Beiträge in der Kategorie 'Lebensversicherung'
IDEAL Leben zweitbester Maklerversicherer
Die CHARTA-Börse hat die IDEAL Lebensversicherung AG erneut als zweitbesten Maklerversicherer im Sektor der Lebensversicherungen ausgezeichnet. Die IDEAL Lebensversicherung hatte diese Platzierung bereits im Vorjahr erreicht und konnte ihren Erfolg damit wiederholen. Als Grundlage für diese Wertung wurde eine Maklerbefragung des Marktforschungsinstitutes psychonomics AG herangezogen. Das Ergebnis dieser Analyse kann im CHARTA-Qualitätsbarometer 2007 nachgelesen werden.
Der Vorstandsvorsitzende der IDEAL Lebensversicherung AG, Rainer M. Jacobus nahm die Auszeichnung beim CHARTA-Messeplatz in Neuss entgegen. Die Auszeichnung freute Jacobus besonders, weil sie von unabhängigen Vermittlern stammt, die für die IDEAL Versicherung wie Kunden zu sehen sind. Zudem ist die Einschätzung von Jacobus, dass nicht die Großkonzerne zu den Favoriten der Makler gehören, sondern die speziellen Anbieter der einzelnen Segmente.
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Lebensversicherung – Das Geschäft boomt.
Lebensversicherungen sind auf dem absteigenden Ast und dennoch boomt das Geschäft mit Lebensversicherungen. Viele werden jetzt denken, dass ist doch ein Widerspruch in sich. Das ist allerdings nicht ganz richtig. Das Neugeschäft auf dem Sektor der Lebensversicherungen ist in der Tat rückläufig und das sogar stark, aber die Rückabwicklung von Lebensversicherungen nimmt stetig zu. Fast jede 2. Lebensversicherung wird heute schon vorzeitig beendet.
Der Trend geht dabei verstärkt in die Richtung der betrieblichen Vorsorge. Das ist auch Sinnvoll, denn die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert.
Private Lebensversicherungen werden aus den unterschiedlichsten Gründen vorzeitig beendet. Ein wesentlicher Grund ist auf jeden Fall, dass die Versicherungsnehmer Geld benötigen, um Kredite und Schulden vorher abzubezahlen. Nicht selten sind die sich ändernden persönlichen Umstände auch Grund für die vorzeitige Beendigung. So wird fas jede 5 Lebensversicherung aufgelöst aufgrund von ‚"Hartz-IV".
Bevor man eine Lebensversicherung kündigt, sollte man sich allerdings genau informieren. Die Verluste, die dabei entstehen können nämlich erheblich sein. Man sollte daher zunächst mit einem Fachmann sprechen und sich informieren, wie man die bestehende Lebensversicherung eventuell anders verwenden kann.
Keine KommentareGenerali Lebensversicherung 50 Jahre
Als ‚"Direktion in Deutschland" wurde am 01.04.1957 eine Niederlassung der im Jahre 1831 in Triest gegründeten und seit 1945 in Deutschland tätigen Assicurazioni Generali eröffnet.
Dies bedeutet den Start der Generali Versicherung mit einer eigenen Lebensversicherungsgesellschaft in Deutschland. Aus diesem Unternehmen hat sich im Jahre 1981 die Generali Lebensversicherung AG gegründet. Heute arbeiten in Frankfurt über 100 Fachleute für das Firmenkundengeschäft und die betriebliche Altersversorgung.
Anläßlich des 50 Geburtstages gab eine Feierstunde im Städel Museum in Frankfurt. Die Gesellschaft hat Ihren Hauptsitz in München, wie so viele andere Versicherungsunternehmen auch. Die Niederlassung in Frankfurt zählt nach Unternehmensangaben jedoch zu einer der wichtigsten in Deutschland. Dies wird sicherlich auch der Grund dafür gewesen sein, dass die Jubiläumsfeier in Frankfurt stattgefunden hat.
Keine KommentareRückkaufwert einer Lebensversicherung
Der Rückkaufwert einer Lebensversicherung muss dem Kunden genau erläutert werden, wenn dieser dies verlangt. Eine solche Entscheidung hat jetzt das Landgericht München I gefällt. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung bestätigt und es ist damit rechtskräftig.
Der Versicherer muss jetzt einem 68-jährigen Versicherungsnehmer aus München genau erläutern, wie sich der Rückkaufwert seiner Lebensversicherung zusammensetzt. Dazu gehört auch die Offenlegung der Abschluss und Stornokosten.
