Beiträge in der Kategorie 'Lebensversicherung'
Alkoholerkrankung muss bei Lebensversicherung angegeben werden
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Alkoholerkrankung bei dem Abschluss einer Lebensversicherung immer angegeben muss, ein Verschweigen dieser Erkrankung stellt eine arglistige Handlung dar, welche die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.
Im vorliegenden Fall ist ein Mann mehrmals wegen seiner Alkoholprobleme in ärztlicher Behandlung gewesen, was er dem Versicherungsagenten, bei dem er eine Lebensversicherung abschloss, auch mitteilte. Dieser erklärte dem Mann, dass entsprechende Auskünfte in dem Antrag nicht gemacht werden müssten, da die Versicherung sowieso mit dem behandelnden Arzt sprechen werde und so alle nötigen Informationen erfahre. Als nach dem Tod des Versicherten die vereinbarte Summe ausgezahlt werden sollte, weigerte sich die Versicherung dies zu tun und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Versicherte durch das Verschweigen seiner Alkoholerkrankung eine arglistige Täuschung begangen habe und das Versicherungsunternehmen deshalb den Vertrag löst.
Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm stimmten dieser Argumentation zu. Sie erklärten die Frage nach ärztlichen Behandlungen im Versicherungsvertrag als eindeutig, so dass klar ersichtlich ist, dass hier auch die mehrfachen ärztlichen Behandlungen und natürlich auch stationäre Entwöhnungsbehandlungen hätten genannt werden müssen. Daran ändere auch die mögliche Beeinflussung durch den Versicherungsagenten nichts, so die Richter, die Fragen seien eindeutig formuliert gewesen. Abgesehen davon sei es mehr als unwahrscheinlich, dass die Versicherung bei dem behandelnden Arzt nachfragt, wenn laut Antrag gar keine Erkrankungen vorliegen bzw. Behandlungen vorgenommen wurden.
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Jetzt Nachschlag für gekündigte Lebensversicherung einfordern
Wer seine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat und dafür nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe erhalten hat, kann bei dem Versicherungsunternehmen Nachschlag verlangen. Dieses Recht haben mehrere Gerichte in ihren Urteilen bestätigt und dem Kunden eine Mindesterstattung zugesprochen, die ungefähr der Hälfte der eingezahlten Prämien entspricht. Obwohl 7-10 Millionen Kunden von dieser Regelung betroffen sind, haben nur etwa 5% von ihnen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Ansprüche bei den Versicherungen durchzusetzen. Dies ist nur schwer nachzuvollziehen, so Axel Kleinlein, Mathematiker aus Berlin, der für die Verbraucherzentralen die Ansprüche der Kunden aus den gekündigten Lebensversicherungen berechnet. Er weiß aus Erfahrung, dass viele Kunden einen Anspruch auf vierstellige Summen haben, den sie jedoch einfach nicht nutzen.
Die Regelung bezieht sich auf alle Arten von Lebensversicherung, unabhängig davon, ob eine klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekündigt wurde oder es sich um Fondspolicen handelte. Entgegen der Aussage einiger Versicherungsunternehmen, darf auch bei der Kündigung einer fondsgebundenen Versicherung ein erhöhter Rückkaufswert verlangt werden, weiß Joachim Bluhm, Rechtsanwalt aus Hamburg, und weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. IV ZR 321/05) hin.
Wer von dieser Regelung betroffen ist, und den erhöhten Rückkaufswert noch nicht eingefordert hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, denn der Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Versicherungen setzen den Beginn dieser Frist am 1. Januar des Jahres nach der Kündigung, was von Gerichten allerdings noch nicht bestätigt wurde.
Insgesamt beläuft sich die Summe, die von den ehemaligen Versicherungskunden zurückgefordert werden könnte, auf mehr als 3,5 Milliarden Euro.
Umstrittene Werbung von CosmosDirekt
Der Werbespot der CosmosDirekt Versicherung, in dem Mutter und Tochter das Geld aus der Lebensversicherung des Vaters aufteilen, wenn dieser einmal Tot ist, hat für viel Aufregung bei den Zuschauern geführt. Die CosmosDirekt hat die Werbung daher jetzt selbst zensiert und strahlt den Werbespot in einer abgewandelten Form aus.
Mutter und Tochter unterhalten sich in dem Werbespot darüber, was sie sich für das Geld aus der Lebensversicherung des Vaters kaufen, wenn dieser Tod ist. Der Vater sitzt daneben. Am Ende stellen alle fest, dass sie zu gut versichert sind.
