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Beiträge in der Kategorie 'Lebensversicherung'

Zürich Versicherungs-AG: Mehr Flexibilität in der Lebensversicherung

Die Zürich Versicherungs-AG will mehr Flexibilität in die klassische Lebensversicherung bringen und hat hierzu - neben zahlreichen weiteren Produktänderungen im Mai - die “Zurich Vorsorge Flexibel & Sicher” auf den Markt gebracht.

Peter Stockhammer, Vorstand für Finanzdienstleistungen, erklärt, dass bei der klassischen Lebensversicherung in der Regel Sicherheit und Planbarkeit der Erträge im Mittelpunkt stehen, wofür die Kunden bislang eine geringe Flexibilität in Kauf nehmen mussten. Das neue Produkt passt sich dagegen den Bedürfnissen der Kunden in ihren individuellen Lebensphasen an und ermögliche so viel Beweglichkeit in der klassischen Lebensversicherung.

So kann z.B. die Höhe des Ablebensschutzes individuell und in verschiedenen Varianten (z.B. konstant oder steigend) gewählt werden und die Gewinnbeteiligung kann ohne Abschlag vom ausgezahlten Betrag entnommen werden. Jeweils zur Hauptfälligkeit besteht die Möglichkeit der Zuzahlung und abweichend zur Laufzeit kann eine Prämienzahlungsdauer vereinbart werden. In besonderen Lebenssituationen wie der Geburt eines Kindes, Arbeitslosigkeit oder Hausbau kann die Prämienzahlung bei unverändertem Versicherungsschutz ausgesetzt werden und wer über die Summe vorzeitig verfügen möchte, kann dies in den letzten Jahren der Laufzeit ohne Stornoabschlag tun.


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Verjährungsfrist bei Lebensversicherungen

Bis 2008 betrug die Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag fünf Jahre. Bei anderen Versicherungen hingegen nur zwei Jahre. Die Stiftung Warentest weist nun darauf hin, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch jetzt eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren festgelegt wurde. Hinterbliebene Begünstigte müssen demzufolge nun innerhalb von drei Jahren ihre Ansprüche geltend machen. Die Verjährung beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber davon Kenntnis erlangt hat.

Policen, die vor 2008 abgeschlossen worden sind, fallen unter eine Ausnahmeregelung: Ihre Dreijahresfrist beginnt erst ab Januar 2008.

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Teurer Risikoschutz für Lebensversicherungen

Seit dem 1. April gibt es für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung nur noch unter der Bedingung steuerliche Begünstigungen, wenn es einen entsprechenden Risikoschutz für den Todesfall gibt. Darauf weist finance-store.de hin. Dabei muss die Einzahlung in den Risikoschutz mindestens 50% der Beiträge betragen, d.h. dass sich dieser Schutz deutlich verteuert hat. Bei bestehenden Verträgen ändert sich diesbezüglich allerdings nichts.

Mit dieser Regelung soll ein Missbrauch der Lebensversicherung als reine Kapitalanlage verhindert werden. Die Absicherung soll vor allem im Sinne des Hinterbliebenenschutzes erfolgen. In diesem Fall müssen die Erträge später maximal bis zur Hälfte versteuert werden. Bei geringem Hinterbliebenenschutz soll es demnach auch keine steuerlichen Vorteile mehr geben, d.h. für alle Erträge werden Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.

Voraussetzung für Steuervorteile ist darüber hinaus eine Mindesthaltezeit der Kapitallebensversicherung von 12 Jahren und eine früheste Auszahlung im Alter von 60 Jahren.

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Lebensversicherungen: Große Unterschiede im Langfristvergleich

Niemand kann genau sagen, was Anleger von ihrer Lebensversicherung nach 30 Jahren erwarten können, doch anhand von Beispielrechnungen können ungefähre Angaben gemacht werden, an denen sich Verbraucher grob orientieren können.

Bei einer Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren dient die aktuelle Gewinnbeteiligung der Versicherer als Grundlage für die Analysen und wird auf 30 Jahre hochgerechnet. In der aktuellen Ausgabe des Brancheninformationsdienstes “map-report” werden die Ergebnisse einer solchen Analyse vorgestellt. Wie haufe.de berichtet, sind Anleger, die in diesem Jahr mit ihrer Vorsorge begonnen haben, mit einer berechneten Auszahlung von 68.137 Euro nicht so gut dran wie jene, die 2009 ihre Lebensversicherungen ausgezahlt bekommen (88.673 Euro). Der Unterschied beträgt dem Bericht zufolge also fast 20.000 Euro.

