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Urteil: Ratenzahlungszuschläge bei Lebensversicherungen sind rechtswidrig
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg sind Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungen rechtswidrig (Az.: 312 O 334/10). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Versicherer Neue Leben geklagt, da in deren Verträgen eine Klausel verwendet wird, nach der die Kunden beim Anschluss einer Lebensversicherung die Wahl haben, die gesamte Prämie zu Jahresbeginn oder in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Für die Ratenzahlung wurde ein sogenannter Ratenzuschlag erhoben, worauf zwar in den Versicherungsbedingungen hingewiesen wird, aber es wird kein effektiver Jahreszinssatz angegeben.
Die Hamburger Richter gaben der Klage der Verbraucherschützer statt, weil die betroffenen Klauseln gegen das Preisangaberecht verstoßen. Der entgeltliche Zahlungsaufschub, der den Kunden durch die Ratenzahlung gewährt wird, stelle einen Kredit dar, deshalb müssten auch die zusätzlichen Gesamtkosten als effektiver Jahreszins ausgewiesen werden, so die Richter.
Außerdem würden die Klauseln gegen das Transparentgebot verstoßen, dass für allgemeine Vertragsbedingungen gilt und deshalb seien sie sowieso unwirksam, hieß es. Für die Verbraucher sei nämlich nicht erischtlich, wie hoch die Zuschläge für die einzelnen Ratanzahlungsmöglichkeiten sind. Für die Versicherung bedeutet das Urteil, dass sie die entsprechenden Klauseln nicht mehr weiter verwenden darf und auch für bestehende Verträge keine Ratenzuschläge mehr erheben darf. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil und erklärte, dass die betroffenen Kunden gute Aussichten hätten, bereits bezahlte Ratenzuschläge, die auf der Basis dieser Klauseln erhoben wurden, zurückzubekommen.
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Wechsel der Lebensversicherung lohnt sich nur am Anfang
Aufgrund der zunehmenden Unsicherheit der Verbraucher, die nicht wissen, ob es sich lohnt, trotz Senkung des Garantiezinses weiter Beiträge in ihre Lebensversicherung einzuzahlen, hat die Stiftung Warentest durchgerechnet, wann sich ein Wechsel des Anbieters lohnt. In Ihrer Zeitschrift “Finanztest” werden Modellrechnungen präsentiert, die deutlich machen, dass sich ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter eigentlich nur in den ersten Vertragsjahren lohnt.
Nach einer Laufzeit von zwei Jahren kann sich der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter durchaus lohnen und zwar für Männer und Frauen. Wichtig hierbei ist, die garantierten Leistungen des bestehenden Vertrages sorgfältig mit denen des neuen Angebots zu vergleichen. Die Stiftung Warentest warnt eindringlich davor, sich von einem Versicherungsvertreter zu einem neuen Vertrag drängen zu lassen.
Läuft ein Vertrag dagegen schon fünf Jahre oder länger, hat der Kunde die Abschlusskosten bereits abgezahlt und außerdem gelten für ältere Verträge häufig immer noch höhere Garantiezinsen als für Neuverträge. Deshalb lohnt ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter dann nicht mehr. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Optimierungen an dem bestehenden Vertrag vornehmen zu lassen, was sich durchaus lohnen kann. Dazu gehört z.B. eine “Dynamik” im Vertrag zu beenden oder teure Zusatzvereinbarungen zu streichen.
Keine KommentareSteuerfreiheit von Lebensversicherungen kann gerettet werden
Rein statistisch wird fast jede zweite Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt, dass eine Einmalauszahlung nach einer Laufzeit von 12 Jahren komplett steuerfrei ist. Anita Käding vom Bund der Steuerzahler erklärt, dass diese Steuerfreiheit gerettet werden kann.
