Beiträge in der Kategorie 'Krankenversicherung'
Ansprüche des mitversicherten Ehepartners in der PKV
Häufig werden Private Krankenversicherungen so abgeschlossen, dass ein Ehepartner der eigentlicht Versicherungsnehmer und der andere “mitversichert” ist. Wenn diese mitversicherte Person selbst die Erstattung der Kosten für die ärztlichen Behandlungen von dem Versicherungsunternehmen fordert, ist es in der Vergangenheit häufig zu Problemen durch die Ablehnung der Versicherung der Kostenerstattung gekommen. Begründet wurde diese Ablehnung in der Regel damit, dass nur der Versicherungsnehmer selbst diese Rechte besäße.
Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilte, haben mitversicherte Ehepartner bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) jedoch einen direkten Anspruch auf die Erstattung der Arztkosten. Dies gilt auch dann, wenn der eigentliche Versicherungsnehmer seine Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV erklärt, dass der “nur” mitversicherte Ehepartner immer einen eigenen unmittelbaren Anspruch hat, es sei denn, in den Versicherungsbedingungen sind abweichende Regelungen getroffen.
Auch getrennt lebende Ehepartner fallen unter diese Anspruchsregelung. Gerade ihnen sei es kaum zuzumuten, für den Noch-Ehepartner Arztrechnungen einzureichen, so der Experte, der auch auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes verweist (AZ: IV ZR 37/06).
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Über 7,5 Millionen Versicherte von Beitragserhöhungen betroffen
Insgesamt 63 gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn den Beitragssatz erhöht, damit müssen über 7,5 Millionen Versicherte jetzt tiefer in die Tasche greifen. Ungefähr 950.000 Versicherte dürfen sich dagegen über Beitragssenkungen freuen, die von 17 Krankenkassen realisiert wurden.
Um eine Mehrbelastung durch die Beitragserhöhung zu vermeiden, kann sich Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse lohnen, da durch einen sorgfältigen Vergleich Ersparnisse von weit über 50 Euro im Monat möglich sind. Hierbei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass auch wirklich die identischen Leistungen gewährleistet sind. Die Kündigungsfrist nach einer Beitragserhöhung beträgt bei einem Krankenkassenwechsel 2 Monate, es kann immer zum Monatsende gekündigt werden. Wer jetzt kündigt, kann also ab dem 1.4.2008 in der neuen Kasse versichert sein. Ohne dieses Sonderkündigungsrecht ist eine normale Kündigung frühestens nach 18 Monaten möglich.
Aufgrund verschiedener Fusionen gibt es aktuell statt 226 nur noch 211 gesetzliche Krankenkassen. Experten rechnen mit weiteren Zusammenschlüssen in den kommenden Jahrenn.
Skandal bei United-Health Group Krankenversicherung
Wie die United-Health Group am Donnerstag bekannt gab, muss der im Sommer 2006 geschasste McGuire weitere 400 Mill. Dollar zurückzahlen. Bereits zuvor musste er 200 Millionen Dollar Gewinn aus Aktienoptionen zurückzahlen. Darunter befinden sich Aktienoptionen im Wert von 320 Millionen Dollar sowie Pensionsansprüche in Höhe von 91 Mill. Dollar. Laut Berichten von US-Medien beliefen sich McGuires Aktienoptionen insgesamt auf einen Wert von mehr als einer Milliarde Dollar.
McGuire erklärte ja bereits Mitte Oktober seinen Rücktritt. Mittlerweile sind mehr als 140 US-Firmen in die Sache verwickelt und fast 30 Manager mussten bislang ihren Hut nehmen. Größtenteils sind Technologieunternehmen betroffen, bei denen Aktienoptionen traditionell ein wichtiger Bestandteil der Managergehälter sind.
Der Besitzer hat durch die Optionen das Recht, Aktien später zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Wichtig für den Preis ist in der Regel das Ausgabedatum der Optionen. Man macht den betroffenen Firmen den Vorwurf, dass sie das Ausgabedatum rückwirkend auf einem Zeitpunkt festgesetzt haben, an dem der Aktienkurs besonders niedrig war. So konnten die Manager extrem hohe Profite einstecken.
United-Health-Chef McGuire soll sich mit dieser Methode Optionen im Wert von knapp 1,8 Mrd. Dollar eingeheimst haben. Das ist der höchste Betrag für einen Manager in Amerika überhaupt. Eine Untersuchung der Anwaltskanzlei Wilmer Cutler Pickering Hale & Dorr ergab, dass McGuire selbst an der Rückdatierung mitgewirkt haben soll.
