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Beiträge in der Kategorie 'Lebensversicherung'

Clerical Medical zieht Revision zurück

Mit großer Spannung wurde das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof (BGH) zu versprochenen Auszahlungen von Lebensversicherungen erwartet, doch dazu wird es jetzt nicht mehr kommen. Das verklagte britische Versicherungsunternehmen Clerical Medical hat eine Entscheidung des BGH verhindert, indem es seine Revision zurückgezogen und zugesagt hat, der Klägerin eine Entschädigung zu zahlen. So kann der BGH kein Urteil fällen.

In dem Verfahren ging es um eine Anlegerin, die im Jahr 2002 gegen den Einmalbeitrag von 247.000 Euro eine Lebensversicherung abgeschlossen und dafür ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro aufgenommen hatte. Das Darlehen war mit 6,5% verzinst. Sowohl der Abschluss der Lebensversicherung als auch der des Kredits wurden von demselben Verkäufer arrangiert. Dieser hatte der Anlegerin versprochen, dass die Police eine jährliche Wertentwicklung von 8,5% hat. Tatsächlich erhielt die Frau aber in den ersten beiden Jahren nur eine Rendite von 3% bzw. 1,5%, woraufhin sie aus dem Vertrag ausstieg und Schadenersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten Summe (254.500 Euro) verlangte. Das Landgericht Chemnitz sprach ihr diesen Schadenersatz auch zu, doch Clerical Medical legte Revision ein.

Jetzt entschied sich das Unternehmen um und sagte der Klägerin die volle Summe zu. Carsten Hennicke von Clerical Medical erklärte, dass außer Frage stehe, dass der Vermittler damals falsch gehandelt habe, als er der Klägerin versichert habe, dass sie keine Verluste zu erwarten habe, sondern dass sie schlimmstenfalls keinen Ertrag erzielen könne.

In Deutschland sind nach Angaben der “Financial Times Deutschland” gegen Clerical Medical hunderte Klagen anhängig, alleine 40 weitere Verfahren vor dem BGH. Dabei geht es immer um die mangelnde Aufklärung über die Risiken und die allgemeine Intransparenz der Vertragsbedingungen. Das Urteil des BGH hätte für die gesamte Branche richtungsweisend sein können. Mit seiner Entscheidung hätte sichergestellt werden können, ob eine Versicherung für falsche Versprechen, die ein Vermittler macht, haften muss oder nicht – für die Branche hätte dies hohe Belastungen zur Folge haben können.


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Rendite von Lebensversicherungen auf Rekordtief

Wie die Rating-Agentur Assekurata mitteilte, sinkt die laufende Verzinsung von Lebens- und Rentenversicherungen in diesem Jahr auf ein Rekordtief. Die Agentur befragte 67 Lebensversicherer und erhielt von 50 Versicherern die Bestätigung, dass diese ihre Überschussbeteiligung im aktuellen Jahr senken werden. Noch liegt die Gesamtverzinsung für Kapitallebensversicherungen bei durchschnittlich 4,93%, nach der Anpassung bei nur noch 4,73%. Bei der privaten Rentenversicherung sinkt sie von 4,78% auf 4,66% und bei der Riester-Rente von 4,56% auf 4,49%. Im Durchschnitt sinkt die Überschussbeteiligung von 4,09% auf 3,94%. Die Versicherer begründen die Senkung mit der immer geringeren Auswahl an sicheren Staatsanleihen und niedrigeren Zinsen.

Angesichts einer solchen Entwicklung überrascht es nicht, dass die Deutschen immer weniger dazu bereit sind, für ihren Ruhestand privat vorzusorgen. Wie aus einer aktuellen Allensbach-Untersuchung hervorgeht, die im Auftrag des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt wurde, war 2011 nur jeder vierte Deutsche zu größeren Sparanstrengungen bereit. Allensbach-Chefin Renate Köcher glaubt zu wissen, woran das liegt. Ihrer Meinung nach sind die Deutschen in Sachen Altersvorsorge unsicher, halten sie für “unkalkulierbar” und würden deshalb das Geld lieber für Konsumgüter ausgeben anstatt für die private Altersvorsorge.

