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Beiträge in der Kategorie 'Krankenversicherung'

Gesundheitsreform: Ulla Schmidt sieht kein Problem

Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Gesundheitsreform auch aus den Reihen der Union zurückgewiesen. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesundheitsreform erneut zurückgewiesen, allerdings haben Rechtsexperten der Union weiterhin Zweifel, ob die Gesundheitsreform wirklich dem Grundgesetz entspricht.

Jürgen Gehb (rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion), sagte am Mittwoch in Berlin, es gehe bei dem Gesetz “hart an den Rand”. Dennoch werde er wohl zustimmen. CDU-Berichterstatter Friedrich Merz ist da aber ganz anderer meinung, ergänzte Gehb. “Für ihn scheinen die Bedenken so unüberbrückbar zu sein, dass er wohl kaum wird zustimmen können.” Merz selbst äußerte sich auch auf Nachfrage bisher nicht.


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Krankenversicherung wird Pflicht, PKV teurer

In Zukunft muss jeder Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung haben, bisher gab es ja noch keine Krankenversicherungspflicht und ca. 300.000 Bundesbürger sind nicht krankenversichert. Wie das konkret umgesetzt werden soll ist allerdings noch völlig unklar. Wer und wie wird die Versicherungspflicht durchgesetzt? Was bis jetzt feststeht ist, dass dafür keine neue Behörde eingeführt werden soll.

Bislang war ein Wechsel für PKV-Versicherte zu einer anderen Gesellschaft so gut wie unmöglich, da die Altersrückstellungen, die den Anstieg der Tarife im Alter nicht so stark wachsen lassen sollen, konnten nicht zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Vom 1. 1. bis zum 30. 6. 2009 soll bisherigen Vollversicherten der Privaten Krankenversicherung ein Wechsel zur Konkurrenz unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. Die bis dahin angesammelten individuellen Altersrückstellungen werden berechnet und an die neue PKV weitergegeben. Danach ist der Wechsel des PKV-Unternehmens für Vollversicherte allerdings nicht mehr möglich.

Experten rechnen mit 10 bis 12 Prozent Beitragserhöhung bei den privaten Krankenversicherungen. Damit wollen die Kassen die Gesundheitsreform als Kostentreiber brandmarken. Der Wechslel in die PKV wird bald deutlich schwieriger werden. So können in Zukunft nur noch Versicherte in die PKV wechseln, die drei Jahre lang mehr als 3975 Euro im Monat verdient haben. Derzeit ist es ja noch möglich aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, wenn das Monatseinkommen über diesem Betrag liegt, der Versicherungspflichtgrenze.

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Gesundheitsreform verfassungswidrig?

Knapp zwei Wochen vor der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag gibt es in der Union mal wieder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. “Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann”, sagte Vize-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Mittwoch). “Es wäre durchaus möglich, dass Karlsruhe das letzte Wort hat.”

So ähnlich äußerten sich auch andere Politiker aus der Union. Fraktionschef Volker Kauder und der Parlamentarische Geschäftsführer Norbert Röttgen (beide aus der CDU) sagten am Dienstag in Berlin, dass die Bedenken nicht gerechtfertigt sind. Jetzt am Mittwoch beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit der Reform.

Als grundgesetzwidrig gilt unter den Rechtspolitikern zum Beispiel der Punkt, dass Presonen die bereits Privatversichert sind ab 2009 lediglich innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den neuen Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen könnten. Nach dpa-Informationen konnten Experten des Innen- und des Justizministeriums zum Koalitions-Kompromiss im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) in einer vorbereitenden Anhörung der Union am Dienstag noch keine Stellungnahme abgeben. (Quelle: KSTA)

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Gesundheitsreform: Krankenversicherung bald für alle Pflicht.

Lange wurde zwischen den beiden Regierungsparteien Union und SPD über die Gesundheitsreform gestritten. Jetzt wurden in einer 13-stündigen Marathonsitzung viele Streitpunkte ausgeräumt.

In einem wesentlichen Punkt konnte sich die SPD durchsetzen. Der seitens der Sozialdemokraten schon lange gehegte Wunsch nach der Pflicht zur Krankenversicherung für jeden Bundesbürger soll in der neuen Gesundheitsreform verankert werden. Die konkrete Umsetzung ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Ebenso steht noch nicht fest, wie kontrolliert werden soll, ob alle versichert sind und von wem die Versicherungspflicht durchgesetzt werden soll.¬† Was bei Verstößen gegen die Versicherungspflicht passieren soll, ist ebenfalls noch nicht geklärt.

