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Beiträge in der Kategorie 'Pflegeversicherung'

Überschuss bei der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung hat in den letzten Jahren unter anderem dadurch Schlagzeilen gemacht, dass das Defizit enorm hoch war. Im abgelaufenen Jahr hat die Versicherung nunmehr einen Überschuss von knapp 450 Millionen EURO erzielt. Gemeldet wurde diese Zahl vom Sprecher des Bundesfinanzministeriums Klaus Vater. Als Gründe gelten neben der anziehenden Konjunktur eine Zahl von Einmaleffekten. Durch diesen Überschuss sollten die Rücklagen auf jeden Fall für das Jahr 2008 reichen und evtl. auch noch darüber hinaus. Im Jahr 2005 hatte die Pflegeversicherung noch ein Defizit von 370 Millionen EURO verzeichnet.

Als ‚"Gute Nachricht" wurde das Ergebnis im Jahre 2006 von der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bezeichnet. Schmidt erkannte jedoch auch, dass man sich auf diesem guten Ergebnis nicht ausruhen kann, da es auf einer Reihe von Sondereffekten beruht. Ein Umsetzen der Pflegereform noch in diesem Jahr sein unumgänglich. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage werde man das Vorantreiben der Reform jedoch mit Bedacht vornehmen.


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Tagung der DPA am 29.01.07

Die Bundesgesundheitsministein Ulla Schmidt hat in der Rheinischen Post zum Thema Pflegeversicherung folgendes angekündigt: ‚"Im Frühsommer möchte ich einen Gesetzentwurf vorlegen, damit die erste Lesung möglichst noch im Sommer stattfinden kann.” Das soll bedeuten, dass die Reform im Jahre 2007 erfolgen kann.

Was ist aber konkret von den Parteien, Fraktionen und vom Ministerium geplant? Werden Heimbewohner zukünftig deutlich wenigern Leistungen bekommen oder fällt die Pflegestufe I weg? Diese Fragen beschäftigen viele.

Zu diesem Thema findet am 29.01.07 in der Katholische Akademie, Hotel Aquino, Tagungszentrum, Auditorium A/B, Hannoversche Str. 5 b, 10115 Berlin-Mitte, eine Diskussion mit prominenten Gesprächspartnern statt bei der auch zahlreiche Pressevertreter zugegen sein werden. An der Diskussion werden über 300 Gäste teilnehmen.

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Wann müssen Kinder für Eltern zahlen?

Wenn Menschen alt werden kommen häufig gesundheitliche Probleme und gebrechen hinzu. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand so sehr, dass Pflegebedürftigkeit besteht, so reichen die Zahlungen aus der 1995 gegründeten Pflegeversicherung häufig nicht aus. In diesem Fall übernehmen die Sozialämter die anfallenden Kosten, treten jedoch unter anderem an die Kinder der gesundheitlich angeschlagenen Patienten heran.

Nun stellt sich für viele die Frage, in welchem Rahmen müssen Kinder für Ihre Eltern zahlen. Selbstverständlich besteht eine moralische Verpflichtung, für die eigenen Eltern einzuspringen, aber auch die rechtlichen Verpflichtungen sind festgelegt. Die wesentliche Frage hierbei ist:

Kann das gesamte Einkommen des Kindes weggenommen werden?

Nein. Der Selbstbehalt beträgt pro Monat EURO 1.400 zzgl. der Hälfte des verbleibenden Nettogehaltes. Bei dieser Berechnung müssen von einem Nettoeinkommen von EURO 3.000 ein Betrag von EURO 800 an die Sozialbehörde abgeben werden.

Auch viele weitere Dinge wie z. B. Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Wohneigentum dürfen nicht für die Kostenübernahme herangezogen werden.

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Rentner müssen selbst für Pflegeversicherung aufkommen

Das zum 1. April 2004 geänderte Gesetz zur Pflegeversicherung sorgte dafür, dass die 50% des Rentenversicherungssatzes von 1,7%, der bislang von der Rentenversicherung an die Pflegeversicherung gezahlt wurde entfällt und die Rentner für diesen Beitrag selbst aufkommen müssen. Das Gesetz barg reichlich Diskussionsstoff, viele halten es für unsozial und ungerecht, weil es wieder die Rentner sind, die hier zusätzlich zahlen müssen.

Jetzt hat sich das Bundessozialgericht mit dem Gesetz beschäftigt und es für rechtsgültig und vor allem mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Als Reaktion auf die Klagen von vier Rentnern stellte das Gericht fest, dass durch diese Mehrbelastung zwar eine Rentenkürzung entstanden sei, jedoch sei diese an eine modifizierte und keineswegs beseitigte Versicherungsleistung gekoppelt. Die Gesetzesänderung sei notwendig und legitim gewesen um eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine Vermeidung der Rentenversicherungserhöhung zu erreichen. Rentner mit sehr niedrigen Renten sind nach Ansicht des Gerichts nicht belastet, da in diesen Fällen die Beiträge von den Trägern der Grundsicherung übernommen werden.