Die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge der Deutschen ist immer noch die Immobilie. Stark gelitten hat dagegen das Image der Riester-Rente: Waren 2008 noch 38% der Befragten davon überzeugt, dass die Riester-Rente eine lohnende Form der Altersvorsorge ist, waren es 2011 nur noch 22%. Experten sehen die Gründe hierfür in den niedrigen Renditen, hohen Provisionen und der Rückforderung staatlicher Zulagen.

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Lebensversicherer senken laufende Verzinsung

Auch die Versicherungsunternehmen bekommen die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten zu spüren – und reagieren. Die Allianz senkt die Verzinsung der laufenden Überschussbeteiligung ihrer Lebensversicherungen für 2012 um 0,1% auf 4%. Zum Vergleich: Zur Jahrtausendwende boten zahlreiche Anbieter eine Verzinsung von über 7% – doch diese Werte werden so bald nicht mehr wiederkommen, erklärt ein Sprecher der Allianz.

In diesem Jahr lag die durchschnittliche Verzinsung in der Branche bei 4,1%, doch im kommenden Jahr könnte die Verzinsung bei vielen Anbietern unter die magische 4%-Marke rutschen. Seit Ende der 90er Jahre galt dieser Wert als garantierte Mindestrendite, d.h. die Versicherungen müssen diesen Zinssatz bis zum Ende der Vertragslaufzeit auszahlen. Inzwischen kündigte die Alte Leipziger bereits an, die laufende Überschussbeteiligung für 2012 auf 3,85% zu senken. AXA will die laufende Verzinsung von 4% auf 3,8% senken. Auch die Europa senkt ihre Verzinsung, liegt aber mit 4,35% immer noch weit oben hinter dem Spitzenplatz, den die Interrisk mit einer Verzinsung von 4,4% hält, die auch im kommenden Jahr beibehalten werden soll. In den nächsten Tagen werden auch andere Unternehmen die Zahlen für 2012 veröffentlichen.

Auch wenn die Lebensversicherung damit für viele Verbraucher weniger attraktiv werden könnte, ist die Versicherungsbranche selbst noch immer von dem Produkt überzeugt. Eine Sprecherin des Branchenverbands GDV weist darauf hin, dass es kaum ein anderes Vorsorgeprodukt gibt, bei dem eine Verzinsung von rund 4% und eine derartige Sicherheit geboten wird. Zum Vergleich: Das Zinsniveau zehnjähriger Bundesanleihen ist alleine in diesem Jahr von 2,9% auf 1,8% gefallen und es gibt keine Aussicht auf einen umgekehrten Trend.

Verbraucherschützer sehen die Lebensversicherung dagegen kritischer, da nur das Sparguthaben verzinst wird und zwar nachdem alle Kosten abgezogen wurden. Berücksichtigt man dies, liegt die Rendite so schon unter 4%. Verbraucher sollten jedoch auf keinen Fall zu einem Versicherer mit höherer Überschussbeteiligung wechseln, da sich dies wegen der hohen Abschlusskosten nicht rechnet.

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Urteil: Angabe des Jahreszinses bei Ratenzahlung keine Pflicht

Kunden, die ihre Prämien für die Lebensversicherung in Raten bezahlen, müssen hierfür häufig einen Zuschlag zahlen. Nach einem aktuellen Urteil aus Hamburg muss eine Lebensversicherung den effektiven Jahreszins für diesen Zuschlag jedoch nicht gesondert angeben (Az.: 9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11). Das Hanseatische Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich hierbei um keinen Kredit handele.

In den drei verhandelten Fällen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Versicherungsunternehmen verklagt. Die Versicherung hatte den Kunden jeweils die Wahl eingeräumt, die Prämie für ihre Lebensversicherung entweder komplett zu Beginn des Jahres zu bezahlen oder aber in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu bezahlen. Bei einer Ratenzahlung wurde allerdings ein Zuschlag fällig. Darin sah die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen die für Kreditverträge gültige Preisangabenverordnung und gegen das Verbraucherkreditrecht.

