Beiträge in der Kategorie 'Pflegeversicherung'
Reform der Pflegeversicherung verabschiedet
Am Ende der langwierigen Auseinandersetzungen der Koalition ist die Pflegereform nun endlich im Bundestag verabschiedet. Union und SPD stimmten dem neuen Gesetz zur Pflegeversicherung zu, die Opposition lehnte es mit der Begründung ab, dass so die langfristige Finanzierung der Pflege nicht gewährleistet sei.
Die Reform, die am 1. Juli diesen Jahres in Kraft treten soll, hat zum Ziel, die Leistungen der ambulanten Pflege und die Betreuung von Demenzpatienten zu verbessern sowie die entsprechenden Einrichtungen stärker zu kontrollieren. Gleichzeitig steigt der Beitrag der Pflegeversicherung um 0,25% an, so dass er für Eltern jetzt bei 1,95% und für Kinderlose bei 2,2% liegt. Ein Streitpunkt in der Debatte zwischen Union und SPD waren die so genannten Pflegestützpunkte. Die aktuelle Vereinbarung sieht vor, dass die Länder selbst wählen können, ob sie solche Stützpunkte einrichten oder nicht. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich jedoch optimistisch, dass sie sich durchsetzen werden.
Im April muss sich der Bundesrat noch mit der Pflegereform beschäftigen, seine Zustimmung ist jedoch nicht nötig.
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Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung auch für unfreiwillig Kinderlose
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel ist der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung auch von denen zu zahlen, der aus medizinischen Gründen keinen Nachwuchs bekommen kann (Az.: B 12 KR 38/06 R). Die Gleichbehandlung von freiwilligen und unfreiwilligen Kinderlosen vor dem Gesetz ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig, da auch Homosexuelle oder Menschen, die zwar den Willen, aber nicht den richtigen Partner für eine Familiengründung haben, auch zur Zahlung verpflichtet sind.
Für Kinderlose über 23 Jahren beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung seit drei Jahren 1,95% des Einkommens, für Eltern liegt er bei 1,7% und zwar unabhängig vom Alter des Kindes. Mit dieser Regelung sollte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgegangen werden, nach dem eine einheitliche Beitragshöhe Familien auf unzulässige Art und Weise benachteilige. Von dem höheren Beitragssatz ausgenommen sind Menschen, die vor 1940 geboren sind, ALG II-Empfänger sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, weil seine Frau aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann. Er argumentierte, dass dies einer Elternschaft gleichgestellt werden müsse und dass der Zuschlag für Kinderlose keine korrekte Umsetzung von dem sei, was das Bundesverfassungsgericht gefordert habe, nämlich eine Entlastung der Eltern.
Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Kassel nicht an, ihrer Meinung nach habe das Bundesverfassungsgericht nur eine relative Besserstellung der Eltern verlangt.
Keine KommentareProvinzial bietet Kombination aus Pflege- und Rentenversicherung
Ab sofort bietet die Provinzial NordWest Lebensversicherung ihren Kunden eine Kombination aus Pflege- und Rentenversicherung an, die laut Unternehmen automatisch mit den fondsgebundenen oder klassischen Rentenversicherungen verbunden werden kann. Frank Haeder, Altersvorsorgespezialist der Provinzial, erklärt, dass der Kunde hierbei vor Rentenbeginn die Pflegebedürftigkeit mitteilen muss, um zusätzlich zu seiner Rente eine Pflegerente zu erhalten. Für diese Mitteilung reiche eine Bestätigung der gesetzlichen Pflegeversicherung, darüber hinausgehende Nachweise oder Gesundheitszeugnisse würden nicht benötigt, so die Provinzial. Die Auszahlung der Pflegerente würde dann zeitgleich mit der privaten Rente beginnen. An das ausgezahlte Geld seien keine Bedingungen verknüpft.
Keine KommentarePflegeversicherung muss vor Umbau informiert werden
Wer aufgrund einer Krankheit einen Wohnungsumbau vornehmen lassen muss, muss sich vorher mit der Pflegeversicherung in Verbindung setzen, wenn diese die Kosten hierfür übernehmen soll. Sonst ist eine Kostenübernahme nicht gewährleistet. Diese Erfahrung musste eine Frau aus Osnabrück machen, die an einer seltenen Nervenkrankheit leidet, die ihre Muskulatur zunehmend beeinträchtigt. Die 69-Jährige, bei der die Krankheit im letzten Jahr diagnostiziert wurde, kann mittlerweile Hände und Füße kaum mehr benutzen und ist auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.
