Experten den Versicherten, sich bei ihrem Versicherer zu erkundigen, wie hoch der arbeitsrechtliche Teil der Kosten der Police ist und dies schriftlich zu bestätigen.

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Große Preisunterschiede im Verkehrs-Rechtsschutz

Das Online-Vergleichsportal Aspect Online AG weist darauf hin, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherten auch dann Schutz bietet, wenn sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind. Auch bei geliehenen oder gemieteten Autos und wenn der Versicherte als Fahrgast unterwegs ist, gilt der Versicherungsschutz. Die entsprechenden Regelungen sind in §21 Absatz 7 oder §22 Absatz 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden.

Die Rechtsschutzversicherung springt z.B. dann ein, wenn der Versicherte einen Anwalt konsultieren muss, weil er beispielsweise meint, das Vorgehen der Behörden gegen ihn im Straßenverkehr sei unberechtigt. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung alleine kostet laut Aspect Online für einen Single bei einem Selbstbehalt von 150 Euro pro Jahr etwa 40 Euro.

Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied von Aspect Online, weist darauf hin, dass viele Verkehrsteilnehmer noch immer zu viel für ihre Rechtsschutzversicherung zahlen. Analysen des Vergleichsportals haben ergeben, dass ein Komplettpaket bestehens aus Berufs-, Grundstücks-, Privat-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz für eine Familie schon ab 197 Euro pro Jahr zu haben ist (bei 150 Euro Selbstbehalt). Andere Anbieter verlangen für die gleichen Leistungen 170 Euro mehr pro Jahr. Hier lohnt sich also ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Angebote.

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GDV empfiehlt neue Bedingungen für Rechtsschutz

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung veröffentlicht, die zwar unverbindlich sind, aber an denen sich viele deutsche Rechtsschutzversicherer orientieren. Dem GDV zufolge sind die neuen Bedingungen das Ergebnis intensiver, mehrmonatiger Beratungen innerhalb der Branche, bei denen sowohl die Entwicklungen in der Rechtsprechung als auch Verbraucherinteressen berücksichtigt worden seien.

Unter anderem enthalten die neuen Bedingungen eine Neuregelung der so genannten Kostenminderungsobliegenheit des Versicherten. Diese besagt, dass der Versicherte dazu verpflichtet ist, die Kosten seines Rechtsstreits möglichst gering zu halten. In den Musterbedingungen findet der Versicherte nun Beispiele, wie er dies umsetzen kann. Ein Beipiel wäre, zu versuchen, seine Ansprüche mit einem einzigen Prozess und nicht mit zwei oder mehr Prozessen geltend zu machen.

Der GDV empfiehlt allen Versicherten, immer zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung nachzufragen, welche Kosten diese im konkreten Fall übernehmen würde. So können Missverständnisse von vorneherein vermieden werden.

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VZ Hamburg mahnt Rechtsschutz-Versicherungen ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat insgesamt 17 Rechtsschutz-Versicherer abgemahnt, die in ihren Versicherungsbedingungen Klauseln enthalten, die den Kunden auf unangemessene Weise benachteiligen. Es geht um die Klausel, die in etwa besagt, dass der Versicherte “alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte”. Auch der Budnesgerichtshof hatte diese Klausel bereits kritisiert, doch die betroffenen Unternehmen haben die Klausel, die einen Verlust des teilweisen oder ganzen Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann, wenn der Versicherte gegen sie verstößt, beibehalten.

Wenn also z.B. ein Versicherte in einer arbeitsrechtlichen Auseianendersetzung versucht, eine außergerichtliche Klärung zu erzielen, könnte er nach dieser Klausel seinen Versicherungsschutz verlieren. Gleiches könnte der Fall sein, wenn der vertretende Rechtsanwalt einen Fehler macht.

Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass die Klausel zu schwammig formuliert ist. Für den Versicherten seien seine Verpflichtungen nach einem Schadensfall nicht ersichtlich. In einer Terminnachricht vom 22. Mai 2009 äußerte sich der Bundesgerichtshof ähnlich, seiner Einschätzung nach verstößt die Klausel möglicherweise gegen das Transparenzgebot, was zu einer Benachteiligung des Kunden und damit zur Unwirksamkeit der Klausel führen würde.

Abmahnungen erhielten die Unternehmen Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner. Wenn sie bis zum 12. Juli keine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben, drohen ihnen Klagen der Verbraucherzentrale.

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Immer größere Nachfrage nach Rechtsschutz

Die Wirtschaftskrise wirkt sich auch auf die Nachfrage der Verbraucher nach Rechtsschutzversicherungen aus: Immer mehr Bürger sorgen sich um ihren Arbeitsplatz und wollen für den Ernstfall finanziell gewappnet sein. Das spiegelt sich auch in den Kosten wider, die laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im letzten Jahr um 30% höher ausfielen als noch im Jahr zuvor. 2009 zahlten die Rechtsschutzversicherungen über 500 Millionen Euro für Anwalts- und Gerichtskosten ihrer Versicherten.

Experten erwarten für das aktuelle Jahr eine weitere Zunahme der Gerichtsprozesse. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbrauchern dazu, zunächst die existenziellen Risiken (Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung) abzuschließen und erst dann eine Rechtsschutzpolice auszuwählen. Eine Familie muss hierfür bis zu 160 Euro pro Jahr bezahlen, schreibt das “Hamburger Abendblatt”.

Je nach versichertem Bereich gibt es unterschiedliche Ausschlüsse in der Versicherungsleistung. Während der Arbeitsrechtsschutz fast lückenlos gegeben ist, gibt es im Privatrechtsschutz zahlreiche Ausschlüsse. Hier gilt es genau abzuwägen, welche Bereiche für den individuellen Bedarf und die persönliche Lebenssituation abzudecken sind.

Wichtige Informationen liefert auch der Rechtsschutzversicherung Test

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