Wenn nämlich während der Laufzeit einer Kapitallebensversicherung der Versicherungsnehmer wechselt, wird dies nicht als neuer Vertragsabschluss gewertet, urteilte der Bundesfinanzhof kürzlich (Az.: VIII B 48/08). Da es sich hierbei dann weiterhin um einen Altvertrag handelt, bleibt auch der Bestandsschutz erhalten.
Wer also überlegt, seine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen, sollte auch die Möglichkeit einer Übertragung in Betracht ziehen. Das bietet sich vor allem innerhalb der Familie an. Mit der Übertragung bleibt der Vertrag bestehen und der neue Versicherungsnehmer zahlt dann die Beiträge. Käding weist jedoch darauf hin, dass die Freibeträge für die Schenkungssteuer oder – bei Zahlung einer Ablösesumme – zu beachten ist, dass der Ertrag aus der Police einkommensteuerlich erfasst werden muss.
Keine KommentareVersicherungen verlangen HIV-Test von Homosexuellen
Medienberichten zufolge fordern mehrere Anbieter von Lebensversicherungen von interessierten homosexuellen Kunden einen aktuellen HIV-Test. Unter den betroffenen Versicherungen sollen auch die Cosmos und die R+V Versicherung sein. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Focus” sollen die Versicherungsunternehmen anhand der Beszugsberechtigten eine Art “Risikoauslese” vornehmen und daraus rückschließen, ob der Antragsteller homosexuell ist. Mit anderen Worten: Männliche Klienten, die einen Mann als Bezugsberechtigten im Todesfall angegeben haben, werden zum HIV-Test gebeten.
Die Versicherungen argumentieren dem Bericht zufolge, dass eine solche Auswahl notwendig sei, da “leider immer noch mehr Homosexuelle” mit HIV infiziert sind als heterosexuelle Menschen. Zu einer solchen Risikogruppe zu gehören erhöhe dementsprechend auch “das Todesfallrisiko”.
Juristin Sabine Lautenschäger von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hält eine solche Auswahl für diskriminierend. Lautenschläger zufolge sei es zwar durchaus üblich, bei Verträgen mit höheren Versicheurngssummen nach einem HIV-Test zu fragen, doch wenn der HIV-Test von den sexuellen Neigungen des Antragstellers abhängig gemacht wird, dann sei dies “rechtsmissbräuchlich”.
Keine Kommentare2012 sinkt der Garantiezins bei Lebensversicherungen auf 1,75%
Das Bundesministerium für Finanzen hat in dieser Woche angekündigt, den Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2012 von derzeit 2,25% auf 1,75% zu senken. Dieser Garantiezinssatz, der auch als “Höchstrechnungszins” bezeichnet wird, ist jener Zinssatz, den Versicherungskunden von ihrer Versicherung maximal auf den Sparanteil ihres Beitrags zugesagt bekommen.
Von der Absenkung des Garantiezinses sind keine laufenden Verträge, sondern nur Neuverträge betroffen, die ab 2012 geschlossen werden. Da der Garantiezins jedoch weiterhin veränderbar ist, ist davon auszugehen, dass er in Zukunft irgendwann wieder angehoben wird. Allerdings gilt diese Anhebung dann auch wieder nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen wurden.
Dass der Garantiezins gesenkt wird, bedeutet nicht automatisch weniger Rendite für den Anleger, denn neben der garantierten Auszahlung gibt es auch noch die Überschüsse, die ebenfalls ausgezahlt werden. Sind sie zukünftig höher, wirkt sich der niedrigere Garantiezins unterm Strich nicht aus. Allerdings sind die Überschüsse nicht sicher, sondern hängen von verschiedenen Aspekten ab. Die Stiftung Warentest empfiehlt hier dauerhaft finanzstarke Anbieter, die regelmäßig hohe Überschussbeteiligungen auszahlen wie z.B. Debeka, Asstel und Europa.