Im Mai vergangenen Jahres stellte sie einen Pflegeantrag, der jedoch abgelehnt wurde, doch nachdem ihre Gebrechlichkeit zunehmend schneller voranschritt, erneuerte sie den Antrag im August 2007. Die Frau konnte inzwischen nicht mehr ihre Dusche benutzen, da der Rand zu hoch für sie war, deshalb beauftragte sie Handwerker, die ihre Dusche in eine barrierefreie Dusche umbauen sollten. Zwar verfügte sie über ein Rezept von ihrem Arzt für einen Duschsitz und Haltegriffe, doch zu diesem Zeitpunkt war über ihren Pflegeantrag jedoch noch nicht entschieden. Dies geschah erst Ende September und zu ihren Gunsten rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Da die Pflegeversicherung grundätzlich einkommensabhängige Zuschüsse (maximal 2557 Euro) für “Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes” - hierzu gehören Badanpassung, Rollstuhlrampe oder Türverbreiterungen - gewährt, reichte die Frau das Rezept und die Rechnung der Handwerker bei der Versicherung ein. Diese verweigerte jedoch die Kostenübernahme und begründete ihre Entscheidung damit, dass vorab keine Zustimmung der Versicherung eingeholt wurde.
Marina Weise-Bonczek, Pressesprecherin der zuständigen Barmenia Krankenversicherung, erklärte, dass ein Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn die Pflegebedürftigkeit vorher festgestellt wurde, ein Rezept alleine reiche für die Bewilligung nicht aus. Sie rät Betroffenen, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit einem Berater der Versicherung zusammenzusetzen, der hier Rat und Hilfestellung leisten kann.
Pflegeversicherung wird teurer
Die Pflegeversicherung kann eine gute Kassenlage vorweisen, dennoch sollen die Beiträge Mitte 2008 angehoben werden, so der Beschluss der Bundesregierung, die ihre Entscheidung damit begründet, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass zukünftig zunehmend mehr Menschen pflegebedürftig werden und der professionellen Pflege in Heimen bedürfen. Für Bundesbürger mit Kindern soll sich der Beitrag auf 1,95%, für kinderlose Bürger auf 2,2% erhöhen und laut Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf diesem Niveau bis 2015 bleiben.
Mit dieser Beitragserhöhung sollen die anstehenden Leistungserweiterungen finanziert werden, doch welche Leistungen hierbei genau gemeint sind, ist noch unklar. Während Gesundheitsministerin Schmidt die Errichtung von Pflegestützpunkten plant, lehnt die Union diesen Vorschlag mit der Begründung ab, lieber Geld in eine verbesserte Versorgung als in eine zusätzliche, aber unnötige Bürokratie zu investieren. Dies wäre z.B. mit der Ausgabe von Beratungsgutscheinen möglich, die eine vielfältige Beratung und Versorgung zulassen. Dieser Vorschlag stößt jedoch im Ministerium auf Ablehnung.
Nach dem im Jahr 2006 erwirtschafteten Überschuss der Pflegeversicherung von rund 450 Millionen Euro rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit einem noch höheren Überschuss für 2007, der unter anderem der verbesserten Beschäftigungslage zuzuschreiben ist.
Bundeskabinett hat Beratungen zur Pflegereform aufgenommen
Bei der heutigen Zusammenkunft des Bundeskabinetts unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel stehen der Zustand der Pflegeversicherung und die Pflegereform im Mittelpunkt der Beratungen. Hierzu liegt dem Kabinett auch ein Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung in den Jahren 2004-2006 vor. Laut diesem Bericht ist die Zahl der Pflegebedürftigen leicht gestiegen und beläuft sich auf rund 2,1 Millionen. Vor allem bei der stationären Pflege war ein großer Anstieg von 7,3% zu verzeichnen. Auch die finanzielle Situation der Versicherung sowie Umfang und Qualität der Leistungen sind Schwerpunktthemen des Berichts.
