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Beiträge in der Kategorie 'Lebensversicherung'

Vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen war bisher eine extrem kostspielige Angelegenheit. Da der Versicherer bisher alle Kosten und Provisionen zu Beginn des Versicherungsvertrages bereits zu Lasten des Vertrages berechnet hat, erhielt der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung im ersten Jahr der Laufzeit keine Rückerstattung seiner eingezahlten Prämien, im zweiten Jahr maximal die Hälfte.

Seit Jahresbeginn gilt nunmehr ein neues Versicherungsgesetzt, dass auch die Abrechnung im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung neu regelt. Der Versicherer ist seit diesem Jahr verpflichtet, die Kosten auf die ersten 5 Jahre zu verteilen. Kündig der Kunde nun seine Lebensversicherung im ersten Jahr erhält er ca. 60 Prozent seiner einbezahlten Prämien ausgezahlt.

Das neue Versicherungsgesetzt gilt für alle Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden. Alle Versicherungen die davor abgeschlossen wurden unterliegen noch den alten Vorgaben.


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Bluthochdruck muss der Versicherung gemeldet werden

Eine Risikolebensversicherung darf von dem Vertrag und somit von der Auszahlung der Versicherungssumme zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss oder später gesundheitliche Leiden und Beschwerden verschweigt. Dies bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken. Im aktuellen Fall hat sich die Versicherungsgesellschaft geweigert, der Witwe des verstorbenen Versicherungsnehmers die Summe auszuzahlen, da dieser nicht angegeben hatte, dass er unter Bluthochdruck leidet. Die Witwe reichte daraufhin eine Zahlungsklage ein, doch die Argumentation, dass der Versicherungsnehmer dem Bluthochdruck keinen Krankheitswert beigemessen habe und er an einem Hirntumor, der nicht in Zusammenhang mit dem Bluthochdruck stehe, verstorben sei, schloss sich das Gericht nicht an. Bluthochdruck ist nach Ansicht des Gerichts ein medizinisches Risiko, was auch einem Laien bekannt sein müsste. Deshalb hätte dies angegeben werden müssen. Da dies aber weder bei Vertragsabschluss noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist, ist der Vertragsrücktritt der Versicherung rechtlich absolut zulässig.

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Lebensversicherung zunehmend unattraktiver

Zwar ist die Kapitallebensversicherung immer noch die meist genutzte Altersvorsorge der Deutschen, doch sie verliert zunehmend an Attraktivität. Flexiblere und günstigere Alternativen laufen der Lebensversicherung langsam aber sicher den Rang ab. Investmentfonds zeichnen sich beispielsweise nicht nur durch eine deutlich größere Flexibilität aus, sondern vor allem auch durch höhere Renditen, was für eine umfassende Altersvorsorge berücksichtigt werden muss. Die Kapitallebensversicherung steht vor allem für Sicherheit, doch wird oft übersehen, dass nur ca. 50% aller Versicherten überhaupt das Vertragsende erleben und so hieraus Nutzen ziehen können. Auch der frühere Steuervorteil, der aus einer Lebensversicherung hervorgegangen ist, ist seit 2004 stark geschrumpft. Finanzexperten empfehlen jedem ein individuelles Altersvorsorge-Modell zu suchen, welches präzise auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Hierfür ist ein genauer Vergleich von Nöten, der sich, auch wenn er zeitraubend erscheint, in jedem Fall auszahlen kann.

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Streit in der Union um Anrechnungen bei ALG II

Einige Unionspolitiker sprechen sich nun doch gegen weitere Kürzungen beim ALG II aus und wollten bestimmte Maßnahmen zur Altersvorsorge, die von ALG II-Empfängern getroffen wurden, nicht mehr auf das ALG II anrechnen. Der Mainzer CDU-Parteichef Baldauf nennt hierbei sowohl Lebensversicherungen, Immobilien aber auch andere Rückstellungen, die der Altersvorsorge dienen sollen. Die verschiedenen Alternativen zur Altersvorsorge müssten gleichwertig behandelt werden und nicht nur der Riester-Rente vorbehalten sein. Laut Baldauf sei dies zu finanzieren, jedoch müssten Mitnahmeeffekte sowie falsche Anreize ausgeschlossen werden. ALG II-Empfänger dürften durch weitere Beschränkungen nicht noch mehr an die Grenzen der Gesellschaft gedrängt werden, indem ihnen auch die Grundlage der Altersvorsorge, die sie unter Umständen schon vor Jahren gelegt haben, weggenommen werden.