Die Höhe der Mindestrückzahlung beträgt gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes ca. die Hälfte seiner eingezahlten Beträge.
Keine KommentareLebensversicherung verkaufen
Anstatt eine Lebensversicherung zu kündigen gibt es ja auch noch die Möglichkeit seine Lebensversicherung zu verkaufen, darüber haben wir ja bereits mehrfach berichtet. Die Kündigung der Lebensversicherung ist für viele immer das letzte Mittel um an Bargeld zu kommen, aber auch der Verkauf einer Lebensversicherung wird immer häufiger gewählt, da dieser meist mit weniger verluste verbunden ist.
Im Jahre 2004 waren es in etwa 300 Millionen Wert an Lebensversicherungen die verkauft wurden, im Jahre 2005 sprach man bereits über eine Verkaufssumme von 500 Millionen Euro, in 2006 soll sich das ganze sogar auf 700 Millionen Euro gesteigert haben, so zu lesen im durchaus interessanten Artikel Handel und Verkauf von Lebensversicherungen.
Auch online lässt sich das fallende Interesse zur Lebnsversicherung und das steigende Interesse zum Verkauf einer Lebensversicherung belegen, wie dieser Beitrag: Lebensversicherungen verkaufen von etrend anhand einer Grafik belegt.
Kommt man in die Lage sich von seiner Lebensversicherung trennen zu müssen, sollte man sich auf jeden Fall vorher gut informieren und unterschiedliche Angebote einholen.
Zu den verschiedenen Arten der Lebensversicherung, haben wir auch einige Artikel für sie verfasst, auf die wir an dieser Stelle verweisen:
Weitere Artikel zum Thema, finden sie auch unten bei ähnliche Beiträge.
Keine KommentareAuszahlung der Lebensversicherung
Vielen Versicherten stellt sich die Frage, wie sie das ausgezahlte Geld aus einer Lebensversicherung am Besten und Sinnvollsten verwenden, um für die nächsten Jahre monatlich einen möglichst großen Betrag zur Verfügung zu haben.
Der aktuelle Rat von Experten sieht vor, das ausgezahlte Geld in einen Rentenfonds zu investieren und in diesem Zusammenhang einen Auszahlungsplan mit festzulegen. Hier stehen zwei mögliche Varianten zur Wahl:
1. Der Anleger entnimmt z. B. monatlich nur so viel Geld, dass das Vermögen nicht berührt wird. Er lässt sich also lediglich die Fondsausschüttung auszahlen.
2. Alternativ kann die Auszahlung auch eine Kombination aus Fondsausschüttung und Vermögen darstellen. Bei dieser Variante sollte festgelegt werden, über welchen Zeitraum man Geld auf dem Fonds beziehen möchte, da das Vermögen nach Ablauf dieses Zeitraumes aufgebraucht ist und keine Zahlungen mehr erfolgen können.
Keine KommentareMittelständische Unternehmen
Nur etwa die Hälfte aller mittelständischen Unternehmen bietet Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung. Dabei greifen die Unternehmen zu fast 70 Prozent auf die Lebensversicherung zurück. Dies kam bei einer Umfrage bei rund 500 Unternehmen mit fünf bis 1000 Mitarbeitern heraus. In Großunternehmen bieten dagegen ca. 98 Prozent aller Unternehmen Ihren Mitarbeiter eine Altersvorsorge an.
Das Problem bei den Unternehmen im Mittelstand liegt häufig darin, das die Unternehmer nicht ausreichend über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Alterversorgung Informiert sind und selbst nicht die Zeit haben, oder nicht dazu bereits sind, sich mit dem Thema ausreichen zu beschäftigen.
Keine KommentareLebensversicherung keine gute Altersversorgung
Seit die Erträge aus der Lebensversicherung steuerpflichtig sind, ist die Lebensversicherung als Altersvorsorge nicht mehr attraktiv.
Verbraucherschützer kritisieren an der Lebensversicherung drei wesentliche Punkte. Die Rendite ist im Vergleich zu anderen Produkten mit durchschnittlich 4% zu gering. Außerdem wird die Intransparenz der Lebensversicherung als ein großer Mangel angesehen. Der Sparanteil aus der Lebensversicherung ist für viele Versicherte nicht klar ersichtlich und dieser Betrag entspricht in vielen Fällen nur 75% der eingezahlten Beiträge. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten liegt dieser Anteil sogar noch niedriger.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die lange Laufzeit der Lebensversicherung. Zum einen kann eigentlich kein junger Mensch sagen, ob er die nächsten 30 Jahre in der Lage sein wird, 150 EURO mtl. zu zahlen zum anderen macht die Laufzeit die Versicherung unflexibel.
