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Beiträge in der Kategorie 'Lebensversicherung'

Lebensversicherung: Besser verkaufen als kündigen

Die schwierige wirtschaftliche Situation zwingt immer mehr Menschen, ihre Ersparnisse anzugreifen. Da die Deutschen für ihre private Altersvorsorge noch immer bevorzugt auf Kapitallebensversicherungen setzen, geraten bei der Suche nach frischem Bargeld zwangsläufig auch diese Policen ins Blickfeld.

Lebensversicherungen werden jedoch mit einer gewissen Mindestlaufzeit abgeschlossen, was unter anderem steuerliche Gründe hat. Wer eine neue Versicherung abschließt, bindet sich in der Regel für mindestens zwölf Jahre an die betreffende Gesellschaft. Hält der Versicherte diese Spardauer nicht durch, weil er zum Beispiel arbeitslos wird, dann beginnen die Probleme. Mitunter können die Versicherungen beitragsfrei gestellt werden – das heißt, für die Dauer der Arbeitslosigkeit zahlt der Kunde keine weiteren Beiträge ein. Oftmals reicht das aber nicht, und der Versicherte will die angesparten Mittel ‚"flüssig" machen. Vor dem Ende der Mindestlaufzeit geht das nur mit herben Verlusten. Denn die Versicherungen setzen einen Restwert an, der wesentlich niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Vorteilhafter für den Versicherten ist es, die Police nicht zu kündigen, sondern sie zu verkaufen. Der Todesfallschutz bleibt dabei erhalten, weil der Käufer die Beiträge anstelle des Versicherten weiter zahlt. Zugleich lassen sich beim Verkauf Summen erzielen, die bis zu 15 Prozent über dem von der Versicherung errechneten Restwert liegen.


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Gekündigte Lebensversicherung: Anspruch auf Nachzahlung prüfen

Im Herbst 2005 sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofes für Schlagzeilen, das als ‚"Durchbruch für Lebensversicherungskunden" gefeiert wurde. In der Praxis hat der Richterspruch bislang allerdings nur geringe Folgen.

Das Gericht hatte entschieden, dass viele Kunden, die zwischen 1994 und 2001 ihren Lebensversicherungsvertrag kündigten, Anspruch auf Nachzahlungen in teils beträchtlicher Höhe haben. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Versicherungen in diesem Zeitraum für vorzeitige Kündigungen unverhältnismäßig hohe Beträge einbehielten. Mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge, so der Bundesgerichtshof, müssten auch bei einer Kündigung schon nach kurzer Zeit an den Kunden zurückgezahlt werden.

Weil im fraglichen Zeitraum von Mitte der 1990er Jahre bis ins neue Jahrtausend hinein viele Kunden deutlich weniger als die Hälfte bekamen, können sie die fehlende Summe von den Versicherern einfordern. Eine Umfrage in der Branche ergab jedoch, dass auch Monate nach dem Urteil noch immer nur sehr wenige Kunden von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben.

Experten raten jedem, der zwischen 1994 und 2001 eine Lebensversicherung kündigte, sich den Vertrag, die eingezahlten Beiträge und den ausbezahlten Restwert noch einmal genau anzusehen. Wer von dem Urteil des Bundesgerichtshofes betroffen ist, muss seine Ansprüche von sich aus gegenüber der Versicherung geltend machen. Dabei ist allerdings Eile geboten – ansonsten könnten die Ansprüche schon bald verjähren, und die Kunden würden unter Umständen viel Geld verschenken.

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Lebensversicherung nach wie vor sehr beliebt

Einer Umfrage der DBV-Winterthur – in Zusammenarbeit mit TNS-Infratest unter 1000 Deutschen ab 18 Jahren – nach ist die Lebensversicherung trotz aller Kritik nach wie vor sehr beliebt in Deutschland. 38 Prozent der befragten sind der Meinung, die Lebensversicherung sei zumindest für bestimmte Zielgruppen noch sinnvoll, und nur 16 Prozent sehen in der Lebensversicherung ein überflüssiges Produkt.

Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=11912

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Lebensversicherungen sind die beliebteste Altersvorsorge

Statistisch verfügt jeder Deutsche über 1,125 Lebensversicherungsverträge. Rund 90 Millionen Policen sind es derzeit nach Branchenschätzungen in Deutschland insgesamt.

