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Beiträge in der Kategorie 'Pflegeversicherung'

Pflegeversicherung muss nicht für Elektrorollstuhl zahlen

Ein privat Krankenversicherter, der wegen einer Behinderung einen Elektrorollstuhl anschaffen muss, bekommt diese Kosten oft nicht erstattet. Viele private Kassen schließen entsprechende Leistungen nämlich mit ihren Versicherungsbedingungen aus.

Das Bundessozialgereicht entschied nun, dass in einem solchen Fall auch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ersatzweise einspringen muss. Die Zuständigkeit für Hilfsmittel wie elektrische Rollstühle liege eindeutig bei der Krankenversicherung. Habe die gewählte Kasse Bedingungen, die die Kostenübernahme ausschließen, sei der Patient in der Pflicht, die Anschaffung aus eigenen Mitteln zu bezahlen.


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Pflege zu Hause: Pflegeversicherung muss für Investitionen zahlen

Wenn alte Menschen in ein Seniorenheim ziehen, entstehen – je nach Pflegebedürftigkeit – Kosten von einigen tausend Euro im Monat. Ein großer Teil dieses Geldes stammt aus der Pflegeversicherung.

Da deren Kassen aber ziemlich leer sind, setzen Sozialpolitiker verstärkt auf die häusliche Pflege durch Angehörige. Seit längerem werden stärkere finanzielle Anreize für diese Form der Pflege diskutiert, weil sie unterm Strich deutlich günstiger ist als die Heimunterbringung – ganz abgesehen davon, dass die meisten Senioren lieber in der vertrauten Umgebung bleiben als in eine vergleichsweise ‚"anonyme" Pflegeeinrichtung umzuziehen.

Das Bundessozialgericht folgt dieser Linie und stärkt pflegenden Angehörigen den Rücken. Muss zum Beispiel ein Fahrstuhl ins Haus eingebaut werden und ergibt sich aus dieser Maßnahme eine ‚"erheblich Erleichterung" für den Pflegebedürftigen, so muss sich die Pflegeversicherung an den Investitionskosten beteiligen. Dabei spielt jedoch die Vermögenssituation des Seniors eine Rolle: Wer über viel Geld verfügt, bekommt einen entsprechend geringeren Zuschuss.

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Pflegeversicherung trägt kosten für ambulante und stationäre Pflege

Alle Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zahlen automatisch Beiträge an die Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist das Pflege-Versicherungsgesetz, das Mitte der 1990er Jahre verabschiedet wurde.

Die Pflegeversicherung übernimmt sowohl die Kosten der ambulanten Pflege als auch Aufwendungen für stationäre Pflege, also die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung.

Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es in den nächsten Jahren vermutlich zu Leistungskürzungen kommen. Ähnlich wie schon heute im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, müssten dann all jene zusätzliche Beiträge zahlen, die mehr wollen als eine ‚"Standard-Versorgung".

Einige Zusatzversicherungen im Pflegebereich – etwa Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherungen – werden von den Versicherungsgesellschaften bereits seit längerem angeboten.

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