Die Hamburger Richter folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klagen ab. Begründung: Es handele sich hierbei nicht um einen Kredit, sondern um die Ratenzahlung für eine Lebensversicherung und der von der Versicherung erhobene Zuschlag für die Ratenzahlung sei durch den höheren Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. Deshalb sei die Angabe des Effektivzinses nicht verpflichtend, so das Gericht. Allerdings ließen die Richter wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

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Vertrauen in Lebensversicherung sinkt

Wie die Stiftung Warentest berichtet, haben zwei Klassiker der Altersvorsorge in diesem Jahr stark an Vertrauen bei den Anlegern eingebüßt, nämlich die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung. Das ist das Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes von der icon Wirtschafts- und Finanzmarktforschung durchgeführt wurde.

War die Kapitallebensversicherung im letzten Jahr noch für 46% der Deutschen die erste Wahl für die Altersvorsorge, sind es demnach in diesem Jahr nur noch 28%, die diese bevorzugen. 2010 lag die private Rentenversicherung bei 38% der Deutschen in Sachen Altersvorsorge weit vorne, aber inzwischen ist sie nur noch für 25% die erste Wahl beim Vermögensaufbau.

Der Spitzenplatz wird 2011 von der selbstgenutzten Immobilie eingenommen – ganze 44% der Deutschen sind der Meinung, dass die eigene Immobilie (Haus/Wohnung), in der man selbst wohnt, ein guter Bestandteil der Vermögensbildung ist. Deutlich zugenommen hat auch die Beliebtheit der betrieblichen Altersvorsorge, ihre Zustimmung ist von 12% im letzten Jahr auf aktuell 27% gestiegen.

Dass die Lebens- und Rentenversicherung an Zustimmung verliert, könnte auch an den immer niedrigeren Garantiezinsen liegen, die von den Anbietern gewährt werden. Ab dem 1. Januar sinkt der Garantiezins für die klassischen privaten Renten- und Lebensversicherungen nämlich von 2,25% auf 1,75%. Berechnen die Versicherungen höhere Kosten, dann kann – bezogen auf den vollen Beitrag – sogar nur noch ein Garantiezins von 1,5% übrigbleiben.

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Studie: Kündigung von Lebensversicherungen kostet Milliarden

Im Auftrag der Verbraucherzentrale Hamburg hat die Universität Bamberg eine Studie durchgeführt, die untersuchen soll, wie hoch der Verlust durch vorzeitige Kündigungen von privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen ist. Auf der Basis von 1115 Personen, die sich wegen ihrer gekündigter Verträge an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt haben, wurden die Verluste berechnet. Dabei wurden auch die Zahlen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft berücksichtigt.

Es zeigte sich, dass der sogenannte Rückkaufswert oft deutlich niedriger war als die Einzahlungen. Die Hochrechnung ergab, dass in den Jahren 2001 bis 2010 eine Stornoquote von 6% vorlag und dass diese mit einem Verlust von 160 Milliarden Euro einherging. Das entspricht einem jährlichen Verlust von 16 Milliarden Euro.

Die Verbraucherzentrale hat die Erfahrung gemacht, dass eine vorzeitige Kündigung eines Anlagevertrags, der eigentlich auf Jahrzehnte ausgerichtet ist, keineswegs die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel ist. Die Gründe für die Kündigung sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Existenzgründung, falsche Beratung, Immobilienerwerb, Krankheit, Scheidung oder schlicht die Erkenntnis, dass der unterschriebene Vertrag nicht gut war.

Für Gerd Billen, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ist dieses Ergebnis ein Zeichen für “dramatische Missstände am Finanzmarkt und deren milliardenschwere Folgen”. Er fordert eine staatliche Finanzaufsicht mit dem Bestreben, den Verbraucher zu schützen sowie eine systematische Marktbeobachtung durch einen Finanzmarktwächter. So könnten “falsche Anreize, unfaire Vertriebsmethoden und schädliche Produkte unterbunden werden”, erklärt Billen.

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Ansprüche auf Nachzahlung bei Allianz Lebensversicherung melden!

