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Beiträge in der Kategorie 'Pflegeversicherung'

Pflegeversicherung: Koalition will mehr Geld für Demenzkranke

Im Rahmen der Pflegerform hat sich die schwarz-gelbe Koalition darauf verständigt, dass Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen zukünftig mehr Geld erhalten sollen. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass für die Pflegestufen 1 und 2 ein deutlicher Zuschlag für ambulante Leistungen geplant sind. Laut der Nachrichtenagentur dpa soll es sich hierbei um Summen zwischen 70 und 215 Euro handeln. Außerdem sollen auch Demenzkranke Hilfe bekommen, die (noch) in keiner Pflegestufe eingeordnet sind, was auf rund 40.000 Menschen zutrifft, berichtet die “Berliner Zeitung”.

Um zu erreichen, dass sich mehr Angehörige für eine Pflege-Auszeit entscheiden, soll das Pflegegeld zukünftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Bislang wurde die Zahlung des Pflegegeldes für diesen Zeitraum eingestellt. Spahn berichtet weiter, dass auch die Selbsthilfearbeit in der Pflege zukünftig stärker gefördert und Hausbesuche von Ärzten in Pflegeheimen besser bezahlt werden sollen.

Medienberichten zufolge, die sich auf andere Quellen aus Koalitionskreisen berufen, sollen diese zusätzlichen Leistungen nicht mehr als 1,1 Milliarden Euro kosten. Um diese Summe zu finanzieren, ist eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1% geplant, die ab 2013 in Kraft treten soll. Aktuell beträgt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung 1,95%.

Bislang wurden in der Pflegeversicherung nur körperliche Gebrechen berücksichtigt, Demenzkranke erhalten keine angemessenen Leistungen aus der Versicherung. Um dies zu ändern, soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit von einem Beirat neu definiert werden.


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Urteil: Auf Pflegeleistungen kein Kassenbeitrag

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Senioren in Pflegeheimen, für die ein Teil der Pflegekosten von dem Sozialhilfeträger übernommen wird, keine Krankenkassenbeiträge für diese Leistungen zahlen (Az.: B 12 KR 22/09 R). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.

Im konkreten Fall ging es um einen freiwillig Versicherten bei der AOK Nordost (früher: AOK Berlin), der in einem Pflegeheim lebte. Ein Drittel der Kosten übernahm die gesetzliche Pflegekasse, der Sozialhilfeträger kam für die übrigen Kosten auf, weil der inzwischen verstorbene Mann mittellos und auf Grundsicherung angewiesen war. Das Heim berechnete neben den Pflegeleistungen auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung (rund 500 Euro monatlich) sowie “Investitionskosten” in Höhe von rund 450 Euro.

Die Krankenkasse rechnete sämtliche Sozialhilfeleistungen zum Einkommen des Mannes, das so über 1.200 Euro betrug und errechnete auf dieser Grundlage seinen Kassenbeitrag. Diese Art der Beitragsbemessung ist laut dem Bundessozialgericht allerdings rechtswidrig. Die Kasse dürfe nur auf die Kostenübernahme für Unterkunft, Verpflegung und das Taschengeld des Mannes Beiträge erheben, nicht aber auf zweckgebundene Leistungen wie die Pflege- und Investitionskosten. Welche Beiträge nun genau der Kasse zustehen, muss das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, an das der Fall zurückverwiesen wurde.

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Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder steuerlich absetzbar

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist darauf hin, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich besser absetzbar sind. Das Gesetz ist bereits seit 2010 gültig und besagt, dass auch die Basisbeiträge der Kinder als Sonderausgabe abgesetzt werden können.

Dies ist für alle Eltern möglich, die einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und ihrer bestehenden Unterhaltspflicht nachkommen. Dabei ist es egal, ob die Versicherungsbeiträge von den Eltern bezahlt werden ob die Beiträge erstattet werden. Ausreichend ist die Gewährung von Sachunterhalt wie z.B. Unterhalt und Verpflegung.