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Religiöse Handlungen fallen nicht unter Pflegeversicherung

Wie das Sozialgericht Dortmund am Dienstag urteilte, sind die Kosten für religiöse Handlungen wie beispielsweise rituelle Waschungen nicht im Leistungskatalog der Pflegeversicherung enthalten und müssen somit auch nicht übernommen werden. Im aktuellen Fall sollte der Zeitaufwand für die rituellen Waschungen einer pflegebedürftigen gläubigen Muslimin, die diese nur mit einer Pflegehilfe durchführen konnte, zum Grundpflegebedarf hinzugerechnet werden. Die Waschungen, die fünf Mal täglich durchgeführt werden sollten und insgesamt einen Zeitaufwand von 15 Minuten ausmachen, zählen nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht zu absolut notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lebensführung, auch wenn das Gericht die Bedeutung der Religionsausübung für die gläubige Klägerin durchaus anerkennt. Die Anerkennung und Unterstützung dieser Grundrechte (Glaubensfreiheit und Religionsausübung) ziehe jedoch kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung nach sich.

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Neuer Streit bei Reform der Pflegeversicherung in Sicht

Am 1. Januar 2008 soll sie in Kraft treten, die Reform der Pflegeversicherung, doch bis dahin ist es für die Große Koalition noch ein weiter Weg. Obwohl sich Union und SPD beide optimistisch äußern, lehnt die SPD die so genannte Kopfpauschale für die Pflegeversicherung weiter kategorisch ab. Der Vorschlag der Union, mit zunächst sechs Euro monatlich pro Kopf den Pflegebeitrag zu ergänzen, stehe nicht zur Debatte. Stattdessen favorisiert die SPD einen einkommensabhängigen Beitrag in Höhe von 1,7%. Ziele der Reform der Pflegeversicherung sind unter anderem Verbesserungen in der häuslichen Pflege sowie eine verstärkte Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei stabilen Beiträgen. Durch den anhaltenden demografischen Wandel der Bevölkerung ist eine Reform zwingend notwendig, soweit sind sich beide großen Parteien einig, der Rahmen und darin enthaltene Details werden ausdiskutiert werden müssen.

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BILD nennt Zahlen zur Kürzung der Pflegeversicherung

Die Zeitung “BILD” hat heute in einem Beitrag über die bevorstehende Reform der Pflegeversicherung berichtet und dort von drastischen Kürzungen geschrieben. Diese “Neuigkeiten” lösten bei vielen Betroffenen große Sorge aus. Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk: Kein Bewohner und keine Bewohnerin eines Heimes muss befürchten, dass ihre Pflegeleistungen gekürzt werden. Diese Zusicherung wird Teil der Reform der Pflegeversicherung sein, die zeitlich der Reform der Krankenversicherung folgen wird. Die Zahlen, die die Bild-Zeitung abgedruckt hat, sollten einer längst veralteten Modellrechnung entstammen. Auch sind diese Zahlen nicht Teil eines möglichen Gesetzentwurfes, weil es den noch gar nicht gibt. Ziel der Pflegereform ist es, die ambulante Pflege zu stärken. So sollen die gestärkt werden, die Mutter oder Vater daheim pflegen.

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Pflegeversicherungs-Reform verschiebt sich

Noch in diesem Jahr sollte die geplante Reform der Pflegeversicherung stattfinden. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums nun mitteile, werde sich das Gesetzgebungsverfahren in das kommende Jahr verschieben. Zuerst wird die Gesundheitsreform durchgeführt. Diese soll laut dem Sprecher bereits im Herbst im Bundestag verabschiedet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Wie der Ministeriumssprecher betonte, soll die Pflegereform keine neuen Belastungen für die Beitragszahler bringen. Das widerspricht aktuellen Meldungen, die von Mehrkosten für Versicherte berichten. Danach sollten die Leistungen an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Hier hat SPD-Pflegeexpertin Hilde Mattheis eine Einbeziehung der privat Versicherten in das gesetzliche Pflegesystem gefordert.

