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Keine gute Beratung bei Lebensversicherungen
Viele Kunden werden vor Abschluss einer Lebensversicherung nicht ausreichend beraten. Zu diesem Ergebnis kommt der Ombudsmann für Versicherungen, Wolfgang Römer. In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest”, die von der Stiftung Warentest herausgegeben wird, wird geschrieben, “dass Versicherer und deren Vermittler nicht die Gelegenheit nutzen, die potenziellen Versicherungsnehmer über das Produkt, mögliche Varianten und deren Vor- und Nachteile aus Kundensicht zu informieren.” Dabei beruft sich die Zeitschrift auf den Bericht von Wolfgang Römer. Viele Kunden verstehen nach Römers Ansicht nicht mal in Ansätzen die Produkte, die ihnen verkauft werden. Bei den Beschwerden, die beim Ombudsmann eingehen, liegen die privaten Renten- und Lebensversicherungen mit 38 Prozent an der Spitze.
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Verkauf der Lebensversicherung: Keine Ratenzahlung
Wer seine Lebensversicherung an eine Firma verkaufen möchte (wir berichteten), der sollte sich auf keinen Fall auf eine Ratenzahlung des Kaufpreises einlassen. Davor warnt momentan die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bei solchen Ratenzahlungen wird ein Teil des vereinbarten Kaufpreises sofort ausgezahlt und den Rest gibt es in Raten über mehrere Jahre verteilt. Hier besteht ein großes Risiko, dass der Käufer in dieser Zeit in die Insolvenz gerät und der Restbetrag so verloren geht. Grundsätzlich sei aber der Verkauf von Lebensversicherungen eine gute Alternative zur vorzeitigen Kündigung, so die Verbraucherschützer. Mit 5 bis 15 Prozent mehr Geld kann man bei einem Verkauf rechnen.
1 KommentarMehr Geld aus der Lebensversicherung holen
In der aktuellen Wirtschaftslage lösen jeden Monat rund 100.000 Menschen vorzeitig ihre Lebensversicherung auf.¬† Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit, es gibt viele Gründe, warum das Geld anderweitig benötigt wird. In erster Linie profitieren die Versicherungen von den Kündigungen. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert quasi bei Null. Da lohnt sich ein Blick auf andere Märkte. Man kann die Lebensversicherung auch an andere Firmen verkaufen, die den Vertrag dann bis zum Ende weiterführen um die Auszahlungssumme zu kassieren. Hier lässt sich oft mehr Geld erzielen, als bei einer Kündigung des Vertrags. Das Vorgehen ist relativ einfach. Der Versicherte schickt eine Kopie der Police zum Ankäufer und füllt dazu noch einen Fragebogen aus. Dann wird dieser geprüft und ein Angebot gemacht. Ganz unproblematisch ist aber auch dieser Weg nicht. Manche Versicherung arbeiten nicht gerne mit diesen Ankäufern zusammen. Letztlich bleibt ihnen aber trotzdem nichts anderes übrig, als dem Verkauf zuzustimmen, jedoch können sie den Ablauf des Verkaufs um einiges schwieriger gestalten.
Es eigenen sich aber nicht alle Lebensversicherungen zum Verkauf. Policen der größeren Gesellschaften sind leichter zu verkaufen. Bei Direktversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen ist die Chance gleich Null. Auch sollte der Vertrag maximal noch 15 Jahre laufen, mindestens 10.000 Euro Versicherungssummer aufweisen und mindestens einen Rückkaufswert von 5.000 Euro haben. Kurze Restlaufzeiten und hohe Rückkaufswerte sind die besten Verkaufsargumente.
Keine KommentareUnfallschutz bei Lebensversicherungen überflüssig
Wie die Zeitschrift “Finanztest” in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, sind Lebensversicherungen, die eine Zusatzversicherung für den Fall eines Unfalltods beinhalten, überflüssig. In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Kapitallebensversicherungen, die eine solche Zusatzversicherung beinhalten. “Finanztest” kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zusatzversicherung, die im Fall eines Unfalltods des Versicherten eine doppelte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen zahlt, nicht nur überflüssig ist, sondern auch unnötig die Rendite drückt. Bei Versicherungen mit dem Zusatzschutz, werden die gezahlten Beiträge ausschließlich in den Risikoschutz eingezahlt und gehen nicht in den Sparanteil über. Je größer also die Laufzeit des Vertrages, desto größer ist der Renditeverlust. Sollte der in der Kapitallebensversicherung schon enthaltene Todesfallschutz nicht ausreichen, ist die Unfalltod-Zusatzversicherung keine Lösung. Hier lässt sich eine eventuelle Lücke besser mit einer Risikolebensversicherung schließen. Die Zusatzversicherungen können immer zum Ende eines jeden Beitragszahlungszeitraums gekündigt werden.