Erst im nächsten Jahr wird das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über die Klauseln in den Verträgen der Allianz Lebensversicherung zum Rückkaufwert und einbehaltener Stornokosten entscheiden. Die betroffenen ehemaligen Kunden der Allianz, die sich eine Nachzahlung versprechen, müssen also noch warten. Allerdings sollten sie ihre Ansprüche schon jetzt melden. Darauf weist die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Hamburg, die bereits ein entsprechendes Urteil erstritten hat, hin. Laut Verbraucherzentrale Hamburg beträgt die Nachzahlung für die betroffenen Kunden durchschnittlich 500 Euro. Der Allianz zufolge liegen die durchschnittlichen Erstattungsbeträge allerdings deutlich niedriger.

Betroffen können alle Kunden sein, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 bei der Allianz eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt haben. Liegt die Kündigung länger als 2009 zurück, müssen sie ihre Ansprüche melden, damit diese nicht am 31. Dezember 2011 verjähren.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass die Allianz schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten muss. Ein einfacher Brief an die Versicherung ist nicht ausreichend. Verzichtet die Allianz nicht auf die Einrede der Verjährung, können die Kunden eine Klage oder einen Mahnbescheid einreichen oder sich an den zuständigen Ombudsmann wenden.

Kunden, die ihren Vertrag nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt haben, müssen nicht aktiv werden. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, erhalten sie automatisch eine Erstattung.

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Risikolebensversicherung Vergleich im Internet ist lohnenswert

Die Risiken, die man heute mit einer Risikolebensversicherung absichern kann, scheinen fast unerschöpflich zu sein. Durch die große Auswahl an Tarifen, die mit unterschiedlichen Konditionen einhergehen, ist vor dem Vertragsabschluss ein Vergleich für den Verbraucher empfehlenswert.

Durch einen Risikolebensversicherung Vergleich können sich Verbraucher vor dem Vertragsabschluss einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote verschaffen. Unterschiede, die zwischen den Tarifen und den Leistungen der Versicherer bestehen, werden so schnell offensichtlich und können bei der eigenen Entscheidung für eine Versicherung berücksichtigt werden.

Mit einem Vergleich können sich Verbraucher auf einfache Art und Weise darüber informieren, welche Möglichkeiten ihnen bei der Risikolebensversicherung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hilft der Vergleich dabei abzuschätzen, ob man sich als Verbraucher einen bestimmten Tarif leisten kann. Doch nicht nur vor dem eigentlichen Vertragsabschluss sollten die einzelnen Angebote miteinander verglichen werden.

Ein Vergleich lohnt sich auch  bei bestehenden Verträgen, denn die Versicherer passen ihre Tarife ständig an aktuelle Entwicklungen an. Durch eine regelmäßige Gegenüberstellung der Angebote können sich Verbraucher langfristig bei der Risikolebensversicherung Vorteile sichern. Bei dem Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte zudem immer auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden.

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Große Preisunterschiede bei Risikolebensversicherungen

Mit einer Risikolebensversicherung kann man die Existenz der Hinterbliebenen im Todesfall absichern. Ab dem ersten Beitrag gilt der volle Versicherungsschutz und im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme umgehend ausgezahlt, sie ist steuerfrei. Das Frankfurter Verbrauchermagazin Öko-Test hat sich den aktuellen Markt genauer angesehen und insgesamt 52 Tarife für acht Modellfälle unter die Lupe genommen. Somit wurden 416 Tarife analysiert.

Das Ergebnis: Die Preisunterschiede zwischen den Tarifen sind enorm. Ein Beispiel: Für einen 30-jährigen Nichtraucher, der eine Versicherungssumme von 250.000 Euro vereinbaren möchte, verlangt die Ergo Direkt knapp 139 Euro pro Jahr. Für den gleichen Kunden kostet die gleiche Versicherung bei der LV 1871 dagegen schon 578 Euro pro Jahr. Allerdings gibt es auch bei der Ergo Direkt und vielen anderen Anbietern, deren Beitrag zunächst sehr niedrig ist, einen Haken: Der Zahlbeitrag kann nämlich im Laufe der Zeit deutlich ansteigen, im ungünstigsten Fall um bis zu 170%. Das müssen Kunden bei dem Vertragsabschluss einkalkulieren. Es gibt jedoch auch Anbieter, die auch mit der Preissteigerung noch günstig sind (z.B. Ergo Direkt) oder die Zurich Life, bei der es keine Preissteigerung gibt.

