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Beiträge in der Kategorie 'Rechtsschutz'

Immer größere Nachfrage nach Rechtsschutz

Die Wirtschaftskrise wirkt sich auch auf die Nachfrage der Verbraucher nach Rechtsschutzversicherungen aus: Immer mehr Bürger sorgen sich um ihren Arbeitsplatz und wollen für den Ernstfall finanziell gewappnet sein. Das spiegelt sich auch in den Kosten wider, die laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im letzten Jahr um 30% höher ausfielen als noch im Jahr zuvor. 2009 zahlten die Rechtsschutzversicherungen über 500 Millionen Euro für Anwalts- und Gerichtskosten ihrer Versicherten.

Experten erwarten für das aktuelle Jahr eine weitere Zunahme der Gerichtsprozesse. Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbrauchern dazu, zunächst die existenziellen Risiken (Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung) abzuschließen und erst dann eine Rechtsschutzpolice auszuwählen. Eine Familie muss hierfür bis zu 160 Euro pro Jahr bezahlen, schreibt das “Hamburger Abendblatt”.

Je nach versichertem Bereich gibt es unterschiedliche Ausschlüsse in der Versicherungsleistung. Während der Arbeitsrechtsschutz fast lückenlos gegeben ist, gibt es im Privatrechtsschutz zahlreiche Ausschlüsse. Hier gilt es genau abzuwägen, welche Bereiche für den individuellen Bedarf und die persönliche Lebenssituation abzudecken sind.


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DAS Studenten-Rechtsschutz im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat sich den DAS-Rechtsschutz für Studenten mal genauer angesehen und kommt zu dem Fazit, dass das Angebot zwar lückenhaft, aber dennoch günstig ist. Es eignet sich jedoch nur für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, alle anderen könnten bereits über die Familienpolice der Eltern mitversichert sein.

Die Rechtsschutzpolice für Studenten der DAS kostet in der einfachen Variante (ohne Mietrechtsschutz) 74,14 Euro bei jährlicher Zahlung. Inklusive Mietrechtsschutz erhöht sich die Prämie auf 94,97 Euro. Für Mitglieder des Onlineportals Allmax gibt es 5% Rabatt auf die Versicherungsprämie.

Ein Vorteil der DAS-Rechtsschutzpolice ist, dass auch der Arbeitsrechtsschutz enthalten ist, was Studenten mit Nebenjob interessant ist. Beim Streit um die Befreiung von Sozialabgaben kann der Sozialrechtsschutz nützlich sein. Auch Reiserechtsschutz und der optionale Mietrechtsschutz sind für Studenten sinnvoll. Im Vergleich zu anderen Policen für Nicht-Studenten ist dieses Angebot günstig, auch der Selbstbehalt ist mit 50 Euro nicht zu hoch. Positiv ist auch, dass für eine erste Einschätzung des Rechtsproblems eine Telefonhotline zur Verfügung steht. Nachteilig ist, dass sich der Rechtsschutz weder auf Vertragsrecht noch auf Familien- und Erbrecht erstreckt. Dies ist bei anderen Policen im Leistungskatalog enthalten.

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DAS Rechtsschutz für Patienten im Schnelltest

Die Stiftung Warentest hat die DAS Rechtsschutzversicherung für Patienten einem Schnelltest unterzogen. Abschließen kann diese Police nur, wer bereits bei der DKV oder der Victoria eine private Krankenvollversicherung oder eine Zusatzversicherung besitzt. Die Versicherungsprämie beläuft sich auf 54 Euro im Jahr, die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall liegt bei 150 Euro.

Der Vorteil der Versicherung besteht darin, dass die Versicherung immer dann die Kosten (pro Fall bis zu 300.000 Euro) für Rechtsstreitigkeiten im medizinischen Bereich übernimmt, wenn es zu Aufklärungs-, Behandlungs- und Pflegefehler durch das medizinische Person gekommen ist. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wird bis zu 250 Euro übernommen. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Vertragsschluss und gilt in ganz Europa und den Anrainerstaaten des Mittelmeers.