Die Versicherungsbranche selbst ist über die angekündigte Senkung im Übrigen nicht glücklich. Sie plädierte für einen Beibehalt des aktuellen Garantiezinses oder für eine moderate Anpassung auf 2,0%. Trotz der größeren Senkung sieht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth die Attraktivität von Lebensversicherungen jedoch nicht gefährdet.
Keine KommentareLebensversicherung: Mehr Transparenz mit Tücken
Der Branchenverband der Versicherungswirtschaft GDV hatte den Versicherungsunternehmen dringend geraten, die Kosten für private Renten- und Lebensversicherungen transparenter zu machen. Dieser Empfehlung folgte Marktführer Allianz recht schnell und wies schon in den im Januar abgeschlossenen Verträgen die Kosten aus und gab auch an, wie stark die Rendite dadurch sinkt, berichtet die Stiftung Warentest.
Demnach wurden sowohl die Abschluss- und Betriebskosten als auch die laufenden Kosten und bei fondsgebundenen Angeboten auch die Fondskosten berücksichtigt und zwar wie folgt: Von der gesamten Verzinsung des Kapitals (inklusive laufender Überschüsse, Schlussüberschuss und Bewertungsreserven) werden die genannten Kosten abgezogen. Im Ergebnis kann der Versicherte also direkt sehen, wie sich der Wert seines Vertrags (nach Abzug der Kosten) jährlich entwickelt und kann diesen dann leichter mit anderen Angeboten vergleichen.
Ganz so transparent wie es auf den ersten Blick scheinen mag, sind die Verträge und enthaltenen Kosten jedoch immer noch nicht, erklärt die Stiftung Warentest. Denn es gebe immer noch zwei Tücken, die sie an konkreten Beispielen erläutert. Der erste Haken besteht darin, dass die Gesamtkostenquote nicht mit der tatsächlichen Verzinsung übereinstimmt. Beispiel: Das Kapital soll mit 6% verzinst werden, die Kosten (“Gesamtkostenquote”) betragen 2% – das ergibt eine Wertentwicklung von 4%. Was die Allianz jedoch nicht sagt, ist, dass die Kosten ein Drittel der Verzinsung betragen, mit anderen Worten der Zinssatz viel niedriger ist.
Die zweite Tücke ist, dass die Wertentwicklung des Vertrags auch die Überschussbeteiligung einrechnet, obwohl diese gar nicht garantiert ist, sondern es sich hierbei nur um eine Prognose handelt. Diese sind je nach Anbieter unterschiedlich und unverbindlich. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Kosten doppelt darzustellen, nämlich einmal mit Überschussbeteiligung und einmal ohne. Nur letztere Version sei auch verbindlich, so die Experten.
Keine KommentareLebensversicherung Zinsen sinken weiter
Für das Jahr 2011 haben viele Lebensversicherer niedrigere Zinsen angekündigt. Damit müssen die Kunden der Versicherer erneut mit niedrigeren Erträgen rechnen. Doch trotz der fallenden Lebensversicherung Zinsen ist der Ausstieg aus bestehenden Verträgen nur selten sinnvoll.
Nach Angaben von Finanztest lohnt sich der Ausstieg aus bestehenden Verträgen nur in seltenen Fällen. Der Grund dafür sind unter anderem die neuen Lebensversicherungen, die kaum noch attraktiv sind. Das Bundesfinanzministerium möchte zudem den Garantiezins im Laufe des Jahres weiter senken. Die sinkenden Zinsen werden sich unterschiedlich auf die Lebensversicherungen der Kunden auswirken, da jeder Vertrag über Eigenheiten verfügt.
Zudem werden die Versicherer die Zinsen für die Lebensversicherungen unterschiedlich senken. Der Marktführer Allianz erklärte, dass die Zinsen auf 4,1 Prozent sinken werden. Bei der Debeka soll der neue Zinssatz 4,3 Prozent betragen. Nach den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage wird sich der durchschnittliche Zinssatz für Lebensversicherungen 2011 auf 4,08 Prozent belaufen.