Am Morgen begann die nichtöffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags, auf der einige strittige Punkte der Pflegereform diskutiert werden sollen. Ein Streitpunkt ist die Einrichtungen von zusätzlichen Beratungsstellen, so genannten Pflegestützpunkten, von denen es 4000 neue bundesweit geben soll. Ein weiteres Thema wird der Pflegebeitragssatz sein, der zum 1. Juli 2008 von 1,7 auf 1,95% steigen soll. Die hieraus resultierenden Mehreinnahmen sollen vor allem den Leistungsanhebungen zugute kommen, die es seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 gab und die Finanzen der Pflegeversicherung bis 2014/2015 sichern. Die Pflegereform sieht eine Anhebung der Leistungen für alle drei Pflegestufen in den kommenden Jahren vor, außerdem soll erstmals eine Leistung von maximal 2400 Euro pro Jahr für die häusliche Pflege Demenz- und psychisch Kranker eingeführt werden. Angehörige von Pflegebedürftigen sollen durch einen Anspruch auf eine sechsmonatige Pflegezeit sozial abgesichert werden und eine Rückkehrgarantie nach einer Auszeit vom Job wegen der Pflege kranker Verwandter erhalten.
Am Mittag gegen 13:00 Uhr will sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Fragen der Abgeordneten stellen.
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Beiträge für Arbeitslosenversicherung fallen, Pflegebeiträge steigen
Im kommenden Jahr werden Arbeitnehmer insgesamt weniger Soziabeiträge leisten müssen als in diesem Jahr, das folgt aus der gerade erfolgen Zustimmung des Bundesrates zur Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die deutlich höher ausfällt als der Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge.
Zum 1. Januar 2008 sinkt der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung dank der anhaltenden positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt und der Milliarden-Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit von 4,2% auf 3,3%. Damit wird es rund 23 Milliarden Euro weniger Einnahmen geben, was für den Einzelnen mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro eine Ersparnis von 9 Euro im Vergleich zu diesem Jahr ausmacht. Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von 3000 Euro sparen 13,50 Euro, bei 4500 Euro entsprechend 20,25 Euro.
Im Juli sollen die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25% angehoben werden, das entspricht dann einem Beitragssatz von 1,95% des Bruttolohns. Außer in Sachsen wird dieser anteilig (jeweils zur Hälfte) von Arbeitgebern und Arbeitenehmern bezahlt. In Sachsen liegt der Beitragssatz dann bei 1,475%, wovon 0,475% die Arbeitgeber übernehmen, Grund hierfür ist der Feiertag Buß- und Bettag, der in allen anderen Bundesländern abgeschafft wurde. Bundesweit müssen Kinderlose wie bisher auch 0,25% mehr zum Beitrag einzahlen.
Keine KommentareWas das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bedeutet
Hintergrund für die Formulierung und Verabschiedung des so genannten Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung ist die seit einigen Jahren beobachtete Entwicklung, dass immer mehr Pflegebedürftige der zusätzlichen Unterstützung durch Sozialhilfe bedürfen. Von den fast 2 Millionen Menschen, die im vergangenen Jahr Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten haben, waren fast 370.000 auf Sozialhilfe angewiesen, im Jahr 2002 waren es nur 313.000 Menschen.
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll die häusliche Pflege von Angehörigen, die wesentlich günstiger ist als die Unterbringung in einem Pflegeheim, attraktiver gemacht werden, hierzu wurden Verbesserungen der sozialen Absicherung der Pfleger sowie höhere Pflegesätze eingeführt.
Künftig haben Arbeitnehmer, die wegen der Pflegeübernahme eines Angehörigen für längere Zeit aus dem Beruf aussteigen, einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit, in der sie zwar nicht bezahlt werden, aber sozialversichert sind. In dieser Zeit sind sie vor Kündigung geschützt. Diesen Anspruch müssen jedoch nur Betriebe erfüllen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung können Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, wenn Angehörige plötzlich zum Pflegefall werden und eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden muss.
Die Pflegesätze in der ambulanten Pflege sehen ab dem 1. Juli 2008 wie folgt aus: Sie erhöhen sich in der Pflegestufe I von 384 auf 420 Euro, in Stufe II von 921 auf 980 Euro und in der höchsten Stufe III von 1432 auf 1470 Euro. Das monatliche Pflegegeld, das unabhängig von der Pflegestufe Personen zusteht, die Angehörige zuhause pflegen, wird um 10 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen sind für die Jahre 2010 und 2012 gesetzlich vorgeschrieben.