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Reform: Oettinger fordert mehr Selbstbeteiligung

Die Gesundheitsreform ist in aller Munde. Manche bezeichnen sie als “keine richtige Reform”, andere als “größte Reform aller Zeiten”. Ministerpräsident Günther Oettinger gehen die Einschnitte nicht weit genug. Nach seiner Meinung wird die Gesundheitsreform nur “drei bis fünf Jahre halten und dann beiden Koalitionsparteien eine grundlegende Neuordnung offen halten”. Oettinger bezeichnet die Gesundheitsreform als “keine große Gesundheitsreform”. Ihm fehlen die marktwirtschaftlichen Impulse. Patienten, die mehr Einkommen und Vermögen haben, sollten stärker selbst Spitzenleistungen auf dem Markt der Medizin einkaufen, ohne Absicherung über die Krankenkasse. Das würde auch höhere Eigenanteile bedeuten. Wenn Bürger diese aber nachweisbar nicht erbringen könnten, müssten sie einen Antrag auf Sozialleistungen stellen, die dann dafür eintritt. Laut Oettinger sollten die Zuzahlungen zukünftig im Schnitt bei zehn Prozent der Behandlungskosten liegen.

Auch bei der Pflegeversicherung fordert Oettinger private Zusatzleistungen. So soll der Beitrag zur Pflegeversicherung bei aktuell 1,7 Prozent eingefroren werden. Kinderlose Arbeitnehmer sollen aber mit 2,2 Prozent mehr in Kauf nehmen. 2008 soll dann eine private Pflichtversicherung eingeführt werden, die zwar frei wählbar sein soll, für die der Bürger aber einen Nachweis der Beitragszahlung erbringen muss. In 20 bis 30 Jahren soll nach Oettinger die gesetzliche Pflegeversicherung enden und alles aus privaten Versicherungen getragen werden.

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Hilfe für Existenzgründer bei KV-Beiträgen

Existenzgründer haben oft einen schweren Stand. Besonders in den ersten 1-2 Jahren reicht das Geld hinten und vorne nicht. Die schmalen Gewinne werden oft sofort wieder in die Firma investiert und der größte Kostenfaktor sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Existenzgründer leben dadurch fast auf ALG II-Niveau. Für die gibt es jetzt Hilfe vom Staat. Selbständige, deren Netto-Einkommen nur knapp über ALG II-Niveau liegt, können die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Bundesagentur für Arbeit bezuschussen lassen.

Das wird bereits so praktiziert und ist zudem im “Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden” festgeschrieben. Das Gesetz soll verhindern, dass erwerbsfähige Personen nur durch die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig werden und so einen Anspruch auf ALG II erlangen. Der Antrag auf Zuschuss kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

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Pflegeversicherung: Löcher in den Kassen

Die Vorstellung, irgendwann einmal allein, arm und alt in einem Pflegeheim zu sitzen, verdrängen die meisten Menschen ganz geschickt. In Deutschland schließt man Versicherungen für und gegen alles ab aber an die Pflegezusatzversicherung denken gerade mal acht Prozent der Bürger. Das wird wohl hauptsächlich durch den Irrglauben verursacht, dass viele Deutsche denken, sie sein durch die staatliche Pflichtversicherung ausreichend versorgt. Die würde aber im Falle der maximalen Pflegestufe nicht mal 50 Prozent der anfallenden Kosten decken. Hier würde der Statt z.B. maximal 1.432 Euro zuzahlen, während ein Pflegeheim der besseren Klasse schon rund 3.500 Euro pro Monat verschlingt. Und die Situation wird noch dramatischer. Zukünftig ist damit zu rechnen, dass der Staat noch weniger zuzahlt. Der Pflegeversicherung fehlen heute schon 820 Millionen Euro und das Loch wird immer größer. Die Folge: mehr Sozialfälle.

Doch nicht jeder benötigt zwingend eine Pflegezusatzversicherung. Menschen, die im Alter mit mehr als 2.500 Euro monatlich rechnen können, sollten die Beiträge lieber in den Aufbau des eigenen Vermögens stecken. Wer im Alter weniger zur Verfügung hat, der sollte den Zusatzschutz in Anspruch nehmen. Ein heute 40-jähriger Mann kann mit nur 10 Euro im Monat einen effektiven Schutz schaffen. Frauen zahlen i.d.R. mehr. Eine 50-jährige Frau zahlt so z.B. 50 bis 60 Euro monatlich und das auch nach Eintritt in die Rente, bis an das Lebensende.

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Allianz Leben: Scharfe Kritik an der Koalition

Der größte Lebensversicherer Deutschlands, die Allianz Versicherung, hat die große Koalition scharf kritisiert. Nicht nur scharfe Kritik gab es am geplanten Versicherungsvertragsgesetz sondern auch am Gleichbehandlungsgesetz, beide müssten vor ihrer Verabschiedung korrigiert werden. Vorstandschef Zimmerer kritisiert besonders die geplante Ausschüttung von Reserven an Kunden.