Ein genauerer Blick auf die Zahlen zeigt allerdings, dass eine große Lücke klafft zwischen jenen, die sich intensiv mit dem Thema Altersvorsorge befassen, und jenen, die sich nur wenige Gedanken um die eigene Zukunft machen. Viele Deutsche verfügen nämlich über mehrere Lebensversicherungsverträge, während andere gänzlich auf diese Form der Altersvorsorge verzichten.

Insgesamt machen die Guthaben in Lebensversicherungsverträgen rund 42 Prozent des privaten Geldvermögens aus, über das die Deutschen verfügen. Damit liegt die klassische Kapitallebensversicherung eindeutig auf Platz 1 aller Anlageformen.

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Risikolebensversicherung: Günstiger Schutz für die Familie

Die Zeitschrift ‚"FinanzTEST" hat zahlreiche Tarife von Risikolebensversicherungen unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: Umfassender Schutz muss nicht teuer sein, schon für weniger als 100 Euro kann man seine Familie absichern.

Dieser günstige Tarif errechnet sich am Beispiel einer 30jährigen gesunden Nichtraucherin. Mit steigendem Alter werden die Prämien allerdings teuerer. Dasselbe gilt zum Beispiel bei Übergewicht.

Männer müssen außerdem grundsätzlich höhere Beiträge zahlen. Diese liegen im Einzelfall mehr als 40 Prozent über den Tarifen für Frauen, die statistisch eine längere Lebenserwartung haben.

Einfluss auf die Beitragshöhe haben zudem die Laufzeit der Risikolebensversicherung sowie die Höhe der Versicherungssumme.

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Allianz-Lebensversicherungen: 4,5 % Verzinsung im Jahr 2006

Die Ablaufleistung einer Lebensversicherung setzt sich zusammen aus den Beiträgen, die der Versicherte im Laufe der Jahre eingezahlt hat, und aus den Gewinnen, die die Versicherung während der Vertragslaufzeit mit den Kundengeldern erwirtschaftet hat. Mit wieviel Prozent die Beitragszahlungen jährlich mindestens verzinst werden müssen, ist in der gesetzlichen Regelung über den Garantiezins festgeschrieben. Bislang betrug die Mindestverzinsung 2,75 Prozent per anno, sie soll ab 2007 auf 2,25 Prozent sinken.

Zu dem Garantiezins kommt in der Regel noch eine Überschussbeteiligung. Dies ist der Anteil des Kunden an den Gewinnen, die die Versicherung z.B. mit Anlagen in Aktien und Fonds erwirtschaftet hat.

Der gesetzliche Garantiezins markiert also lediglich die zulässige Untergrenze. Manche Anbieter sagen ihren Kunden freiwillig eine deutlich höhere Rendite zu. So hat z.B. die Allianz nun angekündigt, für ihre Lebensversicherungsverträge auch im Jahr 2006 eine Gesamtverzinsung von 4,5 Prozent zu zahlen.

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Garantienzins bei Lebensversicherungen soll auf 2,75 % sinken

Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt streben die deutschen Lebensversicherer eine erneute Reduzierung der Garantieverzinsung an. Betroffen sind nach aktuellen Planungen alle Neuverträge ab dem Jahr 2007.

Nachdem der Garantiezins bereits Anfang 2004 von vormals 3,25 Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt wurde, sollen die Versicherten fortan nur noch 2,25 Prozent pro Jahr garantiert bekommen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück muss der geplanten Absenkung noch zustimmen.

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Maximale Sicherheit bei der privaten Altersvorsorge

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, frühzeitig für das Rentenalter vorzusorgen. Beliebte Altersvorsorge-Bausteine sind Kapitallabensversicherungen und Rentenversicherungen, oftmals kommt für maximalen Schutz der Familie noch eine Risikolebensversicherung hinzu.

Wer absolut ‚"auf Nummer Sicher" gehen will, der kann diesen Versicherungsschutz noch um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitern. Diese wird – wie der Name bereits sagt – als Zusatz zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vereinbart. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlungen für die ‚"Hauptversicherung". Ist der Versicherte nicht mehr erwerbsfähig, fließen also trotzdem die Zahlungen in Lebens- und / oder Rentenversicherung weiter. Die private Altersvorsorge gerät somit durch die Berufsunfähigkeit nicht in Gefahr.

