Versicherungen News



Achtung: Sichern sie sich die staatliche Zulage zur Riester Rente - Hier kostenlos ihre Riester-Rente berechnen!

Beiträge in der Kategorie 'Krankenversicherung'

Gesetzliche Krankenkassen: Chef-Gehälter werden überwacht

Die Vorständer von gesetzlichen Krankenversicherungen sollen fortan weniger verdienen. Bereits seit längerem hatten Politiker verschiedener Parteien kritisiert, dass die Versicherten angesichts steigender Beitragssätze kein Verständnis hätten für teilweise drastische Erhöhungen der Vorstandsbezüge.

Das Einkommen des Spitzenpersonals setzt sich zumeist aus einem Grundgehalt und einem zusätzlichen Bonus zusammen. Grundvergütungen von mehr als 100.000 Euro jährlich sind selbst bei sehr kleinen Kassen mit nur einigen tausend Versicherten eher die Regel als die Ausnahme.

Die Regierungen der Länder und des Bundes wollen den weiteren Anstieg der Vorstandsbezüge nun stoppen. Die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungen werden fortan einschreiten, wenn die Bezüge in der Chefetage allzu großzügig angehoben werden. Zu Beitragssenkungen werden diese Maßnahmen sicherlich nicht führen, wie auch die Experten einräumen. Doch der psychologische Effekt sei wichtig: Man könne den Versicherten höhere Zuzahlungen, steigende Beiträge und Einschnitte bei den Kassenleistungen nur zumuten, wenn auch die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen Verzicht übten.


Keine Kommentare

Eine Entscheidung fürs Leben: Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Freiberufler und Selbstständige haben unabhängig von der Höhe ihres Einkommens die Wahl: Sie können sich freiwillig in einer gesetzlichen Kasse krankenversichern oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Gut verdienenden Angestellten mit einem Einkommen von mehr als 3.937,50 Euro im Monat (Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2006) stehen ebenfalls beide Möglichkeiten offen.

Neben dem Alter des Versicherten spielt insbesondere auch die familiäre Situation eine wichtige Rolle: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei privaten Kassen keine kostenlose Mitversicherung von Ehepartner und Kindern. Vermeintliche Einsparungen durch günstigere Beiträge bei privaten Krankenversicherungen können sich auf diese Weise schnell in Mehrbelastungen verwandeln. Für den Partner und den Nachwuchs müssen dann nämlich jeweils eigene Beitragszahlungen geleistet werden.

Zudem ist der Wechsel vom gesetzlichen ins private Krankenversicherungssystem eine Entscheidung fürs Leben, die gut überlegt sein will. Denn die Hürden für eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Kasse sind extrem hoch, vielfach ist der abermalige ‚"Systemwechsel" gar nicht mehr möglich.

Keine Kommentare

Einkommensgrenze für Wechsel in private Krankenversicherung steigt

Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss entweder selbstständig sein oder als Angestellter ein relativ hohes Einkommen beziehen. Wieviel genau der Versicherte verdienen muss, regelt die gesetzlich festgelegte Versicherungspflichtgrenze. Sie erhöht sich im Jahr 2006 leicht gegenüber dem Vorjahr und liegt nun bei einem Monatseinkommen von 3.937,50 statt bislang 3.900 Euro. Zwingend gesetzlich versichert ist also jeder Arbeitnehmer, der weniger als 47.250 Euro im Jahr verdient.

Angestellte mit einem höheren Einkommen haben die Wahl, ob sie im gesetzlichen Krankenversicherungssystem verbleiben oder in eine private Kasse wechseln möchten.

Mit der Versicherungspflichtgrenze erhöht sich zum Jahresanfang 2006 auch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Summe beschreibt den Teil des Einkommens, für den Beiträge in die Krankenkasse gezahlt werden müssen. Für 2006 wurde ein Jahreseinkommen von 42.750 Euro festgelegt.

1 Kommentar

Private Krankenversicherung: Kleine Arztrechnung selbst zahlen

Die meisten privaten Krankenversicherungen zahlen Beitrage zurück, wenn der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Das können ein oder mehrere Monatsbeiträge für jedes Kalenderjahr sein, in dem der Versicherte nicht zum Arzt musste.

Wer bislang gesund war, nun in den letzten Tagen des Jahres z.B. von einer Grippe ‚"erwischt" wird und deshalb Medikamente braucht, der sollte die Arztrechnung nicht automatisch an die Kasse weiterreichen.

Beläuft sich der Rechnungsbetrag nämlich beispielsweise auf 50 Euro, der Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung aber auf 300 Euro, dann kann der Versicherte ein gutes Geschäft machen: Er zahlt die 50 Euro Behandlungskosten aus eigener Tasche und behält dadurch seinen Anspruch auf Rückerstattung z.B. eines Monatsbeitrages für das leistungsfreie Jahr – in diesem Fall also 300Euro.