1 KommentarPrivate Krankenversicherungen prüfen strenger als gesetzliche Krankenkassen
Immer häufiger werden die Rechnungen von Privatversicherten, die sie ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen, nicht im vollen Umfang anerkannt und auch dementsprechend nicht übernommen. Bei der Allianz wird derzeit jede 11. Rechnung korrigiert und die DKV konnte durch ihre Überprüfungen im vergangenen Jahr 2006 einen Gesamtbetrag von 100 Millionen Euro streichen, den sie nicht auszahlten. Wie hoch die Zahlen der anderen Anbieter sind, ist nicht bekannt, aber Experten schätzen, dass es bei fast allen Gesellschaften ein strenges Leistungsmanagement gibt.
Birgit Schröder, Rechtsanwältin aus Hamburg, bestätigt, dass sich PKV immer häufiger weigern, die medizinisch notwendigen Behandlungen ihrer Versicherten zu übernehmen und dass bei dieser Entscheidung nicht immer ein medizinischer Sachverständiger zu Rate gezogen werde. Im Gegenteil, in vielen Fällen werden die eingehenden Rechnungen elektronisch erfasst und nach gespeicherten Richtlinien durchforstet, um Posten zu finden, die von der Versicherung nicht übernommen werden müssen. Peter Schramm, Aktuar und öffentlich bestellter Sachverständiger für Versicherungsmathematik der privaten Krankenversicherung (PKV), wundert es nicht, dass mit einem solchen Verfahren teilweise fragwürdige Ergebnisse entstehen.
Ein Beispiel für ein solch fragwürdiges Ergebnis ist der Fall eines Privatpatienten aus Berlin, der wegen einer Störung der Nebenschilddrüse operiert werden musste, um langfristige Schäden wie Osteoporose oder Knochenschäden zu verhindern. Von der Rechnung über 1795 Euro übernahm die Versicherung nur 449 Euro und begründete ihre Entscheidung damit, dass der operierende Arzt die gleiche Leistung (Freilegen und Untersuchen der Nebenschilddrüse) viermal abgerechnet hätte. Das hat er in der Tat, denn er versorgte alle vier Nebenschilddrüsen des Patienten operativ. Auch auf Nachfrage und Erklärungen des Patienten blieb die Versicherung bei ihrer Weigerung und erst nach einem Jahr, in dem sich unzählige Briefwechsel mit dem Fall beschäftigten, lenkte die Versicherung ein und zahlte den vollen Betrag.
Keine KommentareNiedrigere Beiträge für junge Frauen
Ab dem nächsten Jahr werden die Beiträge für junge Frauen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gesenkt, da die Ausgaben der Krankenversicherung für Schwangerschaft und Mutterschaft nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf beide Geschlechter verteilt wird. Bei neuen Verträgen, aber auch bei bereits bestehenden Verträgen müssen Männer mit höheren Beiträgen rechnen, während Frauen weniger bezahlen müssen. Dies gilt für die Altersgruppen, die Kinder bekommen können, also der Altersbereich zwischen 20 und 45 Jahren.
Die neuen Beitragssätze werden so kalkuliert, dass die PKV-Unternehmen die Schwangerschaftskosten für jeden Jahrgang berechnen, wobei die acht Monate vor und ein Monat nach der Geburt berücksichtigt werden, und diese dann unabhängig vom Geschlecht der Versicherten auf einen Pro-Kopf-Beitrag verteilen. Somit ist die Beitragshöhe von der Geschlechterverteilung eines Jahrgangs abhängig, d.h. in Jahrgängen, in denen es viele Männer gibt, ist die Entlastung der Frauen umso größer. Heinz-Werner Richter, Vorstand der Barmenia-Versicherungen, erklärt, dass die prozentuale Entlastung der Frauen in der Vollkostenversicherung aber generell höher ist als die Belastung der Männer, da deutlich mehr Männer als Frauen versichert sind. Bei Zusatzversicherungen, vor allem für stationäre Bereiche, ist es umgekehrt.
Durchschnittlich kann z.B. die Entlastung der 33-jährigen Frauen im Vollkostentarif der Barmenia mit 4-5% beziffert werden, die Belastung der gleichaltrigen Männer mit 2-2,5%. In der Altersgruppe von 20-25 Jahren beträgt die Entlastung der Frauen sogar 12%, während die Männer mit 4% höheren Beiträgen belastet werden. Nach Angaben der Axa-Krankenversicherung sind Abschläge von 10-12% und Zuschläge von 5-6% der Durchschnitt.