Nachteil hierbei ist, dass diese Rechtsschutzversicherung ausschließlich auf Streitigkeiten aus dem medizinischen Bereich beschränkt ist und dafür der Jahresbeitrag als relativ hoch einzuschätzen ist, so die Stiftung Warentest. Sie empfiehlt, eine normale Rechtsschutzpolice einer Einzelabsicherung jedes rechtlich möglichen Bereichs vorzuziehen. Auch wenn solche Policen in der Regel rund doppelt so teuer sind wie die DAS Rechtsschutz für Patienten, bieten sie jedoch Schutz für alle möglichen Streitigkeiten wie z.B. auch bei Nachbarschaftskonflikten oder Konflikten mit dem Arbeitgeber.

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HUK Coburg baut Rechtsschutz aus

Die Ansahl Consulting AG weist darauf hin, dass die HUK Coburg ihren Rechtsschutz erweitert hat. Die Versicherung arbeitet nun mit dem Anwaltsnetzwerk APRAXA zusammen, einer Genossenschaft, in der etwa 640 Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien zusammengeschlossen sind. Um Mitglied bei APRAXA zu werden, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sein.

Laut Ansahl ist die APRAXA die ideale Ergänzung für das bestehende Anwaltsnetz der HUK Coburg. Die Versicherung strebt schon seit längerem eine Service-Erweiterung im Bereich Rechtsschutz an, die nun durch eine noch bessere Beratungsqualität gewährleistet sein dürfte. Durch die Zusammenarbeit mit APRAXA sei eine direkte Reaktion auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse möglich.

Das Selbstverständnis der HUK Coburg Rechtsschutzversicherung als tatsächliche Hilfe im Rechtsschutzfall und nicht nur als reiner Kostenerstatter, zeigt die Versicherung in dem Rechtsschutztarif, der seit einem Jahr angeboten wird. Bei diesem Tarif können je nach Schadensfall ausgesuchte Kanzleien direkt angesteuert werden.

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Rechtsschutz verliert gegen Lehman-Opfer

Eine Geschädigte der insolventen Bank Lehman Brothers hat den bundesweit ersten Prozess gegen eine Rechtsschutzversicherung im Fall Lehman gewonnen. Die Rechtsanwältin Uta Deuber von der Düsseldorfer Kanzlei MZS (spezialisiert auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht) hatte für ihre Mandantin Klage gegen den Versicherer NRV eingereicht, weil dieser die Anwaltskosten im Rechtsstreit über Lehman-Zertifikate nicht übernehmen wollte. Laut der Anwältin hatte ihre Mandantin für etwa 4000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft und die Bank nach dem Lehman-Zusammenbruch verklagt. Die NRV weigerte sich die Anwaltskosten in Höhe von fast 700 Euro zu übernehmen mit der Begründung, dass es sich hierbei um Termin- und verbundene Spekulationsgeschäfte gehandelt habe, die von der Deckung ausgenommen seien.

Die Anwältin argumentierte jedoch, dass bei den Lehman-Zertifikaten keine typischen Gefahren von Termingeschäften vorlagen, dem stimmte das Amtsgericht Mannheim zu (Az.: 12 C 374/09). Die NRV muss nun die Kosten für die Klage gegen die Bank übernehmen.

Schätzungen zufolge haben etwa 50.000 Anleger Verluste durch Lehman-Zertifikate erlitten, viele von ihnen wollen nun rechtlich gegen die Banken vorgehen, von denen sie die Zertifikate erhalten haben. Wie der aktuelle Fall zeigt, kann es sich jedoch lohnen, sich gegen Rechtsschutzversicherungen zur Wehr zu setzen, die eine Kostenübernahme für diesen Fall ablehnen.