Als Fazit kann man sagen, dass eine Risikolebensversicherung zur Absicherung von Krediten sinnvoll ist, der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung sollte hingegen wohl überlegt sein.
Falsche Angaben bei der Lebensversicherung
Achtung beim Abschluss einer Lebensversicherung! Die Angaben die vom Versicherer abgefragt werden müssen unbedingt wahrheitsgemäß sein. Wer z. B. als Raucher einen Nichtrauchertarif bei seiner Lebensversicherung wählt, hat keinen Anspruch auf Zahlung des Versicherers. Dies wird nicht nur von den Versicherern als arglistige Täuschung gewertete sondern auch von der Gerichtsbarkeit.
In einem aktuellen Fall forderte der Sohn von der Lebensversicherung seiner vor kurzem an Lungenkrebs verstorbenen Mutter EURO 26.000 als Leistung ein. Die Forderung wurde seitens der Versicherung abgelehnt, da die alte Dame über Jahre geraucht hatte, dies jedoch bei Vertragsabschluss im Jahre 2003 nicht angegeben hatte. Bei Vertragsabschluß wurde von der Seniorin ein Nichtrauchertarif gewählt, obwohl sie starke Raucherin war.
Der Vertrag wurde von der Versicherung wegen arglistiger Täuschung angefochten. Vor dem Landgericht Coburg wurde dem Unternehmen Recht gegeben, da die Versicherungsnehmerin bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben gemacht hatte. Ein unbewusster Fehler konnte ausgeschlossen werden, da die Versicherungsnehmerin ihrem Arzt gegenüber den Tabakkonsum eingestanden hatte und erst mit dem Rauchen aufhörte, als die Diagnose auf Lungenkrebs feststand.
Keine KommentareVerkaufen statt kündigen
Grundsätzlich ist eine Lebensversicherung eine wichtige Absicherung. Es kann dennoch Gründe geben, die bestehende Lebensversicherung aufzulösen. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn man einen größeren Geldbetrag benötigt. Für diesen Fall sollte man jedoch auf jeden Fall den Verkauf der Versicherung in Betracht ziehen, anstatt der Kündigung.
Ein Beispiel: Eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von EURO 100.000 und 20 Jahren Laufzeit ergibt bei einem Mann nach 8 Jahren einen Rückgabewert von ca. 32.000 EURO. Der Verkauf auf dem freien Markt würde ca. 34.000 EURO bringen.
Hinzu kommt noch die Tatsache, dass bei der Rückgabe der Police an die Versicherung Steuern anfallen, beim Verkauf jedoch nicht. Es gibt spezielle Firmen, die Lebensversicherungen ankaufen und z. B. an Privatpersonen weiterverkaufen, die in jungen Jahren es versäumt haben, sich ausreichend abzusichern.
Keine KommentareVorzeitige Kündigung der Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen war bisher eine extrem kostspielige Angelegenheit. Da der Versicherer bisher alle Kosten und Provisionen zu Beginn des Versicherungsvertrages bereits zu Lasten des Vertrages berechnet hat, erhielt der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung im ersten Jahr der Laufzeit keine Rückerstattung seiner eingezahlten Prämien, im zweiten Jahr maximal die Hälfte.
Seit Jahresbeginn gilt nunmehr ein neues Versicherungsgesetzt, dass auch die Abrechnung im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung neu regelt. Der Versicherer ist seit diesem Jahr verpflichtet, die Kosten auf die ersten 5 Jahre zu verteilen. Kündig der Kunde nun seine Lebensversicherung im ersten Jahr erhält er ca. 60 Prozent seiner einbezahlten Prämien ausgezahlt.
Das neue Versicherungsgesetzt gilt für alle Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden. Alle Versicherungen die davor abgeschlossen wurden unterliegen noch den alten Vorgaben.