Von dieser Änderung profitieren vor allem Eltern von Kindern, die sich bereits in der Ausbildung befinden aber noch immer über die Eltern versichert sind. Unterstützen die Eltern ihre Kinder finanziell, so gelten die Versicherungsbeiträge der Kinder wie zusätzliche Kosten der Eltern.

Zu beachten ist: Grundsätzlich dürfen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur einmal geltend gemacht werden: entweder bei den Kindern oder bei den Eltern. Es besteht auch die Möglichkeit diese – allerdings nach nachvollziehbaren Kriterien – aufzuteilen.

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Private Pflegeversicherung: Heutzutage ein Muss

Die private Pflegeversicherung ist aufgrund steigender Pflegekosten und einer unzureichenden gesetzlichen Absicherung heute ein Muss. Von staatlicher Seite steht keine ausreichende Absicherung mehr zur Verfügung, um die Kosten im Pflegefall in vollem Umfang decken zu können.

Darüber hinaus steigt nach Ansicht von Experten das Risiko, selbst von der Pflegebedürftigkeit betroffen zu sein. Einer Studie zufolge müssen drei von vier Frauen über 30 Jahre damit rechnen, dass sie einmal pflegebedürftig sind. Bei Männern ist das Risiko deutlich höher. Studien zufolge ist jeder zweite Mann von dem erhöhten Risiko betroffen.

Bei der Pflegefinanzierung besteht in Deutschland ein enormer Handlungsbedarf, der durch die zunehmende Zahl von Demenzerkrankungen weiter angefeuert wird. Doch die Vorschläge, die von Seiten der Bundesregierung stammen, stoßen sowohl bei Gesundheitsexperten als auch bei Krankenkassen auf starke Kritik. Das Bundeskabinett hat Mitte November Eckpunkte zur Pflegereform beschlossen. Die Reform soll 2012 in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2013 müssen sich Bürger auf eine Beitragserhöhung einstellen.

Um für den Fall der Pflegebedürftigkeit bestens abgesichert zu sein, ist eine private Absicherung unumgänglich. Das Portal pflege-versicherung.de liefert einen guten Überblick über die private Pflegeversicherung und zeigt, worauf Verbraucher bei dem Abschluss dieser Absicherung achten sollten.

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DISQ: Servicestudie Pflegeversicherung 2011

Angesichts der steigenden Pflegekosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr aufgefangen werden können, wird der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung immer wichtiger, um diese Versorgungslücke zu schließen. Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv hat das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Versicherungsleistung bei ihrer Pflegeversicherung untersucht. Ergebnis: Nur die wenigsten Versicherer bieten tatsächlich einen guten Mix aus umfassenden Leistungen und gutem Service.

Es wurde festgestellt, dass es im Rahmen der Leistungsanalyse von Pflegetagegeldversicherungen große Preisunterschiede gibt. So können durch die Wahl des günstigsten Anbieters bis zu 70% (Männer) bzw. 60% (Frauen) eingespart werden. Allerdings bieten die teureren Tarife in der Regel auch die umfangreichsten Leistungen. Unterschiede gibt es insbesondere in den gezahlten Versicherungsleistungen in den Pflegestufen I und II. Ein Vergleich der Anbieter und Tarife lohnt sich also in jedem Fall. DISQ-Geschäftsführer Markus Hamer rät, unbedingt darauf zu achten, dass das Angebot auf den persönlichen Bedarf und die individuelle Krankengeschichte abgestimmt ist.

In Sachen Service waren die Anbieter im Durchschnitt befriedigend, allerdings zeigten sich insbesondere bei der telefonischen Beratung Schwächen. Zwar sind die Berater ab Telefon freundlich, ihre Antworten jedoch nicht immer verständlich. Bei Anfragen per E-Mail wurde jede fünfte Nachricht gar nicht beantwortet und wenn, dann waren die Antworten häufig oberflächlich und wenig individuell.

Als Testsieger und damit als “Bester Anbieter Pflegeversicherung 2011″ wurde die Ergo Direkt gekürt. Das Unternehmen überzeugte neben den Leistungen vor allem durch die kurzen Wartezeiten und strukturierten telefonischen Beratungen. Den 2. Platz erzielte die Barmenia, die durch gute Ergebnisse beim Telefon- und E-Mail-Service sowie dem Internettest punktete, gefolgt von der UKV auf dem 3. Platz, die ebenfalls ein gutes Service-Ergebnis und eine bedienungsfreundliche Homepage bot.