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Bestnote für ADAC Verkehrs-Rechtsschutz

Laut einer Untersuchung des Hamburger Psephos Instituts für Markt-, Politik- und Sozialforschung ist der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz der beste Schadenregulierer in seiner Klasse. Die Umfrage ergab, dass die Versicherten hier im Schadensfall die fairste und schnellste Schadensregulierung erfahren.

Im Rahmen der Untersuchung wurden mehrere Tausend Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) schriftlich befragt. Fast 900 Experten aus dem Verkehrsrecht bewerteten das Regulierungsverhalten in der Kfz-Haftpflicht, der Kaskoversicherung und dem Verkehrsrechtsschutz. Jeder Experte wurde dazu aufgefordert, jeweils fünf seiner Einschätzung nach gute und schlechte Anbieter zu nennen. Dabei erzielte der ADAC mit Abstand die meisten Punkte und konnte sich so den Sieg sichern.

Derzeit sind über 2,62 Millionen ADAC-Mitglieder auch über den internen Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert. Dieser gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Freizeitsport und auf Reisen. Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung erhältlich und gilt weltweit. Es handelt sich hierbei um ein exklusives Angebot für ADAC-Mitglieder.

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D.A.S. Existenz-Rechtsschutz im Produktcheck

Die “Welt” hat die Existenz-Rechtsschutzversicherung der D.A.S. einem Produktcheck unterzogen und kommt zu dem Ergebnis, dass es von der Größe und Art des Unternehmens abhängt, ob sich der Abschluss dieser Versicherung lohnt oder nicht.

Die Existenz-Rechtsschutz richtet sich an Freiberufler und Selbstständige, die sich gegen ausfallende Forderungen absichern wollen. Darüber hinaus gehört auch eine Inkassodientsleistung des Versicherers zum Leistungsumfang der Versicherung dazu: Die D.A.S. versucht ausstehende Forderungen ab 100 Euro einzutreiben. Dazu gehören verschiedene Mahnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und maximal drei Vollstreckungsversuchen.

Wie teuer die Existenz-Rechtsschutz ist, ist von der Größe des Unternehmens abhängig: Bei kleinen Betrieben mit maximal 10 Mitarbeitern kostet sie pro Jahr 320 Euro (+ MWSt.), bei bis zu 20 Beschäftigten 370 Euro (+ MWSt.) und bei bis zu 30 Angestellten werden 550 Euro (+ MWSt.) fällig.

Nach Einschätzung der “Welt” sind diese Kosten überschaubar, allerdings wird empfohlen, individuell zu entscheiden, ob eine solche Versicherung für die konkrete Situation der Firma sinnvoll ist. So ist sie zu empfehlen, wenn ein Unternehmen wenige Großkunden hat, aber eher weniger sinnvoll, wenn es unzählige kleine Kunden mit jeweils kleinen Rechnungsbeträgen hat.

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Rechtsschutzversicherer drängen auf Klage

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die sich mit Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung gegen eine Kündigung wehren wollen, bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes aufpassen sollen. Grund: Bei manchen Versicherungen werden die vollen Anwaltsgebühren nur dann übernommen, wenn der Anwalt mit einer sofortigen Klage beauftragt wird. Versicherte, die den Anwalt zunächst um den Versuch einer außergerichtlichen Einigung bitten, können – sollte es später doch zur Klage kommen – auf einem Teil der außergerichtlichen Anwaltskosten sitzen bleiben.

Da bei einer sofortigen Klage weniger Gebühren anfallen, würden die Kunden so “unnötige Kosten” vermeiden, wenn sie auf den Versuch einer außergerichtlichen Einigung verzichten. Fachanwalt für Versicherungsrecht Axel Pabst erklärte gegenüber “Finanztest”, dass einige Kündigungen allerdings “so offenkundig falsch” seien, dass hier eine außergerichtliche Einigung schnell vonstatten geht.