Die neuen Lebensversicherungen gelten gegenüber vielen bestehenden Verträgen jedoch als wenig attraktiv. Oftmals werden sie nur noch als Ergänzung zur Hand genommen. Gerade bei klassischen Lebensversicherungen kann nicht mehr mit guten Renditen gerechnet werden, jedoch gehen sie mit hoher Sicherheit einher.
Keine KommentareGDV: Verzinsung nach Abzug aller Kosten anzeigen
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät allen Versicherungsunternehmen zukünftig eine transparentere Kosten- und Leistungsdarstellung anzugeben, aus der ersichtlich ist, wie sich die Kosten auf die Wertentwicklung auswirkt. Die Kosten, die mittels einer Gesamtkostenquote berechnet werden, soll nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch die Abschluss- und Vertriebskosten einbeziehen und bei fondsgebundenen Produkten auch die Fondskosten.
Durch die Angabe einer Gesamtkostenquote sollen Altersvorsorgeprodukte besser vergleichbar sein. Um dies zu erreichen, empfiehlt der GDV auch eine Leistungsdarstellung, denn nur aufgrund der Kosten ist ein Produktvergleich nicht sinnvoll. In die Leistungsdarstellung gehört unter anderen die Finanzstärke des Unternehmens, der Service und vor allem die prognostizierte Wertentwicklung nach Abzug aller Kosten.
Nach eigenen Angaben will die Münchner Allianz die Empfehlung des GDC umsetzen. Der Vorstandschef der Allianz Leben, Maximilian Zimmerer, erklärt, dass man mit einer Kennziffer anzeigen lassen will, wie sich die Kosten auf die jährliche Wertentwicklung eines Versicherungsvertrages auswirken. Damit sollen Lebensversicherungspolicen transparenter und somit auch attraktiver gemacht werden.
Keine KommentareAXA belohnt gesunde Lebensweise
Die drei Lebensversicherer der AXA (AXA Lebensversicherung, DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung und Deutsche Ärzteversicherung) bieten ab sofort eine optimierte Risikoleben-Police an, bei der unter anderem eine gesunde Lebensweise belohnt werden soll. Der neue Tarif soll auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden können.
Laut AXA bestimmt sich der Beitrag des “Nichtrauchertarif Premium” nicht nur durch das Alter und Geschlecht des Versicherten, sondern auch durch seine Lebensweise. Dabei spielen der Beruf, der sogenannte Body-Mass-Index (BMI) und das Rauchverhalten des Versicherten eine Rolle. Nichtraucher müssen beispielsweise niedrigere Beiträge zahlen als Raucher und auch für ehemalige Raucher gibt es günstigere Beiträge als für Raucher. Weitere Vergünstigungen gibt es für Personen, die einen ungefährlichen Beruf ausüben und deren BMI zwischen 18,5 und 30 liegt.
Darüber hinaus ist eine Erhöhung des Hinterbliebenenschutzes bei geänderten Lebensumständen ohne neue Gesundheitsprüfung möglich. Dies ist z.B. bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes, dem Erwerb einer Immobilie oder aber die Anpassung einer Kreditsicherung an die aktuelle Tilgung der Fall.
Keine KommentareRegierung will Garantiezins für Lebensversicherungen senken
Medienberichten zufolge, die sich auf einen Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums berufen, will das Ministerium offenbar zum ersten Mal seit 2007 den Garantiezins für Lebensversicherungen senken.
Aktuell liegt der Garantiezins für Lebensversicherungen bei 2,25%, die Überlegung ist, ihn Mitte nächsten Jahren auf 1,75% zu senken. Eine offizielle Bestätigung dieser Pläne aus dem Finanzministerium gibt es bislang nicht. Laut einem Ministeriumssprecher wird jedoch zusammen mit anderen Ministerien eine Änderung der betreffenden Verordnung überprüft. Bis zum 14. Januar 2011 sollen Verbraucherschutzverbände und die Versicherungswirtschaft hierzu Stellung beziehen.