Keine Kommentare

AOK und Techniker Krankenkasse heben Beitragsätze nicht

Die AOK und die Techniker Krankenkasse (TKK) in Sachsen-Anhalt gehen mit gleichbleibenden Beitragssätzen ins neue Jahr. Die AOK hält ihre 13,5 Prozent, die TKk bei bei 12,8 Prozent. Das teilten die Krankenkassen am Mittwoch in Magdeburg mit. Sowohl die AOK als auch die TK forderten allerdings nachhaltige Reformen im Gesundheitssystem für das Jahr 2006. Die AOK Sachsen-Anhalt hat derzeit rund 900 000, die TKk rund 96 000 Versicherte.

Keine Kommentare

Ministerium: Gesetzliche Krankenkassen bald schuldenfrei

Die Gesundheitsreform zeigt offensichtlich Wirkung. Die gesetzlichen Krankenkassen erwirtschafteten in den ersten neun Monaten des Jahres 2005 einen Überschuss von rund 880 Millionen Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium, das die Zahlen nun bekannt gab, rechnet für das Gesamtjahr mit einem noch deutlich höheren Gewinn. Grund sind die zusätzlichen Beitragseinnahmen durch Weihnachtsgeldzahlungen.

Dank der hohen Überschüsse könnten die gesetzlichen Kassen schon in Kürze schuldenfrei sein, rechnet das Ministerium vor. Um auch im Jahr 2006 ‚"rote Zahlen" zu vermeiden, seien aber weitere Strukturreformen im Gesundheitsbereich unumgänglich. Vor allem die zuletzt wieder deutlich gestiegenen Kosten für Arzneimittel müssten reduziert werden.

Keine Kommentare

Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen-Fusion

Wenn es nach der alten und neuen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) geht, wird die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen in den nächsten Jahren rapide sinken. Kleine Kassen sollen sich zusammenschließen, die Kosten dadurch insgesamt deutlich sinken.

Interessant ist vor diesem Hintergrund ein Urteil des Landessozialgerichtes Essen. Die Richter entschieden, dass bei der Fusion von zwei oder mehr gesetzlichen Krankenversicherungen den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen zusteht. Die Kassen, so hob das Gericht zudem hervor, müssten ihre Mitglieder auf diese Kündigungsmöglichkeit wegen möglicher Beitragsteigerungen ausdrücklich aufmerksam machen.

Keine Kommentare

Wichtige Fristen bei der Krankenversicherung beachten

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann aus verschiedenen Gründen enden. Das kann der Fall sein, wenn sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber freistellen lässt oder auch nach der Scheidung eines Ehepaares. Hier endet nach der Trennung die Mitversicherung des nicht erwerbstätigen über den berufstätigen Partner.

In jedem Fall gilt es, wichtige Fristen einzuhalten. Binnen drei Monaten muss ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bei der Krankenkasse eingehen. Verstreicht dieser Zeitraum, ist dem (Wieder-)Eintritt in das gesetzliche Krankenversicherungssystem ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben.

Wer den Antrag nicht binnen drei Monaten stellt, kann sich anschließend nur noch privat versichern. Während diese Variante für junge und gesunde Versicherte wegen niedriger Beiträge ohnehin Sinn machen kann, kommen auf ältere Menschen bei der privaten Krankenkasse unter Umständen deutlich höhere Beiträge zu.

Keine Kommentare

Mitversicherung in der Krankenversicherung endet mit Ehescheidung

Hunderttausende Deutsche sind nicht krankenversichert. Häufig können vor allem Kleinunternehmer, deren Geschäfte schlecht laufen, die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr aufbringen.

Doch es gibt noch viele weitere Gründe für den Verlust des Versicherungsschutzes. Einer davon ist Unwissenheit.

So endet beispielsweise mit einer Ehescheidung die Mitversicherung über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Verheirateten ist ein nicht berufstätiger Partner über den berufstätigen Partner (ebenso wie Kinder) mitversichert.

Während der Trennungsphase bleibt dieser Zustand noch bestehen, mit der rechtskräftigen Scheidung jedoch läuft die Mitversicherung aus. Der betroffene Partner (in den meisten Fällen die Frau) muß sich dann selbst krankenversichern.

Keine Kommentare

Kaufmännische Krankenkasse hält Beitrag bei 13,2 Prozent

Trotz vielfältiger Klagen der Krankenkassen über gestiegene Arzneimittelkosten kommt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) mit Sitz in Hannover eine gute Nachricht: Auch im kommenden Jahr wird die KKH ihren Beitrag bei 13,2 Prozent stabil halten.

Die Kaufmännische Krankenkasse ist mit rund 1,9 Millionen Mitgliedern die viertgrößte bundesweit tätige Krankenkasse – und sie wächst weiter: Angelockt von den vergleichsweise günstigen Beitragssätzen, kamen im laufenden Jahr bereits mehr als 30.000 neue Mitglieder zur KKH.