Rechtlich ist die Frage ungeklärt, einige Gerichte wie das Amtsgericht Essen-Borbeck verurteilten auch schon Versicherungen zur Kostenübernahme für außergerichtliches Vorgehen. Die Stiftung Warentest rät, vorab den Anwalt die Kostenfrage mit dem Versicherer klären zu lassen und erst dann den Auftrag zu erteilen. In der Regel übernehmen die Anwälte diese Abklärung kostenlos.

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Zu lange Verfahrensdauer verletzt Rechtsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde einer Frau stattgegeben, deren Schadenersatzprozess schon über 20 Jahre andauert. Der Beschluss des Verfassungsgericht bestätigt, dass das seit 22 andauernde Verfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz verletze, berichtet der “Focus”. Die Karlsruher Richter stimmten darin überein, dass die Grenze des “noch Hinnehmbaren deutlich überschritten” sei und forderten das Landgericht auf, den Prozess nun “unverzüglich” abzuschließen.

Bei dem Endlosverfahren ging es um mehrere Grundstücke mit Kiesvorkommen, die 1986 zwangsversteigert worden waren. Die Bank hatte im letzten Moment ihre Kreditzusage zurückgezogen, woraufhin die Eigentümerin die Bank auf Schadenersatz verklagte. Begründung: Der Verkaufspreis lag weit unter dem Wert der Grundstücke. 1990 wurde der Frau bereits ein Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen, nur über die Höhe konnte man sich bis heute nicht einigen. Allerdings trug auch das Verhalten der Klägerin selbst zu den immer neuen Verzögerungen bei, denn sie wechselte nicht nur mehrfach den Anwalt und erweiterte die Klage, sondern beantragte dem “Focus” zufolge auch Fristverlängerungen und stellte Befangenheitsanträge. Das Verfahren ruhte wegen laufender Vergleichsverhandlungen außerdem 2,5 Jahre lang.

Die Verfassungsrichter sind dennoch der Ansicht, dass das Landgericht dazu verpflichtet ist, solche Prozesse voranzutreiben und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Dieses Beschleunigungsgebot wurde dem “Handelsblatt” zufolge bislang vor allem bei Strafverfahren betont, mit dem aktuellen Beschluss wurde eine zu lange Verzögerung auch in einem Zivilprozess gerügt.

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Banker bei Versicherungen sehr unbeliebt

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, in der die FInanzbrache von zahlreichen Skandalen erschüttert wurde, wird es für Bankmanager immer schwieriger entsprechende Versicherungen zu finden. Wie das “Handelsblatt” berichtet, verlangen die Versicherungsunternehmen inzwischen massiv gestiegene Prämien für Managerhaftpflichtversicherungen. Demnach sind die Prämien in den letzten Monaten um 20-40% gestiegen, die Preise für Managerhaftpflicht und Rechtsschutz haben sich teilweise verdoppelt.

Die Erschütterungen der letzten Monate hat die Branche vorsichtiger werden lassen: Einige Anbieter bieten überhaupt keine Versicherungen für Banken mehr an, andere beurteilen die Prämien immer noch als zu niedrig. Laut Georg Klinkhammer vom DVS Deutscher Versicherungs-Schutzverband prüfen die Versicherungen derzti die Konditionen besonders gründlich. Klinkhammer erwartet für die nächsten Vertragserneuerungsrunden ein härteres Ringen um Vertragsinhalte, so das “Handelsblatt”.

In Deutschland haften Versicherungen bei einer großen Bank mit einer Deckungssumme von bis zu 500 Millionen Euro, die Versicherungsprämie beträgt hiervon mindestens 1%. Um sich gegen falsche Entscheidungen ihrer Manager zu schützen, zahlen die großen Dax-Unternehmen demnach häufig mehrere Millionen Euro an Versicherungsprämien.