Der Werbespot hatte bei vielen Zuschauern für Aufregung gesorgt. Die Werbung wurde unter anderem als ‚"hart", ‚"makaber" und ‚"geschmacklos" bezeichnet. Die Abwandlung des Sports erfolgt nach Angaben der CosmosDirekt aus Respekt vor den Wünschen der Kunden.
Keine KommentareBritische Lebensversicherung am Attraktivsten
Die Deutsche Bank hat mit dem Kauf eines der interessantesten englischen Versicherer, der Abbey Life, die Attraktivität des britischen Lebensversicherungsmarktes unterstrichen. Die Möglichkeit, hohe Renditen zu erzielen und trotzdem eine große Freiheit in der Kapitalanalage zu haben, macht den britischen Markt so interessant für Privatanleger und offensichtlich auch für Deutschen Banken.
Britische Lebensversicherungen erzielen, abhängig vom Versicherer und von der Laufzeit, Renditen zwischen 6 und 10 Prozent. Mit dieser Ertragsaussichten stellen Lebensversicherungen am britischen Markt auch für private Anleger eine interessante Anlagemöglichkeit da.
Keine KommentareRückkaufwert bei Lebensversicherung
Wenn ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung kündigt, so wird von der Versicherung der Rückkaufwert berechnet, den der Versicherungsnehmer dann ausbezahlt bekommt. Dieser ist häufig wesentlich niedriger als die Summe der gezahlten Beiträge.
Die Berechnung des Rückkaufswertes von der Versicherung ist allerdings nicht immer korrekt und sollte daher auf jeden Fall überprüft werden. Häufig stellen sich Versicherungen allerdings quer, wenn es darum geht, dem Kunden eine Aufstellung des Rückkaufswertes zur Verfügung zu stellen. Auch zeigen sich einige Versicherungen wenig gesprächsbereit, wenn der Kunde eine Nachzahlung fordert, weil der Rückkaufswert nachweislich falsch berechnet wurde.
Die Internetplattform lv-doktor.de unterstützt Kunden, die Zweifel an der Richtigkeit ihrer Abrechnung haben. In einigen Fällen ist es mittlerweile so weit, dass lv-doktor.de der Versicherung rechtliche Schritte angedroht hat, da diese auf Kontaktaufnahmen nicht reagieren.
Keine KommentareRückkaufswert muss erläutert werden
Lebens- und Rentenversicherungen werden eigentlich geschlossen, um im Alter als Absicherung zu dienen. Trotzdem kommt es immer häufiger vor, dass eine solche Versicherung vorzeitig gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt.
Um den Rückkaufswert nachvollziehen zu können, muss der Kunde bei seiner Versicherung eine genaue Aufstellung anfordern. Diese wird jedoch von vielen Versicherungen nicht ohne weiteres zur Verfügung gestellt. Die Verbraucherzentrale in Sachsen weist darauf hin, das der Versicherungsnehmer ein Recht darauf hat, das die Versicherung ihm vorrechnet, wie sich der Rückkaufswert zusammensetzt. Diese Zahlen müssen zudem von der Versicherung belegt werden. Insbesondere die Abschluss- und die Stornokosten sind dabei interessant. Die Verbraucherschützer verweisen dabei auf ein Urteil des Landgerichtes München.
Wenn sich eine Versicherung also weigert, eine entsprechende Aufstellung zur Verfügung zu stellen sollte man im schlimmsten Fall den Weg zum Anwalt oder zur Verbraucherschutzzentrale einschlagen, um sich professionelle Unterstützung zu holen.
Keine KommentareLebensversicherung beleihen ein Verlustgeschäft
Viele Menschen, die einen finanziellen Engpass haben, kündigen ihre Lebensversicherung, um kurzfristig an Geld zu kommen. Der Rückkaufwert einer Lebensversicherung ist aber in jedem Fall mit einem nicht unerheblichen Verlust verbunden. Zudem ist der Versicherungsschutz beendet.
Eine weitere Möglichkeit, eine bestehende Lebensversicherung kurzfristig in Geld umzuwandeln, ist diese zu beleihen. Hierbei stellen so genannten Policenaufkäufer Geld zur Verfügung und im Gegenzug wird die Lebensversicherungspolice beliehen. Für die zur Verfügungstellung des Geldes nimmt der Aufkäufer Zinsen.
Verbraucherschützer weisen jetzt darauf hin, dass das Beleihen einer Lebensversicherung oder auch einer Rentenversicherung aus finanzieller Sicht betrachtet aber nur das kleinere Übel zur Kündigung ist. Auch beim Beleihen entsteht dem Versicherungsnehmer eine Verlust, da die Guthabenzinsen aus der Versicherung immer niedriger sind, als die zu zahlenden Zinsen an den Aufkäufer.
