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Garantienzins bei Lebensversicherungen soll auf 2,75 % sinken
Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt streben die deutschen Lebensversicherer eine erneute Reduzierung der Garantieverzinsung an. Betroffen sind nach aktuellen Planungen alle Neuverträge ab dem Jahr 2007.
Nachdem der Garantiezins bereits Anfang 2004 von vormals 3,25 Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt wurde, sollen die Versicherten fortan nur noch 2,25 Prozent pro Jahr garantiert bekommen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück muss der geplanten Absenkung noch zustimmen.
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Maximale Sicherheit bei der privaten Altersvorsorge
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, frühzeitig für das Rentenalter vorzusorgen. Beliebte Altersvorsorge-Bausteine sind Kapitallabensversicherungen und Rentenversicherungen, oftmals kommt für maximalen Schutz der Familie noch eine Risikolebensversicherung hinzu.
Wer absolut ‚"auf Nummer Sicher" gehen will, der kann diesen Versicherungsschutz noch um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitern. Diese wird - wie der Name bereits sagt – als Zusatz zu einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vereinbart. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlungen für die ‚"Hauptversicherung". Ist der Versicherte nicht mehr erwerbsfähig, fließen also trotzdem die Zahlungen in Lebens- und / oder Rentenversicherung weiter. Die private Altersvorsorge gerät somit durch die Berufsunfähigkeit nicht in Gefahr.
Manche Versicherungen bieten zudem im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung neben der Fortführung der Beitragszahlung auch noch eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit an.
Keine KommentareLebensversicherung: Auf die Überschussbeteiligung kommt es an
Wer eine neue Lebensversicherung abschließen möchte, hat die Wahl zwischen vielen verschiedenen Anbietern. Die garantierte Mindestverzinsung von derzeit 2,75 Prozent jährlich ist bei allen Gesellschaften gleich.
Die Summe, die der Versicherte am Ende des Vertrags als Ablaufleistung ausgezahlt bekommt, kann sich jedoch von Versicherung zu Versicherung stark unterscheiden. Differenzen von vielen hundert oder sogar einigen tausend Euro können je nach Laufzeit und Beitragshöhe entstehen.
Woran liegt das? Die gesamte Ablaufleistung besteht nur zu einem Teil aus den eingezahlten Beiträgen zuzüglich der Garantieverzinsung. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung – ein Anteil des Versicherten an den Gewinnen, die die Versicherung mit den Beitragsgeldern erwirtschaftet hat. Je nach Anlagestrategie und Geschick der Portfolio-Manager können die Überschüsse niedrig oder hoch ausfallen. Entsprechend bescheiden oder üppig gestaltet sich auch die Gewinnbeteiligung der Kunden.
Bei der Wahl der ‚"richtigen" Versicherungsgesellschaft hilft deshalb ein vergleichender Blick auf die Überschussbeteiligungen der vergangenen Jahre. Wer beispielsweise zehn Jahre zurückblickt, deckt einen Zeitraum ab, in dem die Kapitalmärkte ‚"Achterbahn" fuhren. Einer Gesellschaft, die auch in Krisenzeiten noch ordentliche Überschüsse für ihre Kunden erwirtschaftete, kann man sein Geld beruhigt anvertrauen.
Keine KommentareDynamische Lebensversicherungsbeiträge für mehr Rendite
Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung hat der Versicherte die Wahl, ob er während der gesamten Laufzeit einen festen Beitrag entrichten möchte oder ob seine Zahlungen von Jahr zu Jahr leicht steigen sollen.
Wird die zweite Variante gewählt, spricht man von einer dynamischen Beitragsleistung. Dabei vereinbart der Kunde mit der Versicherung einen prozentualen Satz, um den die Beiträge von Jahr zu Jahr steigen sollen – zum Beispiel 2,5 Prozent.
Mit einer solchen Steigerung lässt sich nicht nur die Inflationsrate ausgleichen, sondern es erhöht sich auch die Ablaufleistung.