Keine KommentareBluthochdruck muss der Versicherung gemeldet werden
Eine Risikolebensversicherung darf von dem Vertrag und somit von der Auszahlung der Versicherungssumme zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss oder später gesundheitliche Leiden und Beschwerden verschweigt. Dies bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken. Im aktuellen Fall hat sich die Versicherungsgesellschaft geweigert, der Witwe des verstorbenen Versicherungsnehmers die Summe auszuzahlen, da dieser nicht angegeben hatte, dass er unter Bluthochdruck leidet. Die Witwe reichte daraufhin eine Zahlungsklage ein, doch die Argumentation, dass der Versicherungsnehmer dem Bluthochdruck keinen Krankheitswert beigemessen habe und er an einem Hirntumor, der nicht in Zusammenhang mit dem Bluthochdruck stehe, verstorben sei, schloss sich das Gericht nicht an. Bluthochdruck ist nach Ansicht des Gerichts ein medizinisches Risiko, was auch einem Laien bekannt sein müsste. Deshalb hätte dies angegeben werden müssen. Da dies aber weder bei Vertragsabschluss noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist, ist der Vertragsrücktritt der Versicherung rechtlich absolut zulässig.
Keine KommentareLebensversicherung zunehmend unattraktiver
Zwar ist die Kapitallebensversicherung immer noch die meist genutzte Altersvorsorge der Deutschen, doch sie verliert zunehmend an Attraktivität. Flexiblere und günstigere Alternativen laufen der Lebensversicherung langsam aber sicher den Rang ab. Investmentfonds zeichnen sich beispielsweise nicht nur durch eine deutlich größere Flexibilität aus, sondern vor allem auch durch höhere Renditen, was für eine umfassende Altersvorsorge berücksichtigt werden muss. Die Kapitallebensversicherung steht vor allem für Sicherheit, doch wird oft übersehen, dass nur ca. 50% aller Versicherten überhaupt das Vertragsende erleben und so hieraus Nutzen ziehen können. Auch der frühere Steuervorteil, der aus einer Lebensversicherung hervorgegangen ist, ist seit 2004 stark geschrumpft. Finanzexperten empfehlen jedem ein individuelles Altersvorsorge-Modell zu suchen, welches präzise auf die eigenen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Hierfür ist ein genauer Vergleich von Nöten, der sich, auch wenn er zeitraubend erscheint, in jedem Fall auszahlen kann.
Keine KommentareStreit in der Union um Anrechnungen bei ALG II
Einige Unionspolitiker sprechen sich nun doch gegen weitere Kürzungen beim ALG II aus und wollten bestimmte Maßnahmen zur Altersvorsorge, die von ALG II-Empfängern getroffen wurden, nicht mehr auf das ALG II anrechnen. Der Mainzer CDU-Parteichef Baldauf nennt hierbei sowohl Lebensversicherungen, Immobilien aber auch andere Rückstellungen, die der Altersvorsorge dienen sollen. Die verschiedenen Alternativen zur Altersvorsorge müssten gleichwertig behandelt werden und nicht nur der Riester-Rente vorbehalten sein. Laut Baldauf sei dies zu finanzieren, jedoch müssten Mitnahmeeffekte sowie falsche Anreize ausgeschlossen werden. ALG II-Empfänger dürften durch weitere Beschränkungen nicht noch mehr an die Grenzen der Gesellschaft gedrängt werden, indem ihnen auch die Grundlage der Altersvorsorge, die sie unter Umständen schon vor Jahren gelegt haben, weggenommen werden.
Auch andere Unionspolitiker sprechen sich für positive Maßnahmen für Langzeitarbeitslose aus, so fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers eine Ausweitung der Freibeträge und CSU-Generalsekretär Söder bezeichnet die Gleichbehandlung von ALG I-Empfängern unabhängig von der Zeit ihrer Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung als ungerecht. Wer länger einbezahlt hat, solle auch länger davon profitieren, allerdings müsse gleichzeitig der Druck auf arbeitsunwillige Arbeitslose weiter erhöht werden.
1 KommentarKeine gute Beratung bei Lebensversicherungen
Viele Kunden werden vor Abschluss einer Lebensversicherung nicht ausreichend beraten. Zu diesem Ergebnis kommt der Ombudsmann für Versicherungen, Wolfgang Römer. In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift “Finanztest”, die von der Stiftung Warentest herausgegeben wird, wird geschrieben, “dass Versicherer und deren Vermittler nicht die Gelegenheit nutzen, die potenziellen Versicherungsnehmer über das Produkt, mögliche Varianten und deren Vor- und Nachteile aus Kundensicht zu informieren.” Dabei beruft sich die Zeitschrift auf den Bericht von Wolfgang Römer. Viele Kunden verstehen nach Römers Ansicht nicht mal in Ansätzen die Produkte, die ihnen verkauft werden. Bei den Beschwerden, die beim Ombudsmann eingehen, liegen die privaten Renten- und Lebensversicherungen mit 38 Prozent an der Spitze.
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