Keine KommentareJeder zweite Deutsche hat eine Lebensversicherung
Lebensversicherungen haben in den letzten Jahren mehr und mehr an Reiz verloren und viele Bundesbürger wählen heute eine andere Form der Absicherung. Insbesondere als Altersvorsorge sind Lebensversicherungen lange nicht mehr so attraktiv wie früher.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bankenverbandes hat ergeben, dass trotzdem fast jeder Zweite Deutsche ein Lebensversicherung als Absicherung hat. Dies hat sicherlich auch damit zu tun, dass diese Form der Absicherung als Kombination aus Risikoversicherung und Altersvorsorge über Jahre sehr beliebt war.
Das Ergebnis der Umfrage macht aber auch deutlich, dass die Deutschen bei der Absicherung viel Wert auf Sicherheit legen. Gerade bei der Altersvorsorge ist dies besonders stark ausgeprägt.
Keine KommentareNeue Versicherung bei Karstadt/Quelle
Die Karstadt/Quelle Versicherung hat eine neue fondsgebundene Lebensversicherung auf den Markt gebracht, den ‚"Garantie und Vorsorgeplan". Die Versicherung stellt eine Kombination zwischen Sicherheit, Vorsorge und hohen Rendite-Chancen da.
Bei der neuen Versicherung fließt der monatliche Sparanteil in einen ABN AMRO Target Click Fund, einem Garantiefonds mit Höchststandsgarantie. Die Laufzeit dieses Fonds wird der Laufzeit der Versicherung angepasst. Der Anleger profitiert dabei von den Gewinnchancen interantionaler Börse, ist gleichzeitig aber zum Vertragsende vor möglichen Kursverlusten geschützt.
Viele Anleger wünschen sich bei einer solchen Versicherung eine Absicherung mit hoher Rendite, scheuen aber auf der anderen Seite hohes Risiko. Genau diesem Anspruch will die neue Versicherung von Karstadt/Quelle gerecht werden.
Mehr dazu direkt bei der Karstadt Quelle Versicherung
2 KommnentareLebensversicherungspolice verschenken
Wer plant, seine Lebensversicherungspolice zu verschenken, um Steuern zu sparen, der sollte die auf jeden Fall noch in diesem Jahr vornehmen. Eine Verschenkte Versicherung wird vom Finanzamt geringer bewertet, als der ausgezahlte Betrag. Es ist allerdings in Planung, dass diese Regelung zum Ablauf des Jahres wegfallen soll.
Steuerexperten der Länder arbeiten derzeit an einem Konzept, welches die Vermögensbewertung von Erbschaft und Schenkung zukünftig neu regeln soll. Es ist davon auszugehen, dass neben Versicherungspolicen auch die Schenkung und Weitergabe von Immobilien neu Bewertet werden und es ab 2008 hier zu erheblich höheren Steuerbelastungen kommen wird.
Keine KommentareLebensversicherungen wieder stärker gefragt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Broschüre ‚"Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2006" veröffentlicht. Aus der Broschüre geht hervor, dass der Kapitalbestand der Lebensversicherer im Jahre 2006 676 Milliarden Euro betrug (inkl. Pensionskassen).
Das endgültige Geschäftsergebnis ergab, dass im Jahre 2006 rund 78,3 Milliarden Euro in Lebensversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt wurden. Daraus ergeben sich pro Haushalt in Deutschland durchschnittlich 2.000 Euro im Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 4,1 Prozent.
Der Geschäftsführer des GDV Professor Dr. Wolf-Rüdiger Heilmann bezeichnete das Ergebnis zwar als positiv, wies aber auch darauf hin, dass aufgrund der demographischen Entwicklung das langfristige Sparverhalten der Deutschen im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern noch zu gering ist und damit noch weit hinter der Notwendigkeit an zusätzlicher Vorsorge zurückbleibe.
Für die Versicherungswirtschaft wird dies als Chance gewertet, da die Nachfrage nach langfristiger Vorsorge in den nächsten Jahren zunehmen wird.
Keine KommentareLebensversicherungsumschreibung bald teurer
Das geltende Erbschaftsteuerrecht wurde vor kurzem für Verfassungswidrig erklärt, was Auswirkungen auf die Kapitallebensversicherung hat. Eine Umschreibung einer Lebensversicherung wird es steuergünstig kurz vorm Auslauf nicht mehr geben. Von den Richtern am Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden neue Bewertungsrichtlinien auf Basis des Markpreises ab 2008 gefordert.