Keine KommentareEnglische Lebensversicherung: Jetzt Vorteile nutzen
Eine englische Lebensversicherung überzeugt im Gegensatz zur deutschen Lebensversicherung durch die Flexibilität sowie meist zweistellige Renditen. Britische Lebensversicherungen erzielen im Durchschnitt um die 12-13% Rendite. Mit der Englischen Lebensversicherung sichern Sie im Todesfall die finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen und Ihre eigene Alterversorgung ab. Von einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung.
Englische Lebensversicherungen werden in Deutschland immer beliebter, denn eine englische LV bietet, im Gegensatz zur deutschen Lebensversicherung eine deutlich höhere Rendite sowie flexible Ein- und Auszahlungsmodalitäten bei gleicher steuerlicher Behandlung.
Hier finden Sie ein online Berechnungsformular zur englischen Lebensversicherung:
Zum Formular
Änderung des Bezugsberechtigten bei Lebensversicherung
Ob Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung, diese Art der eigenen Altersvorsorge oder die Absicherung der eigenen Familie im Notfall, ist bei den Deutschen nach wie vor sehr beliebt. Bei einer Kapitallebensversicherung ist der Bezugsberechtigte in aller Regel der Versicherte selbst. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung muss der Versicherte einen oder mehrere Bezugsberechtigte namentlich angeben, die im Leistungsfall (Tod des Versicherten) begünstigt werden.
Ist dieses Bezugsrecht unwiderruflich ausgesprochen, muss jeder Änderung zunächst vom Bezugsberechtigten zugestimmt werden, der einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung hat. Das Bezugsrecht kann auch widerruflich ausgesprochen sein, in diesem Fall ist der Bezugsberechtigte nur Leistungsanwärter, solange der Versicherte keine Änderung des Bezugsberechtigten vornimmt. Geschieht dies nicht, wird aus der Anwartschaft im Leistungsfall ein Rechtsanspruch.
Eine solche Änderung des Bezugsberechtigten, z.B. aufgrund veränderter Familienverhältnisse wie Scheidung, ist jedoch nur rechtsgültig, wenn sie dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wurde. Ein einfacher Hinweis im Testament ist nicht ausreichend, denn die Lebensversicherung gehört nicht zu dem Nachlass, der testamentarisch geregelt werden kann.
Einzige Ausnahme: Im Versicherungsvertrag wurde kein Bezugsberechtigter namentlich genannt. In diesem Fall zählt die Versicherungssumme zum Nachlass und unterliegt den testamentarisch festgelegten Nachlassregelungen des Versicherten.
Keine KommentareKunden klagen gegen Lebensversicherer
Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert Geld. Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof diese Verluste im vergangenen Jahr allerdings begrenzt und die Versicherungen verpflichtet, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zu erstatten. In der Vergangenheit hatte der Rückkaufswert oftmals deutlich unter dieser Marke gelegen.
Für Kunden, früher mit entsprechend niedrigen Summen abgefunden wurden, besteht nun Hoffnung auf Nachzahlungen. Diese Ansprüche müssen allerdings vor Gericht durchgesetzt werden, und dabei helfen die Verbraucherzentralen.
Die Hamburger Geschäftsstelle koordiniert derzeit eine erste Sammelklage von elf früheren Versicherten. Sollten die Ex-Kunden vor Gericht Erfolg haben, könnte eine wahre Klagewelle auf die Assekuranzen zurollen. Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt geht davon aus, dass deutschlandweit bis zu sieben Millionen Menschen Ansprüche gegen ihren früheren Lebensversicherer geltend machen könnten.
Keine KommentareLebensversicherungen: Für manche könnte es eng werden
Erst einmal, im Jahr 2003, stand ein deutscher Lebensversicherer vor der Insolvenz. Damals wurde die Mannheimer Lebensversicherung vom Rest der Branche mit einem Kraftakt aufgefangen, die Kundengelder waren zu keinem Zeitpunkt in Gefahr.
Nun befürchten Experten, dass es für einige Lebensversicherungen demnächst ähnlich eng werden könnte wie 2003 für die Mannheimer. Als Gründe werden die geplanten gesetzlichen Neuregelungen bezüglich der so genannten stillen Reserven und des Rückkaufwertes genannt.