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Rechtsschutzversicherung vs. Mieterverein

Es gibt unzählige Gründe und Anlässe, über die sich Vermieter und Mieter streiten können. Als Mieter gibt es zwei Alternativen, möglichst ohne finanziellen Schaden einem solchen Streit, der schnell zum Rechtsstreit werden kann, zu begegnen:

Die eine Möglichkeit ist die Rechtsschutzversicherung. Der Mietrechtsschutz ist in diesen Versicherungen in der Regel enthalten, allerdings ist die Versicherungsprämie nicht ganz billig: Laut Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin, kostet ein entsprechendes Versicherungspaket über 200 Euro im Jahr, so die “Süddeutsche Zeitung”. Mietrechtsschutz ist auch als Einzelpolice erhältlich, die üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr kostet. Mit dieser Versicherung sind vor allem die Anwaltskosten für rechtliche Beratung und eventuelle Gerichtskosten abgedeckt. Bedingung für die Kostenübernahme ist ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverstoß, z.B. ungerechtfertigte Kündigungen oder Mieterhöhungen. Die Leistungen können grundsätzlich erst nach drei Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.

Bei der anderen Alternative, den Mietervereinen muss es keine Wartefrist geben, hier werden die Mitglieder auch eher vorbeugend von Juristen und Anwälten beraten, d.h. bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Nach Angaben von Ulrich Ropertzu vom Deutschen Mieterbund in Berlin in der “Süddeutschen Zeitung” liegen die Beiträge für Mietervereine zwischen 40 und 90 Euro pro Jahr. Für eine Mitgliedschaft müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. Ziel des Mietervereins ist eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, den Mieter umfassend über seine Rechte und Pflichten zu informieren und im Idealfall den Streitfall außergerichtlich beizulegen.

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ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz mit den wenigsten Beschwerden

Laut der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut die niedrigste Beschwerdequote auf. Diese gilt als Indiz für Kundenzufriedenheit. Im letzten Jahr sind nur 7 Beschwerden gegen die Versicherungsleistungen der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz bei der BaFin eingegangen, das entspricht einer Quote von 0,26 pro 100.000 Versicherungspolicen. Für andere Anbieter von Verkehrs-Rechtsschutzpolicen wurden deutlich mehr, nämlich 15 mal so viele Beschwerden gezählt.

2008 wurden über 15.000 Reklamationen im Versicherungsbereich von der BaFin bearbeitet. Jeder Versicherte kann hier eine kostenlose Reklamation einreichen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Die BaFin kontaktiert daraufhin die Versicherungsgesellschaft und fordert eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und nimmt die Position eines Schlichters ein. Im letzten Jahr konnte fast jede dritte Beschwerde zur Zufriedenheit des Kunden geklärt werden.

Die ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ausschließlich für ADAC-Mitglieder erhältlich und kostet 63 Euro für ein Fahrzeug mit einer maximalen Deckung von 300.000 Euro ohne Selbstbeteiligung. Als Extras sind unter anderem auch Streitfälle wegen Schmerzensgeldforderungen oder Unstimmigkeiten mit Reiseveranstaltern mitversichert.

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Enkelkinder sind nicht automatisch in der Rechtsschutzversicherung mitversichert

Das Kammergericht Berlin urteilte im letzten Dezember, dass Enkelkinder nicht zu dem in einer Rechtsschutzversicherung begünstigten Personenkreis gehören. Dies gilt auch dann, wenn die Enkelkinder und ihre Eltern im Haus der Großeltern leben und diese die Familie finanziell unterstützt, berichtet die Ansahl Consulting GmbH.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter geklagt, dessen Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Schäden verweigerte, die von den minderjährigen Enkelkindern des Versicherten verursacht wurden. Der Versicherte war der Ansicht, dass auch seine Enkel im Rahmen der bestehenden Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mitversichert sind, wenn sie im gleichen Haushalt leben oder von dem Versicherungsnehmer unterhalten werden.