Die Versicherer sind über die vermeintlichen Pläne empört und befürchten, dasss die Lebensversicherung, die immer noch als Verkaufsschlager gilt, dann für viele Kunden zu unattraktiv wird. Auch die Stiftung Warentest glaubt, dass Lebensversicherungen dann für viele Kunden nicht mehr so interessant sind, gerade weil viele Versicherer in den letzten Monaten schon die Überschussbeteiligung gesenkt hatten. Der Branchenverband GDV erklärt, dass es im kommenden Jahr keinen Anlass gebe, den sogenannten Höchstrechnungszins zu ändern.
Dem Bund der Versicherten (BDV) zufolge würde eine Senkung des Garantiezinses nur Neuverträge betreffen, die nach dem Zeitpunkt der Umstellung abgeschlossen werden. Für alle bestehenden Verträge gilt auch weiterhin der Garantiezins, der bei Vertragsabschluss vereinbart war.
Keine KommentareAuch Continentale und R+V senken Überschussbeteiligung
Nachdem der Marktführer Allianz Leben die Überschussbeteiligung für das kommende Jahr von 4,3% auf 4,1% gesenkt hat, ziehen andere Versicherungen wie erwartet nach.
So hat die Continentale Lebensversicherung ihre Überschussbeteiligung von derzeit 4,6% auf 4,3% gesenkt. Laut dem Versicherer war dieser Schritt im Sinne einer sicherheitsbetonten und vorausschauenden Kapitalanlagepolitik nötig, da das Zinstief an den Kapitalmärkten verlange, die eigenen Zinssätze entsprechend anzupassen. Auch die Versicherten der R+V Lebensversicherung müssen 2011 mit einer niedrigeren Überschussbeteiligung rechnen, sie wurde auf 4,1% festgelegt.
Die Überschussbeteiligung wird bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen gezahlt, bei denen ein Garantiezins vereinbart wurde. Je nachdem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, variiert dieser Garantiezins zwischen 2,25% und 4%. Experten gehen davon aus, dass der Garantiezinssatz 2012 auf 1,75% abgesenkt wird.
Keine KommentareAllianz senkt Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen
Am Mittwoch hat Marktführer Allianz Leben die Überschussbeteiligung seiner Lebensversicherungen für 2011 von aktuell 4,3% auf 4,1% gesenkt. 2009 lag die laufende Verzinsung noch bei 4,5%, Experten erwarten, dass die Verzinsung von Lebens- und privaten Rentenversicherungen im Branchendurchschnitt auf ein neues Tief fallen wird. So geht die Ratingagentur Assekurata davon aus, dass die laufende Verzinsung im kommenden Jahr im Durchschnitt nur noch 4,0-4,1% betragen wird.
Als Grund für die Senkung der Überschussbeteiligung werden die niedrigen Zinsen für Staatsanleihen angegeben, die sich derzeit auf einem historischen Tiefstand befinden. Zu Jahresbeginn gab es für 10-jährige Bundesanleihen noch 3,4% Zinsen, im Herbst nur noch 2,5%. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth begrüßt die Entscheidung von Allianz Leben und erklärt, dass die Überschussbeteiligung von 4,1% angesichts des niedrigen Zinsniveaus noch immer als “hoch attraktiv” einzuschätzen ist.
Die genossenschaftliche R+V Leben, Nummer 2 der Branche, hatte die laufende Verzinsung auf den Sparanteil ihrer Lebensversicherungen schon letzte Woche um 0,2% gesenkt und liegt damit nun ebenfalls bei 4,1%,
Keine KommentareLebensversicherung: Nach Kündigung Geld zurück
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Kunden, die eine Lebensversicherung gekündigt haben, möglicherweise Geld zurückfordern können. Das Landgericht Stuttgart hat die Klauseln der Allianz Lebensversicherung, die Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug betreffen, als intransparent bewertet (Az.: 20 O 87/10). Betroffen sind Verträge aus dem Zeitraum Herbst 2001 bis Ende 2007. Demnach muss die Allianz ihren Kunden die Stornokosten erstatten und mehr von dem angesparten Geld auszahlen. Nach Angaben der Stiftung Warentest kann es sich hierbei je nach Fall um bis zu einigen Tausend Euro handeln.