Auch andere Unionspolitiker sprechen sich für positive Maßnahmen für Langzeitarbeitslose aus, so fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers eine Ausweitung der Freibeträge und CSU-Generalsekretär Söder bezeichnet die Gleichbehandlung von ALG I-Empfängern unabhängig von der Zeit ihrer Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung als ungerecht. Wer länger einbezahlt hat, solle auch länger davon profitieren, allerdings müsse gleichzeitig der Druck auf arbeitsunwillige Arbeitslose weiter erhöht werden.

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Keine gute Beratung bei Lebensversicherungen

Viele Kunden werden vor Abschluss einer Lebensversicherung nicht ausreichend beraten. Zu diesem Ergebnis kommt der Ombudsmann für Versicherungen, Wolfgang Römer. In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest”, die von der Stiftung Warentest herausgegeben wird, wird geschrieben, “dass Versicherer und deren Vermittler nicht die Gelegenheit nutzen, die potenziellen Versicherungsnehmer über das Produkt, mögliche Varianten und deren Vor- und Nachteile aus Kundensicht zu informieren.” Dabei beruft sich die Zeitschrift auf den Bericht von Wolfgang Römer. Viele Kunden verstehen nach Römers Ansicht nicht mal in Ansätzen die Produkte, die ihnen verkauft werden. Bei den Beschwerden, die beim Ombudsmann eingehen, liegen die privaten Renten- und Lebensversicherungen mit 38 Prozent an der Spitze.

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Verkauf der Lebensversicherung: Keine Ratenzahlung

Wer seine Lebensversicherung an eine Firma verkaufen möchte (wir berichteten), der sollte sich auf keinen Fall auf eine Ratenzahlung des Kaufpreises einlassen. Davor warnt momentan die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bei solchen Ratenzahlungen wird ein Teil des vereinbarten Kaufpreises sofort ausgezahlt und den Rest gibt es in Raten über mehrere Jahre verteilt. Hier besteht ein großes Risiko, dass der Käufer in dieser Zeit in die Insolvenz gerät und der Restbetrag so verloren geht. Grundsätzlich sei aber der Verkauf von Lebensversicherungen eine gute Alternative zur vorzeitigen Kündigung, so die Verbraucherschützer. Mit 5 bis 15 Prozent mehr Geld kann man bei einem Verkauf rechnen.

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Mehr Geld aus der Lebensversicherung holen

In der aktuellen Wirtschaftslage lösen jeden Monat rund 100.000 Menschen vorzeitig ihre Lebensversicherung auf.¬† Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit, es gibt viele Gründe, warum das Geld anderweitig benötigt wird. In erster Linie profitieren die Versicherungen von den Kündigungen. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert quasi bei Null. Da lohnt sich ein Blick auf andere Märkte. Man kann die Lebensversicherung auch an andere Firmen verkaufen, die den Vertrag dann bis zum Ende weiterführen um die Auszahlungssumme zu kassieren. Hier lässt sich oft mehr Geld erzielen, als bei einer Kündigung des Vertrags. Das Vorgehen ist relativ einfach. Der Versicherte schickt eine Kopie der Police zum Ankäufer und füllt dazu noch einen Fragebogen aus. Dann wird dieser geprüft und ein Angebot gemacht. Ganz unproblematisch ist aber auch dieser Weg nicht. Manche Versicherung arbeiten nicht gerne mit diesen Ankäufern zusammen. Letztlich bleibt ihnen aber trotzdem nichts anderes übrig, als dem Verkauf zuzustimmen, jedoch können sie den Ablauf des Verkaufs um einiges schwieriger gestalten.

Es eigenen sich aber nicht alle Lebensversicherungen zum Verkauf. Policen der größeren Gesellschaften sind leichter zu verkaufen. Bei Direktversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen ist die Chance gleich Null. Auch sollte der Vertrag maximal noch 15 Jahre laufen, mindestens 10.000 Euro Versicherungssummer aufweisen und mindestens einen Rückkaufswert von 5.000 Euro haben. Kurze Restlaufzeiten und hohe Rückkaufswerte sind die besten Verkaufsargumente.