Dieser Argumentation folgten die Berliner Richter nicht, nach ihrer Auffassung sind sowohl im rechtlichen Sinn als auch im allgemeinen Sprachgebrauch nur unmittelbare Nachkommen ersten Grades als “Kinder” zu bezeichnen. Auch bei Pflege- und Adoptivkindern ist die Versicherungslage problematisch, weil sie keine leiblichen Kinder des Versicherten sind.

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Leistungsverweigerung muss unverzüglich mitgeteilt werden

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln muss eine Rechtsschutz-Versicherung dem Versicherungsnehmer unmittelbar nach der Darstellung des Versicherungsfalls mitteilen, ob er die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt oder nicht. Verweigert die Versicherung die Kostenübernahme, muss sie den Versicherten auf seine Rechte hinweisen, ansonsten muss sie Deckung gewähren, auch wenn eigentlich kein Versicherungsschutz besteht (Az.: 9 U 122/07).

Im verhandelten Fall wurde dem Kläger, der längere Zeit mit den Mietzahlungen im Rückstand war, von seiner Vermieterin gekündigt. Unmittelbar nach Erhalt der Kündigung wandte sich der Kläger an seine Mietrechtsschutz-Versicherung und bat um Deckung für den anstehenden Rechtsstreit. Nach rund sieben Wochen erhielt der Kläger von seiner Versicherung ein Ablehnungsschreiben, aus dem hervorging, dass die Versicherung eine Leistungsübernahme verweigerte weil keine hinreichende Aussichten auf Erfolg bestünden. Die Versicherung wies den Mann dabei nicht auf das Gutachterverfahren hin, das im Fall einer Ablehnung bedingungsgemäß vorgesehen ist. Der Mann klagte gegen die Versicherung, um diese zur Leistungsübernahme zu bringen.

Das Gericht gab der Klage des Versicherten statt, weil die Versicherung dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Gründe für die Leistungsverweigerung hätte mitteilen müssen, unabhängig davon, ob der angestrengte Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Genauso wie eine Versicherung die Leistungen verweigern darf, wenn eine Schadenmeldung nicht unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt, muss sie ihrerseits den Versicherungsnehmer unverzüglich über die Ablehnung einer Leistung informieren.

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Einstweilige Verfügung als Form des Rechtsschutzes

Da Gerichtsverfahren in der Regel nicht nur teuer, sondern auch langwierig sind und es unter Umständen Jahre dauern kann, bis das Gericht ein Urteil fällt, gibt es die einstweilige Verfügung als schnelle Form des Rechtsschutzes. Wie anwalt24.de erklärt, ist diese vom Gesetzgeber ermöglichte Rechtsschutzform in der Regel günstiger als ein Klageverfahren und kommt schneller zu einer gerichtlichen Entscheidung. Bei einer einstweiligen Verfügung wird eine vorübergehende Entscheidung getroffen, die so lange gültig ist, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsachverfahren gesprochen wird.

Um eine einstweilige Verfügung erlassen zu können, muss ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund vorliegen. Unter einem Verfügungsanspruch versteht man eigentlich alle materiellen Ansprüche, die auch im normalen Klageverfahren erstritten werden können. Wichtiger ist der Verfügungsgrund und somit ein unmittelbar bevorstehender Schaden für den Gläubiger. Wenn dieser durch eine längere Wartezeit bei der Verwirklichung seiner Rechte bedroht wird, liegt ein Verfügungsgrund vor.

Dem Antragsgegner einer einstweiligen Verfügung steht gegen den Erlass Rechtsbeihilfe zu: Er kann im Anordnungsverfahren Widerspruch einlegen und auch nach dem ausgesprochenen Urteil Berufung einlegen, wenn das Gericht die einstweilige Verfügung trotz Widerspruch des Gegners erlässt.

Wettbewerbsangelegenheiten stellen in diesem Bereich eine Besonderheit dar, denn bei ihnen wird grundsätzlich ein Verfügungsgrund vermutet. Mit anderen Worten: Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung ist es ausreichend, die entsprechenden Fakten vorzutragen, mit denen eine Rechtsverletzung begründet wird.

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