Andere Private Krankenversicherungen wie die Allianz, DKV und Debeka mildern die Belastungen der Männer ab, indem sie die Schwangerschaftskosten auf einen größeren Teil des Bestandes umschichten, so dass die Beitragsveränderungen geringer ausfallen. Dennoch sind Ausschläge bis zu 12% in beide Richtungen möglich, die konkrete Beitragshöhe richtet sich nach Alter, Tarif und Bestand.
Experten schätzen die Kosten für Schwangerschaft auf mehrere hundert Millionen Euro, alleine die Debeka ermittelte Kosten in Höhe von 67 Millionen Euro.
Sind Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungswidrig?
Der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) will Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform und die darin enthaltenen Wahltarife in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einlegen. Nach Ansicht des PKV-Verbands und aller 47 Mitgliedsunternehmen können Versicherte durch Wahltarife wie z.B. Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife in der GKV Beitragsnachlässe erzielen, die jedoch zu Lasten der gesamten Versicherungsgemeinschaft gehen. So ist es möglich, dass ein Versicherungsnehmer mit guter Gesundheit in einen Tarif wechselt, der zwar einen kleineren Leistungsumfang enthält, aber dafür auch geringere Beiträge verlangt. Bei einer Erkrankung kann der Versicherte jedoch¬† einfach in den herkömmlichen GKV-Schutz zurück wechseln, ohne dass finanzielle Konsequenzen folgen. Die Ermöglichung eines solchen Vorgehens ist daher nicht nur entsolidarisierend, weil sie besonders kranke und ältere Versicherungsnehmer durch größere finanzielle Belastungen benachteiligt, sondern auch systemwidrig. Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum 31. März 2008 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Grund für die Empörung der PKV ist ein Angebot der Techniker Krankenkasse. Sie bietet nach entsprechender Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt einen Wahltarif an, der Kassenpatienten die gleiche Behandlung wie Privatpatienten garantiert. Dieses Angebot hält der PKV-Verband für rechtswidrig, da die Angebote von Zusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenkassen nicht zulässig und die Wahltarife keine Sachleistung seien. Mit einem solchen Tarifangebot würde die Krankenkasse zudem gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht verstoßen, so die PKV. Mit den neuen Wahltarifen können sie als gewerbliche Betriebe frei auf dem Markt agieren, müssen aber nicht wie die privaten Krankenversicherungsunternehmen die vielen gesetzlichen Vorgaben wie z.B. die Bildung von Altersrückstellungen oder Eigenkapital einhalten. Auch steuerlich blieben sie weiterhin im Vorteil.
Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung in 2008
Einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung nach, planen die privaten Krankenversicherungen im kommenden Jahr ihre Beiträge anzuheben. Einige der Versicherten sollen bereits erste entsprechende Informationsschreiben dazu erhalten haben, beziehungsweise diese in den nächsten Tagen erhalten, das teilte ein Sprecher der DKV in Köln mit. Ein Beitragsanstieg von mehr als 10 Prozent ist bei der DKV ist nicht auszuschließen, die Durchschnittswerte sollen allerdings erst im Frühjahr 2008 bekannt gegeben werden.
Wie die Zeitung weiter berichtet, plant auch die Allianz und die Debeka-Versicherung eine Beitragserhöhung bei der privaten Krankenversicherung. Eine Sprecherin der Allianz teilte mit, dass die Beitragserhöhung im Durchschnitt bei unter 2 Prozent liegen werde. Bei der die Debeka Versicherung hingegen sagte man, dass die Erhöhung lediglich im Zusammenhang mit der normalen Leistungsanpassung für Frauen und Kinder erfolgen soll.
Es ist davon Auszugehen das noch in diesem Jahr genaue Zahlen folgen werden, spätestens aber Anfang 2008 dürften die Zahlen im einzelnen vorliegen. Sicher werden die einzelnen Gesellschaften, bzw. Anbieter der privaten Krankenversicherung auf Zahlen der Mitbewerber warten um zu schauen wie hoch die Erhöhung im Wettbewerb ausfallen wird.