Auch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern sind groß: Bei der nach haufe.de besten Gesellschaft, der Europa, erhält der Anleger bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro nach 30 Jahren 86.330 Euro, während der derzeit renditeschwächste Anbieter, die Inter, gerade einmal hochgerechnet 57.913 Euro auszahlt - ein Unterschied von fast 30.000 Euro.

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Lebensversicherung muss nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz muss ein Versicherter seine Lebensversicherung nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhalts einsetzen, wenn er damit nachweislich den Kauf oder Erhalt eines Grundstücks finanzieren möchte (Az.: S 6 AS 734/07).

Im konkreten Fall hatte ein schwerbehinderter Mann geklagt, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Er geht einer Teilzeitbeschäftigung nach, doch der Lohn aus dieser Beschäftigung reicht nicht zur Finanzierung seines Unterhalts. Deshalb beantragte er zusätzliche Sozialleistungen. Diese Leistungen wurden abgelehnt mit der Begründung, dass der Mann eine Lebensversicherung besitze, deren Rückkaufwert derzeit bei knapp 130.000 Euro liegt. Nach Aussage des Klägers soll dieses Geld jedoch für den behindertengerechten Umbau des Hauses seiner Mutter, in dem er lebt, verwenden. Das Haus soll ihm zufolge auch auf ihn umgeschrieben werden.

Das Sozialgericht bewertete den Rückkauf der Lebensversicherung als unzumutbare Härte für den Kläger. Das Vermögen könne nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes eingesetzt werden, auch weil die Versicherungssumme bereits bei einer Bank als Sicherheit für den Hausumbau eingesetzt wurde.

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Risikolebensversicherung: Verlängerung = Neuabschluss

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken entspricht die Verlängerung einer Risikolebensversicherung einem Neuabschluss (Az.: 5 U 704/06-89). Das Urteil hat eine große Bedeutung für die mit dem Versicherungsvertrag verbundenen Fristen, die laut den Vertragsbedingungen gelten. So beginnt z.B. die dreijährige Ausschlussfrist wegen Selbsttötung durch den Neuabschluss. Die Versicherung muss den Kunden auf diese Tatsache hinweisen.

Im konkreten Fall hatte ein Mann seine Lebensversicherung verlängert. Zwei Jahre später hat er sich das Leben genommen. Seiner Witwe wurde die Auszahlung der Lebensversicherungssumme verweigert. Die Versicherung berief sich auf die Ausschlussklausel wegen Selbsttötung, nach der erst drei Jahre nach Versicherungsbeginn Leistungen bei Selbstmord gezahlt werden. Da der Vertrag aber erst zwei Jahre zuvor neu abgeschlossen wurde, weigerte sich die Versicherung zu zahlen.

Die Richter verurteilten die Versicherung jedoch zur Auszahlung, denn auch wenn es richtig ist, dass die Verlängerung des Vertrages einen Neuabschluss darstellt, hätte die Versicherung den Kunden auf die damit verbundenen Leistungseinschränkungen durch neue Fristen hinweisen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, deshalb muss sie die Versicherungssumme als Schadensersatz für diesen Beratungsfehler zahlen.

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Lebensversicherung muss nicht alle Änderungen überprüfen

Wer in einer Lebensversicherungspolice als Begünstigter genannt wird kann einem Bericht der Ansahl Consulting GmbH nach, in dem sie auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verweist, der Versicherungsgesellschaft selbst egal sein. In der Regel sind Familienangehörige, üblicherweise der Lebens- oder Ehepartner die Begünstigten, aber der Kunde kann diese Entscheidung ganz alleine treffen.

Das Gericht hatte entschieden, dass eine Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dem Verdacht oder bei konkreten Anhaltspunkten auf einen Versicherungsbetrug oder anderen Unstimmigkeiten hellhörig werden muss. Ob die im Vertrag angegebenen Informationen oder aber die späteren Änderungswünsche des Kunden gefälscht sind, müssen Versicherungen nicht grundsätzlich selbst überprüfen (Az.: 10 U 229/07).

Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die in der Lebensversicherung ihrer Schwester als alleinige Begünstigte aufgeführt war. Wenige Tage vor dem Tod der Schwester änderte sich dies, denn laut einem von einer Frau unterschriebenen Brief, den die Versicherung erhielt, sollte die Versicherungssumme nun zum größten Teil dem Ehemann zugesprochen werden. Während die Schwester vorher 100% der Summe erhalten sollte, wurde dem Ehemann in dem Brief 75% der Auszahlung zugesprochen, der Schwester 25%. Die Frau klagte dagegen, weil der Brief angeblich gefälscht sei und die Versicherung ihrer Meinung nach das Geld niemals einfach so, nur auf Grundlage des Briefes, entsprechend auszahlen hätte dürfen.

Dem stimmten die Koblenzer Richter nicht zu. Ihrer Ansicht nach hat die Versicherung mit der Auszahlung richtig gehandelt, da es keine offensichtlichen Anhaltspunkte für eine Fälschung gegeben habe und eine besondere Überprüfung des Briefes deshalb nicht notwendig gewesen wäre. Alleine der Verdacht der Angehörigen sei kein ausreichender Grund für eine Klage gegen die Versicherung. Die Richter äußerten sich allerdings nicht dazu, ob der Vorwurf der Fälschung berechtigt sei.

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Lebensversicherungen im Belastungstest

In Deutschland gibt es mehr als 94 Millionen Lebensversicherungsverträge, kein Wunder, gelten sie doch als besonders sicher. Laut einer Untersuchung des Analysehauses Morgen & Morgen im November können die meisten Lebensversicherungen auch Belastungen durch Turbulenzen am Kapitalmarkt gut überstehen.

Seit mehreren Jahren unterzieht das Analysehaus 77 Lebensversicherungen einem Unternehmensrating, jetzt konnten sie freiwillig an einem Belastungstest teilnehmen, was auch 50 Versicherungen getan haben. Bei dem Test ging es um die fiktive Annahme, dass die festverzinslichen Papiere um 2% nachgeben und die Aktien zugleich um 20% fallen. Morgen & Morgen-Chefanalyst Martin Zohar erklärte, dass man dann geprüft habe, wie viel Kapital der Versicherer zur Deckung dieses Verlustes hätte haben müssen und verglich diesen Wert mit den tatsächlichen Eigenmitteln des Versicherers. Aus diesem Vergleich berechnete man eine Sicherheitsquote.

Die Bestnote “ausgezeichnet” aufgrund der Erfüllung ihrer Zusagen und wegen eines zusätzlichen Finanzpolsters erreichte die Hälfte der Teilnehmer. Aus dieser Spitzengruppe erhielten drei Unternehmen gleichzeitig die beste Bewertung (fünf Sterne) im Unternehmensrating, das die FInanzstärke, den wirtschaftlichen Erfolg und die Leistungen an die Kunden bewertet. Dabei handelte es sich um Allianz Asstel und CosmosDirekt. Jeweils neun Versicherungen erhielten die Gesamtnote “sehr gut” und “bestanden” im Belastungstest und nur einmal wurde die Note “kritisch” vergeben.

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Autoversicherung wechseln: Was ist zu beachten?

Wer ein Auto sein eigen nennt, benötigt dafür auch eine Versicherung, denn ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt. Doch viele Policen sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Ein Preisvergleich und ein Tarif- oder Anbieterwechsel können unter Umständen eine Ersparnis von mehreren hundert Euro bedeuten. Aber es gibt auch hier einige Stolperfallen, die es zu umgehen gilt. Denn nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge ist entscheidend, sondern auch der Leistungsumfang und die Konditionen. Ausschlaggebend sollten letztlich immer die persönlichen Umstände und das eigene Sicherheitsbedürfnis sein. Durch eine clevere Kombination von bestimmten Zusatzleistungen lässt sich unter Umständen viel Geld einsparen.

Individuelle, leistungsstarke Versicherungsprodukte bietet unter anderem der Audi Versicherungsservice. Beispielsweise mit dem Paket PrämieLight Plus, einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag. Dieser bietet einen Rundum-Schutz mit Versicherung und Anschlussgarantie.

Ist die Entscheidung für einen Wechsel gefallen und der neue Vertrag abgeschlossen, so ist unbedingt zu beachten, dass als Stichtag der 30. November gilt: Bis zu diesem Datum muss die Kündigung des bestehenden Vertrags auf dem Tisch des Versicherers liegen – sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Wer also frühzeitig vergleicht und wechselt, kann langfristig ordentlich sparen … (NR.NET/SV)

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Wann die Auszahlung der Lebensversicherung von der Steuerpflicht befreit ist

Die Abgeltungssteuer, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, belastet grundsätzlich alle Kapitalerträge mit einer Pauschalsteuer von 25%. Als Kapitalerträge gelten nicht nur Dividenden, Veräußerungsgewinne und Zinsen, sondern auch Erträge aus Lebensversicherungen.