Manche Versicherungen bieten zudem im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung neben der Fortführung der Beitragszahlung auch noch eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit an.

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Lebensversicherung: Auf die Überschussbeteiligung kommt es an

Wer eine neue Lebensversicherung abschließen möchte, hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen Anbietern. Die garantierte Mindestverzinsung von derzeit 2,75 Prozent jährlich ist bei allen Gesellschaften gleich.

Die Summe, die der Versicherte am Ende des Vertrags als Ablaufleistung ausgezahlt bekommt, kann sich jedoch von Versicherung zu Versicherung stark unterscheiden. Differenzen von vielen hundert oder sogar einigen tausend Euro können je nach Laufzeit und Beitragshöhe entstehen.

Woran liegt das? Die gesamte Ablaufleistung besteht nur zu einem Teil aus den eingezahlten Beiträgen zuzüglich der Garantieverzinsung. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung – ein Anteil des Versicherten an den Gewinnen, die die Versicherung mit den Beitragsgeldern erwirtschaftet hat. Je nach Anlagestrategie und Geschick der Portfolio-Manager können die Überschüsse niedrig oder hoch ausfallen. Entsprechend bescheiden oder üppig gestaltet sich auch die Gewinnbeteiligung der Kunden.

Bei der Wahl der ‚"richtigen" Versicherungsgesellschaft hilft deshalb ein vergleichender Blick auf die Überschussbeteiligungen der vergangenen Jahre. Wer beispielsweise zehn Jahre zurückblickt, deckt einen Zeitraum ab, in dem die Kapitalmärkte ‚"Achterbahn" fuhren. Einer Gesellschaft, die auch in Krisenzeiten noch ordentliche Überschüsse für ihre Kunden erwirtschaftete, kann man sein Geld beruhigt anvertrauen.

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Dynamische Lebensversicherungsbeiträge für mehr Rendite

Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung hat der Versicherte die Wahl, ob er während der gesamten Laufzeit einen festen Beitrag entrichten möchte oder ob seine Zahlungen von Jahr zu Jahr leicht steigen sollen.

Wird die zweite Variante gewählt, spricht man von einer dynamischen Beitragsleistung. Dabei vereinbart der Kunde mit der Versicherung einen prozentualen Satz, um den die Beiträge von Jahr zu Jahr steigen sollen – zum Beispiel 2,5 Prozent.

Mit einer solchen Steigerung lässt sich nicht nur die Inflationsrate ausgleichen, sondern es erhöht sich auch die Ablaufleistung.

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Steuern auf Renten finanzieren staatliche Zulagen für Riester-Rente & Co.

Mit attraktiven Zulagen will der Staat seine Bürger animieren, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren. Bei der Kapitallebensversicherung wurden zwar die Steuervorteile teilweise gestrichen, an den Kosten für Riester- und Rürup-Renten beteiligt sich die öffentliche Hand aber mit jährlich steigenden Beträgen.

Diese gute Nachricht für künftige Rentnergenerationen ist verbunden mit Nachteilen für die heutigen Ruheständler. Um die Kosten für die staatliche Förderung zumindest teilweise wieder hereinzuholen, beschloss die Regierung nämlich das so genannte Alterseinkünftegesetz.

Dieses regelt, dass Rentenzahlungen fortan versteuert werden müssen. Die Umstellung des bisherigen Systems geschieht Schritt für Schritt, indem jedes Jahr der steuerpflichtige Anteil an der Rente um zwei Prozentpunkte erhöht wird. Ab 2020 beträgt die Steigerung noch jährlich 1 Prozent, ab 2040 müssen Renten dann in voller Höhe versteuert werden.

Ein weiterer Baustein in der Finanzierung der staatlichen Zulagen für Riester-Rente & Co. ist die 50prozentige Besteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, gilt: 50 Prozent der Auszahlung am Ende des Vertrags müssen versteuert werden. Lässt sich der Versicherte das Geld vor Erreichen des 60. Lebensjahres auszahlen, muss er darauf sogar in voller Höher Steuern zahlen.

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Die Deutschen befassen sich zu wenig mit der Altersvorsorge

Wer nicht rechtzeitig für später vorsorgt, wird im Alter mit finanziellen Sorgen zu kämpfen haben. Mehr als eine Grundsicherung dürfte die staatliche Rente insbesondere den heute 20- bis 40jährigen kaum bieten. Theoretisch ist dieses Wissen in den Köpfen der Deutschen verankert – die notwendigen Weichenstellungen schieben jedoch viele immer weiter vor sich her.

