Beiträge in der Kategorie 'Pflegeversicherung'
Umfrage: 40% für Pflegezusatzversicherung
Eine bundesweite, repräsentative Umfrage, die im Auftrag der DEV Versicherungen an rund 1000 Bundesbürgern durchgeführt wurde, hat ergeben, dass 84% der Deutschen kein Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung haben. Über 70% der Befragten bewerteten die Leistungen der Pflegeversicherung mit “ungenügend”. Aus Angst, dass das eigene Vermögen für einen Pflegefall nicht ausreichen wird, haben sich 40% dafür ausgesprochen, dass es eine Pflicht zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung geben sollte.
Aktuell sind in Deutschland 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig und die Tendenz steigt. Etwa 20% der Betroffenen haben das Rentenalter noch nicht erreicht. Das macht deutlich, dass sich junge wie alte Menschen mit dem Thema Pflege auseinandersetzen sollten, da viele das Risiko unterschätzen, zum Pflegefall zu werden, warnt die DEVK.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall nur die Grundsicherung, die tatsächlichen Kosten sind jedoch um ein Vielfaches höher. Um zu verhindern, dass die eigene Familie im Falle einer Pflegebedürftigkeit für die Kosten aufkommen muss, wollen immer mehr Deutsche eine Verpflcihtung zu einer Pflegezusatzversicherung.
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Merkel plant Reform der Pflegeversicherung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will noch in dieser Legislaturperiode die Pflegeversicherung reformieren. In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt erklärte Merkel, dass noch in dieser Legislaturperiode “ein Einstieg in eine kapitalgedeckte Komponente” erfolgen müsse, damit die Pflegeversicherung zukunftsfest gestaltet werden kann.
Bislang erfolgt die Finanzierung der Pflegeversicherung nur aus Beiträgen. Eine Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung ist ebenso umstritten wie die vieldiskutierte Kopfpauschale für Krankenkassen.
Der Kanzlerin zufolge ist Deutschland nach einer solchen Reform “mit seinen sozialen Sicherungssystemen für dieses Jahrzehnt gerüstet”, da steigende Gesundheitskosten dann über den neuen Zusatzbeitrag finanziert werden würden. Es müsse aber jedem bewusst sein, dass die Gesundheitskosten Jahr für Jahr weiter ansteigen werden, betonte Merkel.
Keine KommentareMit dem Tod endet Vertrag mit dem Pflegeheim
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 2. Juni 2010 endet ein Vertrag mit einem Pflegeheim automatisch mit dem Tod des Pflegebedürftigen, der Pflegeleistungen bezieht. Sobald der Bewohner verstorben ist, darf das Pflegeheim keine weiteren Leistungen mehr beziehen (Az.: BVerwG 8 C 24.09).
Laut dem Pflegeversicherungsrecht ist eine weitere Abrechnung des Heimentgelts nach dem Tod des Bewohners, der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bezieht, nicht zulässig. Im konkreten Fall hatten die Heimverträge der Bewohner mit einem Pflegeheim erst zwei Wochen nach deren Tod geendet.
Das Pflegeversicherungsrecht gilt für alle Pflegeheime, in denen Bewohner leben, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen und in denen die Pflegeleistungen teil- oder vollstationär erbracht werden. Pflegeheime, die Senioren nur ihren Wohnraum zur Verfügung stellen und die Pflegeleistungen von Dritten erbringen lassen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Nur hier dürfen Verträge abgeschlossen werden, die Vertragslaufzeiten über den Tod der Bewohner hinaus enthalten, bei den erstgenannten Pflegeheimen sind diese jedoch nichtig und unwirksam.
Keine KommentarePV-Zusatzbeitrag auch für behinderte Menschen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) müssen auch Personen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, ebenso wie alle anderen Kinderlosen Zusatzbeiträge für die Pflegeversicherung zahlen (Az.: B 12 KR 14/09). Darauf weist das Onlinemagazin Haufe hin.
Im konkreten Fall hatte ein in einer Werkstatt für behinderte Menschen Beschäftigter bei der Pflegekasse die Erstattung der einbehaltenen Beitragszuschläge von 1,22 Euro pro Monat beantragt. Diese wurden seit dem 1. Januar 2005 von seinem monatlichen Werkstattlohn (ca. 80 Euro) einbehalten. Die Pflegekasse verweigerte die Erstattung, woraufhin der Beschäftigte Widerspruch einlegte, klagte und nach einem anderslautenden Urteil in Berufung ging. Doch auch die blieb erfolglos.