Für dauerhaft in Pflegeheimen lebende Personen in Stufe I und II gibt es keine Veränderungen in den Leistungen, nur in Stufe III steigen die Leistungen entsprechend den Sätzen in der ambulanten Betreuung. Damit auch Versicherte mit geringem Pflegebedarf die richtige und ausreichende Pflege erhalten, wurde der Pflegesatz in der Stufe 0 von 460 Euro jährlich auf 200 Euro monatlich angehoben. Ziel dieser Erhöhung ist es, die stunden- oder tageweise Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste zu ermöglichen und so auch die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Nachbesserungsbedarf bei Pflegeversicherung
Erst am vergangenen Mittwoch wurde die Pflegereform vom Kabinett beschlossen, doch schon heute sieht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel den Bedarf für Nachbesserungen und weiterführende Veränderungen. Die Pflegereform sieht einen ab dem 1.7.2008 steigenden Beitragssatz zur Pflegeversicherung vor, der um 0,25% über dem aktuellen Satz liegt. Hieraus sollen sich Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ergeben, mit denen unter anderem Verbesserungen in der häuslichen Pflege von Demenzkranken erzielt und die Leistungssätze angehoben werden sollen. Auch die Situation in Pflegeheimen soll sich verbessern und mittels einer regelmäßigen Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst auf ein höheres Niveau gebracht werden. Die Zustimmung des Bundestages steht momentan noch aus.
Laut Angela Merkel ist diese Pflegereform ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, doch seien noch längst nicht alle Probleme gelöst. Beim Deutschlandtag der Jungen Union plädierte sie für weiterführende Veränderungen im Gesundheitssystem, die unter anderem eine größere Transparenz und eine bessere und flächendeckendere Vorsorgemaßnahmen zur Folge haben sollen. Insbesondere die Vorsorge für die Zukunft muss ernst und möglichst bald konkret in Angriff genommen werden, hierzu ist die Einführung eines Kapitalstocks zwingend erforderlich. Doch über eben diesen Kapitalstock konnte wie auch in den letzten Monaten am vergangenen Mittwoch keine Einigung erzielt werden, hier sind weitere Gespräche und Debatten erforderlich.
Keine KommentareKeine Einigung auf bezahlten Pflegurlaub
Der Plan von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Angehörige von Pflegebedürftigen bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub zu gewähren wurde vorerst auf Eis gelegt und ist an der Union gescheitert. Der bezahlte Urlaub ist definitiv vom Tisch, hieß es am Donnerstag nach einem Spitzentreffen der Koalitionsfraktionen in Berlin aus Unionskreisen. Angehörige können sich höchstens unbezahlt zur Organisation der Pflege von Familienmitgliedern freistellen lassen.
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach betitelt dieses als eine herbe Enttäuschung. Die Union habe die Sozialdemokraten hängen lassen. Greade von CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen hat sich Lauterbach Unterstützung gewünscht. Von anderer Seite aus der SPD hieß es, man werde weiter für die bezahlte Auszeit kämpfen.
Die Union lehnt den Vorschlag von Ulla Schmidt als zu teuer ab. Nach ersten Berechnungen der CDU wären zur Umsetzung des Plans rund 750 Millionen Euro notwendig.
Keine KommentareEin schwuler Kanzler in Deutschland. Geht das schon?
Angela Merkel ist die erste Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Die Tatsache, dass eine Frau das Land regieren kann, war für viele lange Zeit undenkbar. Jetzt ist es so, dass Frau Merkel von allen Seiten Komplimente erhält und die Tatsache, dass sie eine Frau ist wird gar nicht mehr erwähnt.
Nach Meinung des regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Wowereit ist es durchaus auch denkbar, dass Deutschland zukünftig von einem schwulen Kanzler regiert wird. Seiner Meinung nach wäre Deutschland dazu bereit und die deutsche Gesellschaft sei dafür liberal genug geworden. Diese Einschätzung äußerte Wowereit in einem Interview des „Stern“. Die Tatsache, dass Wowereit selbst schwul ist und dies auch öffentlich zugibt verleiht dieser Aussage noch eine besondere Gewichtung.
Auch zum Thema Pflege und Pflegeversicherung hat sich Wowereit geäußert. Er sagte, dass es notwendig sei, ein Elternpflegejahr in Deutschland einzuführen, um eine Pflegekatastrophe zu vermeiden. Wenn jemand seine Mutter oder seinen Vater pflegt, so müsse er dafür vom Staat unterstützt werden, so Wowereit. Wowereit verglich die Ausgestaltung eines solchen Pflegejahres mit der Elternzeit.