Insgesamt konnten 147 Tarife mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen, nur 14 Tarife erhielten wegen ihrer immens hohen Kosten nur die Note ausreichend. Generell kann man sagen, dass Serviceversicherer teuer und Direktanbieter günstig sind. Direktanbieter sparen Kosten ein, indem sie auf die persönliche Beratung verzichten und den Vertragsabschluss online oder per Telefon anbieten. Bei einem einfachen Produkt wie einer Risikolebensversicherung ist dies völlig in Ordnung, meint auch Öko-Test.

Öko-Test rät Verbrauchern, sich bei der Wahl der Versicherungssumme immer am monatlichen Bedarf der Familie zu orientieren, um gut abgesichert zu sein. Von einer doppelten Leistung bei Unfalltod oder von Kombinationsprodukten, die Todesfallschutz und Altersvorsorge vereinen, raten die Experten dagegen ab.

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Urteil zur Lebensversicherung bei Geschiedenen

Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hin, nach dem Geschiedene bei ihrem Tod den Expartner und nicht den neuen Partner versorgen, wenn sie nach der Scheidung nicht den Bezugsberechtigten der Lebensversicherung ändern (AZ.: 10 U 973/10).

Im konkrete Fall ging es um eine Witwe, die gegen einen Lebensversicherer geklagt hatte, weil dieser die Versicherungssumme des verstorbenen Mannes nicht an sie, sondern an dessen Ex-Ehefrau auszahlen wollte. Die Witwe bezeichnete die Annahme als “lebensfremd”, dass ihr Mann die Versicherungsleistung der Ex-Frau und nicht der aktuellen Frau zukommen lassen wollte. Als neue Ehefrau habe sie selbst Anspruch auf die Versicherungssumme.

Dieser Argumentation folgte das OLG Koblenz jedoch nicht. Wer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Begünstigter eingetragen war, der bleibt auch der Begünstigte, solange der Begünstigte im Laufe der Zeit nicht explizit geändert wird. In dem konkreten Fall bleibt also die erste Ehefrau des verstorbenen Mannes die Begünstigte, weil der Verstorbene die Bezugsberechtigte im Vertrag nicht hat ändern lassen, obwohl er dies jederzeit kostenfrei hätte tun können. Ob der Mann danach wieder geheiratet hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle, so das Gericht.

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Absicherung mit der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine der bekanntesten Formen der Hinterbliebenenvorsorge. Sie dient im Todesfall der finanziellen Absicherung der Familienangehörigen. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um eine reine Absicherung für den Todesfall.

Aufgrund ihrer Struktur gehört sie heute zu den günstigsten Möglichkeiten, die bei der Hinterbliebenenvorsorge bestehen. Die Risikolebensversicherung kann bereits für 20 Euro monatlich mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgeschlossen werden. Bei der Auswahl und Gestaltung des Tarifs sollte die Versicherungssumme das drei- bis fünffache des Jahreseinkommens des Hauptverdieners umfassen.

Die Absicherung im Ernstfall ist mit der Risikolebensversicherung umso besser, desto höher die gewählte Versicherungssumme ist. Über Vergleiche und Testberichte kann man im Internet problemlos eine günstige Risikolebensversicherung finden und abschließen. Durch die Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme im Leistungsfall entweder als volle Sofortleistung oder in Form einer Rente gezahlt. Letzteres geht mit einer garantierten Laufzeit einher.

Bei dieser Hinterbliebenenvorsorge werden alle Beiträge für die Risikodeckung eingesetzt. Dadurch ist die Risikolebensversicherung günstiger als eine Kapitallebensversicherung. Für Ehepartner besteht die Möglichkeit diese Versicherung auf zwei verbundene Leben abzuschließen. In diesem Fall wird die Versicherungsleistung bei Tod des Erstversterbenden gezahlt. Diese Variante ist deutlich günstiger als zwei Einzelverträge.