Fest steht hingegen, dass für die Einführung und Kontrolle keine neue Behörde gegründet werden soll. Der weitere Verlauf der Verhandlungen in dieser Sache bleibt also abzuwarten, ebenso wie der Zeitpunkt der Umsetzung, der zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht festgelegt ist.

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Kassenärzte nehmen sich Miet-Demonstranten?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll sich bei einer Protestaktion vor dem Reichstag Teilnehmer zur Demo gemietet haben und ist damit auf harsche auf Kritik in der SPD gestoßen. Die “Bild” berichtete das 170 der in weißen Kitteln protestierenden Personen von einem Hostessen-Service für je 30 Euro Tagespauschale gestellt worden sein sollen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich nun gegen den Eindruck gewehrt, Miet-Demonstranten zum Protest gegen die Gesundheitsreform eingesetzt zu haben. Die Bild -Zeitung hatte berichtet, 170 der 200 Teilnehmer einer Demonstration am vergangenen Donnerstag habe ein Hostessen-Service für jeweils 30 Euro Tagespauschale gestellt. KBV-Vorstandschef Andreas Köhler erklärte dazu in Berlin, bei der Veranstaltung habe es sich nicht um eine Demonstration, sondern den Abschluss einer PR-Kampagne gehandelt. Die Mitarbeiter seien von einem externen Dienstleister zum Aufbau der Garderobe engagiert worden. “Dies haben wir genau immer so kommuniziert”, sagte er.

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Gesundheitsreform: Und nochmal von vorne

Union und SPD verhandeln die Gesundheitsreform laut Medienberichten in zentralen Punkten neu wozu z.B. auch die umstrittene Ein-Prozent-Regel für die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zählt. Weiterhin soll neu verhandelt werden: die Neuregelungen zur Privaten Krankenversicherung (PKV), die geplanten Hausarzttarife der Kassen sowie die Sparbeiträge, die Apotheken und Krankenhäuser leisten sollen, das berichtet die Tageszeitung “Die Welt”. Die Verhandlungen zwischen den Fraktionen und dem Bundesgesundheitsministerium haben dem Bericht nach bereits begonnen.

Im Oktober hatten sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, dass der Zusatzbeitrag, den Krankenkassen künftig von ihren Versicherten nehmen können, auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und maximal 36 Euro begrenzt wird. Diese Grenze gilt erst bei einem Zusatzbeitrag von über acht Euro. Die Kassen sehen sich dadurch von Geldquellen abgeschnitten, weil Bundesregierung und Bundestag künftig einen einheitlichen Kassenbeitrag festlegen wollen.

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AOK-Beiträge steigen

AOK-Versicherte müssen einem Zeitungsbericht zufolge mit kräftigen Beitragssteigerungen im Jahr 2007 rechnen. Nach einer Vorlage einer AOK-Vorständekonferenz, die der “Süddeutschen Zeitung” (Freitag) vorlag, wollen die Vorstände die Beitragssätze um bis zu 1,6 Prozentpunkte erhöhen. Spitzenreiter ist demnach die AOK Rheinland-Pfalz, die ihren Beitragssatz von derzeit 14,8 Prozent auf 16,4 Prozent anheben will. Kräftig steigen sollen die Sätze auch in Sachsen-Anhalt (plus 1,4 auf 15,8 Prozent), Brandenburg (plus 1,3 auf 15,8 Prozent) und Berlin (plus 1,2 auf 16,7 Prozent). Am Freitag wird die geplante Gesundheitsreform nach wochenlanger massiver Kritik von Verbänden und Opposition zum ersten Mal im Bundesrat beraten.

Am geringsten fällt der Anstieg dem Bericht zufolge in Hessen aus (plus 0,4 auf 15,7 Prozent). Die Ortskrankenkassen Hamburg und Rheinland haben sich noch nicht endgültig festgelegt. Nicht alle Anhebungen seien bereits beschlossen, manchen müssten die zuständigen Gremien noch zustimmen, heißt es in dem Bericht.

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Versicherungsbeiträge steigen in 2007

Auf Krankenversicherte in Deutschlands kommt 2007 offenbar wieder eine Erhöhung der Beitragssätze um 0,7 Prozentpunkte zu. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen begründeten dies mit der “Kostenexplosion” durch die Gesundheitsreform.