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Beitrag zur Pflegeversicherung steigt 2013

Die Bundesregierung will die Pflegesituation in Deutschland verbessern. Um dies zu finanzieren, soll der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1% angehoben werden. Aktuell liegt der Beitragssatz in allen Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) bei 1,95% bzw. bei 2,2% für Menschen ohne Kinder. Von dem Beitrag wird 0,975% vom Arbeitgeber übernommen. In Sachsen liegt der Arbeitgeberanteil niedriger und der Arbeitnehmeranteil höher, weil Sachsen als einziges Bundesland nicht den Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft hat.

Im Rahmen der geplanten Pflegereform soll unter anderem die Versorgung von dementen Menschen verbessert werden. Dazu gehört eine bessere Betreuung und der Ausbau der ambulanten Geldleistungen sowie der Betreuungskräfte im stationären Bereich. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sicherte in einem Interview mit der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” zu, dass zukünftig auch Demenzkranke Leistungen erhalten sollen. Bislang bekamen die Betroffenen keine Leistungen finanziert, weil sie in keine Pflegestufe eingestuft wurden.

Darüber hinaus soll auch die private Vorsorge gestärkt werden. Dazu soll es ab dem 1. Januar 2013 eine steuerliche Förderung für die freiwillige private Vorsorge für den Pflegefall geben. Bahr zufolge lohnt ein eine solche Zusatzabsicherung auch für Personen mit geringerem Einkommen, da auch schon bei kleinen Beiträgen die volle Fördersumme ausgezahlt werden soll.

Die Bundesregierung plant, die Arbeiten zum neuen Bedürftigkeitsbegriff in der Pflege bis zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen zu haben. Bahr erklärte, dass man hierzu den Pflegebeirat beauftragen wolle, “konkrete Umsetzungsschritte für eine neue Einstufung bei der Pflege zu erarbeiten”. Wenn dies erfolgt ist, wolle man über die Finanzierung entscheiden, so der Gesundheitsminister.

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Umfrage: Deutsche trauen der Pflegeversicherung nicht

Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage, die im Auftrag des Nachrichtenmagazins “Focus” durchgeführt wurde, misstrauen die meisten Deutschen der Pflegeversicherung. Demnach glauben mit 63% fast zwei Drittel der Deutschen nicht an eine ausreichende Absicherung im Alter bei Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Nur 29% sind davon überzeugt, ausreichend versorgt zu sein.

Der Umfrage zufolge haben sich 8% der Deutschen bislang noch keine Meinung zu diesem Thema gebildet. An der Umfrage, die vom 12. und 13. Oktober durchgeführt wurde, nahmen insgesamt 1005 Bundesbürger teil, die nach repräsentativen Gesichtspunkten ausgewählt worden waren.

Schon seit Monaten ist die dringend nötige Reform der Pflegeversicherung immer wieder Gesprächsthema in der Bundesregierung. Bis Ende des Monats will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sein Reformkonzept vorstellen.

Währenddessen forderte Caritas-Präsident Peter Neher (56) einen Ausgleich der Sozialversicherungssysteme. Neher hält zwar eine moderate Erhöhung der Beitragssätze für notwendig, vor allem sieht er den Reformbedarf aber in dem Aufbau eines kollektiven Kapitalstocks als Demografiereserve. Eine Pflichtversicherung soll die Einzahlung in diesen Kapitalstock regeln. Diese soll sozial gerecht und nicht an das individuelle Risiko für Pflegebedürftigkeit gebunden sein, so Neher in einem Interview mit dem “Tagesspiegel”.

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Bemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungen für Arbeitnehmer beschlossen. Deshalb müssen Gutverdiener ab 2012 deutlich höhere Sozialbeiträge zahlen. So steigt die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 100 Euro auf 5600 Euro monatlich. Im Osten bleibt die Grenze stabil bei 4800 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 19,6% und für die Arbeitslosenversicherung bei 3%. Dadurch müssen Bürger mit einem Monatseinkommen von über 5500 Euro bis 22,60 Euro mehr an monatlichen Beiträgen zahlen. Dieses Beitragsplus wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen.