Keine KommentarePflegezustände laut Ulla Schmidt skandalös
Die Pflegezustände in Deutschland wurden von der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt als skandalös bezeichnet. Gegenüber dem Berliner Tagesspiegel beklagte Schmidt insbesondere große Mängel bei der medizinischen Versorgung in vielen Heimen.
Es komme aufgrund der Tatsache, dass kein Arzt zugegen war sehr häufig dazu, dass Pflegebedürftige in Krankenhäuser eingewiesen werden, was Schmidt als einen „unhaltbaren Zustand für Pflegebedürftige“ bezeichnete. Ziel der Ministerin ist es daher, die Gegenwart von Heimärzten gesetzlich festzulegen.
Auch gegenüber dem Koalitionspartner CDU/CSU äußerte sich Schmidt kritisch. Sie warf der Union in der Debatte um die Finanzierung der Pflegeversicherung Koalitionsbruch vor, da diese eine stärkere Einbindung von privaten Pflegekassen ablehnen.
Aus der Sicht von Schmidt ist das Thema Pflege immer noch nicht in „der Mitte der Gesellschaft angekommen“. Pläne von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, die Pflege ähnlich wie die Riester-Rente kapitalgedeckt aufzusetzen wies Schmidt als nicht finanzierbar zurück.
3 KommnentareZuspruch für „Riester-Pflege“ durch Rüttgers
Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westphalen Jürgen Rüttgers hat sich für die Pläne zu einer kapitalgedeckten Pflegeversicherung ausgesprochen. Das Modell soll ähnlich wie die Riester-Rente funktionieren als sozusagen eine Riester-Pflege. Bei der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt stieß Rüttgers damit auf wenig Zustimmung.
Rüttgers ist der Meinung, dass es zum Thema Pflegeversicherung auf jeden Fall die Chance auf einen Kompromiss in der Großen Koalition gibt. Er sagte dazu: „Ich hoffe auf eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode.“ Aus Sicht Rüttgers ist es allerdings wichtig, dass die Pflegeversicherung nicht solidarisch gedeckt werde n darf sondern kapitalgedeckt sein muss.
Ulla Schmidt von der SPD hingegen nannte den Vorschlag von Rüttgers unpratikabel und wies den neuerlichen Vorstoß in dieser Sache zurück. Schmidt ist der Meinung, dass eine individuelle Kapitalbildung zu lange dauert und dass eine solche Kapitalbildung für viele Menschen nicht bezahlbar sein wird.
Keine KommentarePflege soll besser kontrolliert werden
Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass die Qualität der Pflege in Deutschland in Zukunft besser kontrolliert werden soll. Um dies zu gewährleisten sollen einheitliche Standards geschaffen werden und eine Ausweitung der Prüfkompetenzen erfolgen. Diese Pläne soll der Gesetzentwurf des Ministeriums für Gesundheit zur Pflegereform enthalten, wie aus einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ hervorgeht.
Zu den Plänen der Bundesregierung sollen unter anderem nicht angekündigte stichprobenartige Kontrollen zählen, die der Medizinische Dienst vornehmen soll. Dafür sollen den Prüfern weitreichende Zugangsrechte zu den einzelnen Einrichtungen gewährt werden.
Ulla Schmidt, Gesundheitsministerin des Bundes will mit diesen Plänen die Pflegesituation bei alten und gebrechlichen Menschen verbessern.
Keine KommentareZehn Tage Urlaub für Angehörige bei Pflegefall
Gesundheitsminsterin Schmidt (SPD) fordert das Angehörige von den Krankenkassen bis zu zehn Tage bezahlte Pflegezeit bekommen sollen. Damit soll Angehörigen beim Eintritt eines Pflegefalls in der Famlie ermöglicht werden alle nötigen Auskünfte, Hilfen, Ratschläge einholen zu können, dass sagte sie gegenüber der “Bild”-Zeitung.
Weiter soll mit der anstehenden Pflegereform die Suche nach geeigneten Pflegeheimen deutlich erleichtert werden, so Schmidt weiter. Qualitätsberichte über die Pflegeheime sollen in verständlicher Form veröffentlicht werden und somit soll es die Möglichkeit geben, Preise, Leistungen sowie Behandlungsergebnisse zu vergleichen.
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