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Beiträge in der Kategorie 'Rechtsschutz'

Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für Prozesswütige

Die Angebote an Rechtsschutzversicherungen sind so vielfältig, dass selbst einige Versicherungsberater nur noch Beratungen mit entsprechender Vergleichssoftware durchführen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Bereiche, in denen sich die Verbraucher gegen rechtliche Ansprüche Dritter absichern können, z.B. Schadenersatz-, Arbeitsrecht-, Mietrecht-, Steuer- oder Verwaltungsrechtsansprüche. Die meisten Versicherungen bieten auch spezielle Tarife für einzelne Personengruppen wie Singles, Familien oder Rentner an oder übernehmen nach vorheriger Absprache auch schon die Kosten für eine einfache Rechtsberatung.

Wie bei anderen Versicherungen auch, kann auch bei dem Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die den Beitrag senkt, aber natürlich im Streitfall für einen Zuschuss der Kosten aus der eigenen Tasche bedeutet. Dennoch schließen die meisten Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung aus Sorge vor der finanziellen Belastung ab, die im Streitfall auf sie zukommen könnte. Versicherungsberater und Verbraucherschützer sind sich jedoch einig, dass ein Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht immer sinnvoll sein muss und raten den Verbrauchern vor und bei dem Abschluss, einige Dinge zu beachten.

Generell sind die Versicherungsbedingungen der Versicherer und deren Ausschlüsse sorgfältig zu lesen, denn nur wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist noch lange nicht gegen alle Ansprüche jeglicher Art geschützt. So werden die Kosten für rechtlichen Beistand bei vorsätzlichen Straftaten natürlich grundsätzlich nicht übernommen und auch bei Familien- und Erbschaftsstreitigkeiten werden häufig nur die Kosten für ein Beratungsgespräch übernommen - wenn überhaupt. Streithähne und Prozesswütige sollten sich deshalb nicht einfach auf ihren Rechtsschutz verlassen, sondern sorgfältig die Vertragsbedingungen prüfen, bevor sie bei der Frage der Kostenübernahme eine böse Überraschung erleben.


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Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr

Die Stiftung Warentest empfiehlt, sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau das Kleingedruckte durchzulesen, damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt. Der Versicherungsschutz erlischt nämlich z.B. grundsätzlich immer dann, wenn „im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes sogenannte Obliegenheiten des Versicherungsvertrages verletzt wurden” erklärt Rechtsanwalt Michel Winter, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Das ist bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug der Fall.

Kommt es zu einem Versicherungsfall, ist der Versicherte dazu verpflichtet, sowohl die Versicherung als auch den beauftragten Rechtsanwalt „vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten”. Unnötige Kosten sind grundsätzlich zu vermeiden und für Maßnahmen, die Kosten erzeugen, ist immer zuerst die Zustimmung der Versicherung einzuholen. Wer seine Beiträge nicht fristgerecht bezahlt kann den Versicherungsschutz verlieren. Winter rät zu einer sorgsamen Prüfung der Vertragsbedingungen, denn oftmals nehmen die Rechtsschutzversicherer ihr Recht auf Vertragsfreiheit in Anspruch und weichen oft von den Musterbedingungen ab.

Besteht eine zu geringe oder gar keine Erfolgsaussicht kann die Versicherung ihre Eintrittspflicht verweigern, gleiches gilt für Unverhältnismäßigkeit. Die liegt z.B. dann vor, wenn für ein Streit um ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro Anwaltskosten in Höhe von 600 Euro anfallen würden. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten wie ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot, sind in der Regel sowieso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Kfz-Betriebe sollen Rechtsschutz überprüfen

Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilte, müssen Kfz-Betriebe derzeit damit rechnen, dass einige Hersteller und Importeure ihre Verträge mit den Betrieben kündigen. Hintergrund ist die zum 31.5.2010 auslaufende GVO, die eine Künsigungsfrist von zwei Jahren vorsieht, so dass Kündigungen bis zum 31.5.2008 zugestellt werden müssen.

Sollte es zwischen den Vertragspartnern zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, können die hieraus resultierenden Kosten die Existenz des Betriebes gefährden, warnt die GFK Rechtsschutz-Versicherung. Deshalb empfiehlt der ZDK dringend, die Rechtsschutzversicherung der Betriebe zu überprüfen. Diese kann den Betrieb in einem solchen Fall vor dem Ruin retten. Allerdings ist der Rechtsschutz nicht unnmittelbar nach Vertragsschluss gewährleistet, sondern wird erst drei Monate nach Versicherungsbeginn wirksam. Wer also für den Fall der Fälle noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte sich beeilen.