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Unfallschutz bei Lebensversicherungen überflüssig

Wie die Zeitschrift “Finanztest” in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, sind Lebensversicherungen, die eine Zusatzversicherung für den Fall eines Unfalltods beinhalten, überflüssig. In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Kapitallebensversicherungen, die eine solche Zusatzversicherung beinhalten. “Finanztest” kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zusatzversicherung, die im Fall eines Unfalltods des Versicherten eine doppelte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen zahlt, nicht nur überflüssig ist, sondern auch unnötig die Rendite drückt. Bei Versicherungen mit dem Zusatzschutz, werden die gezahlten Beiträge ausschließlich in den Risikoschutz eingezahlt und gehen nicht in den Sparanteil über. Je größer also die Laufzeit des Vertrages, desto größer ist der Renditeverlust. Sollte der in der Kapitallebensversicherung schon enthaltene Todesfallschutz nicht ausreichen, ist die Unfalltod-Zusatzversicherung keine Lösung. Hier lässt sich eine eventuelle Lücke besser mit einer Risikolebensversicherung schließen. Die Zusatzversicherungen können immer zum Ende eines jeden Beitragszahlungszeitraums gekündigt werden.

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Englische Lebensversicherung: Jetzt Vorteile nutzen

Eine englische Lebensversicherung überzeugt im Gegensatz zur deutschen Lebensversicherung durch die Flexibilität sowie meist zweistellige Renditen. Britische Lebensversicherungen erzielen im Durchschnitt um die 12-13% Rendite. Mit der Englischen Lebensversicherung sichern Sie im Todesfall die finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen und Ihre eigene Alterversorgung ab. Von einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung.

Englische Lebensversicherungen werden in Deutschland immer beliebter, denn eine englische LV bietet, im Gegensatz zur deutschen Lebensversicherung eine deutlich höhere Rendite sowie flexible Ein- und Auszahlungsmodalitäten bei gleicher steuerlicher Behandlung.

Hier finden Sie ein online Berechnungsformular zur englischen Lebensversicherung:
Zum Formular

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Änderung des Bezugsberechtigten bei Lebensversicherung

Ob Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung, diese Art der eigenen Altersvorsorge oder die Absicherung der eigenen Familie im Notfall, ist bei den Deutschen nach wie vor sehr beliebt. Bei einer Kapitallebensversicherung ist der Bezugsberechtigte in aller Regel der Versicherte selbst. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung muss der Versicherte einen oder mehrere Bezugsberechtigte namentlich angeben, die im Leistungsfall (Tod des Versicherten) begünstigt werden.

Ist dieses Bezugsrecht unwiderruflich ausgesprochen, muss jeder Änderung zunächst vom Bezugsberechtigten zugestimmt werden, der einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung hat. Das Bezugsrecht kann auch widerruflich ausgesprochen sein, in diesem Fall ist der Bezugsberechtigte nur Leistungsanwärter, solange der Versicherte keine Änderung des Bezugsberechtigten vornimmt. Geschieht dies nicht, wird aus der Anwartschaft im Leistungsfall ein Rechtsanspruch.

Eine solche Änderung des Bezugsberechtigten, z.B. aufgrund veränderter Familienverhältnisse wie Scheidung, ist jedoch nur rechtsgültig, wenn sie dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wurde. Ein einfacher Hinweis im Testament ist nicht ausreichend, denn die Lebensversicherung gehört nicht zu dem Nachlass, der testamentarisch geregelt werden kann.

Einzige Ausnahme: Im Versicherungsvertrag wurde kein Bezugsberechtigter namentlich genannt. In diesem Fall zählt die Versicherungssumme zum Nachlass und unterliegt den testamentarisch festgelegten Nachlassregelungen des Versicherten.

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Kunden klagen gegen Lebensversicherer

Wer eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert Geld. Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof diese Verluste im vergangenen Jahr allerdings begrenzt und die Versicherungen verpflichtet, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zu erstatten. In der Vergangenheit hatte der Rückkaufswert oftmals deutlich unter dieser Marke gelegen.

Für Kunden, früher mit entsprechend niedrigen Summen abgefunden wurden, besteht nun Hoffnung auf Nachzahlungen. Diese Ansprüche müssen allerdings vor Gericht durchgesetzt werden, und dabei helfen die Verbraucherzentralen.

Die Hamburger Geschäftsstelle koordiniert derzeit eine erste Sammelklage von elf früheren Versicherten. Sollten die Ex-Kunden vor Gericht Erfolg haben, könnte eine wahre Klagewelle auf die Assekuranzen zurollen. Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt geht davon aus, dass deutschlandweit bis zu sieben Millionen Menschen Ansprüche gegen ihren früheren Lebensversicherer geltend machen könnten.

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Lebensversicherungen: Für manche könnte es eng werden

Erst einmal, im Jahr 2003, stand ein deutscher Lebensversicherer vor der Insolvenz. Damals wurde die Mannheimer Lebensversicherung vom Rest der Branche mit einem Kraftakt aufgefangen, die Kundengelder waren zu keinem Zeitpunkt in Gefahr.