Die stillen Reserven werden mit einem Teil der Beiträge gefüllt, um auf diese Weise größere Schwankungen am Kapitalmarkt aufzufangen und dennoch zumindest den Garantiezins zahlen zu können. Die Bundesregierung will die Assekuranzen nun verpflichten, einen größeren Teil dieser Reserven direkt den einzelnen Kundenkonten gutzuschreiben, wodurch die Versicherten eine bessere Rendite erzielen könnten.
Wenn die stillen Reserven jedoch zu sehr abgeschmolzen würden, so warnen Branchenvertreter, würde bei zahlreichen Versicherern das so genannte Sicherheitskapital nicht ausreichen. Die Untenehmen könnten deshalb gezwungen sein, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen – was jedoch wiederum zu Lasten der Rendite für die einzelnen Kunden gehen würde.
Keine KommentareFast 8 Millionen neue Lebensversicherungen
Wer gedacht hat, nach der Einschränkung der steuerlichen Privilegien habe die Lebensversicherung an Attraktivität verloren, der sieht sich beim Blick in die Statistik für das Jahr 2005 eines Besseren belehrt: Fast 8 Millionen neue Policen wurden in Deutschland im vergangenen Jahr abgeschlossen.
Diese Zahl entspricht zwar einem deutlichen prozentualen Rückgang gegenüber 2004 – die Werte sind jedoch nur bedingt vergleichbar, weil Ende 2004 ein regelrechter ‚"Nachfrage-Boom" herrschte. Wer bis zum 31. Dezember 2004 eine Lebensversicherung abschloss, konnte noch von der steuerfreien Auszahlung nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren profitieren.
Die gut 8 Millionen neuen Lebensversicherungsverträge im Jahr 2005 liegen etwa auf dem Niveau der Jahre vor 2004 – ein Beleg dafür, dass die Deutschen weiterhin stark auf diese Form der Geldanlage setzen, auch wenn sie die Erträge nun teilweise versteuern müssen.
Keine KommentareAlte Lebensversicherungsverträge verursachen Probleme
Lebensversicherungsverträge aus vergangenen Jahrzehnten bereiten den Assekuranzen zunehmend Kopfzerbrechen. Grund sind die deutlich höheren Garantieverzinsungen frührer Jahre. Der Mindestzins gilt während der gesamten Laufzeit.
Am Kapitalmarkt lassen sich diese Renditen mit vergleichsweise risikolosen Anlagen derzeit aber nicht erzielen. Die Versicherungen müssen deshalb entweder draufzahlen oder den Aktienanteil erhöhen – damit steigt dann allerdings nicht nur der mögliche Ertrag, sondern auch das Risiko.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: BaFin, wacht über das Geschäft der Lebensversicherungen. Sie greift ein, wenn einer Gesellschaft – wegen der Verpflichtungen aus Altverträgen aus anderen Gründen – die finanzielle Schieflage droht.
Keine KommentareLebensversicherer: Sicherheit von Rendite
Die Lebensversicherer sind vorsichtiger geworden, wenn es um Geldanlagen geht. Hatten sie Ende der 1990er Jahre noch in großem Stil auch in riskantere Aktien investiert, um die Rendite zu steigern, geht seit dem Börsencrash Sicherheit vor.
Die Kunden bekommen das in Form deutlich gesunkener Überschussbeteiligungen zu spüren. Von sechs oder sieben Prozent Gesamtverzinsung pro Jahr (Garantiezins plus Gewinnanteile) wie vor einigen Jahren ist die Branche weit entfernt. Derzeit beträgt der Durchschnitt etwa 4,3 Prozent jährlich.
Die Ursache wird beim Blick in die Statistik mehr als deutlich: Von rund 620 Milliarden Euro Kundengeldern in Lebensversicherungspolicen stecken weniger als 50 Milliardem Euro in Aktien. Der Aktienanteil liegt damit deutlich unter zehn Prozent – und nach der Meinung der meisten Experten wird sich daran in näherer Zukunft auch nur wenig ändern. Die Versicherten werden sich also weiterhin mit bescheidenen Renditen zufriedengeben müssen.
Keine KommentareLebensversicherer wollen kundenfreundlicher werden
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 1. März seine Vorschläge für mehr Transparenz bei Lebensversicherungen vorgestellt. Der Verband schaltet sich damit in die laufende Diskussion um eine grundlegende Erneuerung des mehr als 100 Jahre alten deutschen Versicherungsrechts ein.