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Rechtsschutz muss bei Klage auf Studienplatz zahlen

Hochschulbewerber, deren Antrag auf Aufnahme von den Universitäten abgelehnt wird, können einen Studienplatz einklagen. Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilte, sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, die hierbei entstehenden Kosten zu übernehmen, auch wenn viele Versicherungsunternehmen versuchen, sich dieser Pflicht zu entziehen. Dies wurde von dem Oberlandesgericht Celle entschieden, wobei allerdings eine Obergrenze für die Anzahl der Verfahren zu beachten ist, so müssen die Versicherungen maximal 10 Verfahren pro Semester bezahlen.

Im aktuellen Fall klagte ein junger Mann gegen 14 Universitäten, die seinen Antrag abgelehnt hatten. Nachdem seine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme der Verfahren verweigerte, da die Erfolgsaussichten zu gering seien, entschied das Gericht zugunsten des Klägers. So hängen nach Ansicht der Richter die Erfolgsaussichten einer Klage auf einen Studienplatz von der tatsächlichen Kapazität der Hochschulen ab, die jedoch erst während des Prozesses offengelegt werden. Zeigt sich dann hier, dass es nocht freie Plätze gibt, sind die Hochschulen verpflichtet, diese unter den bislang leer ausgegangenen Bewerbern zu verlosen. Ob der Kläger in diesem Losverfahren dann einen Studienplatz zugeteilt bekommt, ist jedoch nicht garantiert, denn einen persönlichen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz gibt es nicht, lediglich den Anspruch, dass alle Plätze besetzt werden müssen.

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Verkehrsrechtsschutzversicherung

Gerade wer viel mit dem Auto unterwegs ist sollte auf jeden Fall ein Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen. In der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest wird in der aktuellen Ausgabe darauf hingewiesen, worauf man beim Abschluss einer solchen Versicherung achten sollte.

Die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherungen sind dermaßen unterschiedlich, dass man sich vor Abschluss einer Versicherung mit diesen unbedingt befassen sollte, damit man die Versicherung wählt, die auf die persönlichen Bedürfnisse am Besten zugeschnitten ist.

Insbesondere wer und was bei der Versicherung mitversichert ist, sollte beachtet werden, da es hier große Unterschiede geben kann

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R+V Versicherung mit Rechtsschutz beim Forderungsausfall

Die Wirtschaft boomt und die Unternehmen haben die Auftragsbücher voll. Die Situation der Deutschen unternehmen war lange nicht so gut wie in diesem Jahr. Trotzdem kann es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Wenn z. B. ein Kunde die Zahlung eines großen Auftrages verweigert, weil er mit der Qualität der Leistung nicht zu frieden ist, kann ein Unternehmen schnell in Schwierigkeiten kommen.

Wenn dann keine Einigung zwischen den Zwei Parteinen erzielt werden kann, bleibt häufig zur der Weg vor Gericht, um eine Zahlung vom Kunden durchzusetzen. Da in vielen Fällen allerdings nicht klar ist, wie so ein Verfahren ausgeht, verzichten viele Unternehmen auf diesen Weg, der in der Regel sehr kostspielig ist und erhalten kein Geld für Ihre erbrachte Leistung.

Die R+V Versicherung führt aus diesem Grunde zum 01.07.2007 die erste Warenkreditversicherung ein, die auch die Kosten für einen solchen Rechtsstreit übernimmt, also eine Rechtsschutzversicherung enthält. Dies gibt Unternehmen die Möglichkeit, bei Streitigkeiten den Anspruch auch bei hohen Gerichtskosten geltend zu machen. Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Umsatz des Unternehmens.

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Rechtschutzversicherungen sind wichtig

Auf einem Kongress von Versicherungsexperten wurde darauf hingewiesen, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung sein kann. Recht haben und Recht bekommen sind nämlich nicht immer das gleiche.

Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen zwei Parteien, wo man sich nicht dagegen wehren kann, dass man rechtliche Beratung in Anspruch nimmt oder sogar vor Gericht gehen muss. Zu den Paradebeispielen zählen dabei sicherlich Streitigkeiten bei Verkehrsunfällen. Gerade wenn mehrere Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sind, ist die Schuldfrage oft nicht eindeutig und kann nur von einer neutralen Stelle wie z. B. einem Richter festgelegt werden.