Keinen Unterschied zwischen Ost und West gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie steigt in ganz Deutschland um 112,50 Euro auf 3825 Euro pro Monat. Dies hat bei den aktuellen Beitragssätzen (15,5% Krankenversicherung und 1,95% Pflegeversicherung) Mehrbelastungen von durchschnittlich 20 Euro monatlich zur Folge. Auch diese zusätzliche Belastung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für 2012 wird ein Durchschnittsverdienst von 32.446 Euro erwartet. Diese Einschätzung basiert auf der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im letzten Jahr, die von dem Statistischen Bundesamt ermittelt wurden. Damit der Beschluss in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.

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Nur 2% haben Pflegezusatzversicherung

Obwohl die Deutschen mehr Angst davor haben, einmal pflegebedürftig zu werden als vor Krankheit, niedriger Rente, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit, haben bislang nur 2% eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der TNS Infratest, die im Auftrag der Continentale durchgeführt wurde. Wie die “Ärzte-Zeitung” berichtet, fürchten sich laut der Umfrage 82% der über 25-Jährigen vor Pflegebedürftigkeit, aber nur 78% vor Krankheit allgemein und nur 53% vor Berufsunfähigkeit.

Zwar halten 77% der Befragten eine Pflegezusatzversicherung für sinnvoll, doch 61% sichern sich nicht zusätzlich ab, weil ihnen die Police nach eigenen Angaben zu teuer ist. Auch andere Gründe können dafür verantwortlich sein, dass keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. So sind 58% davon überzeugt dass sie im Pflegefall von ihrem Partner oder von anderen Angehörigen gepflegt werden und 57% glauben, dass die Versicherung im Ernstfall sowieso nicht bezahlt.

Continentale-Vorstand Dr. Christoph Helmich glaubt nicht, dass die geringe Abschlussquote auf finanzielle Engpässe zurückzuführen ist. Er verweist darauf, dass bislang 10 Millionen Zahnzusatzversicherungen, aber nur 1,7 Millionen Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen wurden. Für ihn ist das ein Zeichen dafür, dass sich die Menschen lieber in naher Zukunft die Zähne sanieren lassen möchten, als dass sie für die vielleicht fernere Zukunft einer Pflegebedürftigkeit vorsorgen.

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BdV warnt vor Kombi aus Pflegeschutz und BU

Der Bund der Versicherten (BdV) rät von der Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Pflegeversicherung, die manche Konzerne anbieten, ab. So erklärt BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik, dass die Pflegezusatzversicherung zwar eine sinnvolle Ergänzung zu der unverzichtbaren BU-Versicherung sein kann, dass aber die Kombination beider Versicherungen in einer Police Nachteile birgt.

In den angebotenen Tarifen wird bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt und auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden als Rente erbracht. Nach Rudnik sind die Beiträge hierfür viel zu hoch und deshalb ist eine solche Kombination “die ungünstigste Variante der Pflegeversicherung”. Stattdessen empfiehlt er für den Pflegeschutz lieber eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Rudnik rät Verbrauchern hierbei dazu, immer darauf zu achten, “dass die Pflegeversicherung nicht erst ab Pflegestufe III, sondern bereits ab Stufe I einspringt”.

Negativ bei der Kopplung der beiden Versicherungsbausteine ist zudem, dass gleich der Versicherungsschutz für beide Bestandteile wegfällt, falls der Vertrag z.B. wegen eines finanziellen Engpasses, nicht fortgeführt werden kann. Beide Bausteine sind so eng aneinander gekoppelt, dass keiner ohne den anderen laufen kann. Bessert sich die finanzielle Lage des Kunden, muss er gleich für beide Versicherungen neue Verträge abschließen, was mit zunehmendem Alter und in Abhängigkeit von dem Gesundheitszustand teuer werden kann.