Das Gesundheitsministerium wirft den Verbänden vor, falsch zu rechnen. Aufgrund der Gesundheitsreform ist der Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für das kommende Jahr noch nicht geklärt. Der Schätzerkreis von Bundesversicherungsamt und den Spitzenverbänden der Krankenkassen konnte sich am Donnerstag nicht auf eine abschließende Kostenbewertung einigen. Die Krankenkassen verwenden die Empfehlung des Schätzerkreises zur Festlegung ihrer Beitragssätze. In Krankenkassenkreisen war von einem “Eklat” und “einmaligen Vorgang” die Rede.

Während das Gesundheitsministerium mit Entlastungen von über 1,4 Milliarden Euro für die Kassen rechnet, befürchten die Krankenkassen Mehrbelastungen von insgesamt knapp sieben Milliarden Euro.

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Techniker Krankenkasse übernimmt Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs ist relativ gut erforscht und kann durch eine frühzeitige Impfung gegen die auslösenden Humanen Papilloma Viren (HPV) verhindert werden. Diese Viren werden durch Geschlechtsverkehr übertragen und fast drei Viertel aller sexuell aktiven Menschen kommen irgendwann einmal mit ihnen in Berührung. In der Regel hat der Kontakt mit HPV keine weiteren Folgen, da das Immunsystem eine Infektion nicht zulässt und den Körper gegen einen weiteren Kontakt immunisiert.

Bei 6500 Frauen im Jahr gelingt dies jedoch nicht, die Folge der Festsetzung der Viren ist Gebärmutterhalskrebs. Durch die Impfung gegen die auslösenden Viren vor dem ersten Sexualkontakt, die über einen Zeitraum von vier Monaten in drei Einzeldosen verabreicht wird, kann dies verhindert werden. Besonders gute Wirkungen zeigt die Impfung bei Mädchen zwischen 11 und 18 Jahren, deshalb hat die Techniker Krankenkasse (TK) diese Vorsorgemaßnahme in ihren Leistungskatalog aufgenommen und erstattet für Mädchen in diesem Alter die Behandlungskosten nach Einreichung der Arztrechnung.

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Krankenkassen erwarten Milliarden Plus

Laut Reuters rechnet die Bundesregierung für die gesetzliche Krankenversicherung bis zum Jahresende mit einem Überschuss von deutlich mehr als einer Milliarde Euro. Der Überschuß hat sich in den ersten neun Monaten vor allem aufgrund der günstigen Ausgabenentwicklung bei den Arzneimitteln deutlich verbessert, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Berlin mit. Die Spitzenverbände der Kassen betonten allerdings, damit könne keine Entwarnung gegeben werden. Die Beitragssätze würden 2007 um rund 0,7 Prozentpunkte steigen.

Mit den Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen erzielten die meisten Kassen in den ersten neun Monaten einen Überschuss. Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und die Bundesknappschaft meldeten hingegen ein Minus, wodurch unter dem Strich ein leichtes Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung von 300 Millionen Euro zu verzeichnen ist.

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Kasse zahlt nicht bei Behandlung aus Freundschaft

Nimmt man die Behandlung eines befreundeten Arztes in Anspruch, der sich bereits im Ruhestand befindet, kann dies teuer werden. Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte, muss die Private Krankenversicherung für solche Behandlungskosten nämlich nicht aufkommen. Im aktuellen Fall ließ sich ein Privatpatient von einem Arzt in Ruhestand behandeln, der seit einiger Zeit weder über eine eigene Praxis noch über ein Praxisschild mehr verfügt. Dies kam bei einer Überprüfung der Krankenversicherung zutage, die sich daraufhin weigerte, die Behandlungskosten sowie das beantragte Krankentagegeld zu erstatten. Zudem forderte sie die bereits erstatteten Kosten von dem Patienten zurück, da die Bedingungen der Versicherung besagen, dass eine Behandlung von einem niedergelassenen Arzt vorgenommen werden muss, der nach Ansicht der Richter u.a. über voll ausgestattete Praxisräume und ein Praxisschild verfügen muss. Das Gericht stimmte dieser Argumentation somit zu. Experten warnen zudem vor den möglichen juristischen Folgen für den behandelnden Arzt, der auch im Ruhestand noch tätig ist. Im Schadensfall können Schadenersatzforderungen an ihn herangetragen werden, die nicht zwangsläufig durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

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Erziehungsgeld oder Elterngeld: Ärzte warnen

Ärzte warnen massiv davor angesichts des minutengenauen Starts des neuen Elterngeldes in der Nacht zum 1. Januar 2007 vor künstlichen Verzögerungen von Geburten. “Auch mehrere tausend Euro sind es nicht wert, dass man die Gesundheit des Kindes und der Mutter gefährdet. Von den Ärzten wird es hierfür definitiv keine Hilfe geben”, so der Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF), Christian Albring, in einem dpa-Gespräch.