Keine KommentareSteuern auf Renten finanzieren staatliche Zulagen für Riester-Rente & Co.
Mit attraktiven Zulagen will der Staat seine Bürger animieren, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren. Bei der Kapitallebensversicherung wurden zwar die Steuervorteile teilweise gestrichen, an den Kosten für Riester- und Rürup-Renten beteiligt sich die öffentliche Hand aber mit jährlich steigenden Beträgen.
Diese gute Nachricht für künftige Rentnergenerationen ist verbunden mit Nachteilen für die heutigen Ruheständler. Um die Kosten für die staatliche Förderung zumindest teilweise wieder hereinzuholen, beschloss die Regierung nämlich das so genannte Alterseinkünftegesetz.
Dieses regelt, dass Rentenzahlungen fortan versteuert werden müssen. Die Umstellung des bisherigen Systems geschieht Schritt für Schritt, indem jedes Jahr der steuerpflichtige Anteil an der Rente um zwei Prozentpunkte erhöht wird. Ab 2020 beträgt die Steigerung noch jährlich 1 Prozent, ab 2040 müssen Renten dann in voller Höhe versteuert werden.
Ein weiterer Baustein in der Finanzierung der staatlichen Zulagen für Riester-Rente & Co. ist die 50prozentige Besteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen. Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, gilt: 50 Prozent der Auszahlung am Ende des Vertrags müssen versteuert werden. Lässt sich der Versicherte das Geld vor Erreichen des 60. Lebensjahres auszahlen, muss er darauf sogar in voller Höher Steuern zahlen.
Keine KommentareDie Deutschen befassen sich zu wenig mit der Altersvorsorge
Wer nicht rechtzeitig für später vorsorgt, wird im Alter mit finanziellen Sorgen zu kämpfen haben. Mehr als eine Grundsicherung dürfte die staatliche Rente insbesondere den heute 20- bis 40jährigen kaum bieten. Theoretisch ist dieses Wissen in den Köpfen der Deutschen verankert – die notwendigen Weichenstellungen schieben jedoch viele immer weiter vor sich her.
Kapitalbildende Lebensversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente: Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig. Gerade darin scheint aber ein Problem zu liegen, denn vielen Teilnehmern einer aktuellen Umfrage ist das Thema zu kompliziert.
Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, nicht genug für das Rentenalter vorzusorgen. Diese Einsicht führt aber nicht dazu, dass die Fehlentwicklung korrigiert wird. Statt dessen steht die Mehrzahl der Befragten dem Thema Altersvorsorge auch weiterhin eher uninteressiert gegenüber. Gut ein Drittel der Teilnehmer an der Umfrage fühlte sich ‚"schlecht informiert".
Besonders in der Gruppe der Berufsanfänger und jungen Erwachsenen bis etwa 30 Jahre, die mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen eine stattliche private Rente ansparen könnten, sind die Bemühungen um eine ausreichende Altersvorsorge außerordentlich schwach ausgeprägt.
Keine KommentareLebensversicherung: Begünstigten-Regelung überprüfen
Wer eine Lebensversicherung abschließt, leistet nicht nur einen Beitrag zu seiner Altersversorgung. Er sichert auch seine Angehörigen für den Fall ab, dass ihm etwas zustößt. Beim Abschluss des Vertrages gibt der Versicherte einen Begünstigten an, der im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll.
Verheiratete setzen als Begünstigten normalerweise ihren Ehepartner ein. Trennt sich das Paar später, sollte der Lebensversicherungskunde die Begünstigten-Regelung unbedingt den veränderten Bedingungen anpassen – und beispielsweise einen neuen Lebenspartner oder seine Kinder einsetzen.
Ansonsten bleibt der geschiedene Ehepartner begünstigt – selbst wenn es erkennbar der Wunsch des Verstorbenen war, dem “Ex” nichts von seinem Vermögen zu vermachen und wenn der frühere Partner im Testament keine Erwähnung findet.
Nur eine zeitige Änderung der Begünstigten-Regelung kann Erbstreitigkeiten, wie sie die Gerichte immer wieder beschäftigen, verhindern.