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GKV präsentiert Finanzmodell für Pflegeversicherung

In der Diskussion um die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung haben nun auch die gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Modell präsentiert. Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, schlug in der “Süddeutschen Zeitung” vor, dass die Finanzreserve der Pflegeversicherung innerhalb der Pflegeversicherung angelegt werden soll.

Dabei könnte die Rücklage in der Pflegeversicherung stufenweise aufgebaut werden, so Kiefer. Dieser Aufbau sollte an die wirtschaftliche Leistungskraft gekoppelt werden, d.h. er sollte sich z.B. an der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes oder der Grundlohnsumme orientieren. So wäre gewährleistet, dass eine Konjunkturflaute nicht noch durch zusätzliche Pflegebeiträge weiter belastet wird. Den von Gesundheitsminister Daniel Bahr befürworteten Kapitalstock in Form einer individuellen Versicherung lehnt Kiefer dagegen ab. Grund: In Zeiten sich wiederholender Finanzkrisen könne man nicht gewährleisten, dass Kapital in einer solchen Form wirklich sicher sei, so Kiefer.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist mit dem Vorschlag der GDV nicht wirklich zufrieden. Zwar begrüßte Verbandspräsident Volker Leienbach, dass die GKV die Notwendigkeit zusätzlicher Vorsorgemaßnahmen anerkenne, aber die Bildung von Rücklagen innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung hält Leienbach für “völlig ungeeignet”. Er begründet dies mit der Gefahr, dass solche Finanzreserven, die immer auch dem politischen Einfluss unterliegen, zweckentfremdet werden könnten. Dies könnte zur Folge haben, dass die zusätzlichen Einnahmen gar nicht den Pflegebedürftigen zu Gute kommen. Um dies zu verhindern, muss der neue Kapitalstock unabhängig von der staatlichen Versicherung angelegt werden, betont Leienbach.

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Staat muss private Pflege bei Hartz IV bezahlen

Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (LSG) muss der Staat Hartz IV-Beziehern die private Pflegeversicherung komplett bezahlen. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Privatversicherung durch den Vertrag mit einem Hartz IV-Bezieher einen Anspruch habe. Dieser könne auch durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) nicht begrenzt werden (Az.: 19 AS 2130/19). Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da bereits Revision beim Bundessozialgericht eingelegt wurde.

Ein Hartz IV-Empfänger aus Aldenhoven bei Aachen hatte geklagt, weil die Vorschriften des Sozialgesetzbuches den Betrag zur privaten Pflegeversicherung, den der öffentliche Leistungsträger übernimmt, auf monatlich 18,04 Euro beschränken. In den Regelungen zu Hartz IV ist jedoch nicht berücksichtigt, wie bei einem privatrechtlichen Vertrag zwischen einer Versicherung und einem Hartz IV-Empfänger zu verfahren ist. Sei zuständiges Jobcenter in Aachen hatte die Kosten seiner privaten Pflegeversicherung nur teilweise übernommen und verlangt, dass der Mann die übrigen Kosten selbst tragen müsse.

Gleichzeitig erlaubt die Gesetzeslage den Versicherungen, dass sie von Hartz IV-Empfängern Monatsbeiträge verlangen dürfen, die bis zur Hälfte des Höchstbetrages der sozialen Pflegeversicherung reichen (2010: 36,31 Euro pro Monat). Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Belastung von Hartz IV-Empfängern durch Beiträge zur privaten Pflegeversicherung vom Gesetzgeber nicht gewollt ist. Deshalb müssten die Leistungsträger auch die hieraus entstandene Deckungslücke schließen.

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Arbeitgeber-Präsident gegen höhere Pflegebeiträge

Vor einer Anhebung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung hat nun auch der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, gewarnt. Gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” wies er darauf hin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon jetzt über 40% des Bruttolohns für Sozialausgaben zahlen müssten.

Hundt kritisierte, dass die Diskussion über die geplante Pflegereform “von viel Wunschdenken, aber wenig Realitätssinn geprägt” sei. Obwohl die Finanzierung der Pflegekosten schon jetzt schwierig sei, würde die schwarz-gelbe Koalition über neue und umfangreiche Leistungen diskutieren, so seine Kritik. Der Hinweis von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, dass es gute Pflege “nicht zum Nulltarif” geben könne, lässt auf eine Anhabung des Beitragssatzes schließen. Doch schon die letzte Pflegereform im Jahr 2008 habe den Beitragszahler rund 2,7 Milliarden Euro gekostet, ruft Hundt in Erinnerung.