Keine Kommentare

Auch gesetzliche Versicherte können Beiträge sparen

Wer gut verdient, hat die Wahl: Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse oder Wechsel zu einer privaten Versicherung?

Doch auch gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die weniger als 3.900 Euro monatlich verdienen und deshalb nicht in eine private Krankenversicherung wechseln können, haben die Möglichkeit, einige hundert Euro im Jahr zu sparen.

Für sie lohnt nämlich der Vergleich der Beitragssätze, die von Kasse zu Kasse deutliche Unterschiede aufweisen. Niedrigere Sätze schlagen sich direkt auf dem Konto nieder, weil ein höherer Anteil des Bruttogehaltes überwiesen wird.

Fazit: Es kann also nicht nur ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung Sinn machen, sondern auch der ‚"Umzug" von einer gesetzlichen Kasse zu einer anderen.

Keine Kommentare

Beruhigt in den Urlaub – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

Die meisten Urlauber, die im Ausland krank werden, haben vor allem einen Wunsch: auf dem schnellsten Wege zurück in die Heimat zu kommen.

Mitunter ist der Rücktransport jedoch eine kostspielige Angelegenheit, und nicht immer zahlt die ‚"normale" Krankenversicherung. Auch bei der Übernahme von Behandlungskosten im Ausland gibt es oftmals Schwierigkeiten.

Wer beruhigt in die Ferien fahren möchte, sollte deshalb rechtzeitig eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Diese zahlt sowohl die notwendigen Behandlungen am Urlaubsort als auch die Mehrkosten für den Rücktransport nach Hause.

Wichtig: Übernommen werden nur die Kosten für solche Arztbesuche, die durch neu aufgetretene, akute Erkrankungen oder Verletzungen notwendig werden. Hingegen fallen Krankheiten, die schon vor Reisebeginn bestanden, nicht unter den Versicherungsschutz.

Keine Kommentare

Krankentagegeldversicherung für Selbstständige

Viele Kleinunternehmer sind als ‚"Einzelkämpfer" aktiv: Sie werben neue Kunden, erledigen tagsüber die Aufträge und abends die Buchhaltung.

Fällt der Selbstständige krankheitsbedingt aus, sind oft keine Mitarbeiter vorhanden, die einspringen könnten. Die Folge: Liegt der Kleinunternehmer z.B. mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus, kann er kein Geld verdienen. Sind nun keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden, droht schnell eine finanzielle Schieflage.

Gegen dieses Risiko können sich Selbstständige und Freiberufler jedoch absichern, indem sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Die Höhe des Tagegeldes und der Zeitpunkt, an dem die Zahlung einsetzt, kann mit dem Versicherer individuell vereinbart werden. Das Krankentagegeld darf allerdings nicht höher ausfallen als das nachweisbare Einkommen.

Die Höhe des gewünschten Krankentagegeldes und der Zeitraum der Zahlung bestimmen auch die Beitragshöhe. Weitere Faktoren sind das Eintrittsalter und das Geschlecht des Versicherten.

Keine Kommentare

Zusatzversicherungen frühzeitig abschließen

Kassenpatienten können ihren Versicherungsschutz mit privaten Zusatzversicherungen deutlich verbessern. So werden vor allem beim Zahnersatz ‚"Luxus-Lösungen” möglich, die ohne Zusatzversicherung nur mit hohen Zuzahlungen realisiert werden könnten.

Wer jedoch glaubt, es reiche aus, einen Monat vor dem Zahnarztbesuch eine Zahnersatz-Zusatzversicherung abzuschließen, der irrt: Die Versicherungen haben in ihren Bedingungen geregelt, dass der Versicherungsschutz erst nach einiger Zeit greift. Zumeist beträgt die Wartezeit mehrere Monate.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten also frühzeitig die gewünschten Zusatzversicherungen abschließen. Wird dann später eine Behandlung (zum Beispiel beim Zahnarzt) erforderlich, kommen die Vorteile der privaten Zusatzversicherung in vollem Umfang zum Tragen.

Keine Kommentare

Voller Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente

Wer eine Betriebsrente bezieht und freiwillig krankenversichert ist, muss in voller Höhe Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Dasselbe gilt für Zahlungen an die Pflegeversicherung.

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied nun, dass für die Berechnung der Beitragshöhe der tatsächlich ausgezahlte Betrag entscheidend sei.

Bei entsprechend hohen Alterseinkünften werden also bis zur Beitragsbemessungsgrenze Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Ein ehemaliger leitender Angestellter hatte vergeblich dagegen geklagt.

Keine Kommentare

Pages: Prev 1 2 3 ...11 12 13 14 15 16 17 18 19 Next