1 KommentarHöhere Kassenzuschüsse durch Vorsorgeuntersuchungen
Wer gesetzlich krankenversichert ist und in diesem Jahr noch nicht zur Vorsorge-Untersuchung beim Zahnarzt war, sollte dies unbedingt noch nachholen, denn sonst können die Kassenzuschüsse bei einem nötigen Zahnersatz im nächsten Jahr geringer ausfallen.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für Zahnersatz üblicherweise einen Kassenzuschuss von 50% des so genannten “befundorientierten Festbetrages”. Dieser Zuschuss erhöht sich, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen hat durchführen lassen. Diese Zahnarztbesuche werden in einem Bonusheft (oder aber in anderer Form der Dokumentation) festgehalten. Wer 5 Jahre lang, also im aktuellen Fall von 2003 bis 2007 diesen Nachweis erbringen kann, erhält einen Zuschuss von 60%. Sind sogar 10 Jahre lang (aktuell: 1998-2007) lückenlos Zahnarztbesuche erfolgt, steigt ie Kassenbeteiligung auf 65%.
Wichtig zu beachten ist, dass schon 1 Jahr Aussetzen den Anspruch auf einen höheren Zuschuss zunichte macht, um diesen wieder zu erlangen, müssen erneut 5 bzw. 10 aufeinanderfolgende Jahre Zahnarztbesuche nachgewiesen werden.
Personen mit geringem Einkommen (Alleinstehende unter 980 Euro/Monat; Ehepartner gemeinsam unter 1347,50 Euro/Monat) haben einen Anspruch auf eine 100%ige Erstattung der Kosten, unabhängig davon, ob sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben oder nicht. Für die zweimal jährlich empfohlene Vorsorgeuntersuchung selbst wird übrigens keine Praxisgebühr fällig, erst, wenn eine zusätzliche Behandlung (Zahnsteinentfernung allerdings erst beim zweiten Mal) vorgenommen wird.
Keine KommentareWerden Privatpatienten bei Organtransplantationen bevorzugt?
Medienberichten zurfolge hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg dahingehend geäußert, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Spenderorganen für eine Organ-Transplantation bevorzugt behandelt werden würden. Diese Behauptung weist der Verband der privaten Krankenversicherung strikt als falsch zurück und erklärt, dass es in Deutschland klare Regeln über die Vergabe der Spenderorgane gibt. Diese Regeln sind völlig unabhängig von dem Versicherungsstatus des Patienten, es gibt also definitiv keine Bevorzugung von Privatpatienten.
Dem stimmte auch das Bundesgesundheitsministerium zu, das betonte, dass ausschließlich die medizinische Dringlichkeit entscheide, welcher Patient ein Spenderorgan enthalte und der Versichertenstatus bei dieser Entscheidung völlig unerheblich sei. Die Schlüsse, die Wodarg angeblich aus Zahlen des Ministeriums gezogen hat, sind falsch, so das Bundesgesundheitsministerium.
Wodargs Rechnung, auf der seine Behauptung beruht, sieht so aus: Obwohl nur 10% der Bevölkerung in einer privaten Krankenkasse versichert sind, gingen im Jahr 2005 insgesamt 16% der Spendernieren und 20% der Spenderherzen an privatversicherte Patienten. Darüber hinaus würden Privatversicherte weniger häufig erkranken und würden über eine höhere Lebenserwartung verfügen. Auf diese Ausführungen ging der Verband der privaten Krankenversicherung nicht ein.¬† Wodarg ist selbst Arzt und fungierte längere Zeit als Sprecher der Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”.
1 KommentarVersicherungen dürfen (noch) keine Ärzte-Empfehlungen geben
Im Gegensatz zu den USA dürfen in Deutschland weder Krankenkassen noch Versicherungen Empfehlungen über Mediziner abgeben. Dies könnte sich nach Meinung von Experten aber zukünftig ändern, so erwartet Karl-Josef Maiwald, Abteilungsdirektor Krankenversicherung bei der Debeka, einen entsprechenden Trend, der den jetzt schon spürbaren Bedarf nach Empfehlungen und Listen besonders kompetenter Mediziner der Patienten decken soll. Mit zunehmendem Wettbewerb könnte es auch für die Versicherungen selbst interessant sein, ihren Kunden Qualitätsindikatoren anbieten zu können, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbands.