Der Kläger argumentierte vor dem BSG, dass es verfassungswidrig sei, wenn in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte Personen ebenfalls den Beitragszuschlag für Kinderlose zu tragen haben. Dieser Argumentation folgte das BSG nicht, vielmehr sei der Kläger dem Gesetz zufolge ebenfalls zur Zahlung des Zuschlags verpflichtet. Die gesetzliche Beitragspflicht sei auch dann nicht aufzuheben, wenn Dritte (wie in diesem Fall der Sozialhilfeträger) die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen. Für das BSG sei kein Ausnahmegrund ersichtlich und wenn der Zusatzbeitrag das Existenzminimum unterschreitet, dann müssten Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Existenzminimums erbracht werden. Deshalb wies das BSG die Revision zurück.
Keine KommentareDVAG: Tipps zur Pflege- und BU-Versicherung
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt den Verbrauchern anlässlich des Internationalen Tags der Pflege (12. Mai) hiflreiche Tipps bei der Auswahl einer guten Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherung:
Demnach sollte eine gute Pflegeversicherung die Auszahlung einer lebenslangen Rente im Pflegefall bieten. Die Höhe dieser Auszahlung ist in der Regel abhängig von der Pflegestufe. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz sofort beginnt und das ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Eine gute Pflegeversicherung zeichnet sich auch dadurch aus, dass der Versicherungsschutz auch ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst werden kann und dass sich die Police mit anderen Lebens- und Rentenversicherungen kombinieren lässt.
Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten, dass im Vertrag auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Das bedeutet, dass der Versicherer im Fall einer Berufsunfähigkeit den Versicherten nicht auf eine andere Tätigkeit verweist, sondern der Gesundheitszustand nur hinsichtlich des aktuell ausgeübten Berufs beurteilt wird. Wichtig ist außerdem, dass die Berufsunfähgkeit anerkannt wird, wenn sie von einem Arzt für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert wird. Es ist darauf zu achten, dass der Versicherte sein Geld rückwirkend erhält, wenn die Berufsunfähigkeit nach anfänglicher Unklarheit attestiert wird. Auch bei einer verspäteten Meldung sollten rückwirkende Zahlungen möglich sein. Weitere Kritieren für eine gute BU-Versicherung sind: weltweiter Versicherungsschutz, die Möglichkeit zur nachträglichen Aufstockung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie ein günstiger Tarif für Berufseinsteiger.
Keine KommentareDrei neue Pflegepolicen von AXA
Die AXA Krankenversicherung AG bietet drei neue Tarife der Pflegeversicherung an: Der Tarif Flex, der sich an jüngere Versicherte richtet, die Pflegevorsorge Akut, die auf einen bestehenden Pflegefall ausgerichtet ist und die Pflegevorsorge FamilyFit für den Versicherungsschutz für die ganze Familie.
Im Tarif Flex, der besonders für Einsteiger geeignet ist, kann jede Pflegestufe mit einem unterschiedlich hohen Pflegegeld versichert werden. Dieses Geld wird im Leistungsfall ausgezahlt, weitere Beitragszahlungen entfallen. Alle drei Jahre erhöht sich die Beitragsprämie um jeweils 10%, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Im Familien-Tarif FamilyFit liegt die Entscheidung über die Höhe des monatlichen Pflegegeldes für alle drei Pflegestufen bei jedem einzelnen Familienmitglied. Auch hier ist der Pflegebedürftige im Ernstfall von den Beitragszahlungen befreit. Die Pflegevorsorge Akut dient als Ergänzung für die anderen beiden Tarife und beinhaltet eine 24-Stunden-Hotline, die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder Pflegedienstes (auf Wunsch) sowie die Kostenübernahme für verschiedene Dienstleistungen (z.B. Fahrdienst) in den ersten drei Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis zu einem Betrag von 2500 Euro.
Die Versicherungsbeiträge sind in jedem der neuen Tarife von dem Eintrittsalter abhängig: je jünger der Versicherte ist, desto günstiger ist der Tarif. Es gibt keine Warte- oder Karenzzeiten und die Gesundheitsprüfung besteht lediglich aus zwei einfachen Fragen (sofern der Antragsteller jünger als 65 Jahre ist). AXA-Vorstandsmitglied Thomas Michels sieht in den neuen Tarifen die Möglichkeit, die individuellen Bedürfnisse des Kunden noch besser zu berücksichtigen und dabei den umfassenden Erhalt der Lebensqualität des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen in den Mittelpunkt zu stellen.