Der BDA-Präsident hält es für falsch, dass die sinkenden Rentenbeiträge mit einem höheren Pflege-Beitragssatz verrechnet werden sollen. Im Gegensatz zu Rentenbeitragssenkungen, die nur einige Jahre anhalten, würden zusätzliche Belastungen durch einen höheren Beitragssatz in der Pflegeversicherung dauerhaft sein.

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Auch außerhalb der Pflegeversicherung gibt es Hilfe für Demenzkranke

Da Demenzkranke in der Regel anfangs noch körperlich agil und mobil sind, erhalten sie oft keine oder nur wenig Unterstützung von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Meistens zahlt die Pflegeversicherung nur einen Zuschuss von 100 Euro monatlich (in schweren Fällen bis zu 200 Euro monatlich) zu den Betreuungskosten. Trotzdem ist der Pflegeaufwand für Demenzkranke erheblich, deshalb hat die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest zahlreiche Tipps zusammengestellt, wo Betroffene und deren Angehörige Sach- und Finanzhilfen außerhalb der Pflegversicherung erhalten.

Hilfe bietet unter anderem die Krankenkasse, die nicht nur Medikamente gegen den geistigen Abbau und die Behandlung von Begleiterscheinungen der Krankheit (z.B. Depressionen) bezahlt. Sie unterstützt die Patienten auch mit verschiedenen Therapien wie z.B. Sprechtherapie oder Krankengymnastik.

Im Alltag sind die Angehörigen meistens auf Angebote außerhalb von Versicherungen angewiesen, schreibt die Stiftung Warentest. Schon bei mittelschwerer Demenz kann beim zuständigen Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, der Steuererleichterungen bringt und mit dem die Besitzer Anspruch auf Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen haben. Selbsthilfegruppen können die Betroffenen ebenfalls im Alltag unterstützen und ihnen Mut machen und ihr Selbstvertrauen stärken, am sozialen Leben teilzunehmen.

Für die Angehörigen können auch Kurse zum Umgang mit Demenzkranken hilfreich sein. Diese Kurse werden unter anderem von den Pflegekassen und freien Trägern kostenlos angeboten. Bei der Orientierung oder Vermittlung von Angeboten helfen auch Pflegeberater.

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PKV kritisiert Pflegereform-Pläne der SPD

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) e.V. hat die Pläne der SPD zur Pflegereform scharf kritisiert. Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte erklärte in einer Pressemitteilung, dass der von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegte Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung “den Herausforderungen des demografischen Wandels absolut nicht gerecht” werde. Schulte wies darauf hin, dass es bis zum Jahr 2050 etwa drei Mal so viele Menschen über 80 Jahre geben wird wie heute und dass jeder Dritte in diesem Alter ein Pflegefall ist.

Das jetzige System der gesetzlichen Pflegeversicherung stoße an seine Belastungsgrenzen und mit dem von der SPD vorgeschlagenen System würden die Probleme noch ausgeweitet werden. Anstatt eine Pflicht zur privaten Pflegeversicherung einzuführen, die eine kapitalgedeckte Vorsorge ermöglichen soll, würden die immer weiter steigenden Kosten der Pflege “ungebremst den kommenden Generationen aufgebürdet”, so Schulte weiter.

Der Vorsitzende fordert eine verantwortungsvolle Sozialpolitik, die seiner Meinung nach darin besteht, jetzt mit dem Aufbau einer Kapitaldeckung zu beginnen. Da der Höhepunkt des demografischen Problems nicht vor 2050 zu erwarten ist, sei es jetzt noch früh genug dafür. Von der Bundesregierung fordert der PKV-Verband eine sofortige Umsetzung des Koalitionsvertrages und die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Pflegeversicherung. Diese sollte Schulte zufolge “unbedingt bei der privaten Pflegeversicherung angesiedelt werden”.

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