Kommt es zu einer Anfrage eines Patienten nach einer Empfehlung, bleibt es den Krankenkassen und Versicherungen überlassen, wie sie mit dieser Anfrage umgehen, ohne eine konkrete Empfehlung über die Qualität abzugeben. So reagiert die Debeka, die größte private Krankenversicherung, mit einem Verweis auf entsprechende Listen in Fachmagazinen oder Zeitschriften. Auf Anfrage recherchieren die Mitarbeiter selbst nach bestimmten Geräten oder Ausstattungen, die eine Praxis in der Nähe besitzt. Andere Versicherungen bieten ihren Kunden Listen an, die auf eine Bewertung verzichten, sondern nur die Namen der verfügbaren Ärzte, nach Postleitzahlen sortiert, enthalten. Diese Listen basieren in der Regel auf dem Arztauskunftsystem, das von der Stiftung Gesundheit betrieben wird und das je nach Bedarf von den Versicherungen abgewandelt wird. Welche Kriterien diese Veränderungen unterliegen, wird in der Regel nicht veröffentlicht.
In den USA ist es heute üblich, dass die amerikanischen Krankenversicherungen ihren Patienten Bestenlisten vorlegen, auf denen die Mediziner aufgelistet sind, die als besonders empfehlenswert gelten. Die mangelnde Transparenz der Beurteilung stößt jedoch auf zunehmend stärkere Kritik.
In der Elternzeit richtig krankenversichert
Nach der Geburt eines Kindes verändern sich die Lebensumstände und der Alltag immens und es dauert eine Weile, bis sich die Eltern an die neue Situation gewöhnt haben. Damit sich die frischgebackenen Eltern dann nicht noch um Versicherungsangelegenheiten kümmern müssen, ist es wichtig, schon vorab alle nötigen Regelungen zu treffen. Hier ist zu unterscheiden, ob das betreuende Elternteil noch teilweise oder gar nicht mehr arbeitet. In letzterem Fall kommt nur das Verbleiben in der Privaten Krankenversicherung in Frage, eine Versicherung über den Partner in der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.
Arbeitet das betreuende Elternteil noch teilweise weiter, kommt es auf das Bruttojahresgehalt an, ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist oder nicht. Jennefer Fricke, Versicherungsfachwirtin des Bundes der Versicherten nennt die Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wer unter 47.700 Euro brutto im Jahr verdient, ist gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet und kann auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Um nach dem Erziehungsurlaub wieder in die Private Krankenversicherung zurückzukehren, wird eine Anwartschaftsversicherung empfohlen, mit der später die Versicherung in gleichem Leistungsumfang auch ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährleistet ist. Wenn ein Entgelt spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die Rückkehr in die PKV möglich.
Um auch während der Elternzeit privat krankenversichert zu bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen: Befreiung beginnt mit dem Beginn der Versicherungspflicht, der Antrag zur Befreiung muss spätestens 3 Monate nach Beginn der Versicherung eingegangen sein und die wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten.
BGH Urteil zur Abrechnung von Privat-Patienten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Ärzte die Behandlung von Privatpatienten in Zukunft deutlich großzügiger abrechnen. Dem Urteil (Az: III ZR 54/07 vom 8. November 2007) nach können Mediziner nun auch bei durchschnittlichen Leistungen den Höchstsatz verlangen.
Der Gebührenordnung nach dürfen die persönlichen Behandlungen in Normalfall maximal mit dem 2,3-Fachen und medizinisch-technische Leistungen mit dem 1,8-Fachen des vorgesehenen Gebührensatzes berechnet werden. Ein Abweichung nach oben ist nur in Ausnahmefällen, die genau begründet werden müssen, zulässig. Nach der bisherigen Rechtsprechung durfte bei durchschnittlichem Aufwand auch nur ein mittlerer Gebührensatz abgerechnet werden. Es durfte in diesem Fall also nur 1,65-Fache bzw. das 1,4-Fache abgerechnet werden.
Dem Urteil aus Karlsruhe nach, können Ärzte in Zukunft einfacher die Regelgebühr ausschöpfen. Der BGH begründete dies damit, dass in der Abrechnungspraxis der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen schon jetzt ‚"weit überwiegend zu den Höchstsätzen" abgerechnet werde.
Im aktuellen Fall aus Hamburg scheiterte ein Privatpatient, der die Rechnung seines Augenarztes nicht zahlen wollte, weil er sie für überhöht hielt. Der Augenarzt rechnete seine Leistungen zum 2,3-fachen des Gebührensatzes ab und die medizinisch-technischen Leistungen zum 1,8-fachen Satz. Das sind die Höchstsätze der in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen ‚"Regelspanne". Der Patient war am linken Auge wegen Grauen Stars ambulant operiert worden.