Keine KommentareFinanzieller Spielraum durch Beleihung der Lebensversicherung
Wer regelmäßig Monat für Monat einen bestimmten Betrag in eine Lebensversicherung einzahlt, spart über die Jahre eine ansehnliche Summe an.
Kommt es während der Ansparphase zu einem finanziellen Engpaß, denkt so mancher Versicherungskunde an eine Kündigung seiner Versicherung, um an die Ersparnisse zu kommen. In der Regel ist eine vorzeitige Kündigung jedoch mit großen finanziellen Einbußen verbunden.
Vorteilhafter ist eine Beleihung des Vertrages. Der Versicherungskunde bekommt einen Kredit, bei dem das angesparte Guthaben in der Lebensversicherung als Sicherheit dient. Die Beleihung ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes der Police möglich. Diesen Wert teilt die Versicherung dem Kunden einmal im Jahr mit.
Keine KommentareBetriebliche Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung
‚"Die Renten sind sicher." Dieser einst von Ex-Minister Norbert Blüm (CDU) geprägte Satz gilt so schon lange nicht mehr. Seit Jahren müssen sich die Rentner mit ‚"Nullrunden" zufrieden geben, während ihre Ausgaben steigen. So schmälert z.B. die Praxisgebühr, aber auch die geplante Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 die tatsächlich verfügbare Rente. Zudem sorgt die Inflation für eine faktische Rentenkürzung.
Daher ist es besonders wichtig, dass die eigene Altersversorgung auf mehreren Säulen ruht und nicht allein aus der staatlichen Rente besteht. Vor allem die heute 20- bis 40jährigen werden aus der Rentenkasse wohl kaum mehr erhalten als eine Grundsicherung.
Ratsam ist daher die Vorsorge durch private Vermögensbildung. Ein Baustein dabei kann die betriebliche Altersversorgung sein. Bei dieser freiwilligen Sozialleistung des Arbeitgebers können Teile des Gehaltes steuerbegünstigt in eine Versicherung fließen. Zumeist handelt es sich hierbei um eine kapitalbildende Lebensversicherung, in der dann am Ende des Arbeitslebens ein beruhigendes finanzielles Polster für den Lebensabend vorhanden ist.
Keine KommentareLebensversicherungen bleiben steuerlich interessant
Auch nach den gesetzlichen Änderungen, die seit Anfang 2005 gelten, sind Lebensversicherungen noch unter steuerlichen Aspekten interessant.
Zwar ist nun die Auszahlung am Vertragsende nicht mehr steuerfrei – doch die Beiträge, die der Versicherte einzahlt, kann er nach wie vor steuerlich geltend machen.
Bis zur gesetzlich geregelten Höchstgrenze können die Einzahlungen in die Lebensversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Keine KommentareMehr Rendite mit fondsgebundene Lebensversicherungen
Mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verpflichtet sich der Kunde, in der Regel monatlich einen festen Betrag an die Versicherung zu überweisen. Die Gesellschaft wiederum hat die Aufgabe, dieses Geld möglichst gewinnbringend anzulegen. Zu dem gesetzlich geregelten Garantiezins kommt dann im Idealfall eine Überschussbeteiligung.
Was genau die Versicherung mit den eingezahlten Beiträgen tut, bleibt dem Kunden normalerweise verborgen. Er muss darauf vertrauen, dass die Gesellschaft lukrative Anlagemöglichkeiten sucht und findet.
Wer selbst entscheiden möchte, in welche Töpfe seine Beitragszahlungen fließen, der sollte sich für eine fondsgebundene Lebensversicherung entscheiden. Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, die Anlage in bestimmte Fonds zu beauftragen. Das kann deutlich mehr Rendite bringen als eine ‚"klassische" Lebensversicherung. Damit dem Renditeplus aber nicht ein Minus bei der Sicherheit gegenübersteht, muss die Wahl der Fonds gut überlegt sein – am ruhigsten schläft man mit Garantiefonds, die mindestens den Erhalt des Kapitals zusichern.