Ähnliche Entscheidungen hatte auch schon das Oberlandesgericht Hamburg zu Verträgen der Versicherungsunternehmen Deutscher Ring, Ergo, Generali und Iduna getroffen. Der Bundesgerichtshof wird sich mit diesen Fällen voraussichtlich Mitte nächsten Jahres beschäftigen, Experten vermuten, dass die Versicherer bis zu dessen Urteil nichts zahlen werden.
Aallerdings tritt am Jahresende die Verjährungsfrist von Rückkauf oder Beitragsfreistellung von den Verträgen, die 2005-2007 gekündigt wurden, in Kraft, deshalb sollten die Betroffenen zügig ihre Ansprüche anmelden. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet hierfür Musterbriefe an.
Keine KommentareStiftung Warentest warnt vor Netto-Versicherungen
Die Stiftung Warentest warnt vor Lebensversicherungen, bei denen der Vertreter für Abschluss- und Vertriebskosten eine separate Rechnung vorlegt. Üblich ist, dass Abschluss- und Vertriebskosten in den Versicherungsbeitrag einfließen, bei manchen Policen werden diese Kosten jedoch nicht nur separat aufgelistet, sondern über zwei Verträge abgeschlossen. Dies ist z.B. bei den Policen von PrismaLife und Atlanticlux der Fall.
Für den Kunden bedeutet dies, dass er die Abschluss- und Vertriebskosten in jedem Fall zahlen muss, auch dann, wenn er den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt. Laut Gesetz darf eine Kündigung jedoch keine weiteren Kosten mehr nach sich ziehen. Deshalb entschied das Landgericht Rostock auch zugunsten eines Kunden, der Honorar in Höhe von 8500 Euro zahlen sollte, obwohl er schon nach drei Monaten den Versicherungsvertrag gekündigt hatte (Az.: 10 O 137/10). Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Unabhängig davon sind die Kosten solcher Nettopolicen oft deutlich überhöht, warnt Versicherungsexperte Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Keine KommentareRisikolebensversicherung Test von Stiftung Warentest
Jeder, der seine Angehörigen im Falle des eigenen Todes absichern möchte, benötigt eine Risikolebensversicherung. Die Stiftung Warentest hat Angebote von insgesamt 46 Unternehmen genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es viele günstige Angebote gibt. Die Unterschiede, die zwischen günstigen und teuren Policen bestehen, erreichen jedoch schnell einige hundert Euro.
Die finanzielle Absicherung der Familie kostet vor allem dann sehr wenig, wenn der Versicherte jung und gesund ist, kein Hobby hat, das mit erheblichen Risiken verbunden ist und nicht raucht. Entscheidend bei der Auswahl der richtigen Risikolebensversicherung ist nach Angaben der Stiftung Warentest der Preis. Der Preis wird unter anderem durch die Laufzeit des Vertrages bestimmt. Frauen können die eigene Familie in der Regel günstiger absichern als Männer. Ursache dafür ist die höhere Lebenserwartung von Frauen.
Für die Preisunterschiede bei den Risikolebensversicherungen sind ebenso die Sterbestatistiken verantwortlich, die bei Tarifen für Raucher und Nichtraucher zur Hand genommen werden. Bei vielen Gesellschaften ist die Absicherung der Angehörigen für Raucher kostenintensiver. Verbraucher sollten darauf achten, dass es sich bei der Risikolebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz handelt und sie nicht als Ersatz für einen Sparvertrag in Anspruch genommen werden kann.
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