Theoretisch könnten Mittel wie zum Beispiel Wehenhemmer oder Magnesium eingesetzt werden um die Geburt aufschieben. “Das wäre mit unserem ärztlichen Codex aber nicht vereinbar und würde von den Kassen auch nicht bezahlt.” Sollte das Kind kurz vor Mitternacht auf die Welt kommen, gibt es für Ärzte auch keinerlei Spielraum, die Geburtszeit auf dem Papier falsch anzugeben.

Ob das Baby in den letzten Stunden des 31. Dezember oder erst am 1. Januar geboren wird, kann sich finanziell massiv bemerkbar machen - besonders bei besser verdienenden Eltern. So kann der Unterschied bis zu 25.200 Euro nach Angaben des Bundesfamilienministeriums der betragen. Für alle Kinder, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 zur Welt kommen, zahlt der Staat das Erziehungsgeld also über zwei Jahre bis zu 300 Euro im Monat oder alternativ maximal 450 Euro monatlich für ein Jahr. Wer mehr als 30.000 Euro Jahresnettoeinkommen verdient, bekommt allerding kein Erziehungsgeld!

Kommt das Baby allerdings erst kurz nach Mitternacht zur Welt, alo im Jahr 2007 kommt das neue Elterngeld zum tragen. Dieses ist einkommensabhängig und beträgt von 300 Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro je Monat und wird sogra bis zu 14 Monate lang gezahlt.

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Private Krankenversicherung lohnt sich nicht für alle

Die Stiftung Warentest hat 40 Krankenversicherungen mit insgesamt 344 Angeboten getestet und kam zu dem Ergebnis, dass sich der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung nur für bestimmte Zielgruppen lohnt, der Großteil der Bevölkerung findet in gesetzlichen Krankenkassen deutlich günstigere Konditionen. Nach den Ergebnissen des Tests profitieren vor allem Beamte, Besserverdienende und junge, gesunde, alleinstehende Männer von einer Privaten Krankenversicherung. Alle anderen zahlen deutlich höhere Beiträge als in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt insbesondere für jüngere Frauen, die aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und der Möglichkeit einer anstehenden Schwangerschaft und Geburt tiefer in die Tasche greifen müssen. Kinder und Ehepartner sind, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht beitragsfrei mitversichert, sondern separat beitragspflichtig. Verbraucherschützer empfehlen auch innerhalb einer Versicherungsart (privat oder gesetzlich), die Angebote genau zu prüfen, da die Beiträge auch hier deutlich variieren können.

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BVG stärkt Datenschutz von Versicherten

Positiv wird das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht über den stärkeren Schutz bei der Weitergabe gesundheitsrelevanter Daten an Versicherungen von Datenschutzexperten und der Versicherungswirtschaft aufgenommen, das die Rechte der Versichten deutlich stärkt. Auslöser war der Fall einer Frau, der in allen Instanzen abgewiesen wurde, den die Karlsruher Richter jedoch zugunsten der Frau beurteilten. Die Frau hatte sich geweigert, wegen der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung einer allgemeinen und umfassenden Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht zuzustimmen, welche die Versicherung gefordert hat. Sie stimmte lediglich einer fallweisen Entbindung der Schweigepflicht zu, was der Versicherung jedoch mit Hinweis auf ihre Vertragsbedingungen nicht genügte und die Einstellung der Zahlungen an die seit 1999 berufsunfähige Kundin zur Folge hatte. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist mit dieser Handhabung das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, welches jedem Patienten zustehen muss. Somit dürfen Versicherte durchaus eingeschränkte Ermächtigungen erteilen, die sich nur auf konkrete, und für die Beurteilung des Falls relevante, Informationen beziehen.

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Kindermitversicherung soll früher über Steuern finanziert werden

Die große Koalition hat mitgeteilt, dass sie die Kindermitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung schon ab 2007 über die Steuern teilfinanzieren möchte. Das bestätigte SPD-Chef Kurt Beck kurz nach einem Gespräch der Koalitionsspitze im Berliner Kanzleramt. “Wir haben die Absicht, das zu regeln”, meinte Beck. Bislang sind aber noch keine Konzepte der Haushaltsexperten für die Umsetzung vorgelegt worden. Insgesamt geht es um 1,5 Milliarden Euro, die benötigt würden, um eine steuerfinanzierte Kindermitversicherung bereits frühzeitig umzusetzen.

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