Keine KommentareADAC Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall im Schnelltest
Die Stiftung Warentest hat den neuen Tarif des “ADAC Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall” einem Schnelltest unterzogen und kommt zu dem Fazit, dass man sich diese Police getrost sparen kann. Dies liegt vor allem daran, dass der Beitrag (zu Beginn noch gering) mit zunehmendem Alter immer weiter steigt – also genau dann, wenn das Risiko, durch einen Unfall pflegebedürftig zu werden viel größer ist, als in jungen Jahren.
Der ADAC Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall soll die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung durch zusätzliche Leistungen ergänzen. Verletzt sich der Versicherte bei einem Unfall, stellt der ADAC unmittelbar danach einen Pflegebetreuer ab, der sich um den Versicherten kümmert und die notwendige Pflege organisiert. Ist der Versicherte durch den Unfall schwer pflegebedürftig geworden, erhält er ein Unfallpflegegeld.
Der Nachteil der Versicherung besteht darin, dass sie nur für Pflegebedürftigkeit durch Unfälle eintritt und das auch nur bis zu einem Höchstalter von 76 Jahren. Die Beiträge steigen mit dem Alter des Versicherten: Für einen 49-Jährigen kostet die Police 11,60 Euro monatlich, für einen 66-Jährigen schon 36,10 Euro.
Keine KommentareEinnahmeplus in der Pflegeversicherung
Wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilte, hat die gesetzliche Pflegeversicherung im letzten Jahr trotz der Wirtschaftskrise einen Einnahmeüberschuss erwirtschaftet. Dieser beträgt den Angaben zufolge rund 1 Milliarde Euro. Insgesamt wurden 21,3 Milliarden Euro eingenommen und 20.3 Milliarden Euro ausgegeben. Der Mittelbestand der Pflegeversicherung beläuft sich damit Ende 2009 auf 4,8 Milliarden Euro, was 2,8 Monatsausgaben entspricht.
Durch die Leistungsverbesserungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes sind die Ausgaben der Pflegeversicherung 2009 um 6,2% gestiegen. Im Durchschnitt erhielten 115.000 Menschen, deren Alltagskompetenz (vor allem durch Demenz) erheblich eingeschränkt ist, zusätzliche Betreuungsleistungen. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 waren es durchschnittlich 70.000 Menschen, also etwa 60% weniger.
Darüber hinaus wurde die Betreuungsleistung dem Ministerium zufolge von 460 Euro auf 1200 Euro bzw. 2400 Euro pro Jahr (je nach Betreuungsaufwand) angehoben. Konkret wird für Pflegesachleistungen in Pflegestufe I nun 440 Euro (vorher: 420 Euro) gezahlt, in Pflegestufe II 1040 Euro (vorher: 980 Euro) und in Pflegestufe III 1510 Euro (vorher: 1470 Euro).
Keine KommentareKlage gegen Deutschlands Pflegeversicherung
Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben Deutschland wegen seiner Regeln zur Pflegeversicherung verklagt. Sie ist der Ansicht, dass die Dienstleistungsfreiheit mit den bestehenden deutschen Vorschriften verletzt werden. Konkret geht es um die mangelnde Rückerstattung von Pflegeleistungskosten, die der Versicherte in einem anderen Mitgliedstaat der EU in Anspruch nimmt. Das berichtet beck-aktuell.
Der EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit sieht vor, dass Personen (und auch Unternehmen) ihre Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg auch in einem anderen Mitgliedstaat der EU anbieten dürfen, auch wenn sie in diesem Staat weder ansässig noch niedergelassen sind. Laut den deutschen Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Kosten für Pflegeleistungen, die wegen eines vorübergehenden Aufenthalts des Versicherten in einem anderen EU-Staat in Anspruch genommen werden, jedoch nicht in gleicher Höhe ersetzt wie die gleichen Leistungen, wenn sie in Deutschland in Anspruch genommen werden. Dies sei mit der Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar, heißt es in der Begründung der Klage.
Die EU-Kommission weist zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes hin, nach denen Patienten das Recht haben, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Kosten für eine medizinische Behandlung von ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen.