Betroffen von einer solchen neuen Bewertung sind ca. 92 Millionen Lebensversicherungspolicen die eine Spareinlage von etwa 600 Milliarden Euro verwalten. Die Möglichkeit eine Lebensversicherung steuerschonend als Nachlass zu übertragen wird durch diese Gesetzesänderung nicht mehr lange gegeben sein. Momentan löst der Übertrag einer Lebensversicherungspolice unabhängig von Abschlussdatum nur geringe Schenkungssteuer und gar keine Einkommenssteuer aus. Viele Familien nutzen daher die Möglichkeit, eine Lebensversicherung noch kurz vor deren Ablauf zu verschenken. Für die Versteuerung sind dann nur etwa zwei Drittel der bis dahin gezahlten Prämien maßgebend, während im Todesfall auf den vollen Auszahlungsbetrag Erbschaftssteuer anfällt.
Keine KommentareBundestag beschließt Abgeltungssteuer
Wie die Welt Online berichtet, hat der Bundestag heute im Zuge der Unternehmenssteuerreform auch die Einführung der Abgeltungssteuer beschlossen. Das bedeutet das ab 1. Januar 2009 alle Kapitalerträge einheitlich mit einer Steuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belegt werden.
Demnach ist künftig auch der Verkauf einer Kapitallebensversicherung am Zweitmarkt steuerpflichtig, wenn der Vertrag jünger als zwölf Jahre ist. Bislang bestand die Steuerpflicht nur bei einer Kündigung des Vertrages innerhalb der Zwölfjahresfrist. Der Bund erhofft sich davon Steuermehreinnahmen von 100 Millionen Euro.
Die Versicherungsgesellschaften kritisieren den Handel mit Policen schon seit Jahren. “Dennoch ist es schon unglaublich und ein einmaliger Vorgang, dass die Versicherungsbranche die eigenen Kunden beim Fiskus anschwärzt, um sich Stornogewinne zu sichern”, sagt Stefan Kleine-Depenbrock, Chef von Cash Life.
Keine KommentarePrognosen von Lebensversicherungen häufig zu hoch
Eine Untersuchung des Branchendienstes Map – Report hat ergeben, dass viele Lebensversicherungen ihre Renditeprognosen die sie bei Vertragsabschluss aufgestellt haben nicht einhalten können. Betrachte wurden Lebensversicherungen, die vor 12 Jahren geschlossen wurden.
Besonders hat sind davon Versicherungsnehmer betroffen, deren Policen jetzt auslaufen, da diese extrem unter dem Börsencrash von 2000 leiden und die Lücke zwischen der Prognose und dem tatsächlichen Erlös extrem ist. Bei einer 1995 prognostizierten Rendite von 6,19 Prozent und einer tatsächlich erzielten von 4,09 Prozent kann man auf jeden Fall von einem großen Abweichen sprechen. Als Beispiel zwei Zahlen: Prognose 1995 EURO 21 731, Auszahlung 2007 EURO 18.868.
Einen Anspruch auf die Auszahlung der prognostizierten Zahlen hat der Versicherungsnehmer nicht. Wer damals seine Hausfinanzierung über eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, dem fehlt jetzt unter Umständen ein Teil des erwarteten Geldes und er muss einen höheren Betrag weiterfinanzieren, was durchaus kritisch betrachtet werden darf.
Keine KommentareGekündigte Lebensversicherung zwischen 1994 und 2001
Für alle Versicherungsnehmer, die Ihre Lebensversicherung zwischen 1994 und 2001 gekündigt haben, was ein Urteil des BGH vom Oktober 2005 sicherlich eine erfreuliche Nachricht. Demnach kann der Kunde eine Neuberechung des Rückkaufwertes von seinem Versicherungsgeber verlangen.
Mit dem Urteil wurde festgelegt, dass aus dem ursprünglichen Vertrag ein Nachschlag gezahlt werden muss. Viele Versicherer berufen sich allerdings auf die 5 jährige Verjährungsfirst, was für viele Kunden bedeutete, dass sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiter kamen.
Auf der Jahreskonferenz der BaFin in Bonn wurde dieses Thema vom Präsidenten Jochen Sanio angesprochen. Er teilte mit, dass aufgrund von intensiven Gesprächen die Lebensversicherer davon überzeugt werden konnten, das Urteil des BGH auch umzusetzen. Lediglich 3 Versicherer wollen demnach noch den Ausgang des Revisionsverfahrens abwarten.
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