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Experten warnen vor Ratenzahlung beim Verkauf von Lebensversicherungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt davor, Kapitallebensversicherungen mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu verkaufen. Verbraucher, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, sollen unbedingt auf die Konditionen des Kaufvertrages achten und darauf bestehen, dass der Rückkaufwert in einer Einmalzahlung bezahlt wird, raten die Experten. Hintergrund: Sollte der Aufkäufer im Laufe der Zeit Insolvenz anmelden müssen, muss der Verkäufer mit Verlusten rechnen, da selbst bei einem Insolvenzverfahren nicht mit hohen Rückzahlungsquoten gerechnet werden kann.

Wer bereits eine Ratenzahlung vereinbart hat, sollte den Aufkäufer unbedingt anmahnen, wenn die vereinbarten Raten ausbleiben. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann der Betroffene den Aufkäufer am Ende auch auf Zahlung verklagen. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Vollstreckung ist allerdings ungewiss. Die Verbraucherzentrale nennt weitere Möglichkeiten: Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug oder wegen Insolvenzverschleppung zu stellen.

Der Warnung vor dubiosen Anbietern auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen schließt sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. In den letzten Jahren sei der Markt stark geschrumpft, weil sich viele seriöse Aufkäufer zurückgezogen hätten, heißt es bei der GDV. Heute finde man kaum noch Anbieter, die nach dem ursprünglichen Konzept, nämlich der Auszahlung einer Gesamtsumme, die deutlich über dem Rückkaufswert liegt, handeln. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, lag der Wert der gehandelten Policen 2007 noch bei rund 1,4 Milliarden Euro, 2010 dagegn nur noch bei 160 Millionen Euro.

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Allianz-Kunden hoffen nach Urteil auf Nachzahlung

Im Prozess über intransparente Vertragsklauseln hinsichtlich Beitragsrückgewähr, Stornoabzug und Beitragsfreistellung hat die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Lebensversicherung einen Sieg errungen. Die betroffenen Klauseln wurden von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart als unzulässig erklärt (Az.: 2 U 138/10). Konkret ging es um die Policen, die vom Juli 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass nun die gesetzlichen Regelungen gelten und dass somit Millionen Allianz-Kunden einen Anspruch auf Nachzahlung haben. Sie schätzt, dass jeder Kunde im Durchschnitt auf eine Nachzahlung 500 Euro hoffen darf. Das gilt sowohl für Kunden, die ihren Vertrag inzwischen gekündigt haben als auch für Kunden, deren Vertrag noch immer beitragsfrei weiterläuft. Für die Allianz würde dies Nachzahlungen von 1-2 Milliarden Euro bedeuten, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Die Allianz hält diese Zahlen jedoch für unrealistisch. Eine Sprecherin erklärte, dass das Unternehmen weiterhin davon ausgehe, dass die “Klauseln den Transparenz-Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) genügen”. Man habe die Klauseln schon 2001 an die Vorgaben des BGH angepasst. Offenbar will die Allianz also ein Urteil beim BGH erzielen. Da das OLG Stuttgart jedoch gar keine Revision vor der nächsten Instanz zugelassen hat, will die Allianz zunächst Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision einlegen. Ist diese erfolgreich, müssten die Kunden allerdings noch lange auf eine Nachzahlung warten.

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Eigenheimfinanzierung über Lebensversicherungen: Verbraucherschützer raten ab

Eine weit verbreitete Form der Immobilienfinanzierung, wenn auch nicht die klassische, ist die Lebensversicherung. Sie wird in der Regel mit einem Hypothekendarlehen konbiniert und bietet einige Vorteile. Doch Verbraucherschützer warnen jetzt: Die Immobilienfinanzierung über eine Kapitallebensversicherung habe viele Tücken.