Nicht selten kommt es vor, dass die Kosten für die Rechtsberatung höher sind, als der eigentliche Streitwert. Rechtsschutzversicherungen lassen sich in unterschiedlichen Paketen abschließen. Die häufigsten Absicherungen in einer Rechtsschutzversicherung sind der Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Streitigkeiten mit den Nachbarn.

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Rechtsschutz für Aktiengeschäfte

Eine Rechtsschutzversicherung muss auch regulieren bei betrügerischen Aktiengeschäften. Ein Ausschluss für Termingeschäft greift in diesem Fall nicht.

Grundsätzlich gilt bei Aktiengeschäften, wer Aktien verkauft und kauft, setzt sich den Marktrisiken aus. Eine Rechtsschutzversicherung greift in diesem Fall nicht. Verluste bei Aktiengeschäften können grundsätzlich nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden. Kommt jedoch jemand durch betrügerisches Handeln zu schaden, so muss die Rechtsschutzversicherung für die Verfolgung von evtl. Schadenersatzansprüchen eintreten.

Sind Termingeschäfte und vergleichbare Spekulationsgeschäfte im § 3 Abs. 2 f ARB ausgeschlossen, so ist diese Klausel nicht gültig. Mit diesem Paragraphen sind Geschäfte gemeint, bei denen von vorn herein von einem hohen finanziellen Risiko ausgegangen werden kann. Dies ist allerdings bei Aktiengeschäften nicht zwingend der Fall.

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Rechtsschutzversicherung vergleichen

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man die einzelnen Angebotspakete auf jeden Fall gut vergleichen und mit seinen persönlichen Bedürfnissen gegenüberstellen.

Besonders die Deckungssumme und die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen im Wesentlichen die Beitragshöhe, aber auch der Umfang des Versicherungsschutzes spielt eine wichtige Rolle. Versicherer bieten in der Regel Versicherungspakete an, die als Auswahl zu Verfügung stehen. Die häufigsten Rechtsschutzversicherungen die abgeschlossen werden, sind die Arbeitsrechtsschutzversicherung und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Welches Versicherungspaket für den Versicherungsnehmer das ideale darstellt ist sehr stark von der persönlichen Situation abhängig und kann sich auch im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, die Rechtsschutzversicherung regelmäßig zu überprüfen.

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Gerichtsstreit oft teuer als Streitfall

Viele Gerichtsstreitfälle zur Feststellung der Schuldfrage sind häufig teuer als der entstandene Schaden z. B. bei einem Verkehrsunfall selbst. Ein Blick auf die ADAC-Prozesskostenübersicht hat dies jetzt verdeutlicht.

Da insbesondere Autofahrer schnell in einen Unfall verwickelt sein können, ob selbst verschuldet oder nicht, sollte jeder Führer eines PKW´s über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Denn zum Streitfall nach einem Unfall kann es immer kommen, auch wenn die Schuldfrage eigentlich klar ist und es zu keinen Diskussionen kommen dürfte.

Der ADAC hat in seiner Studie festgestellt, dass die Gerichts- und Anwaltskosten bis zu einem Streitwert von EURO 3.000 für zwei Instanzen bereits den Streitwert übersteigen. Wer in diesem Fall keine Rechtsschutzversicherung besitzt, hat also höhere Kosten zu befürchten, als für den tatsächlich entstandenen Schaden fällig werden.

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Rechtsschutzversicherung gewinnt an Bedeutung

Ca. 15 Prozent aller Bundesbürger halten eine Rechtsschutzversicherung für unverzichtbar. 64 Prozent halten den Besitz einer solchen Versicherung für wichtig. Im Vergleich zum Jahr 2005 hat die Wahrnehmung und die Bedeutung der Versicherung damit zugenommen.

Besonders die mittlere Altersgruppe von 30 – 59 Jahren legt Wert auf diese Art der Absicherung. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Rechtsstreitigkeiten gelegt. Der Anteil der Bundesbürger, die eine Rechtsschutzversicherung für überflüssig halten, ist mit 11 Prozent verhältnismäßig gering. Rund 2 von 5 Bundesbürgern besitzen eine oder mehr Rechtsschutzversicherungen.