Kapitalbildende Lebensversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente: Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig. Gerade darin scheint aber ein Problem zu liegen, denn vielen Teilnehmern einer aktuellen Umfrage ist das Thema zu kompliziert.

Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, nicht genug für das Rentenalter vorzusorgen. Diese Einsicht führt aber nicht dazu, dass die Fehlentwicklung korrigiert wird. Statt dessen steht die Mehrzahl der Befragten dem Thema Altersvorsorge auch weiterhin eher uninteressiert gegenüber. Gut ein Drittel der Teilnehmer an der Umfrage fühlte sich ‚"schlecht informiert".

Besonders in der Gruppe der Berufsanfänger und jungen Erwachsenen bis etwa 30 Jahre, die mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen eine stattliche private Rente ansparen könnten, sind die Bemühungen um eine ausreichende Altersvorsorge außerordentlich schwach ausgeprägt.

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Lebensversicherung: Begünstigten-Regelung überprüfen

Wer eine Lebensversicherung abschließt, leistet nicht nur einen Beitrag zu seiner Altersversorgung. Er sichert auch seine Angehörigen für den Fall ab, dass ihm etwas zustößt. Beim Abschluss des Vertrages gibt der Versicherte einen Begünstigten an, der im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll.

Verheiratete setzen als Begünstigten normalerweise ihren Ehepartner ein. Trennt sich das Paar später, sollte der Lebensversicherungskunde die Begünstigten-Regelung unbedingt den veränderten Bedingungen anpassen – und beispielsweise einen neuen Lebenspartner oder seine Kinder einsetzen.

Ansonsten bleibt der geschiedene Ehepartner begünstigt – selbst wenn es erkennbar der Wunsch des Verstorbenen war, dem “Ex” nichts von seinem Vermögen zu vermachen und wenn der frühere Partner im Testament keine Erwähnung findet.

Nur eine zeitige Änderung der Begünstigten-Regelung kann Erbstreitigkeiten, wie sie die Gerichte immer wieder beschäftigen, verhindern.

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Finanzieller Spielraum durch Beleihung der Lebensversicherung

Wer regelmäßig Monat für Monat einen bestimmten Betrag in eine Lebensversicherung einzahlt, spart über die Jahre eine ansehnliche Summe an.

Kommt es während der Ansparphase zu einem finanziellen Engpaß, denkt so mancher Versicherungskunde an eine Kündigung seiner Versicherung, um an die Ersparnisse zu kommen. In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung jedoch mit großen finanziellen Einbußen verbunden.

Vorteilhafter ist eine Beleihung des Vertrages. Der Versicherungskunde bekommt einen Kredit, bei dem das angesparte Guthaben in der Lebensversicherung als Sicherheit dient. Die Beleihung ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes der Police möglich. Diesen Wert teilt die Versicherung dem Kunden einmal im Jahr mit.

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Betriebliche Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung

‚"Die Renten sind sicher." Dieser einst von Ex-Minister Norbert Blüm (CDU) geprägte Satz gilt so schon lange nicht mehr. Seit Jahren müssen sich die Rentner mit ‚"Nullrunden" zufrieden geben, während ihre Ausgaben steigen. So schmälert z.B. die Praxisgebühr, aber auch die geplante Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 die tatsächlich verfügbare Rente. Zudem sorgt die Inflation für eine faktische Rentenkürzung.

Daher ist es besonders wichtig, dass die eigene Altersversorgung auf mehreren Säulen ruht und nicht allein aus der staatlichen Rente besteht. Vor allem die heute 20- bis 40jährigen werden aus der Rentenkasse wohl kaum mehr erhalten als eine Grundsicherung.

Ratsam ist daher die Vorsorge durch private Vermögensbildung. Ein Baustein dabei kann die betriebliche Altersversorgung sein. Bei dieser freiwilligen Sozialleistung des Arbeitgebers können Teile des Gehaltes steuerbegünstigt in eine Versicherung fließen. Zumeist handelt es sich hierbei um eine kapitalbildende Lebensversicherung, in der dann am Ende des Arbeitslebens ein beruhigendes finanzielles Polster für den Lebensabend vorhanden ist.

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