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Risikolebensversicherung: Maximaler Schutz bei minimalen Beiträgen
Eine ‚"klassische" Lebensversicherung erfüllt zwei Aufgaben: Zum einen bietet sie schon während der Ansparphase finanziellen Schutz für die Angehörigen, falls dem Versicherten etwas zustößt. Zum anderen ist die Lebensversicherung ein Instrument der Vermögensbildung, weil mit den langjährigen Beitragszahlungen ein ansehnliches finanzielles Polster fürs Alter geschaffen werden kann.
Eine Risikolebensversicherung hingegen ist nicht kapitalbildend. Der Versicherte erhält keine Auszahlung am Ende, sondern sichert während der Laufzeit von zumeist 15 bis 20 Jahren ‚"nur" seine Familie finanziell ab.
Risikolebensversicherungen eignen sich deshalb vor allem für solche Versicherte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und deshalb nicht in der Lage sind, regelmäßig in eine kapitalbildende Lebensversicherung einzuzahlen.
Mit der Risikolebensversicherung läßt sich die Absicherung der Hinterbliebenen mit sehr niedrigen monatlichen Beiträgen erreichen.
Keine KommentareLebensversicherung: Verkaufen ist besser als kündigen
Lebensversicherungen laufen über einen langen Zeitraum. Mit der Zeit können sich jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen ändern, zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder außerordentliche Belastungen.
Auf der Suche nach Einsparpotenzialen gerät dann oft die Lebensversicherung in den Blick. Werden fortan keine Beiträge mehr gezahlt, ergibt sich eine monatliche Entlastung. Zudem kann sich der Versicherte die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen, indem er sie kündigt.
Für den Versicherungskunden ist das jedoch in den meisten Fällen ein schlechtes Geschäft, denn er erhält weit weniger Geld zurück als er eingezahlt hat. Auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes fordert lediglich, dass mindestens die Hälfte der gezahlten Beiträge bei vorzeitiger Kündigung zurückerstattet werden muss.
Eine echte Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist deshalb deren Verkauf. Eine wachsende Zahl von Anbietern hat sich auf den Ankauf ‚"gebrauchter" Policen spezialisiert. Der Preis, den der Versicherte auf diesem Wege erzielen kann, liegt zumeist um einige Prozentpunkte über dem Rückkaufwert, den die Versicherung ermittelt. Zudem bleibt der Hinterbliebenenschutz erhalten, da der Aufkäufer den Vertrag weiterführt.
Keine KommentareRisiko-Lebensversicherung: Vorsorge für die Familie
In vielen Familien gilt noch die klassische Rollenverteilung: Der Vater ist der Hauptverdiener, die Mutter kümmert sich um die Kinder und geht vielleicht einer Teilzeitbeschäftigung nach.
Für den Familienvater empfiehlt es sich dringend, eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen, die seine Frau und seine Kinder absichert. Im Falles des Todes des Versicherten bekommt die Familie die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Risiko-Lebensversicherung bietet die Möglichkeit, mit überschaubaren monatlichen Beiträgen optimale finanzielle Vorsorge für die Angehörigen zu treffen. Dies ist umso wichtiger, wenn z.B. Kredite oder Hypotheken bestehen.
Keine KommentareAnsprüche ehemaliger Lebensversicherungs-Kunden
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen sind die Folgen noch völlig unklar.
Die Karlsruher Richter hatten entschieden: Versicherungskunden, die ihre Lebensversicherung in den Jahren 1994 bis 2001 gekündigt haben und weniger als die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt bekamen, haben Recht auf eine Nachzahlung.
Expertenschätzungen zufolge könnten davon rund 10 Millionen Kunden betroffen sein. Bislang allerdings scheinen sich noch relativ wenige Berechtigte bei den Lebensversicherern zu melden.
Verbraucherschützer jedoch raten zu raschem Handeln: Viele Ansprüche könnten bereits in Kürze verjähren.
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