Nun befürchten Experten, dass es für einige Lebensversicherungen demnächst ähnlich eng werden könnte wie 2003 für die Mannheimer. Als Gründe werden die geplanten gesetzlichen Neuregelungen bezüglich der so genannten stillen Reserven und des Rückkaufwertes genannt.

Die stillen Reserven werden mit einem Teil der Beiträge gefüllt, um auf diese Weise größere Schwankungen am Kapitalmarkt aufzufangen und dennoch zumindest den Garantiezins zahlen zu können. Die Bundesregierung will die Assekuranzen nun verpflichten, einen größeren Teil dieser Reserven direkt den einzelnen Kundenkonten gutzuschreiben, wodurch die Versicherten eine bessere Rendite erzielen könnten.

Wenn die stillen Reserven jedoch zu sehr abgeschmolzen würden, so warnen Branchenvertreter, würde bei zahlreichen Versicherern das so genannte Sicherheitskapital nicht ausreichen. Die Untenehmen könnten deshalb gezwungen sein, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen – was jedoch wiederum zu Lasten der Rendite für die einzelnen Kunden gehen würde.

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Fast 8 Millionen neue Lebensversicherungen

Wer gedacht hat, nach der Einschränkung der steuerlichen Privilegien habe die Lebensversicherung an Attraktivität verloren, der sieht sich beim Blick in die Statistik für das Jahr 2005 eines Besseren belehrt: Fast 8 Millionen neue Policen wurden in Deutschland im vergangenen Jahr abgeschlossen.

Diese Zahl entspricht zwar einem deutlichen prozentualen Rückgang gegenüber 2004 – die Werte sind jedoch nur bedingt vergleichbar, weil Ende 2004 ein regelrechter ‚"Nachfrage-Boom" herrschte. Wer bis zum 31. Dezember 2004 eine Lebensversicherung abschloss, konnte noch von der steuerfreien Auszahlung nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren profitieren.

Die gut 8 Millionen neuen Lebensversicherungsverträge im Jahr 2005 liegen etwa auf dem Niveau der Jahre vor 2004 – ein Beleg dafür, dass die Deutschen weiterhin stark auf diese Form der Geldanlage setzen, auch wenn sie die Erträge nun teilweise versteuern müssen.

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Alte Lebensversicherungsverträge verursachen Probleme

Lebensversicherungsverträge aus vergangenen Jahrzehnten bereiten den Assekuranzen zunehmend Kopfzerbrechen. Grund sind die deutlich höheren Garantieverzinsungen frührer Jahre. Der Mindestzins gilt während der gesamten Laufzeit.

Am Kapitalmarkt lassen sich diese Renditen mit vergleichsweise risikolosen Anlagen derzeit aber nicht erzielen. Die Versicherungen müssen deshalb entweder draufzahlen oder den Aktienanteil erhöhen – damit steigt dann allerdings nicht nur der mögliche Ertrag, sondern auch das Risiko.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: BaFin, wacht über das Geschäft der Lebensversicherungen. Sie greift ein, wenn einer Gesellschaft - wegen der Verpflichtungen aus Altverträgen aus anderen Gründen - die finanzielle Schieflage droht.

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Lebensversicherer: Sicherheit von Rendite

Die Lebensversicherer sind vorsichtiger geworden, wenn es um Geldanlagen geht. Hatten sie Ende der 1990er Jahre noch in großem Stil auch in riskantere Aktien investiert, um die Rendite zu steigern, geht seit dem Börsencrash Sicherheit vor.

Die Kunden bekommen das in Form deutlich gesunkener Überschussbeteiligungen zu spüren. Von sechs oder sieben Prozent Gesamtverzinsung pro Jahr (Garantiezins plus Gewinnanteile) wie vor einigen Jahren ist die Branche weit entfernt. Derzeit beträgt der Durchschnitt etwa 4,3 Prozent jährlich.

Die Ursache wird beim Blick in die Statistik mehr als deutlich: Von rund 620 Milliarden Euro Kundengeldern in Lebensversicherungspolicen stecken weniger als 50 Milliardem Euro in Aktien. Der Aktienanteil liegt damit deutlich unter zehn Prozent – und nach der Meinung der meisten Experten wird sich daran in näherer Zukunft auch nur wenig ändern. Die Versicherten werden sich also weiterhin mit bescheidenen Renditen zufriedengeben müssen.

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