Nach dem geplanten Versicherungsvertragsgesetz sollen die Versicherer nämlich künftig einen Teil der stillen Reserven ihren Kunden bereits während der Vertragslaufzeit verbindlich gutschreiben. Laut Zimmerer wird das wird nicht funktionieren. Seiner Meinung nach benötigen die Versicherer einen “Puffer” gegen die auftretungen Schwankungen am Kapitalmarkt. Ansonsten könnten wir die Garantien, die ein wesentlicher Bestandteil von Lebensversicherungen sind, nicht mehr darstellt werden. Die Allianz Leben hat derzeit stille Reserven von rund zehn Milliarden Euro. Versicherer sind der Meinung das die geplanten Gesetzesänderungen die Lebensversicherung uninteressant machen könnten.

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Einführung einer Pflegepauschale?

Obwohl die Reform der Pflegeversicherung erst nach der großen Gesundheitsreform angegangen werden soll, gibt es natürlich schon Vorschläge, die zu prüfen sind. Die bayerische Sozialministerin Stewens (CSU) plädiert für eine Einführung eines ‚"Pflege-Solis" von zunächst 6 Euro zusätzlich zur Pflegeversicherung, der als private Kapitalkomponente zur Pflegeversicherung dienen soll. Der genannte monatliche Beitrag soll jährlich um einen Euro steigen und damit eine angemessene Pflege, trotz steigender Lebenserwartung, sicherstellen. Die unionsregierten Länder prüfen aktuell diesen Vorschlag.

Die vorrangig diskutierten Kernpunkte der Gesundheitsreform betreffen zunächst jedoch neben einer allgemeinen Versicherungspflicht, einer höheren Beitragsbemessungsgrenze, auch eine gleichen Vergütung medizinischer Leistungen für gesetzliche und private Krankenkassen.

Die Parteien sind sich vor allem uneinig über die Höhe des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung. Während die Union diesen unverändert sehen möchte, um einen weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten und dadurch einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, plädiert die SPD für eine Anhebung des Arbeitgeberbeitrages, so dass dieser dem Arbeitnehmerbeitrag entspricht.

Der heute tagende Koalitionsausschuss will sich zunächst über den Zeitplan der anstehenden Gesundheitsreform verständigen.

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Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden überschätzt

Laut einer repräsentativen Umfrage sorgen die Deutschen für den eventuellen Pflegefall zu wenig vor. Nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters Delta Lloyd Deutschland unterschätzen viele Deutsche die Leistungen, die in einem solchen Fall von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht werden. Von den 1000 befragten Erwachsenen geht ein Drittel davon aus, dass die im Pflegefall entstehenden Kosten zum großen Teil oder sogar vollständig von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Dies ist jedoch ein großer Irrtum.

Je nach Schwere der Erkrankung müssen die Betroffenen jeden Monat Summen zwischen 800 und 1250 Euro selbst oder über private Versicherungen aufbringen. Nach einer Studie haben bislang jedoch nur ca. 870.000 Deutsche eine solche private Pflegeversicherung abgeschlossen. Dem gegenüber stehen momentan ca. zwei Millionen Pflegebedürftige, in den nächsten 25 Jahren wird sich die Zahl noch um eine weitere Million erhöhen. Um für den Notfall vorzusorgen, wird deshalb dringend empfohlen, sich nicht alleine auf die gesetzliche Pflegeversicherung zu verlassen, sondern sich selbst um private Versicherungen zu bemühen.

Obwohl sich viele Deutsche für den Ernstfall eine Pflege innerhalb der eigenen Familie wünschen und nach eigenen Angaben auch dazu bereit sind, pflegebedürftige Familienangehörige aufzunehmen, geht der Trend eindeutig zur professionellen Pflege. Dies liegt zum einen an der immer größer werdenden Mobilität, die im Beruf verlangt wird, als auch an stetig sinkenden Geburtenraten und der zunehmenden Berufstätigkeit der Frauen in der Familie.

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Steuerentlastung bei Pflegekosten

Der Bundesrat hat am Freitag dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung entgültig zugestimmt. Privathaushalte als Auftraggeber werden damit steuerlich stärker gefördert. Dies kommt auch Haushalten mit Pflegebedürftigen die ambulant betreut werden zugute. Die steuerlichen Entlastungen gelten bereits für das Jahr 2006.

Bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden und es wurden maximal 600 Euro bis zum Jahr 2005 bei der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.

Ab dem Jahr 2006 verdoppeln sich jetzt die Beträge, Voraussetzung ist allerdings, dass die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden. Zusätzlich berücksichtigt werden kann nur der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus geht. Die Steuerentlastung beträgt nach Angaben des Ministeriums somit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro anstatt bisher 600 Euro.

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