Die GDV-Vorschläge betreffen unter anderem die Modellrechnungen, die von den Beratern vor Vertragsabschluss vorgelegt werden. Viele Kunden fühlten sich in der Vergangenheit durch zu optimistische Berechnungen getäuscht. Besserung gelobt die Branche auch in einem anderen sensiblen Bereich: Vorzeitige Kündigungen sollen für die Versicherten fortan weniger Nachteile mit sich bringen. Die Versicherer versprechen ‚"nachvollziehbare, transparente Regelungen", die einen ‚"fairen Interessenausgleich" schaffen sollen.
Außerdem soll bei neuen Verträgen in Zukunft ein größerer Anteil der ‚"stillen Reserve", mit der Schwankungen am Kapitalmarkt ausgeglichen werden können, dem Kundenvermögen zugerechnet werden. Das erhöht die Gewinnbeteiligung und mithin die Rendite.
Dr. Bernhard Schareck, Präsident des GDV, sieht das neue Konzept als ‚"Wendepunkt" in der Geschäftspraxis der Lebensversicherer.
Keine KommentareLebensversicherer machen eigene Reform-Vorschläge
In der Debatte um eine Überarbeitung des mehr als 100 Jahre alten Versicherungsrechts wollen sich die deutschen Lebensversicherer im März mit eigenen Vorschlägen zu Wort melden. Diese sollen, so heißt es aus Branchenkreisen, noch über die Ideen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hinausgehen.
Einig sind sich die Politikerin und die Versicherungswirtschaft, dass die Höhe der Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen transparenter werden muss. Insbesondere die Bewertung der so genannten ‚"stillen Reserven" war in der Vergangenheit häufig ein Streitpunkt. Damit können zum Beispiel Schwankungen in der Wertentwicklung einzelner Anlagen ausgeglichen werden. Die Ministerin plant ein Gesetz, demzufolge die Hälfte dieser Reserven sofort in die Gewinnbeteiligung der Kunden einfließen muss. Der Ertrag könnte dadurch pro Vertrag um einige hundert Euro jährlich steigen.
Mit einem ‚"Transparenzkonzept", das sie Anfang März auf den Tisch legen werden, wollen die Lebensversicherer nun noch weitergehende Vorschläge unterbreiten. Um die Höhe der Überschussbeteiligung soll es dabei ebenso gehen wie um die Ermittlung des Rückkaufwertes.
Keine KommentareKündigung der Lebensversicherung soll einfacher werden
Wer in den ersten Jahren nach dem Abschluss eine Lebensversicherung kündigt, muss zumeist hohe Verluste in Kauf nehmen. Die Versicherungen müssen nicht mehr als die Hälfte der eingezahlten Beiträge zurückerstatten.
Begründet wird diese Praxis damit, dass insbesondere im ersten Jahr die Beitragszahlungen in erster Linie die so genannten Abschlusskosten decken. Im Klartext: Mit seinen Beiträgen finanziert der Versicherte erst einmal die Provision für den Vermittler. Erst danach fließen nennenswerte Teile der Einzahlungen in den ‚"Spartopf".
Das Bundesjustizministerium will damit im Zuge der geplanten Modernisierung des Versicherungsrechts Schluss machen. Die Abschlusskosten, so der Plan, sollen ab 2008 auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch erhöht sich bereits im ersten Jahr der Sparanteil – also der Teil der Beiträge, der für den Versicherten angelegt wird. Wer nach einem, zwei oder drei Jahren kündigt, wird nach der neuen Regelung also mehr herausbekommen als nach derzeitigem Stand.
Keine Kommentare70 Milliarden Euro fließen pro Jahr in Lebensversicherungen
In keinem Land auf der Welt gibt es mehr Lebensversicherungsverträge pro Einwohner als in Deutschland. Derzeit bestehen in der Bundesrepublik rund 97 Millionen Policen. Rekordverdächtig sind auch die Prämienzahlungen: Gut 70 Milliarden Euro pro Jahr werden von den Kunden an die Lebensversicherer überwiesen, insgesamt wurden auf diese Weise bereits rund 620 Milliarden Euro angespart.
Diese Zahlen zeigen, dass für viele Deutsche die kapitalbildende Lebensversicherung als Instrument zur Altersvorsorge noch immer ganz oben auf der Beliebtheitsskala rangiert. Der Rückgang im Neugeschäft fiel auch nach dem Wegfall einiger steuerlicher Vorteile der Lebensversicherung weniger stark aus als zunächst erwartet.
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