Laut einem aktuellen Bericht von Welt Online liegen die Vorteile einer Finanzierung über die Lebensversicherung vor allem darin, dass das Darlehen grundsätzlich tilgungsfrei ist. Das heißt, der Kunde zahlt lediglich die Zinsen und während der Laufzeit verringert sich die Schuld nicht. Anstatt den Kredit zu tilgen, sparen Kunden die Kapitallebensversicherung an, aus deren Ablaufleistung dann der Baukredit bei Vertragsende in einer Summe zurückbezahlt wird. Versicherer werben dem Bericht zufolge unter anderem damit, dass sich Kunden die laufende Bartilgung für die Finanzierung sparen und sich und ihre Familien parallel dazu absichern würden.

Verbraucherschützer machen laut Welt Online aber auf die Tücken dieser Finanzierungsform aufmerksam. So zitiert das Portal die Verbraucherzentrale Saarland mit folgenden Worten: “Wegen der Finanzierungsschwäche vieler Versicherer ist dieses Finanzierungsmodell riskant geworden.” Als Grund wird angegeben, dass die wichtigen Überschüsse von Jahr zu Jahr dünner ausfielen und die bei Vertragsabschluss versprochenen, aber nicht mehr zu realisierenden Renditen eine teure Nachfinanzierung zur Folge haben können.

Hinzu komme zudem ein sinkender Garantiezins: Während die aktuell garantierte Minimalverzinsung bei 2,25 Prozent liegt, wird sie ab 2012 nochmals um einen halben Prozentpunkt herabgesenkt, so Welt Online. Dann dürfen die Versicherer den Angaben zufolge ihren Lebensversicherungskunden nur noch 1,75 Prozent zinsen garantieren. Allerdings beziehe sich diese Garantieverzinsung lediglich auf Neuverträge. Wer noch 2011 einen Vertrag über eine Lebensversicherung abschließt, erhalte die 2,25 Prozent Zinsen für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.

Auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen weisen Experten dem Bericht zufolge auf die Nachteile einer Immobilienfinanzierung über Lebensversicherungen hin. Verbraucherschützerin Andrea Hoffmann sagte gegenüber Welt Online, dass viele Verbraucher nicht wüssten, dass eine derartige Finanzierungsvariante grundsätzlich teurer sei als eine klassische Finanzierung über ein Hypothekendarlehen. Der Grund: Da bei den Kombi-Finanzierungen die Summe erst am Ende auf einen Schlag getilgt werde, fielen die Zinsen auf das komplette Darlehen an. Daher seien sie entsprechend höher.

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BdV: Renditen von Lebensversicherungen werden sinken

Der Bund der Versicherten (BdV) warnt die Verbraucher vor zunehmend niedrigeren Renditen bei Lebensversicherungen. BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik erklärte in der “Bild”-Zeitung, dass viele Versicherte damit rechnen müssten, dass die Auszahlungen ihrer Kapitallebensversicherungen erheblich geringer ausfallen könnten, als bislang angenommen.

Rudnik berichtet von Fällen, in denen Versicherte letztlich 80.000 Euro weniger erhalten haben als anfangs prognostiziert. Solche dramatisch gesunkenen Überschussbeteiligungen treffen besonders hart Versicherte, die mit ihrer Kapitallebensversicherung eine Immobilie finanzieren wollten. Rudnik reagiert mit seiner Warnung auf die aktuellen Stand-Mitteilungen der Lebensversicherer. In diesen Mitteilungen informieren die Unternehmen ihre Kunden über die Auszahlungssummen, die zu am Ende der Laufzeit erwartet. Nicht nur wegen der sinkenden Zinsen, auch weden des deutlich niedrigeren Garantiezinses verringern sich die Überschüsse am Schluss und damit auch die Auszahlungssumme.

Für Branchen-Experte Manfred Poweleit vom map-Report kann sich diese Entwicklung dramatisch auf die Situation der künftigen Rentner auswirken, deren gesetzliche Renten sinken und nun auch noch weniger von ihren Lebensversicherungen haben.

Der Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Hasso Suliak, wies die Kritik an den Lebensversicherungen jedoch zurück und erklärte, dass kein anderes Produkt mehr Stabilität und Planungssicherheit bietet als die Lebensversicherung. Die laufende Verzinsung betrage hier im Durchschnitt rund 4,1% und die Gesamtverzinsung etwa 4,8%.

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