Doch nicht alle Lebensversicherungen sind davon betroffen, es gibt immer noch Ausnahmen, bei denen die Erträge von der Steuer befreit sind. Dabei handelt es sich um Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach einer gesetzlichen Übergangsregelung können diese Erträge weiterhin steuerfrei ausgezahlt werden. Alle späteren Versicherungsverträge können von dieser Übergangsregelung jedoch nicht mehr profitieren.

Wer eine Lebensversicherung aus der Zeit vor 2005 besitzt, kann auch heute noch die steuerbefreiten Erträge erhöhen, indem er die Beiträge nachträglich erhöht. Diese Erhöhung darf allerdings pro Jahr nicht mehr als 20% betragen. Ausnahme: Die Beitragserhöhung beläuft sich auf mehr als 20%, aber macht pro Jahr nicht mehr als 250 Euro aus. Bleibt sie unter dieser Grenze, dann bleibt auch der gesamte Vertrag von der Steuer verschont.

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Lebensversicherung kündigen mit CiaoLV

Lebensversicherungen sind über Jahre hin der Deutschen liebstes Kind gewesen, doch trotzdem wird jede zweite Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung vor Ablauf gekündigt.

Nun gibt es einen neuen Dienst im Internet, der Menschen die ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung kündigen wollen unterstützt. CiaoLV ist ein Verbraucherschützer der Menschen durch juristische Kündigungen und Rückabwicklungen aus unsinnigen Lebens- oder Rentenversicherungen heraus hilft und unterstützt.

CiaoLV ist kein Aufkäufer von Versicherungen und bietet auch keine Produkte an. 96 Mio. Lebens- und Rentenversicherungen liegen in den deutschen Haushalten herum. Die Renditen sind zum Teil erbärmlich. Gerade einmal 20% all dieser Verträge erreichen am Ende das Ablaufdatum. Der überwiegende Teil wird vorzeitig aufgelöst.

CiaoLV und seine Fachanwälte für Versicherungsrecht verhilft den Menschen zu einem ordentlichen Rückkaufswert und versucht anschließend alle einbezahlten Gelder zurück zu holen.

Mehr Informationen auf www.ciaolv.de

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Verluste aus der Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

Einige Finanzämter haben Medienberichten zufolge Verluste anerkannt, die bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen entstehen. Bislang war es nicht üblich, hieraus resultierende Verwaltungskosten Vermittlerprämien steuermindernd geltend zu machen.

Sollte sich diese Praxis durchsetzen, könnte dies den Staat teuer zu stehen kommen, denn von den rund 94 Millionen bestehenden Lebensversicherungen in Deutschland wird mehr als jede zweite vorzeitig gekündigt. Laut Branchenverband GDV wurden in den letzten beiden Jahren jeweils über 12 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt. Verbraucherschützer beziffern die Verluste der Verbraucher bei gekündigten Verträgen auf über 50%. Bei Werbekosten von somit über 12 Milliarden Euro würde dies Mindereinnahmen des Finanzministers von 2-3 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten.

Experten empfehlen jedem, der zukünftig einen finanziellen Verlust beim Rückkauf aus der Lebensversicherung macht, diesen beim Finanzamt geltend zu machen. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte dagegen, dass dies nach bestehender Rechtsauffassung von Bund und Ländern nicht möglich sei. Es muss nun eine gemeinsame, und vor allem einheitlicht Lösung gefunden werden.

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Magere Renditen mit Lebensversicherungen

Im letzten Jahr erwirtschafteten die Lebensversicherungen für ihre Kunden durchschnittlich gerade mal 4,69% durch die Anlage in Aktien, Anleihen, Immobilien oder Hedgefonds. Im Vergleich dazu waren es 2006 noch 4,81% und 2005 sogar noch 5,2%. Bei diesen niedrigen Renditen ist eine Zinserhöhung für die Sparer sehr unwahrscheinlich, im Gegenteil, nach den beiden Jahren, in denen es leicht steigende Überschussbeteiligungen gab, könnte nun eine Nullrunde oder sogar ein Minus drohen.