Keine KommentareADAC: Neuer Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall
Ab dem 1. März bietet der ADAC eine in Deutschland bislang einmalige Produktkombination an: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz übernimmt nach einem Unfall nicht nur verschiedene Pflegezusatzleistungen wie Pflegegeld, Hilfe und Beratung, sondern auch eine privatärztliche Behandlung in einem Zweitbettzimmer in einer deutschen Klinik seiner Wahl. Für den Abschluss dieser Versicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig, auch nicht für ältere Menschen.
Das neue Angebot des ADAC, der damit erstmals auch in die häusliche Pflege einsteigt, verbessert die Pflege nach einem Unfall qualitativ und schafft finanzielle Erleichterungen. Denn oft klaffen zwischen den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten eine große Lücke. Diese will der ADAC mit seinem Schutzbrief nun schließen. In Pflegestufe II gibt es dafür ein monatliches Unfallpflegegeld in Höhe von 750 Euro, in Pflegestufe III beträgt die Leistung 1500 Euro. Während des gesamten Heilungsprozesses steht dem Versicherten außerdem ein kompetenter ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer als Ansprechpartner zur Seite.
Zu den enthaltenen Leistungen zählen außerdem osteopathische Behandlungen (bis 600 Euro), vollstationäre Kurzzeitpflege (bis 1000 Euro), die Vermittlung einer Pflegeperson sowie ein Zuschuss zu Hilfs- und Pflegemitteln (bis 500 Euro). ADAC-Mitglieder zahlen für den neuen Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall ab 11,60 Euro/Monat im Einzelvertrag oder ab 23,20 Euro/Monat als Familie.
Keine KommentarePflegeleistungen können Unterhaltszahlungen ersetzen
Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter finanziell zu unterstützen. Auch Kinder müssen ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Pflegebedürftigkeit Unterhalt zahlen. Grund: Die Leistungen der gesetzlichen Rente und Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht, um die Versorgung der pflegebedürftigen Eltern zu bezahlen. In diesem Fall müssen die Kinder die finanzielle Unterstützung tragen.
Die “Berliner Morgenpost” weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hin, nachdem die anfallenden Unterhaltszahlungen an die pflegebedürftigen Eltern auch durch Pflegeleistungen direkt ersetzt werden können (Az.: 14 UF 134/09).
Im konkreten Fall hatte ein Sozialamt auf Unterhaltszahlungen für eine 95-jährige Dame geklagt, die an Demenz erkrankt war und in einem Seniorenheim wohnte. Die Heimkosten überstiegen die Renteneinkünfte der Dame weit, die bei rund 800 Euro monatlich lagen. Rund 700 weitere Euro steuerte das Sozialamt bei, das jedoch einen Teil dieses Geldes von der Tochter der Frau zurückverlangte. Das Amtsgericht Oldenburg gab der Klage des Amtes in erster Instanz statt. Doch das OLG entschied anders. Da die Tochter ihre Mutter jeden Tag über mehrere Stunden hinweg betreue und versorge, müsse sie für ihre kranke Mutter nicht auch noch für Unterhalt aufkommen. Eine andauernde Pflege entbindet den Richtern zufolge von der Unterhaltspflicht.
1 KommentarLeistungen der Pflegeversicherung im Ausland
Ob die Pflegeversicherung auch im Ausland Leistungen erbringt (z.B. für Rentner, die ihren Ruhestand nicht in Deutschland verbringen), hängt von der Art der Leistungen ab. Darauf weist die “Rheinische Post” hin. So urteilte der Europäische Gerichtshof schon 1998, dass das Pflegegeld auch ins europäische Ausland überwiesen werden muss. Personen, die schon im Ausland wohnen und dann erst pflegebedürftig werden, müssen entweder von Ärzten der deutschen Pflegeversicherung oder von ortsansässigen Ärzten im Auftrag der Pflegeversicherung begutachtet werden. Betroffene, die inzwischen in einem Land außerhalb der EU leben, erhalten das deutsche Pflegegeld höchstens für einen Zeitraum von 6 Wochen.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli diesen Jahres müssen die deutschen Pflegeversicherungen grundsätzlich nicht für ausländische Sachleistungen aufkommen. Professionelle ambulante oder stationäre Hilfe muss deshalb in der Regel zum größten Teil von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen mindestens 14 Stunden por Woche pflegen, erwerben hierdurch Rentenansprüche. Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegende nicht schon eine Rente bezieht oder über 30 Stunden die Woche erwerbstätig ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Rentenansprüche auch bei der Pflege eines Angehörigen im Ausland erworben werden, erklärt die “Rheinische Post”.