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Vermieter Rechtsschutz

Die VSK Vermieterschutzkartei hat zusammen mit der S – Finanzgruppe und der ÖRAG Rechtsschutzversicherung einen in Deutschland einzigartigen Vermieter-Rechtsschutz entwickelt.

Der Rechtsschutz ist durch eine Telefonhotline einfach und schnell für den Kunden erreichbar. Der Versicherte erhält am Telefon Antworten auf einfache Fragen, komplizierte Sachverhalte oder konkrete Rechtsstreitfälle.

Für diesen Service stehen über 100 Volljuristen zur Verfügung, die direkt Aussagen zu Sachverhalten oder Erfolgsaussichten geben können. Bei Bedarf wird der Kunde direkt mit einem Rechtsanwalt verbunden, der im Vorwege einer Qualitätsprüfung unterzogen wurde. Die Entscheidung über die Kostenübernahme soll ebenfalls schnell getroffen werden.

Preislich soll diese neue Rechtsschutzversicherung unter den marktüblichen Preisen liegen. Das Angebot soll Anfang 2007 an den Start gehen und ist über den VSK Vermieterschutzkartei Deutschland erhältlich.

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Rechtsschutz bei drohender Kündigung

Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht sollte jeder haben. Sie trägt zum Beispiel die Anwaltskosten, wenn bei einer Kündigung ein Anwalt als Unterstützung benötigt wird. Wie ist es allerdings, wenn die Kündigung nur droht, jedoch noch nicht ausgesprochen wurde.

Das Saarländische Oberlandesgericht hat jetzt einem Arbeitgeber Recht gegeben, dem lediglich die Kündigung in Aussicht gestellt wurde. Begründet wurde dies damit, dass der umfassende Rechtsschutz, den ein Versicherer seinem Kunden bieten muss, auch sich konkret androhende rechtliche Auseinandersetzungen mit einschließt.

Der Rechtsschutzfall ist dann gegeben, wenn der Vorgang die Anbahnung eines Rechtskonfliktes in sich trage. Der Anspruch auf Leistungen bestehe daher für den Versicherungsnehmer nicht erst, wenn tatsächlich ein Prozess ansteht oder er in einen Prozess hineingezogen wird.

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DAS Rechtsschutz für Studenten

Die DAS (Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) bietet seit kurzem eine spezielle Rechtsschutzpolice für Studenten an. Sie kostet EURO 74,14 bei jährlicher Zahlung (inkl. Mietrecht EURO 94,97).

Die Vorteile dieser Rechtsschutzversicherung:

- Arbeitsrechtsschutz ist enthalten.
- Sozialrechtsschutz ist enthalten
- Reiserechtsschutz ist enthalten
- Die Versicherung ist günstiger als viele Angebote für Nichtstudenten
- Der Selbstbehalt liegt bei nur EURO 50,00
- Telefonhotline für erste Einschätzung des Rechtsproblems

Die Nachteile der Rechtsschutzversicherung:

- Vertragsrecht ist nicht Enthalten
- Familien- und Erbrechts sind nicht enthalten

Als Fazit kann man sagen, dass das Versicherungsangebot trotz seiner Lücken als günstig bewertet werden kann. Studenten die noch bei Ihren Eltern wohnen sollten jedoch auf jeden Fall prüfen, ob sie nicht über eine Familenpolice bereits bei den Eltern versichert sind

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Vorsicht bei Rechtsschutz aus Discountern

In den Lebensmitteldiscountern gibt es heutzutage neben Lebensmitteln und Artikeln für den täglichen Bedarf auch jede Menge anderer Angebote. So aktuell auch bei Penny. Dort wird eine ARAG-Rechtsschutzversicherung für 99 Euro als Schnäppchen angeboten. Verbraucherschützer raten den Interessenten, vor Abschluss gut zu überlegen. Der Bund der Versicherten mit Sitz in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg führt aus, dass der Versicherungsschutz ausschließlich im Verkehrs-, Berufs- und Grundstücksbereich bestehe. Private Streitigkeiten können nur über eine telefonische Erstberatung abgeklärt werden. Zusätzlich behält sich die ARAG ein Sonderkündigungsrecht nach zwei telefonischen Erstberatungen und jeder weiteren Erstberatung vor. So riskiert jeder Kunde schon eine Kündigung seitens der ARAG, nur weil er die im Vertrag vereinbarten Leistungen in Anspruch nimmt. Hier sollte also im Vorfeld schon genau geprüft werden, ob sich eine solche Versicherung lohnt.

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