Manfred Poweleit vom Branchendienst Map-Report analysierte die aktuellen Bilanzen von 89 Lebensversicherern und kam zu dem Ergebnis, dass der Renditerückgang “kein gutes Omen für die ohnehin in der Krise steckende Branche” ist. Besonders betroffen ist der Marktführer Allianz Leben, der trotz seinem 17%igen Anteil am Neugeschäft ein Minus von 5,13% auf 4,85% hinnehmen musste. Damit rutscht Allianz Leben in der Gesamtbewertung auf Platz 22 durch. Deutlich höhere Renditen konnte VHV Leben (6,59%), CiV (6,27%) und die Öffentliche Berlin Brandenburg (5,54%) erwirtschaften. Bei den größeren Anbietern bot die Debeka ihren Kunden mit 5,41% die höchste Rendite, Direkversicherer Cosmos kam auf 5,01%.

Von den erwirtschafteten Renditen sind die möglichen Ausschüttungen an die Kunden abhängig - je höher die Renditen sind, umso größer ist auch der Spielraum für Ausschüttungen. Durch die Auflösung oder Bildung von Kapitalreserven können die Versicherer aber auch die Ausschüttungen erhöhen oder verringern. Seit Jahresbeginn sind die Versicherungen zur Beteiligung ihrer Kunden an den stillen Reserven sogar verpflichtet.

Versicherungsexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beurteilt die Lebensversicherung als sehr unflexibel und renditeschwach, deshalb lohne es sich für die meisten Kunden nicht mehr - wobei man allerdings zwischen Anlage und Todesfallschutz strikt trennen müsse. Wer trotzdem eine Lebensversicherung abschließen möchte, der sollte unbedingt einen günstigen Anbieter wählen, rät Nauhauser.

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Inhaber des Versicherungsscheins zur Kündigung der Lebensversicherung berechtigt

Wer im Besitz des Versicherungsscheins ist, kann die dazugehörige Lebensversicherung kündigen, das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen hervor (Az. 3 U 45/07).

Im konkreten Fall hatte die Ehefrau des Versicherten den Versicherungsschein im Original vorgelegt und unter Verwendung des Namens ihres Mannes den Versicherungsvertrag gekündigt. Nach § 11 ALB 86 gilt der Inhaber des Versicherungsscheins für die Versicherung als berechtigt, über alle im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte zu verfügen. Dazu gehört auch die Empfangnahme von Leistungen.

Diese so genannte Inhaberklausel wurde von dem Gericht bestätigt, welches erklärte, dass auch eine Kündigung zu den im Vertrag festgelegten Rechten gehöre.

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Günstigere Tarife für Lebensversicherungen in Aussicht

Dass die Bundesbürger immer älter werden, könnte sich für Menschen, die eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, bald finanziell auszahlen. Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, dass schon in der Vergangenheit viele Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge für Risikolebensversicherungen wegen der steigenden Lebenserwartung gesenkt haben. Grund: Mit steigender Lebenserwartung sinkt das Todesfallrisiko für die Versicherungen, da sie nur dann zahlen müssen, wenn der Versicherte vor dem 65. Lebensjahr stirbt.

Manfred Poweleit vom Branchendienst “Map-Report” erwartet für das kommende Jahr steigende Sterblichkeitsgewinne, die sich - wenn auch nur in geringem Umfang - auch in niedrigeren Beiträgen für Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen niederschlagen können.

Viele Versicherungsunternehmen berechnen ihre Tarife für Neukunden nach der so genannten Sterbetafel, die soeben von den Versicherungsmathematikern der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgelegt wurde. Vergleicht man die Zahlen aus diesem Jahr mit denen aus 1994, wird die gestiegene Lebenserwartung der Deutschen ersichtlich: Während 1994 von insgesamt 1000 im Alter von 30 Jahren versicherten Männern mit 65 Jahren noch 782 lebten, waren es 2008 noch 886 Männer. Bei den Frauen stieg die Zahl im gleichen Zeitraum von 890 auf 932.

Auch wenn die Versicherungen die Beiträge senken, wird sich diese Änderung nach Einschätzung der Aktuarvereinigung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lebensversicherung kaum auswirken, da bei der Gesamtbetrachtung auch die Überschussbeteiligung berücksichtigt werden muss. Mit anderen Worten: Die Versicherungsleistungen werden höher, die Überschussbeteiligung sinkt.

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