Keine KommentareWenig Vertrauen in gesetzliche Pflegeversicherung
Wie aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach mit 1804 Personen hervorgeht, die für die Marseille-Kliniken AG durchgeführt wurde, schwindet das Vertrauen der Deutschen in die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Demnach sorgt sich jeder zweite Befragte aktuell darüber, ob er bei einer eigenen Pflegebedürftigkeit auch ausreichend finanziell abgesichert ist. Diese Sorge hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Nur 10% der Befragten glauben, dass sie im Pflegefall durch die Pflegeversicherung ausreichend abgesichert sind. Dies erwartet zumindest auch die Bevölkerung, allerdings sorgen gleichzeitig nur 12% zusätzlich für den eigenen Pflegefall vor. Für eine umfassende und qualitativ gute Versorgung im Pflegefall, wären 63% der Befragten dazu bereit, höhere Beiträge für die Pflegeversicherung zu bezahlen.
In diesem Zusammenhang berichten 60% der Befragten über 60 Jahre, dass sie sich vor einer Heimunterbringung aufgrund gesundheitlicher Einschränkung fürchten. Bei Alleinstehenden und Menschen mit geringem Einkommen ist diese Angst noch weiter verbreitet.
Keine KommentareEuGH: Keine Pflege-Sachleistungen im Ausland
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss die Pflegeversicherung nicht für Kosten für im Ausland anfallende Sachleistungen aufkommen (Az.: C-208/07). Darauf weist das Verbraucherportal biallo hin. Zu den so genannten Sachleistungen zählen die Kosten, die für einen ambulanten Pflegedienst oder die Unterbringung in einem Pflegeheim anfallen. Nicht davon betroffen ist das so genannte Pflegegeld, das auch weiterhin bei einem längeren Auslandsaufenthalt in einem EU-Staat gezahlt wird.
Im konkreten Fall ging es um eine pflegebedürftige Deutsche, die wegen der beruflichen Tätigkeit ihres Ehemanns in einem Pflegeheim in Österreich lebte. Beide Eheleute waren in Deutschland pflegeversichert. Die zuständige Pflegekasse in Deutschland zahlte zwar das Pflegegeld, weigerte sich aber, für die Kosten aufzukommen, die über diesen Betrag hinausgingen.
Dem stimmte der EuGH zu und verwies auf Paragraph 34 Sozialgesetzbuch XI. Dort ist festgelegt, dass während eines Auslandsaufenthalts der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung ruht. Diese Regelung verstößt dem EuGH zufolge nicht gegen europäisches Recht und auch nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit in der EU, so biallo.
Keine KommentareStudie: Rehabilitation statt Pflege
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) stellte eine Studie der Universität Duisburg-Essen vor, die vom Lehrstuhl für Medizinmanagement durchgeführt wurde. Diese Studie sieht Zahlungen der Pflegeversicherung an die Krankenkassen vor, um die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit für die Kassen attraktiver zu machen. Lehrstuhlinhaber Jürgen Wasem erklärte im Ärzteblatt, dass so die Lebensqualität von tausenden Menschen verbessert werden würde und zudem auch wertvolle finanzielle Ressourcen besser genutzt werden könnten.
Laut Ärzteblatt werden in Deutschland jedes Jahr ungefähr 700.000 Menschen pflegebedürftig. Für die Krankenkassen ist es in der Regel billiger, diese Patienten in stationäre Pflege zu geben, als für die Kosten einer Rehabilitation aufzukommen. Dabei könnte mit einer solchen Maßnahme die Pflegebedrüftigkeit um Monate oder sogar um Jahre hinausgezögert werden. BDPK-Präsidentin Katharina Nebel berichtet, dass 9 von 10 Patienten aus der geriatrischen Rehabilitation nach Hause gehen können.
In der Studie werden zwei Lösungsansätze für dieses Problem vorgestellt: Bei dem maßnahmenorientierten Ansatz bezahlt die Pflegeversicherung pflegevermeidende Reha-Maßnahmen und Case-Management mit. Bei dem ergebnisorientierten Ansatz werden die Krankenkassen, deren Versicherte weniger Pflege benötigen als zunächst statistisch erwartet, an den hierdurch erzielten Einsparungen der Pflegeversicherung beteiligt, erklärt das Ärzteblatt.
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