Laut dem BGH sei diese Abrechnungspraxis mit dem Höchstsatz der Regelspanne aber seit vielen Jahren bekannt.
Keine KommentareTeurere Krankenversicherungen für Beamte
Beamte sind für ihre Krankenversicherung (und auch Pflegeversicherung) selbst verantwortlich und zahlen bei einer privaten Versicherung deutlich geringere Beiträge, die auch mit weniger Leistungen verknüpft waren. Durch die so genannte Beihilfe, die der Staat der Kranken- und Pflegeversicherung der Beamten zuzahlt, ist eine Versorgung gewährleistet. Diese erheblichen Kosten hat das Land Niedersachsen in den Jahren 1999 bis 2001 durch die Einführung eines Selbstbehaltes zu reduzieren versucht, der in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr lag. Heute haben auch andere Bundesländer einen solchen Selbstbehalt eingeführt.
Gegen dieses Vorgehen legten mehrere Beamte aus Niedersachsen eine Verfassungsbeschwerde ein, da sie mit der Einführung des Selbstbehaltes nicht den vollen staatlichen Zuschuss erhalten haben. Dies sahen die Verfassungsrichter anders und entschieden im Sinne des Landes Niedersachsen, indem sie die Kürzungen der staatlichen Zahlungen für zulässig erklärten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Dienstherr dafür verantwortlich, dass der Lebensunterhalt der Beamten auch in Belastungssituationen (hierzu zählen Geburt, Krankheit, Tod) gesichert und in angemessener Höhe gewährleistet ist. Dies ist trotz Kürzungen der Fall und eine generelle Vermeidung finanzieller Belastungen liegt außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches und der Pflichten des Dienstherren.
1 KommentarBis zu 300.000 Deutsche nicht krankenversichert
Seit April 2007 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse, die zu dem Zweck eingeführt wurde, dass Menschen, die bislang nicht krankenversichert waren, bei ihrer ehemaligen Krankenversicherung erneut aufgenommen werden. Wie die Spitzenverbände der Krankenkassen jetzt mitteilten, wurde dieses Ziel nicht erreicht, denn nur knapp 43.000 Personen kamen der dringenden Aufforderung um den Beitritt zu einer Krankenversicherung nach. Damit leben in Deutschland immer noch bis zu 300.000 Personen ohne Krankenversicherung.
Möglicherweise ist den betroffenen nicht versicherten Personen der Ernst der Lage immer noch nicht bewusst, darum empfehlen die Spitzenverbände nochmals dringend, sich möglichst schnell neu versichern zu lassen. Die Krankenkasse, bei der man zuletzt war, ist verpflichtet, einer erneuten Aufnahme zuzustimmen. Bei bestimmten Voraussetzungen können auch private Krankenversicherungen in Anspruch genommen werden, diese müssen den Betroffenen seit dem 1. Juli diesen Jahres einen Standardtarif anbieten. Wer ohne Versicherungsschutz erkrankt und medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen muss, muss mit erheblichen Kosten rechnen, die deutlich höher sein können als die Summe der Beiträge zur Krankenversicherung und die von dem Nicht-Versicherten selbst getragen werden müssen. In diesem Fall kommen außerdem noch rückwirkende Zahlungen an die ehemalige Krankenversicherung dazu, die ab dem 01.04.07 zu leisten sind. Wer aus Kostengründen auf eine Krankenversicherung verzichtet, spart daher eindeutig am falschen Ende!
1 KommentarTattoo-Bilder an Krankenkassen melden
Die Kassen forden Ärzte dazu auf, dass sie künftig Komplikationen melden, welche durch Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings auftreten. Die Ärzte lehnen dieses strikt ab, da es ein Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht wäre, so die Bundesärztekammer.
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte einen Bericht des Magazins “Der Spiegel”, demnach eine entsprechende Gesetzesänderung in Planung ist. Auf diese Weise könnten unter bestimmten Voraussetzungen, Patienten durch ihre Krankenkasse für die Behandlungskosten in Regress genommen werden. Medizinerverbände und Arzte kritisierten diese Pläne scharf. Nach Informationen des Spiegel ist das Vorhaben in der Praxis bislang daran gescheitert, weil die meisten Ärzte ihre Patienten den Kassen nicht melden wollen.
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